m — — . — undlieb. halal, 2 dillig zu 1 Spiritus⸗ aufwand sehr 1. 1 dan a rich Heß II. tel Un et Hiti 6 * 869. 0 Donnerstag den 28. Januar. Ol 2 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Amtlicher Theil. Betreffend: Die Einführung des Poltzeistrafgesetzes in den neu erworbenen Landestheilen, insbesondere Friedberg den 20. Januar 1869. polizeiliche Anordnungen wegen Benutzung der Vizinalwege und Ortestraßen. 3. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzogliche Polizeiverwaltung Nauheim und die Großherzoglichen Bürgermeistereien Dorheim, Dorn-Assenheim, Reichelsheim, Rödgen und Schwalheim Mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14. d. M zu Nr. M. d. J. 111 werden hiermit die im Abdruck nachfolgenden, von uns unterm 26. November 1856 und 11. August 1864 erlassenen Polizetreglements rubr. Betreffs auf Ihre Gemeinden für anwendbar erklart. Sie wollen dieselden öffentlich bekannt machen lassen, das Polizeipersonal darnach instruiren und, daß dies geschehen, binnen 8 Tagen anzeigen. nn e n ch unn 9 a p p. Betreffend: Das Polizeistrafgesetz, insbesondere polizeiliche Anordnungen wegen Benutzung der Vieinalwege und Ortoffcaßen(Art. 110). Nach Ansicht des Art. 110 des Polizeistrafgesetzes, also lautend: den Dämmen der Staats- und Provinzialstraßen und deren Zu⸗ Wenn durch Lokalpolizei- Verordnungen, nach— behörungen wird der Ortsbehörde, die Art. 104 bis 109 oder einzelne Bestimmungen a) für jedes Stück Rindvieh, Pferde, Esel u. Schweine mit 20 kr.; derselben auf chaussirte oder gepflasterte Vicinalwege oder auf b) für jedes Stuck Schaafe und Ziegen mit 10 kr. Ortsstraßen für anwendbar erklärt werden, so sind gegen die— bestraft. jenigen, welche den für anwendbar erklärten Vorschriften zuwider— Es kann jedoch in beiden Fällen durch Zusammenrechnung handeln, die darin angedrohten Strafen zu erkennen. der Strasbeträge nach der Stückzahl der Strafe nicht über werden in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministertums des 10 fl. steigen, 5 Innern zu Nr. M. d. J. 5140 vom 5. April l. J. nach Anhörung Art. 106. Haben sich von dem, auf der Straße getriebenen der Ortebehorden, die Art. 104, 105, 106, 108 u. 109 des Polizei- Vieh einzelne Stücke au solchen Stellen, wo nach Art. 104 und strafgesetzes, folgenden Inhalts: 105 das Treiben und Weiden von Vieh untersagt ist, dem An⸗ Art. 104. Das Fahren mit Wagen oder Karren, welche scheine nach ohne Schuld des Treibers, verlaufen, so bleibt dieser mit Zugvieh bespannt sind, auf den Reiterpfäden der Staats— straffrei; es wird aber hierdurch die Verbindlichkeit zum Ersatze des und Proviwvinzialstraßen, desgleichen das Fahren jeder Art und Schadens, den solches Vieh etwa verursacht hat, nicht aufgehoben. das Reiten, sowie das Viehtreiben auf den Fußwegen, in den Ist aber das eutlaufene Vieh dem Hirten einer zur Weide Gräben eder an den Dämmen an den bezeichneten Straßen wird, getriebenen Heerde selbst gehörig, so treten, wenn er nicht vermag, außer den Fällen, wo es des Ausweichens, Vorbeifahrens, Ab— seine Unschuld vollstandig zu beweisen, die in beiden vorhergehenden fahrens und Umdrehens wegen geschieht, bestraft und zwar: Artikeln angedrohten Strafen ein, 1) das Fahren mit Wagen oder Karren, welche mit Zugvieh Art. 108. Wer Bäume auf den, eine oͤffentliche Straße bespannt sind, mit 1 bis 2 fl.; begrenzenden Grundstücken in einer näheren, als der durch die 2) das Fahren jeder anderen Art und das Reiten mit 30 kr. Gesetze bestimmten Entferaung aapflanzt, oder die, von solchen 3) das Treiben von Vieh Bäumen über die Straße hängenden, den Verkehr hemmenden a) fur jedes Stück Rindvieh, Pferde, Esel und Schweine Aeste auf polizeiliche Aufforderung nicht entfernt, wird wit 30 kr. mit 10 fr.; bis 3 fl. bestraft. b) für jedes Stuck Schaafe und Ziegen mit 5 kr. Art. 109. Das Schlepren von Bauholz und andern den Es kann jedoch in beiden Fällen durch Zusammenrechnung Straßen nachtheiligen Gegenständen auf den Staats- und Provinzial⸗ der Srafbeträge nach der Stückzahl die Strafe nicht über 5 fl. straßen und deren Zubehörungen ohne den Gebrauch einer wirk— steigen. lichen Schleife ist bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. bis Auf Straßen im Innern der Ortschaften finden vorstehende 3 fl. untersagt. Bestimmungen nur insoweit Anwendung, als diese Straßen wirk- auf die chaussirten Vicinalwege für anwendbar erklärt, jedoch unter lich mit ausschließlich für Fußgänger bestimmten Banquets ver- der Beschrankung, daß durch die Verbote der Art. 104 und 105 die sehen sind und deren Gebrauch zum Fahren ꝛc. durch die Polizei-] Viehheerden eines Orts vorerst nicht betroffen werden sollen. Im Falle verwaltungsbehörde ausdrücklich untersagt ist. mißbräuchlicher Anwendung der gewährten Freiheit wird übrigens die Den Polizeiverwaltungsbehörden bleibt es übrigens vor- Ausdehnung der fraglichen Verbote auf die Viehheerden nach Anhörung behalten, in Bezug auf das Viehtreiben Ausnahmen von dem der Localpolizeibehörden in den betreffenden Orten vorbehalten. obigen Verbote in den Fällen zu gestatten, in welchen eine Straße Zuwiderhandlungen werden nach den vorstehenden Art. 104, gebraucht werden muß, um mit der Viehheerde eines Ortes zum 105, 106, 108 und 109 des Polizeistrafgesetzes bestraft. Weideplatze zu gelangen, und die Straße nicht breit genug ist, Vorstehendes Reglement haben die Großherzoglichen Bürger⸗ um das Betreten des Fußwegs durch das Vieh ganz zu verhindern.] meisteretien in ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen und diese Da aber, wo die Benutzung einer Staats- oder Provinzial Bekanntmachung in dem Verkündigungeregister zu beurkunden. straße als Viehtrieb für Ortsheerden ganz untersagt ist, treffen Friedberg den 26. November 1856. die Zuwiderhandelnden die unter Nr. 3 angedrohten Strafen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Art. 105. Das Weiden des Viehes in den Gräben oder an Müller. ee ee eee Betresseud: Das Pollzeiftrafgesetz, insbesondere pollzeillche Anordnungen wegen Benutzung der Vielnalwege und Ortsstraßen(Art. 110). In Folge Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des 2) der Art. 105 des Polizeistrafgesetzes, welcher also lautet: Innern vom 6. August 1864 zu Nr. M. d. J. 8234, nach Anhörung Art. 105. Das Weiden des Viehes in den Gräben oder an den der Lokalpolizeibehoͤrde und unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung Dämmen der Staats- und Provinzialstraßen und deren Zube—⸗ vom 26. Nov. 1856(in Nr. 94 des Intelligenzblattes von 1856)[hörungen wird werden nunmehr a) für jedes Stu 0 0 d Schweine mi. 1) die Bestimmungen des Art. 104 des Polizeistrafgesetzes, insoweit N. et e i ee beßt 10 20 kr.; solche auf das Treiben der Viehheerden eines Ortes 0 ee, J r. in den Gräben und Dammen(nicht aber auf den Fuß— Es kann jedoch in beiden Fällen durch Zusammenrechnung der wegen) der Staats- und Provinzialstraßen und zwar: Strafbeträge nach der Stückzahl die Strafe nicht über 10 fl. steigen. a) für jedes Stück Rindvieh mit 10 kr., auch auf die chaussirten Vieinalwege für anwendbar erklärt. b) für jedes Stück Schafe und Ziegen mit 5 kr. Strafe so jedoch, daß in beiden Fällen durch Zusammenrechnung 5 N a der Strafbeträge nach der Stückzahl die Strafe nicht über 5 fl. Großherzogliches Kreisamt Friedberg steigen kann, bedroht.— Trapp. Friedberg den 11. August 1864. Belanunt machung. Die Feldstrafen von der VI. Feldrügegerichtsperiode 1868 können an den bestimmten Zahltagen Dienstag und Donnerstag Morgens von 8— 12 Uhr und Mittags von 2— 5 Uhr an das unterzeichnete Rentamt bezahtt werden. 5 g Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichtsbezirk Butzbach bestimmen wir: Mittwoch den 8. Februar 1869, Morgens von 8— 10 Uhr, bei Herrn Gastwirth Joutz zu Butzbach. Wir ersuchen die Großherzoglichen Bürgermeistereien dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. Februar d. J. die Mahnung erfolgt. Friedberg den 23. Januar 1869. Großherzogliches Rentamt Friedberg 0 n dee Hessen. Darmstadt. Der den Ständen vorgelegte Gesetzesentwurf, betreffend die Pensions— verhältnisse der Offiziere und oberen Militär— Beamten, setzt im Art. 1 als Termin, an welchem das preußische Militärpensions-Reglement vom 13. Juni 1825 nebst Tarif, sowie die hierzu erlassenen, ergänzenden ze. Bestimmungen in Wirk— samkeit treten sollen, den 1. Januar d. J. fest. Artikel 2 lautet: Bleibt die nach Maßgabe des Art, 1 den Berechtigten zu verwilligende Pension unter dem Betrage, welcher den betreffenden Offizieren und Beamten, unter Einrechnung der verordnungsmäßigen Naturalienvergütung zu 75, 50 und 15 Prozent(Art. 5 der Verordnung vom 9. Dec. 1857, Naturalienvergütung für Offiziere und Milstärbeamten betr., Regierungs- blatt Nr. 35) gebührt haben würde, wenn ihre Pensionirung am 31. Dec. d. J. erfolgt wäre, so erhalten dieselben diesen höheren Betrag als Pension, und es findet die Einweisung nach den seitherigen Normen statt. — Der Großberzogliche Cassationshof hat die von den„Hess. Volksblättern“ in der Anklage wegen Beleidigung des Königs von Preußen er— hobene Nichtigkeitsbeschwerde theils als unbegründet, theils als unzulässig verworfen. Preußen. Berlin. Von der norddeut— schen Bundesmarine werden, wie aus Berlin ge— meldet wird, folgende Schiffe theils auf 6, theils auf 7, theils auf 12 Monate in Dienst gestellt: 3 Panzerfregatten, 1 Panzerfahrzeug, 1 Gedeckte und 2 Glattdeckcorvetten, 1 Fregatte(Artillerie— schiff), 1 Fregatte(Wachtschiff), 1 Cadettenschiff, 2 Schiffsjungenschiffe, 1 Aviso, 1 königl. Nacht, 1 Transportdampfer, 3 Kanonenboote erster und 4 zweiter Klasse. — Das preußische Kriegsministerium hat neuerdings erklärt, daß bis zum Erlaß anderer Bestimmungen die Gesammtdienstzeit 17 Jahre beträgt. — Der Consul des norddeutschen Bundes zu San Miguel de Salvador, Herr Dr. Bernhard, hat hierher gemeldet, daß zu Rivas in Nicaragua am 7. April v. J. ein Deutscher gestorben ist, welcher anscheinend ein bedeutendes Vermögen hinterlassen hat, ohne daß bis jetzt gesetzmäßige Erben aufgefunden werden konnten. Derselbe heißt L. C. Paul. An die einzelnen Regierungen des norddeutschen Bundes ist in Folge dieser Nachricht eine Verfügung ergangen, worin sie aufgefordert werden, durch die Amtsblätter den etwaigen Erben des Paul den Todesfall zur Kenntniß zu bringen und zu den nöthigen Schritten ihrer Legitimirung als Erben zu veranlassen. Die ausgestellten Vollmachten sind durch den Bundeskanzler zu recognosciren und dem erwähn⸗ ten Consul in San Miguel de Salvador oder dem Kaufmaun Fernando La Jago in Granada zu übersenden. — Als ein kleiner Irrthum wird Nachstehendes gemeldet:„Aus Uengsterode, Kreis Witzenhausen, hatte voriges Jahr ein Rekrut das Glück, nach Berlin zur Garde gezogen zu werden. Nach einiger Zeit kam an das Landrathsamt Witzen— hausen der Befehl, mit der zuständigen Schul— behörde den Zustand der Schule in Uengsterode zu untersuchen, man habe einen Soldaten von dort bekommen, der weder lesen noch schreiben könne, solche Zustände sei man in den alten Provinzen nicht gewöhnt und könnte sie in den neuen Provinzen nicht dulden. Das Landraths⸗ amt stellte Recherchen an, und es ergab sich, daß der Rekrut wohl in Uengsterode geboren, aber schon in seinem dritten Jahre von dort weg, in die Nähe von Magdeburg, gekommen und dort während seiner Schuljahre verblieben war.“ — Der König von Sachsen(als Danteüber— setzer bekannt unter dem Pseudonym Philaletes) ist nach Wahl der Ritter der Friedensklasse des Ordens pour le mérite für Wissenschaft und Künste unter die stimmfähigen Ritter dieses Ordens aufgenommen worden.— Herr v. Dreyse in Sömmerda hat ein Patent auf ein neues Repetir— gewehr für 5 Jahre erhalten. — Die Errichtung eines Consulates des nord— deutschen Bundes in Victoria, der Hauptstadt von British Columbia, ist beschlossen, um dort die Interessen des deutschen Handels und der deutschen Auswanderung zu wahren.— Auch ist der Ent— wurf eines allgemeinen Gesetzes über die Handels— kammern des norddeutschen Bundes in Angriff, genommen und sollen die betr. Handelskammern ihre Gutachten darüber baldigst dem Ministerium für Handel und Gewerbe einreichen. — Wie der„Bresl. Ztg.“ mitgetheilt wird, bereitet die Regierung aus Anlaß der letzten Agitation des Kurfürsten von Hessen und des Königs Georg, hauptsächlich aber wohl wegen der neulichen Ordensvertheilung der Depossedirten, ganz energische Schritte gegen dieselhen vor; man spricht sogar von einer Confiscation der beschlag— nahmten Vermögen. Memel. Zuverlässige Nachrichten schildern die Lage der Juden jenseits der russischen Gränze mit den düstersten Farben. Noth und Krankheit haben den höchsten Grad erreicht. Jeder Tag fordert neue Opfer. Tausende liegen krank dar— nieder ohne Hoffnung auf Genesung, da alle Be— dingungen hierzu fehlen. Wenn nicht nachdrück— liche Hülfe von der Ferne kommt, ist eine zahl- reiche Bevölkerung dem Elende und dem Untergange preisgegeben. Sachsen. Dresden. Von den hiesigen Mitgliedern der deutschen Fortschrittspartei in Sachsen, darunter die Reichstagsabgeordneten Wigard und Schaffrath, wird folgender Aufruf veröffentlicht:„Unter dem neuen Verfassungs— und Wahlgesetze vom 3. Dec. 1868, welches dem vom 15. Nov. 1848 sich nähert, wird, meinen wir, nunmehr auch die demokratische oder deutsche Fortschrittspartei in Sachsen wieder in ihrer Ge— sammtheit an den Landtagswahlen sich betheiligen, um ihren Grundsätzen von dem constitutionellen Rechtsstaate, allgemeinen Stimmrechte, der mög⸗ lichsten Selbstverwaltung des Volkes in Staat und Gemeinde, so wie der Freiheit und Sicher- heit der Personen, des Eigenthums und der Arbeit immer mehr Geltung und Garantie zu verschaffen.“ Bayern Aus München wird mitgetheilt, daß man sich von preußischer Seite dort Mühe gebe, den König zu einem Besuch am Berliner Hofe einzuladen. Wie verlaute, sei es keineswegs unwahrscheinlich, daß Ludwig II. im Frühjahr einen Gegenbesuch in Berlin mache. Aschaffenburg. Das dahier bestehende Comite zur Errichtung eines Denkmals für die am 14. Juli 1866 im Kampfe bei Aschaffenburg gefallenen österreichischen Ossiziere und Soldaten hat im hirsigen Friedhofe auch die Erinnerung an die in der Nähe von hier gefallenen und auf dem Friedhofe begrabenen Hessen durch Errichtung eines colossalen bronzenen Schildes gefeiert. Baden. Mannheim. Das schon längere Zeit wenig rege polilische Leben unserer Stadt hat neuen Ausdruck gewonnen. Am Samstage wurde in einer Zusammenkunft von etwa 100 Männern der Beschluß gefaßt, in dem„demokra— tischen Verein“ zu ernster politischer Thätigkeit zusammenzutreten und für die Verwirklichung der Ziele der deutschen Volkspartei zu wirken. Konstanz. Bürgermeister Strohmayer ist nun in der That excommunicirt worden. Es geschab dies aber schriftlich, die Verlesung in der Kirche unterblieb. Die Bevölkerung von Konstanz antwortete darauf mit einer im Theatersaal von 1 einer zahlreichen Versammlung beschlossenen Adresse 1 an den Bürgermeister, deren Ueberreichung zu einem imposanten Zug nach der Bürgermeister⸗ wohnung Veranlassung gab. 8 Oesterreich. Die Appellation des Cardinals und Fürsterzbischofs Schwarzenberg gegen die Ver— urtheilung seines Hirtenbriefs über das Schul— und Ehegesetz hat die Bestätigung des Urtheils durch den obersten Gerichtshof in Wien zur Folge gehabt. Die höchste gerichtliche Instanz in Oester— reich hal erkannt, daß in jenem Hirtenbriefe durch die erzbischöflichen Aeußerungen über das neue Ehegesetz in der That das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe begangen worden, und daß deßhalb das von der ersten Instanz ausgesprochene Verbot der Weiterverbreitung des Hin tenbriefs 0 aufrecht zu erhalten ist. Frankreich. Paris. Das Gelbbuch ist am 23. d. vertheilt worden. Ueber die deutschen Angelcgenheiten enthält es Nichts; die Schriftstücke über den türkisch-griechischen Streit werden Gegenstand einer späteren Veröffentlichung sein. Das Buch enthält nur Depeschen über die An— gelegenheiten Spaniens, Italiens, Serbiens, Ru— mäniens, der Donaucommission, über die Libanon⸗ frage, über die Reform der Türkei, über die Verhandlungen mit Tunis, über die Verhandlungen zwischen Spanien und den südamerikanischen Re⸗ publiken, über Japan, über die Petersburger Con⸗ ferenz behufs Abschaffung der Sprenggeschosse und über Handelsangelegenheiten. Ueber Spanien sagt das Gelbbuch: der Kaiser hat Olozaga empfangen, um seine günstige Gesinnung gegen Spanien aus- zudrücken, nachdem Lord Clarendon die Zusicherung ertheilt hatte, England würde gleichfalls den spanischen Besandten empfangen. Ueber die italienischen Angelegenheiten äußert es sich folgen · dermaßen: Was die französische Besatzung in Rom betreffe, so beabsichtige man nicht, dieselbe noch lange Zeit dort zu lassen; doch sei der Zeit- punkt, sie abzuberufen, noch nicht gekommen. — Die hier angekommene chinesische Gesandt⸗ schaft, aus drei außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern des Kaisers von China bestehend, ist von dem Kaiser Napoleon in einer Privat Audienz empfangen, sodann auch der Kaiserin vorgestellt worden. Die drei Chinesen heißen Anson Burlingame, Tche⸗ Kang und Souemra⸗Kia⸗Kiou. — Der Kriegsminister Marschall Niel schlägt in einem Bericht an den Kaiser demselben Maß- regeln vor, welche darauf abzielen, den wieder engagirten Unteroffizieren die Anstellung im Civil⸗ dienst zu erleichtern und dem Avancement in den untern Chargen der Armee einen Impuls zu ver⸗ leihen. Maßregeln gebilligt. 0 — Die„France“ bestreitet die Existenz eines Schreibens des Grafen Bismarck an Lavalette, J worin er den Letzteren beglückwünsche und die schleswigsche Frage aufnehme. 5 — Der in letzter Zeit fast tägliche Empfang des Fürsten Metternich bei dem Kaiser gibt zu dem mit großer Bestimmtheit auftretenden Gerüchte Anlaß, daß eine französisch⸗ österreichische Allianz beschlossene Sache sei. Holland Im vorigen Sommer wurden in Utrecht zwei Mitglieder eines preußischen Cavallerie-Musikcorps, welches Behuss mustkalischer Aufführungen nach dieser Stadt gekommen war, als Deserteure verhaftet; sie waren seiner Zeit in das Musikcorps des 7. niederländischen Inf.“ Regiments eingetreten, hatten aber dasselbe wieder verlassen, um nach Preußen, ihrem Heimathlande, zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht zurück- zukehren. Ihre Verhaftung hatte zu vielfachen Der Kaiser hat die ihm vorgeschlagenen 1 * ura * Ubaner ja empfangen, pagien aus · Zusicherung chase den Udet die 6 sch folgen · Besazung in icht, dieselbe sei der Zeit⸗ demutn. icht Gesandt⸗ sandten und 6 0 China Nerelton in beben auch ert! Cbnesen „Lang und Riel schlägt gclden Naß ⸗ den pitbet 2276 L Cinil ent alt qu nb gr agt Arn eines * kapalelie, 1 dit d in den 1* heftigen Erörterungen zwischen preußischen und niederländischen Preßorganen Anlaß gegeben. Wie wir vernehmen, sind jetzt jene beiden Indi viduen auf besondere Weisung des niederländischen Kriegsministers freigegeben und mit Pässen ent⸗ lassen worden. 9 8 Großbritannien. London. Die Kriege zwischen den Eingebornen von Neuseeland und den an der Gränze der Civilisation lebenden Colonisten hält die„Times“ für, eben so unver- meidlich, als die Indianerkriege in Amerika, indem ein friedliches Zusammenleben nur dann möglich sei, wenn sich die Eingebornen allmählich der ivilisation anbequemten. Das leitende Blatt rechnet die Zahl der Eingebornen in Neuseeland auf im Ganzen 35,000 Seelen, von denen 15,000 den Engländern entschieden günstig seien. Es bleiben demnach, Weiber und Kinder eingeschlossen, nur 20,000 feindliche Eingeborne übrig, die einer europäischen Colonistenbevölkerung von 220,000 Seelen fortwährend so viel zu schaffen machen. Spanien. Das„Pueblo“ erklärt sich mit den Ergebnissen der Wahlen zufrieden und sagt in seiner Nummer vom 20.:„Angesichts der Wahlresultate, die für die Republikaner so günstig ausgefallen sind, steht zu hoffen, daß die Haltung der provisorischen Regierung von nun an eine dem Geiste der Revolution entsprechendere sein wird. Sie muß nunmehr ihre Unentschiedenheit und die Furcht ablegen, die sie verhinderte, den Cortes ein vollständiges System von Reformen in allen Zweigen der Regierung vorzulegen. Madrid. Am 24. d. wurde der erste öffent⸗ liche protestantische Gottesdienst hier abgehalten. Italien. Genua. Einer Depesche aus Cagliari(Sardinien) zufolge wäre daselbst eine französische Fregatte mit Truppen angekommen und ohne Aufenthalt nach der Levante abgegangen. — Hier sind über 2 Grad Kälte. Den Süd— früchten droht große Gefahr. Türkei. Konstantinopel. Der„Levante⸗ Herald“ schreibt: Privaldepeschen aus Athen zu- folge hat sich Griechenland im Voraus entschieden, die Deklaration der Conferenz zu verwerfen. Der„Herald“ hofft, daß eine freundschaftliche Pression Griechenland dahin bringen werde, von seinem Entschlusse abzugehen. — Der Vicekönig von Aegypten hat 50,000 Mann zur Verfügung des Sultans gestellt. Amerika. Washington. Der Congreß nahm eine Bill an, welche die Distrikts-Befehls— haber ermächtigt, alle Civilbeamte in Virginia, Mississippi und Texas, welche nicht Willens sind, den durch die Reconstructions-Akte vorgeschriebenen Eid zu leisten, zu entfernen, und deren Nachfolger zu ernennen. 1 Friedberg. Wie man vernimmt, ist ein Ein⸗ wohner von Ober-Rosbach wegen Verdachts des Vergiftungs— versuchs, welcher durch vergiftete Bohnen an dem eigenen Bruder gemacht worden sein soll, kürzlich in Untersuchung und Haft genommen worden. * Friedberg. Der mit dem 1. k. M. für den Local— verkehr der Main-Weserbahn in Kraft tretende neue Tarif bringt bezüglich des Personenverkehrs und des Passagiergules folgende abändernde Bestimmungen: Von der Errichtung einer vierten Wagenklasse ist vorerst noch abgesehe worden; Billets zu dieser Klasse sollen nur an Kinder unter 10 Jahren, welche dann in dritter Klass sahren, verabreicht werden. eine dritte Wogenklasse erhalten. Diese anzuerkennend Neuerung ist jedech dadurch etwas abpgeschwächt, daß die Fahrpreise auf Schnellzügen gegen Fahrpreise der gewöhn lichen Züge nicht gerade unbedeutend erhöht sind. Die Preise für die erste Klasse sind bei beiden gleich; für Schnellzüge ist z. B. bei der zweiten Klasse eine Erhöhung des Bidlets für die Strecke von hier nach Franksurt von 1 fl. 6 kr. auf 1 fl. 15 kr. und für die dritte Wagen⸗ klasse von 42 kr. auf 51 kr. eingetreten. Eine gewiß wünschenswerthe Neuerung it es, daß man mit einem ge⸗ wöhnlichen Billet auf jeder Station aussteigen und mit einem anderen Zuge am nämlichen oder auch erst am anderen Tage weilerreisen kann. Das Billet muß in diesem Falle von dem Stationevorsteher mit einer Be⸗ merkung versehen werden. Auf Retourbillets findet diese Bestimmung jedoch leider keine Anwendung. Die Retour— billete(mit einer Ermäßigung von gegen 25 pCt.) haben eine Gültigkeit von drei Tagen, den Tag der Ausgabe mitgerechnet. Jeder Passagier bat bis zu 50 Pfund Gepäck frei; für Uebergewicht wird von 10 zu 10 Pfund eine kleine Frachtvergütung berechnet. Frankfurt. Ueber das Volger'sche Wasserwerk wurde kürzlich in der Sitzung der Stadtverordneten Bericht er— Auch die Schnellzüge sollen stattet und erklärte der Magistrat basselbe auf Grund bes Gutachtens der Sachverständigen für gelungen. Nach dem Bericht der Experten liefert das Werk über 100,000 Cubik⸗ fuß per Tag zu allen Verwendungen geeignetes, farbloses kaltes Wasser von gutem Geschmack. Herr Dr. Volger hätte somit ein Honorar von 100,000 fl. zu beanspruchen; außerdem sind demselben nach den Bestimmungen des Vertrages für die Herstellungskosten ꝛc. 35,000 fl. aus⸗ zuzahlen. Von dieser letzteren Summe soll Dr. Volger eine Abschlagsquote von 20,000 fl. erhalten, zu deren Auszahlung der Maglstrat die Verwilligung der Stadt⸗ verordneten nachsuchte. Zur gänzlichen Herstellung bes Volger'schen Werkes sind noch weiter nöthig 30,000 fl. für eine Dampfmaschine, 28,000 fl. für ein Maschinen⸗ baus, 213,500 für die Röhrenlegung. Die Sache wurde an eine Commission verwiesen. Frankfurt. Die Witilwe des Präsidenten Lincoln hat nach mehrmonatlichem Aufenthalte unsere Stadt ver⸗ lassen, um die nächsten Monate im südlichen Frankreich und in Italien zuzubringen. Bekanntlich hat sie ihren jüngeren Sohn einem hiesigen Institute zur Erziehung anvertraut. Frankfurt. Vor dem Landpseiler des eisernen Stegs auf der Fraukfurter Seite ist eine warme Quelle zu ag zetreten. Obschon der Main gesum gefroren, ist er an ieser Stelle noch offen, und zeigt das Wasser an der bezeichneten Stelle eine Wär 5 Grad Reaumur. Mainz. Die Eisfläche Winterhafens vor dem Raimunduhore bot am 24. bunt belebtes Bild. Zwei Musikchöre spielten auf schaft, Herren und Damen, theils als Schlittschuhläufer, vergnügens. Aus Baden. Man e in der Neujahrsna vorgekommen sind, zusammengessellt, wohl zu merken ist, so weit sie in den Zeitungen Fersffentlicht wurden, was gewiß nicht allenthalben dex Fall war, fünf Menschen wurden getödtet, zweien die Hand zerschmettert und einer ist in Folge eines Schusses in die Augen in Gefahr zu erblinden. n In Portland(Norbameßfra) baut sich ein zweiter Noah eine Arche(sie koßset(00 Doll.), weil er steif und sest glaubt, daß nächstene eine neue Sündfluth losgehen werde. e e Aus Zanzibg vom 25. Nov. de eine gewählte Gesell⸗ heils als Zuschauer, entbehrten Winter⸗ un die Unfälle durch die in unserem Lande elden Briese von Dr. Kirk f üglich Livingstone's keinerlei weitere Informatt ro st, so daß die letzten Briefe, welche er im azembe's schrieb, nahezu ein Jahr alt sind. Irgend welche Besorgniß um den Reisenden sei indessen unnöthig, wenn man an seine unbezwingbare Ausdauer und an den Umstand denke, daß die letzten Nachrichten ihn gesun d im Bereiche von Vorräthen und Medizinen verließen. Lieferung für das Landeszuchthaus. 178 Dienstag den 9. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr, wird dahier die Lieferung von 80 Stecken Buchen⸗Scheitholz 1. Klasse in Ausgeboten von je 5 Stecken öffentlich verstcigert. Marienschloß den 18. Januar 1869. Großherzogliche Landeszuchtbaus⸗Direction g Knispel. Cdictal ladung. 206 Es wird biermit zur öffentlichen Kennintß gebracht, daß der ledige Peinrich Ernst II. von Fauerbach bei Friedberg wegen verschwendertschen Lebenswandels unter Curatel gestellt worden und daß tym in der Person des Heinrich Kammer, Landwirtb von dort, ein Curator beigegeben worden iß, durch den allein verbindliche Rechtsgeschäfte von nun an für jenen abgeschlossen werden können. Forderungen und sonstige Ansprüche an den Heinrich Erust II. find binnen 4 Wochen dabier anzuzeigen, widrigen alls sie bei der Vermögens ⸗Regulirung nicht berüdfichtigt werden. Friedberg am 12. Januar 1869. Großherzogliches Landgericht Friedberg Reltz, Steinberger, Landrichter. Landgerichts- Afsessor. a Holz ⸗Versteigerung. 253 Dienstag den 2. februar 1869 wird in dem hie⸗ sigem Gemeindewald nachftehend verzelchnetes Polz einer öffentlichen Verfieigerung ausgesetzt: 1) Distriet Auwald: 5213 Cubikfaß in 63 Stämmen Eichen ⸗ Bau- und 2 87 3 24 Stecken Eichen Scheitbolz, 115 7 77 Prügelbolz, 23 ½ 0 7 Stockholz, 925 Stück„ Wellen. 2) Distriet Langert: 3 Stecken Kiefern Prügelholz, 1 Stockholz, 60 Stück 5 Wellen, 800„ Eichen⸗ 17 Anfang der Versteigerung: Vormittags 9 Uhr im Auwald und wird gegen vorschriftsmäßige Bürgschaft Zahlungsfrist vis Mar unt 1869 bewilligt. Asserheim am 26. Januar 1869. Großherzogliche r Assenhelm Bee st. 0 Holz⸗Versteigerung. 258 Im Licher Stadtwald, District Rothebusch, kommen nachverzeichnete Holzsortimente zur Verffeigerung: Mittwoch den 3. Jebruar: 214 Eichen Stämme von 5—24“ Durchmesser und bis 597 Länge, 316 Richten⸗Stämme und Stangen, 43 Buchen- und Hainbuchenstämme und Stangen, 57 Lindenstämme. Donnerstag den 4. Februar: 390 Stecken Buchenscheit⸗ und Prügelbolz, 190„ Buchen⸗Stockbonz, 8186 Buchen-, Eichen-, Weich- und Nadelholzwellen. Der jedesmalige Anfang ist Morgens 9 Uhr am Erlesberg zu Anfang der Chaussee. Lich den 26. Februar 1869. ente Bürgermtisterei Lich e lm. Holz- Versteigerung. 239 Kommenden Montag den 1. Februar, Vormittags 10 Uhr anfangend, soll in dem Oppershofer Ge⸗ meindewald nachbennantes Holz, als: Stamm- und Stangen holz: 1) 5251 Cubiksuß, 815 Stück von J— 14“ mittlerem Durchmesser und 10—507 Länge, 2) 26 Stecken Prügelbolz, 7½ Stecken Stockholz und 101 Stecken Reisholz, sämmtliches Nadelholz, unter den bei der Verstetgerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an Ort und Stelle meiftbietend versteigert werden. Oppersbofen am 25 Januar 1869. Großherzogliche eee Oppershofen 0 Holz-Versteigerung. 240 Montag den 1. Febryar l. J., Morgens 10 Ubr anfangend, wird in blesigem Gemeindewald, Diftriet Obenkollenroth, unsern der alten Kalsergrube, folgendes Gehölz verstetgert: 811 Cubiksuß Kiefern Stammholz, 685 Stück desgl. Gertistbolz. 1595 Cubikfuß, 12 Klafter desgl. Prügelholz. Pfaffenwlesbach den 26. Januar 1869. F. Nu spep, Bürgermeister. Berichtigung. In dem Kirchenbuchgauszuge in Nr. 10 tst Rampe statt Ramzo und Connefeld statt Camefeld zu lesen. * ˖ Holz⸗Versteigerung. 250 Aus den Frh. v. Franckenftetn'schen Wald- distticten„Am Engelsborn“ und„Mörler Unter“ in den Gemarkung Ockstadt bei Friedberg kommen zur öffentlichen Versteigerung: 1) Mittwoch den 3. Februar: 728/ Stecken Buchen Scheitholz, 65 4 f Prugelholz, 40„ Eichen und Birken-Prügelholz, 15½„ Aspen Prügelbolz, 174%„Buchen ⸗Stockholz, 26„ Bilen⸗ 6J¼„ Erlen und Aspen⸗Stockholz, 12978 Wellen Buchen⸗Retsholz, 8396„Eichen ·* 1497„ Erlen und Aspen-Reisholz, 131„Kiefern ⸗Reisholz, 203 Gedand Ginstern. Das Reisbolz ist zur Hälfte Stamm⸗Retsholz und das Prügelholz zur größeren Pälfte Stamm-Prügelholz 1. Klasse. 2) Donnerstag den 4., Freitag den 5. und Samstag den 6. Februar: 372 Eichen⸗Stämme von 5½—11½“ mittl. Durch⸗ messer, 15—55“ Länge u 4576 Cudikfuß Inhalt, 403 Buchen- u Birken⸗Stämme von 5½ 23“ mittl. Durchm., 10 45“ Länge u. 8093 Cbk. Fuß Inbalt, Erlen- und Linden Stämme mit 1134 Cubikfuß Inhalt, Eichen⸗Stangen mit 1095 Cudiksuf Inhalt, von 3—5½“ mittl. Durchm. und 15 35“ Länge, Buchen u. Birkenstangen mit 272 Kbk.⸗Fuß Inhatt, von 3—5½“ mittl. Durchm. und 15—35“ Länge, Erlen- u. Aindenstangen mit 220 Cbk. Fuß Indalt, von 3—5¼“ mittl. Durchm. und 1535“ Länge. Das Eichen und Buchen-Stamm und Stangenhbolz ist zu Wagnerholz vorküglich geeignet. Die Zusammenkunft findet an jedem der oben de⸗ merkten vier Versteigerungstage Vormittags 9 Uhr auf der Ufinger Straße zunächst den Schießmauern statt. Credit für beide Versteigerungen dis zum 1. Sep ⸗ tember 1869 Ockstadt am 26. Jangar 1869. Wildrand, Rreiberrlich v. Frauckenstein'scher Oberförster. Ein braves Mädchen, 246 welches kochen kann, wird in eine stille Haus⸗ haltung zum sofortigen Eintritt gesucht. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 17 283 9⁵ 67 Auf den Oberhessischen Anzeiger kann man für die Monate Februar u. März bei den Poststellen mit 32 Pr. abonniren Die Nummern vom Januar können, soweit der Vorrath reicht, noch nachgeliefert werden. Wahlverlammlung. 251 Zur Besprechung der bevorstehenden Reichstagswahl werden diejenigen Herren, welche sich für die Wahl des Herrn Hofgerichtsrath Buff interessiren, eingeladen sich Sonntag den 31. d. M., Nachmittags 3 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Okarben einzufinden und wird Herr Buff der Versamm— lung selbst beiwohnen. 72 0 1 8 Einladung — 8 * 256 Die Mitglieder des landwirthschaftlichen Kränzchens der Orte Soͤdel, Melbach und Wölfersheim beabsichtigen Samstag den 30. Januar, Abends 7 Uhr, die fuͤr den Monat Januar bestimmte Generalversammlung zu Soͤdel in dem Saale des Gastwirths Schneider abzuhalten. Es werden hierzu die Mitglieder und sonstige Freunde der Landwirthschaft er— Reitz den Inseraten d. Bl. abgedruckten Artikel aus der Frankfurter Zeitung zeichner des für die Hofgerichtsrath Buff' sche Candidatur erschienenen als Fortschrittsmänner, theils als Radikale, in dem Original der Frank, ir als lauter entschiedene, republikanisch gefärbte Radikale 5 259 In einem ue sind mehrere der U Wahlaufrufes ther furter Zeitung soga N dargestellt.— Wer die genannten Herren, oder doch Einen und den Andern derselben kennt für den wird eine solche, mehr als dreiste Bezeichnung einer Berichtigung ganz gewiß nicht bedürfen; wenn aber in demselben Artikel sich erfrecht wird, gleichzeitig mit solcher erbärm⸗ lichen Aufschneiderei seinen politischen Gegnern gegenüber von Phrasengeklingel zu reden, so erscheint dieß geradezu lächerlich— denn es ist mehr als Phrasengeklingel, es ist eine politische Schwindelei und eitel Humbug, Jemanden zumuthen zu wollen, die Genannten für entschiedene, republikanisch gefärbte ale zu halten.— Wahrlich! Es hlecht um ihre Sache stehen, wenn die Lobredner des Herrn Hof— gerichtsrath Buff, des 5 sstimme von vorn herein als den Candidaten des Beamten— thums, der Büreaukratie, miteinem Worte als Regierungs-Candidaten bezeichnet hat, zu solchen Mitteln greifen, um sich populär zu machen.— Republikanisch gefärbte Radikale.— Es könnte Einem ordentlich bange werden, wenn es nicht so gar sehr zum Lachen wäre! Liederkranz. 252 Sonntag den 7. Februar Abendunterhaltung im Saale des Hotel Trapp. Beginn 7½ Uhr. Der Vorstand. Reichstagswahl betreffend. 257 Wie die Erfahrung lebrt, enthalten die Wahlltsten in der Regel große Unvollständigkeiten. Es wird daher Jeder, welchem es um die Ausübung seines Wablrechte zu thun ift, wohl daran thun, wenn er sich durch einen Einblick in die vom 25. bis zum 30. l. M. in dem Bürgermetsterei-Local aufliegenden Wabllisten überzeugt, ob er in dieselben als Wähler eingetragen ist, und möge sich kein Wähler, der sich vor Enttäuschung bewabren will, die geringe Mühe eines Gaggec nach dem Bürgermeisterei-Local verdrteßen lassen. Das Wablcomite. 247 Eine Rolle Formular wurde auf dem Wege zwischen Friedberg und Reichelsheim von einer Botenfrau verloren. dieselbe an die Exped. d. Bl. abgeben zu wollen. Ein braves Dienstmädchen, 241 welches selbsiständig kochen kann, wird auf Petri⸗ tag bet gutem Lohn gesucht. Näheres bet der Exp. d. Bl. ** 0* Eine größere Hoftaithe, 249 an der Hauptstraße gelegen, mit hübschen Räumlich⸗ keiten, worin früber Wirtbschaft betrieben worden, ist unter günstigen Zahlungsbedingungen aus freier Hand zu verkaufen. K Kaufllebbaber wollen sich gefälligst an A. Schmidt in Echzell wenden. Riesenmarkerbsen, 254 zum Kochen ausgezeichnet, sind zu haben und werden auch pfundweise abgegeben werden bei Friedberg. Löb Strauß. Geschäfts= E eschäfts-Empfehlung. 245 Nachdem ich die Samenhandlung zum steinernen Haus in Frankfurt a. M., Markt Nr. 44 übernommen habe, empfeble bei herannabender Satson den geehrten Kunden obiger pandlung, sowie den Herren Oekonomen, Landwirthen und Gartenbefitzern alle Gattungen von: Gemüse⸗, Blumen, Feld-, Gras-, Klee- und Waldsamen en gros& en detail unter Zuficherung reellger und billigster Bedienung. Preisverzeichnisse steden gratis zu Diensten. Georg Andreas. Lebensversicherungsbank f. D. in Gotha. 248 Die Geschäftsergebnisse dieser Anstalt im Jahre 1868 waren überaus günstiger Art. Durch einen reichen Zugang an neuen Versiche rungen(3085 Personen mit 5,885,000 Thlr.), welcher größer war als in irgend einem der früheren Jahre, ist . die Zahl der Versicherten auf 33,100 Pers., die Versicherungssumme auf 60,450,000 Thlr., der Bankfonds auf etwa 15,350,000 Thlr. gestiegen. i Bei einer Jahreseinnahme von 2,760,000 Thlr. waren nur 1,217,300 Thlr. für 694 gestorbene Versicherte zu vergüten, welcher Betrag wesentlich hinter der rechnungsmäßigen Erwartung zurückbleibt und den Versicherten eine abermalige hohe Dividende in Aussicht stellt. In diesem und den nächsten vier Jahren werden nahe an Zwei und drei Viertel Millionen Thaler vorhandene reine Ueberschüsse an die Versicherten vertheilt, was für das Jahr 1869 eine Dividende von 39 Prozent ergibt. Versicherungen werden vermittelt durch Hofgerichtsadvokat G. Trapp II. in Friedberg. Ortseinnehmer Louis Höhler in Büdingen. Domänenpfandmeister Müller in Nidda. FFP W E 1 0* E n 244 Was bietet denn die neu erschienene Zeitschrift: „Die Hausfrau“ eigentlich?— Alles, was für die Hausfrau wuklich praklisch ist. Ste bespricht nicht nur Neues im Gebiete der Küche, Keller und Wäsche, son⸗ dern belehrt auch über Gesundhettspflege, Erziehung der Kinder, Pflege der Hausthiere und Zimmerblumen, des Obst⸗ und Gemüsegartens— bringt auch interessante Erzählungen. Alles für 48 kr. pro Quartal. Auf dieselbe kann man abonniren in der Buchhandlung von Bindernagel& Schimpff in Friedberg. 255 wurde am Freltag ein Pferdeteppich mit rothen Streifen, von der Apotheke bis zum Rathhause. Der redliche Finder wird gebeten denselben an mich abzugeben. Eine prachtvolle Cha 192 steht billig zu verkaufen bet Löb Strauß. Bekanntmachung 238 Die om 22. d. M. im Oder ⸗Rosbacher Gemeindewald abdgebaltene Holzverstetgerung ist geneh⸗ migt und ist der erste Fabrtag, im Otistrict Salzberg, auf Samflag den 30. d. M. und im Dizrict Alter Heegwald auf Montag den 1. Februar d. 3. bestimmt. Ober Rosbach am 25. Januar 1869. Großherzogliche Bürgermeisteret Ober-Ros dach Blech e r. Buchen Scheitholz 234 kauft und verkauft G. H. Freundkieb. Gesu ch. 236 Ein tüchtiger Wagnergesell kann alsbald in Arbeit treten bei Magnermeifser Heinrich Heß II. in Vilbel. Der Wetterauer Zweigverein der Gustav- Adolph-Stistung. Die Ortsvereine des Wetterauer Zweigvereins der Gustav⸗Adolph⸗Stiftung werden gebeten, die Beiträge für das Jahr 1868 sammeln und bis zum 15. März d. J. an den Rechner des Ver⸗ eins, Herrn Kaufmann Fertsch in Friedberg, gütigst einsenden zu wollen. Friedberg den 21. Januar 1869. 1 Der Vorstand. Fruchtpreise. per Malter. Friedberg, 27. Januar. Waizen 11 Korr 8 fl. 45 Kr.: Gerste 7 fl. 50 kr. Hafer 6 fl.— kr. Frankfurt, 25. Januar. Walzen 12 fl.— kr.; Korn 10 fl.— kr.; Gerne— fl.— kr.; Hafer 9 fl. 20 kr. Grünberg, 23. Januar. Waizen 11 fl. 45 kr.; Korn 8 fl. 40 kr.; Gerste 7 fl. 43 kr.; Hafer 5 fl. 28 kr.z Molter— fl.— kr.; Erbsen 10 fl. 30 kr.; Wicken— fil. — kr.; Saamen— fl.— kr.; Kartoffeln— fl.— kr. Mainz, 22. Januar. Waizen 1 fl. 45 kr.; Korn 9 fl. 16 kr.; Gerste 8 fl.— kr. Hafer 6 fl. 16 kr.; Kartoffeln 2 fl. 30 tr.; Roggenstroh per 100 Gebund 4 fl.— kr. b Verantsd. Red.: Hermann Schimpff. Druck und WMrlag von Bindernagel& Schiw pf. Der redliche Finder wird gebeten, 85 1 fl. 40 150 Ent