uernheim, Den Paus. saheh ten bekannte ek Weis 0 nls Nabel 6 Obeisfischn * Ulolb v0 i tesp. I. Mär 1869. Samstag den 27. März. M 36. “»Oberhefftscher Anzeiger. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. — — Auf den wöchentlich dreimal erscheinenden„Oberhessischen Anzeiger“ kann man für das zweite Quartal l. J. bei allen Poststellen für 38 kr., mit Bestellgeld für 47 kr. abonniren. Amtlicher Theil. Betreffend: Den unbekannt wo abwesenden Jobannes Sulzbach J. von Oppershofen, zuletzt in Butzbach wohnhaft. Friedberg den 20. Marz 1869. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Der Erledigung unserer Auflage vom 18. Januar sehen wir binnen 8 Tagen entgegen, soweit dies noch nicht geschehen ist. Tera p p. rn Betreffend: Das Kreioersatzgeschäft für das Jabr 1869 im Kreise Friedberg. Das diesjährige Militär-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg wird vom 19. bis zum 27. April d. J. im Saale des Gasthauses „Zu den drei Schwertern“ dahier vorgenommen werden. Die Muste— rung findet an folgenden Tagen statt: Montag den 19. April d. J., Vormittags präcis 8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Assenheim, Bauern— beim, Beienheim, Bodenrod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim. Dienstag den 20. April d. J., Vormittags präcis 8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Fauerbach v. d. H., Fauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach. Mittwoch den 21. April d. J., Vormittags präcis 8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Griedel, Hausen mit Oes, Hoch- Weisel, Ilbenstadt, Kirch-Goͤns, Langenhain mit Ziegen- berg, Maibach, Melbach, Muͤuster, Münzenberg. Donnerstag den 22. April d. J., Vormittags präcie 8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Nauheim, Nieder— Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder-Weisel, Nieder— Wöllstadt, Ober⸗Florstadt. Freitag den 23. April d. J., Vormittags präcis 8 Uhr, für die Mllitärpflichtigen aus den Gemeinden: Ober-Mörlen, Ober— Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Oppershofen, Ossenheim, Ostheim, Pohl⸗Göns, Reichelsheim. Samstag den 24. April d. J., Vormittags präcis 8 Uhr, für die Militärpflichtigen aus den Gemeinden: Rockenberg, Roͤdgen, Schwalheim, Södel, Staden, Steinfurth, Trais-Munzenberg, Weckes— heim, Wickstadt, Wisselsheim, Wölfersheim, Wohnbach. Die Loosziehung findet Montag den 26. April d. J. statt. Dienstag den 27. April d. J, Vormittags präcis 8 Uhr, erfolgt die Klassifizirung der Reservisten. Hierbei haben nur diejenigen Reservisten und Landwehrmänner zu erscheinen, welche mit Rücksicht auf ihre besonderen häuslichen und gewerblichen Verhältnisse ein Gesuch um zeitweise Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang ihrer Kategorie begründen zu können glauben. Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 21. April 1868, das Bundesgesetzblatt vom 9. November 1867, wegen der Verpflichtung lum Kriegsdienste und unter Hinweisaͤng auf die Milttär-Ersatz— Instruction vom 26. März 1868, Regierungsblatt Nr. 21, namentlich 5. 20 dieser Instruction, werden sämmtliche Militärpflichtigen aus dem Kreise Friedberg, wozu, wie sich von selbst versteht, worauf aber doch noch besonders aufmerksam gemacht wird, die im vorigen Jahre auf ein Jahr Zurückgestellten gehören, hiermit auf— gefordert, sich an den vorbezeichneten Tagen im Saale des Gasthauses „Zu den drei Schwertern“ dahier, jedesmal Morgens peäcic 8 Uhr, zur Musterung und Loosziehung einzufinden. Von den Militärpflich— tigen wird erwartet, daß sie reinlich und in ordentlichem Anzuge erscheinen. a Diejenigen Militärpflichtigen, welche ohne genügenden Ent⸗ schuldigungsgrund sich nicht stellen, haben sich der in den nachstehend abgedruckten 89. 176, 177 und 178 der Militär-Ersatz-Instruction angedrohten Nachtheile zu gewärtigen. Entbunden von der persönlichen Gestellung sind diejenigen, ma ch welchen Ausstand bewilligt, oder denen Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste ertheilt worden ist. Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen, von seinem Vater, sciner Mutter eine Zurückstellung resp. Befreiung vom Militärdienste nach den§§. 43, 44, 45 der Militär-Ersatz Instruction verlangt wird, so ist dieses Verlangen, wenn es noch nicht gestellt sein sollte, sofort bei Großherzoglicher Bürgermeisterei zu stellen, welche alsbald nach Vorschrift des Reglements vom 12. Mai v. J., Rgsbl. Nr. 26, vor dem Musterungstermin das vorschriftsmäßige Protokoll mit Beurkundung der behaupteten That— sachen einzusenden hat. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsun— fähigteit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der be— treffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Kreis-Ersatzcommisston einzuftuden. Leidei ein Militärpflichtiger an Gebrechen, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit ꝛc., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers ꝛc. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtigen, die auswärts sich aufhaltenden, schriftlich auf Grund der ihnen kurzer Hand wieder zugehenden Stammrollen, zu der Musterung einzuladen. An den Musterungstagen haben die betr. Großherzogl. Bürgerweister oder Beigeordneten mit den Militärpflich— tigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die letzteren zu der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und, wie oben schon bemerkt, reinlich gekleidet sind und während des Musterungsgeschäfts ein anständiges, ruhiges Verhalten beobachten. Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher An— schauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, beziehungsweise des Gerichts, vorzulegen. Den Großherzoglichen Buͤrgermeistereien liegt es ferner ob, darauf aufmerksam zu machen, wenn ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwüͤrdig ist und sind deshalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen Friedberg den 22. März 1869. Der Civilvorsitzende der Großherzoglichen Kreis-Ersatz Commission des Kreises Friedberg Trapp. §. 176. Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bez. für unterlassene Cestellung zu den Musterungs. oder Aushebungs Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59. vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zur Berichtigung der Stammrollen unterlassen, werden auf den Antrag der mit Führung der Stammrolle beauftrag— ten Behörden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrafe zu substituiren ist. 2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der§§. 71. 98. und 115. erlassenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-, Departements, oder Mariue-Ersatz⸗ Commission des Bezirks, in welchem sie nach§. 20. gestellungs⸗ pflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Aufrufung ihrer Namen im Musterungs- oder Aushebungs⸗Lokale nicht an⸗ wesend sind, werden auf den Antrag des Civil-Vorsitzenden der Kreis-, bez. Departements(Marine) Ersatz⸗Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Un vermögens Gefäͤngnißstrafe zu substituiren ist. 3) Unabhängig von den vorstehend ad 1. und 2. gedachten Strasen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Stamm— rolle unterlassen, oder sich nicht vor die Ersatz⸗Behörden stellen, durch die in den nachstehenden§§. 177. bis 179. enthaltenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz⸗Behoͤrden zu entscheiden haben. §. 177. Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bez. der unterlassenen Gestellung zu den Mustéerungs⸗ oder Aushebungs Terminen. 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59. vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unteclassen haben, können je nach dem Grade der Fohrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust: a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu neh nen,“) b) des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden An— spruchs auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.(§ 21., 7.) 2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungs— grund der Aufforderung, sich zur Musterung bez. Aushebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren: a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,“) *) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus dec elwe bereits erhaltenen Loosnummer erwachsen ist, of.§. 178. b) den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bez. Befreiung vom Militärdienst. Wer ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bez. Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a. gedachte Berechtigung. Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1. bezeichneten vorzugsweise zum Militär-Dienst herangezogen event. als unsichere Heerespflichtige nach Vorschrift des§. 179. behandelt. 3) Die zur vorzugs weisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimaih verbleiben. §. 178. Anwendung der Vorschriften der 88. 176. und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Militärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach dis ponibel geblieben, sind den im§. 176. enthaltenen Strafbe— stimmungen unterworfen; die Vorschristen des§8 177. finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in dem Aushebungs— bezirk, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bez. verspäteten Gestellung nach§. 20. gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Alterskasse, ihrer Loosnummer nach in der vorge- schriebenen Reihsfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären“*). Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welche ihnen aus etwaigen Rekla— mationsgründen erwachsen würde. **) Z. B. der Militärpflichlige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow disponibel geblieben. Derselbe' verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jahre 1876 auf die Disponiblen des Jahrganges 1855 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßheit der Vorschriften des§. 23. zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt hätte. Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs- und Gestellungs-Attest ergeben wird, so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht. Lokalreglement, das Baden in der Usa u. s. w. Auf Antrag der Lokalpolizeibehörde und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern vom 7. December 1868, zu Nr. M. d. J. 12,287, wird hiermit auf Grund des Artikels 296 des Polizeistrafgesetzes verordnet: Das Baden im Usaflusse in der Richtung von der Nieder— Mörler Gemarkungsgrenze bis an die Gradierbäue der Saline Nau— heim, sowie ferner in den ohnweit des Teichhauses gelegenen Sam— melteichen, mit Ausnahme der in dem großen Teiche errichteten betreffend. Badeanstalt, und den von da bis zum ersten Kunstrade führenden Wasserleitungsgraben ist verboten. Der Zuwiderhandelnde verfällt nach Art. 296 des Polizeistraf— gesetzes in eine Strafe von dreißig Kreuzer bis drei Gulden. Friedberg den 22. März 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg n Lokalreglement,. betreffend die Einhaltung der Feierabendstunde in der Stadt Nauheim. Nach Auhörung der Lokalpolizeibehörde und mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 17. März 1869, zu Nr. M. d. J. 3158 wird zur Aasführung des Artikels 220 des Polizeistrafgesetzes hierdurch bestimmt: Die Feierabendstunde, zu welcher die Gast- und Schenkwirth⸗ schaften geschlossen werden müssen, wird für die Stadt Nauheim auf Abends 11 Uhr festgesetzt. Friedberg den 22. März 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. Lokalreglement, das Mitnehmen von Hunden auf die Terrasse vor dem Kurhause betreffend. Auf Antrag der Lokalpolizeibthörde und mit Genehmigung des Großherzogl. Ministeriums des Innern vom 7. December 1868, zu Nr. M. d. J. 12287, wird hiermit für die Stadt Nauheim verordnet: Das Mitnehmen von Hunden auf die Terrasse vor dem Kur⸗ hause ist untersagt. Zuwiderhandlangen unterliegen Kreuzer bis zwei Gulden. Friedberg den 22. März 1869. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. einer Geldstrafe von dreißig n d n Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Friedberg und sonstige Freunde der Landwirthschaft werden auf Dienstag den 30. 1 Mts., Nachmittags 2 Uhr, zu einer Besprechung der nachstehenden Gegenstaͤnde u. s. w. in den Saal des Gasthauses„Zu den drei Schwertern“ in Friedberg eingeladen: 1) Sind Fütterungsversuche mit Palmkuchen gemacht worden, und wie war das Resultat? 2) Welches ist die geeignetste Vorbereitung eines Ackers, der mit Luzerner-Klee bestellt werden soll, und ist der Saamen allein, oder unter Hafer, Gerste ic. auszusäen? 3) Welche Bedeutung hat die Gähre des Ackers und welche Ver⸗ fahrungsweisen bei der Behandlung des Bodens sind einzu⸗ schlagen, um sie sich zu sichern? 4) Durch welche Mittel kann dem Obstbau eine allgemeine Ver⸗ breitung gesichert und namentlich der Anbau solcher Sorten ge— fördert werden, die einen hohen wirthschaftlichen Werth haben? Herr Dr. Henkelmann hat es übernommen, Frage 3 durch einen Vortrag einzuleiten. Zum Schluß wird Herr Kreisveterinärarzt Born seinen be— gonnenen Vortrag über das Währschaftsgesetz bei dem Viehhandel fortsetzen. a Nieder⸗Wöllstadt den 23. März 1869. St o b. Hessen. Darmstadt. Die Dividende der Bericht erstattet. Die in der Rechtfertigungsschrift[ Lage der Anstalt materiell nicht gefährdet ist, so⸗ Bank für Süddeutschland wurde auf 6 Prozents der Direktion abgegebenen Erklärungen werden swie ferner, daß die früheren Mittheilungen zum und die der Bank für Handel und Industrie auf hiernach jedoch nicht als genügend befunden und Theile ungenau waren, oder ungenau aufgefaßt 8 Prozent festgestellt. die früher erhobenen Anschuldigungen, wenn auch wurden. Wenn in der demnächst einzuberufenden — Die in der vorjährigen General⸗Versamm- nicht mit der gleichen Schärfe, meist aufrecht er⸗ Generalversammlung, durch theilweise Abänderung b 75 7 lung der Renten- und, eee erwählten Vertrauensmänner haben jetzt ihren Der Schluß des Berich es constatirt, der Statuten, die bisherigen Mißstände beseitigt wenn auch mit einer gewissen Reserve, daß die werden, so wird hoffentlich dann alsbald das Ott 110.93 Auf 5 6012 wagter wurden 74,05 Zzusamn Gesamt auf 20 en 17 Durch Ausschl Terge im Bal Aion ar Al! strecke genomn Areffend ausges Länge wall Horzult Aränd Gemtit fenen 0 Jö 2 Bersa hartei, der u. eim anf tg kreißig getrübte Vertrauen in die Verwaltung der Anstalt dich wieder befestig n. ö — Dem Vernehmen nach soll der Betrieb der Riedbahn von hier nach Gernsheim am 15, April tröffnet werden, und zwar mit 5 Zügen in beiden Richtungen, im Anschluß an die Züge der Mainz Aschaffenburger und der Main ⸗Neckarbahn. Die Eröffnung der Strecke von Gernsheim bis Worms dürfte spätestens Ende Mai zu erwarten sein. & Aus Oberhessen. Welche Bedeutung das Berg-, Hütten- und Salinenwesen im Groß— herzogthum Hessen erlangt hat, geht aus den uns vorliegenden statistischen Tabellen des Zollvereins dom Jahr 1867 hervor. Im Ganzen waren im Betrieb 35 Werke, welche 1522 Arbeiter beschäf— tigten und welche 2,015,043 Zollcentner(Berg-, Hütten⸗ und Salinenprod ukte) producirten. Der Werth dieser Produktion im Ursprungsorte betrug 1,406,310 fl. Der größte Theil dieser Produk zion fällt auf Oberhessen. Es wurden auf 8 Werken von 461 Arbeitern gewonnen 942,850 Ctr. Braunkohlen im Werth von 192,165 fl.; nuf 6 Werken von 402 Arbeitern 294,423 Ctr. Eisenerze im Werthe von 32,160 fl. und 118,931 Ctr. Manganerze im Werthe von 120 189fl. Auf 5 Hütten- und Hammerwerken wurden von 331 Arbeitern producirt 296,482 Cir. Eisen— vaaren im Werthe von 721,291 fl. und endlich vurden auf 1 Saline von 88 Arbeitern producirt 74,056 Ctr. Kochsalz und 1575 Ctr. Viehsalz, zusammen im Werthe von 113,734 fl. Die Gesammtproduktion von Oberhessen beträgt sonach auf 20 Werken, welche 1282 Arbeiter beschäftig— en 1 728,117 Ctr. im Werthe von 1,179,539 fl. Durch die im Jahr 1868 erfolgten bedeutenden Aufschlüsse von Eisenerzablagerungen im Vogels— berge steht zu erwarten, daß nach Vollendung der im Bau begriffenen Eisenbahnen sich die Produk— ton an Eisenerzen bedeutend steigern wird. Alzey. Die Arbeiten auf der neuen Bahn— strecke Alzey⸗Bingen werden baldigst in Angriff genommen sein; es sind nunmehr auch die be— sreffenden Arbeiten der Section Sprendlingen eus geschrieben und hat man die Summission bis längstens April auf dem Secretariate des Ver— valtungsrathes zu Mainz einzureichen. Preußen. Berlin. Die„Spener'sche Ztg.“ bezeichnet ein Telegramm des Altonaer Merkur, wonach Bahern und Württemberg den Wunsch ausgedrückt hätten, mit dem Norddeat— schen Bunde über die Herstellung einer nationalen Verbindung zu verhandeln, als unbegründet. Homburg v. d. H. Nach dem„Rh. K.“ hat der hiesige Gemeinderath beschlossen, auch hier ine Kurtaxe einzuführen und zwar während der geit vom 1. Mai bis 1. November. In derselben Sitzung wurde von dem Bürgermeister Schleußer idlich der Wunsch vieler Gemeinderäthe erfüllt ind der Antrag gestellt:„die Bezirksregierung zu „suchen, eine neue Städteordnung für Homburg torzulegen, da es unmöglich ist, bei den total seränderten Verhältnissen bei unserer bevormundeten Gemeindeverfassung etwas zu leisten und für die sernere Entwickelung Homburgs mit Erfolg wirken u können.“ Wiesbaden. In einer dahier stattgehabten Versammlung des Wahlvereins der Fortschritts⸗ partei, zu welcher sich auch mehrere frühere Führer der national-liberalen Partei eingefunden hatten, nurde beschlossen, mit allen Mitteln und nameut— lich auch durch Abhaltung von Monatsversamm- lungen im Lande Nassau die liberalen Elemente zu einem Wahlverein der deutschen Fortschritts- bartei zu organisiren. Frankreich. Paris. Die„Presse“ er- fährt aus Brüssel, daß Herr Frere-Orban in Folge des Todes der Frau Lavalette seine Reise nach Paris auf künftige Woche verlegt habe. Herr Frere-Orban wird wahrscheinlich etwa 14 Tage in Paris verweilen. Spanien. Madrid. Der Straßenkampf in kexes, über den man einstweilen nur durch amtliche Telegramme unterrichtet ist, hat mindestens zwei Tage gedauert. Er wurde am Mittwoch Morgen, wie es scheint, durch die jungen Leute Sie schossen von den in Eile errichteten Barrikaden her auf die vorrückenden Truppen, welche erst nach einem Baponnetangriffe den Widerstand brechen und die Verschanzungen nehmen konnten. Bei der einbrechenden Nacht und dem schleunigen Rückzuge der Aufständischen, so sagen die Berichte, war es den Soldaten unmöglich, Gefangene zu machen. Wahrscheinlich war auch der Erfolg des Kampfes nicht danach angethan; denn es mußte nach Cadix um Verstärkung geschickt werden, während die Truppen sich auf den Hauptplatz der Stadt zurück— zogen, wo sie, das Rathhaus im Rücken, unter Palmen ihr Nachtquartier aufschlugen und die Ankunft des Generals Pazos aus Cadix erwar— teten. Derselbe rückte am frühen Morgen mit 1000 Mann an und der Kampf entspann sich von Neuem. Das Gefecht war nach den amt— lichen Mittheilungen von kurzer Dauer, aber auf beiden Seiten sehr hartnäckig. Die Aufständischen wurden, wie bekannt, geschlagen und angeblich ihrer sechshundert gefangen genommen. Italien. Florenz. Aus Nrapel traf eine Deputation ein und überbrachte eine Adresse an den König nebst einer goldenen Krone als Geschenk der neapolitanischen Bevölkerung zum Jahrestage der Thronbesteigung Viktor Emanuels als König von Italien. Rom. Der Papst hat aus Anlaß seiner am 11. April b. J. stattfindenden Feier der 50jährigen Priesterweihe folgendes vom 16. März d. J. datirtes Breve erlassen: „Pius P. P. IX. Allen Christgläubigen, welche dieses Schreiben zu Gesicht bekommen, Gruß und apostolischen Segen. Was wir in unseren großen und bitteren Sorgen kaum hofften, daß der Allerböchste uns einen so langen Lebenslauf werde zurücktegen lassen, um nach Ablauf des 50. Jahres der empfangenen Priesterweihe das heil. Opfer mit feierlicherer Pracht zu begehen, das wird, wenn es Gott gefällt, am kommenden 11. April geschehen. Dieser Tag aber, der unser Herz mit höchster Wonne erfüllt, hat den Gläubigen eine neue Gelegenheit geboten, ihre treue Ergebenheit und ihre Verehrung gegen uns auszudrücken und zu bezeugen. Denn indem sie uns mit unglaublichem Eifer zu einem so glücklichen Ereigniß gratuliren, haben sie uns demüthig ihre inständigen Bitten vorgetragen, wir möchten die Freude dieses Tages mit ihrem geistlichen Wohl verbinden und die himmlischen Schätze der Kirche, deren Verwaltung Gott uns anvertraut hat, aus diesem Anlaß zu ihren Gunsten aufschließen. Da wir nun diesen frommen Wünschen der katholischen Welt mit bereitwilligem Herzen entsprechen wollen, verleihen wir durch die Barm— berzigkeit des allmächtigen Gottes und gestützt auf die Autorität seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus allen und jeden Christgläubigen beiderlei Geschlechtes, welche in diesem Jahre am 11. April in was immer für einer Kirche oder Capelle dem heil. Meßopfer beiwohnen und, nachdem sie wahrhaft reumüthig gebeichtet und die heilige Communson empfangen haben, für die Bekehrung der Sünder, die Ausbreitung des katholischen Glaubens, den Frieden und den Steg der katholtschen Kirche fromme Ge— bete zu Gott emporsenden, barmherzig im Herrn voll— kommenen Ablaß und Nachlaß aller ihrer Sünden, welche auch den Seelen der Christgläubigen, die mit Gott in Liebe verbunden aus diesem Leben geschieden sind, im Wege der Fürbitte zugewendet werden kaun. Gegeben zu Rom beim heiligen Petrus unter dem Fischerring am 16. März 1869, unseres Pontificats im XXIII. Jahr.“ 4 F. Friedberg. Am 15. dieses Monats wurde die jährliche Generalversammlung der hiesigen Schuhmacher⸗ Leichenkasse abgehalten, in welcher auch Rechnungsablage für 1868 erfolgte, deren Resultat folgendes ist: Die Einnahme besteht in 228 fl. 3 kr., „ Ausgabe e somit Vorrath Das Vermögen dieser Gesellschaft besteht außer obigem Vorrath aus 1030 fl., welche auf Obligationen verliehen sind.— Da dieser Verein wenig bekannt zu sein scheint, so dürfte es am Platze sein, etwas Naͤheres über dessen stilles aber sehr dankenswerthes Wirken zu berichten.— Erwähnter Verein ist der älteste derartige Verein in hiesiger Stadt und hat den Zweck bei eintretenden Todesfällen die Beerdigungskosten zu bestreiten, bei welchen den Trauer samilien bei Ableben des Vaters oder der Mutter je 30 fl. also zusammen 60 fl., sogleich ausbezahlt werden. Auf— genommen werden in den Verein gegen ein Beitrittsgeld von 3 fl. Eheleute, welche das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben; die Aufnahme kann aber auch noch bis zum 36. Jahre gegen einen Zuschlag von 1 fl. 24 kr per Jahr erfolgen. Durch dieses geringe Beinittsgeld erwirbt sich ein neu angehendes Mitglied Autheil am Gesellschaftsvermögen, welches eben auf ein Mitglied 20 fl. bvelrägt. In dieser Generalversammlung wurde nun beschlossen, daß das oben besagte Eintrtitsgeld für das Jahr 1869 nech in Anwendung gebracht, dagegen vom Jahr 1879 an dem Vermögen entsprechend erhöht werden soll. Frankfurt. Die Biebricher Wintergärten waren Alle waren entzückt über den Blüthenreichthum ber fich ihren Blicken darbot. Um der hiesigen Einwohnerschaft den Besuch in dieser wie in der nächsten Woche zu er⸗ leichtern, haben die Taunus ⸗ und hessische Ludwigsbahn sich enischlossen, zu erheblich ermäßigten Preisen vom 26.—30. März die Besucher der Biebricher Wintergärten zu befördern. Darmstadt. Der Ausdehnung der Starkenburger Viehversicherungs-Anstalt auf das ganze Großherzogthum, welche mit dem 1. April d. J. beabsichtigt war, haben sich nicht alsbald zu beseitigende Hindernisse entgegengestellt, so daß die Anstalt ihre Thätigkeit in Ausdehnung auf das ganze Land wahrscheinlich vor dem 1. Mai bd. J. nicht beginnen kann. Anmeldungen zum Eintritt in die Anstalt können jedoch schon jetzt erfolgen. Basel. Dr. Goppelsroder in Basel hat an 212 ver⸗ schiedenen Sorten Oblaten aus verschiedenen Fabriken Versuche angestellt und ist zu folgenden Resultaten gelangt: Die rothen Oblaten enthalten Mennig, die gelben Blei⸗ oryd, die weißen oft Blei, die grünen und blauen Ber⸗ linerblau und Chrom. Es wird gerathen, nur schwarze oder braune Oblaten anzuwenden. Jür die nothleidenden Zuden in Westrußland ist bei Mayer Hirsch hier weiter eingegangen: Von J. Mat 5 fl.— L. L. 10 fl.— Schott aus Burggräfenrod 1 fl. 45 kr.— Thalia-Verein als Restüberschuß 27 kr.— Frau A. M. in R. fl.— Kammerassessor F. in A. 1 fl.— L. Oppenheimer 1 fl.— Lanogerichteassessor Suppes 1 fl. 45 kr.— Aus dem Uaeberschuß des durch die wissenschaft. lichen Vorlesungen im Hotel Trapp erzielten Ertrags 25 fl. Rettungsruf! Mitbürger und Mitbrüder! Als im Jahre 1867 und 1868 der furchtbare Noth⸗ stand über unsere Provinz hereingebrochen, da war der Unterzeichnete zum Schriftführer des hiesigen Nothstands⸗ vereins, eines Zweiges des großen Berliner Hülfsvereins jür Ostpreußen gewählt, mit höchster Kraftanstrengung— seine Mitbürger werden ihm das bezeugen— ununter⸗ brochen zu helfen beflissen. Alle seine Glaubensgenossen in der Nähe und Ferne hal er zur Hülfe aufgerufen, doch es bedurfte dessen kaum, die Israeliten sind ihren christ⸗ lichen Mitbrüdern wahrlich nicht nachgestanden. Cbristen! Mirbürger! Ein noch viel schrecklicher Noth⸗ stand hat die Israeliten in Rußland läugs der preußischen Grenze befallen, 90 Prozent der dortigen, sehr dichten und sehr zahlreichen, aber gänzlich verarmten Städte⸗ bevölkerung sind bekanntlich Israeliten. Davon sind, wie bebauptet wird, vielleicht schon 10 Prozent dem Hunger und dem Typhus erlegen. Erschütternde Vorkommnisse werden uns von dorther berichtet, Familien sind bis auf das letzte Glied ausgestorben, oder die Eltern, von dem Ungemach hinweggerafft, haben eine hungernde Kinder— schaar hinterlassen— ja, es werden Fälle erzählt, wo eines der Eltern gestorben und das Ueberlebende in sinn— raubender Verzweiflung die Kinder ohne sich weiter um sie zu bekümmern, verlassen oder sie zuvor Vermögenderen beimlich in die Wohnung niedergesetzt hat. In der Stadt Citowian wohnten nach Art der Armen dieser Gegenden 6 Familien eng zusammengepfercht in einem Hause. Nach und nach waren alle gestorben. Eine Multer war die Letztüberlebende. Ihren Mann und 13 Kinder hatte sie bereits begraben lassen.„Wohl Dir!“ rief sie, als auch das vierzehnte und letzte sein Leben verhauchte,„Du hast die Todesfurcht überstanden, während wir sie täglich und stündlich vor Augen haben.“ Brüder! Rettet, helfet wo Ihr könnt! Veranstaltet allgemeine Sammlungen, Concerte, Soiréen, Dilettanten⸗ darstellungen ꝛc. zu Gunsten der Unglücklichen, wie dies in der preußischen Stadt Posen und der französischen Stadt Havre mit schönstem Erfolg geschehen. Und ihr Männer der Presse, die Ihr Euch zur ersten Großmacht der Welt aufgeschwungen, nehmt Euch in edlem Eifer, wie dies so Eure Art, der Unglücklichen an! Ihr, das allgemeine öffentliche Gewissen, könnt es dem Einzelnen am wirksamsten zu Gewissen füyren. Und nun, Ihr Brüder aller Parteien, aller Stände, aller Bekenntnisse, aller Nationalitäten— vor der Soli— darität aller, in allen edlen menschlichen Interessen gibt es keine Verschiedenheit unter den Menschen, sollte es keine geben— helfet und Gott wird Euch helfen. Memel den 5. März 1869. Der Prediger der Synagogen-Gemeinde Dr. Rü lf. Das in Friedberg bestehende Comité, sowie die Expe— dition dieses Blattes sind auch ferner zur Entgegennahme milder Beiträge gern bereit und bitten die Leser, diesem dringenden Rettungsrufe sich nicht zu verschließen. Verloos ungen. Mailand.(10. Fr.-Loose von 1866.) Bei der am 16. d. M. staltgehabten Gewinnziehung wurden folgende bohe Gewinne gezogen: 50,000 Fr. auf Nr. 52 der Serte 6852; 1000 Fr. auf Nr. d5 der Serie 6852; 500 Fr. auf N. 69 der Serie 165; 100 Fr. auf Nr. 5 der Serie 165, auf Nr. 36 der Serie 3046, auf Nr. 2 der Serie 6500, auf Nr. 84 der Serie 8652 und auf Nr. 7 der der Serie 7283.— Die Zahlung erfolgt am 15. Juni. Berichtigung. In voriger Nummer ds. Blis. befindet sich in einem Art. Florenz ein Jirihum, der dahin zu berichtigen ist, daß es statt ,der österreichische Gesandte“ heißen muß:„der tröffnet, welche sich der Aushebung widersetzten am Palmsonniag von hier aus von 800 Personen besucht. preußische Gesandie“. Nauheimer Teichhaus.“ 881 Den zweiten Osterfeiertag 12 5 an Z mu li k, 7 100 wozu ergebenst einladet E. K r amm. 0 — s Hotel zu den drei Schwertern. 5 ar tel 11 dene„ 6½ 1 anfangend, Ci ed 4* k* f 113.* 835 Am zweiten Ostertage 0 I e E K ˖ Tauzkräuzchen . in Saale des Hotel zu den drei Schwertern. . 8 Beginn 7½ Uhr. der ganzen Kapelle des Jägerbataillons unter der Direction des Hrn. Schellhaas. b f Frtedberg. Der Vorstand. Entrée fur Herren 12 kr., für Damen s9 kr. Programme ander Kasse, 0 Nestauration mit Glasbier. 0 Bad Hauheim, 5 X g 9 922 Am zweiten und dritten Osterfeiertag Bad Nauheim. f 9 wozu freundlichst einladet D. Fritz. Hotel Kursaal. Casino. 947 Vom zweiten Ostertag an ist meine Wirthschaft wieder geöffnet. 927 Montag den zweiten Osserfeiertag letzes Damen P. Kr 6 l. eastuo. Der Vorstand. Ei u la d un g. Freiwillige It, Hluerwehr. 113 928 Ausrlücken den 72 Morgens 8 Uhr. 948 Nach Mittheilungen der Reichstags Abgeordneten Freiherr v. Rabenau und Hof- 3. Feiertag, N In Auftrag bestim gerichtsrath W. Buff vom 19. und 20. d. M. wird durch den Norddeutschen Bundesrath i N Falck, Obmann. Lelun, ein Gesetzentwurf verbreitet, welcher dem Reichstag zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme— 4 vorgelegt werden soll, durch welchen eine Erhöhung der bisherigen Maischraumsteuer von 865 Meine 3 Sgr. pro 20 Quart, Bottigraum auf 4 Sgr., also eine Erhöhung um 33½ pCt. festgestellt h werden soll. In Folge dessen sehen sich die Unterzeichneten veranlaßt, Freunde der Land— S* 1 1 sdl 0 oni wirthschaft und insbesondere Branntweinbrenner zu einer Besprechung einzuladen und zwar auf K 0 9 hu wa ge rei at Dienstag den 30. d. M., Mittags 1 Uhr, bei Herrn Gastwirth Müller, 1 1 1 5 hat wieder ihren Anfang genommen. Station Groß Karben, L. Backes in Friedberg. um daselbst eine Petition an den Reichstag zu entwerfen, den betreffenden Gesetzentwurf ab— zulehnen. 0 einer fuͤr die Landwirthschaft so wichtigen Angelegenheit bitten wir um recht Blumen- Kld- und Garten-. zahlreiche Betheiligung. 8 7 inge. E. Puth, K. Draudt, Samen 5 1 Okarben. Büdesheim 934 bei Jakob Herrmann,) 5 g* 2— 5 dem Hotel Tra egenüber. E Das Neueste in—— Die Consumenten S tro 0 6 üten und Jonnenschir men gz dee ee e e deren sich selbst größere 3 nicht schämen, auf den liche 879 empfiehlt in schöͤner Aus wahl zu reellen Aue 4. n Slegel⸗Vesschluß der Packete auf, l K. Friedrich, neben der Post.— 1 0 9* D. ee ee ee 8——— 7——— 8* Aolenz Hamburg-Amerikanische Packetsahrt-Atiengesellschast.. Füße Orangen! 12 Directe Post-Damupyfschifffahrt zwischen 1 5„ dlafen 0 g 1 15 f 1 926 bet Wilh. Fertsch. III Hamburg und Uew-Hork i 5 8 g Kirchliche Anzeigen für Sriedberg. 5 A1— Havre anlausend, vermittelst der Postdampfschiffe— 5 Evaugelische Gemtinde. ö 0 emaunia, Mitwoch 81. März, 90 0 ia, Minwoch, 14. il, gan 5 d ol Veisale,, e. Apel, wee, Kae Ws, 21. Apel, Were. biene ar 10 Passagepreise: Erste Cajllie Pr. Ert. Rthlr. 168, Zweite Casttte Pr. Crt. Rthlr. 100, O ste f on nta g 5 1 Zwischen deck Pr. Ert. Rthlr. 55.;: Ste N 3 dc Fracht L. 2.— pr. 40 bamb. Cubiksuß mit 15% Primage, für ord. Güter nach Uebereinkunft, e e den ed Se in g 940 Nähere Auokunft ertheilt die alleinige Spectal- Agentur Friedberg Nachmittags: Herr Diakonus Meyer, Alon Christ. Hecht. Gottesdienst in der Burgkircher 10 0 . e 2 1 Vormittags: Herr Pfarrer Köhler. dam. 0 7 5 F Nachmitlags: Herr Candidat Neuroth.. 2 N fle Tapeten Ein vollständiges Logis Ni„ 0 5 9 938 bat zu vermiethen Konrad Wörner, Gottesdienst in der Stadtkirche Große 448 per Stück von 7 kr. an bis zu den seinsten empfiehlt Schneider melster. Bormiltags: Herr Pfarrer Diegel. ben Ha Bad Nauheim. C. Horn, Da pete. 2 Nachmittags: Herr Candidat Seipp. datum, 7 rdenflichor W 7 8 8 Gottesdienst in der Burgkirche: ehe 1 0 tl 1 b 0 2 5 i 18 Vormittags: Herr Pfarrer Baur. ule Ein brd en 10 her Junge, 4 L en Nachmittags: Herr Candidat Olff. bin Sg 937 von 15—16 Jahren, kann placlrt werden im 925 Vormundschaftogeld tönnen solort auggellehen werden. Derartw. Ned. Oerdtann Schimpf 1 Hotel Schott. Ockstadt. G. Ewald ly. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. fein N Die nächste Nummer erscheint der Osterfeiertage wegen erst Donnerstag den 1. April. D in' (Hierzu Unterhaltungs-Blatt Nr. 13 und eine Beilage.)