elite den A. iddogt, 1 Aockuben N ir zu Erbsu aeliten Hastwirth, — elar 6b. Potbac urraugebül en m 14. Juli 1869 Donnerstag den 22. Juli. * M84. berhessischer Anzeiger. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblalt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Amtlicher Theil. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: Nr. 30. Nr. 324. Vereinszollgesetz. Vom 1. Jult 1869.— Nr. 325. igeschlossenen Hamburgischen Gebietstheilen. Vom 1. Jul 1869.— Nr. 326. Gesetz, betreffend die Sicherung der Zollvereinsgrenze Bekanntmachung, betr. die Gründung begriffenen Stadt, zu deren Bezük der Kriegshafen an der Jade gehört.— Nr. 327-330. Nr. 31. Nr. 331. Gesetz, betr. die Einführung von Telegraphen⸗Freimarken. in den vom Zollgebiete aus ⸗ Benennung der innerhalb des Pteußischen Jadegebtets in der Consulndestellungen betr. Vom 16. Mai 1869. Betreffend: Die Einführung des Polizeistrafgesetzes in den neuen Landestheilen, hier insbsondere Artikel 361 und 365 die Beerdigung verstorbener Menschen. ran Friedberg den 10. Juli 1869. m ch un g. Das im Abdruck nachstehende Polizeireglement vom 11. November 1856 wird mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. J. 7311 für die Gemeinden Nauheim, Dorheim, Dorn⸗Assenheim, Reichelsheim, Rödgen und Schwalheim für gültig erklärt. Be a nn Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. I a u Betreffend: Das Polizeiftrafgesetz, insbesondere Beerdigung verstorbener Menschen(Artikel 361 und 365). Unter Bezugnahme auf die Artikel 361 und 365 des Polizei— strafgesetzes, welche also lauten: Art. 361. Wer eine verstorbene Person, ohne daß vor— her von dem dazu befugten Beamten die Erlaubniß zur Beerdi— gung ertheilt worden ist, öffnet oder beerdigt, oͤffnen oder beerdigen läßt, ist, insoweit nicht die Vorschriften in Art. 377 und 378 des Strafgesetzbuchs über Entwendung von Leichen“) zur Anwendung kommen, mit einer Geldbuße von 5 bis 20 fl. oder mit Gefängniß bis zu 14 Tagen zu bestrafen. Art. 365. Wer bei der Todtenbesichtigung dem Leichen— beschauer die Zeit, wenn Jemand gestorben ist, unrichtig an⸗ *) Art. 377 und 378 des Strafgesetzbuchs: „Axt. 377. Diebstähle, an Gegenständen verübt, welche einer bereits zu ihrer Ruhestätte gebrachten Leiche beigegeben waren, sowie die Entwendung einer Leiche oder eines Theils derselben, werden bestraft: 1) wenn die Entwendung von Todtengräbern oder anderen auf dem Fried⸗ hofe angestelltien Aussehern begangen wurde, mit Correktionshaus von 1 bis 3 oder Zuchthaus bis zu 8 Jahren; 2) wenn sie nicht von diesen Personen begangen wurde, mit Correktlons⸗ haus bis zu 3 oder Zuchthaus bis zu 5 Jahren. Art 378. Geschah die Entwendung einer Leiche oder eines Thells der— selben von anderen, als den im vorzergehenden Artikel unter Nr. 1 genannten Personen und nicht in gewinnsüchtiger Adsicht, insbesondere zu blos wissen. schaftiichen Zwecken, so tritt Geldbuße, Gefangnißstrafe oder Cortektionshaus⸗ strafe bis zu 6 Monaten ein. Mien i stne n i al- Aus sich reiben 1) Sobald ein Sterbfall sich ereignet, oder ein Mensch plötz⸗ uch oder nach vorausgegangener Krankheit aufhört, Z ichen des Lebens äußern und darnach für todt gehalten wird, haben diejenigen, lenen die Pflicht der Beerdigung obliegt, die Stunde des Ablebens imverzüglich denjenigen Beamten anzuzeigen, welche die Sterbe— irgister zu führen und die Erlaubniß zur Beerdigung zu ertheilen taben. a 2) Der Verblichene ist von dem Augenblick der letzten Lebens- zußerung an wenigstens 8 Stunden lang auf dem Sterbelager ruhig legen zu lassen. Ihn vor Ablauf dieser Zeit aus dem Sterbebette zu bringen, kann nur in dem Falle nachgelassen werden, wenn von zwei Kranken, melche in einem Bette liegen, einer stirbt, oder wo, zumal nach an⸗ sackenden Krankheiten, die Zeichen der Verwesung schuell eintreten. Der hie und da übliche Gebrauch, dem kaum Erblaßten das gussen unter dem Kopfe wegzuziehen, ihm Nase und Mund zuzubinden, dus Gesicht zu bedecken, Brust und Unterleib zu beschweren, ist höchst „ irwerflich und daher zu unterlassen, weil hierdurch ein etwa Schein— üdter natürlicher und begreiflicher Weise nur zu sehr dem wirklichen ode ausgesetzt wird. 3) Erst nach Verlauf von 8 Stunden von dem Augenblick der legten Lebensäußerung an ist der Verblichene mit Vorsicht aus dem euerbebette in das etwa bestehende Leichenhaus, oder auf einen, mit ner Luft versehenen, wo möglich im Winter erwärmten Ort 1 bringen und daselbst auf einem den Umständen angemessenen Lager, nit dem Kopfe etwas erhaben und dem Körper bedeckt, bis zur Heerdigung aufzubewahren. Tritt bei heißer Witterung, oder nach hitzigen, zumal anstecken— en Krankheiten, die Verwesung sehr schnell ein, so darf schon nach gibt und dadurch veranlaßt, daß der Verstorbene früher, als es nach den desfalls bestehenden Verordnungen zulässig wäre, geöffnet oder beerdigt wird, soll mit einer Geldbuße von 3 bis 10 fl. bestraft werden. Macht sich der Leichenbeschauer einer solchen unrichtigen Angabe in dem Todtenscheine aus Fahrlässigkeit schuldig, so wird er disciplinarisch bestraft. Im Falle aber der wissentlich unrichtigen Angabe trifft ihn eine Gefängnißstrafe bis zu 14 Tagen, insoweit nicht ein durch das Strafgesetzbuch vorgesehenes Vergehen vorliegt, werden in Folge Erlasses Großherzoglichen Ministeriums des Innern zu Nr. M. d. J. 5173 vom 5. April J. J. die in dem Ministerial⸗ ausschreiben vom 18. Februar 1841 zu Nr. D. 18272 von 1840 enthaltenen nachstehenden Bestimmungen unter dem Anfügen ein⸗ geschärft, daß die unter VII vorgeschriebene Aufbewahrung der Todes⸗ zergnisse nach einem weiteren Ministerial-Ausschreiben vom 18. August 1841 zwei Jahre lang zu dauern hat. Die Grob herzoglichen Bürgermeistereien haben diese Bestim— mungen in ihren Gemeinden wiederholt öffentlich bekannt zu machen, und diese Bekanntmachung in dem Verkündigungsregister zu beurkunden. Friedberg den 11. November 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Müller.. we 1 l ee een Verlauf jener 8 Stunden, bei ansteckenden Krankheiten mit schnellen Verwesungszeichen auch wohl noch früher die Leiche in den Sarg gelegt werden. Außerdem aber soll damit noch 12 Stunden gewartet, der Sarg jedoch in keinem Falle eher, als bis die Leiche zu Grabe gebracht werden soll, bedeckt werden. 4) Die Beerdigung soll in der Regel erst nach Ablauf von 72 Stunden von dem Zeitpunkte des Ablebens an Statt finden, aus⸗ nahmsweise früher bei schnell eintretender Fäulniß einer Leiche oder bei ansteckenden Krankheiten, jedenfalls, mithin sowohl vor als nach Ablauf von 72 Stunden, nur dann, wenn ein Zeugniß a) in den Orten, wo Aerzte oder Wundärzte ihren Wohnsitz haben, von einem Solchen; b) in den Orten, wo keine Aerzte oder Wundärzte wohnen, von dem hierin deshalb anzuordnenden Leichenbeschauer, über den anzunehmenden wirklichen Tod ausgestellt ist und vor⸗ gelegt wird. 5) Zur Vollziehung der unter 4 b enthaltenen Bestimmung sollen von Ihnen, den Kreisräthen und resp. Landräthen, in denjenigen Orten, worin keine Aerzte oder Wundärzte domicilirt sind, nach den sich darstellenden Bedürfnissen ein, oder in größeren Orten mehrere Leichenbeschauer für bestimmte Ortsbezirke angestellt werden. Es sind dieselben aus den dazu sich eignenden Ortsbewohnern, die rücksichtlich ihres Rufs untadelhaft und des Lesens und Schreibens, wie nöthig, kundig erscheinen, vorzugsweise den Barbieren, Heil— gehuͤlfen, Krankenwärtern,— unter Zuziehung der betreffenden Physikatsärzte— zu wählen und von diesen für ihre Dienstverrich— tungen gehörig zu instruiren, hiernächst auch, wenn ihre Instruirung nach dem Ausspruch der Physikatsärzte für genügend erkannt worden ist, von Ihnen, den Kreisräthen und Landräthen, in Dienstpflichten zu nehmen. 6) Die von den Aerzten oder Wundärzten, oder den Leichen⸗ beschauern Behufs der Beerdigung gegen eine Gebühr von 24 kr., für Wenigbemittelte von 12 kr. und für Arme der Gemeindekasse auszustellenden Zeugnisse dürfen von denselben nur nach einer kurz vor der Ausstellung von ihnen persönlich vorgenom- menen Besichtigung und Untersuchung der Leichen abgegeben werden. Auch müssen diese Zeugnisse motivirt und Formular eingerichtet und abgefaßt sein, Todes angeben, Be Betreffend: Den Ankauf von Rindvieh Berner Race. Der Unterzeichnete bringt hiermit zur Bern auf Kosten des landw. Simmenthaler Race im Canton Friedberg oͤffentlich an Land wirthe der Indem der Unterzeichnete hiermit das Ankauf aufmerksam macht, fügt er zugleich an, daß thiere Berner Race mit angekauft haben wollen, Büreau des landwirthschaftlichen Vereins von Laubach den 16. Juli 1869. mithin auch Kennzeichen des welche sie an der Leiche bei deren Beaugenscheinigung von 8 kr., letztere aus nach vorgeschriebenem e RR u landwirthschaftliche Publikum, und namentlich Oberhessen einzureichen. n offentlichen Kenntniß, daß im September d. J. Vereins von Oderhessen angekauft und dann zu Provinz unter den noch näher zu treffenden Bestimmungen versteigert werden soll. diejenigen, welche gelegentlich dieses Ankaufs für sich und auf eigene Rechnung gebeten werden, ihre desfallsigen Wunsche längstens bis zum 1. September d. und Untersuchung bemerkt haben, und wie solche in der angeschlossenen Belehrung über die Zeichen des Todes angedeutet sind.* 7) Die Angehoͤrigen der Verstorbenen oder Diejenigen, welchen deren Beerdigung zu veranlassen oder zu besorgen obliegt, haben die Zeugnisse zu verlangen und an die Beamten abzuliefern, welche d Erlaubniß zur Beerdigung zu ertheilen haben. Diese Zeugnisse von diesen Beamten bei den von ihnen zu führenden Sterb⸗ und Beerdigungs⸗Registern sorgfästig aufzubewahren, um dieselben auf dienstliches Erfordern zur Einsicht vorlegen zu können.. g. eine größere Anzahl junger Bullen der Anfang October d. J. zu auch die Gemeinden der Provinz auf diesen Mutter⸗ J. bei dem Der Präfident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen D Graf zu Solms-Laubach. Hessen. Darmstadt. Die großherzogl. Centralstelle für die Landwirthschaft und die land⸗ wirthschaftlichen Vereine wird demnächst eine Statistik der Maschinen-Genossenschaften, sowie einen Nachweis über die Ortsviehversicherungskassen des Landes veröffentlichen. Die angeordneten Er- mittlungen erstrecken sich, was erstere betrifft, auf die Orte, in welchen Genossenschaften für Anschaffung von Maschinen bestehen, die Art der Maschinen, Größe des Anlagekapitale, Zahl der Theilnehmer und Jahr der Errichtung. Bezüglich der Vieh⸗ kassen werden Angaben über die Orte, wo solche vorhanden, Theilnehmerzahl, Gründungsjahe und Stückzahl des versicherten Viehes in den einzelnen Kassen verlangt. : Aus der Wetterau. Mit dem 15. d. sind wichtige und erhebliche Veränderungen im Fahrplane der Main⸗Weserbahn in's Leben getreten, indem mehrere Züge gänzlich ausgefallen und für andere frühere oder spätere Abfahrtzeiten bestimmt wurden, wie z. B. für den Frankfurt- Berliner Schnellzug, welcher von 540 Nachm, auf 1125 Nachts verlegt ist. Seit Wochen sprach man schon da— von, daß eine solche Abänderung noch im Laufe des Sommers bevorstehe, ohne jedoch über den Zeitpunkt ihres Eintrittes bestimmte Angaben er- fahren zu können. An demselben Tage nun, am 15. d. M., an welchem der neue Fahiplan bereits in Gültigkeit getreten war, an dem gleichen Tage erst brachten die öffentlichen Blätter die deßfallsigen Bekanntmachungen. Es wird keiner weiteren Be⸗ gründung bedürfen, daß in diesem Verfahren eine große Rücksichtslosigkeit von Seiten der betreffenden Bahnverwaltung gegen das Publikum liegt und daß dieses hiergegen öffentlich Beschwerde zu er⸗ heben berechtigt erscheint. Ganz abgeschen von den kleinen Unannehmlichkeiten und Nachtheilen, welche dadurch schon im Lokalverkehre für das reisende Publikum entstehen, und welche übrigens unter Umssänden auch erheblich sein können, dürfte die Bahnverwaltung aber jedenfalls den den durchgehenden Verkehr benutzenden Reisenden so viel Rücksicht schuldig sein, derartige wichtige Ver⸗ änderungen, wie den Ausfall mehrerer Züge oder die in den Verkehr tief eingreifende Verlegung eines seit vielen Jahren bestandenen durchgehenden Schnellzuges, mindestens doch mehrere Tage vorher bekannt zu machen, damit nicht das ei- sende Publikum sich von empfindlichen, nicht wieder einbringlichen Verlusten an Zeit und Geld, in Folge unterbliebener frühzeinger Veröffentlichung eines neuen Fahrplanes, durch die Schuld de. Bahnverwaltung selost bedroht sieht. 3. B. würde Aehnliches wohl nicht geschehen können, ohne daß die Haftverbindlichkeit der betreffenden Eisenbahn Verwaltung von den beeinträchtigten Reisenden in Anspruch genommen werden würde, 9 Für uns bleibt nur der Weg der öffentlichen Be⸗ schwerde und Rüge. Hoffen wir, daß die Bahn⸗ verwaltung für die Folge mehr Rücksicht auf das reisende Publikum nehmen werde, als in dem er⸗ wähnten Falle unlängst geschehen ist. Preußen. Berlin. Der„Elberf. Ztg.“ meldet man von hier die interessante statistische Thatsache, daß von 1895 bis 1868 der Ertrag der Schlacht- und Mahlstener in Berlin um 7 Prozent abgenommen hat, während in derselben Zeit die Bevölkerung um 11 Prozent zugenommen hat. Man kann also sagen, daß sich durchschnitt— lich in diesem Zeitraum die Ernährung um 18 Prozent verschlechtert hat, sicherlich kein Moment, welcher zu einer Vermehrung der Steuern auffordert. — Die Typhus⸗Epidemie in Ostpreußen nimmt nach dem neuesten Bericht in erfteulicher Weise ab. Die Zahl der Erkrankungen betrug in der zweiten Hälfte Juni im ganzen Regierungsbezirke Gumbinnen 137, davon 8 Todesfälle, der Kran- kenbestand Ende Juni 90. Gegen Anfang des Monats hat sich die Zahl der Erkrankungen um 42, der Krankenbestand um 59 verringert. Sachsen. Dresden. Außer dem zwei— jährigen Budget, welches dem am 27 September zusammentretenden Landtage vorgelegt werden wird, sollen demselben u. A. cin Gesetz über eine gleich: maßigere Vertheilung der Steuern auf Stadt und Land, ein Preßgesetz und ein Gesetz über eine Reform der jetzigen Kreistagsverfassung zugehen. Bayern. München. Die Münchener internationale Kunstausstellung ist am 20. d. M. durch den Prinzen Adalbert als Stellvertreter des Königs feierlich eröffnet worden. — In Regensburg ist vom Ministerium dem Professorencollegium eine Untersuchung gegen die unter Leitung dee dortigen Jesuiten stehende Marianische Studentencongregation und schleunigste Einsendung des Protokolls befohlen worden. Würtemberg. Stultgart. Am 19. Sept. wird das 50 jährige Jubelfest der würtem— bergischen Verfassung gefeiert werden. Der Pra sident der Abgeordnetenkammer, Kanzler v. Geßler in Tubingen, ist mit Abfassung der Jubelschrift beschäfligt. Oesterreich. Wien. Der Kaiser empfing die ungalische und die westösterreichische Velegation. Beide Präsidenten hielten Ansprachen, welche der Kaiser dankend beantwortete. Der Kaiser hofft von dem Zusammenwirken beider Delegationen die Wohlfahrt und Zufriedenheit der Völker, welche die sicherste Bürgschaft sei für die Erhaltung bes trauen bedürfe jedes Staatswesen um Freuade zu gewinnen und Feinde zu entwaffnen. — Während die offiziösen Organe des Mini— In England steriums Taaffe-Giekta die Begnadigung des Bischofs Rueigier für einen„Act hoher politischer Weisheit“ erklären, fordert bie gesammte unabhän— gige Piesse Oesterreichs das Ministerium auf, dem Kaiser unverzüglich zu einer Amnestie für sämmt⸗ liche wegen politischer Verbrechen und Vergehen Verurtheilte zu rathen. Es ist unzweifelhaft, daß das Ausbleiben einer solchen Amnestie nach der Begnadigung des Bischofs Radigier böses Blut machen würde. — Die Generalversammlung deutscher Eisen⸗ bahnverwaltungen wurde am Handelsminister Plener eröffnet. Zur Berhand— lung kommen mehrere Anträge zur Erleichterung des Verkehrs, Gründung eines Fonds zu Prämsen inneren und äußeren Friedens. Achtung und Ver⸗“ 10. d. von dem schichte gemeldet, verbürg!, dennoch unzweifelbaft etwas von Faselei an sich trägt. Der Held derselben, der Faselochs eines dortigen Oekonomen; wußte sich nämlich den ihm lästigen Zu⸗ für Erfindungen und Verbesserungen im Eisenbahn⸗ wesen u. s. w. Die bei der Generalversammlung vertretenen 77 Eisenbahnen haben eine Ausdehnung von 3400 Meilen. Der Betrieb derselben erfor⸗ dert 6000 Locomotiven und 200,000 Waggons. Das gesammte Anlagecapital belief sich auf 2500 Millionen Gulden. Schweiz. Den Ausschüssen der deulschen Hülfsvereine in der Schweiz wurde am 5. Juli in Bern der Centralbericht vom Jahr 1868 vor- gelegt Die meisten Mitglieder hatte der Verein in Basel, nämlich 332; dann solgt Zürich mit 252, Bern 220, Genf 116, Aarau 51. Unter- stützt wurden 2638 Personen, wovon 640 Preußen, 538 Badenser, 490 Würtemberger, 400 Bayern, 206 Oesterreicher ꝛc. Vorort für 1869/70 wurde Aarau. 5 Frankreich. Paris. Das„Journal officiel“ publicirt ein Dekret, wodurch Marschall Vaillant zum Minister des kaiserlichen Hauses und der schönen Künste ernannt wird. — Die Journale glauben, der gesetzgebende Körper werde noch diese Woche wieder einberufen werden und mit der Verification der Wahlen fortfahren. 0 — Die Kaiserin hat einen jährlichen Preis von 10,000 Frs. ausgesetzt, der von der Pariser geographischen Gesellschaft an einen Franzosen zu ertheilen ist, und zwar für eine Reise, Entdeckung, Arbeit oder Unternehmen, welches für den Fort⸗ schritit oder die Verbreitung der geographischen Wissenschast oder auch für die auswärtigen Han delsbeziehungen Frankreichs am Nützlichsten erachtet sein wird. — Die Deputirten wurden benachrichtigt, daß die Vertagung des gesetzgebenden Körpers mehrere Monate dauern würke. Die meisten Deputirten werden daher nach ihrer Bestätigung(7) in ihre Provinzen zurückreisen. Großbritannien London. Nach einer, der brasilianischen Legation zugekommenen Depesche bereiten die Alliirten in Paraguay die Erstürmung Escurras vor. Lopez, welcher dort sein Haupt⸗ quartier hat, soll den französischen und italienischen Consul für Deserteurs erklärt haben. f Spauien. Madrid. Die Regierung er hielt ein Telegramm, wonach Don Carlos von ter französischen Polizei bis an die Grenze ver folgt wurde, jedoch Navarra erreicht hat. — Die Erndte ve'spricht einen höchst befrie— digenden Ausfall; man macht sich Rechnung auf eine beträchtliche Ausfuhr. — Der Regent hat in offizieller Weise den Gesandten Frankreichs mit dem üblichen Ceremo⸗ niell empfangen. Herr Mercier hat dem Regenten ein Schreiben des Kaisers übergeben als Antwort auf dasjenige, welches Herr Salastiano de Olozaga dem Kaiser überreicht hatte. Aus Nieder⸗Florstadt wird eine sehr heitere Ge— die, wenngleich als vollständig wahr dlingüchkeiten und Anträgen einer stammverwandten Ludwig d Slüdten l. welchell bie der li st he emsclbe 0 Anmeldung bes Verein, Mart in Klcchbe Gesängniß Schär, — 10 4000 W bestellle fähigen Sicherung lichen 5 20l f. 3 Vier Krer emichlete behändigt aus deist gemäß et diefer U! Aufforder Tage der so gewiß selbe für dypolbel Fre wald⸗D. Dolhart. Eichen⸗S Buchen Gen adelhol Aopen 4 Gichen⸗ S Nadelfolz Nadelholz U Die Holzart, Eichen S Eisenbahr ersammlun e dehnun klben eros Daggont auf 2500 deulschm 0 Juli 808 vor- dat Verein Iuich mit 1 10 P. 3 Unter lichen der Franzosen Ealdechunz den Fon ograyhischtr fligen Har i tracht ichtigt, daß ng nehrett Depullisen 5 i hrt Rach tet, * Depesch Eistünmuß lein Haup“ . halienisch. iagitrung!“ 1 0 Catlos U Gren: de 5 böchst ef Vechnung 1 Schönen seiner vielseiligen Bekauntschast nur durch einen dhnen Sprung zu entziehen, indem er in mächtigen Sätzen om Hofe aus die Treppe hinauf auf die sichere Höhe es Spreuspeichers sich retirirte, zur großen Verwunderung ind Heiterkeit der versammelten Hofbewohner. Von siesem erhabenen Standpunkie aus soll er mit gewissem ceudigen Selbstbewußtsein und wohl im beruhigenden gefühle, den ihm drohenden Anfechlungen glückich ent; gangen zu sein, die im Hofe weilende staunende Gesell— haft mit ziemlicher Geringschätzung von oben herab urch das Gaubloch sich betrachtet haben. Die Rück ehr in die altgewohnten Räume des Stalles war jedoch efährlicher und veschwerlicher für ihn, als seine Selbst⸗ iberhebung über alle anderen seines Geschlechies. An den ier Füßen gefesselt mußte, der kecke Emporkömmling auf er mit Stroh reichlich belegten Treppe per Rut schpartie uf den sicheren Grund und Boden des Hofes zurück⸗ erbracht werden, wo sein glückliches Niederkommen nach— räglich viel Heiterkeit erregte. 0 Frankfurt. Im Main⸗Neckar⸗ Bahnhof, auf dem zerrain zwischen diesem und dem Taunusbahnbof hatte ne Sclostentzündung von Steinkohlen staitgefunden, welche bereits mehrere Tage angedauert halte. Durch änzliches Umwerfen derselben wurde der Brand beseitigt. Darmstadt. Unier dem Präsidium des Prinzen mdwig wurde dahier nach dem Vorbilde der in andern Städten bestehenden Vereine ein Reiterverein gebildet, welchem die meisten der berittenen Offiziere aller Wassen er bi sigen Garnison beigetreten sind. Der Veitritt zu emselben stetzt Jedermann und zu jeder Zeit offen. Die inmeldung erfolgt bei dem Sckretariate durch ein Mitglted es Vereins. Der jährliche Beitrag ist 10 fl. Marburg. Nach der„O. Z.“ sind in voriger Woche n Kirchhain 2 Schäfer vom Amtsgericht zu 6 Wochen Fefängniß verurtheilt, weil sie den Hunde eines andern schäfers, der sie angefallen, bei lebendigem Leibe das Fell abgezogen hätten. Es ist das die höchste Strafe, welche das preußische Strafgesetzbuch für Thierquälerei androbt. Mainz. Die„Hess. Loztg.“ schreibt: Wohl der Er⸗ sparniß halber werden seit einigen Tagen die in der Stadt angebrachten Brlefkasten durch Dienstmänner ent'eert, worüber das Publikum, wie nicht anders zu erwarten, höchst erbaut ist. Worms. Dem Vernehmen nach schreilen die Vor- bereizungen zu dem nächsthin stattfindenten Turnsest rüfsig vorwärts und haben auch schon die Hess. Ludwigs⸗, die Taunus- und Frankfurt-Hanauer Bahn den das Fest be⸗ suchenden Theilnehmern gegen Vorzeigung ihrer einfachen Herbilleis freie Rückfahrt gewährt. Die Nass. Staatsbahn hal solches verweigert und von den anderen Bahnen ist man der Antwort hierüber noch gewärtig. Wiesbaden. Wenn nicht wahr, doch gut er- funden. Die Gasthoswirthe in den rheinischen Badeorten sahen bisher vergeblich nach hohen Gästen aus. Sie wer— den schon kommen, wenn der Sommer sich bessert! dachten sie und ihre Spekulation war richtig, ihre Rechnung jedoch nicht. Da langte in voriger Woche der Großfürst Kon- stantin in Wiesbaden an. Was thut er aber? Auf dem Bahnhofe sagt er zu seiner Dienerschaft:„Ihr bleibt Alle bier mit dem gesammten Gepäck bis ich euch rufen lasse!“ zu schlagen, denn sie hatte ihn für einen einfachen Babe— gast gehalten und versäumt, das Sechsfache für die Woh⸗ nung zu verlangen. Von der Lahn. Der Unterbau zu Stein's Denkmal ist beinahe bis zur Basis der Statue fertig. Die Stein⸗ hauerarbeiten besorgt Meister Mai von Villmar. Das Material ist der schöne, rothe, feste und reine Saudstein von Bettingen bei Wertheim. Lahnreisende mögen es nicht versäumen das Denkmal zu besuchen. Das Mobell ber Statuenhalle mit gothischem Schirmdach steht auf dem Bureau des Baurath Zais in Nassau, wo es gewiß Jeder⸗ mann gern gezeigt wird. In Philadelphia werden von den Deutsch⸗Ameri⸗ kanern große Vorkehrungen getroffen, um den hundert⸗ jährigen Geburtetig Humboldt's recht festlich zu begehen; es werden mehrere englisch-amerikarische Vereine Antheil nehmen; der Ueberschuß der Einnahmen soll für das deuische Hospital verwendet werden, welches durch die Zu⸗ nahme der Zahl armer Kranker ber Gaben sehr bedürftig ist. 2 Späle Exmittelung eines Mörders. Voc ungefähr dreißig Jahren wurde in Eutin(unweit Lübeck) ein großherzoglicher Beamter, der Kammerherr v. Qualen, ermordet. Der Thäter blieb unenteeckt. Vor einigen Darauf begibt sich der Großfürst in die Siakt, geht in] Tagen starb in Brak bei Eutin ein Mann, der dem Pre⸗ unscheinbarem Reiseanzug von Haus zu Haus, um eine diger auf seinem Sterbebette mittheilte, er und ein Eutiner, Wohnung zu suchen. Endlich findet er ein Gemach, das der noch lebt, hätten den Kammerherrn ermordet, und ihm zusagt. Er fragt nach dem Preise, bält ihn zwar zwar auf Auftiflen des Bruders des Ermordeten, der nach eiwas hoch, miethet aber und zahlt der Wirthin ein Hand- Amerika geld. Hierauf beordert der Großfürst sein Gefolge mit dem Gepäck in die Wohnung. Die Wirthin sieht erstaunt zu und meikt wohl, daß sie einen ungewöhnlichen Gast vor sich habe. Da erlaubte sie sich zu fragen:„Wen habe ich die Ehre, der Polizei anmelden zu dürfen?“„Ich bin der Großfürst Konstantin von Rußland!“ antwortete der Gast, und die Wirthin geht hin, um sich vor den Kopf ausgewandert ist. Der Jeden hunde 1 Thaler be ragen. Schwarze seidene Halstücher, 381 sowie farbige Umknüpftücher und Foulards bei K. Frieorich, neden der Post. Sündenlohn hat für Oeffentliche Aufforderung. 869 Wilheim Vorbach II. aus Nieder- Rosbach estellle am 3. August 1863 seinem damals minder⸗ äbrigen Sobne erster Ebe, Conrad Vorbach, zur Sicherung des in semer Verwaltung stebenden beweg⸗ chen Vermögens desselben im Capitalbetrage von O1 fl. 31½ kr.(Zweihundert und Ein Gulden Dreißig hier Kreuzer Ein peller) eine Hyporhek. Die hierüber crichtete Urkunde, welche später dem Conrad Vorbach sehändigt wurde, soll abhanden gekommen, jeder Anspruch aus derselben aber erloschen sein. Geschehenem Antrage mäß ergebt daher an Alle, weiche einen solchen aus heser U kunde für sich herleiten zu können glauben, die dufforderung, solchen binnen drei Monaten von dem Rage der ersten Veröffentlichung dieses Aufrufs an so „gewiß dahter zur Anzeige zu bringen, als sonst der— tibe für erloschen detrachtet und die Löschung der sppotbek verfügt werden wird. Friedberg am 21. Junt 1869. Großherzogliches Lardgescht Friedberg Reis. Holzversteigerung im der Ober försterei Nidda. 414 Es sollen versteigert werden: 1 Montag den 20. d. M. in den Domanial⸗ v ald⸗Districten Söderecke, Nassewieseutheile, Lichte⸗Harb und Dorn Scheubolz. Prügelholz. Stockholz. Reloholz. S t gol gart. e Erie, in lächen⸗Schälholz 168— 517 Nuchen 1 7t 3— 11 dürken— 1 7 gadelholz 1 13— 84 28pen ꝛc. 2 2½ 35 ½ chen⸗Slämme 2 Stück von 8 v. 10“ Durchm., 40“ Länge mit- 49 Cubitijuß, 67 Stück von 5½— 14½“ Düurchmesser, 20—70“ Länge mit= 1309 Cub. ⸗ Rug. gadelholz⸗ Stangen 27 Stück von 3—5“ Durchmesser, 20—50“ Länge mit— 95 Cd.⸗Fuß. 1 Dienstag den 27. l. M in dem Domanial⸗ wald⸗District Hainborn: Scheitholz. Prugelholz. Stockholz. Reisholz. S 1 35 u. Nadelholz · * dolzart. e I. ichen⸗Schälholz— 24%— 240 Nn delbolz— 17 5 18 Apen ꝛc.— 4— 546 Andelholz-Stämme 19 Stück von 5½ 10“ Durchm. 15— 40 Länge mi:= 222 Cubikfuß, Nndelholz-Stangen 12 Stück von 3— 5“ Durchmesser, 20-30“ Länge mit 2 51 Cubiksuß. Die Zusammenkunft ist an beiden Tagen Vormittags Uhr und zwar Montags in dem Fo.zschlag District Söderecke und Dienstags an dem Pflanzgarten in dem Distriet Hainborn. Nidda ben 13. Jult 1869. Großherzogliche Oberförsterei Nidda Georgi. Mehl. 132 Mein Lager im allen Sorten biesigen und Ungartschen Nehls dring e ich hiermit in empfehlende Erinnerung, sowie Weizentleie und Schaalen ꝛc. ꝛc. 2 L. H. Strauß. Oeffentliche Aufforderung. 2143 Nachdem Friedrich Karl Sommerlad von Nieder; Wöllstadt mit seinen gerichlobekannten Gläubigern zum Zwecke der Abwendung des förmlichen Concuterrocesses en Arrangement abgeschtossen hat, ressen Eiasicht den Interessenten in der Landgerichts⸗ Regiftratur zu nehmen frei steht, ergeht an etwaige geiichtsunbekannte Gläubiger die Aufforderung, dinnen 6 Wochen ihre Forderungen anzumelden und deziehungs⸗ weise ihre Einwendungen gegen ihren Beitrut zum Arrangement vorzubringen, widrigensalls dasselde be⸗ stätigt werden wird. Friedberg den 9, Juli 1869. Großherzogliches Landgericht Friedberg Reitz, Pofsmann, Landrichter. Landgerichts- Assessor. ——— n 5 U 5 Holzversteigerung in der Oberförstere! Ortenberg. 2139 Mittwoch den 28 u. Freitag den 30. d. M. kommen aus den Oomana wald Oikricten Laiser Zipfen, Gebrannter Kopf u. Sauerwiesenrain zur offentlichen Versteigerung: 1132 Stecken Buchen ⸗Scheitholz, a 43 5 7 Piugecho. z, 390 2„ Stockholz, 1046 77 Reisgolz, sowie ferner: 20 Buchen und Hainbuchen⸗-Stämme von 11— 26“ mittl. Duschmesser und 15— 39“ Länge mit 1186 Cudiffuß. Die Zusammenkanft fiadet an beiden Tagen zwischen den Districten Laiser Zpsen und Gebrannter Kopf auf der„pohen Straße“, jedesmal Vormittags 9 Uhr statt. Ortenberg am 15. Juli 1869. Großherzogliche Obersö sterei Ortenberg Fer e p. Arbeits⸗Versteigerung. 2138 Freitag den 23. d. M., Miutags 12 Uhr, sollen auf dem Burgermeisterei Bureau zu Gambach naͤch⸗ stehende Arenen unter den vor der Vetsteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Accord gegeben werden, namlich: Reparaturarbeit an hicsiger Kirchenuhr, veranschlagt zu 40 fl.— kr. Die Lieferung von 110“ledernen Spritzen⸗ sch äuchen 11 Gambach ben 19. Juli 1869. Gropherzogliche Bürgermeisteret Gambach * Lg nx. 0— 57* Ein kleines Logis 1955 in der Mansarde, aus Zimmer, Kammer und Küche bestehend, ist an eine einzelne Person sosort zu vermiethen. Anmeldungen dei der Exped. d. B. 5 12— Ein gesitteter Junge 2122 kann unter vorthei haften Bedingunpen die Farbere cuictven lei A. Metzendorf, Schönfärber. Ein kräftiger wohlerzogener Zunge 2109 kann die Meßgetei erleinen bei Joh. Walz III. — kommt die 1 Emilio Castelar Rede über Republik und Monarchie 67 Rede über Religionsfreiheit 6 kr. 3 Reden(außer obigen noch die Rede über die Grundrechte enthaltend) mit Portrait 18 kr. vorräthig in der Buchhandlung von Binder⸗ nagel 88 Schimpff in Friedberg und Nauheim. Backhaus-Verkauf oder Verpachtung. 2140 Donnerstag den 29. d. M., Vormittags um 10 Uhr, der Gemeinde Nieder ⸗Eschbach ge⸗ hörende, zur Veräußerung bestimmte Backbaus Hofraithe auf dem dortigen Gemeindebaus mit dem Anfügen zur öffentlichen Versseigerung, daß im Fall die angenommene Taxations⸗-Samme ncht erreicht werden sollte, sogleich eine Verpachtung detselben auf sechs Jahre vorgenom- men werden soll Nieder Eschbach den 17. Juli 1869. Großherzogliche Bürgermeisteret Nieder Eschbach A et Waizen- und Gerste-Versteigerung N auf dem Halm. 2149 Montag den 26 Juli d. J., Vormittags 10 Ubr, soden im biesigen Rathbause auf freiwelligen Antrag des Bürgers und Oeconemen Peter Lebeau dahier 12½ Morgen Watzen und 3 Morgen Gerste auf dem Halm in Friedberger Gemarkung öffentlich weifidietend versteigert werden. Die flädtischen Flurschützen werden etwa gewünscht werdende Auskunft ertbeilen. Friedberg den 21. Juli 1869. Großhberzogliches Ortsgericht Friedberg Fouc ar. Stischen Weißerübsamen, 2082 lange grünköpfige, empfiehlt Samenhandlung Leineweber. Cransparent-Glycerinfeise 1447 zu allen Preisen Wilh. Sturmfels. Ein dreistöckiges Wohnhaus 2142 nebst Stallung bat zu veikausen Wittwe Zobel in der Üsagasse. Glacé- Handschuhe, Militärhandschnhe, 1130 sowte Handschuhe fil d'Ecosse. ze. bei K. Friedrich neben der Post. Flaschen⸗Etiquette pr. 100 Stück 36 kr. bis zu 2 fl. 48 ke, bet. 8 Bindernagel& Schimpf. 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I. statt, wozu ergebenst einladet Georg Landvogt, Gasthaus zur Gerste in Rockenberg. Samstag den 24. d. M. findet auf dem 5 Selzerbrunnen 2150 ein Ball für Israeliten statt, wozu freundlich einladet 8 . 2151 Anmeldungen derer, welche ihre Stell⸗ vertretung im Militärdienst durch Herrn Dr. Vogel in Darmstadt besorgt haben wollen, nimmt entgegen Friedberg den 20. Juli 1869. Kreisbureaugehüͤlfe Fink. Frisches Eigelb 3 Stück à 3 Fr., I 18 7 77 9 77 25„ 12 taglich von 712 ÜUbr Vormittags und von 2—7 Uhr Nachmittags s Trapp& Münch. . lene Häringe! 1861 Wilh. Fertsch. Prima⸗Qualität 2115 Kuh- und Rindfleisch von heute an à Pfund 15 kr., Roastbeef und Lenden à Pfund 17 kr. bei K. Neuhof. L. Imroth Wittwe. bet 24. d. M. findet durch eine Abtheilung der Mufik den Ball ö geltesst 0 an dere — Hef liche Reg I. Ver. 0. Juli 18 Anleroffg II. Ve 6. Juli 18 invalid ger akllden M und Land fang stehey Willwen 1 personen a III. 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Rth. 92% P. Finnland 4½% Pfdbr. I. R. 105 76½ P.. J Pistolen. 9 50—52 präsent 5 40% do do—— Schweden 4½% O. 1. R. à 105 86 G.* 5 Doppelte„ 9 51—53 Mipretige Baden 4½0% Obligat. 93½. 5 4½0% Pfb. 1. R. à 105 82½ G— Preuss. Friedrd'or r 9 58½—59%½ am 5 40% Gbligat. 858/ P. N.-Amer. I 60% St. 1. E. 1882[ 87/( aon. a. 10 Stücke„ 9 54—56 ohe bei! Voll einbezahlte Eisenbahn- Aetien und Prioritaten. N e 123 34% 5 Hau 4½% peyr. Ostbahn 124½ G. 3% LIV. C. D.& /. fr. à 28 kr. 335,6 Gf. 2[Engl. Sovereigns. 3 11 57.12. daß 0 4½% Pfandbr. d. Frkf. Hyp.-B. 94 ½% P. 50% Tos. Centr.-Eisenb.-Pr. 55 P. Russ. Imperiales„ 9 51—53 den. 30% Oesterr. St-Eisenb.-Prior. 58½ 6. 50% Elisabethbahn- Prior. 16% 75½ P. Gold pr. Zoll- Ff.„—— Wat 60% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 100 P. 5% do. neueste Emiss.%—/ů H Ahh. SIlb. pr. Z. Pf.„—— en Waal 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 50½% G. 4½% Hess. Lud wigsb.-Prior. 94½ P. Preuss. Kassensch.„ 1 44¼—45½ Auhnig Wiener Wechsel- Cours 95¾ G. 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