U 0 5 0 n Quast W e eis, dog. Rabatt de. chirm chloß. U u groͤßern impff. en, ofgärtnert fl. 0,00 Guter ode Frankitie 20 zt dit Err, —— , en empfehlt Wel fasele 10 sgung! nymus, ver Justiz und der Finanzen, die 1869. Dienstag den 1. Juni. M 62. Oberhessischer Anzeiger. Enttält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblall. Erscheint jeben Dienstag, Donnerstäg und Samftag. Für den Monat Juni kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. bei der Verlags- abonnirt werden. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. Nr. 15. Nr. 282. des Zollparlaments. Vom 23. Mai 1869. Ernennung von Consuln betreffend. sind im Bundesgesetzblatt des Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867 Zwecke der Erweiterug der Bundes Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. — Nr. 284. Die Beigebung von Vereins⸗Con Amtlicher Theil. Norddeutschen Bundes publizirt worden: betreffend den außerordentlichen Vom 20. Mai 1869.— Nr. 283. Verordnung, troleuren zu mehreren Hauptzolläm tern betreffend.— Nr. 285— 288. Die Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum betreffend die Einberufung Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 19 enthält: 1. Bekanntmachung der Großh. Ministerien des Innern, Ausführung des Gesetzes „om 3. April 1869 wegen Einführung verschiedener Gesetze ves Großherzogtyums in den in Folge des Friedensvertrags vom 3. Sept. 1866 neuerworbenen Gebietstheilen betr. II. Vekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Einberufung des deutschen Zollparlamenis betr. III. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen, die Einstellung der Uebergangsabgaben-Erhebung von den zus den süddeutschen Zollvereinsstaaten nach den S taalen des Norddeutschen Bundes übergehenden Tabaken und Tabaksfabrikaten betr. Nach Beschluß des Bundesraths des Norddeutschen Bundes wird in den Staaten dieses Bundes von den aus den süddeutschen Zollvereinsstagten eingehenden Tabaken und Tabakfabrikaten vom 1. Juli d. J. an keine Uebergangsabgaben mehr erhoben werden. IV. Vekannimachung Großh. Kreisamts Mainz, die Umlagen der Stadt Mainz für 1869 betr. V. Erhebung in den Adelstand. S. K. H. der Groß; erzog haben geruht, durch Allet höchste Entschließung vom 4. Febr. d. J. den Geheimen Justizrath Dr. Carl Levita zu Paris unter dem Namen von Levila⸗Rechten für sich, keine Ehegauin und gegenwärtigen und zukünftigen ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts in den Adelstand des Großherzogthums zu erheben. VI. Ordensverleihungen“ S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 28. April dem Schullehrer an der ersten Knabenklasse der Gemeindeschule zu Alzey seitherigen Schulinspektor Johannes Michael Treutel das allgemeine Ehrenzeichen„für treue Dienste“; am 1. Mai dem Präsidenten der Obermedicinal⸗ Direktion Dr. Wilhelm Christian Georg Goldmann das Commandeurkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens;— am 2. Mai dem Generalmajor und Commandeur des Großh. Artillericcorps Georg Serderer in Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste das Comthurkreuz 1. Classe des Philippsordens. VII. Namensveränderung. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 1. Mai dem Jac. Nosen⸗ berger aus Krombach, jetzt zu Offenbach, zu gestatten, daß derselbe statt stines bisherigen Familiennamens Rosenberger künflighin den Familiennamen Zilch führe. VIII. Ertheilung eines Erfindungepatentes. S. K. H der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 13. Mai dem Maschinenmeister der königl. sächsischen Staatseisen⸗ bahnen Johann Heinrich Ehrhardt in Dresden auf bessen Nachsuchen das demselben am 5. Mai 1865 für einen Apparat zur Controle der Belaflung von Locomotiven⸗, Tender⸗ und Wagenachsen auf 4 Jahre verliehene Erfin⸗ dungspatent auf ein weiteres Jahr, mithin bis zum 5. Mai 1870, zu verlängern. Darmstadt, 28. Mai. Zweite Kammer. Neue Eingaben: Eine Petition von Bier- brauereibtsitzern, die Besteuerung des Bieres betreffend.— Erster Gegenstand der Tagesord⸗ nung ist eine Recommunication des anderen Hauses über die Rechenschaftsablage der Militärverwaltung in der Finanzperiede 1863/65. Auch heute er- tlärt jedoch die Kammer die Verausgabung von 5897 fl. 15 kr. für das Commandement der Re⸗ sirenz für ungerechtfertigt. Für die definitive Rechenschaftsablage der Finanzverwaltung in den Jahren 1863/65, insbesondere Hauptabtheilung XI, XII und XIII wird Decharge ertheilt im Gesammtbetrage von 9,128,749 fl. 11% kr. Die beiden letzten Gegenstände der Tagesordnung beziehen sich auf Beschwerbevorstellungen der Ge⸗ meinde Sprendlingen, Offenthal und Götzenhain, das Streurecht dieser Gemeinden in den Fürstlich Isenburg-Birstein'schen Waldungen, insbesondere die Anwendung des Gesetzes vom 2. Juli 1839 über die Waldstreu auf das Streurecht der ge— nannten Gemeinden betr. Mit allen gegen nur drei Stimmen ersuchte die Kammer das Großh. Ministerium des Innern, die beschränkende Ver⸗ fügung wieder aufzuhehen und den Betheiligten zu überlassen, den Rechtsweg zu betreten. Zu den Verhandlungen hatten sich auf der Galerie etwa 150—200 Bauern aus den betreffenden Gemein- den eingefunden, welche vergnügt den Saal verließen. o. Friedberg. Die Lehrerpensionsfrage hat, wie sie gegenwärtig in den öffentlichen Blättern unseres Großherzogthums überhaupt lebhaft ventilirt wird, auch in diesem Blatt schon wiederholte Er⸗ örterung gefunden. So sehr wir übrigens Ihrem = Correspondenten beistimmen in den Ausfüh⸗ rungen, wie wichtig die gesetzliche Regelung dieser Frage sei für das Gedeihen der Schule selbst und einer den Anforderungen der Jetztzeit entsprechen- den Volksbildung, so vermögen wir ihm nicht beizupflichten, wenn er über die Gerechtigkeit und Billigkeit der Ansprüche der Lehrer auf ein Pen⸗ sionsgesetz so leicht hinweggeht. Im Gegentheil meinen wir, dieser Punkt sollte recht nachdrücklich von den Interessenten betont werden. Wer dem Staat in treuem Dienst seine Kräfte weiht, der hat Ansprüche auf entsprechende Versorgung für die Tage seines Alters. Dieser Grundsatz gilt für alle Staatsangestellte; unerhört wäre es, wenn die Lehrer des Volkes davon länger eine Aus- nahme machen sollten. Schon 1851 sagte der damalige Abgeordnete und Gr. Oberstudiendirektor Breidenbach gelegentlich einer die Pensionsßeage berührenden Kammer verhandlung: I..... Der Hauptmangel beruht aber darin, daß der Volks⸗ schullehrer auch nicht das mindeste Recht auf Pension besitzt, weder auf solche überhaupt, noch auf die Größe derselben, noch weiß er, von wem sie zu leisten ist. Ihm hierüber im Wege des Gesetzes Beruhigung zu verschaffen, hiergegen streitet keine Staatsraison, sie spricht laut dafür, es handelt sich um eine Forderung der evidenten Billigkeit und Gerechtigkeit.“ Und dem sel. Breidenbach wird Niemand nachsagen, daß er im Staatsleben übertriebenen Ansichten gehuldigt oder leichtfertige Urtheile ausgesprochen habe. Daß aber Billigkeit und Gerechtigkeit noch Gehör finden, davon zeugt die letzthinige einstimmige An- nahme des Antrags von Goldmann, Fink und Hallwachs auf Erlaß eines Pensionsgesetzes Sei- tens unserer zweiten Kammer. Wie man übrigens anderwärts über diesen Punkt denkt, das beweisen die einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen einer ganzen Reihe deut— scher Staaten. In Frankfurt gewährt die Dienst- pragmatik dem Lehrer während der 10 ersten Dienstjahre /, bei 20 Dienstjahren/ und bei 30 Dienstjahren den vellen Gehalt als Penston. In Hessenhomburg und Nassau genießen die Lehrer in diesem Punkt gleiche Rechte mit allen Staats- dienern; dort beträgt die Pension bei weniger als 10 Dienstjahren ¼0, bei bis zu 20 Dienstjahren 9/0 und nach dem 40. Dienstjahre die Höhe des vollen Gehalts, hier werden bei 5—15 Dienst⸗ jahren 50% des Gehaltes als Pension festgesetzt mit einem Zuschlag von ½0 des Einkommens für jedes weitere Jahr. In Württemberg und Koburg bestimmt das Pensionsgesetz 40% des Gehaltes als geringste Pension, die mit jedem weiteren Dienstjahr um 1½% steigt. Aehnlich in Baiern und Baden. Manche Städte unseres Landes haben aus eigenem Antrieb, wie sie die Gehalte der Lehrer zeitgemäß aufgebessert haben, auch die Penstonirung derselben ein für allemal geordnet. So Malnz, wo den Lehrern bei einer mäßigen Anzahl von Dienstjahren 70, im höheren Alter 90% ihres Einkommens zugesichert sind; so Offenbach, wo ein invalid gewordener Lehrer einfach seinen Gehalt weiter bezieht, während seine Stelle durch einen Vikar verwaltet wird.— Selbst Rußland hat sein Pensionsgesetz, das schon bei 25 Dienstjahren den vollen Gehalt als Ruhege⸗ halt gewährt. Preußen. Berlin. Vom 1. Juni d. J. ab wird der Eisenbahn⸗Postcours zwischen Berlin und Frankfurt a. M., welche bisher auf der Route über Eisenach und Guntershausen geleitet wurde, auf die Route über Eisenach, Fulda und Hanau verlegt. — Am 28. d. fand im Reichstage die zweite Berathung des Antrags von Hagen gegen die Communalsteuerfreiheit des Militärs statt. Herr v. Roon vertheidigte die Befreiung des Militärs von Communalsteuern. Es sei dies ein altes Recht der preußischen Armee, welche den größeren Theil der norddeutschen Bundes armee bilde, und nicht rathsam, weil dem kleineren Theile des Heeres dies Recht fehle, der Gleichmäßigkeit halber der preußischen Armee ihr altgewohntes Recht wegzunehwen. Der hessische Bundescommissär Hoffmann constatirt die Meinungsverschiedenheit im Bundes rathe über die Rechtsbeständigkeit der Verordnung und räth ab, die durch Einführung des preußischen Militärsystems erwachsenen drücken ⸗ den Lasten noch zu vergrößern, zumal die Freiheit von Communalsteuern mit der Sicherheit des Staates nichts zu thun habe. Herr v. Ro on hebt hervor, die Einheit der Armke beruhe auf der Einheit ihrer Rechts verhältnisse. General Moltke weist auf die Steuerfreiheit des Militärs in den meisten übrigen Staaten hin. Forken⸗ beck rechtfertigt seinen Antrag, wonach nur das militärische Diensteinkommen von dez Communal⸗ steuer befreit ist. Es wird Nr. 1 und 2 des Commissionsantrages angenommen, wonach der Reichstag erklärt: Der Versassungsartikel 61 be⸗ ziehe sich nur auf die bei Publikation der Ver- fassung bereits vorhandene preußische Militärgesetz⸗ gebung, nicht auf später erlassene Militärgesetze. Das Verhältniß des Militärs zu den Communal- steuern bedürfe gesetzlicher Regelung im Sinne der Einheit des Bundesheeres. Main- 1631 Fahrplan, gültig v o m 1. 3186 ——— Il. IW. VI. 8 XII. XIV. XVI. XVII. XIX. XXII. Se onen Sig g., g, benen ge, enen n ge bebe 2. c 1. u.. Cl. 2 1 ce c 1.2.0 Cl. befbrbe nung i 4. 0, l. 2. u.. cl e 1. 2. u. 3. Cl. l. 20 u. M. u m u. M... e u. M.. M. u. NM. u. M. u. N. uU.. f Vorm. Vorm Vorm Vorm Vorm. Vorm. Nachm Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. Cassel Abgang 3 515 5²⁵—— 7⁴⁵ 12⁴⁸ 12⁵ 4⁵⁰ 6³⁰ l 10 Frankfurt Wilhelmshöhe„ e e 75 12³⁵¹ 1581 63⁸ 1 Wocenheim an 55 an 50 an 88 an 19 an 2 an 511 an 653 Wonames e dab 56 ab n— dab 8s ab 128 ab 265 ab 5s ab T: Wie Gensungen. Abgang—— r. 1 15 315— 7²⁸. Dortelweil Wabern„ ite W feet 86 277 353 5 7— f roß⸗Kab Betten. 8 9² A ee e 7s— Iker Wü Zimmersrode„ 258— 1 1— e 98 25. 7 eee Friedbert er 1.— ab 9 55 e 5 1 9 15 55 5 abe Wustadt..„ l 101—: 8 9a 3²⁸ l 15 5 1A Wußzbach. Kirchhain„— 55 113—. 10s N 9²²— 1 Vang⸗Göne 8. 2—.— ö—. 2 411— 2 38— Kölbe(Haltestelle) 4870 10 5 9 a Gießen Marburg„ 4⁴⁸ 7 e ee, 4²⁸ 855 655 9³⁰ 69% un Fronhausen.„ 5¹⁸— 19—— 1ö0⁵³ 4—— 1011 6³⁴ Bronhausen l e 5—:: 55— 105 66s f g an 6 an 89 e 11 an 1121 an 51s an 750 3 an 7 an Waorburt 1 46 870 ab 8s ab 2. e ee ah 5% ahb ie. n e 4 Rilbe(hn Lang⸗Göns.„ 8¹0— 379% 855 e 1 2— 8⁰ Nirchhann Butzbach. f 9²²— 350 550 7²³ 12² 65 23 3 2 8²¹ bleasabt. Nauheim.„ 942 8⁵³ 46 6 7¹² 12n g 8¹⁸ 55 8 A tea Friedberg„ 10¹1¹ 91 46 621 755 1226 8 8²⁴¹— ee Ainmerstod Nieder⸗Wöllstadt„ ee e 5»« 634 88 12051 6s—— 5 9 Werten Groß⸗Karben„ 104⁴⁸— 5% 6˙⁰ 1 427 789— 2— 9 Wabern Dortelweil.„ 10⁵⁸— B ee Sn 2 e*** Gensungen Vülbe 11— 61 25 88s 1 726——— 9³² 428 Bonames„ 115— 621* su 10 7569— 11 180 9⁴⁰ unters Bockenheim 15 17— 6 725* 1 753— 3— 9⁵³ 1 Wien Frankfurt untunft. 12 9⁴⁰ Niete d 1% rech e n l 15 10 Sasel. Vorm. Vorm. Nachm. Vorm. Vorm Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. 180 Bemerkungen: 1) Mit Vormittags ist die Zeit von 12 Uhr 1 Minute Nachts bis 12 Uhr Mittags, mit Nude— 2) Die Schnellzüge IV und XVIII, sowie IX und XIX sind bei Benutzung von Retourbillette ce ö 0 3) Im Localverkehr werden Billette III. Klasse für die Schnellzüge IX und XVIII nur von ben Gd 109 1 8 4) Traglasten werden nur in den Personen- gemischten und Güterzügen, aber nicht in deshyn frei 60 e r-Bahn. JIS G69 ab bis auf Weiteres. — Ul. 2 5 1 ie e ur xen* N 1 0 4 W. 0—. ai. 3— 8 A811. 5 eee mit buen Tue ae mit* en Sen- ee ten mit Sbe, r 2. J. 6. 0 4... 10 u. 3. Gt(1. 2. u. 3. cl. i. 2. u. 3. 6 1 8 7 9 60 1 c, l.. 2. 6. besdrberneg. 2. u. 3. Gl, * u. We.*. u. W. U.. u. m. u. M. ü.. i.. u.. u. M. e 3 W. u. WM. bm Vorm. Vorm. Vorm. Vorm. Vorm. Vorm. Nachm. Nachm. Nachm. Nachm. Nachm Nachm. Frankfurt Abgang 4 3— 5% 7 9958 12 200 30 5040 72²⁵ 2 I enges,, Ai nde n n e en 11⁸ n Wnames 15 i Ae 7 9s 125⁵¹ 253 385— 7⁴9 112² VJ ĩ ĩ(„„ ö eee ee 1122 — DDyortelweil. 5 nn—— ee ee ee ee ee ee e ee e get u — Coß⸗Karben„ 62— 10 15 C 88s 1105 I Peder⸗Wsllstadt, 5166—— u e ene— 85 115 „ 5 4 e 65 10 nee 355 5 1 6 881 12¹⁸ Auheim„ 85 ö 7278s 105. ix 43 65¹ 6% 99 12¹⁸ 5 — Bitzbach. 1 811— 8 7¹⁸— 11 2t⁸ 4» 78 634 9²² 12⁴⁸ Istag⸗Oöns. 93 8 2 72— 1112 2³¹ 1%% e„ 1 5 1 1 g an 920 5 7 an 735 an 8 an 1134 28 an 454 an 82⁰ an 71 an 955 an 115 1 ab 10 abs ab ss ab 1140 ab 5 ab 9s ab 7e ab 10s ab 128 bar., 40 enen 5% 9%— 10055 1¹⁰ n Fienhausen. N 10, 1 eg D„ 2 5⁰¹ 9⁵⁰ 5 100 152 6 15 7 0 Marburg„. 2 5 5²⁰ 8⁴⁰ 911 1232 5 63 102²⁰ 1 2²¹ „ be(Haltestelle)— 59——— 12²⁰* 612.——— „ dichhan„ 22¹ 527 6 re 2 2 227 85 Neistadt. 1 3³⁰ 5³⁸ 6⁵³—— 1— 7²——— 307 // ¾ /,, e ee ee n 355 z inmersrode„ 448 631 788—— 1— 7¹² 2—— 3⁵¹· 90 Wrken 5 5 6˙9 81—— 2 ie 5 7⁵². 0 8 45 z Vibern 5 5⁴¹ 75 8⁵² 1 1058 2²³—.— 8 4²⁸⁶ n Ouasungen.„ 6³ 170 998—— 2— 8²⁵—— 3 4³⁸ n Dee an 1 an 1 an 941— an 111 an 254— an 846— lan 9885— Jan 458 90 ab 686 ab 756 ab 101— fab 119 ab 31— dab 856— ab 10— ab 510 % ihelmshshe negenz n Ss 10A 8 inn ar* es 55% 10 Cassel.. Ankunft 170 Sede 0— 112²⁵ 3²⁵— 9²⁰— 10²⁰— 3 1 Nachm. Vorm. Vorm. Vorm. Nachm. Nachm. Nachm. Vorm. 12 a geit von 12 Uhr 1 Minute Mittags bis 12 Uhr Nachts bezeichnet. umnilerderung von Auswanderern zu ermäßigten Taxen ausgeschlossen. 1 50 du End- und Uebergangs-Stationen Cassel, Guntershausen, Gießen und Frankfurt ausgegeben. 1 en frei befoͤrdert. 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Bürgers und Schmiede melsters Philipp Petri und Eleonore Finkernagel, Tochter des verst. hles. Bürgers und Schneidermeisters Dietrich Wilbelm Finkernagel. 25. Mal. Heinrich Martin Decher, bies. Bürger und Schreiner, Sohn des verst. dies. Bürgers und Rolh⸗ gerbermelsters Peter Decher und Eltsabeth Appel aus Wirtheim im Königl. Preuß. Bezirke Orb, Tochter des dafigen Taglöhners Johann Appel. Beerdigte: 1 28. Mai. Marie Elisabeih Rumpf, geb. En gel verwiltwet gewesene Graff, Ehefrau des hies. Bürgers und Bäckermeissers Wühelm Rumpf, 49 Jahre 4 Monate 21 Tage alt, arb den 27. Mat ö Verantw. Red.: Hermann Schimpff. 5 nd Verlag von Bindernagel& Schimpff. Druck (Hierzu eine Beilage.) 3 1635 Den auswärtigen Mitgliedern des Cafino zur Frisches Eigelb Worrel sonen be öffenllich 11 sirgfanste unter N mit Tre Ruheslat gannen! der Au In der spinnt f für die bekannt die Rig ach, 1 Fink! nichts 3000 f aus der der Ver lachen d luchliche bpezifsch bei der Rhein zo beantrag Mheinzo sammen bah der Beschlass 45 10 aun une Seminqn dachi