Aale tagt Il Ur, tatu potpftal⸗ tgten Nach⸗ tt deres re Frierdetg lte des Dr. ett aus einer . bl. gratis tn Kuttn allein Sarstdotf Abonnenten, welche den Anzeiger durch die Post beziehen, wollen ihre Bestellung für das II. Halbjahr baldigst machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt. 1868. Dienstag den 30. Juni. M 76. Anzeiger für Oberhessen. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. 1 enthält die amtlichen Erlaffe für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Abonnements ⸗ Einladung. Mit dem 1. Juli beginnt ein neues halbjähriges Abonnement auf den Anzeiger für Oberhessen, welcher auch ferner wöchentlich drei⸗ mal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinenen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und wichtigsten Tagesbegebenheiten, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, Nachrichten, Markt⸗ und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel i. Unterbaltungs⸗ Blatt interessante Novellen und Erzählungen, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen geschäftliche außerdem wöchentlich einmal im beigegebenen Die stets wachsende Zahl der Abonnenten muß uns die erfreulichste Aufmunterung sein, die Geschäfte der Redaction in der bisher eingehaltenen Weise fortzuführen. Das Abonnement beträgt halbjährig: für die Abonnenten in hiesiger Stadt 1 fl., 75 1 9 1 Abbestellung erfolgt. bei sämmtlichen Postämtern des Großherzogthums 1 fl. 6 kr. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Halbjahr zusenden, wenn nicht ausdrückliche Die Expedition. Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 32. sub. 1 Bekanntmachung, den zwischen der Groß berzoglich Hessischen und der Königl. Preußischen Neglerung wegen des Telegraphenwesens abgeschlossenen Sertrag betr.— ub. 2. Bekanntmachung, die Gesetze und Verordnungen des Norddeutschen Bundes detr.— sub. 3. Bekannmachung, die Organisation der Kreis⸗ Veiter inärämter betr. Nr. 33. sub. 1. Die Stistung eines militärischen Eriunerungszeichens betr.— aub. 2. Die im Felde verwundeten Mllitärpersonen betr.— aub. 4. Bekauni⸗ machung, die Ausgleichung der Kriegs kosten betr. Friedberg den 26. Juni 1868. Wa N. Friedberg . B. d. K.: Eritzler, Kreisassessor. Nach verzeichnete Gesetz e ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: Nr. XVI. Nr. 105. Gesetz, die Aufhebung der Schuldhaft. der Vereluszolltartf vom 1. Juli 1865. Vom 25. Nr. XVIII. Rr. 110. Gesctz, die Besteuerung des Tabaks betr.— Rr. 111. Vom 29. Mai 1868. Kr. XVII. Nr. 106. Handels- und Zollvertrag zwischen dem Zollvereine einerselts und Oesterreich anderselts. Mai 1868.— Nr. 108 und 109. Die Bestellung von Consuln betreffend. Bom 9. März 1868.— Nr. 107. Gesetz, Handels- und Schifffahrte vertrag zlschen dem Norddeutschen Bunde und den u diesem Bunde nicht gehörenden Mitgliedern des deutschen Zoll: und Handels vereins einerseits und Spanien anderseits.— Vom 30. März 1868.— Nr. 112 bis 115. Die Bestelluug von Tonsuln und Gesandten betr. Betteffend: Die Auslegung der pos. 3 des Schlupprotekells zum Friedensvertrage vom 3. September 1866. Friedberg am 25. Juni 1868. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Dem F. 3 des Schluß protocolls zu dem Friedensvertrag zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen vom 3. September 1866, welcher den Angehörigen der abgetretenen Ge⸗ bietstheile für die Dauer eines Jahres die völlige Freizügigkeit zu⸗ sichert, ist von der Königlich Preußischen Regierung die Auslegung gegeben worden, daß durch denselben die betreffenden Personen von der formellen Verpflichtung die Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise nachzu⸗ suchen, nicht haben entbunden werden sollen. Diese Auslegung hat der Großherzoglichen Regierung zu Verhandlungen mit der Königlich Preußischen Regierung Veranlassung gegeben, welche zu einer milderen Auffassung der Sache Seitens Preußens und zu einer anderweiten Verständigung über die Behandlung der einschlagenden Fälle geführt haben. In Folge dieser Verständigung hat die Königlich Preußische Staatsregierung sich damit einverstanden erklärt, der Beurtheilung der Unterthanen-Qualität der den abgetretenen Gebietstheilen an⸗ gehörigen Personen folgende, von ihrer früheren Auffassung abweichende Gesichtspunkte zu Grunde zu legen: 1) Insofern es sich um solche Indiwiduen handelt, bei denen die Erfüllung der Wehrpflicht überhaupt nicht oder nicht mehr in Frage kommt, soll Preußischer Seits auf das Erforderniß einer förm⸗ lichen Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande verzichtet und die bei der Lokalbehörde des bisherigen Heimathsorts erfolgte Anzeige von dem Rücktritte in das Großherzogthum für ausreichend erachtet werden, um die Eigenschaft derselben als Großherzoglich Hessische Unterthanen zu begründen, nachdem die Großherzogliche Staatsregierung die bestimmte Erklärung abgegeben hat, daß sie solche Individuen, welche nicht militärpflichtig oder nicht mehr militär⸗ pflichtig sind, sämmtlich und unbedingt als Großherzoglich Hessische Unterthanen anerkennt, sobald dieselben innerhalb der im F. 3 des erwähnten Schlußprotokolis gestellten Frist bei der Heimaths behörde die Erklärung abgegeben haben, in das Großherzogthum zurücktreten zu wollen, und daß sie die Uebernahme dieser Individuen, wenn solche von Seiten Preußens aus irgend welchem Grunde verlangt werden sollte, nicht verweigern wird. 2 Wenn es sich dagegen um solche Individuen handelt, hin⸗ sichtlich deren die Erfuͤllung der Militärpflicht noch in Frage steht, so sollen dieselben zwar verpflichtet sein, die förmliche Entlassung aus dem Preußzischen Unterthanenverbande nachzusuchen. Diese Ent⸗ lassung soll ihnen indeß nicht verweigert werden, wenn sie den von einem Großherzoglich Hessischen Kreisamte bestätigten Nachweis erbringen, daß sie innerhalb der im F. 3 des Schlußprotokolls zum Friedensvertrag vom 3. September 1866 bestimmten einjährigen Frist in das Großherzogthum zurückgetreten sind, und daß ihre Staats- angehörigkeit im Großherzogthum Hessen anerkannt wird. Indem wir Ihnen, in Folge Verfuͤgung Gr. Ministeriums des Innern vom 13. Juni l. J. zu Nr. M. d. J. 6,971, diese Bestimmuntzen zu Ihrem Bemessen mittheilen, empfehlen wir Ihnen, dieselben auf geeignete Weise zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen und die⸗ jenigen aus den abgetretenen Gebietstheilen in das Großherzogthum zuruͤckgetretenen Personen, hinsichtlich deren die Erfüllung der Militär⸗ pflicht noch in Frage steht, nach Maßgabe der unter 2 erwähnten Bestimmungen speciell zu bedeuten und zum Nachweis ihrer Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande aufzufordern. J. B. d. K. Kritzler, Kreis- Assessor. Betreffend: Die Etapen⸗Convention zwischen der Großberzoglich Hessischen und der Königlich Preuß schen Regierung. elbe an dieselben. Dass Friedberg den 20. Juni 1868. Das im Abdruck nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. d. M. zu Nr. M. d. J. 6192, 6313 und 7091 theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. J. B. d. K.: Kritzler, Kreis Assessor.. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter in der Provinz Oberhessen und das Großherzogliche Durch Verordnung vom 7. November 1867(Nr. 10 des Bundes⸗ gesetzblattes des Norddeutschen Bundes) sind verschiedene darin genannte Königlich Preußische Militärgesetze und Verordnungen im ganzen Bundesgebiete, somit auch in den zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theilen des Großherzogthums eingeführt worden und nach Artikel 2 der Bundesverfassung mit dem 27. November 1867 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung vom 7. November 1867, welche durch die Bekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Großh. Hauses und des Aeußern vom 17. Januar d. J.(Seite 137 des Regierungsblatts) zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, sind insbesondere auch die Bestimmungen der in der Beilage B abgedruckten 58. 23, 24, 25, 30, 32, 33, 77, 80, 81, 82 und 164 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden vom 13. Mai 1858 im Bundesgebiete eingeführt und somit für die zum Norddeutschen Bunde gehörenden Theile des Großherzogthums die hiermit in Wider⸗ spruch stehenden Bestimmungen der zwischen Hessen und Preußen be⸗ nehenden Durchmarsch⸗ und Elapen⸗ Convention aufgehoben worden. Nach F. 81 dieses Reglements haben an Orten, wo die Verabreichung der Fourage weder durch Königliche Magazins Verwaltungen noch durch angenommene Lieferungs-Unternehmer erfolgt, die Gemeinden Kreisamt Mainz. nach dem Edicte vom 30. October 1810 ad. 5 die Verpflichtung, den durchmarschirenden Truppen den erforderlichen Bedarf auf Grund der Marschrouten zu gewähren. Die gelieferte Fourage wird mit den Martini- oder kurrenten Marktpreisen vergütet, diese Vergütung aber nicht zur Stelle bezahlt, sondern von den Gemeinden besonders zur Liquidation gebracht. Wir finden uns veranlaßt, Sie auf diese Bestimmung besonders aufmerksam zu machen und beauftragen Sie, dafür zu sorgen, daß derselben von den Gemeinden in vorkommenden Fällen entsprochen werde. Zugleich bemerken wir Ihnen dabei, daß die Königl. Preuß. Regierung in Folge der gedachten Verordnung vom 7. November 1867 keine Fourage⸗Lieferungs Verträge mehr abgeschlossen hat und daß die Liquidationen für Fouragelieferungen an Königlich Preußische Truppen nach erfolgter Feststellung der monatlichen Durchschnitts⸗ marktpreise von den Großherzoglichen Burgermeistereien an Sie ein⸗ zusenden und von Ihnen der Königlich Preußischen Etapen⸗Inspection zu Gießen zur Vermittelung der Zahlung mitzutheilen sind. In Verhinderung des Ministers: v. Bechtold. kotheißen. Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1868. Friedberg den 25. Juni 1868. Dasselbe an dieselben. Wir seden der sofortigen Einsendung der Verzeichnisse über bedeckte Stuten oder Bericht, daß solche nicht bedeckt worden siud, entgegen. J. B. d. N. Kritzler, Kreis ⸗Assessor. Bek a n ut m a ch u n Betreffend: Die Stiftung eines militärischen Erinnerungszeichens. Friedberg den 26. Juni 1868. Nach Allerhöchstem Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs soll von Seiten des Kriegsministeriums eine Liste derjenigen Personen aufgestellt werden, welche unter der Regierung Seiner Königlichen Hoheit des höchstseligen Großherzogs Ludewig I. im Großherzogl. Militär gedient haben und nachher in den Cabinets-, Hof- oder Civildienst übergetreten sind, sowie derjenigen, welche im freiwilligen Jager⸗ corps den Feldzug von 1814 mitgemacht haben. Da die Namen und sonstigen Verhältnisse dieser Personen nicht alle bekannt sind, se fordern wir Alle im diesseitigen Kreise domicilirten Cabinets-, Hof- und Civilbeamte vom Activ- und Pensionsstande, welche nach Maßgabe der erwähnten Bestimmungen Anspruch zur Aufnahme in die genannten Listen zu haben glauben, auf, sich dieserhalb bei uns binnen langstens vier Wochen anzumelden. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien werden angewiesen, die betreffenden Personen noch besonders hierauf aufmersam zu machen. Großherzogliches Kreisam: Friedberg J B. d K Kritzler, Kreis⸗Assessor. Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 34 enthält: I. Bekanntmachung Großberzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Denaturirung von Vieh⸗ und Gewerbesalz, sowie die Controle hinsichtlich des abgabefrei verabfolgten denaturirten Salzes betreffend. II. Publikation des Gesetzes wegen Abänderung ein⸗ zelner Bestimmungen der Zollordnung und der Zollstraf⸗ gesetzgebung. III. Publication des Gesctzes, die Besteuerung des Tabaks beireffend. IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ausgleichung der Kriegskosten des Jahres 1866 betreffend. Seine Königliche Hoheit der Großberzog haben in Uebereinstimmung mit dem Wunsche der Stände des Großberzogthums zu bestimmen geruht, daß alle im Jahre 1866 durch fremde Truppen während ihres Aus⸗ enthaltes im Großherzogthum verursachten Kriegslasten insoweit eine Vergütung derselben noch nicht stattgefunden hat oder noch nicht erwirkt werden kann, nach den Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 12. Mai 1868, die Aus⸗ gleichung und Vergütung der im Jahre 1360 durch die Königlich Preußischen und die mit denselben verbündeten Truppen während ihres Aufenthalts in dem Großherzog⸗ tum verursachten Kriegslasten betreffend, zur Ausgleichung gebracht werden sollen. Diese Allerhöchste Besuummung hat mit dem Tage ihrer Verkündigung im Regierungs⸗ blatte in Wirksamkeit zu treten. V. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juni dem Pfarramis⸗Caudidaten Pfannmüller aus Lauterbach die erstie evang. Schulstelle zu Dornheim,— und am 8. Juni dem Schullehrer an der dritten katholischen Schule zu Nieder⸗Olm Büchler die erste katholische Schulstelle daselbst zu übertragen. 5 VI. Charakterertheilungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juni dem Schullehrer an der ersten evangelischen Schule zu Dornheim Pfannmüller ben Charakter als Mitprediger, — am 16. Juni dem Weinhändler Ls. De Schryver Neveu in Brüssel und Bordeaux ben Charakter als Hoflieferant— und am 20. Juni dem Vorsitzenden der Direktion der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, Bauraih Lichthammer den Charakter als Geheimer Baurath zu verleihen. VII. Dienstenilassung. Seine Königliche Hoheit der Groß gerzog haben allergnädigst geruht: am 16. Juni den ordentlichen Professor an der philosophischen Fakultät der Landes⸗Universität für das Lehrfach der Mathemank Dr. Alfred Clebsch auf sein Nachsuchen mit dem Ende des gegenwärtigen Sommersemesters seines Dienstes zu ent⸗ lassen.(Die weiteren Dienstnachrichien, bez. Versetzungen in den Ruhe stand, sind bereits miigetheilt.) a VIII. Coencurrenz für: die katholische Schulstelle zu Wahlen mit einem Gehalte von 300 fl. 53 kr.;— die Obereinnehmerei Oppenheim, wofür eine Dienstcaution von 5000 fl. erfordert wird; concurrenzsähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden. IX. Gestorben: am 25. Mai der Lehrer Friedrich Reich zu Nauheim;— am 16. Juni die Lehrerin Katharina Dietz zu Bingen. — Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 12. d. M. geruht: den Oberstabsarzt Dr. Plagge vom Militärhoepital in Darmstadt, den Stabsarzt Dr. Zimmermann vom 1. Reiterregiment, den Assistenzarzt Dr. Kaufmann vom Militärhospital Darmstadt zur Feldartillerie; den Stabsarzt Dr. Kappesser von der Feldartillerie zum 1. Reiter⸗ Regiment; den Stabsarzt Dr. Göring und Assistenz⸗ arzt Dr. Hirsch zum 4. Inft.⸗Regt.; den Assistenz⸗ arzt Dr. Dettweiler vom Militärhospital in Darmstadt zum 3. Inft.⸗Regt.; den Assistenzarzt Dr. Martin vom Militärhospital in Darmstadt zur Pionniercompagnie; den Assistenzarzt Dr. Rabenau vom Militärhospital in Worms zum 1. Inft.⸗Regt.; den Stabsarzt Dr. Schäfer vom Militärhospital in Friedberg zum 2. Inft.⸗Regt. zu versetzen, und sollen diese Versetzungen mit — n dem 1. Juli c. in Kraft treten. Weiter werden mit dem Eintritt des Garnisonswechsels am 19. September c. versetzt und verbleiben in ihren der⸗ maligen Garnisonen: der Stabsarzt Dr. Weichel und Assistenzarzt Dr. Jäger vom 1. Jägerbataillon zum 2. Juft.⸗Regt.; Aceessist Dr. Salzer dom 2. Jägerbataillon zum 1. Inft.⸗Regt; der Stabs⸗ arzt Dr. Steinhäuser und Assistenzarzt Dr. Melchtor vom 2. Inft.⸗Regt. zum 1. Jägerbataillon; der Oberstabsarzt Dr. Maher und Accessist Dr. Schell⸗ mann vom 2. Inft.⸗Regt. zum 2. Jägerbataillen. Oberstabsarzt Dr Plagge, Stabsarzt Dr. Göring, die Assistenzärzte Dr. Kaufmann, Dr. Dettweiler, Dr. Hirsch und Dr. Martin bleiben auch ferne zum Militärhospital Darmstadt;— Stabsarzt Dr. Schäfer zum Militärhospital Friedberg und Assistenzarzt Dr. Rabenau zum Militärhospital Worms commandirt— und werden dem Stabs⸗ arzt Dr. Weichel eventuell die Funktionen eines Regimentsarztes im 2. Inst.⸗Regt. übertragen. — S. K. H. der Großherzog haben für die vom 24. bis 27. Sept. l. J. dahier stattsindende landwirthschaftliche Ausstellung fünf Ehrenpreise zur Anerkennung vorzüglicher Leistungen auf den Gebiete der Bodenkultur und der Viehzucht zu bewilligen geruht. Nach der Intention des hohen Gebers sollen drei dieser Preise, bestehend in silbernen Pokalen, für die vorzüglichsten Ausstellungen von lanvwirthschastlichen Bodenerzeugnissen und zwei Preise, ebenfalls silberne Pokale, für dle besten Leistungen in der Pferde- und in der Rind⸗ viehzucht ausgesetzt werden. An den drei ersteren Preisen können sämmtliche Aussteller des Groß⸗ ——— B—ũ— solgendes Vorssand Wilhelm 90 bitt Vereins Hachen Aufzabe man mit Festes„ und Voll ummensül Vindsor ich nich von Eng Diese fü volle Ki derlesen und Bei in der 7 Uhr zur ein überrast Orgel „Sei 90 tbenso neisterh bünfige Pr. Beurlau . 3 ktitgewe sidialper jenigen detsogl. Nger⸗ sud Naßgade augstent nacher berzogthums, an den beiden anderen nur Aus- steller aus der Provinz concurriren. — Die„Hess. Ldsztg.“ theilt mit, daß ein Bürger aus Wiesbaden zur Erinnerung an die Lutherfeier eine Stiftung zur Erziehung und Ausbildung armer Knaben errichtete. Derselbe ließ sich über die sofort erfolgte Einzahlung von 40,000 fl. Dokument ausstellen und begab sich mit demselben nach Worms, um dort zu gleichem Zwecke weitere Zeichnungen zu veranlassen. Wie verkautet, soll er ein günstiges Resultat erzielt haben. — Vor einigen Tagen sind die acht hessischen Offiziere, die nach Preußen befehligt waren, wieder zurückgekehrt. Worms, 26. Juni. Auch zum heutigen letzten Festtage haben sich viele Tausende ein- gefunden. An dem Gottesdienste auf dem Denk— malplatze nahmen 6000 Personen Theil. Die Predigt hielt Pastor Baur aus Hamburg, ein Hessen⸗Darmstädter und früher Professor an der Landes-⸗Universität Gießen.— Beim gestrigen Festbankette wurde kein allgemeiner Toast aus- gebracht, weil die Unruhe zu groß war, um die Reden allgemein verständlich werden zu lassen. Mit der beute Nachmittags um 4 Uhr anberaumten Aufführung des„Paulus“ schließt die Feier— Dekan Keim und Dr. Eich haben das Ehren- bürgerrecht der Stadt Worms erhalten. Worms. Am Festabende kam von Mainz folgendes Telegramm dahier an:„An den Vorstand des Fest⸗Comite's in Worms. König Wilhelm von Preußen zu Worms am Rhein. Ich bitte dem Vorstand des Luther ⸗ Denkmal- Vereins meinen herzlichsten Glückwunsch auszu⸗ sprechen zur glücklichen Vollendung seiner großen Aufgabe. Im protestantischen England gedenkt man mit aufrichtiger Theilnahme des Wormser Festes, welches die protestantischen Fürsten und Völker Deutschlands heute in Eintracht zu⸗ sammensührt. Die Königin Victoria. Aus Windsor⸗Schloß. Mit großer Freude entledige ich mich des so ehrenvollen Auftrags der Königin von England. Wilhelm, König von Preußen.“ Diese für alle Festtheilnehmer so äußerst werth⸗ volle Kundgebung wurde Abends in der Halle verlesen und allseits mit der höchsten Theilnahme und Beifall aufgenommen. — Die Ausführung des Oratoriums„Paulus“ in der Dreifaltigkeitskirche dauerte von 4 bis 7 Uhr Abends. Das Ensemble war, trotzdem nur eine Probe am Morgen abgehalten worden, überraschend gelungen. Sänger, Orchester und Orgel wirkten in schönster Harmonie. Die Arie „Sei getreu“ ward von Gunz glänzend vorgetragen, ebenso sang Hill die Arie„Gott sei mir gnädig“ meisterhaft. Der Totaleindruck war ein sehr günstiger, die Stimmung eine sehr gehobene. Preußen. Berlin. Für die Dauer der Beurlaubung des Bundeskanzlers ist nach der „W. Z.“ die oberste Verwaltung des Bundes⸗ kriegswesens dem preug. Kriegsminister durch Prä⸗ sidialverfügung übertragen worden. Kassel. Es wird von hier gemeldet, daß die Ehe des Prinzen Wilhelm von Hanau, welcher sich am 30. Januar 1866 mit der Prinzessin Elisabeth von Schaumburg ⸗Lippe vermählt hatte, durch königl. Gnade wieder getrennt worden sei. Aus Thüringen. Vor einigen Monaten brachten die Zeitungen die Nachricht, daß in Eisenach ein gemeinsamer Friedhof für die pro⸗ testantische, katholische und jüdische Bevölkerung mit je einer Abtheilung für jede Confession er- richtet worden ist. Als Beweis der hier herrschen⸗ den freisinnigen Anschauung in diesen Dingen darf jene Mittheilung dahin ergänzt werden, daß für Katholiken und Protestanten gar keine geson⸗ derten Abtheilungen bestehen, daß man auch für die jüdische Gemeinde davon abgesehen haben würde, wenn dieselbe einen dahin gehenden Wunsch geltend gemacht. Es ist dieg aber von derselben auch nur deßhalb unterlassen worden, um nicht dadurch einen bei Manchem immerhin noch miß⸗ liebigen Anspruch zu erheben. Hesterreich. Wien. Auch Cardinal Rauscher hat sich nun gegen die confessionellen Gesetze und zwar in schroffster Weise ausgesprochen. Bezüglich des neuen Ehegesetzes heißt es in dem erzbischöflichen Hirtenbriesfe:„In dem ersten Artikel des neuen Gesetzes ist erklärt, die An⸗ weisung für die geistlichen Ehegerichte sei außer Kraft gesetzt. Dies kann aber nichts Anderes bedeuten, als daß sie für die weltlichen Gerichte nicht mehr die Geltung eines Gesetzes haben. Keine Macht der Erde kann bewirken, daß die Gesetze Gottes und seiner Kirche für das Gewissen ihre Kraft verlieren, und ohne Zweisel ist die Regierung Sr. Majestät weit entfernt, dies zu verkennen. Gilt aber das kirchliche Ehegesetz für das Gewissen, so bleiben die Bischöfe verpflichtet, es wie bisher auf die einzelnen Fälle anzuwenden und die Staatsgewalt hat kein Interesse, zu bindern, daß sie hiebei die Anweisung für dit Ehegerichte des Kaiserthums zu Grunde legen.“ — Die„Debatte“ sagt anläßlich der Allocution des Papstes, die Regierung lege der Allocution keine besondere Wichtigkeit bei und halte einen energischen Protest auf diplomatischem Wege für hinreichend. Herr v. Beust soll in dem Proteste die römische Curie an die Gränzen erinnern, innerhalb welcher sie ihren Einfluß auf die inneren Angelegenheiten Oesterreichs geltend machen dürfe, gleichzeitig aber jede Ueberschreitung dieser Gränzen energisch zurückweisen. Darmstadt. Nach der„H. Ldszig.“ wurde vorge⸗ stern in das hiesige Arresthaus ein aus Ober⸗Ramstadt gebürtiges Individuum eingebracht, das erst vor wenigen Tagen nach Verbüßung 23monatlicher Correctionshaus⸗ strafe entlassen worden war. Der Inculpat hat nämsich zu einer Taschenuhr eines hiesigen Einwohners eine solche Zuneigung, daß er die schon Zmal gestohlene Uhr wenige Tage nach seiner Entlassung sich wiederholt ancignete und deßhalb, bei der That ertappt, zur Haft gebracht wurde. Aus Schönberg wird beflätigt, daß der Graf zu Erbach⸗Schönberg seinen Rentamtsdiener Schäfer, der nur wiberruflich angestellt war, seines Dienstes entlassen, weil derselbe seine protestantisch getauften und erzogenen Kinder vor der Zeit, wo sie sich selbst dazu entschließen konnten, der katholischen Kirche zuführen will. Obgleich Schäfer früher gegen das stete Andrängen der katholischen Geist⸗ lichkeit seine Kinder katholisch werden zu lassen, bei den protestantischen Geistlichen Schutz gesucht, scheint er jetzt dem Drängen der Ersteren nicht widerstehen zu können und für di: durch den Hrn. Grafen gemachten Vorstellungen kein Gehör zu haben. Da Schäfer durch sein Verhalten sich als ein schwacher wankelmüthiger und unzuverlässiger Mann erwiesen habe, so verdiene er auch im Dienste kein Vertrauen und sei aus diesem Grunde entlassen worden.(17) Heidelberg. Man schreibt von hier: Die Infanterie und die Cavallerie der Garnison zu Mannheim und Schwetzingen machen jetzt öftere Uebungsmärsche in unsere Berge. Bei einem hier durchkommenden Bataillon In- santerie hörten wir heute zum ersten Male zu dem mäch⸗ tigen Schall der Trommeln auch den unsympathisch quickenden dünnen spitzigen Ton eines von den Preußen angenommenen Querpfeischens. Statt dieses geschmacks⸗ widrige Zoͤpfchen aus dem vorigen Jahrhundert endlich auch in Preußen abzuschaffen, wie anderwärts, ahmt man es in Baden nach!(Auch in Hessen haben wir schon seit mehreren Monaten viel Plaisir an diesem preußischen Pfiffe; unsere mittlerweile abgehärteten Gehörwerkzeuge haben sich übrigens an diese Fortschriusmusik so ziemlich rasch gewöhnt und wir lassen es ruhig über uns ergehen, so uns was gepfiffen wird. Mehr Schmerzen macht uns dagegen die Gewißheit, daß wir selbst nach der in Ziffer gesetzten Melodie des Milttärbüdgets noch gehörig pfeifen lernen müssen.) Der Herriedener Wiuerungsbeobachter der„Fr. Z.“ schreibt unterm 22. d.: Wir gehen wahrscheinlich wieder gemischterer Witterung entgegen. Der seit dem 7. d. im Westen Europa's stationär gebliebene Luftberg hat sich am 19. plötzlich nach Norden verschoben, nachdem er daselbst noch vorher ungewöhnliche Wärme mit darauf folgenden Gewittern gebracht hatte. München. In dem Prozeß Chorinsky sind die Ver⸗ handlungen bis zur Vernehmung der Experten über den Geisteszustand Chorinskys vorgeschritten. Die Doctoren Martin und Solbrig begutachten sehr eingehend, daß keine Geisteestörung und Unzurechnungsfähigkeit anzunehmen sei. Professor Morel aus Rouen glaubt, der Angeklagte sei nicht in dem Zustand, wo ein Mensch für alle Umstände seines Lebens verantwortlich zu machen sei. Professor Meyer(Göttingen) ist mit Rücksicht auf die Zeugenaus⸗ sagen, daß der Angeklagte schon in seiner Jugend außer⸗ ordentlich reizbar gewesen, der Ansicht, der Angeklagte sei nicht vollständig zurechnungsfähig. Der Irrenanstalidixector Gubden gibt sein Gutachten dahin ab, daß er den Ange— klagten für vollkommen zurechnungsfähig halte. Hiermit ist die Expertenvernehmung beendet.— Am 27. d. gingen die Verhandlungen in erwähntem Prozesse zu Ende. Die Geschworenen erklärten Chorinsly für zurechnungssähig und schuldig der Beihülfe, aber nicht der Anstistung zum Morde. Das Schwurgericht verurtheilte ihn in Folge dessen zu einer Zuchthausstrase von zwanzig Jahren, welche auf einer Festung zu verbüßen ist, und zu Landesverwei⸗ sung nach abgelaufener Strafzeit. „. Der„Moniteur“ gibt in einem aus Honolulu, 5. Mail, datirten Schreiben elne kurze Schilberung der furcht⸗ baren Naturen scheinungen, die sich auf der großen Hawal⸗ Insel zugetragen haben. Der erste gewaltige Erdstoß warb am 2. April verspürt. Innerhalb 5 Minuten waren 31 Personen und mehrere Hundert Stück Vieh von einer Erbmasse überschüttet, die eine Dicke von 6 bis zu 30 englischen Fuß hatte. Um 4 Uhr Nachmittags schwoll der Ocean plötzlich 25 Fuß über sein gewöhnliches Niveau an, brach in das Land ein und spülte über 50 Eingeborne mit fort. Der Vulkan Kilanea, der in fortwährendet Thätigkeit ist, versiegte, nachdem er am 2., 3. und 4. ge⸗ waltige Lavaströme ausgeworfen, am 5. und 7. brach, 15 Stunden von dem Krater entfernt, an den letzten Ab⸗ hängen des Mannu⸗Loa eine mächtige Lavamasse aus dem Boden und durchströmte, Alles vernichtend, innerhalb weniger Stunden ein etwa 9 Meilen langes Thal. „ Zahlen sind die besten Geschichts⸗ schreiber. Lerey Beaulieu hat in der„Revue natio⸗ nale“ berechnet, welche Verluste an Menschen und Gelb Politik und Diplomatie der alten und neuen Welt während der letzten 15 Jahre gebracht haben. In den Schlachten wurden geiödtet oder sind ihren Wunden erlegen: In der Krim 748 901 Menschen(7). In Ilalien 44.000 In Schleswig⸗Holstein 3.500 5 In Nord⸗Amerika. 281.000 5 In Süd⸗Amerika 519,000 5 In Deutschland. 45.000 4 In Asien und Afrika. 95.000 7 1,746,401 Menschen. Kosten: Krimkrieg 8 Millrd. 500 Mill. Frs. Mig in allen 500 1 Krieg in Schlew.⸗Holst.—„ 180 Krieg in Nord-Amerika 23„ 500 9 — 22 scrieg in Süd Amerika 11„ 500 Kriegs den 88 650 Asien und Afrika 1—„ 5 47 Milird. 830 Mill. Frs. Den Frank zu 8 Sgr. gerechnet, macht 12.755 Millionen preußische Thaler= 22,321 ½ Mill. Gulden.— Bei Betrachtung solcher Riesenzablen drängt sich gewiß Jedem die Frage auf: Warum mußten diese Menschen eigentlich geschlachtet werden? Antwort:„nur der Despotie wegen.“ Und welche Kräfte wurden durch derartige enorme Ber⸗ luste der Landwirthschaft, der Industrie ꝛc. entzogen! Aber die Palmen des Friedens standen noch zu jeder Zeit auf wankendem Grunde. Schiffs nachrichten. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.⸗Agent. Das Bremer Posidampfschiff„‚New⸗ ork“, Capitän Dreyer, welches am 10. Juni als Extraboot von Bremen via Southampton abging, ist nach einer sehr schnellen glücklichen Reise von 11 Tagen wohlbehalten in New⸗Dork angekommen. Für die deutsche Nordpol⸗Expedition. Einnahme bis jetzt 68 fl. 38 kr.— Weitere gütige Beiträge wolle man gefälligst bis längstens zum 12. Juli, wo ich die Sammlung zu schließen gedenke, an mich ge⸗ langen lassen. Dr. Matthias. Echo des Wormser Lutherfestes.) Wir kroͤnen gern die längst entschlaf'nen Streiter, Der Vorzeit Helden weih'n wir noch den Kranz; Wir ehren sie, die riefen:„Weiter, weiter!“ „Die Menschheit will zum Ziele voll und ganz!“ Die aufwärts stiegen auf der Menschheit Leiter, Die erst geruht auf der erstürmten Schanz, Ob sie nun friedlich legten ab die Wehre, Ob sie gefallen auf dem Feld der Ehre! Der Held, der jetzt mit seiner eh'rnen Stirne, Umwogt, umdrängt sich umschaut an dem Rhein, Er war für sein Jahrhundert eine Firne, Die weithin glänzte in das Land hinein; Ob man ihn segne, ob ein And'rer zürne— Die Weltgeschichte grub sein Wirken ein In ihre Tafein, unauslöschlich, funkelnd, Und manches Bild der Vorzeit noch verdunkelnd. Die Hülle fiel!— Weß Sinnes wir auch selen, Wir schau'n den Kämpen der Vergangenheit, Noch spalten uns— wie damals— die Parteien, Noch zeugt der Zwietracht Gift das Erdenleid! Nur diesmal reicht die Hände her! Wir weihen Das Denkmal ein im Geiste uns' rer Zeit! Nichts trennte uns— auch hiervon fall' die Hülle— Nichts trennte uns, als unser eig' ner Wille! Die einst in blut'ger Fehde sich geschieden, Sie sind hinüber— ruh'n im kühlen Sand, Der einst'ge Luther sah die Blitze schmieden, Die eine ganze Welt gesteckt in Brand, Der heut'ge Luther seh' Versöhnung, Frieden! Seh' der Parteien Haß vervehmt— verbannt! Sein Stanvbild mög' auf Duldung und Ver⸗ trauen, Auf Brudersinn und Liebe niederschauen! Friedberg i. d. W. im Juni 1868. H. Hoffmann. ) Mit Zustimmung des Hrn. Verfassers der„Malnzer Zeitung“ entnommen. Feldberg⸗Fest. N Oberhessische Gesell 1 ‚ in Gi O. 0 ese chast für Uatur- N Heilkunde in Gießen. 0 ab en, a 7 50 175 80 auf dem Teichbause in Naubeim von N. itglieder der Gesellschaft und Freunde der Naturwi 1579 ben de d 5: rwissenschaften Das Sonntag den 5. Jul stattfindende Feldberg⸗ hierzu ergebenst eingeladen. Nach der Sitzung. e 0 e e e 7 ene. m Namen der rdentlichen und au erordentlichen Milt⸗ D. z. corr i glteder zur Beibelligung an dit ser schönen un— 192 8 an und 90 1 75 e 19 4 hiermit eingelapen. 8 2 0 g erfolgt Samstag den 4. Juli Nach ⸗ f 5 8 mittags Punkt 4 Ubr, von der Turnhalle aus n i„ 0 Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha. beliegen wire. P wie die Weh e e Scherr und 2 am 1. Juni 1868 38,217900 Thlr. 400 fang Kibeken heben, il Nac 1 5 0 ffektiver Fonds am 1. Juni 1868. 14.780000 sorgen, ven der Zahl der Theilnehmer muiitg dena Jabreseinnahme pr. 184„„% 26080 5 agen muse e ien en dense e, ce N Dividende der V i 5 0 a0 den eee een 0 ersicherten im J. 1868 36 Proz. eee,, 9 Diese Anstalt gewah t durch d„ 39„ anzumelden. n. Buchbändler Scriba. rt dur en gr i ö 0 legung der vorhandenen Fonds eben so e l Merch an 5 uh le Vertheilung der Ueberschüsse an die Versicherten möglichste Billigkeit der ae 4 05 0 105 bn 0 3483 u 0 t. 8 0 8 Antragsformulare und 9 88 Rechenschaftsbericht sind unentgeltlich zu haben bei. Gemeinde. 1 ofgerichts⸗Advocat G. Trapp II. in Friedb„ 1 f 8952 8 erg. 9 Orts einnehmer L. Höhler in Süden, 5 e e 1 5 05 Tue 1 1 Domainenpfandmeister Müller in Nidda. 11 a ee we,. 1 0 2 22. Juni. Dem biesigen Bürger und S 5 Beitesstr 1 9 u 5 0 Bei Brustbes chwerden ausgezeichnet 1 10 Jebann Peter Tönges ein Sohn Poll Wien 1 1. Meine Frau, die an Brusibeschwerden leidet, bat schen seit einiger Zeit ren Schlesisch. e Vunkeb 1 e rundlich e gebrauch une defindel dich nac dem Genuste e e W Bestimmi N 7 ae 1 e mit der nächsten Post 2 Flaschen à 18 Sgr. gütigst seuden zu wollen und 1 n eee Söhnchen de⸗ entschuldi 1 orsihaus Niederei n rmeicsere, Frttvricd uten 0 ö mer b/ Arnsberg. Fracke, Königlicher örster. Danstein, alt 3 Monate, 25 Tage, T den 22. An 1 Der Schlesische Fenchel⸗Donig · 8 9 bl Jof. Hoffmann 8 5 15 10 1 von L. W. Egers in Breslau ist einzig und allein ächt zu haben Brodpreise vom 1. bis 18. Juli. f 1 8 Nach eigener Angabe der Bäcker 1 Edictalladun N f 55 5 1 1271 Nachdem über das Sener Philipp„ 2 i am Green 115. 0 9 Stelz von Leldhecken der sormelle Concurs erkannt 11 Donnerstag den 2. Juli d. J., Vormittags]& Seen) Korn. ½ Korn, ½ Waizen. Paneel 9 20 e Gläubiger vesselben geg e alf biesgem Ralhparse ein Theil der Ee Sorte 2 7 18 tr. Zweite Sorte J n 10 tt. aan abr 1 zeige ihrer Forderungen und Begründung etwaiger n u, vom Groß berioglichen Fiscus er.*** ‚ 5.(. 2, Vorzugsrechte auf kauften sogenannten Oderamtmanns wohnung und zwar: 21/ gott 1„ 4½„„ 1„ 4 fon verch Mittwoch am 2. September l. J., MB. 1293= 1 V. 12,4 Rib. Bauplatz, Scheuer 2½ Loth Milchwaaren 1 kr. 3 Loth Wasserwearen 1 kr. tt ben verde 0 Vormittags 9 Uhr, mit Stallung, Remise und Hofraum in der Nein⸗ 5 N unter dem Rechts nachtheile des ftillschweigenden Aus⸗ z bardsftraße, neben Großberzoglichem Fiscus, Für Rau heim: ng d 19 schlusses von der Masse und mit dem Anstägen geladen ffenllich an den Meifbietenden verftelgert. Kasseler Brod 4 8 20 kr 10 hol jebe f daß bezüglich der nicht erschienenen oder durch Vollmacht Nauheim den 24. Juni 1868. f 2. 1 1 e de, e,, ee eee, e 5 2. er Masseverwalt. d. B.: 8 ö über ein etwaiges Arrangement gefaßt werdenden be. Der Beigeordnete e 19 ee— 8 F schlüssen unterfiellt werden wird. Eu se r 5 4. 0 1 weiche, vat C 1%. am 14. Mai 1868. wat. Schutt 5 e 1 2 0 t 6 roßberzogliches Landgericht FIrtedder 5. f 3 e 1 am Sbeldberger, Lieferung für das Landeszuch th aus. ere Sorte 4 ear Bene l 1 andrichter. Landgerichts Assessor. 1580 Donnerflag den 16. Juli Il. J., Vormittags 0 2 5 25 tr. Zweite Sorte 3 b 15 k. unter ine 1 Edi 10 Ubr, soll dahier die Lieferung ven. 5 1 421 4 1 4 f 2% Ä Jellungen 1— ictalladung. 25 Stuck wollenen Bett⸗Teppichen, 2 5.„„ daß, geg 1 2 eber das Vermögen der Christian Philipp 280 Centner Ruhrer Steinkoblen, Feitschrot 1. Qualität bund kur 9. Selene van Beier ißt der- amen dür 2 c enen ern eee Fleisch⸗ ꝛc. Preis At n 0 oncurs erkannt worden. Es werden daher alle Die⸗ Mufer und Lieferungsbedingungen liegen auf unserem N e vom 1.— 18. Jull pflichigen 1 Kerben welche Forderungen oder Ansprüche irgend einer Burgen de Einsicht offen. Nach eigener Angabe der Metzger. bedient g 1 rt. an das Vermögen derselben zu bilden haben, bler⸗ Narienschloß den 26. Juni 1868 U mäßig ur 0 mit aufgefordert, dieselben im Termin g Großber 8 Für Friedberg: 5 Mittwoch am 9 eee 3 50 e„ Ochsensleisch pr. 4 19 tr.] Schweinesteisch 83 ape N. u e l. J„ 7 eisch pr. 9 enutzt. 1 75 8 Vormittags 9 Uhr, 2 Kuhsleisch, gem. 12. Leber⸗ u. Keane 20 7— 0 N N Aues 8 des senst ftillschweigend erfolgenden Bekanntmachung. Rindfleisch, gem. 17„ Bratwurst 26„ Nuri, ö auch 7 5 von der Cencursmasse, daßter anzumelden, 1581 Die Genehmigung der gestri Hammeifleisch 16. Schwartenmagen 22 Pollen 9 etwaige Vorzugsrechte zu degründen.„Im Weste rfe ld 755 95 15 rigen Polzversteigerung Keil und Carre Geräucherter Speck 32 5 f 1 5 Zugleich soll in riesem Termine über die sernere mit der weileren 0 a 1 wird den Sieigerer] Kalbfleisch 12„ Dörrfleisch 21 1 0 ö aug der Abc 795 8 Beschluß gefaßt, insbesondere daß die Abfohrscheine vom 2 Jul 55 bel Greed. Niceensan. 22 Schmelz 8 e mangemenis versucht werden] Fentamte Fried. 4K„Schmatz, ausgel. 28 Cacgl 1 a e aufgefordert, hierzu in dern können 9 5 i 9 755 3 Jult ihren 1 5„ 16„Schmalz, unausgl. 28 wa 1 Specialbevollmäch ti zu erscheinen, oder sich runch nimmt, c Ausnahmspreise: Leber⸗ und 81 i ö 9 97 i äch tigte vertreten zu lassen, widrigenfalls Ober⸗Rosbach den 7. Juni 860 Erben 24 k e d de Anget ö sie els den Beschlüssen der Mebrheit der erschienenen 1 Juni 1868. Wal kr.— Bratwurst dei C. Fr. Walz Joh. 1 tege 1 resp. vertretenen Gläubiger beistimmend angesehen w rzogliche Oberförsteret Ober⸗Ros bach alz. Phil., Windecker und J. Wind's Witiwe 24 kr, oneng 1. er⸗ 2 Bing mann. bei A. Bog! 8 Erben 24 kr.— Schwartenmagen bel 17 J,. 10 Friedberg am 15. Mat 1868. a e e 26. l.— Herzucherter Sea de ee 1. e Friedberg 1 n terri ch t B. Gugel 1 8 0 5 0 e fir 15 0 e„ tetub 7 3 7 1 0 N 2 955 5 5 2 uppe 1 Landrichter. Landgerichte Aßßessor 5555 im kaufmänn'schen Rechnen, Correspondenz und 206 kr., bei A. Vogt's Erben 28 kr.— Sbhinten ie— 10* 5 uchhaltung ertbeilt Erasmus Ermus. 7 1 5 A A. Vogt's 198 und Joh. Walf f ugel 0 14„„Schmalz ausge. bel Ne Engel 22 kr., ba mahig 11 1529 Die Verpachtung der 5 5 1 2 A. Vogt's Erden und C. Fr. Walz 30 kr.— Schmal, uu nern Herrn Hofgerichtsadvekiten Trav 15 fälligen, von u u e r e n o bei H. Blum, H. Engel, W. Ruß und. 1 Jul de 5 ee Gn; und Heimich ogt's Erben 24 kr., bei P. Engel, Ph. Engel. aich aoge I Ferbach 155 en Grundftücke in den Ge⸗ 1584 5 Gerth und J. Ruppel 26 kr.— Bei J. Hanstein III. dete dewtil 110 read Fr. und Friedberg, ist nicht bei Gebr. Löb. Kuh⸗ und Rindfleisch 19 kr, Nierenseit 16 kr., Kalb⸗ duc 11 Mittwoch 1 1 er tei fleisch 10 kr., Hammels. Keil und Carre 17 kr. ga 1. Morgens 10 u„ V st e 5 g foren; 110 1 5 Gemeindehause dahter 105 nochmalige öffent⸗ 1582 Freitag den 3. Juli 9 rung. Ochsenfleisch 175. 5 mn e Verpachtung auf neun Jahre statt. i 15 uli, Morgens 9 Uhr, läßt der] Kuhflei pr. kei Schweinesleisch pr. L 18 le brgch f Friedberg den 10. Juni 1868. gegenstände 1 eee eee Munstesh 19 0 1 een ee 0 Een 1 ee Rentamt Friedberg 8 polirte Nußbaum ie Tannen ⸗Tische, 36 A ee 16 1 e 5 24 nin deck. Stühle, verschiedene Bänke, 1 gepolsierte Gant, J felt e eg Lare 5 Cerbacherter Sp 1 32 1 du. ksten Weißenrüb u e rtraits, 5 Sch i— Sei„ ellen, urn samen, g geln 1 1 ien 0 a Were 20 Schu ausgel 30„ 10 0 22 12 2 2 KE i i.*— 1583 e grünköpfi ge, Fried b 0 5 155 1 1 Doppel⸗Lester. Hammelsfett 20 Schmalz, unausgel. 28 e 2 Sor Verantw. Red.: Hermann Schimpf ha“ Christ. Hecht. Druc und Berlag von Sirene e Ne 74 Nenn 1 K. J. Leineweber.