2 2 gen entgegen Agent der t alt Vit sch, mt eiterttt err flarun Sparta 10) Tontinen 99 pr 1868. d naheren Rustun fte int betitelt und u. ofataulagen. vertrage Nuesteue Areedber s Jux rthe tun 1a 8 9 1868. Dienstag den 28. April. N 50. Anzeiger für Oberhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Atitdberger Jutelligenzblatt. Erscheint jeben Dienstag, Donnerstag und Samstag. ——————————ͤ—— 3——————— Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 18. sub 1. zub. 2. Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Hauptstaatskasse betreffend.— sub. 3. für 1864 betreffend. Nr. 19. aub. 1. Nr. 20. sub. 1. Einkommensteuer betreffend. Friedberg den 24. April 1868. Gesetz, die Höhe der Einzahlungspflicht bei Actiengesellschaften, welche den Ban und Betrieb von Eisenbahnen zum Gegenstand haben, betreffend.— Zusammenstellung der Ergebnisse der Staatsschuldentilgungskasse, Rechnung Bekanntmachung, die Einberufung des deutschen Zollparlaments betreffend. 2 Nachtrag zum Finanzgesetz für die Jahre 1866, 1867 und 1868 vom 26. September 1867 betreffend. sub. 2. Gesetz, die Einführung ber Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: Nr. VIII. Nr. 84. zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würtemberg und Baden einerseits und Oesterreich anderseits. Norddeutschen Bunde und dem Kaiserthum Oesterreich betreffend die geschlossenen Posttransite. Vom 15. April 1868. nennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe des deutschen Zollvereins. Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Würtemberg und Baden. Vom 23. November 1867.— Nr. 85. Postvertrag Vom 23. November 1867.— Nr. 86. Vertrag zwischen dem Vom 30. November 1867.— Nr. 87. Bekanntmachung, betreffend die Er⸗ Betreffend: Das Fangen der Maulwürfe, insbesondere die in den Gemeinde⸗Voranschlägen hierfür vorgesehenen Posten. Friedberg den 25. April 1868 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Durch Ausschreiben vom 26. November 1866 hat Großh. Ministerium des Innern, in Hinblick, auf den durch neuere Erfahrungen bestätigten Nutzen der Maulwürfe als Insektenvertilger und den Wünschen der landw. Vereine entsprechend, angeordnet, daß für die Folge Ansätze für Maul- wurffangerlohn in den Gemeinde⸗Voranschlägen zu streichen seien. Da diese Anordnung vielfach unrichtig aufgefaßt worden ist, so sind wir angewiesen worden, den Ortsvorständen den Inhalt des nach— stehenden Ausschreibens zu eröffnen, geben Sie denselben daher von dessen Inhalt Kenntniß und beachten Sie die darin erlassenen Vorschriften auf das Pünktlichste. Wir haben in Anerkennung des durch viele sorgfältige Beobachtungen übereinstimmend festgestellten Nutzens der Maulwürfe durch das erwähnte Ausschreiben das gewissermassen als polizeiliche Maßregel sich darstellende Wegfangen derselben auf Kosten der Gemeindekasse umsomehr unter— sagen zu müssen geglaubt, als dadurch solche Grundbesitzer, welche den Maulwurf grundsätzlich geschont wissen wollen, nicht nur zu Beiträgen für diese ihrer Ansicht nach schädliche Ausgabe zugezogen werden, sondern auch gezwungen sind, den Maulwurfsfang auf ihrem eigenen Grundbesitz zu dulden. Wir müssen auch jetzt an dieser unserer Ansicht festhalten. Da— gegen unterliegt es, was wir zur Erläuterung des erwähnten Aus- schreibens bemerken, keinem Anstand, wenn die Grundbesitzer der ganzen Gemarkung oder eines bestimmten Theils derselben privatim die Vertilgung des Maulwurfs auf ihrem Grundeigenthum beschließen und auch zu Aus⸗ führung dieses Beschlusses gemeinsame Schritte unternehmen. Wenn wir hiernach die deßfallsigen Verhandlungen den Grundbesitzern überlassen, so wollen wir doch in dem Falle, wenn die nach dem Flächeninhalte zu be⸗ rechnende Mehrheit der Besitzer eines Wiesencomplexes für das Wegfangen der Maulwürfe auf solchem und dafür, daß die Maßregel unter Mit- wirkung der Bürgermeisterei ausgeführt werde, sich ausspricht, gestatten, daß diesem Verlangen entsprochen und die durch Wegfangen der Maul⸗ würfe entstehenden Kosten auf sämmtliche an dem betreffenden, seinem Um- fange nach nöthigenfalls durch den Wiesenvorstand näher zu bezeichnenden Wiesen⸗Complexe betheiligren Eigenthümer nach Verhältniß des Flächen⸗ inhalts ihre Wiesen auf Grund eines von Ihnen executorisch zu erklären⸗ den Hebregisters ausgeschlagen und erhoben werden. Trapp. Dabei bestimmen wir aber weiter, daß, wenn einzelne Wiesenbesitzer in dem betreffenden Complex bis zu einem jedesmal näher bekannt zu machenden Termin bei der Bürgermeisterei ausdrücklich erklären sollten, daß sie auf ihren Wiesen die Maulwürfe nicht weggesangen haben wollen, sie nach dieser Erklärung zu behandeln und von Beiträgen zu den Aus- schlägen frei zu lassen sind. Ferner wollen wir auch nicht beanstanden, daß, sobald das Weg⸗ fangen der Maulwürfe in einem Wiesen-Complexe von der Mehrheit der Wiesenbesitzer beschlossen worden ist, die hierdurch entstehenden Kosten auf Antrag des Gemeinderaths zur vorlagsweisen Zahlung auf die Gemeinde- kasse(III. Classe) angewiesen werden, vorausgesetzt, daß demnächst der Gemeinde diese Vorlage mittelst eines in der obenbezeichneten Weise zu vollziehenden Ausschlages auf die betreffenden Wiesenbesitzer ersetzt wird. Wir bemerken Ihnen hierbei ausdrücklich, daß die Mitwirkung der Bürgermeistereien in jedem Falle sich nur auf das Fangen der Maul- würse in den Wiesen zu beschränken hat. Handelt es sich von Weg- fangen der Maulwürfe auf Gemeinde ⸗Wiesen, so steht die Beschluß⸗ nahme hierüber dem Gemeinderath zu. Die Kosten sind in erster Klasse zu verausgaben, wenn der Gemeinderath das Wegfangen der Maulwürfe auf Gemeinde⸗Wiesen beschließt. Schließlich empfehlen wir Ihnen, fortgesetzt in geeigneter Weise dahin zu wirken, daß die gegen den Maulwurf noch vielfach bestehenden Vorurtheile beseitigt werden. v. Da lwig k. Hallwachs. Betreffend: Das Gemeinde⸗Rechnungswesen hier die Einsenvung von Pandbuchsauszügen für das Jahr 1868. Friedberg am 23. April 1868. Safe lbe an, die en ben Unter Hinweisung auf unsere Verfügung vom 26. Juli 1860(Intelligenzblatt Nr. 34) und unter Wiederholung der dort angegebenen Vorschriften tragen wir Ihnen auf, längstens bis Ende Juni ud. J. die vorschriftsmäßigen Hand- und Tagebuchsauszüge für das Rechnungs- jahr 1868 nebst dem Rechnungsabschluß für 1867 und dem vorgeschriebenen Kassensturzprotokoll anher einzusenden. Bei den Handbuchsauszugen ist die Vorschrift des 8. 39 der Instruktion, namentlich aber die unter sub à pünktlich zu beachten. Die nach§. 35 der Rechner, Instruktion vorgeschriebenen Quartals abschlüsse unterbleiben durch die Einsendung der Handbuchsaus züge nicht; sind vielmehr vor wie nach vorschriftsmäßig zu fertigen. Dr an Belteffend: Den Steuerausschlag für die letzten neun Monate des Jahres 1868. Da s Friedberg den 25. April 1868. lb an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Großherzoglichen Polizeicommissär zu Wickstadt. Indem wir Ihnen mit nächster Post einen Abdruck der Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen„den Steueraufschlag für die letzten neun Monate des Jahres 1868 betreffend“ übersenden, beauftragen wir Sie denselben zu Jedermanns Einsicht an dem Gemeindehause anzuheften. a ern Trapp. m co ich uh n den Steuerausschlag für die letzten neun Monate des Jahres 1868 betreffend. Zur Bestreitung der erhöhten Staatsbedürfnisse, welche durch die veränderten politischen Verhältnisse herbeigeführt worden sind, reichen die im letzten Finanzgesetz bestimmten und bisher erhobenen Steuern im Jahr 1868 nicht aus. In dem wegen Aufbringung der weiter erforderlichen Mittel mit den Ständen vereinbarten, in Rr. 20 des Großherzoglichen Regierungsblattes erschienenen Nachtragsgesetz vom 11. d. M. ist daher in F. 1 festgesetzt worden, daß vom 1. April des laufenden Jahres an ein Zuschlag zu den im g. 2 des Finanzgesetzes vom 26. September 1887 be⸗ kimmten directen Steuern von monatlich 1 Heller auf den Gulden Rormalsseuerkapital, also im Ganzen für neun Monate ein Zuschlag von 2/ kr. auf den Gulden Normalsteuerkapital erhoben werden soll. In F. 3 des Nachtragsgesetzes ist dann weiter bestimmt, daß, im Falle die Erhebung des im F. 1 erwähnten Steuerzuschlags nicht schon im Laufe des Monats April erfolgen könne, alsdann demnächst die Nacherhebung stattzufinden habe. In Gemäßheit dieser gesetzlichen Bestimmungen hat jeder zu den directen Steuern Beitragspflichtige für jeden der letzten neun Monate des laufenden Jahres, außer dem bis hierher nach dem Steuerausschag pro 1868 von ihm zu entrichtenden monatlichen Betrag, weiter einen Heller von jedem Gulden des in seinem diesjährigen Steuerzettel enthaltenen Steuerkapitals in der Weise zu entrichten, daß bei der Steuererhebung im Monat Mai die Steuerzuschläge für April und Mai zusammen mit 2 Heller vom Gulden Steuerkapital zu bezahien sind, während dagegen in Xr. 9) den folgenden Monaten Juni bis December der zu bezahlende Zuschlag jedesmal nur 1 Heller vom Gulden Steuerkapital beträgt. Da die Steuerpflichtigen hiernach in jedem der sieben letzten Monate dieses Jahres als Steuerzuschlag ebenso viele Heller, als ihr Steuer⸗ zettel Gulden Steuerkapital enthält, und nur im Monat Mai das Doppelte hiervon, zu entrichten haben, so sind sie leicht im Stande, den Betrag der Zuschläge selbst zu berechnen. Es werden deßhalb besondere Steuerzettel zur Anforderung des Steuerzuschlags nicht ausgegeben. Im Uebrigen gelten hinsichtlich dessen Zahlung und Beitreibung dieselben Vorschristen, wie für die gewöhnlichen directen Steuern. Großherzogliches Ministerium der Finanzen Darmstadt den 20. April 1868. F. von Schenck. Hahn. L o M re e m. Mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des Innern vom 7. I. Mts. zu Nr. M. d. J. 4329 bestimmen wir hiermit für die Stadt Nauheim Folgendes: Allen Angehörigen des Großherzogthums ist die Theilnahme am Spiele an der Spielbank zu Nauheim bei einer Polizei⸗ strafe von 1 bis 50 fl. untersagt. Friedberg den 15. April 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. Hessen. Darmstadt. 25. April. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer wurde entgegen dem Antrag des Ausschusses die Regierungsfor⸗ derung für die Erhebung der hiesigen technischen Schule zum Rang eines Polgtechnikums mit 9 gegen 6 Stimmen(der Grafen Görz, Erbach⸗ Erbach, Erbach⸗Fürstenau, Solms-Laubach, Heil und Birnbaum) bewilligt. — Des Großherzogs K. H. haben aller- grädigst geruht: 1) dem Oberstabsarzt Faustmann im 1. Infanterie⸗Regiment den Dienst des Ober- stabsarztes bei diesem Regiment zu übertragen und den Stabsarzt Thurn von dem Militärhospital Worms in das 1. Infanterieregiment zu versetzen, D den Stabsarzt Fertsch im 2. Reiterregiment vorerst unter Belassung in der Garnison Butzbach, zum Oberstabsarzt in diesem Regiment zu beför⸗ dern und den Assistenzarzt Draudt von dem Militärhospital Darmstadt in das 1. Reiterregiment zu versetzen, 3) den Oberstabsarzt Gaßner vom Militärhospital Darmstadt in das 4. Infanterie⸗ Regiment, und den Oberstabsarzt Plagge don diesem Regiment zu dem Militärhospital Darm; stadt als dirigirenden Hospitalarzt, 4) den Stabs⸗ arzt Göring vom 4. Infanterie⸗Regiment zu dem Militärhospital Darmstadt, den Stabsarzt Fehr von dem Großherzoglichen Artilleriecorps in das 4. Infanterie Regiment, und den Assistenzarzt Gilbert von dem Militärhospital Darmstadt zum Großherzoglichen Artillerieeorpss zu versetzen, 5) die praktischen Aerzte Dr. Carl Hirsch zu Reichelsheim, Dr. Friedrich Martin zu Münzen⸗ berg und Dr. Georg Rabenau zu Groß-Umstadt zu Assistenzärzten zu ernennen, und die beiden ersten dem Militärhospital Darmstadt, den letzteren dem Militärhospital Worms zuzutheilen. — Das 26 Bogen umfassende Regierungsblatt Nr. 21 enthält eine Verordnung, das Bundes ⸗ gesetz vom 9. November 1867 wegen der Ver⸗ pflichtung zum Kriegsdienste und die Militär⸗ Ersaßg ⸗Instruktion für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 betreffend. In Ausführung der Militär Convention mit Preußen wird hier⸗ nach das genannte Gesetz(abgedruckt in Reg.-Blatt auf die nicht zum norddeutschen Bunde gehörigen Theile des Großherzogthums ausgedehnt, und treten die im vorliegenden Reg.⸗Blatt abge⸗ druckte Militär ⸗Ersatz⸗Instruktion sammt der dazu erlassenen Ausführungs⸗Verordnung und die durch Reg.⸗Blatt Nr. 15 bereits veröffentlichte Instruktion für Militärärzte für das gesammte Gebiet des Großherzogthums in Wirksamkeit. Das vorbenannte Gesetz und die vorbenannten Instruktionen treten an die Stelle des Gesetzes vom 20. Juli 1830 und der dazu erlassenen ab⸗ ändernden, ergänzenden und erläuternden Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, sowie des Reglements vom 23. Mai 1827. Gegenwärtige Verordnung, mit deren Ausführung die Groß⸗ herzoglichen Ministerien des Innern und des Kriegs beauftragt sind, tritt mit ihrem Erscheinen im Regierungsblatt in Kraft. — Die„Hess. Volksbl.“ schreiben: Diese Woche war eine Deputation aus Lich in der hiesigen Residenz, die mit sehr wenig erbaulichem Bescheid in ihre Heimath zurückgekehrt sein soll. Bekanntlich war bestimmt, daß ein Jägerbataillon nach dieser Stadt verlegt werden sollte und sollen zu diesem Behufe bereits kostspielige Vorbereitungen von Seiten der Häuserbesitzer getroffen worden sein. Der Plan soll wieder aufgegeben worden sein, da Preußen auf Verlegung eines hessischen Regiments nach Mainz bestehe. Wir geben diese Mittheilung mit aller Reserve. Sicher ist, daß Lich als Garnisonsort aufgegeben ist. — Pfarrer Ritter von Planig berichtigt in den„evangelischen Blättern“, daß er nicht von der Superintendentur in Mainz, also von seiner vorgesetzten Kirchenbehörde, sondern von dem Ministerium des Innern eine Verfügung erhalten habe, worin das Bedauern über den Ton des Jesuitenartikels im Gustav⸗Adolf s⸗Kalender aus⸗ gesprochen und die Mahnung beigefügt worden sei, sich in Zukunft eines solchen Tones zu ent⸗ halten. Friedberg. In Folge der Reorganisation des Schullehrer Seminars sind in dem Lehrer- colleg dieser Anstalt in diesen Tagen bedeutende Veränderungen erfolgt. Zunächst ist der verdiente Lehrer Herr Roth mit dem Titel Professor und unter ehrenvoller Anerkennung seiner vieljährigen treuen Dienste pensionirt worden. Zu seinem Nachfolger wurde der Reallehrer Albert aus Mainz ernannt. Außerdem sind der bisherige Hülfslehrer Soldan definitiv und zwei Pfarr- amtscandidaten Stamm und Marx, beide bisher in verschiedenen Stellungen in Worms beschäftigt, provisorisch angestellt worden. Der festen Anstellung des bisherigen Hülfslehrers Schmidt wird ent⸗ gegengesehen und außerdem wird unter Umständen noch ein weiterer Hülfslehrer für die musikalischen Fächer angestellt werden. Wünschen wir denn der Anstalt in ihrer neuen Gestalt alles Gute und hoffen wir von ihrer Reorganisation die besten Erfolge. * Friedberg. Oberstudiendirektor Geheime⸗ rath Kritzler und der Landtagsabgeordnete Hofgerichtsrath Kraft waren am 25. d. dahier anwesend, um wegen der nöthigen Neubauten von den Lokalitäten des Schullehrer⸗Seminars Einsicht zu nehmen. Der Herr Landtagsabgeordnete soll sich dem Vernehmen nach mit den vorliegenden ältern Bauplänen schließlich vollständig einver⸗ standen erklärt und seine davon abweichenden An⸗ sichten und neuen Vorschläge aufgegeben haben, was uns hoffen läßt, daß nun bald mit den Bauarbeiten begonnen werden wird. O Gießen. Es verdient gewiß in weiteren Kreisen bekannt zu werden, daß wieder eine Stadt sich in höchst rühmlicher Weise an die Reihe der⸗ jenigen angeschlossen, welche nicht durch leere Worte, sondern durch die That beweisen, daß ihnen die Schule und deren Hebung am Herzen liegt. In Gießen nämlich ist es den vereinten Bemühungen des Stadt und Schulvorstandes gelungen eine erfreuliche Regulirung der Lehrer⸗ gehalte, welche jetzt die Genehmigung der Regie- rung erhalten hat, zu Stande zu bringen. Die wesentlichsten Bestimmungen dieser Regulirung sind folgende: Bei eingetretener Erledigung einer Schulstelle zu Gießen erfolgt die Besetzung ent⸗ weder definitiv mit einem Gehalte von 600 fl., oder provisorisch mit einem Gehalte von 450 fl. Wenn der provisorisch angestellte Lehrer 5 Jahre lang sein Amt zur Zufriedenheit verwaltet hat, so findet auf Antrag des Schulvorstandes seine definitive Anstellung und die gleichzeitige Erhöhung des Gehaltes auf 600 fl. statt. Bei fortgesetzter tadelloser Amtsführung wird die Besoldung nach je weiteren 4 Jahren um weitere 50 fl. erhöht, bis sie das Maximum von 800 fl. erreicht. Die meisten hiesigen Lehrer haben durch diese Bestim mungen vom 1. Januar 1867 an eine Gehalts⸗ zulage von 150 bis 200 fl. erhalten. Gewiß eine für die jetzige Zeit sehr erfreuliche und höchst dankenswerthe Erscheinung, welche dem Gießener Stadt- und Schulvorstand alle Ehre macht. Ganz besondere Verdienste haben sich die Herren Pfarrer Dr. Seel und Gemeinderath J. Hanstein, deren Namen darum auch öffentlich genannt zu werden verdienen, dabei erworben. Möchten recht viele Gemeinden dem guten Beispiele, das Gießen gegeben hat, folgen; denn wenn man glaubt zu sparen, indem man den Lehrern einen dürftigen Gehalt zukommen läßt, so irrt man sehr und zwar zum eigenen Schaden, da der Lehrer alsdann gezwungen ist, um sich und seiner Familie den nöthigen Unterhalt zu beschaffen, seine Thätigkeit in einer der Schule höchst nachtheiligen Weise zu zersplittern. Preußen. Berlin. In Folge der Ab⸗ stimmung des Reichstags für das von der Opyo⸗ sition eingebrachte Amendement, das Bundes⸗ schuldengesetz betreffend, und der von Seiten der Regierung vorgenommenen Zurückziehung der Gesetzvorlage sind Anweisungen ergangen, alle Ausgaben für Erweiterung der Bundesmarine und der Küstenvertheidigung zu unterlassen, soweit diese Ausgaben nicht auf die im vorigen Jahre bewilligte Anleihe basirt und erhoben werden können. Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ bemerkt in Bezug hierauf, daß die Budgetvorlage des norddeutschen Bundes für den Reichstag, wegen der nothwendig gewordenen Umarbeitung des Marinebudgets, nunmehr verspätet sei. — Das dieser Tage in Berlin stark verbreitete Gerücht von einer bevorstehenden Entwaffnung fand vielfach Glauben in den Kreisen, in welchen man eine solche lebhaft hofft und wünscht, und ließ auch einigen Einfluß auf die Börse bemerkbar haben auch in Vörsen das M Erwäl deßhal herau bewill geschl lagen seien, der nung minift bevor wünsd unter gegen Fah der Ar näßige aber un liche R wieder 2 Der! Bau I. erhöht, richt. Die it Bestia · u Schalte 1 Sei und höchf u Gichener acht. Gan tn Ffarttt panftit, genannt 1 . guten g; den! gan den 1m laß, * Schaden, „ uttrball 1 der Shit der L. O 1 1 1 ꝛatbrtilt aan 3 1 elch 4 115 0 5 J 1 endet + erscheinen. Ob und was an diesem Gerücht Wahres ist, wird sich in der Kürze zeigen; allzu große Hoffnungen wird man sich nicht machen dürfen. — Wolff's Bureau will zuverlässigst erfahren haben, daß demnächst Armeebeurlaubungen ein- treten, welche, wie behauptet wird, durch vorherige Verhandlungen mit Oesterreich moͤtivirt sind. Die Angabe, daß mit Frankreich wegen eines gleich- artigen Schrittes verhandelt worden, entbehren der thatsächlichen Begründung. — Die von dem Wolff'schen Telegraphen— büreau nach einem Börsenblatt verbreiteten Ent— waffnungsgerüchte werden von dem preußischen „Militärwochenblatt“ auf ein höchst bescheidenes Maß zurückgeführt. Ee sollen am 1. Mai einige unbedeutende Beurlaubungen stattfinden, welche nicht einmal auf den Finanzetat, geschweige denn auf die politische Lage den geringsten Einfluß haben werden. Die Kreuzzeitung bezeichnet denn auch in ihrer neuesten Nummer die Nachricht der Börsenzeitung kurzweg als„Humbug“, und wenn das Militärwochenblatt die Sache überhaupt einer Erwähnung würdigt, so geschieht dies wohl nur deßhalb, um die Verdienste der Militär verwaltung herauszustreichen, welche mit den bereits im Budget bewilligten Summen auskommen will. — Der Reichstag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Präsident Simson zeigt mehrere Vor⸗ lagen an, welche in kürzester Frist zu erwarten seien, darunter diejenigen, welche die Aufhebung der Schuldhaft und die Maß⸗ und Gewichtsord⸗ nung betreffen. Kassel. Durch eine Verfügung des Handels ⸗ ministers ist den Lehrern, welche der in Kassel bevorstehenden Lehrerversammlung beizuwohnen wünschen, auf den Staatseisenbahnen und den unter Verwaltung des Staats stehenden Bahnen gegen Vorzeigung von Legitimationskarten eine Fahrpreis Ermäßigung bewilligt, und zwar in der Art, daß sie nur für die Hinfahrt den tarif⸗ mäßigen Satz zu entrichten haben, die Rückfahrt aber unentgeltlich machen können. — Der seit dem 13. März in Haft befind⸗ liche Redakteur Adam Trabert ist am 24. d. wieder in Freiheit gesetzt worden. Bayern. München. Abgeordnetenkammer. Der Antrag auf Bewilligung der Mittel für den Bau einer zweiten Bahnlinie von Rosenheim nach München und das Projekt einer Bahn von Gemünden nach Schlüchtern betreffend, wurde am 25. d. genehmigt. Baden. Karlsruhe. In Gemäßheit einer Entschließung des Großherzogs vom 21. April 1868 wird das Cadetten⸗Institut hier am 1. Rai d. J. bis auf Weiteres geschlossen. — In Karlsruhe ist der preußische Land- wehroberst v. Blücher eingetroffen und wird der⸗ selbe die badische Landwehr errichten. In seiner Begleitung befindet sich der Adjutant v. Falken⸗ heim. Auch Subaltern⸗ und Unteroffiziere der preußischen Landwehr find in Karlsruhe eingetroffen. Oesterreich. Wien. Auf Wunsch der Regierung fanden Klubberathungen wegen der getheilten Meinungen über das Wehrgesetz statt. Der Klub der Liberalen beschloß, das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht sei mit einer Uebungs⸗ periode anzunehmen. Die Liniendienstzeit soll höchstens eine dreijährige sein, worauf die Land— wehrpflicht beginnt. Die Einheit der Armee ist aufrecht zu erhalten. Der Klub der Linken be— schloß: Das Wehrgesetz ist, unbeschadet des Re— krutenbewilligungsrechtes der Volksvertretung, auf die allgemeine Wehrpflicht zu basiren. Die Präsenz⸗ und Dienstzeit sollen möglichst furz sein. — Laut der Freitagsnummer der Amtszeitung beauftragt ein kaiserliches Handschreiben den Justizminister, anläßlich der glücklichen Entbindung der Kaiserin Anträge in Betreff zu amnestirender Sträflinge zu machen. — Julie v. Ebergenyi, angeklagt die Gräfin v. Chorinsky in Minchen vergiftet zu haben, wurde wegen dieses Verbrechens zu zwanzigjährigem schweren Kerker, einer Woche Einzelhaft jährlich, Adelsverlust und Ersatz der Prozeßkosten verurtheilt. Italien. Florenz. Das Amtsblatt publizirt zwei Amnestic⸗Dekrete: 1) wegen Preß- vergehen und Uebertretungen der Polizeivorschriften über die Nationalgarde, über Jagd, Maß und Gewicht; 2) zu Gunsten der, der Desertion schuldigen Militärs, welche an den letzten Ereig— nissen im Gebiete theilgenommen, ferner der De— serteure von der Handelsmarine und der Con- seriptionspflichtigen, welche sich desselben Vergehens schuldig gemacht. Rom. Es verlautet, daß in Auftrag und theilweise auf Kosten des Papstes eine wissen⸗ schaftliche Mission unter Leitung des Jesuitenpaters Secchi, des gelehrten Direktors der römischen Sternwarte, sich nach Indien begeben wird, um die am 18. August dort totale Sonnenfinsterniß zu beobachten. Großbritannien. London. Eine Re⸗ gierungsdepesche aus Sydney in Australien meldet: Der Fenier O'Farrel schoß am 12. April auf den Prinzen Alfred und traf denselben in den Rücken. Der Thäter ist verhaftet und geständig. Die Kugel konnte herausgezogen werden und der Zustand des Prinzen ist nicht gefährlich. — Der Herzog von Buckingham ist rach Osborne gereist, um der Königin die Nachricht von dem Attentat auf den Prinzen Alfred zu überbringen. Amerika. Der Prozeß des Präsidenten geht ruhig vorwärts. Diejenigen, die nach euro⸗ päischen Begriffen vermuthen, daß die ganze Ge- sellschaft mit ihren Geschäften durch den Prozeß in das Stocken gerathen werde, weil das Ober⸗ haupt des Staates sich dabei in einer etwas zweifelhaften, ja unsicheren Lage befinde, müssen gestehen, daß der Prozeß gegen den Präsidenten Johnson durchaus nicht die Wirkungen auf Staat und Gesellschaft hat, welche sie vorausgesetzt hat⸗ ien. Ueber den Ausgang des Prozesses macht man sich auch im großen Publikum wenig Sorge. Denn daß die Sache ruhig abgehen wird, daran zweifelt Niemand. Man wünscht und glaubt, daß Johnson beseitigt wird, weil er ein Störenfried ist, der den Frieden nicht zu halten verstanden hat, unb wenn er nicht seine constitutionellen Be⸗ fugnisse überschritten hat, so hat er doch einseitig ohne Rücksicht auf die anderen Faktoren zur Gel⸗ tung gebracht. Die Advokaten werden sich vor dem Senate noch eine Woche und vielleicht etwas darüber herumstreiten, ob er seine verfassungsmä⸗ ßigen Befugnisse überschritten oder nicht. In der großen Masse des Volkes ist man mit der Sache fertig. Wenn er sie nicht überschritten hat, sagt man sich, so hat er sie doch einseitig und zwar gegen den Geist der Verfassung gebraucht, d. h. gemißbraucht. Daß eine Executive aber ihre Be⸗ fugnisse so rücksichtslos bis auf das Aeußerste ausdehnt, ist eine Gefahr für die Freiheit, und deßhalb— so schließt man weiter— ist es noth⸗ wendig, Johnson zu verurtheilen und zu beseitigen. Frankfurt. Am Freitag den 24. d. Abends kurz nach 5 Uhr legte sich ein Dragoner der hiesigen Garnison (derselbe ist von Geburt ein Nassauer) auf das Geleise der Main⸗Weser⸗Bahn bei dem ersten Uebergang an der Chaussee und ließ sich von dem daher brausenden Zuge über⸗ fahren. Die Verstümmelung des jungen Mannes, welche den augenblicklichen Tod zur Folge hatte, war schrecklich. Darmstadt. Nicht geringes Aufsehen veranlaßte seiner Zeit der an der Kasse des Actuariats großh. Stadt⸗ gerichts verübte Diebstahl, während der Mittagsstunde ausgeführt, und zwar in demselben Locale, worin sich die Polizeiverwaltung befindet. Der That geständig, durch gewaltsame Oeffnung der Kasse sich beiläufig 130 fl. wider⸗ rechtlich angeeignet zu haben, erklärte fich heute vor den Schranken des Schwurgerichtes Actuariatsgehülfe Bicker le schuldig, ein bis dahin unbescholtener, mit guten Anlagen ausgestatteter Mann von 30 Jahren. Nicht etwa dringende Noth, sondern die leidige Spielsucht an öffentlichen Banken gab Veranlassung zu dem Verbrechen, das in Folge reu⸗ müthigen Geständnisses des Angeklagten, da viele er⸗ schwerende Umstände vorlagen, mit 2½ Jahren Zucht⸗ haus geahndet wurde. Ein früher eingereichtes Gesuch um Niederschlagung der Untersuchung war abschläglich beschieden worden. Schwurgericht der Provinz Oberhessen. II. Quartal 1868. Urtheile: Den 20. April wurden wegen ausgezeichneten Dieb⸗ stahls, beziehungsweise Begünstigung dieses Verbrechens verurtheilt: 1) Georg Herzberger aus Echzell in eine Zucht⸗ hausstrafe von 5 Jahren.— 2) Philipp Conrad Herz⸗ berger von da in eine Correctionshausstrafe von 6 Monaten. — 3) Den 21. April wurde Conrad Linker aus Wiera, Königl. Preuß. Justizamts Ziegenhain, wegen ausgezeich⸗ neten Diebstahls in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurtheilt.— 4) Den 22. April wurde Carl Erb aus Echzell wegen versuchter Nothzucht und Verletzung der Schamhaftigkeit in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ver⸗ urtheilt.— 5) Den 23. April wurde Balthasar Bieran aus Lollar wegen Versuchs der Tödtung in eine Cor⸗ rectionshausstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verfällt, dabei jedoch verordnet, daß 3 Monate unverschuldet er⸗ littene Untersuchungshaft an der Strafe in Abzug zu bringen seien. Holz⸗Versteigerung in der Oberförsterei Ober Rosbach. 70 Dienstag den 30. d. Mis. werden im Schlage Nr. VIII. des Domanlalwaldes„Burgwald“ an die Melstbietenden öffentlich versteigert: 17625 Wellen Eichen⸗ und Birken⸗ 1„ Nadelholz · 6900 Gebund Ginstern⸗ Die Zusammenkunft und der Anfang der Ver⸗ Keigerung ift auf der Grenzschneise zwischen dem Ge⸗ meindewald Ockstadt, dem Steinkopf gegenüber. Ober- Rosbach den 21. April 1868. Großherzogliche Oberförfterei Ober Rosbach Bingmann. 500 fl. 1004 liegen in der Kirchenkasse zu Rockenberg zu 5% gegen gerichtliche Obligation zum Ausleihen bereit. Rockenberg den 24. April 1868. Der Kirchenrechner Wild. Neisholz, Beachtensuerth! 102 Unterzeichneter besitzt ein vortreffliches Mittel gegen nächtliches Beitnässen, sowie gegen Schwächezuftände der Harnblase und Geschlechtsorgane. Spectalarzt Dr. Kirchhoffer in Kappel bei St. Gallen(Schwelz). Holz⸗Versteigerung in der Oberförsterei Nidda. 1003 Freitag den 8. n. M. sollen in dem oberhalb Michelnau gelegenen Domantalwald⸗Distrikt Eulobenkopf nachverzeichnete Holzsortimente, mit Zahlungsfrist dis Martini 1 J., versteigert werden: Scheitholz. 8 Stockholz. Reisholz t 2 e n. Holzart: Buchen 218 70 67 2 Eichen 184½ 33 81 46 25 Stück Eichenklötze von 26— 40“ Durchmesser, 5—35“ Länge, mit= 2625 Cubikfuß, hierunter einige Stück, welche zu Keltertrögen verwendbar find; die übrigen Klötze find meist von guter Quantität. 8 Stück Buchen⸗ Klötze von 22— 34“ Durchmesser, 5—25“ Länge, mit 694 Cubikfuß, die sich theil⸗ welse zu Hackklötzern eignen, 22½ Stecken Eichen⸗Werk⸗ Scheitholz. Die Zusammenkunft ist Vormittags prärts 9 Uhr in dem Holzschlag. Nidda den 22. April 1868. Großherzogliche Oberförsterel Nidda Georgi 961 Es wird ein braver Junge gesucht, welcher die Bäckerei erlernen will, unter den besten Bedingungen. Näheres bei der Exped. d. Bl. 2915(Auszug aus einem Brieft.) Herrn F. W. Boeklus in Otterberg. Mainz den 5. Oktober 1887. „ Ich und meine Frau sind Ihnen ebenfalls sehr dankbar für Ihren„weißen Kränter⸗ Brust⸗Syrup“, denn unser lieber Sohn von 1½ Jahren hatte schon mindestens achtmal den Grupp⸗ vusten, d. h. furchtbaren Husten mit Heiser⸗ keit und festgesetzter Verschleimung, und Ihr „Kräuter⸗Brust⸗Syr up“ war jederzeit sein Retter Joseph Löw, Kaufmann. In Flaschen zu 24 kr., 35 kr. und 1 fl. 10 kr. ist dieser von vielen Aerzten empfohlene„Kränter⸗ Brust⸗Syrup“ allein zu haben in Friedberg bei Jean Huber, in Butzbach bei A. Gimbel, in Ridda bei Louis Stork. Zu vermiethen 957 ift der obere oder untere Stock meines Hauses Heinrich Jordis, Schreinermeister. Ein Stuhlwägelchen 1010 auf Federn, sowie ein Schlitten, deilde zum ein und zweispännig Fahren und in noch ganz gutem Zustande, find durch Vermittelung des Schmiedmeisters Hest zu Reichelsheim abzugshalber zu verkaufen. Bekanntmachung. 1002 Zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen ist am 17. Februar d. J. eln Poftvertrag abgeschlossen, welcher am 15. April c. in Kraft tritt und für den Correspondenzverkehr des Norddeutschen Bundes mit Norwegen folgende Verkehrs⸗Erleichterungen zur Folge hat. Das Gesammtporto beträgt pro Loth inel. sür n Briefe nach Norwegen 3½ Sgr. resp. 12 kr. für. Briefe aus Norwegen 5 Sgr. resp. k. Drucksachen und Waarenproben können gegen ein ermäßigtes Porto von 1 Sgr. resp. 4 kr. für je 2½ Loth ine! abgesandt werden. Dieselben müssen frankirt werden, thunlichst unter Verwendung von Pofst⸗ freimarken. Im Uebrigen unterliegen Drucksachen und Waarenproben denselben Versendungsbedingungen, welche für den inneren Verkehr des Norddeutschen Postgebtets maßgebend find. Es ift zulässig, Briefe, Drucksachen und Waaren⸗ proben unter Recommandation abzusenden. Recom⸗ mandirte Sendungen müssen stets franktrt werden und unterliegen demselben Porto, wie gewöhnliche frankirte Sendungen gleicher Kategorie, unter Hinzutritt einer Recommant nlonsgebühr von 2 Sgr. oder 7 kr. Der Absender Ener recommandirten Sendung kann durch Vermerk of der Adresse verlangen, daß ihm das vom Empfänge“ vollzogene Reccpisse zugestellt werde. Für die Beschalfung des Recepisse ist vom Absender eine weitere Gebühr von 2 Sgr. oder 7 kr. zu entrichten. Nach Norwegen können Zahlungen bis zum Betrage von 30 Thalern im Wege der Post⸗Anweisung über⸗ wiesen werden. Die Einzahlung erfolgt auf ein ge⸗ wöhnliches Post⸗Anweisungs Formular. Die Gebühr beträgt 4 Sgr. oder 14 kr. und ist stets dom Absender im Voraus zu entrichten. Für jetzt dürfen nur nach folgenden in Norwegen belegenen Orten Post⸗Anweisupgen angenommen werden: Aalesund, Alten, Arendal, Bergen, Brevig, Christianta, Ehristianssand, Christianssund, Drammen, Dröbak, Egere sund, Farsund, Flekkefjord, Frederiks hald, Frede ⸗ riksstadt, Frederiksvärn, Grimstad, Hamar, Dammer⸗ fest, Haugesund, Holmestrand, Horten, Hönefos, Kongs⸗ berg, Kongsvinger, Kragerß, Langesund, Laurvig, Levanger, Lillehammer, Lillesand, Mandal, Molde, Moß, Namsos, Porsgrund, Ritsör, Röraas, Sandef⸗ lord, Sarpsborg, Skien, Stavanger, Sölvig, Svine⸗ sund, Throndjem, Tromso, Tvedestrand, Töns⸗ berg, Vadsö. Ueber die Behandlung und Taxirung der Fahrpost⸗ Sendungen nach Norwegen ertbeilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft. Berlin don 15. April 1868. General-Post Amt v. Philips born. Holzversteigerung in den Domanialwaldungen der Oberförsterei Eichelsdorf. 990 Donnerstag den 30. April und Freitag den 1. Mai werden in den Districten Webersrain und Hegwald nachste bende Holzsortimente versteigert: A. Brenybol z: Scheidholz. Weg iben. Stockbolz. Reis holz. ˖ ck Holzart: e e n. Buchen⸗ 419 J. CI. 187½ 182¼ 428 Buchen⸗ 156 11. Cl——— Eichen⸗ 7½— 3½ 25 Aspen; 50 10— 27 B. Ban⸗, Werk. und Nutz holz: Eichen 3 Stämme von 5½—27“ Durchm. und 20 bis 45 Länge mit 150 Cubitfuß, Buchen 17 Stämme von 18—36“ Durchm. und 5 bis 35“ Länge mit 1727 Cubiksuß,. Aspen 3 Stämme von 10½— 18½“ Durchm. und 15-35“ Länge mit 118 Cbksß. Elchen 4 Stangen mit 13 Cubikfuß(Wagnerbolz). 1 der Versteigerung jedesmal Morgens präeis K „Zusammenkunft am erssen Tage im District Webers⸗ rain, am zweiten Tag im Distriet Hegwald. Bei den ausgezeichnet schönen Buchenflämmen be⸗ finden sich mehrere sehr starle Hackllötzer für Metzger. Das Holz sitzt g oßenthells in der Nähe des chauffirten Langder Vieinalwegs. Eichels dorf am 22. April 1868. eee Eichelsvorf e y er. Annonee. 783 Gesucht werden bei einem höchst respectabeln, von der englischen Regierung concessionirien General ⸗Agenten für Auswanderer in Hull einige tüchtige zuverlässige Agenten in oder in der Umgegend von Friedberg. Näheres ertheilt F. H. Laube, Secretär der deutschen Gesellschaft, 172 High Street, Hull, England. * 0* Zwei Zimmer 1014 find zu vermiethen, mit oder ohne Kost. Wo? sagt die Exped. d. Bl. unter Nr. 1014. Joologischer Garten in Frankfurt a. M. 1013 Sonntag den 3. Mai 1868, Vormittags von 7 bis 12 Uhr, ist der Eintrittspreis auf 6 Kreuzer per Person ermäßigt. a Der Verwaltungsrath. Von 12 bis 2 Uhr bleibt der Garten für Jedermann geschlossen. Verkauf einer großen Oeconomiebesitzung in Jayern. 1005 Eine Oeconomie-Besitzung, circa 1100 bayr. Morgen groß, arrondirt, zwei Stunden von München entfernt, ist zu günstigen Bedingungen zu verkaufen. Die Gebäude sind schön und massiv gebaut und solche, sowie deren Einrichtung, worunter sich eine große vorzügliche Branntweinbrennerei befindet, ganz dem Gute entsprechend. Bei dem Anwesen befindet sich auch eine reale Wirthschaft, die alleinige im Orte, auf welcher per Jahr 2500 bis 3000 Eimer Bier ausgeschenkt werden. Die Grundstücke sind gut bewirthschaftet und befinden sich darunter 200 Morgen Bewässerungswiesen bester Bonität. Die ganze Besitzung mit todtem Inventar wird um den fixen Preis von 175,000 fl. bei einer Anzahlung von 50,000 fl. ab⸗ gegeben, circa 95,000 fl. ruhen darauf unkündbar von der bayerischen Hypothekenbank und der Rest von 30,000 fl. kann lange Zeit stehen bleiben. Der etwaige Käufer hätte Gelegen⸗ heit genannte Besitzung für einen jährlichen Pacht von 10,000 fl. in Pacht zu vergeben und würde von Seite des Pächters genügende Caution gestellt. Franco Anträge hierauf beliebe man unter V. B. 969 an Herren Haasenstein& Vogler in Frankfurt a. M. zu richten. In der Kunst⸗Färberei, Druckerei& Wäscherei von J. Küchel in Homburg v. d. H. 792 werden alle, seidene, wollene, halb- und baumwollene Zeuge, Herrenkleider(unzertrennt), Chales, Teppiche, Sammt, Plüsche, Bänder, Spitzen, Federn u. s. w., Zeug⸗ und Glacs⸗ Handschuhe auf's Schönste gefärbt, mit den modernsten Mustern, mit Gold, Silber, Kupfer und Sammt bedruckt, auf's Beste und Schnellste gewaschen und mit den vorzüglichst besten Maschinen wieder wie neu appretirt. Die Aechtheit der Farben, sowie eine schnelle, solide und billige Arbeit wird garantirt. Niederlagen, wo Muster zur gefälligen Ansicht offen liegen und Bestellung en prompt und sicher besorgt werden, befinden sich in Friedberg bei Herrn E. Diehl J., in Butzbach bei Herrn B. Küchel II., in Nieder⸗Wöllstadt bei Fräulein S. Schäfer. „Oeffentliche Pandsagung. 1011 Nachdem die gegen Ende October v. Folge des Durchgehens meines Pferdes, in Friedberg mich getroffene schwere Körperverletzung nunmehr wieder hergestellt ist, flaute ich allen Freunden, welche damals an meinem Unglück Antheil genommen und mir bei⸗ gestanden haben, insbesondere aber der Familie des Metzgers und Bierbrauers Herrn Philipp Windecker für ihre freundschaftliche und uneigennützige Aufnahme und liebevolle Behandlung, sowie den Herren Aerzten Dr. Trapp, Dr. Molde nauer, Dr. Weckerling und Dr Melchior, denen ich meine Genesung ver⸗ danke, für ihre umsichtige ärztliche und menschenfreund⸗ liche Behandlung und endlich auch den Heilgehilfen Herren Diehl und Ehrhard hiermit öffentlich meinen herzlichsten Dank ab. Melbach am 24 April 1868. Friedrich Nöhrichs rühmlichst bekannter Arrowroot- Kinderzwiebach ein vollständer Ersatz der Muttermilch, 1009 erfunden und mit bestem Erfolge angewandt von der berühmten Ge— burtshelferin und promovirten Doctorin Frau Profess. Dr. Heiden re ich geb. von Siebold ist slets vor⸗ räthig in ½ Paqueten à 10 kr. und ½ Paqueten à 5 kr. in Friedberg bei Ph. Dan. Kümmich. P. S. Dieser Zwieback wird zugleich allen Nee 35 organe besonderer cho nung be⸗ N 1 dürfen, als ein sehr kräftiges, deicht Wilhelm Kleberger II. e Nahrungsmittel em- Mur Gutes und das Gute schoͤn. Webles: 1007 Die Gräfliche Gärtneret in Assenheim empfehlt hierdurch eine große Quantität Gemüse⸗ und Wurzel⸗ pflanzen à 100 piquirt 30 kr. Ferner zur nächstfolgenden Frühfahrs⸗Saison sämmt⸗ Corseten& Crinolines 8 ge r d ee 5 i gonten, Heliotrop, Verbenen, Georginen 944 bei K. Friedrich neben der Post. u. s. w. à Stück 8 kr. Zu verkaufen. 1012 In Kassel und Fritzlar finden 620 Neue und gebrauchte Planino, neue und gebrauchte Tafel⸗Claviere, Flügel zu allen Preisen, unter 10 bis 12 Stück Auswabl bei Hofinstrumentenmacher E. L. Glück in Friedberg. Versteigerung von Schweinen. 1006 Mittwoch den 29. April, Vormittags 11 Uhr, werden im Hotel Trapp 7 Stück Ferkel, reine eng ⸗ lische Race, sowie 6 Stück Ferkel extra Karpfen⸗Race, öffentlich meistbietend versteigert. Trapp Nachfolger. 50 Ctr. Heu 1015 hat zu verkaufen M. Scheibel. Ein Zimmer mit Kabinet 1008 kann mit oder obne Möbel abgegeben werden. Näheres bei der Exped. d. Bi. unter Nr. 1008. tüchtige Maurergesellen für einen Lohn von 26 Sgr. dauernde Beschäftiaung. Schier& Aletter. Gef unden 1016 einen Stock und kann solcher gegen Vergütung der Auslagen von dem rechtmäßigen Besitzer auf det Gas⸗Anstalt in Empfang genommen werden. Kirchen buchsanszügt. Evangelische Gemeinde. Getaufte: 20. April. Dem hies. Professor am evangeltschen Predigerseminare und Pfarrer Dr. Karl Köhler eine Tochter Wilbelmine Karoline Louise Amalte Antonie, geb. am 17. März. 5 f Beende ge ee 21. April. Heinrich Windecker III., pies. Bürger und Tagelößner, alt 67 Jahre, 2 Monate, 8 Tage, am 20. April. Verantw. Red. Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Dindernagel& Schimpf Sta 4 Regie 15 Juntrn dingen cesfon II.! it Erba selreffent Undneun; Die! meinde 5 N Bunde U 10 Just des y dernag