ung dermirthen. mann. 1868. 86. Anzeiger für Oberhessen. 2 1 Fricdberger Jntclligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnersag und Samfiag. Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiziren: Nr. 37 sud 1. Bekanntmachung, der zwischen dem Großberzogthum Pessen und dem Königreich Preußen abgeschlossene Vertrag über Verwaltung und Be⸗ trieb der im Gr. Gebiet belegen en Strecke der Main⸗Weser⸗Babn betreffend.— dub 2. Bekanntmachung, die Milaärdtenßspflcht der Scholamts Candidaten betreffend. Nr. 38 sub 1. Bekanntmachung, die Emfübrung der im Großberzogthum über die evangel. Kirchenaugelegenzeiten destebenden Besimmungen ia den zu Rolge des Friedens vertrags mit dem Königreich Preußen vem 3. September 1866 mit dem Großherzogtbum vereinigten Gebietetbeile bettessend.— sub 2. Bekannz⸗ machung, den zwischen dem deulschen Zoll⸗ und Handeleverein und Spanien abgeschlessenen Handels- und Schifffahrts vertrag betreffend.— sub 3. Bekanrtmachung, die Eisübreng der im Gloßherzogthum über die(vang. Kichenapgelegendetten destebenden Beftimmungen in den zu Folge deo Frietensgertrags mit dem Könlgreich Preußen vom 3. Scp'emper 1866 mit dem Großherzogthum vereinigten Gebietstheilen betreffend.— ub 4. Belau ntmas ung, die Veficusrung des Biers im Groß⸗ Donnerstag den 23. Juli. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. e derzogthum Baden betreffend. Friedberg den 18. Juli 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg . Kritzler, Kreisassessor. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes publizirt worden: Nr. XX. Nr. 121. Postvertrag zwischen dem Nordbeuischen Bunde und Belgten. Vom 29. Mat 1868.— Nr. 122. Consulbestellung. Nr. XXI. Nr. 123. Gesetz, betressend die Schließung und Bescbrankung der öffentlichen Spielt ank n. Vom 1. Juli 1808.— Nr. 121. Telegrapben Bertrag zwischen dem Neirteutschen Bunde und Luxemburg. Vom 25/28. Mai 1868.— Nr. 125., 126. und 127. Die Beste lung von Consuln betreffend. XXII. Nr. 128. Gesetz wegen Besleuerung des Braumalzes in ve.schudenen zum Nord reutschen Bunde gebörenden Staaten und Gedietsthellen. Bom 4. Juli 1868.— Nr. 129. Gesetz, detnffend die Besituerung des Branntweins in verschitdenen zum Norddeulschen Bunde gehörenden Staaten und Gedielstheilen. Vom 8. Juli 1868. Nr. XXIII. Nr. 130. Gesetz, betreffend die subsidiarische Haftung des Brauerei Unternehmens, sür Zuwiderhandlungen gegen die Braumalzsteuergesetze durch Verwalter, Gewerbsgebü fen und Paus iensssen. Vom 8. Juli 1808.— Nr. 131. Desgleicq gen des Brennerei Unternebmens ßegen die Branntweinsteuergesetze betr.— Nr. 132. Gesetz, betreffend den Betrieb der stebenden Gewerbe. Vom 8. Juli 1808.— Nr. 133. Pandels⸗ und Sch fffahrteverttag zwischen dem Norddeuischen Bunde und Zollverein einerseiis und dem Kirchenstaat anderseiis. Vom 8. Mai 1868. Nr. XXIV. Nr. 134. Gesetz, belreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs und Wirihschafts⸗Genessenschasten. Vom 4. Juli 1868.— Nr. 135. Sesetz, beueffend die Controle des Bundeshaus haltes für die Jahre 18671869. Vom 4. Juli 1868. e Betreffend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen. ie se Darmstadt den 13. Juli 1868. Diejenigen Wehrpflit tigen, welche als einjährig Freiwillige] Locale der Großherzoglichen Kriegs Schule, Wilhelminenstraße Nr. 15 dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach 5 20 der Militär- Ersatz⸗Junstruction für den Norddeuischen Bund vom 26. März 1868 (Regierungsblatt Nr. 21) gestellungspflichtig sind, haben ihre An— meldung schriftlich unter Berücksichtigung der§8 148, 149, 151, 152, 153, 154 und 155 der erwähnten Militär-Ecsatz-⸗Instruction bis zum 15. August d. J. bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Der Meldung sind beizufügen: a) ein Geburts- Zeugniß(Taufsche in); b) eine beglaubigte Einwilligung des Vaters oder Vormun des; c) ein Unbescholtenheits⸗Zeugniß, welches für Zoͤglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehranstalt, für alle ubrigen jungen Leute von der Polizei⸗Obrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Qualification kann durch Vorlegung von Schulzeugnissen oder durch Ablegung einer besonderen Prüfung geführt werden und ist in beiden Fällen bei Verlust des Auspruchs auf die Zulassung zum einjährig freiwilligen Dienst vor dem 1. April des⸗ jenigen Kalenderjahres zu erbringen, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet. Da die Zeugnisse und Bescheinigungen bei den Acten zu ver⸗ bleiben haben, so sind dieselben in den geeigneten Fällen in beglau⸗ bigter Abschrift einzusenden. Bei Nichtbeachtang der bestehenden Vorschriften oder Einreichung des Gesuchs nach dem 15. August d. J. wird der Anmeldung keine Folge gegeben. Die Prüfung derjenigen Wehrpflichtigen, welche nicht schon vorher ihre Berechtigungs scheine erhalten haben, findet dahier in dem statt und zwar für diejenigen aus der Provinz Starkenburg, Dienstag den 1. September Vormittags 8 Uhr, für diejenigen aus der Provinz Oberhessen, Mittwoch den 2. September Vormittags 8 Uhr, für diejenigen aus der Provinz Rheinhessen, Donnerstag den 3. September Vormittags 8 Uhr. Eine specielle Vorladung erfolg nicht. Die unterzeichnete Commission macht außerdem auf solgende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam: Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebens jahr und muß bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebenejahr vollendet wird. Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen, verbunden. Ausnahmsweise kann der durch die versaͤumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Reselution der Ersaßz⸗ behörden drüter Instanz wieder verliehen werden, wenn der betheiligte Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ rflichtet war oder vermöge seiner Loosnummer disronibel geblieben ist. Im letzteren Falle darf diese Vergunstigung indeß nur dann eintreten, wenn der desfausige Antrag vor der zweiten Aus hebung, dei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird. Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Meldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis-Ersatz Commission zu richten. Großherzogliche Prüfungs Commission für eir jährig Freiwikige v. Grolman, Major. Strecker, Regierungsrath. Ber d ff entlich ung. Bei dem landwirthschaftlichen Feste am 16 d. M. zu Butzbach, ist eine Uhr gefunden und an uns abgeliefert worden. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zur Geltendmachung von Eigenthumsansprüchen an dieselbe innerhalb 14 Tagen hiermat auf. Friedberg den 21. Juli 1868. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Nonne. Kritzler, Kreise Assessor. Hessen. Darmstadt. Fabricius ist zum Zollvereinsbevollmächtigten mit dahier, ist in den Ruhestand versetzt worden. 0 8 Schlitz. Unsere Hoffnungen ins Eisenbahn⸗ Weg nicht über hier nehmen, so würden wir wohl vem Amtssitz zu Hannover ernannt worden. Er Obersteuerrath] Generallieutenant Keim, zuletzt Stadteommandant ist darüber in nicht geringer Freude und das mit Recht: denn würde dle Bahn Gießen-Fulda ihren vertrat in dem Zellparlament seither den Wahl- netz aufgenommen zu werden, scheinen in ein für für alle Zeiten auf dieses für unsere Industrie so kreis Darmstadt⸗Groß Gerau und wird daselbsth uns günstiges Stadium getreten zu sein, indem nöthige Verkehrsmittel verzichten müssen, und das nunmehr eine Neuwahl angeordnet werden.— gegenwärtig Ingeniture dahler thätig sind. Man wäre der Ruin unserer Industrie und die Folge hiervon eine Verarmung des ganzen Schlitzeramtes. Schwierigkeiten bietet der Bau über bier auch gar keine, im Gegentheil, das Terrain ist bereits von allen Technikern als das günstigste bezeichnet worden. Preußen. Berlin. Ein Privattelegramm der„Fr. Ztg.“ von hier meldet, das Plenum des Zollbundesraths habe am 16. d. beschlossen, dem Bamberger'schen Antrag bezüglich der Wein⸗ steuer im Großherzogthum Hessen keine Folge zu geben. — Laut einer Cabinetsordre werden jetzt die „Douceurgelder“ für die in dem Kriege von 1886 eroberten Beschütze und Fahnen an die betreffenden Regimenter vertheilt. Jedes Geschütz wird mit 00, jede Fahne mit 40 Ducaten bezahlt. Im Ganzen beläust sich die Summe auf 8920 Ducaten. — Der„Staats- Anzeiger“ bringt folgende Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staats ⸗ schulden in Berlin:„Die Zinscoupons der vor- mals hannover'schen, nassauischen, kurhessischen, hessen⸗homburgischen und schleswig⸗holsteinischen Obligationen werden von jetzt ab in gleicher Weise wie bieher schon die Coupone der preuß. Staatsanleihen durch die Staatsschuldentilgungs⸗ cosse in Berlin, die Regierungshauptcassen, Haupt⸗ steuer⸗ und Zollämter und die Kreis- und Steuer⸗ cassen in den alten und neuen Landestheilen, die gekündigten Obligationen aber von der Staats- schuldentilgungscasse hierselbst, den Regierungs- hauptcassen und den Bezirkshauptcassen eingelöst werden.“ Hamburg. Die Vollzugs Commission des Zollbundesraths, welche unsere Zollgrenze zu ge⸗ nehmigen hat, wird nun zu Ende dieser Woche hier erwartet. Es ist zu hoffen, daß die nöthigen Vorkehrungen noch vor Eintritt des Winters ge⸗ troffen werden können. Hannover. König Georg hat den Theil⸗ nehmern an der silbernen Hochzeit eine Erinnerungs- medaille zugesandt, welche auf der einen Seite die Brustbilrer des Königs und seiner Gemahlin, auf der andern die Worte„zur Erinnerung an die Feier Unserer silbernen Hochzeit. Hietzing, 10. Februar 1868“ trägt. Ems. Die am 17. d. von König Wilhelm empfangene Deputation des Frankfurter Magistrats hat, sicherem Vernebmen nach, das Gutachten eines Heidelberger Professors über die Auseinandersetzung des staatlichen und städtischen Vermögens der Stadt Frankfurt überreicht. Wiesbaden. Die definitive Auflösung der Consistorien in Fran'furt am Main steht schon in der nächsten Zeit bevor. Für die Zukunft sollen die Verhältnisse nach Angabe aus sonst gut prientirter Quelle wie solgt geordnet werden: die Consistorien werden aufgehoben und die Stadt Frankfart mit ihren Kirchen ⸗ und Schulverhält⸗ nissen dem Consistorium in Wiesbaden untergeord⸗ net. Die Geistlichkeit der ehemals freien Stadt wird dem Dekanate Saulberg bei Homburg ein gereiht. Uebrigens soll Frankfurt in dem Wies⸗ dadener Consistorium eine Vertretung, wahrschein⸗ lich durch Ernennung eines Consistorialraths, erhalten. Bayern. München. Am 28. d. wird das Herz des Königs Ludwig I. nach Altötting, einem berühmten Wallfahrtsorte, durch eine königl. Hofcommission, an deren Spitze der Generallieutenant Frhr. v. La Roche steht, übertragen. Eben wurde das Programm zu dieser Trauerfeierlichkeit aus gegeben, das sich in keinem Punkte von den bei früheren derartigen Vorkommnissen üblichen unter scheidet. Bei uns in Bayern ist es nämlich Sitte, daß, wenn ein König gestorben, sein Herz nach Altötting verbracht wird. Oesterreich. Wien. Die Verhandlungen der Minister über die Abänderungen des Wehr⸗ gesetzentwurfs sind beendet. Die Beseitigung der Bestimmung, welche die Stärke der ungarischen Landwehr auf 100,000 Mann beschränkte, und eine größere Unabhängigkeit derselben von dem Obercommando der Linienarmee sollen das Resultat der ministeriellen Berathungen sein. — In Folge zahlreicher brieflicher Interpel⸗ ationen aus Süddeutschland hat sich das Schützen festcomite veranlaßt gefunden, eine offiziöse Er ⸗ llärung über die weit verbreiteten Gerüchte von einer Beschränkung der Redefreiheit in der Fest⸗ halle abzugeken. Der unangenehme Eindruck, welchen jene Gerüchte allenthalben gemacht haben. hat die Verfasser der Erklärung bewogen, die Mittheilungen über die Errichtung eines Censur⸗ comite's als gänzlich unbegründet zu bezeichnen. Das ist jedoch nur ein Streit um Worte.— In einer weitern Erklärung vom 19. d. wird eingestanden, doß es sich zwar nicht um Präventiv;, oder um Repressivmaßregeln handelt. Die be. schlossene„Controlirung“ der Rednerbühne hat den Zweck, Ausfälle gegen den norddeutschen Bundeskanzler ꝛc. zu unterdrücken, damit nicht Oesterreich„compromittirt“ oder„verantwortlich gemacht“ würde.(1) — Das deuische Bundesschießen in Wien wird voraussichtlich aus allen Theilen Deutsch⸗ lands, vorzugsweise aus den westlichen und süd⸗ lichen, sebr zahlreich besucht werden und rechnet man auf 15,000 Theilnehmer. — In einem unter Vorsitz des Kaisers ab⸗ gehaltenen Ministerrathe soll die Frage der Titulatur des Staates, welche durch die dualistische Gestal⸗ tung bedingt wird, entschieden worden sein, und wird es fortan heißen:„Orsterreichisch-ungarische Monarchie.“ Innsbruck. Reichskanzler Frhr. v. Beust wurde bei seiner Durchreise auf den festlich ge⸗ schmückten Bahnhöfen in Kufstein und Wörgl unter großem Enthusiasmus der Bevölkerung und geist⸗ lichen und weltlichen Vertretern der Ortschasten empfangen. Der Reichskanzler drückte in einer Ansprache seine außerordentliche Ueberraschung über die Stimmung der Bevölkerung aus. Prag. Ein von dem Fürst⸗Erzbischose und den Landesbischöfen gefertigtes Pastoralschreiben ist am 17. d. erschienen; seine Sprache ist schroff, der Ton ein erbitterter. Es enthält eine voll ⸗ fländige Verdammung der confessionellen Gesetze. Aus Pest wird von dem räthselhaften Ver⸗ schwinden des Präses des Honved⸗Centralausschusses Ludwig Beniezly gemeldet, das unter den ver⸗ dächtigsten Umständen am 16. d. erfolgt ist. Es ist um so weniger zweifelhaft, daß derselbe er · mordet worden, als ein anonymer Drobbrief an ein anderts Mitglied des Ausschusses dies geradezu ausspricht. Veniczky war durch ein anonhmes Schreiben, das ihn an das Sterbelager eines Honved berief, der ihm Documente zu übergeben wünschte, von Hause fortgelockt worden. — ueber das Schicksal des vermißten Obristen und Präses des Honvedeentralausschusses Ludwig Beniczly ist noch nichts Positives ermittelt. Ge⸗ rüchtweise theilen die Wiener Morgenblätter mit, daß seine Leiche mit durchstochener Brust bei Neu⸗ Pest aufgesunden worden sei. Frankreich. Paris. Der„Moniteur“ erwähnt der Concessions⸗Ertheilung für ein trans⸗ atlantisches Kabel zwischen Frankreich und Amerika an die Herren Reuter und v. Erlanger und theilt mit, daß sich das Patronagecomite für dies nationale Unternehmen unter dem Vorsitz von Drouyn de Lhuys gebildet habe. Das Kabel geht von Brest nach Miquelon(bei Neufundland). — Die„France“ schreibt: Wir können die Nachricht, daß die französische Regierung dit spanische auf die Spur der Intriguen des Her⸗ jogs von Montpensier gebracht habe, auf das allerbestimmteste dementiren. Nicht nur hat die Regierung des Kaisers von den angeblichen In⸗ triguen des Herzogs nichts gewußt, es sind ibt auch die Maßregeln, welche die spanische Regie⸗ rung anordnen wollte, vollständig unbekannt ge ⸗ blieben. — Ein allgemeiner Freimaurer ⸗Congreß, zu dem alle sranzösischen und ausländischen Logen eingeladen werden sollen, wird in Havre am 18. und 19. September stattfinden. Italien. Rom. Der Handels und Schifffahrtsvertrag zwischen der päpstlichen Re⸗ gierung und dem norddeutschen Bunde vom 8. Mai wurde publicirt.— Er enthält einen Artikel, welcher die gegenseitige Auslieferung von De⸗ serteuren sestsetzt.— Der Exkönig von Neapel besuchte das Lager von Rotta di Papa.— Das Räuberwesen ist wieder sehr lebhaft und finden täglich Kämpfe zwischen den Truppen und den Räubern statt. — Eine Mittheilung an die Pariser„Corre⸗ spondenz Havas“ sagt von der Beustischen Note an den päpstlichen Stuhl Folgendes:„Herr von Beust mißt die Abschaffung des Concordats der Weigerung des heil. Stuhles bei, eine Revision dieses Actes auf praktischem Boden zu discutiren. Er bestreitet dem Papst nicht das Recht, von seinem Gesichtspunkte aus die neu erlassenen Ge⸗ setze zu charakterisiren, aber gleichzeitig beansprucht er für die österreichische Regierung das Recht, die mit der kaiserlichen Sanction ausgerüsteten Ver ⸗ fügungen zur Geltung zu bringen, und er spricht seine formelle Absicht aus, sich den Kundgebungen des Episcopates zu widersetzen, dessen gesetzwidrige Haltung durch die Allocution vom 22. Juni er⸗ muntert worden sei. Oesterreich beharrt demnach, das Concordat als aufgehoben zu betrachten und der heil. Stuhl, es als verletzt zu betrachten. Türkei. Das neue Gesetz, welches den Ausländern in der Türkei das Recht, Grund⸗ bisitz zu erwerben, zuspricht, wird, wie es in der zwischen Frankreich und der Hforte abgeschlossenen Convention ausdrücklich heißt,„den durch die Verträge geheiligten Immunitäten keinen Abbruch thun“ und werden„diese nach wie vor die Person und das Mobiliarvermögen der Grundbesitzer ge⸗ wordenen Ausländer decken.“ Die französische Regierung hat sich zum Schutze ihrer Angebörigen ausbedungen, daß die Wohnung jedes auf türki⸗ schem Boden ansässigen Ausländers unverletzlich ist und von Agenten der Staatsgewalt nur in Begleitung des zuständigen Consuls oder dessen Beauftragten betreten werden darf, sofern sie vom Consularsitz nicht weiter als neun Stunden ent legen ist. Bei größerer Entfernung darf die türkische Behörde unter Zuziehung von drei Ge⸗ meindeältestcn in die Wohnung eindringen, aber nur, wenn ein Verbrechen(Mord, Mordversuch, Brandstiftung, Raub, Einbruch, Aufruhr in Waffen oder Falschmünzerei) vorliegt. Diese Bestim⸗ mungen gelten aber nur für die Wohnung, d. 9. Haus, Stallung, Hof, Garten und eingefriedigtes Zubehör. Außerhalb derselben hat die türkische Polizei ganz freie Hand, muß indessen die Immunitäten der Ausländer berücksichtigen. Bei jeder Haussuchung, welcher der Consul nicht bei⸗ wohnt, ist ein Protokoll aufzunehmen und dem Consul zu überschicken. Griechenland. Athen. Die ministerielle Majorität der Kammer beschloß, die über Kandia handelnde Stelle der Thronrede dahin zu beaut⸗ worten, daß es als eine geheiligte Pflicht zu be⸗ trackten sei, dem Brudervolke Hülfe zu stwühren und zu geloben, daß seine Wünsche erfüllt würden. metika. Newyork. Die Entscheidung der demokrat. Convention, Seymour als Präsident⸗ schaftscandidaten aufzustellen, ward von der ganzen demokratischen Partei enthusiastisch aufgenommen. Der Senat nahm eine Bill an, welche alle Re⸗ bellenstaaten, ausgenommen die durch das Recon⸗ structionsgesetz zum Congreß zugelassenen, von der Präsidentenwahl ausschließt. Rio de Janeiro. Die Nachrichten dom Kriegsschauplatze sind unbedeutend. Die Paraguten ziehen in Humaita, Timbo und Tebieuarz Ver ⸗ stärkungen an sich.— Die Wahl Urquiza's zum Präsidenten der Argentinischen Republik wird als gesichert betrachtet. Der argentinische Congreß hat den geheimen Allianzvertrag mit Brasilien gemiß billigt. Egypten. Die egyptische Regierung hat dem englischen Afrika⸗Reisenden Sir Samuel Baker das Anerbieten gestellt, die Organisation und Führung einer Expedition zu übernehmen, welche Handelsverbindungen zwischen den Seen in der Nähe des obern Nils und Unteregypten er⸗ öffnen soll. Eine Linie von Forts am obern Nil entlang soll dann die Grundlage zur Colonistrung des Landes bilven. Friedberg den 22. Juli. Wir hatten gestern Abend hier ein recht trauriges Leichenbegängniß. Ein sonst durch⸗ aus braver, fleißiger und allgemein geachteter junger Mann * . der Curte, — Nen n att der Nis dtutireg. 5 dog en Oe. a prucht ct, dit u Ber- uicht dugn Wungt Aen. dengac, zten And den. det den Orund⸗ bin der dlossener urch die Abkruch it Veron ger ge⸗ nzösische börigen uf türti⸗ derlezlich nur in tr dessen ie von den ent · arf die ti Ge , aber dersuch, Don desun · ug, d. J. tfriedigtet tirtische een dit tn. Del nicht bei⸗ und den inittriellt 1 Kabi 1 bean 1% be⸗ gerchten virden. scheidung yraften · — Ǵͤ— hatte seinem Leben selbst eln Ziel gesetzt. Eine ziemlich aßlreiche Trauerversammlung folgte zu dem ungiü flichen rade. Alle nahmen die U ber u ung mit binweg ein⸗ mal, daß, wenn irgendwo es bei einer solchen Gelegenheit Bedürfniß sei, daß dem, was Aller Herzen im iiefsten Grunde dewegt, Ausdruck vecliehen werde, und dann, daß dies kaum in geeigneterer Weise geschehen könne, als in der von Hrn. Prof. Dr. Köhler in ächt chrichihem Geiste gehaltenen Grabrede. Da war zusörderst mit allem Frei⸗ muth der unumstögliche Satz aus jesprochen: Wir dürfen nicht läugnen, nicht beschönigen! wis hier in tief um⸗ nachteter Stunde gescheben, ist schweres Unrecht. Dann aber: Wer unter Euch sich ohne Sünde weiß, der werfe den ersten Stein auf unsern unglücklichen Mitbeuder! Und endlich: Ihn empfehlen wir der Gnade des himm⸗ lischen Valers, uns aber seinem Schuß vor schweren Ver⸗ suchungen.— Solche Worte mußten in ihrer einfachen b gesprochen, den Leidiragenden zum Troste, der emeinde aber zu wahrer Erbauung gereichen. Frankfurt. Die Adlersammlung unseres zoolozischen Gariens hat sich um ein schönes Exemplar vermehrt. Von Hrn. Dr. R. Brehm in Madrid wurde nämlich eine neue Art Adler, Aqulla Alberti, entdeckt und ein Exemplar, das erste in den europäischen zeologischen Gärten, der Frankfurter zoologischen Gesellschaft übergeben. Darmstadt. Im Anfang des nächsten Monats be⸗ ginnt unter außerordentlich zahlreicher Beiheiligung der landwirthschaftliche Lehrcursus für die Volksschullehrer. Vorträge halten die Herren Krämer, Hallwachs, Thiel, Vogel, Leisewitz, R. Noak, Beck und Dölp. Darmstadt. Zur Vermeidung von Unglücksfällen erlaubt man sich die hiesige Polizei Behörde auf das ge⸗ fährlich rasche Fahren von Fuhrwerken diverser Art in den Straßen unmisielbar vor dem Jägerthor, insbesondere bei dem Umbiegen um die Ecken des Luzaretbs, der Mimer⸗ und ber Heindeimer Straße, um so dringender aufmerksam zu miche n, als es nur allzuoft und mein nur mit Levens⸗ gef ihr möglich wird, bei einem derartigen Fahren ohne Schiden an Leib und Leben davonzukommen. Eine am Morgen des 17. d. M. nur mit äußerster Anstrengung bewirkte Rettung einer Dame vor drohendster Lebensgefahr am Huse des Herrn Kaufmann Roll veranlaßt uns zunächst, die Aufmerksamkeit der Locaspolizei auf diese, Lorzugsweise für die Anwohner peinlichen Mißstände hie zulenken, die wie gesagt nur allzuoft und zumsist burch möglicherweise angetrunkene und aus den auließenden Wirihschaften abfahrenden Bauernfahrwerke c. veran⸗ laßt werden.(Eine Erinnerung an die Möglichkeit von Unglückofällen durch zu schnelles Fahren in den Straßen ist auch hier in Friedberg nicht überflüfsig.) Darmstadt. Wie verlautet, hat das Großherzogliche Minitterium des Innern sich an eine größere Anzahl aus⸗ wärtiger Regierungen mit dem Ersuchen gewendet, die Vor⸗ kehrungen, die gegen das Tollwerden der Hunde und bei dem wirklichen Ausbruch der Tollwuth auf polizeilichem Wege getroffen werden, hierher mitzutheilen. Bingen. Kürzlich vor Abfahrt des um 7 Uhr 14 Miv. die hiesige Stadt rhein zbwäris verlassenden Eisen⸗ bahynzuges bemerkte man auf der Eisenbahnbrücke geraume Zeit ein sauber gekleidetes Mädchen, welches daselbst aus⸗ und abging, als ob sie Jemanden erwartete. Als der Zug angefahren kam, warf sich das Mädchen rasch auf die Schienen, so daß ihr der Hals durch gefahren und der Kopf vom Rumpfe gänzlich abgeirennt wurde. Wer die Un⸗ glückliche gewesen, ist bis jetzt noch nicht fesigestellt. Aus dem Amte Weilburg. Es ist dem königl. Untersuchungsrichter des Kreisgerichts zu Limburg ge— lungen, die sämmtlichen Geräihschasten, welche zur Ver⸗ serligung falscher Zehnguldenscheine der süddeuischen Bank zu Darmstadt gedient baben, in einem Walde unweit Hasselbich, hiesigen Amts, zu entbecken. Der Ange⸗ schuldi te, welcher sie doct vergraben hatte, sol! mit an Ort und Stelle gewesen sein. Bel dieser Gelegenheit möge die Nachricht berichtigt werden, won ich die ganze Falsch⸗ münze bande von der großh. hessischen Behörde zur Haft gebracht worden sein soll. Es sind von dieser Behörte blos 2 oder 3 Personen verhaftet, olle Uebrigen aber(im Ganzen sind es eiwa 13—16 Personen) von dem Unter⸗ suchungsgericht in Limburg in Gewahrsam gebracht worden. Im benachbarten Wetzlar sollen auch mehrere Personen aus dem dasigen Gerichtespreugel wegen Theilnahme an dem fraglichen Verbrechen in Haft sitzen. „ Eine alte Prophezeih ung. Der„Con⸗ stunionnel“ macht darauf aufmerksam, daß ber Astronom Thomas Moult im Jahr 1263, also gerade vor 600 Jahren, im 42. Jnbre der Regierung des heiligen Ludwig, ür das Jahr 1868 einen milden und schönen Frühling, einen trockenen und heißen Sommer, einen mittelwarmen und für die Aussaat wohlthuenden Herbst prophezeit hat. Es werde in allen Ländern viel Korn geben und dasselbe wohlfeil werden. Nach dem Augnust werde in vielen Ländern die Weinlese gut und reichlich ausfallen, der Wein gut und wohlfeil werden, daher das ganze christliche Volk Gott seinen Hern lobpreisen werde. Bis jitzt scheinen diese Vorbersaaungen gerechifertiat. 1758 Wir machen unsere P. T. Leser auf die in der heutigen Nummer angekündigte Politur⸗Composilion von F. Müllet in Wien aufmerksam. Es ist dies eine neue Erfindung, welche besonders für Holzarbeiter, Schreiner ꝛc. von großer Wichtigkeit ist, da durch dieselbe das langwierige und koßtspielige Politiren der Möbel ungeheuer erl ichtert wird, und es ist vorgus⸗ zusehen, daß diese praktische Neuerung auch hier dald eingeführt werden wird. Bekanntmachung. 1640 Nachdem der Stadtvorstand zu Vulbel beschlossen und Großherzogl. Kreisamt Vilbel genehmigt hat, daß der bisher den Dienstag und Mittwoch vor Ludwigstag dahier abgehaltene Jahrmarkt, verbunden mit einem Volksfeste, auf Sonntag und Montag vor Ludwigstag, und wenn dieser auf den Sonntag fällt, auf diesen, verlegt werde, so bringen wir dieß hier, mit zur öffentlichen Kenntniß und fügen hinzu den Montag dagegen Vieh⸗ und Krämermarkt gleichzeitig zu recht zahlreichem Besuche mit das Volksfest demnach in diesem Jahre „daß den Sonntag ein sogenanntes Volksfest, abgehalten werden wird und erlauben wir uns dem Bemerken ganz ergebenust einzuladenr, daß Sonntag den 23. und der Markt Montag den 24. August stattfinden wird. Vilbel am 4. Juli 1868. Großherzoglich Hess. Bürgermeisterei Vilbel Simon. Bekanntmachung. 1754 Es ist die Abhaltung eines Schweinemarktes zu Vilbel und zwar am sersten Frei- tag eines jeden der Monate März bis October des Jahres genehmigt word u und wird demnach der erste für dieses Jahr abgehalten werdende Schweinemarkt Freitag den 7. August dinter dem Rathhaus dahier stattfinden, wozu wir das Handel treibende Publikum nicht nur, sondern überhaupt zu recht zahlreichem Besuche ergebenst einladen mit dem Anfügen, daß die Schweinemärkte dahier um so mehr einer ziemlich bedeutenden Frequenz sich zu erfreuen haben dürften, als gerade hier eine große Anzahl Haudelsleute ansaässig sind, die den Handel mit Zuchtschweinen im Kleinen und Großen betreiben. Bilbel den 20. Juli 1863. Großherzogliche Bürgermeisterei Vilbel Simon. Arbeits ⸗Versteigerung. 1750 Freitag den 24. Jult, Nachmittags 4 Uhr, wird auf dem Büreou des Großberzogl. Bürgermeisters zu Trais- Münzenberg nachftehende Arbeit einer öffentlichen Bersteigerung ausgesetzt: 1) Naurerarbeit, für 26 fl.— kt. ) Weiß binderarbeit 18% 30„ 3) Schlosserarbeit 8 Sambach den 19. Jult 1868. Der Bezirks- Bauaufseher Schneider Hofraithe⸗Versteigerung. 1731 Nächsten Freitag den 24. d. Mis, Vormittags 11 Uhr, wird auf hiesigem Rathhause die dem Gastwirth E Fleischbauer hier zustehende Pofraltbe: P. M. * * B. 172—25/ Rih.] An der Ecke der Burg ⸗ 1298— 27 0„ und Paikaraße, 172— 12/0 Hofraum zwischen sich selbst und der Stadt Naubeim, in welcher sich eine Trinkhalle und Kegelbahn befindet und eine frequente Wirehschaft betrieben wird, einer öffentlichen freiwilligen Versteigerung ausgesetzt. Nauheim den 20. Juli 1868. Großherzogliches Ortsgericht E. d. V Der dienffaltesie Gerichtomann Geberinger. Bekanntmachung. 1753 Für rie biesige Saline sollen folgende Materialien auf dem Sudmissionswege von den Mindestfordernden angekauft werden: 8 Stecken Buchen⸗ Scheitholz, 100 Stück reine(astfrete) breite Doppeldielen, 500„ lange Latten, 100„ Tannen⸗Stangen, bei 25“ Länge, 1½“ stark, 20„ 5 f„„“ 200„ 57 6 r 50 Pfund breite Rundkopfsnägel, 1000 Stück zu 15 Pfd. 100„ kieeine 17 7„„ 8 25 67 Schlotnägel, 7„„ 3 17 150„ Drahistifte, 2½ bis 3“ lang, 50„ 1 1 bie 2“ lang. Die eingebenden Submissionen, die verssegelt und mit der Ausschrist„Materiallieferung für die Saline Nauheim betreffend“ verseben sein müssen, werden im Termin den 4. August, Morgens 10 Pyr, cröffnet werden, Die Lieferungebedingungen liegen bei der unterzeich⸗ neten Stelle zur Einsicht offen. Nauhelm den 20. Juli 1868. Groß berzogliches Salinenamt Nauheim F. Schreiber. Wels. Eine Wohnung 1742 habe ich zu vermietben und kann im Oktober bezogen werden. Georg Gröninger. „ ee N A Neueste Erfindung! 1747 Die von Sr. Maj. dem Kaiser von Oesterreich 802 laut RNeskript Nr. 08 ausschl. priv. 2* 2—— Politur- Composition it äußerst beachtenswertb für Tischler, Drechsler und Holzarbeiter zum Fertigpoliren den neuen Mödeln, und für Private ꝛc. zum Aufpoliren von alten und abgestandenen, oder solchen Möbeln, wo das Oel hervortritt.— Durch diese Composition wird das zelttaubende und kostspielige Fertigpositen von nauen Möbeln durch Spiri us gänzlich beseitigt, da durch Anwendung einiger Tropfen in wenigen Minuten ein Tisch oder Kasten fertig polirt ist, und kann de emem mit diger Comvposinen polirten Ge genstand das Oel nie hervortreten D Die Anwendung ist höchst einfach, das Resultat überraschend= Alte un abgestandene HFöbel fönnen durch ein- faches Reiben miiteln eines befeuchteten Linwand⸗ larpens überpolirt werden und erhalten einen Hoch- glanz, weicher durch das Poliren mit Spiritus nie erzielt werden kann.— Mit einem Fläschchen dieser Composition kann man ohne Beihilje des Tischlers in einigen Stunden eine complete Zimmereinrichtung ren oviren. llaupt- Versendungs-Depöt en- gros et en- dstail bel Frledrieh Müller, k. k. Privilegiums-Inhader, in Wien, Gumpendorf, Huschengasse Nr. 8, wobin die schriftlichen Aufträge erbeten, und gegen Einsendung des Betrages(da bei Versendungen nach deu Auslande Ponnachnahme nicht möglich ist) ungebend effermirt werden. Preis: 1 Flacon(mit Belebrung) 15 Sgr.— 1 Du. Flacens 4½ Thlr. Weniger wie 2 Flacons können nicht ver- sendei werden. Aviso 11! Man biuct diese Annonce nicht un⸗ berüdsedugt zu lassen. Da bei richtiger Anwendung dieser Composition solche Vortheile erzielt werden, daß die bis jetzt übliche Art des Polirens bald ganz dieser neuen praktischen und billigen Erfindung weichen muß, so ersucht man das P. T. Publikum sich durch einen Probeversuch davon zu überzeugen, und weisen wir auf das veröffentlichte Zeugniß eines der ersten wissenschaftlichen Kapaciläten Deuischlands, sowie auf die Resultate, welche in Oesterreich durch die Politur⸗ Compositien erzielt wurden, hin. Eleichzei ig wird auf die neu ermäßigten Fracht⸗ Tarife aufmerksam gemacht, durch welche die Fracht⸗ spesen b'deutend reduzirt wurden. Es wird ersucht, bei brieflichen Bestellungen den Betrag gleich mitzu— senden, da Versendungen nach dem Auslande pr. Pestnachnahme oder Postvorschuß bier nicht angenom⸗ men werden. Zeugniss: Sehr geehrter Herr! Vor einigen Tagen wurde mir eine Probe Ihrer Politur⸗Composition übergeben mit dem Ersuchen, selbe einer chemischen Analyse ihrer Bestansiheile zu unterzieben. Ich habe diese Probe einer genauen sowohl qualitativen als quanzitativen Analyse unterworsen und deren zweck— mäßige Zusammensetzung völlig für gut befunden de. ze. Ihr ergebenster Dr. Werner, Direktor des polptechnischen Institutes in Breslau. mit einem Patent bevorzugte Ossenheimer Wäldchen. 1745 Sonntag den 26. d. Mis. findet bei Harmonie und Tanzmusik das Erntefest statt, dlichst einladet 1 wozu freundli inlade G. F. Korndörfer. Verloosun g von Zuchtvieh, Pferden, kandwirthschaftlichen Maschinen und sonstigen Gegenständen in Darmstadt am 27. September d. J. 1631 Gelegentlich der am 24. bis 27. September in Darmstadt stattfindenden Ausstellung soll eine Ver⸗ loesung von Rindvieb Pferden, Maschinen u. s. w. flattfiaden. Es sollen 20,000 Loose à 86 kr. ausgegeben, und der ganze Erlös, nach Abzug der Unkosten, zum Ankauf von mindestens 400 Gewinnen verwendet werden. Sämmtliche Loose sind mit dem Stempel des landwirtblchaftlichen Vereins für Starkenburg verseden, und i dem Herrn Bankier Ferdinand Sander in Darmstadt der ausschließliche Ve⸗kauf der Loose über⸗ tagen worden. 5 Darmstad t im Juni 1868. Das Verloosungs-⸗Comité des landwirthschastlichen Vertins sür Starkenburg. In Bezugnahme auf Vorstebendes bitte ich Wierervelkäufer, sich franco an mich wenden zu wollen, und geflatte ich bei Abnahme größerer Partteen einen entsprechenden Rabatt. Ferdinand Sander, vormals A. Messel, Eck der Rheinstraße und des Lounsenplatzes in Darmstadt. Wichtig für Bierbrauereibesitzer. Nur was ächt ist, bewährt sich. 1376 Schaal, sauer und trübe gewordene Lager, sowie auch neue Scherkbiere werden längstens in 24 Stunden durch ein unschädliches Mittel, unter Garantte, glanzbell, fein mouffirend und schmockbaft wieder hargeflellt. Bei Bestellung bitte um genaue Angabe der Zahl der Faͤsser und des Maaßinhalts jedes einzelnen Fasses. Versen⸗ dungen nehme der Kürze wegen nach. Einsendung von einer Flasche des kranken Bieres wäre erwünscht. Mustersendung, sowie Briese bitte zu srankiren. Näßbere Aukunft ertheilt August Sigerist, Mengen(Württemberg). Amtliche Urkunde. Dem Kaufmann und Fabrikanten Herrn August Sigerist ven hier wird biermtt bezeugt, daß derselbe der unterzeichneten Stelle über 10,895 Stück Zeugnisse, authentische Schrifistücke, von Anbeginn seines Geschäfts dis heute vorgelegt hat. Mengen den 3. April 1867. Stadischu'tbeißen⸗Amt: L. Kopp. Dampf- Dreschmaschine. Pferde Verkauf. 1715 Eine fast ganz neue Gare tt'sche Spferdige] soeben folgende verkäufliche, im vierten Jahre stehende Dampf⸗Dreschmaschine wird billig verkauft oder ver⸗ veredelte pferde on der Weide: miethet. Näheres bei Wirth Comp. 1) 2 Hüchse, Wallach und Stute, schwerer Wagenschlag, in Frankfurt a. M. 22 Stuten, flarker Wagenschlag, 1788 Eine noch sehr gut erhaltene(eanen sic in einem Biergespannd 4 3) 2 dunkelbraune Stuten, sa werer Wagenschlag, Zither 4) 2 hellbraune Stuten, leichter Wagenschlag, 5) 2 Pferde, Wallach Rappe und schwarzbraune Stute, in billig zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 1745 Forderungen an meinen verfsorbenen Mann schwerer Wagenschlag. — 74 Billau find del meinem Schwiegersohn Herrn Lau bach den 18. Juit 1863. Caroline Billau. Gtäfliche See e Der obere Stock meines Hauscs 3000 Gulden 1717 ist zu vermiethen und kann bis zum 1. Oetober; 1700 werden in hiesiger Stadt gegen hypotbekarische — Karl Spamer. Sicherheit zu leiten gejucht. Näheres unter Nr. 1700. Beuteltücher, e . f N K. Friedrich t e ee Herr kukragen re, i de Sämmtliche Pierde sind noch ungebraucht, vollständig treu und können täglich eingeseben werden. tmus hier anzumelden. Friedberg. Philippi's Felsenkeller. 1757 Donnersiag den 23. r. Mis. Concett-Vorstellung der Familie Geier. Fra diavolo, Operette in 2 Abthellungen. Schneider Nids, Posse in 1 Abtbeilung. M.lec und Köchin, Posse in 1 Abtheilung. In den Zwischenacten ein Tirolienne gelanzt von Frl. Kathinka Geter. Entrée: 6 kr. Anfang: 8 Ubr. 1749 Samstag den 1. August d. 3. findet, um viel⸗ seltigen Wünschen zu entsprechen, in meinem neu er⸗ bauten Saale Ball für Joracliten stalt, wozu freund lichst elnladet Bellersheim den 21. Juli 1868. H. E. Bopp. Aufforderung. 1752 Im Interesse Aller, werden diejenigen hiest zen Peisopen hiermit aufgefordert ihre Namen gefälligst oͤffenttich nennen zu wollen, welche nach der Annonce Nr. 1740 d. Bl. von Herrn Alots Junk in der dort angegebenen Weise nur durch Anwendung eines von demselben erfundenen Oels zu ihrer so ausgezeich⸗ neten Zufriedenheit von Pübneraugen befreit worden sind. Das wabrheitsniebende Dülse suchende Publikum. Kelterschrauben, 1087 vorrä big und nach Maat bei bester Ausführung zu billigen Preisen, lieseit die Maschinenfabril von leytt& Bech in Darmstadt. 2 Danksagung. 1755 Wir sühlen uns verpflichtet, allen unsren Freunden und Freundinnen, welche uns bei dem uns so plötzlich detrofftnen Ung ücksfalle so lientvoll und theilnehmend zur Seite gestanden, sowie allen Denen, welche ue sren unglücklichen Sehn, Bruder und Bräutigam Karl Kehr zur letzten Ruhestätte begleitet haben, unsren innigsten Dank auszusprechen. Die trauernden Hinterbliebenen. Fruchtpreise. Per Malter. Friedberg, 21. Juli. Waizen 13 fl. 30 kr.; Kor! 9 fl. 20 kr.; Gerste 7 fl. 20 kr. 3 Haser 5 fl. 30 kr. Frankfurt, 20. Juli. Waizen 14 fl. 30 kr.; Kor! 10 fl. 30 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 10 fl. 15 kr. Grünberg, 18. Juli. Waizen 14 fl. 36 tr. 3 Korn 9 fl. 27 kr.; Gerste 7 fl. 28 kr.; Hafer 6 fl. 22 kr.; Molter— fl.— kr.; Erbsen 10 fl.— ki.; Wicken— fl. — kr.; Saamen 13 fl. 30 kr.; Kartoffel»— fl.— kr. Mainz, 17. Juli. Waizen 13 fl. 28 fr.; Korn 9 fl. 52 fr.; Gerste 6 fl. 56 kr.; Hafer 6 fl. 22 kr. N 10 fl. 24 kr.; Roggenstroh per 100 Gebund — fl.— kr. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpf. Mitgetheilt von . Lindheimer. Frankfurter Cours. Oest. 250 fl. b. R. 1339 148 G. „ 250,„ 1854 69½ 0. 22. Juli. 1868. Cours der Staatspapiere. „ 100 Pr. L. 1858 141 0. „300, v. 1860% 79 6. Oesterr. 5% Met. 1859 1. Lst.] 64 G. 0 Gr. Hess. 4% Obligat. 905, G. 7 5% Nat.-Anl. 1854 547% G. 3½% Obligation.—— * 8 5% steuerfrele Oblg. 53% G. Nassau 4½0% Obl. b. Rth. 94% G. Freussen 4½¼% Obligat. b. Rth.] 95% G.„%o do do 87½ C. 5% 40. do. 87 ½ d. Kurhess. 4% Obl. b. R. à 105 88¼ d. Bayern 50% Obligation. 102 ½ G. Frankf. 3½% Obligat. 81 G. 4 4½% ½ähr. b. Rth. 97 P. 5 30% do 70 C. 15 4˙ do do 90½ G. Russland 50% Obl. i. L. à fl. 12 83% G. Würtemb. 4000 Obl. b. Rth. 94% G. Finnland 4½% Pfdbr. i. R. 10581 G. 2 4 do do 89 P. Schweden 4½% O. i. R. à 105 85 G. Baden 4½0% Obligat. 94¼ G. 4½0% Pfb. 1. R. à 105 e A e 188½¼ 0. N.-Amer. 60% St. 1. E. 1882[77 C. „ 100 Pr. v. 1864 102½ d. Schwed. Thlr. 10-L. 10% P. Bad. 35 fl. Loose 52½ G. Kurh. 40 Thi.-L. b. R. 55½ P. Gr. Hess. 50 fl. L. b. R. 152½ d. „ 40 G. Nass. 25 fl. L. b. R. 36 G. Sard. 36 Fr. L. b. B..—— Voll einbezanlte Eisenbahn- Aetien und Prioritäten. 4/% Beyr. Ostbahn 1127/8 6 30% Liv. C. D.& D/. fr. A. 7 2 2.. 0. C. D.„2. fr. à 28 kr. 31¼½ P. 30% sächsische FPfandbr. b. R. 93¼ P. 50% Tosc, Centr.-Eisenb.-Pr. 47½ d. 30% Oesterr. St.-Elsenb.-Frior. 53% C. 5% Elisabethbahn-Prior. 6% 75 G. 6% est. Sül St. u. Lomb. E. B. 95 G. 50% do. neueste Emiss.% 1 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 43½ 6. 4½% Hess. Ludwiæsb.-Prior. 94½ G. Wiener Wechsel- Cours 104 G. — Für An- und Verkauf aller Werthpapiere empfichlt sich bestens unter Zusicherung reeller Bedienung und ertheilt gerne jede gewünschte S. Lindheimer in Friedberg. Auskunft über Verloosungen, Coupons Zahlungen. 3. W. Gold und Silber.] Anlehens-Loose. Pistolen f. 9 47—49 1 Doppelte„ 9 48—50 Preuss. Fried-d'or„ 9 57½—58½ Holl. fl. 10 Stücke„ 9 54—56 Rand-Ducaten„ 5 39—41 20 Francs- Stücke„ 9 28-20 Engl. Sovereigns.„ 11 53—57 Russ. Iniperisles„ 9 48—50 Gold pr. Zoll-Pf.„ Hchh. Silb. pr. Z. Pf.„— Preuss. Kassensch.“„ 1 44%—45½ Dollars in Geld, 2 2728