dale ver. ausschuß Jen Be rbtrden ilderung die ig 1868. Donnerstag den 19. November. M137. — Anzeiger für Oberhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. 1 . ———— 7 Sritdberger Zutelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Auf den„Anzeiger“ kann man für die Monate November und December abonniren. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt Rr. 169. Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Be die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868 in verschiedenen Preußischen und Damburgts Nr. 31. Amtlicher Theil. Nr. 170-184. Die Bestellung von Consuln betreffend. Betreffend: Die Einführung des Polizelstrafgesetzes in den neu erworbenen Landestheilen, hier Verbot des Das Großherzogliche Kreisamt an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Nauheim, Mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 11. l. Betreffe von Hochdem selben erlassenen, in Abdruck nachstehen bundenen Gebietstheile aus gedehnt und weisen wir Sie an, Fliegenwedelhandels. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglich Da nach den bisherigen Erfahrungen die vom 3. Mai 1856 zu Nr. M. d. J. 15,863, den Fliegenwedelhandel bestimmten Strafen nicht ausreichen, um Zuwiderhand— lungen gegen die in der erwähnten Verfagung erlassenen Vorschriften betreffend, gebührend entgegen zu wirken und darum eine der angedrohten Strafen für nothwendig erkannt worden ist, so haben wir jene Strafbestimmungen einer Revision unterzogen und verfügen nunmehr mit Allerhöchster Ermächtigung Sr. Großherzogs, wie folgt: S.. Art zu treiben, lande angehören, auf oder Frauenspersonen nur mit keit der Nachsuchenden, ihre Bildung und ihre den Verdacht einer Verwendung der mitzunehmenden Kinder ꝛc. zu unerlaubten Zwecken ausschließen. 8. 2. Es ist ferner untersagt, Kinder zur Mitreise für sich selbst oder für Andere zu den in§. 1 bezeich⸗ neten Zwecken anzuwerben oder zu dingen. F. 3. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in den 59. 1 und 2 werden mit einer Geldbuße von 500 fl. und im Wiederholungs- mit einer solchen von 800— 1000 fl. für jedes gemiethete Kind und jede gemiethete Frauens person geahndet. §. 4. Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder, welche ihre Kinder, pflegekinder oder Mündel einem Andern zur Reise für die im Eingang des 5. 1 bezeichneten Zwecke— für andere Zwecke ohne kreisamtliche falle Erlaubniß— mitgeben oder zum Mitnehmen einer Geldbuße von 150 fl. bis 300 fl. und mit einer Geldbuße von 250 fl. bis 500 fl. belegt werden. §. 5. Erwachsenen Frauenspersonen ist es ganz untersagt, den Fliegenwedelhandel oder ähnliche, gewöhnlich nur als Deckmantel fur Denjenigen Personen, welche in der Absicht, den Fliegen⸗ wedel⸗ oder Wachsblumenhandel oder einen anderen Handel dieser oder als Musikanten oder durch sonstige gewöhnlich, im Umherziehen betrieben werdende Gewerbe sich Verdienst zu ver⸗ schaffen, in das Ausland, d. h. außerhalb Deutschland, durchaus verboten, Kinder oder Frauenspersonen(außer ihren eigenen Kindern und Ehefrauen), mögen solche dem Inlande oder dem Aus- ihre Reise mitzunehmen. welche, um sich auf andere, als die angegebene Art Verdienst zu ver⸗ schaffe n, sich in das Ausland begeben, ist das Mitnehmen von Kindern kreis amtlicher Erlaubniß gestattet. Diese Erlaubniß kann nur dann ertheilt werden, wenn die Persönlich— in unserer Verfügung handelnde verfallen in ansehnliche Erhöhung bemerkten Königl. Hoheit des reisen, ist es Solchen Personen, Vermögensverhältnisse genommen werden. oder Frauenspersonen §. 9. verdingen, sollen mit im Wiederholungsfalle des Norddeutschen Bundes publizirt worden: steuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, betreffend chen Gebietstheilen. Friedberg den 17. November 1868. Friedberg Dorheim, Dorn⸗Assenheim, Reichelsheim, Rödgen, M. werden hiermit die unterm 24. Februar 1865 in obigem den Bestimmungen auch auf die neu erworbenen, mit dem Kreise Friedberg ver— dieselben alsbald öffentlich bekannt machen zu lassen und wie geschehen zu berichten. Schwalheim. an en Kreisämter Friedberg, Gießen, Grünberg, Nidda und Vilbel. unerlaubte Zwecke dienende Gewerbe auf eigene Rechnung im Aus— lande zu betreiben oder dazu sich Andern zu vermiethen. Zuwider⸗ eine Strafe von 150 fl. bis 300 fl., bei Wiederholungsfällen in eine Strafe von 250 fl. bis 500 fl. §. 6. Durch den Ansatz der nach vorstehenden Bestimmungen zu verhängenden Strafen ist weder die Zuerkennung der verwirkten Schulversäumuißstrafe, Bestimmungen auf worden sind, noch die etwa wegen sonstiger bei Gelegenheit des Be— triebs der mehrerwähnten Gewerbe oder Geschäfte begangenen Ver— gehen oder Verbrechen(z. B. Kuppelei, Menschenraub, Entführung, Landstreiche rei u. s. w.), oder wegen Uebertretung des Polizeistraf⸗ gesetzes(3. B. Art. 42, Art. 98 ꝛc.) nöthig werdende Untersuchung und Bestrafung ausgeschlossen. §. 7. Sollte der Fall vorkommen, daß Kinder oder unter vaͤter⸗ licher Gewalt stehende Frauenspersonen sich heimlich und gegen den Willen ihrer Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder von Hause ent⸗ fernen, um sich an Andere, welche die mehrerwähnten Zwecke ver⸗ folgen, anzuschließen, so ist von den Eltern unverzüglich und längstens binnen 12 Stunden nach der Entfernung der Polizeibehörde ihres Wohnorts die Anzeige zu machen, widrigenfalls sie sich zu gewärtigen haben, daß auf die etwaige spätere Entschuldigung, die Kinder ic. hätten sich ohne Willen der Eltern ꝛc. entfernt, keine Rücksicht wird wenn schulpflichtige Kinder gegen die oben die fraglichen Reisen mitgenommen Die Orts polizeibehörden haben von solchen heimlichen Entfer⸗ nungen unverzüglich dem ihnen vorgesetzten Kreisamte die Anzeige zu machen, damit die erforderlichen Maßregeln(Steckbriefe ꝛc.), um der sich entfernt habenden Kinder wieder habhaft zu werden, alsbald er griffen werden konnen. §. 8. Diejenigen, welche etwa auf Anwerbungen zur Reise der mehrerwähnten Art betreten werden, sind von der betreffenden Orts- polizeibehörde zu arretiren und an das ihnen vorgesetzte Kreisamt zur alsbaldigen Einleitung der Untersuchung und Bestrafung abzuliefern. Ueherhaupt haben die Orts polizeibehörden die Befolgung vorstehender Bestimmungen bei eigener Verantwortlichkeit gehörig zu überwachen, Zuwiderhandlungen unverzüglich anzuzeigen und solche durch augenblickliches Einschreiten unschädlich zu machen. Darmstadt den 24. Februar 1865. Dal eee Lotheißen. Hessen. der Stände wird am 23. ds. zur Prüfung der Gültigkeit der seit der letzten Kammersitzung ab⸗ gehaltenen zwei Abgeordnetenwahlen für die Wahl- bezirke Nauheim und Heppenheim— sowie zum Schluß des gegenwärtigen Landtages zusammen⸗ treten. tages wird durch Allerhöchstes Edict auf den 24. d. einberufen werden.— Die erste Kammer der Stände wird gleichfalls am Montag, den 23. d., Vormittags 10 Uhr, behufs Schlusses des 19. Landtages zusammentreten. Darmstadt. Die zweite Kammer Die Ständeversammlung des 20. Land- — Die Kaiserin von Rußland traf am Abend des 16. d. dahier ein und setzte folgenden Morgens ihre Reise mit einem Extrazug über Berlin nach Petersburg fort. Preußen. Berlin. Dic„Kreuzzeitung“ stellt über die Bedeutung und über die richtige Auffassung der spanischen Revolution in einem ihrer letzten Leitartikel äußerst fromme Betrach- tungen an. Ein Passus dieser Auslassungen wird ängstlichen Gemüthern, die die kleinen staatlichen Existenzen unter preußischem Schutz nicht sicher wähnen, zu besonderer Beruhigung gereichen. Er lautet:„Wir haben nicht bioß unsere Mo- narchie intact zu erhalten; es sind uns durch Geschichte, neuerdings durch die Verträge des Norddeutschen Bundes und die Verträge mit den süddeutschen Staaten die Throne der mit uns verbundenen Fürsten als ein heiliges Pfand zu treuem Schutz anvertraut. Die Gemeinschaft, in welche sie mit uns getreten, soll spanischen Zu- ständen nach allen Seiten in allen Beziehungen vorbeugen. So gebe Gott unserer Regierung allezeit den rechten Gebrauch der hohen ihr an vertrauten Macht, den Rathgebern und Organen ö ö f unseres Königs und Herrn stets neue Treue, neue Energie, diese Macht intact zu erhalten zur treuen Wahrung unserer und der mit uns verbundenen deutschen Monarchien, im vollen Bewußtsein der dafür auf ihnen ruhenden Verantwortung.“ Berlin, 14. Nov. In heutiger Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde, wie bereits ge⸗ meldet, ein von den nordschleswig' schen Deputirten Ahlmann und Kryger an das Präsidium gerichtetes Schreiben verlesen, in welchem dieselben die Ent⸗ bindung von der Eidesleistung verlangen, da sie Vertreter Nordschleswigs, nicht aber des preuß. Volkes seien und deßhalb an den Arbeiten des Abgeordnetenhauses nur in so fern Theil nehmen könnten, als nöthig sei, die Stellung Nordschles⸗ wigs in ihrer Reinheit zu wahren. Das Schreiben wird der Geschäftsordnungscommission überwiesen. Es erfolgen sodann noch einige Mittheilungen von Seiten der verschiedenen Ministerien, worauf das Haus in die Budgetberathung eintritt. Der erste Redner, Abg. v. Benda, findet mit Rücksicht auf die Folgen des Krieges ein Deficit nicht auffallend; nur müsse man sich über Mangel an objectiver Wahrheit beschweren. Wie sei die Regierung, die diese Sachlage schon im verflossenen Jahr übersehen konnte, dazu gekommen, die Finanz- lage des Staates als so blühende darzustellen? Man würde große Summen nicht bewilligt haben, wenn man im vorigen Jahre gewußt, wie die Sachen lagen. Gleichwohl könne man jetzt nur die Sachlage acceptiren und auch gegen die vor⸗ geschlagene Art der Deckung des Deficits nichts einwenden. Für die Zukunft seien aber Vor- kehrungen zu treffen. Mit einer großen Armee und einer stets wachsenden Staatsschuld gehe es nicht. Außerdem müßten die 1 Mill. Mehr⸗ kosten für die Verwaltung der neuen Provinzen fortfallen und die Veranschlagungen für die Ein⸗ kommensteuer sorgfältiger geschehen, sowie bei weiteren Eisenbahnvorlagen mit Vorsicht und Zurückhaltung verfahren werden müsse.— Nach einer ziemlich gereizten Replik des Finanzministers betheiligen sich noch Abg. Lasker, Abg. Löwe und Twesten an der Debatte, wobei das komplieirte Verhältniß zwischen Abgeordnetenhaus und Reichs⸗ tag, die Bewilligungen an die Depossedirten und die erdrückende Schwere der Militärlast als der chronischen Krankheit Europa's zur Sprache ge bracht werden. Kassel. Eine Correspondenz des„Fr. J.“ sagt bezüglich der Umgestaltung der Landescredit⸗ kasse: Man hat seither Alles und Alles ertragen und entschuldigt, was der Großstaat für Kurhessen gebracht hat: die hohen Steuern und die mangel“ hafte Justizverfassung, die Amtssekretäre und die enormen Sportelsätze, die altpreußischen Landräthe und die Controlversammlungen. Man hat aber geglaubt, daß damit das Maß der Neuerungen voll geworden und nun auch endlich einmal die Aera der Segnungen und Beglückungen ihren Anfang nehmen würde. Dem ist jedoch nicht so, und selbst unsere Größen des Nationalliberalismus, stehen vor dem Berge und wissen nicht, was sie zu der Vorlage wegen Umgestaltung der Landes⸗ creditcasse sagen sollen. Die Vorlage greift dieß⸗ mal etwas zu tief, denn selbst der wohlstehende Bürger, der Mann, der es sonst machen kann, steht zu der Landescreditcasse meist in sehr intimen Beziehungen, ist ihr verhaftet mit einem Kapital, das er zu billigen Zinsen und bequemen Annuitäts⸗ Abtragungen erhalten hat. Homburg. Pfarrer v. Linde in Oberursel agitirt für Confessionsschulen, bat aber(wie man dem„Taunusboten“ mittheilt) weiter keinen Ersolg, als daß eine Petition in enigegengesetztem Sinne hervorgerufen ist und sehr viele Unterschriften erhält.— Der commiss. Amtmann Herr Krauß in Oberursel hat eine Bekanntmachung erlassen, wodurch die Polizeiverordnungen wegen Sonntags- seier wieder neu eingeschärft und„mit aller Strenge“ überwacht werden sollen. Oesterreich. Wien. Die neueste„Amts⸗ Zeitung“ veröffentlicht ein Handschreiben des Kaisers an den Reichskanzler, welches in Bezug auf die künftige Titulatur des Kaisers Folgendes bestimmt: Der Eingang von Staats verträgen habe zu lauten: Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen ꝛc. und apostolischer König von Ungarn, im weiteren Vertragstexte die abgekürzte Form Kaiser von Oesterreich und apostolischer König von Ungarn, dann die Bezeichnung Seine Majestät der Kaiser und König oder seine kaiser⸗ liche und königliche apostolische Majestät. Die Gesammtheit aller Königreiche und Länder soll mit dem Ausdruck österreichisch-ungarische Monarchie und österreichisch-ungarische Reichsalternative be⸗ zeichnet werden. — Wie Dr. Roser im Unterhause, so richtete der Präsident des obersten Gerichtshofs Ritter v. Schmerling im Oberhause eine durch das grauenbafte Eisenbahnunglück bei Horowitz ver- anlaßte Interpellation an den Handels- und den Justizminister. Die Regierung wird gefragt, welche Maßregeln sie treffen werde, um den Eisen⸗ bahndienst schärfer zu überwachen, und ob sie einen Gesetzentwurf einbringen wolle, durch den die Eisenbahnverwaltungen zur raschen und voll- ständigen pecuniären Ersetzung der an Personen und Sachen vorkommenden Beschädigungen ver- pflichtet werden. Der Ministerpräsident Braf Taaffe versprach die baldige Beantwortung dieser Interpellation. — Im ungarischen Oberhause(Magnaten⸗ tafel) wurde vor einigen Tagen über die geist⸗ lichen Ehegerichte debattirt. Der Fürst⸗Primas Simor erklärte, die Ehe sei keine weltliche Insti⸗ tution, sondern ein Sacrament, und die katholische Kirche werde unterdrückt, wenn man ihr die Gerichtsbarkeit in Ehesachen nehme; insbesondere gehörten die Streitfälle bei gemischten Ehen nur vor die katholischen Ehegerichte. Wer anders lehre, sei von einem„falschen Liberalismus“ irregeführt. — Das deutsche Schützenfest in Wien hat bekanntlich auch jenseits der Leitha Sensation gemacht. In der Schützengesellschaft von Ofen wurde nach wiederholten Berathungen vor einigen Tagen der Beschluß gefaßt, einen ungarischen Schützenbund zu gründen, und demnächsi soll der Statutenentwurf an die verschiedenen, bis jetzt isolirten Schützenvereine im Gebiete der Stephans⸗ krone versendet werden. Prag. Die„Bohemia“ veröffentlicht einen Brief, in welchem erzählt wird, daß sich in Ru⸗ mänien 5000 preuß. Unteroffiziere aufhalten(7) und daß preußische Fabriken große Munitions- vorräthe nach Rumänien absenden. — Das böhmische Oberlandesgericht hat nach der„N. fr. Pr.“ das Erkenntniß des Prager Landesgerichtes, daß der Inhalt der Instruction des Cardinal ⸗Erzbischofs von Prag und des Bischofs von Budweis aus Anlaß der intercon⸗ fessionellen Gesetze das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe begründe und deren Weiter⸗ verbreitung verboten sei, bestätigt. Pest. Die österreichische Delegation wurde vom Reichskanzler Beust eröffnet. Derselbe betonte in seiner Eröffnungsrede: das Erscheinen der Reichsrathsdelegation in der ungarischen Haupt⸗ stadt gebe der dualistischen Reichsgestaltung ge⸗ stärkten Ausdruck. Frankreich. Paris. Vor der Abreise von Pau hat das spanische Königspaar der dor ⸗ tigen St. Martinskirche ein Geschenk gemacht und dasselbe mit einem Schreiben an den Pfarrer der Kirche begleitet, in welchem es heißt: Als Andenken unseres Glaubens an Gott in den Tagen der Prüfung, als Zeugniß unserer Fröm⸗ migkeit und unserer Dankbarkeit gegen Sie, Herr Erzpriester, so wie Ihren Clerus, wollten wir Ihrer Kirche die beifolgenden, für den Dienst des Altars bestimmten Gegenstände darbringen. Wir bitten Sie inständig, bei Ihren Gebeten an uns zu denken und uns und unsere Kinder in Erin nerung zu behalten, wenn Sie sich der Gegen ⸗ stände bedienen, welche wir Ihrer Kirche verehren. — Das„Journal de Paris“ gibt die Nach⸗ richt von der Candidatur des Prinzen Leopold von Hohenzollern für den spanischen Thron. — Gegen den„Gaulois“ ist wegen seiner dieser Tage gebrachten Mittheilungen, die im Laufe des Abends ganz Paris in Aufregung ver⸗ setzten, eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden; die Anklage wird auf das Vergehen der „Verbreitung salscher Nachrichten“ lauten.— Der „Moniteur“ bezeichnet die Mittheilungen für voll⸗ ständig erfunden. — Rossini ist gestorben. — Aus der Rede, welche der Vertheidiger Cremieux vor dem Zuchtpolizeigerichte zu Paris in dem Prozesse gegen die angeklagten Redacteure gehalten hat, heben wir folgende Stellen hervor: Cremieux drückte zuerst seine Zufriedenheit aus, daß man endlich den Staatsstreich discutiren könne. Er protestirt dagegen, daß die Regierung denselben für unverletzlich erkläre, ihn als ihre Wiege ansehen wolle, da derselbe ein Verbrechen gewesen sei. Solche Verbrechen rächten sich immer früher oder später. Was die Subseription an⸗ belangt, so trat Cremieux für deren Legalität auf die energischste Weise ein. Er fragt dabei, ob man je eine Manifestation gesehen habe, die ehren⸗ vollere Namen aufzuweisen habe, als die, welche man für Baudin macht. Es handle sich keines⸗ wegs darum, Baudin eine Statue zu errichten, wie das öffentliche Ministerium gesagt. Man wolle demselben nur ein einfaches Grabdenkmal setzen. Statuen zu errichten, sei gut für das Kaiserreich, da man sich dabei vorbehalte, dieselben wieder umzuwerfen. Dann auf den Staatsstreich zurückkommend, meint Cremieux, daß derselbe am 2. Dezember als mißlungen zu betrachten gewesen wäre. Man habe nämlich nicht alle Volksvertreter verhaften können, und der Staatsstreich würde an der allgemeinen Verachtung gescheitert sein, wenn man nicht am 4. Dezember seine Zuflucht zu der Metzelei auf dem Boulevard Montmartre genommen hätte, die einen so panischen Schrecken erregt habe, daß man Herr der Lage hätte wer⸗ den können. — Baron James von Rothschild ist ebenfalls verschieden. Es war der fünfte und letztüberlebende Sohn des Baron Meyer und war am 15. Mai 1792 geboren. Im Jahre 1812 ließ er sich in Paris nieder und wenige Jahre später ernannte ihn der Kaiser von Oesterreich zu seinem General ⸗ Consul in Frankreich. — Die„Gazette de France“ legt Herrn v. Bismarck folgendes Bonmot unter, das er dem König auf seine Frage, was er von den drei in Paris publicirten Karten halte, erwidert haben soll:„Ich sehe in diesem geographischen Aperęu durchaus Nichts, was Europa beunruhigen könnte. Wenn Frankreich Karten spielt(joue aux cartes), so können wir ohne Sorgen sein!“ Großbritannien. London. Der „Standard“ enthält ein Telegramm aus Lissabon, wonach Lopez seine Brüder Benito und Henancio erschießen ließ. Die Paraguiten haben am Flusse Suruhy eine Schlacht verloren; im Heere derselben finden viele Desertionen statt. — Die Beilegung der Disserenzen mit den Vereinigten Staaten wird auch von der „Times“ als ein freudiges Ereigniß an und für sich sowohl wie als Präcedenzfall begrüßt. Na⸗ mentlich auch in letzterer Beziehung, meint das leitende Blatt, sei die Schlichtung durch schieds⸗ richterlichen Ausspruch bei einer so hochwichtigen Angelegenheit von der größten Tragweite, indem bisher Nationalstolz und der Mangel an einer Garantie für Ausführung der Entscheidung viel⸗ fach dieser einfachen Lösung internationaler Schwie⸗ rigkeiten im Wege gestanden. Auch die Wahl des Königs von Preußen zum Schiedsrichter sei eine glückliche zu nennen, und man dürfe, Alles in Allem genommen, dem Minister des Auswär⸗ tigen für diesen erfolgreichen Ausgang der Ver⸗ handlungen Glück wünschen. Spanien. Madrid. Das Manifest des Madrider Wahlcomites betreffs Vereinigung der drei liberalen Parteien ist veröffentlicht. Dasselbe proklamirt alle diejenigen Freiheiten, die schon früher durch die revolutionären Junten zugesichert wurden. Besonders spricht es sich auch für reli⸗ giöse Freiheit aus, welche für alle Zeiten die Freiheit der Gewissen sichere. Die Stelle betreffs der zukünftigen Regierungsform lautet:„Die mo⸗ narchische Staatsform ist geboten durch die For⸗ immer an- un auf 5 , 9 ie ehren dilche * keines richten, Nan denknal für das dieselben nostrtich elde an gewesen vertreter würde ert sein Zufluch atmarttt Schrecken e wer⸗ benfall⸗ lebende 5. Mai sich in anne Dentral⸗ bhem das tr den dre t haber Aperga tn feunn. ettes), „ Lisabon, ptenancit n F luse derselber en LI von der ind fin i. tin dal 5 schibs pichligen 7 inden 4 tine ung viel Schwir it Waß richttt 0 Revolution und der Consolidirung Die Monarchie von Gottes Gnaden ist für immer dahin. Die zukünftige Monarchie wird den Volksrechten ihre Entstehung verdanken, aus allgemeinem Stimmrecht hervorgehen, ein derungen der der Freiheit. Symbol der Volkssouveränetät sein, und alle Freiheiten und öffentlichen Rechte der Bürger über die Einrichtungen und Besugnisse der Monarchie stellen, welche mit demokratischen Einrichtungen ausgerüstet wird. Das Manifest schließt: Die Liberalen werden die durch die constituirenden Cortes eingesetzte Gewalt achten. — Die am 15. d. stattgefundene große Volks⸗ versammlung, welche von 50,000 Menschen besucht war, verlief trotz der Abwesenheit von Polizei. Beamten in vollster Ordnung. Als besonders wichtig sind die Erklärungen demokratischer Redner zu besrachten. Martos sagte wörtlich:„Gestern wurde das Manisest des Centralcomites telegraphisch in die Provinzen versandt und überall jubelnd aufgenommen. Wißt Ihr, welche Antwort die gewerbreiche Stadt Barcelona ertheilie? Sie unterzeichnete 50 Millionen Anleihe, ein mathe- matischer Beweis für den vortrefflichen Eindruck des Manifestes.“ Die Versammlung durchzog die Hauptstraßen der Stadt bis zum Palast des Präsidiums der provisorischen Regierung, deren Mitglieder unter stürmischem Beifalle sprachen. — Ein Circular des Generaltapitäns Prim, welches die Erwiderung auf die Bitte fast aller Generalcapitäne der Provinzen um Verstärkung der Garnisonen bildet, spricht die Verweigerung dieser Gesuche aus, indem er sagt: Die Regierung zähle auf die Unterstützung der verständigen Mehr ⸗ beit der Nation, außerdem würden solche Ver⸗ stärkungen den Stand der Armee auf eine weit höhere Ziffer bringen, als die ist, mit welcher das Land sich belasten soll. Das Circular kündigt die Zusammenziehung eines beträchtlichen Kerns von Truppen in Neukastilien an, welche, Dank den zahlreichen Eisenbahnen und Telegraphen, sofort dahin dirigirt werden können, wo sie noth⸗ wendig sind. — Die„Iberia“ fordert die Regierung auf, ein wachsames Auge auf die französisch- spanische Grenze zu haben, da ihr von Cataluna aus die zuverlässige Nachricht zugehe, daß von„hoch⸗ gestellten Persönlichleiten“ der franzößschen Polizei die möglichste Erleichterung der Waffeneinfuhr nach Spanien anbefohlen worden sei.— Die liberale Presse bringt eine Acußerung der Exkönigin dahin gehend, sie wolle Alles verzeihen, wenn die Cortes sie zurückberusen wollten. Der„Notitiero“ erinnert hierbei an die Atußerung des Portugiesen, der in den Brunnen gefallen war und dem Arragonesen zurief:„Wenn Du mich heraus ziehst, will ich Dir meine Lebensrettung nicht als Ber⸗ brechen anrechnen.“ Nußland. Warschau. Die Umwand⸗ lung der kleinern Städte Polens zu Dörfern wird jetzt ernstlich betrieben. Zweihundert und neunzig Städtchen des sog⸗ Congreßpolen sind diesem Loose verfallen. Die Reglerung erzielt dadurch eine namhafte Ersparniß, da sie nun ebenso viel Bürgermeister, Stcretäre und Rendanten Gemeinden die Kosten der Administration zu tragen haben. Die Lasten der Einwohner in 9 0 betreffenden Orten werden dagegen durch diese Maßregel bedeutend gesteigert und Hunderte von Beamten brodlos gemacht. Amerika. Havanna. Der General- Capitän Lersundi hat eine Proklamation erlassen, der zufolge alle Häfen auf dem östlichen Theile der Insel, welche kein Zollamt haben, geschlossen werden sollen. Einem offtziellen Berichte zufolge hätten die Insurgenten ihre Unterwerfung ange— boten, wenn ihnen ein Generalpardon bewilligt würde; nachdem Lersundi indeß die Anführer nicht hätte begnadigen wollen, sei das Anerbieten von ihnen zurückgezogen worden. Berichte von Seiten der Aufständischen melden dagegen einen Sieg über die regulären Truppen bei Baire(7) und eine Erhebung in Prinzipe. — In Louisiana ist die Todesstrafe durch folgende Maßregeln ersetzt worden: Die Mörder werden in isolirte Zellen eingesperrt. Vor jeder Zelle ist ein kleiner Raum, wo sie arbeiten dürfen. Der Verurtheilte wird als todt betrachtet für Bekannte und Verwandte, ja selbst für den Kerker⸗ diener, der kein Wort mit ihm wechseln darf, Seine Zelle ist schwarz angestrichen. Die Thüre trägt in großen Buchstaben die Inschrift:„In dieser Zelle ist eingesperrt, um daselbst sein Leben in Einsamkeit und Reue zu verbringen, A B. überführt des Mordes an C. 97 Friedberg. Die„H. V. melden das Hinscheiden des hiesigen Großh. Kreis⸗Assessors Eugen Kritzler, welches nach langem schweren Leiden am 14. d. zu Darm⸗ stadt erfolgte. Alle, sagt genanntes Blatt, die den Ver⸗ blichenen im Leben gekannt und seines trefflichen biederen Characters halber liebgewonnen haben, werden mit auf⸗ richtigem Schmerz diese Nachricht hinnehmen und dem Todten ein ehrendes Gebächtniß bewahren.— Auch während seiner nur kurzen amtlichen Wirksamkeit dahier hat sich der Verstorbene bei allen Denen, welche mit ihm dienstlich und im Privatleben in Berührung kamen, eine hohe Achtung und Verehrung zu erwerben gewußt. Frankfurt. Am 16. d. waren im Hotel„Victoria“ 80 Landwirthe aus der entfernteren und näheren Umgegend zur Gründung einer Reunion zur Förderung landw. Interessen versammelt. Neben dem gesellschaftlichen Zwecke sollen durch die Reunion Fragen des landwirthschaftlichen Geschäßtslebens, der Gesetzgebung oder der Wissenschaft erörtert, oder kurz gesagt, eine landwirthschaftliche Börse begründet werden, die zum Anknüpfen von Handels⸗ beziehungen der Landwirthe unter einander dienen soll. In unserer lebhaften Zeit versprach man sich, namentlich in Bezug auf die Geschäfte in Saatgetreide und Race⸗ ihieren, sehr großen Gewinn. Ein provisorisches Statut, welchem im November des nächsten Jahres ein definitives folgen soll, wurde sesige setzt und der jährliche Beitrag so gering gegriffen, daß jeder Landwirth der Reunion an⸗ gehören kann. Dieselbe findet jeden ersten Montag eines jeden Monats statt. — Unter dem Vorsitz des Herrn von Rabenau traten am Nachmittag des 10. d. im Hotel Victoria 120 Brannt- weinbrenner und Hefenfabrikanten aus dem Großherzogibum Hessen, Kurhessen, Nassau, Frankfurt und den Rheinlanden zusammen. Die Versammlung, in welche auch die hiesige Handelskammer ihre Vertreter gesandt hatte, berleth die weiieren Maßregeln zu Gunsten der Einführung der Fabrikatsteuer an Stelle der Maischsteuer. Dieselben be⸗ schlossen eine Eingabe an die oberste Behörde des Nord⸗ deutschen Bundes zu richten, in welcher dieselbe gebeten ward 1) die obschwebende Frage wegen Einführung der Produktionssteuer an Stelle der bestehenden Maisch⸗ Raumsteuer sobald als möglich zum Austrag zu bringen; weniger zu besolden hat und in den Dörfern die Prüfung bes Control⸗Apparates von den Herren Siemens und Hilski in Berlin in verschiedenen Brennereien des Norddeutschen Bundes, sowie des Großherzogthums Hessen zu veranlassen und eventuell nach dem Ergebniß dieset Prüfung wo möglich noch vor dem 1. Juli 1869 die Fabrikatsteuer an Stelle der Maischraum? Steuer treten zu lassen. Darmstadt. Demnächst wird die Anklage wegen sahrlässiger Tödtung gegen den Bahnwärter der Main⸗ Rheinbahn verhandelt, durch dessen unterlassene Schließung der Barriöre ein Bensheimer Fuhrmann an ber Arheiliger Chaussee seinen Tod fand. Von Ludwigshafen meldet man einen neuen Eisen⸗ bahnunfall, der ebenfalls dadurch entstand, daß die Barrlöre eines Ueberganges nicht geschlossen war. Der um 8 Uhr 5 Min. Abends von Ludwigshafen abgehende Personen⸗ zug traf beim Passiren des Friesenheimer Wegüberganges in der Nähe von Oggersheim ein mit 6 Personen besetztes Fuhrwerk auf der Bahn und schleuderte dasselbe mit einer Gewalt auf die Seite, daß der Wagen zertrümmert und die darin sitzenden Personen meistens schwer verletzt worden sind. Eine Frau soll bereits den erhaltenen Verletzungen erlegen sein, zwei Mädchen hoffnungslos darnieder liegen. Der betreffende Bahnwärter ist gerichllich eingezogen worden. Auch aus Saarbrücken wird von einem Eisenbahn⸗ Unglück gemeldet, indem am 11. d. Vormittags der um 8 Uhr nach Trier abgehende Eüterzug, wie es heißt, in Folge einer gesprungenen Schiene bei der Einfahrt in den Bahnhof auf Station Dillingen entgleiste. Es gingen dabei 6 oder 7 Güterwagen vollständig in Trümmer, vom Zug⸗Personal wurde glücklicherweise Niemand beschädigt. Von der Schweizergrenze wird gemeldet, daß der ungeheure und verfrühte Schneefall vom Samstag und Sonntag, welcher ungemeinen Schaden an Obstbäumen, Telegraphenleitungen, Dachungen u. s. w. angerichtet hat, auch viele Lawinen gehen ließ. Eine am Samstag auf der tessinischen Seite des Gotthard niedergegangene riß einen Waarentransport eines Luzerner Hauses mit fort, wobel 3 Menschen und 8 Pferde ihren Tod fanden. Auch im badischen Oberlande hat der Schneefall in den noch vlel belaubten Waldungen enormen Schaden angerichtet, indem er kräftige Bäume niederdrückte und manche ent⸗ wurzelte. Aus Bern schreibt man: Zur Characteristik unserer Ultramontanen diene folgendes: In Nr. 1 der Tessiner „Liberta“ steht zu lesen,„daß die Wasserbeschädigungen nur die gerechte Strafe Gottes für die Aufhebung von Klöstern, Einziehung von Kirchengut, gottes lästerliche Reden in der Presse und Vernachlässigungen der Vitigänge seien!“ . Egyptischer Parlamentarismus. Der bekannte Aftika-Reisende Rolfs erzäblt in dem soeben erschienenen Werke über seine letzte Expedition Folgendes: Als der Vicekönig vor zwel Jahren die erste Abgeordneten⸗ Versammlung eröffnete, hatte man den Deputirten vorher gesagt, daß man Rechte, Centrum und Linke unterschieden haben müsse, daß die Rechte immer mit, die Linke gegen die Regierung stimme und das Centrum bald für, bald gegen. Als nun seine Hoheit die Versammlung eröffnen und sich mit seinen Ministern in den Sitzungssaal begeben wollte, hörte er einen furchtbaren Lam und Aufruhr. Mit Vorsicht wurden die Flügelthüren geöffnet und ein Eunuch votangeschickt, um zu erkunden, was es gebe. Der Vicekönig glaubte schon an eine Juli⸗ oder Februar ⸗ Revolution, wenn er überhaupt von dergleichen Dingen Kunde besaß. Aber, o Wunder 7 Der Eunuch vernimemt mit Staunen, daß zuerst ein Streit und Drängen fiatt⸗ gefunden habe, wer rechis sitzen solle, da alle Deputirten der Rechten angehören wollten und daß dadurch eine große Schlägerei und Prügelei entstanden, welche noch dauere. Der Vicekönig konnte denselden Tag die Sitzung nicht eröffnen: tbeils hatten die meisten Deputirten schwere Ver⸗ letzungen auf ihren glattrasitten Köpfen erhalten, theils halten sie sich den Schnurrdart ausgerissen, theils auch waren alle Sessel zerbrochen, indem sich die Kämpfenden wegen Mangels an Waffen der Stuhlbeine bedient hatten „Er ist wie sonst 2819(der Lahrer Hinkende Bote nämlich) witzig, saftig, kräftig, frisch, freimüthig, e bat den Verstand und das derz am rechten Fleck.“ 2) zu dem Ende eine allseitige theoretische und praktische (Auges d. Nachrichten.) Aufforderung. 2765 Der Zimmermeister Wilhelm Hahn in Kilian⸗ sädten hat glaubhaft angezeigt, daß sein Bermögen überschuldet sei. Es wird deshalb zur Abwendung des förmlichen Conkurses Termin auf ven 8. December d. J., Bormittags 9 Uhr, anher— Schloßstraße Nr. 26— bestimmt, in welchem die Gläubiger ihre Jorderungen anzumelden und zu be⸗ gründen, auch sich zum Güteversuch persönlich oder gehörig vertreten einzufinden haben. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend betrachtet. Hanau am 2. November 1868. Königliches 1 Abtheilung II. 15. vdt. Stoerckel, K.⸗A. Gewässerter Lapperdan 2822 jeden Freltag bei J. A. Windecker. Versteigerung. 2778 Dienstag den 24. d. M., von Morgens 9 Ubr an, läßt Adam Weller's Witwe dahter wegen dem Ableben ihres Ebemannes folgende Gegenstände durch den Unterzeichneten einer offentlichen und meistbietenden Verfieigerung aussetzen: 2 Pferde, wovon jedes 6 Jahr alt ist, 2 Kühe, ein vollfländiger Wagen, 2 Pflüge, 1 Egge, 1 Pferdehacke, 1 Fruchifegemühle, 1 vollfländiges Reltgeschirr, ein Waffenschrank, 2 Jagdflinten nedst Zubehör, verschle⸗ dene Kelten, 1 Pfußlfaß, 1 Tisch, 1 Bank, circa 100 Malter Kartoffeln, eine Quantität Kohlraben und Dickwurz, Stroh, 40— 50 Zörbe Spreu und noch sonstige Oekonomie und Hausgeräthe. Melbach am 11. November 1868. Großberzogliches Ortsgericht Melbach Keil, Vorsteber. Schwarze seidene Halstücher, 2814 sowle farbige Umknüpftücher und Foulards bei K. Friedrich, neben der Post. Oeffentliche Aufforderung. 2818 Forderungen an den von dem Testaments erden unter der Rechtswoblihat des Inventars angetretenen Nachlaß der Nathan Keller Wittwe von Nieder⸗ Florstadt find so gewiß innerhald 3 Wochen dabier an; zumelden, als sonst sie dei Regelung des Nachlasses nicht berüclsichtigt werden. Friedberg den 12. November 1868. Großberzogliches Landgericht Frledderg Reiz, Hofmann, Landrichter. Landgerichts ⸗Assessor. Bekanntmachung 2823 Die am 11. November 1. J. fällig gewesenen delzgelder find binnen 10 Tagen ander zu dezahlen widrigensalls das Zwangsverfahren eingeleitet werden wird. a Ockstadt am 13. Novemder 1868. Gemeinderechner. Gröninger, Cervelatwurst 2316 ist zu baben dei H. Engel, Metzger. 1 N 0 5 3 2814 Samstag den 21. d. Mts. Hotel zu den drei Schwertern. Großes Concert, ausgeführt von Anfang präcis 7½ Uhr.— Entrée: für der ganzen Kapelle bittet vor 10 Uhr im Saale nicht zu rauchen. des Garde⸗Jägerbataillons. Herren 12 kr., für Damen 9 kr.— Man (Auflage ca. ¼ Million) 2774 ist erschienen und bei allen Buchhändlern und Buchbindern vorräthig. Preis 11 kr. Haupt- Agentur: Bindernagel& Schimpff in Friedberg. 2568 Gestrickte und gehäkelte Kinderkleider olsatia, Mittwoch, 25. Movember, ilesia,„. n Morgens. Passagepreise: Erste Cajüte Pr. Ert. Rthlr. und zwischen Hamburg un Teutonia 1. December. 0 2817 Näheres bei Hamburg-Amerikanische Packetfahrt-Actiengesellschast. Directe Post⸗Dampfschifffahrt Hamburg und Uew-ork vermittelst der Postdampfschiffe Allemannia, Mittwoch, Hammonia, zwischen „ 9. Oecbr., 0 6.„ 165, Zweite Cajüte Pr. Crt. Rihlr. 100, Zwischendeck Pr. Crt. Rthlr. 55. d New ⸗ Orleans, Saxonia 31. December. Passagepreise: Zweite Cajüte Pr. Crt. Rthlr. 150, Zwischendeck Pr. Crt. Rihlr. 55. Christ. Hecht, Spectal⸗Agent in Friedberg. General- Agenten-Geluch. 2809 Ein concessionirter Bremer Schiffsexpedient, welcher mit den Dampfschiffen des Norddeutschen Lloyd, sowie mit dreimastigen Packe tsegelschi Häfen der Vereinigten Staaten Nordamerikas be fördert, fürs Großherzogthum Hessen. einen General Agenten Offerten unter Referenzen nimmt die Expedition dieses Blattes unter Lit. C. K. entgegen. ffen Passagiere nach den verschiedenen sucht unter günstigen Bedingungen Beifügung von und Unter jacken bei M. Volk. Im Kleidetmachen 2820 und Weißzeugnähen in und außer dem Hause empfiehlt sich Frau ay, Kleidermacherin, Schuhmachergasse Nr. 315. 2815 Meia Garten am Fauerbacher Weg ist zu verkaufen oder zu verpachten. 5 Districtseinnehmer Specht's Wittwe, Winterhandschuhe 1194 in schöner Aug wahl zu billigen Preisen bei K. Friedrich neben der Post. Fälaschen⸗ Etiquette pr. 100 Stück 36 kr. bis zu 2 fl. 48 kr., bet Bindernagel& Schimpff. Todes ⸗ Anzeige. 2821 Dem Allmächtigen bat es gefallen uns Kolnische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft C 01 Grundkapital Baare Reserven. Jahres Einnahme an Mithin Garantiefonds O Prämien ze. i a. fl. 3,250,000 „ 3,236,453 „ 2,169,914 2760 Wir beehren uns hiermit ergebenst anzuzeigen, daß Colonia für Friedberg und Umgegend dem Herrn Fritz Hecht, fl. 10,656,367. wir die Special-Agentur der Kaufmann zu Friedberg, übertragen haben und derselbe bereus die amtliche Bestätigung erhalten hat. Darmstadt 8. November 1868. Im Anschluß an Obiges empfehle ich mich hiermit beweg licher Gegenstände jeder Art, als häusliches Mobiliar, früch te u. s. w. zu billigen, festen Prämien gegen Bran jeder Auskunft und Anleitung bei Versicherungsnahmen, auf ein Minimum beschränkt sind, stets gerne bereit, Angelegenheiten angelegen sein lassen. Erledig ung aller darauf bezüglichen Friedberg 8. November 1868. Die General⸗Agentur J. G. Kahlert& Söhne. deren zur Vetmittlung von Versicherungen Waaren, Vieh, Feld⸗ dschaden bei der Colonia. Formalitäten bei der Colonia werde ich mir eine prompte, rasche Fritz Hecht, Agent der Colonia. heute Mittag kurz nach 2 Uhr unsern so lieben Sohn und Bruder Wilhelm Rühl nach langem schweren Leiden in seinem kaum vollendeten 18 Lebensjahre durch den Tod zu entreiben. Verwandten, Freunden und Bekannten diese so schmerzliche Mittheilung mit der Bitte um stilles Beileid. Die Beerdigung findet Donnersiag den 19. d., Nachmittags um 3 Ubr statt. ö Friedberg den 17. November 1868. Die trauernden Hinterbliebenen. e S tete 22 ͤ— Fruchtpreise. Per Malter. Friedberg, 18. November. Waizen 11 fl. 35 kr.; Korr. 8 fl. 40 tr.; Gerste 7 fl. 45 kr. Hafer 5 fl.— kr. Frankfurt, 16. November. Waizen 11 fl. 45 kr.; Korn 10 fl.— kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 9 fl. 10 kr. Grünberg, 14. November. Waizen 11 fl. 23 kr.; Korn 8 fl. 49 kr.; Gerste 7 fl. 8 kr.; Hafer 5 fl. 6 kr.; Zu Molter 7 fl. 50 tr.; Erbsen 9 fl. 57 kr.; Wicken— fl. — kr.; Saamen 15 fl. 20 kr.; Kartoffeln 2 fl. 10 kr. Mainz, 13. Nov. Waizen 11 fl. 55 kr.; Korn 9 fl. 9 tr.; Gerste 7 fl. 40 kr.; Hafer 5 fl. 57 er.) a 5 fl. 42 tr.; Roggenstroh per 100 Gebund — kr. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. Mitgetheilt von dest. 250 fl. b. R. 1839 148 G. S. Lindhelmmer. Frankfurter Cours. 8 250,„ 1854 68½ G. 75—„ 100 Pr. L. 1858 142 ½ G. 18. November 1868. Cours der Staatspapiere. 8 500, v. 1860% 76% 6. Oesterr. 50% Met. 1859 1. Lst.] 62/ G. Gr. Hess. 4% Obligat. 90% G.„ 100 Pr v. 1864 10%. 9 50% Nat.-Anl. 1854 53% G. 5 3½7% Obllgatlen. 8 2 Sehwed Thlt. 10-L. 147 35 5 50% steuerfrele Oblg. 52 ½ 6 Nassau 4½0% Obl. b. Rth. 95½ P 2 Bad. 35 fl. Loose 53 8 b. breussen 4 ½% Obligat. b. Rth. 95 P. 8 o do do—— 2 nurn 40 0 Eg. 1610 175 5 4⁰ do. do. 87¾ G. Kurhess. 40% Obl. b. R. à 105 87% G. 7 Or. Hess. 50 fl.. b. R. 195 1 85 Bayern 5% Obligation. 101% 6 Frankf. 3½0% Obligat. 80 P. 2* d 4 5 5 4½% 1 jabr. b. kth. 96¼½ 6 5 30% 8 2 sz. 2 fl. L. b. n. 28 k: 5 40 de do 89½ 6 Russland 50% Obl. 1. L. à fl. 12 84¼ P 122 Würtemb. 4½0% Obl. b. Rth. 94½ 6 Finnland 4½%% Pfdbr. 1. R. 105—— 2 Pistolen fl. 9 49—51 8 4% do do—— Schweden 4 ½0% O. 1. R. à 10586 P 2 Doppelte„ 9 5052 Baden 4¼%% Obligat. 94½ G. 15 4½0% Pfb. 1. R. 4 105—— 2 Preuss. Friedrd'or„ 9 57½—58½ 5 40% Obligat. 186½ G. N.-Amer. 60% St. 1. E. 1882 J 785/ G. 85 Holl. fl. 10 Stücke„ 9 54—56 5 7 8 ue 5 8 8 8 Rand-Dueaten„ 537-39 Voll einbezahlte Eisenbahn- Actien und Prioritäten. 220 FPranes-Stücke„ 9 27—28 4½% Bayr. Ostbahn 1265/8 6 30% Liv. C. D.& P/. fr. à 28 kr. 307% G. 2[Engl. Sovereigns.„ 11 54—58 50% sächsische Pfandbr. b. R. 1 5% Tose. Ceutr.-Eisenb.-Pr. 465¼ G. 2 ERuss. Imperiales„ 9 50—52 30% Oesterr. St.-Eisenb.-Prior. 528 6 50% Elisabethbahn-Prior. 6% 74/8 6. E Gold pr. Zoll- Pt. 60% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 96305 G. 50% do. neueste Emiss.% 73 ½ G. I Hchh. Sid. pr. Z. Pf.—— 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 43% G. 4½0% Hess. Ludwiesb.-Prior. 94½ G.] Preuss. Kassensch.„ 1 44% 45 Wiener Wechsel- Cours 101, G. 8 Dollars in Gold„ 2 27—28. Für An- und Verkauf aller Werthpapiere empfiehlt sich bestens unter Zu Auskunft über Verloosungen, Coupons- Zahlungen u. 8. w. sicherung reeller Bedienung und ertheilt gerne jede gewünschte S. Lindheimer in Friedberg. Der Lahrer Hinkende Bote für 1869 — 4— dit bl Hef Land lag, sort ein hebung übentich Einkoma ist und teuer el Pr. nelenbal gegenwa Dedung gesucht Bundes Ministe Er kit Kricgem Verbesse zu halte Munister Mismarc voller 5 geordnet wird ge tuischicl ausgess gestellt deutsch die ei werden, hierdur laßt, v Steuer den 2 Preußt über Bei d Herren! 1 gisetzes den ist das sie über von Die J verde reich. der ei auf d der vellen nicht dull