deny J eisung Len Stahl. kum en dan preis, sch. he 1868. Dienstag den 10. november. M 133. Anzeiger für Oberhessen. ö 4 2 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Hritdberger Jntelligenzblatt. Etscheint jeden Diensiag, Donnerstag und Samfgag. — udâ— D—ͤ—6 Auf den„Anzeiger“ kann man für die Monate November und December abonniren. Amtlicher Theil. Friedberg am 2. November 1868. Betreffend: Den Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen Mineralölen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Polizei⸗Verwaltung zu Nauheim und den Polizeicommissär zu Wickstadt. Die von Großherzoglichem Ministerium des Innern in obigem Betreffe wegen Anwendung der Verordnung vom 17. October d. J. in Nr. 57 des Regierungsblattes, den Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen Mineralölen betr., gegebene Instruction theilen wir Ihnen im nachstehenden Abdruck zur pünktlichen Beachtung namentlich auch des Schlußsatzes hierdurch mit. Ter a p p. N Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Wegen Anwendung der Verordnung vom 17. October l. J., den 26. October 1866, wonach die Lagerräume für Petroleum von Haus- N Verkehr mit Petroleum und anderen leicht entzündlichen Mineralölen[ haltungs- und Geschäftskellern ꝛc., in welchen andere Materialien auf⸗ N betreffend, ertheilen wir hiermit folgende Instruction: bewahrt werden, durch eine feuerfeste Scheidewand abgetrennt sein N Zu§. 1. Rohes Petroleum wird dermalen auf inländischen] müssen und nur zur Aafbewahrung des petroleum-Vorraths benutzt ö Eisenbahnen nicht befördert. Für den Transport zu Wasser sind in werden sollen, ist hier in Wegfall gekommen und dafür nur die Be⸗ g den Staaten, durch welche rohes amerikanisches Petroleum in das stimmung aufgenommen worden, daß die Lagerräume nicht zur Auf⸗ N Großherzogthum Hessen verführt werden könnte, besondere polizeiliche bewahrung anderer, leicht entzündlicher oder große Wärme entwickelnder 0 Vorschriften erlassen worden, durch welche dieser Transport erschwert] Gegenstände benutzt werden. wird. Es ist hiernach vorerst nicht anzunehmen, daß groͤßere Quanti⸗ Eine Bestimmung darüber, in welchen Gefäßen die Vorräthe von täten von rehem Petroleum zum Zweck der Raffinage, zur Beleuchtung,] Petroleum aufzubewahren sind, enthalt der 5. 2. nicht, weil es mißlich Beheizung, zur Erzeugung von Farben und Firnissen, oder für andere ist, hierüber im Allgemeinen Vorschriften zu ertheilen. Zulassig zur technische Verwendungen, in das Großherzogthum eingeführt werden. Aufbewahrung der Petroleum-Vorräthe sind Gefäße aus Eisenblech, 5 Diese Möglichkeit bleibt indessen nicht ausgeschlossen. Weißblech, Zink. und Kupferblech, wenn solche vollkommen dicht ver⸗ Robes Petroleum ist undurchsichtig, von grünlicher oder bräun⸗ schlossen sind; Fasser, von nicht über eine Ohm Inhalt, wenn dieselben licher Farbe und hat die Beschaffenheit eines dünnflüssigen Theers, vollkommen dicht und mit eisernen Reifen umgeben sind; Krüge oder während das gereinigte Petroleum gewoͤhulich vollkommen durchsichtig]Flaschen aus Steingut oder Glas, wenn solche nicht über dreißig ö und sehr dünnfluͤssig ist und als besonders charakteristisches Merkmal] Maas Inhalt haben, gut zugestopft werden und mit einer Umhüllung ö eine schwachbläuliche Opalisirung(Schillerung) zeigt, weiche bei der] von Stroh, Weiden oder anderen Materialien, zum Schutz derselben Betrachtung gegen einen weißen Hintergrund besonders deutlich her- gegen Zerbrechen, umgeben sind. vortritt. An manchen Orten sind viele Gebäude nur mit Balkenkelleru Rohes Petroleum gehört zu den feuergefährlichsten Körpern; versehen und die Verkäufer von Petroleum wohnen vielfach in ge⸗ es entwickelt bei der gewoͤhnlichen Temperatur entzündliche Dampfe mietheten Geschäftslokalen. Die Bestimmungen des§. 2. al. 1, sind und läßt sich ohne vorherige Erwärmung entzünden. Einmal im in solchen Fällen schwer ausführbar und kann dann, nach al. 2.§. 2, Brand, kann es mit Wasser nicht gelöscht werden und entwickelt eine[unter Umständen das Lagern von Petroleum bis zu 5 Ctr. auch im so starke Hitze, daß auch das Löschen durch Aufwerfen von Sand Freien in Hausgärten, oder unter offenen Schuppen, gestattet werden. oder Erde unmöglich wird, wenn eine größere Quantität brennt. In jedem einzelnen Fall soll hierüber, je nach Umständen, von der Hiernach ist besondere Vorsicht beim Trausport und der Lagerung Ortspolizeibehörde entschieden werden. Während bei dem Lagern vou von rohem Petroleum geboten. In Rücksicht hierauf ist das Lagern] Petroleum in Kellerräumen darauf zu sehen ist, daß ein in denselben desselben innerhalb der Orte und in bewohnten Gebäuden nach 8. 1. ausgebrochener Brand leicht erstickt werden kann; daß also Wände, unbedingt verboten. Decken, Thüren und Läden feuerfest und letztere gut schließbar sind, Ob und in wie weit gestattet werden kann, rohes Petroleum auch leicht durch Vorsetzen von Mist, Erde und Sand möͤglichst luft⸗. außerhalb der Orte, in von menschlichen Wohnungen entfernt gelege⸗ dicht abgesperrt werden konnen, wobei im Fall eines Brandes an ein nen Gebäuden zu lagern, eder zu verarbeiten, soll in jedem einzelnen Aus räumen der Keller nicht gedacht wird, soll beim Lagern von Falle, nach den lokalen Verhälenissen, bemessen werden. Im Allge⸗ Petroleum im Freien vorzugsweise darauf gesehen werden, daß die meinen kann hierbei angenommen werden, daß Magazine oder Lager⸗ Petroleum⸗Vorräthe bei in der Hofraithe selbst oder in der Nachbar⸗ stätten für rohes Petroleum, wenn Quantitäten von mehr als 30 schaft ausgebrochenen Bränden moglichst rasch entfernt, oder mit Erde hessische Ohm, oder mehr als 30 Orginalfaß, gelagert werden sollen, bedeckt werden konnen. mindestens 4000 hessische Fuß(12 Minuten) von den zunächst ge⸗ Es empfiehlt sich, von den Petroleum, Verkäufern zu fordern, legenen Gebäuden, oder von entzundlichen Gegenständen(Waldungen ꝛc.) J daß sie eine entsprechende Menge von Sand, Erde oder Gaskalk, neden entfernt sein sollen. Bei det Lagerung von kleineren Quantitäten den Lagergefäßen, vorräthig halten, um einen Brand beim Ausbruche rohen Petroleums in Magazinen über der Erde, oder bei der Lagerung sogleich durch Aufschaufeln von Sand, Erde ic. ersticken zu konnen. desselben in unterirdischen Kellerräumen kann, je nach Umständen, auch Zu§. 3. Das Lagern von großeren Quantitäten als fünf eine kürzere Entfernung zugelassen werden. Centner von gereinigtem Petroleum war nach der Verordnung dom Ueber die Construction und Einrichtung der Magazine gelten 26. October 1866 nur in entfernt von allen menschlichen Wohnungen dieselben Bestimmungen, welche weiter unten zu§. 3 angegeben sind. gelegenen und polizeilich genehmigten Gebäuden, oder in hierzz beson⸗ Dagegen ist der Gebrauch von Feuer und Licht in Magazinen, wo ders bestimmten staͤdtischen Depots, gestattet. rohes Petroleum lagert, unbedingt zu verbieten. In Folge hiervon haben Petroleumhändler sich außerhalb der Zu 5. 2. Für den Detailverkauf, sowie für den häuslichen Orte besondere Keller oder Magazine hergerichtet; worauf auch für die Verbrauch(in Wirthschaften, Fabriken ic.) genügt gewöhnlich ein Folge hinzuwirken sein wird. Dagegen kann nach§. 3. der Verord- Vorrath von 5 Ctr., welcher innerhalb der Behausung gelagert werden[nung vom 17. October l. J. auch in besonderen Fällen den Eisenbahn⸗ kann. Bei besonders starkem Detailverkauf kann der Verbrauch im Verwaltungen und Privaten gestattet werden, Depots für gereinigtes Haus durch Zufuhr aus bem Magazin ersetzt werden. Um indessen] Petroleum innerhalb der Städte zu errichten, und den 15 auch für bedeutendere Detailgeschafte einen entsprechenden Vorrath kann zugestanden werden, eine großere Anzahl von Originalfuͤssern im Haus zuzulassen, kann dieser Vorrath auf zehn Centner(vier mit Petroleum zue mpfangen, vorübergehend auf kurze Zeit, bis zur Originalfaß) erheht werden. Die Lagerung desselben muß aber in Vertheilung an die Detaillisten, in den eigenen Hofraithen zu lagern seuersicheren Keller⸗ oder Magazins räumen stattsinden. Bei der Ertheilung der Erlaubniß zur Anlage von dauernden Die Bestimmung des§. 3 alienn 2, der Verordnung vom T grotzeren Lagerräumen innerhalb der Ortschaften für gereinigtes Petroleum, sind vorzugsweise folgende Bestimmungen zu ertheilen. Die Lagerräume dürfen nur in feuerfesten, unterirdischen Gewölben oder in massiven gewoͤlbten Speicherräumen bestehen, welche mindestens 150 hessische Fuß von anderen Baulichkeiten entfernt, unbewohnt sind, nur ein Erdgeschoß enthalten, keine Ausfluͤsse oder Abzüge nach außer— halb haben, weder selbst für Aufbewahrung anderer, leicht entzünd— licher oder große Wärme entwickelnder Gegenstände dienen, noch mit Räumen in Verbindung stehen, in denen derartige Gegenstände lagern, oder in denen Feuerungen angelegt sind, oder Licht oder Gas gebrennt wird. Es durfen weder Holz- noch Eisenconstructionen(insbesondere keine hölzerne oder eiserne Säulen, Träger oder Balken) zur Anwen- dung gebracht werden. Der Fußboden muß entweder ungepflastert und mit einer min⸗ destens 3 Zoll hohen Sandschichte bedeckt sein, oder es muß sich in dem Lagerraum eine Senkgrube von ausreichender Größe befinden, nach welcher der Fußboden von allen Seiten ein angemessenes Gefälle hat. Alle Thüren in den Lagerräumen dürfen erst 15 Zoll über dem Fußboden angelegt werden; bis zu dieser Höhe muß eine 20 Zoll starke massive Schwellmauer aufgeführt sein, wodurch das Ausfließen von Petroleum nach Außen verhindert wird. Die Einrichtung der Fenster muß der Art sein, daß von außen in dieselben Nichts hinein— geworfen werden kann. Fenster und Thüröffnungen müssen mit eisernen oder auf der Innenseite mit starkem Eisenblech beschlagenen Läden versehen sein, welche sich von außen öffnen und schließen lassen. Durch geeignete Vorkehrungen ist dafür zu sorgen, daß in den Lagerräumen fortwährend eine starke Ventilation stattfindet.— In wieweit von diesen Beschränkungen mehr oder weniger ab— gesehen werden kann, wenn der Zweck der Feuersicherheit doch erreicht wird, muß in den einzelnen Fällen, je nach Umständen, bemessen werden. Unter welchen Bedingungen und in welcher Anzahl von Fässern das Lagern von mehr als 10 Centner Petroleum vorübergehend innerhalb der Orte gestattet werden kann, muß je nach den lokalen Verhältnissen bemessen werden. Zu S. 4. Im Allgemeinen ist darauf zu halten, daß die Lager⸗ räume für Petroleum nicht mit Licht betreten werden. Da indessen die Controle hierüber schwer zu handhaben ist, so erscheint das un— bedingte Verbot, wie solches in§. 2. und 3. der Verordnung vom 26. October 1866 ausgesprochen worden ist, mißlich, und es wurde deßhalb in§. 4. der gegenwärtigen Verordnung gestattet, die Lager⸗ räume mit der Davy'schen Sicherheits⸗Lampe zu betreten. Von dem Vorhandensein solcher Lampen kann sich die beaufsichtigende Polizei— behörde leicht überzeugen. Zu§. 5. Der Verbrauch von Petroleum hat so zugenommen, daß die Bestimmung in§. 4. der Verordnung vom 26. October 1866, wonach in den Geschäftslokalen für den Detail⸗Verkauf nur 2 Gefäße von je nicht über 4 hessische Maas Inhalt aufgestellt werden dürften, insbesondere in größeren Städten und in Hinsicht auf die weitere Bestimmung, daß bei Licht kein Abfüllen von Petroleum in den La⸗ gerräumen vorgenommen werden sollte, den Handel mit Petroleum beengte oder zu Uebertretungen der bemerkten Bestimmung führte. Die Bestimmung in§. 5. der neuen Verordnung gestattet, eine nach Bedarf bemessene Anzahl von Gefäßen fur den Detailverkauf in den Geschäftslokalen aufzustellen und schreibt eine bestimmt zulässige Größe für diese Gefäße nicht vor. Wenn Gefäße angewendet werden, aus welchen das Petroleum durch Uebergießen in die Maas gefäße entnommen wird, so werden solche Gefäße, schon ihrer leichteren Hand⸗ habung wegen, nicht größer als 4 Maas(circa 13 Pfund) Inhalt anzuwenden sein und in der Mehrzahl der Fälle durften 2 bis 5 solcher Gefaͤße genügen, um den Anforderungen der Kunden zu ent⸗ sprechen und das Abfüllen in den Lagerräumen bei Licht unnöthig zu machen. Es scheint aber auch unbedenklich, größere Gefäße, welche mit Krahnen zum Ablassen des Petroleums in die Maasgefäße ver— sehen sind und zwar bis zu 20 Maas Inhalt, in den Geschäftslokalen zuzulassen, wenn solche aus starkem Blech verfertigt, gut schließbar eingerichtet siud und an Orten aufgestellt werden, wo sie der Erwär— mung durch Sonne oder Oefen nicht ausgesetzt werden. In Detail— geschäften, wo während der Wintermonate per Tag und kurz vor Anbruch der Nacht größere Quantitäten als 20 Maas Petroleum verzapft werden, kann angeordnet werden, daß eine weitere Anzahl von am Tag gefüllten Gefaͤßen an einem Orte im Keller oder La— gerraum vorräthig gehalten wird, von wo sie, je nach Bedürfniß, geholt und in das Geschäftslokal gebracht werden können. Der Ortspolizeibehörde soll, je nach der Größe, der Lage, der feuersicheren Einrichtung des Geschäftslokals und dem Bedürfniß des Kleinhandels, die Befugniß zustehen, die Quantität des im Geschäfts⸗ lokal aufzubewahrenden Petroleums im Maximum zu begrenzen, wo— bei nur in besonderen Fällen uͤber 20 Maas hinaus zu gehen sein wird. Zu§. 6. Bis auf den Schlußsatz entspricht dieser Paragraph demselben§. 6. in der Verordnung vom 26. Februar 1866. Der Schlußsatz ermächtigt die Ortspolizeibehöͤrde, in besonderen Fällen weitere Vorsichtsmaßregeln, als in der Verordnung speciell genannt sind, anzuordnen und verpflichtet diejenigen, welche mit Petroleum handeln, oder solches lagern, diese Vorsichtsmaßregeln zu befolgen. Zu F. 7. Der F. 7. erklärt die für die Lagerung und den Handel mit Petroleum gegebenen Bestimmungen auch anwendbar auf alle sonstige leicht entzuͤndliche Minerale. Diese Bestimmung ist nothwendig, weil unter verschiedenen Namen bereits eben so feuergefährliche ähnliche Oele wie Petroleum im Handel vorkommen und fortwährend neu eingeführt werden. Es sei hier bemerkt, daß das sogenannte Vulcanöl, ein Oel, welches aus dem Petroleum dargestellt und aus Amerika als Maschinen⸗ Schmieröl neuetdings in größeren Quantitäten einge⸗ führt wird, nicht so leicht entzündlich, und nicht so feuergefährlich ist, als gereinigtes Petroleum. Die einzelnen Sorten des Vulcanöls verhalten sich bezüglich ihrer Brennbarkeit verschieden; sie entwickeln erst bei 640 C. bis 100% C. entzündliche Gase, während das gereinigte Petroleum schon bei 380 C. brennbare Gase abgibt; und das Vulcanöl selbst brennt erst wenn es über 110 C. erhitzt wird; es ist also nicht zu den leicht entzündlichen Flüssigkeiten zu rechnen und wurde deßhalb auch im§. 7. nicht speziell genannt. Neuerdings kommt dagegen von Amerika aus ein leicht ent⸗ zuͤndliches Petroleum von 0,65 spec. Gewicht, Gasolin genannt, und in Originalblechflaschen verschlossen, in den Handel, welches zur Darstellung von Leuchtgas verwendet werden soll. Das Lagern dieses Oels(Gasolin) soll nur in gut verschlossenen Blechflaschen und bis zu höchstens fünf Centner innerhalb der Orte und dann nur in feuersicheren Laherräumen geschehen. Schluß bestimmung. Insoweit auf Grund der Verordnung vom 17. October l. J. und der gegenwärtigen Instruction von der Polizeibehörde besondere Vorschriften ertheilt werden, sind dieselben stets in eiuer schriftlichen Ausfertigung den betreffenden Personen zuzustellen, welche deren Em⸗ pfang zu bescheinigen haben. In Verhinderung des Miaisters: v. BDechthol d. Hallwachs. Betreffend: Die Beiträge der wohlstehenden katholischen Kirchensonds zu dem allgemeinen katholischen Kirchenfond für kirchliche und geißliche Zwecke für 1869. Da s an die Friedberg den 7. November 1868. e„ o e katholischen Kirchen vorstände. Zur Bestreitung der Bureaukosten der katholischen Dekane und zu anderen kirchlichen Zwecken, sowie zur Zahlung des Gehaltes des Stiftungsanwaltes bedarf der allgemeine kath. Kirchenfonds im Jahre 1869 die Summe von 1696 fl., welche nach höchster Verfuͤgung auf die betr. kath. Kirchen⸗ und milden Stiftungsfonds ausgeschlagen worden sind. Indem wir Ihnen nachstehend einen Auszug aus der gefertigten Repartition mit dem Auftrage übersenden, fur die Berichtigung zu sorgen, weisen wir Sie zur Zahlung der den einzelnen Kirchen zu Last kommenden Beiträge an die Großherzoglichen Districtseinnehmereien an, und ertheilen den etwa fehlenden Eredit zu Lasten des Reservefonds. 1) Kirche zu Ilbenstadt 2 fl. 30 kr., 2) Kirche zu Nieder⸗Mörlen 4 fl. 11 kr., 3) Kirche zu Ober⸗Mörlen 3 fl. 55 kr., 4) Kirche zu Ober⸗Wöllstadt 5 fl. 21 kr., 5) Kirche zu Ockstadt 3 fl. 27 kr., 6) Kirche zu Oppershofen 54 fl. 14 fr., 7) Kirche zu Rockenberg 9 fl. 40 kr., 8) Kirche zu Wickstadt 13 fl. 41 tr. Tera p p. Spanien. Madrid. Serrano, Dulce und Topese dementiren die Versicherung der Pariser Presse, daß sie die Candidatur Montpensier's unterstützen wurden.— Die Demokratenversamm ⸗ lung, welche auf den gestrigen Abend in das Opernhaus berufen war und wobei Castelan sprechen sollte, wurde von Castelan abbestellt, nach⸗ dem 2700 Karten vertheilt worden waren. Der⸗ selbe spricht den Wunsch aus, Unordnungen zu verhüten, welche das Versammlungsrecht discredi⸗ tiren könnten.— Mehrere Individuen drangen in die Wohnung des päpstlichen Nuntius und wollten ihn zwingen, Geistliche zu bestimmen, welche einer Leichenfeier beizuwohnen hätten. Der Nuntius ver⸗ weigerte dieß und die Polizei arretirte mehrere Ein⸗ dringlinge. Der Nuntius begab sich darauf zu Marschall Serrano und bat um deren Freilassung, wobei er zugleich die Gelegenheit ergriff, seine versöhnlichen Gefühle für Spanien auszusprechen. — Zahlreiche israelitische Familien von London und Lissabon fragten bei der provisorischen Re⸗ gitrung an, ob dieselbe die früheren Gesetze, welche ihre Verbannung aussprachen, aufgehoben habe. Die Regierung antwortete bejahend. — Die„Gazeta“ veröffentlicht ein Decret Serrano's, datict vom 25. Oktober, wodurch Prim zum Marschall ernannt wird. — Ein Circular Prim's verbietet Militärs aller Grade an politischen Versammlungen Theil zu nehmen, da bei aller Freiheit, die jeder Bürger zu beanspruchen habe, doch die Strenge der a Disciplin aufrecht erhalten werden müsse. — In Folge von Gerüchten über Uneinig⸗ leiten zwischen Unionisten, Progressisten und Demokraten entstand an der Börse eine Baisse. Der Zwiespalt soll entstanden sein wegen der Abfassung des Manifestes des Wahlcomite's auf der Basis, die in der kürzlich bei Olozaga ab⸗ gehaltenen Versammlung festgestellt wurde. Man glaubt versichert zu sein, daß in der letzten Stunde ein Verständniß erzielt worden sei. — Aus Vaöffel des Kleie Groß⸗Kal solgenbe Untericht umme an det blalts zu ichlung Anz üb funde Aleldul öffentlich werden. grit! binder⸗ der Be dig de Donaufü da, Blatt verö ürstenthüm ö 17 er. i 1 n an Ein Bukarester — zu a verfaßtes an e der ee Ueber die Verbi emorandum f chutzmä stelll uer und der li erbindung, we „ worin üb ächte werden soll linksmalnis welche zwi er den D Der Ha oll, erfährt chen Eisenb zwischen M ruck hei* uptbahnhof 1 man nachst ahn her ünchen imer und Dar für Gitter k ehende Ein rge⸗ Bevölkerung Ueber die Reli armstädter Lands ommt zwisch nzelheiten. 1867 rung Bayerns Religlons⸗ A Landstraße zu en die Oppe 7 läßt di nach dem S ⸗Angehörigke liegen. Di ppen⸗ den 4847 ie amlliche Statisti Stande v gleit der gen. die B 1 824 40 51 e Statistik 8 4 om 3. D Zahn- lischen, 9 beben 3.40 ben „90 der protest anlisch 3 9 538 0** en 3269 de 57 katho⸗ 9 der reformir⸗ 100 mar und di I die G rtafei an Anschluß Kb Oesterreichs gell f 0 i onaufürstenthümer— ic. von da wird h * meri ünscht] Viadr a wir hinter S eum den Si erika. New⸗ Jork über 115 9 Sa en her mittelst ei Anzal 5 ieg Grant's rk. Der 2 15 welche 1 Main un 1 her Bahn telst eines] te a zahl w und C 5 4 bel elcher in nach einer. und einer Brü en Confess ährend J olf über] Gr da n P g 2 fessior a er da, 5 aufen noch Nachri ax' ist groß. 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Die 5„eine ja bieser Schrisif erinnert an de Lahrer hink wo, drittel-⸗M 1 urch die R 6 eine An artig in Berlin„ mel f Kalend 5 hriftsteller it hi den unsterblich kender 5 ajorität i epublika g zahl während e weilenden hessi den: Eine li er bringt ei st hier oft sogar ü ichen Heb wurd,* 1 im Reprä ner die Zwei der Mili n Hause ab hessischen O m gegen⸗ ichen Texten einen umfangrei sogar übertroff el. graph 1 n 0 e geen unh e ene eee Holzschuitte“ e ne* Der die ge nd zwischen B en Vereini„ gestohlen mselben seine sär immer mit N 1 Frauen bor ge ber feinst a genseiti ayern und inigten! Dar e sümmiliche achschtüsfel 1 dorfer Blatter Fallen gesetzes ge Anerkennu nd Italien ü armstadt en Kleidungstü 5 ter.) ö und di ennun d f über thuenden.Der älte gstücke knannt brecher d die ern es Naturalisatio Fähn en in der bessis älteste der Einjä 1 Für die Wa e 2 relcun wurden ratifitirt ng nichtpolitischer Ber Baba 1 e Ne in d l eschädigten N 8 er⸗ 0 adt 1 im Portepee⸗ e 8 gen. 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Sc ä f en 271ʃ5 9 tüchtiger Ich 8 1 eee Naehe „ 7 S818 chen · K meisler Wilbelr; in Schuhmachergeselle Pie Zuse Eichen, Buche Kiefern Paudet N helm Baß it treten del S 8 usammenkunft en und Klefera⸗ Wund er zu N chuhma u gz; ba 1 ist am Weidi a⸗Stan leder ⸗ WI cher⸗ ch den 6. N eidigs gen. IIstadt. Groß berzo ovember 1868. dals. zoglicht Bürgermelsterei B 2 u e l.. Sap bac 2 2761 Zum„Würtemberger Hof.“ ilsener Bier. G. Steinhäuser. Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe. 2710 Eine Anzahl vorzüglicher Lefaucheuxgewehre und Scheibenbüchsen aus den ersten Fabriken, ferner Jagdtaschen, Patronentaschen, Palverhörner, Ladmaße, Pflasterschläger, Visire auf Büchsen, Kugelsetzer, Kugelzangen und verschiedene sonstige Jagdrequisiten werden von dem Unterzeichneten wegen Aufgabe seines Geschäfts zu billigen Preisen verkauft. 5 Darmstadt, 2. November 1868. K. W. Louis, obere Rheinstraße Nr. 6. Kölnische Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft ö 2 oIonia. Geindeaptaa!:: i 5, 250,000 Baare Reser ven„ 3,236,433 Jahres⸗Einnahme an Prämien ꝛc.„ 2,169,914 Mithin Garantiefonds fl 10,656,367. 2760 Wir beehren uns hiermit ergebenst anzuzeigen, daß wir die Special-Agentur der Colonia für Friedberg und Umgegend dem Herrn Fritz Hecht, Kaufmann zu Friedberg, übertragen haben und derselbe bereits die amtliche Bestätigung erhalten hat. Darmstadt 8. November 1868. Die General⸗Agentur J. G. Kahlert 8 Söhne. Im Auschluß an Obiges empfehle ich mich hiermit zur Vermittlung von Versicherungen beweglicher Gegenstände jeder Art, als häusliches Mobiliar, Waaren, Vieh, Feld⸗ früchte u. s. w. zu billigen, festen Prämien gegen Braudschaden bei der Colonia. Zu jeder Auskunft und Anleitung bei Versicherungsnahmen, deren Formalitäten bei der Colonia auf ein Minimum beschränkt sind, stets gerne bereit, werde ich mir eine prompte, rasche Erledigung aller darauf bezüglichen Angelegenheiten angelegen sein lassen. Friedberg 8. November 1868. 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Lebrers an der höheren Ge⸗ werbschule zu Darmstadt Professor Dr. Friedrich Karl Auguft Moldenhauer, und Marie Adele Meta de Beauclair, Tochter des penstonirten Großh. Krelsassessors dahler Louis de Beauclair. Getauft e: 2. Nov. 5. Nov. Dem Bürger zu Bodenheim im Kreise Oppenheim und Hautboisten beim 1. Großh. Jäger ⸗ Bataillon dahier Johann Joseph Aloys Kimmerl ein Sohu, Johann Friedrich, geboren am 25. Oktober. Beerdigte: 3. Nob. Karl Fellner, Söhnchen des Ambrofius Fellner aus Neudorf in der Oberpfalz im Königreich Bayern, alt 2 Monate, 25 Tage, gestorben am 1. Nov. 5. Nov. Johannes Becker hiesiger Bürger und Schreinermeister, alt 47 Jahr, 12 Tage, gest. am 4. Nov. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. kann sogleich bezogen werden. d. Blattes. und Unter jacken bei M. Volk. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff, Bei Bindernagel& Schimpff in Friedberg pol Dem 1 5 in ee a und ostconducteur dahier Friedri enjamin eber ein überhaupt gegen alle Hals- und Brust⸗Affec⸗ Sohn. Johann Jakob Friedrich, geboren am 2. Oktober. Dieser Kräuter ⸗Syrup in Flaschen zu. Nee 1 eren n slbern. nussche auf f red Medic tler II dem 2 namen auf d licten diese Bezir richte untei etsten dath Bezis feine. suchu gerich I Lehre Lehre chimpff Der lender aalen inkenden Joltn * 18809 1 erschienen und sus igt. en dahitl, 117 Tul, 4716 Schild nee und feltenbautt, en, Sen 81 Beilage zum Anzeiger für Oberhessen. u 133. ——— Hessen. Darmstadt. Das Großberzog⸗ liche Regierungsblatt Nr. 56 enthält: I. Mittheilung des Textes der preußischen Militär strafgesete, deren Einführung durch Gesetz vom 19. April 1 av geordnet ist. II. Ordensverleihungen. S. K. H. der Großberzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 4. August dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Gorxheim Franz Schmitt das allgemeine Ehrenzeichen mit der Juschrift: „Für treue Dienste“; am 8. Sept. dem geistlichen Ratb, Dekan dee Dekanats Bingen und katholischen Pfarrer in Ockenbeim Bender, in Anerkennung seiner fünfzigjäbrigen treuen und ersprießlichen Dienstführung, das Ritterkreuz erster Klasse des Ludewigsordens; am 12. Sept. dem Baurath und ordentlichen Professor der phtlosophischen Fakultät an der Landeseuniversiiät Dr. Hugo von Ritgen das Ritterkreuz erster Klasse des Philippserdens; am 19. Sept. dem ordentlichen Professor der evangelisch⸗ ihcologischen Fakullät an der Landeouniversität Dr. Dill⸗ mann— und dem ordentlichen Professor der philosophischen Fakultät an der Landesuniversität Dr. Lange das Ritter⸗ kreuz erster Klasse dieses Ordens; am 28. Sept. dem Steueraufseher bei der Ortseinnehmerei Mainz Eckhardt, mit Rücksicht auf seine fünfzigjshrigen treuen Dienste, das süberne Kreuz dieses Ordens; am 30. Sept. dem Zoll; ausseher bei dem Hauptzollamte Mainz Götz, mit Rücksicht auf seine fünfzigjährigen treuen Dienste, das silberne Kreuz dieses Ordens; am 10. Oklober dem Doktor der Medicin und Augenarzt Adolph Weber in Darmstadt das Ritterkreuz erster Klasse des Philippordens. III. Namensveränderungen. S. K. H. der Groß herzoz haben allergnädigst geruht: am 16. Sept. dem Joh. Jacob von Lorsch zu gestauien, statt seines bisherigen Familiennamens Jacob in Zukunft den Familiennamen Neudörfer,— am 19. Sepf. dem Johannes Ph. Meyer von Heusenstamm zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens Meyer in Zukunft den Familiennamen Büttner,— am 7. Oct. dem Heinrich Wollbeck zu Stein⸗ bach zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens Wollbeck in Zukunft den Fa:niliennamen Keßler— und dem Valentin Udet zu Offenbach zu gestatten, statt seines bisherigen Familiennamens Udet in Zukunft den Familien⸗ namen Schneider zu fü ren. Iv. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Sept. den Kreisarzt des Kreismedicinalamt? Alzey Dr. Caprano zum Kreis— arzt des Kreismedicingdamts Mainz II.,— den Kreisarzt des Kreiemedicinalamts Fürth Dr. Sauerwald zum Kreis⸗ arzt des Kreismedicinalamts Alzey,— am 16. September den von dem Herrn Grafen zu Solms ⸗Laubach auf die evangelische Pfarrstells zu Weiterfeld präsentirten evangel. Pfacrer zu Freienseen Koch für diese Stelle— und am 19. Sept. den von dem Hrn. Fürsten zu Isenburg⸗Birstein auf die erste evangelische Pfarrstelle zu Offenbach präsen⸗ tirten zweiten evangelischen Pfarrer daselbst Bonhard für diese Stelle zu bestätigen;— an demselben Tage dem Bezirksgerichtsrath und seitherigen ersten Untersuchungs⸗ richter bei dem Bezirksgerichte Mainz Friedrich Lehne, unter Belassung seines Richteramts die Funktionen eines ersten Untersuchungsrichters— und dem Bezirksgerichts rath und seithecigen zweiten Untersuchungsrichter bei dem Bezirksgerichte Mainz Ludwig Schön, unter Belassung seines Richieramts die Funktionen eines zweiten Unter⸗ juchungsrichters für den Sprengel des genannten Bezirks- gerichts auf Dauer eines weiteren Jahrs, vom 17. Oct. 1. J. an ger. net, zu übertragen;— am 23. Sept. den Lehrer an dem Gymnastum zu Worms Dr. Burger zum Lehrer an der Realschule zu Michelstadt zu ernennen,— den Schullehrer an der evangelischen Schule zu Tudenrod Gundermann von Uebernahme der ihm übertragenen evangelischen Schulstelle zu Ober⸗Schmitten auf sein Nach⸗ suchen zu entheben und auf seiner bisherigen Dienststelle zu belassen,— den von dem Herrn Grafen zu Stolberg⸗ Roßla und Ortenberg auf die zweite evangel. Schulstelle zu Münzenberg präsenttrten Schullehrer an der evangel. Schule zu Holzheim Glockengießer für diese Stelle zu bestätigen;— an demselben Tage den Finanz ⸗Accessisten Sartorius aus Darmstadt zum Hauptzollamts⸗Assistenten erster Klosse— und den provisortschen Soolausgeber und Kohlenwieger Babel zu Nauheim zum Soolausgeber und Kohlenwieger bei der Saline daselbst mit dem Amtslitel als„Soolcontroleur“ zu ernennen;— am 29. Sept. den Güterexpeditor an der Station Darmstadt der Main⸗ Neckar⸗Eisenbahn Lehr zum Revisor bei dem Controle⸗ büreau dieser Eisenbahn,— den Bauaufseher, charakteri⸗ sirten Kreisbauaufseher Heinzelmann zu Wimpfen zum Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamte Groß⸗Gerau,— am 3. Okt. den Eymnasiallehramts⸗Accessisten Dr. Land⸗ mann aus Heldenbergen zum Lehrer an der Realschule zu Gießen,— den Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Vilbel Dr. Eller zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinär⸗ amtes Bingen,— den Assistenz-Vetermärarzt vom zweiten Reiterregiment Geist aus Worms zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Reichelsheim,— den praktischen Veterinärarzt Dr. Netscher aus Mainz zum Kreisveterinär⸗ arzt des Kreisveterinäramtes Vilbel,— den praklischen Veierinärarzt Dr. Winckler aus Allendorf a. d. L. zum Kreisveterinärarzt des Kreisveterinäramtes Schotten, den drüten Pedellen an der Landesuniversität, sowie Kanzlei⸗ und Carzerdiener Sippel zum zweiten Universi⸗ tätsbiener bei der Landesuniversität,— an demselben Tage den Bau⸗Aspiranten Wetter aus Mainz zum Kreisbau⸗ meister des Kreisbauamts Nidda,— am 7. Okt. den ersten evangelischen Stadtpfarrer zu Darmstadt und Ober⸗ Consistorialrath Dr. Rinck zum Dekan des evangelischen [Dekanals Darmstadt,— den evangelischen Pfarrer zu Stockstabt Stamm zum Dekan des evangelischen Dekanats Dornbeim,— den ersten evangelischen Pfarrer zu Gießen Landmann zum Dekan des evangelischen Dekanats Gießen, — den evangelischen Oberpfarrer zu Lauterbach Trautwein zum Dekan des evangelischen Dekanats Lauterbach,— den evangelischen Pfarrer zu Kaichen Fertsch zum Dekan des cvangelischen Dekanats Rodheim— und den Pfarramis⸗ Candidaten Stamm aus Laut rbach zum vierten Lehrer an dem evangelischen Schulleyrer-Seminar zu Friedberg zu ernennen,— dem ersten evangelischen Schullebrer zu Dudenhofen Diehl die reformirte Schulstelle zu Lengfeld, — am 10. Oct. dem Schullehrer an der dritten katholischen Schule zu Bodenheim Dörr die erste katholische Schulstelle zu Fintben,— und dem Schulamts⸗Aspiranten Friedmann aus Königstädten die zweite evangclische Schulstelle zu Gräfenhausen zu übertragen.— Am 14. Oct. den Finanz⸗ Accessisten Frank aus Merlau zum Hauptzollamts⸗Assistent zweiter Klasse bei dem Hauptzollamte Mainz— und den Wilhelm Kleyenstüber von Düdelsbeim zum Ersatz-⸗Bahn⸗ wärter bei der Eisenbahn von Offenbach nach Frankfurt zu ernennen. (Dic übrigen Ordensverleihungen sind bertits mitgetbeilt.) V. Dienstenilassungen. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Sept. den evangeli⸗ schen Pfarrer zu Naubeim, Münch, von dem Amte als Metropolitan der Klasse Bockenheim bezüglich der evangel. Pfarreien Nauheim, Doryeim und Massenbeim— und den evang. Pfarrer zu Trais an der Lumda, Consistorial- rath Dr Klingelhöffer von dem Amte als Metropolitan der Klasse Frohnhausen bezüglich der Pfarrei Trais an der Lumda zu entheben;— am 3. Oct. den Brücken wärter an der Mainüberfahrt zu Lostheim, Daschmann, seines Dienstes zu enilassen. VI. Versetzungen in den Ruhestand. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Sept. den Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Hirschborn Dr. Schenzer,— an bemselben Tage den Landgerichtsdiener bei dem Landgericht Fürth, Becker, auf sein Nachsuchen, — am 16. Sept. den Schullehrer an der evang. Schule zu Beuern, Henkelmann, in Anerkennung seiner mehr als fünfzigjährigen treuen Dienste,— am 19. September den Landgerichts⸗Assessor bei dem Landgerichte Darmstadt, Reuling,— am 29. Sept. den Schullehrer an der evang. Schule zu Schlierbach, Stöhr.— am 10. October den Schullehrer an der evangel. Schule zu Unter ⸗Sensbach Wilhelm— und am 10. October den Sudffituten des Generalstaatsprocuratots bei dem Obergerichte der Provinz Rheinhessen, Siaatsprocurator Dr. Valckenberg, unter An⸗ erkennung seiner treu geleisteten Dienste, auf sein Nach ⸗ suchen, in den Rubestand zu dersetzen. — Das„Fr. J.“ läßt sich von bier schreiben: Die ursprüngliche Fassung des§. 1 des Personal⸗ steuergesetzes, welche Ausländer, in soferne sie keine gewerblichen Niederlassungen im Groß- berzogthum besaßen, von der Personalsteuerpflicht befreite, ist auf Antrag des Abgeordneten George im vorigen Jahre dahin abgeändert worden, daß Ausländer zu dieser Steuer auch dann heran⸗ zuziehen seien, wenn sie ein Jahr lang Wohnsitz innerhalb des Großherzogthums gehabt haben. Mehrere Städte unseres Landes waren beliebte Domicile für Ausländer, welche sich besonders auch mit Rücksicht auf die ihnen früher eingeräumte Steuerfreiheit gerne in denselben niederließen. Da die Betreffenden nunmehr auch zur Einkommen- steuer zu contribuiren haben, so ist ein wesentlicher Anziehungspunkt weggefallen und macht sich denn auch nicht am Geringsten in unserer Stadt eine starke Abnahme an der Zahl der domicilirenden Fremden bemerklich. — Nach der„D. Ztg.“ hat des Großherzogs K. H. aus der Cabinetskasse 600 Free. für die durch die Ueberschwemmung Beschädigten bewilligt und viesen Betrag dem schweizerischen Bundesrath zur Verfügung gestellt. — Außer den reichlichen Beiträgen an Geld, beiläfig 1500 fl., welche dem hiesigen Hülfscomite für die Nothleidenden in der Schweiz zugeflossen, sind jetzo auch, in Folge Ersuchens um Zusendung von Naturalien, aus Babenhausen und Umgegend, über 600 Ctr. Kartoffeln für die Hülfsbedürftigen eingelangt. Da jedoch die Fracht dafür circa 350 fl., allein bis Basel, betragen würde, so ist an die Direktion der Main-Neckar-Bahn, sowie an die der Verkebrsanstalten in Karlsruhe, die Bitte um kostenfreien Transport gerichtet worden. und Dienstnachrichten Einer baldigsten genehmigenden Zusage sieht das Comite um so mehr entgegen, da sonst bei Ein⸗ treten der Kälte der Transport unmöglich würde. 4 Friedberg. Ein Unternehmen, da; der allmählichen gesunden Lösung der socialen Frage Vorschub zu leisten verspricht, wird gegenwärtig in London vorbereitrt. Es wird daselbst nämlich eine Ausstellung von Industrie-Erzeugnissen sür das nächste Jahr beabsichtigt, wobei im Gegen- satz zu den seitherigen Ausstellungen nicht blos der Name des Fabrikanten, sondern auch der des Arbeiters und damit eine Geltendmachung seiner Tüchtigkeit in die Oeffentlichkeit gelange. Ein Hr. Bratt aus London hat dieser Tage in Arbeiter- versammlungen zu Darmstadt und Mainz diesen Plan auseinandergesetzt und zur Betheiligung auf⸗ gefordert. Trotz der Schwierigkeiten, die sich einer solchen Betheiligung binsichtlich der Beschaffung der Mittel zu mehr selbständigen Erzeugnissen für den Arbeiter entgegenstellen werden, wurde der erwähnte Plan allseitig in wohlwollende Er⸗ wägung gezogen. Aus Oberhessen berichtet die„D. Ztg.“: An der Eisenbahn von Gießen nach Gelngaasen wird bereits in der Gemarkung Gießen an zwei Stellen, in der Nähe von Garbenteich und(seit 4 Wochen durch württembergische Arbeiter) an dem Tunnel bei Effolderbach und(seit 14 Tagen) an demjenigen bei Büdingen gearbeitet. In Lich und Hungen werden die Arbeiten gleichfalls in aller Kürze beginnen. An der Eisenbahn von Gießen nach Fulda arbeitet man in der Bemar⸗ kung Gießen ebenfalls an zwei Stellen, sowie (in Ausdehnung von ohngefähr einer balben Stunde) in der Gemarkung Gießen ⸗Buseck und in Zell. In Lindenstruth sollen die Arbeiten noch in dieser und in Grünberg in nächster Woche eröffnet werden. Unter- Abtheilungs⸗Bureau's (unter den Sectionsbureau's stehend) sind bereits in Großen⸗Buseck und Reißkirchen errichtet worden. Man beabsichtigt die Bahnstrecken von Gießen bis Nidda und von Gießen bis Grünberg bereits in 1869 dem Verkehr zu übergeben. Preußen. Berlin, 6. Nov. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Der Finanzminister v. d. Heydt überreicht die Budgetvorlage, und beziffert das sich daraus ergebende Deficit auf 5,200,000 Thaler, dessen Deckung aus den mit den neuen Landestheilen überkommenen 33,600,000 Thalern entnommen und über deren Garantie ein Gesetz vorgelegt werden soll. Der Minister fügt hinzu, wenn nicht eine Vermehrung der Matricular⸗ beiträge und eine Hebung des Verkehrs eintreten sollte, sei im nächsten Jahre ein Steuerzuschlag unvermeidlich. Der Minister führt alsdann aus: der Etat schließt mit 167,597,469 Thaler, also gegen das Vorjahr mit einem Mehr von fast 8 Millionen ab. Der Etat verlangt eine Er— neuerung von 13 Millionen Thlrn. Schatzscheinen, wovon 10 durch den vorvorjährigen Krieg, 3 füt den Notbhstand in Ostpreußen ausgegeben sind. Das Haus beschließt in Bezug auf die Budget- vorlage die Vorberathung im Hause. Zu den weiteren Vorlagen des Finanzministers gebört die octroyirte Verordnung, betreffend die Beschlag; nahme des Vermögens des Königs Georg, sowie eine Vorlage wegen Beschlagnabme des Vermögens des Kurfürflen von Hessen. Der Minister erwähnte in den gegebenen Erläuterungen der von dem Kurfürsten versandten Denkschrift. Berlin. Im Abgeordnetenhaus ist bereits der Antrag eingebracht, die Regierung um Wieder— berstellung der Portofreiheit des preußischen Land- tages zu ersuchen. Begründet wird der Antrag damit, daß die Portofreibeit desselben ein durch eine mehr als 20jährige Gewohnheit erworbenes Recht sei. Unstreitig läßt sich zu Gunsten der Portofreiheit des Landtags anführen, daß der Abgeordnete als Vertreter des Volkes im Interesse dieser Vertretung eine vielseitige Correspondenz zu unterhalten genöthigt ist, für welche ihn die Kosten tragen zu lassen unbillig wäre; indessen würde Niemand der preußischen Regierung ernst⸗ lich zürnen, wenn es bei der Aufhebung der erwähnten Portofreiheit sein Bewenden behielte, dafür aber der Volksvertretung ungesohmälerte Redefreiheit wiader zugesichert würde. — Johann Jacoby ist aus der Fraction der Fertschrittepartei ausgetrelen. Er hat dies sofort deim Zusammentritt der Kammern den früheren Genessen in einem Schreiben angezeigt, in welchem er die Heffnung ausspricht, daß sie die Gründe, welche ihn zu diesem Schritte veranlassen, zu würdigen wissen werden und die Bitte hinzufügt, ihm erforderlichen Falls den Zutritt zu den Fractionsverbandlungen als Gast zu gewähren. Wie verlautet hat die Fraction in einer ihrer Sitzung beschlossen, das Schreiben in derselben freundlichen Weise zu beantworten. — Das Consistorirm der Mark Brendenburg bat die kirchliche Feier zur Erinnerung an Schlcier- macher nicht gestattet. — Die Nachricht, di mit Beschlag belegte Nr. 51 des Kladderadatsch sei wieder freigegeben worden, wird dahin berichtigt, daß dieß nur in Bezug auf das Beiblatt stattgefunden habe. Das Haupiblott ist bis jetzt noch consiscirt. — Dem Vernehmen nach liegt es in der Absicht der Postverwaltung des norddeutschen Bundes, die Beförderung von Personen mit den Posten aufhören zu lassen und diesen Industrie⸗ zweig dem Betriebe des Privaifuhrgewerbes anheim zu geben. Das bei dem immer mehr sich aus⸗ breitenden Eisenbahnnetze noch zu unterhaltende, unverhältnißmäßig große und kostspielige Wagen; Inventarium und die für die Beförderung der Personenposten zu gewährenden hohen Vergütungen, sowie die bei den jetzigen Futterpreisen auf die Unterhaltung von Pferden stetig zahlbaren Fourage⸗ Adjuta sollen zu dieser Entschließung Veranlassung gegeben baben. — Die norddeutische Bundes Kriegsmarine hat zur Zeit folgenden Bestand: 1) Dampf⸗ Fahrzeuge: 3 Panzer⸗Fregatten, 1 Panzer- Corvette in der Construction, 2 Panzer⸗Fahrzeuge, 5 ge⸗ deckte Corvetten, wovon eine im Bau, 5 Glatt⸗ deck⸗Corvetten, wovon eine in der Construktion, 2 Avisos, 1 königl. Nacht, 4 Fahrzeuge zum Hafendienst, 8 Kanonenboote 1. Klasse, 14 Ka⸗ nonenboote 2. Klasse. 2) Segel Fahrzeuge: 3 Fregatten, 3 Briggs, 4 Fahrzeuge zum Hafen⸗ dienst 3) Ruder ⸗ Fahrzeuge: 32 Kanonen⸗ Schaluppen und 4 Kanonen⸗Jellen. Kassel. Wahrend die Streitfrage über die Verwaltung des Hauefideicommißvermögens noch schwebt, hat der Kurfürst in diesen Tagen die Weisung hierher ergehen lassen, 30 Stück Pferde aus dem Leibgestüt Beberbeck nach Hanau zu transportiren. Man vermuthet, daß dieselben dort verkauft werden solltn. Kassel. Die„Hess. Morgenztg.“ schreibt: „Prinz Wilhelm von Hanau hat, dem Ver— nehmen nach, bei dem königl. Appellations⸗ gerichte dahier gegen seinen Vater, den vor⸗ maligen Kurfürsten von Hessen, Klage erhoben wegen erfolgter Zurückziehung der ihm bei Ein⸗ gehung seiner Ehe vertragsmäßig zugesicherten Apanage von jährlich 10,000 Thalern.“ Frankfurt. Die Freitag snummer des „Frankf. Brob.“ ist wegen eines Artikels über die preußische Thronrede consiscirt worden und hatte diese Maßregel noch eine weitere im Ge⸗ folge, intem auch eine Haussuchung nach dem Manusesipte statifand. Wie gewöhnlich fand man nicht, was man such e, da das Manuscript nach einer Bemerkung der Redaktion bereits in Stemb und Asche verwandelt war. Wiesbaden. Das königl. Consistorium dahts hat an sämmtliche Geistlichen des Wies⸗ badener Verwaltungsbezirkes eine Verfügung er⸗ lassen, wonach fortan in Nassau wie in der ganzen übrigen Monarchie allsonntäglich in das Kirchen ⸗ gebet die Fürbitte für die segene reiche Wirksamkeit der Verhandlungen des Landtages, des Reichs⸗ tages und des Zollparlamentes aufgenommen wereen soll. Bayern. München. Gutem Vernehmen nach hat die österreichische Regierung bei Geligen⸗ heit der von den deutschen Regierungen beab⸗ sichtigten Wiederaufnahme der Liquidation des beweglichen ehemaligen Bundeseigenthums ihre schon früher geltend gemachten Ansprüche auf das unbewegliche Festungseigenthum wieder in Erin- nerung gebracht. — Die Ratificationen über die Vereinbarungen, welcke zwischen Bayern, Württemberg und Baden hinsichtlich der Liquidationscommission jüngst ge⸗ troffen sind, sind dieser Tage hier ausgewechselt worden. Baden. Die„Karlsr. Ztg.“ bringt fol⸗ gende, etwas seltsam klingende Notiz: Dem Ver⸗ nehmen nach sind Verbandlungen im Gange, welche den Zweck haben, für gewisse Eventualitäten eine bewaffnete Neutralität Oesterreichs im Bunde mit Italien zu proklamiren und sicher zu stellen. Oesterreich. Wien. In der Sitzung des Reichsrathes fand die Debatte über die Ver⸗ hängung des Ausnahmezustandes in Prag statt. Nachdem der Minister des Innern erklärt hatte, daß die Regierung nach offiziellen Mittheilungen in nächster Zeit Ereignisse in Prag vorauszusehen hatte, wobei ein Zusammenstoß gesucht wurde; daß ihr somit nur die Wahl zwischen Blutver⸗ gießen und Ausnahmezustand blieb; daß ferner die Regierung die Opfosition nicht unterdrücke, sondern nur den Verfassungsstandpunkt gewissen⸗ haft wahre, wurde die Ausnahmsverordnung mit großer Majorität als gerechtfertigt erklärt.— Nach Eröffnung der Generaldebatte über das Ausnahms⸗ gesetz warnte der slovenische Abgeordnete Svetee die Deutschen, diesem Gesetze ihre Zustimmung zu geben, denn es könnte auch einst gegen sie mit derselben Strenge, wie jetzt gegen die Tschechen, verfahren werden. Ferner verwies er auf Belgien, wo bei viel ernsteren Unruhen, als die böhmischen waren, die verfassungsmäßigen Rechte der Staats- bürger doch nicht suspendirt worden seien. — In Betreff der Verwüstungen, welche die Etsch in Süd⸗Tprol angerichtet hat, wird be⸗ richtet, daß allein im Bezirk Roveredo der Schaden amtlich auf 90,000 fl. geschätzt wurde. Die Südbahn erlitt in diesem Bezirk Beschädigungen, welche eine Ausgabe von 600,000 fl. erfordern. — Herr v. Beust hat durch ein an die diplo⸗ matischen Repräsentanten gerichtetes Rundschreiben die eminent„friedliche“ Bedertung der neuen Heeresorganisation constatirt. Innsbruck. Dieser Tage wurde ein Plakat an das hiesige Magistrats⸗Gebäude angeheftet, welches das erste civileheliche Aufgebot in Tyrol enthält. Frankreich. Paris. Der„Constitutionel“ sagt, die Rede des Königs von Preugen werde Wiederball in ganz Europa finden. Die fried⸗ lichen Erklärungen derselben würden um so mehr Beachtung finden, als sie sich auf die friedfertigen Gesinnungen der Fürsten und Völker stützten und dieselben direkt zur Wahrung ihrer durch be⸗ dauerliche Gerüchte nur zu oft gefährdeten In- teressen auffordere.— Auch die anderen Journale constatiren den friedfertigen Charakter der preußi⸗ schen Thronrede. — Der„Gaulois“ meldet:„Hr. Ceballos, ehemaliger Secretär der Kaiserin, heute im Dienste des Don Carlos, hat einen Brief an die spani⸗ schen Carlisten gerichtet, worin er ankündigt, daß der Kaiser ihre Sache unterstützen wird, sowei: die Klugheit dieß zuläßt. Er wird den Weg über die Pyrenäen offen halten und den Carlisten eine Summe von 100 Mill. Fr. zur Verfügung stellen. Diese Unterstützung würde ihnen in dem einzigen Falle nicht gewährt werden, wenn der König Don Fernando von seiner Weigerung, die spanische Krone anzunehmen, zurückträte. Man sügt hinzu, daß in Paris in aller Eile Uniformen für die carlistischen Regimenter angefertigt werden.“ — Die„Patrie“ hat Nachrichten aus Madrid über die Zustände in den spanischen Colonien. Darnach wären die Unruhen von Cuba noch keineswegs vollkommen unterdrückt und herrsche unter den Schwarzen eine solche Gährung, daß der geringste Zwischenfall eine allgemeine Erhebung herbeiführen könnte. Der General- Capitän Lersundi hat nach Madrid um Verstärkungen geschrieben uno mehrere Blätter confisciren lassen, welche die Nothwendigkeit der sofortigen Abschassung der Sclaverei entwickeln. Auch in Porto⸗Rico sei die Lage bedrohlich, zumal in San Juan, der Hauptstadt dieser Insel, wo eine sehr fort⸗ geschrittene demokratische Partei eint lebhafte Thätigkeit entwickele. — Der„Rsvoeil“ bringt einen Artikel„An die Landleute“, worin er dieselben über die wahren Bedürfnisse des Landes zu belehren sucht und sie auf die mancherlei herrschenden Uebelstände auf⸗ merksam macht. Besonders führt er das Drückende des Militärdienstes den Landlevten vor, als der⸗ jenigen Classe, welche am härtesten dadurch be⸗ troffen wird.„Ihr wißt“, sagt er,„daß zu Friedenszeiten die Armee jedes Jahr 4 bis 500 Millionen Unterhaltungskosten erfordert, ohne die verlorne Arbeit von 7 bis 800,000 Menschen zu rechnen, die in voller Kraft dastehend, zur Träg⸗ heit der Casernen oder der Lager verurtheilt sind, und dieser Verlust ist nicht unter 7 bis 800 Millionen, im Ganzen ungefähr 1½ Milliarden im Jahre, 125 Millionen monatlich.“ — Der„Avenir national“ theilt mit, daß sein Chefredacteur Peyrat, sowie die Redactcure des„Reveil“, Delescluze und Quentin, vor den Untersuchungsrichter berufen worden sind, um sich wegen der Kundgebungen auf dem Friedhof Montmartre und wegen der Subseription für ein Denkmal zu Ehren Baudin's zu verantworten. — Königin Isabella ist in Paris einge— troffen. Graf Castelnau, der Adjutant des Kaisers, empfing die Königin am Bahnhofe. Isabella bezog in der Rivolistraße das Haus Nr. 172 gegenüber den Tuilerien, wo die Königin Christine sie erwartete. — Wie das„Journal de Paris“ meldet, hat der Herzog von Aumale 5000 Fr. fuͤr die bei den Ueberschwemmungen in der Schweiz Verunglückten gespendet Großbritannien. London. Die Kron⸗ prinzessin ven Preußen ist in Windsor ein⸗ getroffen, wo sämmtliche Prinzen und Prin⸗ zessinnen bei der kurz zuvor angekommenen Königin versammelt waren.— Die Morgen⸗ blätter sprechen sich dahin aus, die so feste Betonung des Friedens in der Rede des Königs von Preußen mache die anderwärts herrschende unfriedliche Gesinnung um so bedauerlicher. Die„Times“ finden in der Stelle über Spanien eine Bestätigung der Ansicht Derjenigen, welche in der dortigen Revolution eine Fugung der Vocsehung zu Gunsten der Sache Deutschlands erblicken. — Aus Blackburn werden Wahlunruhen besorglicher Natur gemeldet. Kürzlich Abends wurden in einem Wirthshause Wahlreden ge⸗ halten und die Anwesenden nach der Sitte mit geistigen Getränken bewirthet, es setzte blutige Köpfe, und auf beiden Seiten mußte Mancher das Schlachtfeld als blessirt verlassen. Die Polizei war schnell zur Hand, hatte aber große Mühe, den Haufen mit ihren Stäben aus⸗ einanderzutreiben. — Berichte vom 4. November lauten: Seit 36 Stunden wüthet ein heftiger Sturm über London und den Vorstädten, welcher bereits an sehnlichen Schaden angerichtet hat und einem Menschen das Leben kostete. Von der Küste wird gleichfalls gemeldet, daß der Wind stark ist und die See boch geht, vorzüglich an der Südküste und im Canal. Mehrere Schiffsunfälle sind be⸗ reits gemeldet, und es steht zu fürchten, daß die Liste der Schiffbrüche für diese Woche wieder eine lange wird. Italien. Florenz. Durch ein erlassenes k. Deeret ist das italienische Parlament auf den 24. December einberufen worden.— Die„Ital. Corr.“ bezeichnet die Meldungen verschiedener Blätter über angebliche Unterhandlungen zur Re⸗ gelung der römischen Frage, sowie die an die Reise eines hoben Beamten des Ministeriums des Aeußeren geknüpften Auslegungen als völlig grund⸗ los. Die Lage der Dinge habe in der römischen Angelegenheit keine wesentliche Veränderung er⸗ fahren; daß eine neue Convention abgeschlossen worden, sei falsch. 86⁰ — 1010 901 U 5 Betreffe 2 ö bestellten Taratore anordnen 8 geltefft Unte Jedlal 2. dafl, b gescheben Ihnen der Tagen seh sub, entge Gle Au. 178 Beitesse wir bin Rückstän ob das He Julius Handels der erste thums en 1 neue Vo das 4.9 Worms, nach Da das bist preußisch erhalten Relrutit