& Erebiteereins. Heftutren Auszahlungen 3 Worstand dee Vorschuß; Der 1 in rt riedberg N Miigt und 1 icher tate autz, kt. 1 1868. Jamstag den 4. April. 41. Anzeiger für berhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Atiedberger Jutelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samftag Amtlicher Theil. Betreffend: Die Statistick de Bewegung der Bevölkerung hier die Einsendung der betreffenden Verzeichnisse pro 1867. Friedberg am 1. April 1868. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Pfarrämter und die Großherzoglichen Bürgetmeistereien. Mehrere von Ihnen haben bei Einsendung der Register in obigem Betreffe für 1867 gleichzeitig um Uebersendung des Formular⸗ papiers zu den Registern für 1868 bei uns nachgesucht. Dieses veranlaßt uns Sie auf unser Ausschreiben vom 7. März 1867, Anzeiger Nr. 30., wiederholt aufmerksam und Ihnen weiter bemerklich zu machen, daß, wie dorten schon angegeben ist, das Formularpapier zu den Registern in obigem Betreffe nur alle in bei der Calculatur der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt bezogen werden kann. Betreffend: Anzelge gegen Juliane Klünkel von Daubringen im Kreise Gleßen wegen Uebertretung der Gefsindeordnung. e e e 3 Friedberg am 4. April 1868. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmie des Kreises. Unser Ausschreiben vom 26. v. M. hat durch die Arrestation der Juliane Klinkel von Daubingen seine Erledigung gefunden. Trapp. Hessen. Darmstadt, 1. April. II. Kammer. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die Vor— lage der Großh. Ministerien der Justiz und des Krieges, betreffend den Gesetzentwurf, die Todes ⸗ erklärung von Personen, welche an dem Feldzuge von 1866 Theil genommen haben und vermißt sind. Die wesentlichste Bestimmung des Gesetzes ist die, daß als Todestag der durch Erkenntniß für todt erklärten Vermißten der letzte Dezember des Jahres 1866 angenommen wird, also von diesem Tage an die rechtlichen Folgen eintreten. Das Gesetz stimmt beinahe wörtlich mit dem in Preußen am 24. Februar d. J. erlassenen überein und wird nach längerer Debatte, an der sich der Justizminister und die Abgg. Becker, Hall-⸗ wachs, Stockhausen, Zentgraf, Kempff, K. J. Hoffmann, Schäfer und Volhard betheiligten, von der Kammer angenommen. Weiter stimmt das Haus dem jüngst von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf bei, wodurch bei Actien- Gesellschaften, welche den Bau und Betrieb von Eisenbahnen zum Gegenstande haben, mit staat⸗ licher Erlaubniß die Höhe der Einzahlung von 40 pCt. des Nominalbetrags der Actien auf 25 pCt. herabgesetzt werden kann. Ein Zusatz, hierzu bei weiteren Fällen die Genehmigung der Stände einzuholen, welchen K. J. Hoffmann beantragt, wird ebenfalls genehmigt. Ein weiterer Gesetzentwurf wegen Herbeiziehung der im Inland lebenden Ausländer zur Personalsteuer wird wegen der bevorstehenden Reform unseres Steuerwesens vorerst nicht in Betracht gezogen.— Für bau- liche Herstellungen am Ständehaus werden die angeforderten 3500 fl. verwilligt. — Am 31. März traf der Großfürst⸗Thron⸗ folger von Rußland mit einem Extrazug von Stuttgart hier ein und begab sich nach einem zweistündigen Aufenthalte am Großherzoglichen Hof um 4 Uhr mit dem Schnellzug der Main-Neckar⸗ Bahn nach Frankfurt. — Das 4. Inf.⸗Reg. bezog am 1. April in Pfungstadt und Eberstadt Cantonnements, wogegen das 3. Inf.⸗Reg. in die hiesige Garnison zurück— kehrte. — Die Volkszählung vom 3. Dez. v. J. weist eine Bevölkerung des Großherzogthums von 823,644 Seelen nach; zum norddeutschen Bunde gehören 257,899, die südhessischen Gebietstheile zählen die übrigen 565,745. Die Bevölkerung Rheinhessens hat sich in Folge Auswanderung seit 1864 um 810 vermindert. — Die jüngste Nummer der Mittheilungen unserer Centralstatistik enthält u. A. eine Zu— sammenstellung der Ein- und Ausfuhr des Groß- Es sollen schon jetzt bedeutende Anmeldungen zu herzogthums über Bremen im Jahre 1866. Nach derselben betrug der Werth der in Bremen ein— geführten Waaren 325,135 Reichsthaler Gold, oder nach rheinischer Währung 639,432 Gulden. Von dieser Summe kamen etwa zwei Drittheile auf nur vier Artikel. Es wurden nämlich für 206,281 fl. Rheinwein, für 100,331 fl. lackirtes Leder, für 59,326 fl. Cigarren und für 46,148 fl. Lederwaaren aus unserem Lande über Bremen exportirt. Großherzogthum Waaren eingeführten betrug auf rohen und fabricirten Tabak kommen. 1865 steigerte sich die Einfubr(in Bremen) um 34,4 Prozent und die Ausfuhr um 15,1 Prozent. Hieraus und aus einer vergleichenden Uebersicht früherer Jahre resultirt, daß die Ereignisse im Jahre 1866 auf unseren Verkehr mit Bremen einen bemerkbaren Einfluß nicht geübt haben. Aus Oberhessen. Das Gebiet der Köln— Mindener Eisenbahngesellschaft in nördlicher und nordöstlicher Richtung wird eine sehr bedeutende Ausdehnung erhalten, ebenso wird ihr durch die oberhessischen Bahnen, für welche eine Zinsgarantie von 3½% auf ein Baukapital von 28,400,000 fl. seitens der bessischen Stände genehmigt wurde, ein besonders wichtiges Ver— bindungsglied mit dem Süden dargeboten. Die letztgedachten Bahnen(von Gießen nach Fulda und von Gießen nach Gelnhausen) füllen eine schwer empfundene Lücke in dem deutschen Eisen⸗ bahnnetze aus, und sie scheinen vorzugsweise be— rufen, der westphälischen Kohle ein großes Absatz⸗ gebiet nach Mittel- und Süddeutschland zu gewinnen. Wir haben schon früher auf das besondere wirth— schaftliche Interesse, welches diese Bahnen in Anspruch nehmen, hingewiesen und führen jetzt noch weiter an, daß nach Genehmigung der Verträge mit dem Bankhause der Herren v. Erlanger & Söhne, die mit 40 gegen 6 Stimmen erfolgte, nunmehr die Arbeiten unverzüglich in Angriff genommen werden sollen und demnächst die Actien— emission, wie wir hören vom 6. April an, zum Kurse von 75(für die mit 3½% auf 99 Jahre garantirten Actien, deren Werth jedoch erheblicher Steigerung fähig zu sein scheint) stattfinden wird. Als Verwaltungsräthe bezeichnet man den Prinzen von Sachsen-Weimar, den Grafen Solms— Laubach und den Fürsten von Isenburg— Büdingen⸗- Wächtersbach, die Herren M. v. Bethmann und R. v. Erlanger u. s. w. Der Werth der aus Bremen in das muͤndungen. den zu eröffnenden Zeichnungen vorliegen und werden die zur Subsceription kommenden Summen von dem Publikum, das sich außerdem jetzt gern von österreichischen und amerikanischen Papieren frei macht, mit Eifer aufgegriffen werden. Preußen. Berlin. Unter den dem Bundesrath vom Präsidium gemachten Vorlagen befindet sich eine betreffs Uebernahme der Garantie einer Anleihe zur Fahrbarmachung der Donau- Ferner Entwürfe eines Postvertrages 6 mit Dänemark, eines Vertrages mit Belgien wegen 515,297 Reichsthaler Gold oder 1,013,414 fl., Austausch von Geldsendungen und wovon beinahe neun Zehntheile, nämlich 898,857 fl., eines Telegraphenvertrages mit Luxemburg. Paketen, und Der Gegen Gesetzentwurf bezüglich der Quartierleistung für das Militär wurde angenommen. — Die„Provinzial-Corresp.“ sagt in einem Artikel über die weitere Entwicklung der deutschen Verhältnisse, dieselbe könne nur auf friedlichem Wege vollzogen werden. Wer es ernst mit der deutschen Einigung meine, möge in Gemeinschaft mit der preußischen Regierung Hand an die Förde— rung des Volkswohls im Reichstage und im Zollparlament legen. Frankfurt. Wie man vernimmt, findet die Emission der oberhessischen Eisenbahnactien vom 6.— 9. April statt und zwar in Berlin, Leipzig, Frankfurt a. M., Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe. Der für Frankfurt von den zu emittirenden 10 Millionen Thalern reservirte Be- trag ist nur 3 Millionen Thaler und wird daher eine starke Ueberzeichnung erwartet. Der Emis— sionscours ist auf 75 pCt. festgesetzt. Wiesbaden. Die Unterhandlungen in der Spielbankfrage sind noch immer nicht zum Ab- schluß gekommen. Den Nachrichten anderer Blätter gegenüber schreibt der„Rhein. Kur.“:„Die Mit⸗ theilung, daß Geh. Rath Wohlers proponirt habe, zwei Fünftel aller Einnahmen zur Bildung eines Kurfonds abzugeben, ist nicht ganz genau. Der von dem Regierungscommissarius dem Ausschusse der Spielgesellschaft gemachte Vorschlag geht viel— mehr dahin: es sollen von der Reineinnahme zwei Fünftel an die Regierung zur Bildung eines Kurfonds gegeben werden, jedoch nur bis zum Betrage von 1 Million Thaler. Die Spiel- gesellschaft soll mithin unter keinen Umständen mehr leisten, als in dem früheren vorläufigen Vertrage verabredet war, dagegen auch alles Risikos enthoben sein, welches dieselbe nach dem letzteren zu tragen hatte. Drei Fünftel sollen zur Amor— tisation und Dividendenvertheilung bestimmt ver— bleiben. Bis jetzt ist man auf diesen Vorschlag 1 nicht eingegangen, ja man scheint sogar gesonnen, die Schließung herbeizuführen und den Betriebs- fond unter die Actionäre zu vertheilen. Wiesbaden. Die von Geheimrath Wohlers der Spielbank gemachte Proposition ist bis jetzt nicht angenommen worden. Verbleibt es bei dieser Sachlage, so wird am 15. Mai l. J. die Spielbank geschlossen werden und die Gesellschaft tritt in Liquidation. Es wird dann der Betriebs- fonds und der Erlös der Mobilien unter die Aktionäre vertheilt werden und damit sind deren Ansprüche erledigt. Homburg. Geheimrath Wohlers ist auch dahier angekommen und hat mit den Direktoren der Bank bereits eine Unterredung gehabt. Wie verlautet, sind die Bedingungen dieselben, wie solche der Wiesbadener Gesellschaft gestellt wurden, doch will die Regierung verzichten auf den An— theil von 40 Prozent des Reingewinns, sobald die Gesellschaft sich verpflichtet, die 800,000 Thlr. für einen Kurfond aufzubringen. Bayern. München. Der König hat den bisherigen Regierungs⸗Director Unterfrankens von Hoermann zum Staatsrath im ordentlichen Dienst und Minister des Innern ernannt. Oesterreich. Wien. Im Abgeordneten⸗ hause verlangten bei der Debatte über die Or⸗ ganisation der politischen Verwaltungsbehörden die Polen ein eigenes polnisches Ministerium. Der Minister Giskra erklärte diese Forderung als unvereinbar mit den Staatsgrundgesetzen. — Abgeordnetenhaus. Die vom Herrenhaus am Schulgesetz beschlossenen Aenderungen wurden, sowie das Schulgesetz selbst in dritter Lesung in der Fassung des Herrenhauses angenommen. Schweiz. In Genf ist ein bedenklicher Arbeiterkonflikt ausgebrochen. Zu wiederholten Malen stellten einzelne Gewerke und Fabriken die Arbeit ein, um die Arbeitgeber zur Annahme trotzig gestellter Forderungen zu zwingen. Die Versuche, eine Berständigung zwischen Meistern und Arbeitern herbeizuführen, haben nach Nach⸗ richten vom 31. v. Mts. keinen Erfolg gehabt. Uhrmacher, Bijouteriearbeiter und Spieldosen⸗ arbeiter haben die Arbeit eingestellt. — Wie aus guter Quelle mitgetheilt wird, ist auf der Brennerbahn der Haupt⸗Tunnel sammt dem Berge, durch welchen er führt, seit einiger Zeit in einer beständigen Senkung begriffen, so daß die Sohle des Tunnels bereits 12 Fuß tiefer liegt als früher. Auf der Bahn sind tägliche Arbeiten nöthig, um sie im Betriebe zu halten. Frankreich. Paris. Nach einer Depesche aus Grenoble wurde dort am Abend des 30. März die Ruhe durch eine Bande von 2—300 jungen Leuten gestört, welche unter Absingung der Marseillaise die Straßen durchzogen. Sie hielten vor der Präfektur, der Wohnung des Bischoss und dem Jesuiten⸗Collegium, zerstreuten sich aber dann, ohne Excesse zu begehen. Großbritannien. London. Der be⸗ kanntlich in Paris lebende alte Herzog Karl von Braunschweig hat unlängst einen Protest erlassen, dafür aber, wie es scheint, keinen andern Weg der Verbreitung gefunden, als den Inseratentheil der„Times“. Dieses interessante Aktenstück lautet: Wir Karl, von Gottes Gnaden Herzog von Braunschweig, Lüneburg ꝛc., erklären hiermit, daß ein Decret des ehemaligen deutschen Bundestages Uns mit Gewalt und ohne irgend welche gesetz⸗ liche Berechtigung Unserer erblichen Besitzungen und Unseres Privatvermögens beraubt hat, unter dem Vorwande, daß Wir in Frankreich Truppen anwerben ließen, um wieder Besitz zu ergreifen von Unserem besagten Herzogthume(obwohl Wir niemals abgedankt, noch auch abzudanken die Ab⸗ sicht hatten), wie von Unserem Privatvermögen. Preußen hat jetzt den deutschen Bund durch die⸗ selben Mittel, welche der Bund gegen Uns ange⸗ wandt hat, nämlich durch Gewalt, aufgelöst und gestürzt. Preußen hat sich desgleichen des König⸗ reichs Hannover bemächtigt, welches einen Theil Unserer erblichen Besitzungen bildet. Wir haben noch nicht protestirt. Der deutsche Bund hatte Uns dem Könige von Hannover überantwortet, indem er ihn zum Vormunde über Unsere Rechte und Unser Privatvermögen ernannte. Der König von Hannover thut jetzt genau dasselbe, wofür er vor den französischen Gerichten vergebens ver sucht hatte Uns incompetent erklären zu lassen, d. h. er hat Truppen geworben, um Hannover wieder zu erobern. Der König von Hannover befindet sich im Besitze Unseres in Deutschland befindlichen Privatvermögens, von dem er seit 40 Jahren nicht einmal die Interessen bezahlt hat. Deshalb erneuern Wir hiermit Unsere früheren Proteste gegen diese bedauernswerthe und unge— rechte Sachlage, wie Wir auch früher nie unter⸗ lassen haben, dagegen beim deutschen Bunde, wie bei allen europäischen Großmächten zu protestiren, und Wir behalten Uns besonders Unsere Rechte als Haupt des königlichen Hauses der Welfen auf alle Unsere souveränen Besitzungen, sowie auf Unser in Deutschland befindliches Privatvermögen vor, deren Wir durch Gewalt, aber nicht auf gesetzlichem Wege beraubt worden sind. Zu Ur- kund dessen haben Wir gegenwärtigen Protest eigenhändig unterzeichnet und mit dem großen Staatssiegel untersiegelt. Zu Paris am 18. März im Jahre des Herrn 1868 und im 53. Jahre Unserer Regierung. Gez. Karl Dux. Frankfurt. Der zweite Pferdemarkttag zog erheblich viel Käufer aus der Umgegend zur Stadt und wurden viel Geschäfte in Arbeitspferden gemacht. Auch in feineren Pferden ging das Geschäft gut; dasselbe würde sich gewiß noch besser gestaltel haben, wenn das Vertrauen zum Bestand der Dinge wiebergekehrt sein würde. Die Umsätze sind trotzdem ziemlich erheblich zu nennen und war am zweiten Tage die Nachfrage nach Wagenpferden stärker als am ersten. Die Preise für Arbeitspferde sind diesmal nicht hoch zu nennen, während jedoch für feinere Pferde ziemlich hohe Preise gefordert wurden. Frankfurt. Der Gewinner des ersten Preises bei der Pferdemarkt-Verloosung hat zu seinem Glück auch Pech gehabt. Derselbe hat sich nämlich nach der Gewinn- ziehung dem Comité mit trübem Gesicht vorgestellt und erklärt, daß er zwar das betreffende Loos gekauft, solches jedoch einem Mädchen auf der Altengasse geschenkt habe. Der Vater des Gewinners, welcher bei der Verloosung anwesend und sich wie ein anderer Pferde-Gewinner dem Publikum zeigen mußte, fiel wie aus den Wolken, als er dies vernahm. Worms. Hauptmann Beck hat, wie die W. Z. mit⸗ theilt, zur Dekoration des Fesiplatzes und zur Herstellung einer Festhalle für die Feier der Enthüllung des Luther⸗ Denkmals einen Plan entworfen, der durch Schönheit und Großartigkeit aufs Angenehmste überrascht.— Der hiesige Gemeinderath hat zu den Kosten der Einweihung des Lutherdenkmals einen Beitrag von 4000 fl. aus städtischen Mitteln verwilligt. Nach dem Ueberschlag sachkundiger Personen dürften die gesammten Kosten der Feier leicht das fünffache betragen. Aus New⸗ Vork wird unter dem 3. März ge⸗ schrieben, daß der Winter dort noch mit nie gekannter Ausdauer berrschte, immer neue Schneemassen und darauf folgende empfindliche Kälte mit sich bringend. Am 1. und 2. März wüthete in New⸗York und außerdem weit und breit im Osten und Norden ein Schneesturm, der vorübergehend allen Verkehr zum Stocken brachte. In den Straßen von New⸗Pork zogen sich andern Tags lange Schnecwälle zur Seite der Fahrbahnen hin. „„ Das deutsche Hospital in London. Das deutsche Hospital, welches sich den Ruf bewahrt, eines ber besteingerichteten Englands zu sein, feierte bieser Tage seln 23 jähriges Bestehen, wie üblich, durch ein großes Bankett, zu dem sich 170 Gäste, in überwiegender Anzahl Deutsche, eingefunden hatten. Den Schwerpunkt besselben bildete dessen rein geschäftlicher Theil, sozusagen die Budgetvorlage, welcher Aufgabe sich der Vorsitzende, Herzog von Cambridge, mit gutem Tacte entledigte. Leider theilt die vortreffliche Anstalt das Schicksal vieler großen Staaten, sie hat näm⸗ lich im letzten Jahre mehr ausgegeben als eingenommen, ist mit einem Deficit von 600 Pfund Sterling und mit einer Schuldenlast von über 2000 Pfund Sterling be⸗ haftet und besitzt nicht, wie andere Wohlthätigkeits-Institute, einen festen Fond, von bessen Zinsen sie das Erforderliche bestreiten könnte. Nach wie vor bleibt das Londoner deuische Hospital auf gelegentliche milde Beiträge angewiesen. Im Laufe des Abends wurden nicht weniger als 3700 Pfd. Sterl. theils gezeichnet, theils angemeldet, darunter 300 Pfd. Sterl. vom Kaiser von Oesterresch, dem unzählige Hurrahs gebracht wurden. Der König von Preußen steuert jährlich 200 Pfund Sterling, die Königin von England 100 Pfb. Sterling bei, und es wäre von ganzem Herzen zu wünschen, daß durch allgemeine warme Betheiligung das Fortbestehen dieser Anstalt gesichert werde, die Tausenden von kranken Landsleuten in jedem Jahre Obdach und Hülse gewährt und in jeder Beziehung als Muster genannt zu werden verdient.(Seit ihrer Gründung sind in ihr nicht weniger denn 16 152 Kranke verpflegt und 203 119 mit ärztlichem Rathe und Arzneien unterstützt worden.) Schiffs nachrichten. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.⸗Agent. Das Bremer Postdampfschiff„Union“ Capt. Santen, wesches am 14. März von Bremen abging, ist nach einer ausgezeichnet schnellen glücklichen Reise von 10 Tagen wohlbehalten in New-York angekommen. Das Hamburger Postdampfschiff„Cimbria“ Capitän Haack, welches am 18. März von Hamburg via Sout⸗ hampton abging, ist nach einer ausgezeichnet schnellen glücklichen Reise von 10 Tagen 8 Stunden wohlbehalten in New⸗York angekommen. Verloosungen. Karlsruhe, 31. März. Bei der heute stattgehabten Prämienverloosung der badischen fl. 35 Loose fielen auf folgende Loose die beigesetzten Gewinne: Nr. 42,457 fl. 40,000; Nr. 41,127 fl. 10,000; Nr. 147,996 fl. 4000; Nr. 309,896, 27,534, 379,530, 95,424 und 324,747 je à fl. 2000; Nr. 104,091, 180,092, 349,038, 6240, 76,400, 114,751, 22,287, 155,805, 104,058, 324,744, 144,575 und 19,751 je à fl. 1000. Die Heimzahlung erfolgt planmäßig am 1. October a. o. Wien, 1. April. Bei der heute stattgehabten Aus⸗ loosung der fl 100 Creditloose von 1858 wurden folgende 17 Serien à 100 Stück Loose gezogen: Serie 724, 1044, 1213, 1305, 1716, 1729, 2008, 2434, 2782, 2942, 3213, 3276, 3381, 3472, 3602, 3876 und 4185 und fielen bei der sogleich forigesetzten Prämienziehung auf folgende Loose die beigesetzten hohen Gewinne: Serie 2782 Nr. 80 200 000 fl., Serie 3381 Nr. 20 40 000 fl., Serie 3213 Nr. 45 20 000 fl. Die Heimzahlung erfolgt planmüßig am 1. October d. J. Zur Nachricht und Warnung. 2913 So sehr die Concurrenz im Sinne des Wortes dem Consumenten zu Gute kommt, ebenso verabscheuens⸗ werth ist dieselbe, wenn sie durch Nachahmung den Käufer zu täuschen sucht.— Ungeachtet allen gesetzlichen Schutzes werden die Stollwerck schen Brust⸗Bonbons in ihrer äußern Verpackung vielseitig auf das täuschendste nach⸗ geahmt, ja sogar die Firma des Fabrikanten hierzu miß⸗ braucht! Bei dem industriellen Wettkampfe aller Länder in Paris, wo alle nur denkbaren Hausmittel als: Brust⸗ syrups, Pastillen, Pectorinen, Pasten, Elixire, Extracte ꝛc. 2c. vertreten waren, wurde seitens der internationalen Jury nur den Stollwerck schen Brust⸗Bonbons die Preis⸗ Medaille zuerkannt, ein Beweis, daß die Composition des Königl. Geb. Hofraths und Universitäts e Professors Dr. Har leß noch von keiner Seite erreicht ist! Möge daher der Leibende sich beim Kaufe von der Richtigkeit der Packung, der vollständigen Firma und dem Vorhandensein des Hof⸗Lieferanten⸗Siegels des Fabrikanten überzeugen. 798 Nach mißlungenem Güteversuche ist über das Vermögen des Ackermanus Philtpp Gruner von Niederissigheim der förmliche Concurs erkannt worden. Es werden deshalb sämmtliche Gläubiger des Ge⸗ nannten aufgefordert, ihre Ansprüche den 5. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, bei unteczeichneter Gerichtsstelle, Schloßsftraße Nr. 26, mit dem erforderlichen Beweis versehen, anzumelden und zu begründen. Die Aus bleibe aden werven von der Masse ausgeschlossen und mangelhafte Anmeldungen zurückgewiesen. Das Präcluflo⸗Decret wird nur durch Anschlag im Gerichtslocal publicirt. 5 Hanau am 27. März 1868. Königliches Antsgericht Abtheilung II. Ko st er. vdt. Franckenberg. Schaafpferch-Versteigerung. 807 Montag den 6. April d. J., Vormittags 11 Uhr, werden in hiesigem Rathhause 5 bis 10 Schaaspferche öffentlich meistbietend veisteigert Friedbera den 3. April 1868. Großherzogliche Bürgermetsterei Friedberg Fouc ar. Das Neneste in Halsbinden 742 und Shlips ꝛc. in schöner Auswahl, sowie Fontards, seivene Umknüpftücher und schwarze seldene Halslücher bei K. Friedrich neven der Poft. Bindernagel& Schimpff in Friedberg empfehlen als vorzüglich: Schwarze Kaiser-Tinte J. Scholz in Mainz. Diese, aus Pflanzenstoffen bereitete Tinte ist frei von Säure, fließt sebr gut aus der Feder, die sir nie⸗ mals angreift, schreibt sich dunkelviolet, wird aber nach kurzer Zelt für immer tief schwarz. Die Copirtinte ist unübertroffen, Abzüge davon lassen sich noch nach 8 Tagen nehmen. a eee Das Fläschchen 8 und 14 kr. e 1 606 ewe bupfehlt — dieses 81 020 70 n. b au l te u 76 empfehlen Tinte Bekanntmachung. 794 Mittwoch den 22. April d. J., Vormittags 10 Uhr, werden von den auf dem herrschaftlichen Speicher zu Reichelsbeim liegenden Früchten: 42 Malter Korn, 48„ Merste, 61„ Hafer, auf dem Gemeindehause zu Reichelsheim öffentlich an den Melssibietenden gegen Baarzablung versteigert. Friedberg den 2. April 1868. Großberzogliches Rentamt Friedberg Lindeck. Kleesamen! in vorzüglicher Qualität bet W. Fertsch. Alle Sorten Grassaamen, 808 sowobl in uls auch ausländischen, ebenso weißen Klee empfiehlt bestens W. Gökus. Ges uch et 782 ein Kapital von 2000 fl. zu 5 Procent gegen zehndoppelten Gütereinsatz, welcher bei der Expedition d. Bl. einzusehen ift. 397 Bessere Feldereintheilung! Motlo:„Werbe nicht hitzig, noch unartig im Streit um Meinungen und Ansichten!“ Knigge. 791 Vorwortlich wollen wir uns an denjenigen Herrn wenden, welcher zuerst die Lanze einlegte für den alten Felderzwang und damit für den trägen Geist des Stillstandes und Rückschrittes in der Landwirthschaft. Dieser Herr hält uns im Anzeiger Nr. 40 einen Vortrag über Logik. Wir müssen darauf auch einen kleinen Lehrvortrag bringen: Charakterisiren heißt: bezeichnen, kenntlich machen, Merkmale einer Sache bestimmen. Die Bedeutung des Wortes Charakter ist weitergehend als charakteristiren und Charakteristik, welche beide letzteren Worte wir nur gebraucht haben. Nicht diese, sondern das Wort„Charakter“ gilt für Herz, Gemüth und Sittlichkeit, kurz als Bezeichnung für menschliches Wesen und Ruf. Wenn wir also sagten: das ausgesprochene Genügen der alten Dreiselderwirthschaft ohne Gewannwege kennzeichne den Verfasser und seine Arbeit, so kann dieses auf nichts anderes als auf die vorliegende Frage Bezug haben. Die Charakteristik hier bezeichnet demnach die Vorliebe des Verfassers für die alte Feldereintheilung. Wie sollten wir dazu kommen, aus der fraglichen Arbeit zu schließen, daß ihr Autor ein liebenswürdiger Mann sei? Wir finden darin hierzu keinerlei Begründung und auch keine solche zur entgegengesetzten Beurtheilung. Um so weniger können wir über den Charakter des Gegners Nr. 1 etwas sagen, als wir nicht einmal dessen Namen kennen. Ueber die Sache Folgendes: Die größere Tauschbarkeit, Besitzwechselfähigkeit des Grundeigenthums, welche von den Volks- wirthen der Neuzeit befürwortet wird, findet in der Qualitätsgleichstellung einen wesentlichen Vor— schub und für diese ist die Gewannwege-Regulirung und bessere Feldereintheilung eine der ersten Grundlagen. 743 In ein seines Specereigeschäft wird ein Lehrling ohne Lehrgeld bei freier Kost und Wohnung gesucht. Franco Offerten sub M. M. poste restante Frankfurt a. M. Eine große Parthie Mist 753 hat zu verkaufen H. Weller. KRettigbonbons 21 gegen Husten und Bkustieiden, in Schachteln à 14 und 18 fr., 1 à 56 kr. per Pfund bei Dan. Kümmich. 3 gute Arbeiter 800 können beschäftigt werden dei. Friedberg. J. C. Diehl II., Schneidermeister. Durchsichtige Glycerin-Seise, zur Verschönerung der 73 anerkannt bestes Mittel 0 Haut empfiehlt in Stücken 2 4, 6, 9, 10, 12 kr. Wilhelm Fertsch. Annonee. 783 Gesucht werden bel einem böchst respectabeln, von der englischen Regierung concessionirten General-Agenten für Auswanderer in Hull einige tüchtige zuverlässige Agenten in oder in der Umgegend von Friedberg. Näheres ertheilt F. H. Laube, Secretär der deutschen Gesellschaft, 172 High⸗Street, Hull, England Wegen der 25 Morgen— Furchen lese man in der Schrift des Gr. Steuercommissairs Hunsinger von 1864, Seite 5. Nur darauf wollen wir noch aufmerksam machen, daß an den Grenzfurchen gewöhnlich weniger gedüngt und dadurch weniger Extrag erzielt wird. Wir, für unsern Theil, sehen übrigens die vorliegende Frage als eine allgemein wichtige an und denken bei ihrer Erörterung nicht an Friedberg allein. Eine jede Gemeinde muß ihre besonderen Verhält⸗ nisse in Betracht ziehen und danach wählen. Wer wird vernünftige Erwägungen tadeln wollen? Wenn eine Gemeinde z. B. sagt: Wir wollen mit unserer Parzellenvermessung wenigstens eine Gewann⸗ wegeregulirung verbinden,— so ist das ohne Zweifel eine wirthschaftlichere Entschließung als dafür zu stimmen, daß eine Vermessung der Grundstücke, wie sie eben durcheinander und eingeschlossen da⸗ liegen vorgenommen werde und später, in 10 oder 15 Jahren, eine Felderregulirung stattfinde; denn letztere(die Regulirung allein) wird dann beinahe ebensoviel kosten als jetzt die Parzellen⸗ vermessung und Gewannwegeregulirung zusammen. Schulze⸗Delitzsch sagt von der Zanft: sie war eine mitten im Fluß erstarrte Association. So dürfte wohl auch die alte Feldereintheilung eine Association sein. Die rechte Association will das Wohl des Ganzen im Wohle des Einzelnen. Wenigstens müssen beide Zwecke vereinigt und möglichst erstrebt werden. Ganz vollkommen, daß alle Betheiligten in jeder Hinsicht zufrieden gestellt werben, kann keine menschliche Einrichtung sein. Es wird darum Niemand einfallen, behaupten zu wollen, daß eine neue Feldereintheilung allen Wünschen entsprechend sei. Wir geben z. B. Alles zu, was in Nr. 38 von dem Dickwurzpflanzen neben Fruchtäckern, von dem Mäusevergiften, von dem Krauten urd von dem Nach bestellen der Aecker gesagt ist. Allein wir möchten diesem Heulmeiern gegenüber recht dringend anempfehlen und bitten: Seid doch nicht so kleinlich und persönlich, sondern sehet auf das Ganze, nicht nur von einer Seite, sondern auch von andern Seiten aus! Indem wir dieses thun, kommen wir zu folgenden Resultaten: 1. Wer Dickwurz zieht, der hat mehrere Aecker und unter diesen wird doch einer sein, der nicht hüben und drüben Winterfrucht hat. 2. Die Mäuse werden am wirksamsten im Frühjahr, sobald man sie spürt und ehe sie sich vermehren, vergiftet an den Rainen im Feld, an den Straßen, Wegen und Eisenhahndämmen. 3. Das Krauten hängt von der Erlaubniß eines jeden Grundbesitzers ab. Die Oekoenomen gestatten es stillschweigend. Wenn der Feldschütze deßhalb im ganzen Feld herumgehen muß, schadet denn das etwas 7 1 Ein Mädchen 803 aus guter Familie wird für meinen Laden und zur seldftftändigen Fübrung meiner Haus haltung gesucht. J. C. Hagemann. Eintritt Ostern d. J. Ein Affenpinscher ist zugelaufen. Näheres bei der Exped. d. Bl. 802 4. Auch nach der Zusammenlegung und Gewannwegeregulirung kann„die Fruchtfolgeordnung, wie sie die Dreifelderwirthschaft mit sich bringt“ eingehalten werden. Ausnahmen sollen möglich sein, damit„die Stoffe, welche durch die Ernte einer bestimmten Fruchtgattung dem Boden entzogen“ wieder und leichter Ersatz sinden. Bei einzelnen Aeckern treten, ohne Verschulden der Benutzer, Abweichungen von der Dreifelderreihenfolge ein, darum sollen jene Ausnahmen stattfinden können. In dem vortrefflichen Buch: die bessere Eintheilung der Felder von C. Schenk, Wiesbaden, steht wörtlich:„Nach den vorliegenden Erfahrungen kann man annehmen, daß durch die neue Ein⸗ richtung die Wirthschaftsausgaben um/ bis ½ ermäßigt und die Einnahme um ½ bis ½ erhöht werden. Ueberdieß wird der Gemeingeist gekräftigt, die Lust zu gemeinschaftlichen Verbesserungen Ein möblirtes Zimmer 796 auf der breiten Straße, in schönster Lage, ist zu vermleihen. Näberes bei der Expedition d. Bl 778 Von heute an wohne ich breite Straße neben Herrn Krieger's Wiitwe, dem Hötel Trapp gegenüber. Gleichzeitig bringe ich meine Preßhefe in empfehlende G. Schneider. Erinnerung. erhöht, der Wetteifer im besseren Betrieb der Landwirthschaft belebt, die Anhänglichkeit an die Gemeinde verstärkt, die Liebe zu dem neuen Besitz erweckt und der Realcredit gefördert.“ Als die Gemarkung Wiesbaden consolidirt werden sollte, schickte der Gemeinderath eint Commission nach Bommersheim, dort die Neuerung einzusehen. Diese Commission berichtete nach Seite 18 des erwähnten Buches unter Anderm:„Wir sprechen nach dem Gesehenen die feste Ueberzeugung aus, daß sich der strebsame Landwirth dieser Verbesserung nicht entgegen stemmen, sondern derselben nur förderlich sein kann, und hoffen, daß sie alle Begüterte unserer Gemarkung 793 Ein am Mainzer Thor gelegener kleiner Garte wird zu miethen gesucht. Anfrage bei der Expevitio dieses Blattes. als eine allgemeine Hebung unserer Landwirthschaft betrachten und freundlich begrüßen möchten; denn wer einmal eine zweckmäßig consolidirte Gemarkung gesehen hat, mag er auch noch so sehr gegen das gute Werk gestimmt gewesen sein, kann nur ein Anpreiser der n n Zwiebel⸗Kartoffeln 781 zum Stecken werden verkauft Apotheker ⸗Hof bet Frankfurt a. M. Consolidation sein.“ Wer unbefangen urtheilt, wird sicher finden, daß die Vortheile einer neuen Feldereintheilung größer sind, als die Nachtheile. Der Landwirth schätzt ein zu jeder Zeit erreichbares Grundstück höher als ein eingeschlossenes. In einigem Zusammenhange hiermit steht das beliebige Walzen. Ein möblirtes Zimmer 629 nebst Cabinet hat zu vermiethen A. Heck's Wittwe in der Burg. Daß übrigens die Bauern nicht immer nach„Herzenslust walzen“ können, ist eine unbestrittene Thatsache. Wenn es in Oppershofen, Södel, Nieder⸗Eschbach, Ober⸗Eschbach, Kahlbach ꝛc. Freunde der alten Feldeinrichtung gibt, so wird es dort auch Freunde der neuen geben. Letztere müssen in Kahlbach und Ober⸗Eschbach die Mehrzahl bilden, da dort die Zusammenlegung ausgeführt ist. NRepskuchen 70 stets frisch von der Mühle bet 1 Wilb. Fertsch. In Ober⸗Eschbach haben die Grundbesitzer sogar beschlossen, für jedes Gewann einen besonderen f Weg anzulegen, während gewöhnlich zwei Gewanne, ohne Zwischenwege, aufeinander ziehen. Die 4 dortigen Landwirthe haben sich demnach überzeugt, daß das Verfahren der Aecker, die oft Aspuritzen Gewann- und Feldwege, mehr ausmachen. Wir haben mehrere Gemarkungen in Nassau gesehen, welche schon 6 Jahre regulirt waren. „ werden Kinder bei uns aufgenommen. ! Die Grundbesitzer sind dort alle zufrieden, schätzen sich gläcklich im Genusse der ihnen theilweise auch aufgenöthigten, aber jetzt erkannten großen Vortheile. In Preußen legt der Staat die Kosten vor und gestattet für den Ersatz mehrere Jahresziele. Läßt sich daraus schließen, daß die neue Feldeintheilung ein Unglück oder Nachtheil sei? Gewiß nicht! Was wird hier in Friedberg geschehen? Möglich daß die Kreisstadt den Landgemeinden voran geht, möglich ist es aber auch, daß sie zurück bleibt. In letzterm Falle wird indessen die Begründung der Abstimmung in etwas Anderem zu suchen sein, nicht im Dickwurzpflanzen, nicht im Mäusevergiften, nicht im Krauten und auch nicht in der Vorliebe zur alten Kelderwirthschaft. Wir haben es hier mit einer hochwichtigen Frage zu thun, welche das allgemeinste Interesse verdient. Darum konnte deren Erörterung im Anzeiger für Oberhessen nicht ausbleiben. Dabei ist nur zu bedauern, daß man hier und da beiderseiks nicht immer bei den sachlichen Auseinander- setzungen geblieben ist. Ganz und gar lassen sich solche Abschweifungen zwar nicht vermeiden; allein auch hier gibt es gewisse Grenzen, die zu überschreiten man sich nicht gerne entschließt. So z. B. ist es für wahrhaft gebildete, freundliche Menschen Regel, bei Austausch und Begründung von Meinungen über Dinge, die verschieden beurtheilt werden können, dem Gegner nie zu sagen, daß seine Bemerkungen„landläufige Redensarten“ oder„kaum eine Kritik(d. h. keine Beurtheilung) verdienten“. Der bescheidene Mensch wird denken, daß auch er unrecht haben könne. Deshalb hat Knigge sehr recht, indem er sagt: Werde nicht hitzig, noch unartig im Streit um Meinungen und Ansichten. Mädchen⸗Institut von Amalie, Marie 8 Ling Werner. 784 Den 23. April beginnt ein neuer Cursus und bitten wir die geehrten Eltern bis dahin ihre Anmeldungen bei uns machen zu wollen. Die Lehrgegenstände sind: Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen, deutsche Sprache und Literatur, französische und englische Sprache mit täglicher Conversation, Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Mythologie, Zeichnen, Singen und Handarbeiten. Unterricht in Musik und italienischer Sprache wird gegen besondere Vergütung ertheilt. Schon vom 6. Jahre an Das Henorar für Pensionäre beträgt jährlich 300 fl. und kann der Eintritt zu jeder Zeit geschehen. Friedberg im April 1868. . d Das Neueste in ö Strohhüten und Jonnenschitmen 606 empfiehlt in schöner Auswahl zu reellen Preisen K. Friedrich, neben der Post. 8— 72 9 3 IJlidische Feiertage. Dienstag den 7. und Mittwoch den 8. d. Mts. e Hamburg-Amerikanische Packetfahrt-Actiengesellschast. e Directe Post⸗Dampfschifffahrt zwischen Hamburg und Mew-Hork. J vermitteltelst der Postdampfschiffe N 55 8— 5.— 5 Teutonia, Mittwoch, 8. April Allemannia, Mittwoch. 22. April 2 . Germania, do.. 18. April 5 Cimbria, do. 29. April 8 1 Holsatia(im Bau). Westphalia(im Bau). 1 Passagepreise: Erste Cajüte Pr. Ert. Rihlr. 168, Zweite Cajüte Pr. Crt. Niblr. 100, Zwischen deck Pr. Cri. Nihl. 50. Christ. Hecht, Spectal⸗Agent in Friedberg. 806 Näheres bei Linsen! Erbsen und Bohnen ee, 2915(Auszug aus einem Briefc.) Herrn F. W. Boeklus in Otterberg. Mainz den 5. Oktober 1867. 598 in gut kochender Waare be Ich und meine Frau 75 Ihnen 1 5 8 ebenfalls sehr dankbar sür Ihren„weißen Kränuter⸗ 9 3. W. Fertsch. 1 7 Syrup“, denn unser lieber Sehn von 1½ 1 8 0 2 Jahren hatte schon mindestens achtmal den Grupp⸗ 1 2 Emser astillen husten, d. h. furchtbaren Husten mit Heiser⸗ 5 22 sett einer Reibe von Jahren unter Leltang der keit und festgesetzter Verschleimung, und Ihr „Kräuter-Brust⸗Syrup“ war jederzeit sein Retter Joseph Löw, Kaufmann. In Flaschen zu 24 kr., 35 kr. und 1 fl. 10 kr. ist dieser von vielen Aerzten empfohlene„Kräuter- Brust⸗Syrup“ allein zu haben in Friedberg bei Königlichen Brunnenverwaltung aus den Salzen des Emser Mineralwassers bereitet, bekannt durch ihre vor⸗ züg lichen Wirkungen gegen Hals- und Bruft⸗ leiden, wie gegen Mag ensch wäche find stets vor räthig in Friedberg bei Pr. Hofapetheker C. Wahl, Jean Huber, in Butzbach bei A. Gimbel, in in Nanheim bei Herrn Ph. J. Weiß. Nidda bei Louis Stork. Die Pastillen werden nur meiikettirten Schachteln 1 Heriand:, 5 2——— Hönigli 2 g zu Bad- tem U 0 81 sicherstes eee ranmenmgllung 22 Was- Eme. Barterzeugungstinctur. Bere 64 In einer gebtdelen Familie Wiecbadens faden seibst noch jungen Leuten in kürzester Zeit den stärksten junge Mädchen, welche sich namentlich in englischen und Bartwuchs zu erzielen, empfiehlt à Fl. 36 kr. und 1 fl. 5 französischer Sprache und Musik auszubilden wünschen, Ph. Dan. Kümmich in Friedberg. 281⁵ 1 dle freundlichste Aufnabme. 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Wohnungsveränderung. 769 Einem geehrten Publikum die ergebenste Anzeige, daß ich von heute an mein Geschäft in mein Haus neben Herrn Kaufmann Huber in der Usagasse ver⸗ legt habe, und bitte das mir seither geschenkte Zutrauen mir auch ferner bewahren zu wollen. Georg Gröninger, Ochsenmetzger. Verloren 787 wurde am 1. April auf dem Wege von Nauheim nach Friedberg oder in Friedberg selbst ein Medalllon mit zwei Photographien. Dem Wiederbringer 1 Thlt. Belohnung. Ein möblirtes Zimmer 790 mit Alkoven zu vermiethen bei Buchhändler Seri ba. Dauksagung. 779 Freunden und Verwandten, welche unsere liebe Mutter Susanna Dannemann, geb. Hieronpmus, zur letzten Ruhestätze begleiteten, sagen wir unsern herzlichsten Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. FFC Todesanzeige. 773 Es hat dem Allmächtigen gefallen unsern Bruder, Schwager und Onkel Adam Stemmler in seinem 78. Lebensjahre in ein besseres Jenseits abzurufen. Indem wir unsern Freunden und Bekannten diese Mittheilung machen, sagen wir zugleich den innigsten Dank allen Denen, die dem Verblichenen durch so manche Erfrischung ihre liebevolle Anhänglichkeit bekundeten, sowie auch Denen die denselben zu seiner letzten Ruhe⸗ stätte begleiteten. Die Hinterbliebenen. Kirchliche Anzeigen für Friedberg. Sonntag den 5. April. Evangelische Gemeinde. Buß⸗ und Bettag. Pfarramtswoche: Herr Diakonus Meyer. Gottesdienst in der Stadtkirche: Vormittags: Herr Candidat Strack, Nachmittags: Herr Pfarrer Baur. Gottesdienst in der Burgkirche: Vormittags: Herr Pfarrer Köhler. Nachmittags: Herr Candidat Schlosser. 5 Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Drus und Verlag von Bindernagel& Schimpff. (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 14 und zwei Beilagen.) Klärmittel mit Garantie, 1 bug dude 1. . — 1 Lom Fesen wi per Abgang L dit Per Abgang 1 Darn die —— 4 1771 gol Jaht t sicurelche Nach helle Frsed einzelnen rte! 0 197 Mi soll die dflafer anschlagt 5½ Cub Cubsflaf zeschneten verden. Voran 1115 da riet Der Grof Sigemesse AN . begtnüber Hirne * bei — did dsede le 5 Billau. rantie, l 107 el deine 1 Comp. imer Tcriba. Beilage zum Anzeiger für Oberhessen. 41. Prokla m 510 In Folge der Insolvenz Anzeige des vorhinigen Domänenpachters Theodor Balst zu Balersröderhof (dei Marköbel), zur Zett daselbst wohnhaft, werden aämmtliche Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Forde— tungen im Termin den 24. April d. J., Vormittags 11 Übr, bahter anzumelden und dem Güteversuche behufs Ab- wendung des förmlichen Concurses beizuwohnen und ollen die ausbleibenden chirographarischen Gläubiger als dem Beschlusse der Mehrzahl der Erschienenen beigetreten angesehen werden. Windecken am 23. März 1868. Königliches Amtsgericht Schwarzenberg. vdt. Kahler. Bekanntmachung. 74 Vom 5. k. Mts. ab werden die nachbezeichneten posten wie folgt abgefertigt: ie Per sonenpost zwischen Nieder⸗Wöllstadt und Lauterbach: Abgang aus Lauterbach um 3b Uhr früh, 5„ Nieder⸗Wöllstadt um 1080 Uhr Vormittags, ie Personenpost J zwischen Altenstadt und Büdingen: Abgang aus Büdingen um 84s Uhr Vormittags, 1„ Altenstadt um 1220 Ubr Nachmittags. Darmftadt den 30. Marz 1868. Der Ober, Post⸗ Director Vabhl Aufforderung. 71 Zorderungen an die biesige Stadtkasse aus dem rabhre 1867 find innerhalb 8 Tagen um so gewisser anzureichen, als sonst die Säumigen die entstehenden Tachtheile sich selbst zuzuschreiden haben. Friedberg am 1. April 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Friedberg „ 2 Kapital ⸗ Aufnahme. 72 Die Stadt Friedberg sucht Behufs der Abtragung on 2700 fl. älterer Schulden ein Kapital von gleicher Summe à 4% entweder im Ganzen, oder auch in (nzelnen Beträgen. Friedberg am 1. Apeil 1868. Großherzogliche Bürgermetsterei Friedberg Foucar. Rain ⸗Weser⸗ Bahn. Bahnbezirk Friedberg. 7 Mittwoch den 15. d. M, Vormittags 10½ Uhr, hell die Anfertigung von 73 Quadratklafter Schichten⸗ after auf dem Perron der Station Nauheim, ver— (nschlagt zu 274 fl. 30 kr., sowie die Lieferung von ¼ Cubikklafter Basaltsteinen hierzu, veranschlagt per aubikklafter zu 72 fl., auf dem Bürean des Unter— sichneten durch öffentliche Verfleigerung vergeben nerden. Voranschlag und Uebernahmsbedingungen können wrher daselbst eingesebhen werden. Friedberg am 2. April 1868. der Großherzogliche Bahn-Ingenteur des Bahnbezirks Friedberg Heyl. Holz ⸗Versteigerung. s Mittwoch den 15. d. Mto., Morgens ½10 Uhr beginnend, werden im Münsterer Gemeindewald, Diflrikt Schwengel, öffentlich versteigert: 1 Stecken Nadel ⸗Prügelholz, 4„ Stockholz, 10700 Wellen Eichen und Nadelreis holz, 10 Stück Nadelholz, Stammbolz, 3000„ 25 Bohnenstangen und 107„ sonstiges Nadelstangenholz. Zahlungsfrin bis Ende September l. J. Zusammen⸗ kunft um 9 Uhr in Münster. Die Großherzoglichen dägermelstereien werden um Bekanntmachung ersucht. Münster am 2. April 1868. Großherzogliche Bürgermeisteret Münster Reineck. Bekanntmachung. 99 Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge⸗ lacht, daß der im Großberzoglichen Landkalender auf Denstag den 7. April l. J. angezeigte hiesige Oster⸗ narkt nicht an diesem Tage, sondern Mittwoch den 8. April l. J. abgehalten wird. Butz bach am 2. April 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Butzbach d. B.: Vogt, Beigeordneter. Vorschuß-& Credit-Verein. 789 Den Mitgliedern des Vorschuß-& Creditvereines wird zur Nachachtung mitgetheilt, daß als Geschäftsstunden für alle Tage der Woche, außer Sonntag, die Stunden von 11 bis 12 Uhr Morgens und 2 bis 3 Uhr Nachmittags bestimmt sind, und daß nur in diesen Ein— und Auszahlungen erfolgen, Anträge um Vorschüsse eingebracht und sonstige Geschäfts— angelegenheiten erledigt werden koͤnnen. Die Sitzungen des Vorstandes, in welchen über die Vorschußgesuche entschieden wird, finden jeden Dienstag Abend statt. Der Vorstand des Vorschuß⸗& Creditvereins. In der Kunst⸗Färberei, Druckerei X Wäscherei 2 1 von J. Küchel in Homburg v. d. H. 792 werden alle, seidene, wollene, halb- und baumwollene Zeuge, Herrenkleider(unzertrennt), Chales, Teppiche, Sammt, Plüsche, Bänder, Spitzen, Federn u. s. w., Zeug- und Glacs⸗ Handschuhe auf's Schönste gefärbt, mit den modernsten Mustern, mit Gold, Silber, Kupfer und Sammt bedruckt, auf's Beste und Schnellste gewaschen und mit den vorzüglichst besten Maschinen wieder wie neu appretirt. Die Aechtheit der Farben, sowie eine schnelle, solide und billige Arbeit wird garantirt. Niederlagen, wo Muster zur gefälligen Ansicht offen liegen und Bestellungen prompt und sicher besorgt werden, befinden sich in Friedberg bei Herrn C. Diehl J., in Butzbach bei Herrn B. Küchel II., in Nieder⸗Wöllstadt bei Fräulein S. Schäfer. 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Auf Verlangen kann von den vielen, durch diese Essenz geheilten Personen die außerordentliche Wirkung dieses Heilmittels durch Zeugnisse, welche im Orginal im Besitze des Unterzeichneten find, nachgewiesen werden. Diese Ehrlich's Blutreinigungs.Essenz ist in Original-Flaschen à fl. 1. 45 kr. oder Tolr. 1.— Sgr. o„— 20 mit Gebrauchs⸗Anweisung 17 77 1 35 77* 7* 10 77 nur allein ächt zu haben in Commission bei Fr. Hilbrechi in Friedberg. Briefe werden nur franco angenommen und bei Versendungen der Betrag unter dilligster Be⸗ rechnung der Verpackung nachgenommen. Kölnische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft. Grundkapital Drei Millionen Thaler, wovon Zwei und eine halbe Million begeben. Die Reserven betragen 270,135 Thlr. 13 Sgr. 2 Pfg. 804 Die so fundirte Gesellschaft versichert gegen Hagelschaden Boden⸗Erzeugnisse aller Art, sowie Fensterscheiben zu festen Prämien, wobei Nachzahlungen nicht stattfinden. Dieselbe hat wie früher, so auch in dem vergangenen überaus hagelreichen Jahre, in welchem auf je die 6. Polize Entschädigung gewährt wurde, sämmtliche Schäden prompt und zur Zufriedenheit der Betroffenen regulirt und binnen längstens vier Wochen nach deren Fest— stellung die Entschädigungsbeträge voll ausbezahlt. Der Geschäftsstand der Gesellschaft ge— währt die Garantie dafür, daß sie auch fernerhin ihre Verpflichtungen so prompt als voll— ständig erfüllen wird. Die Unterzeichneten geben auf Verlangen über die Gesellschaft weitere Auskunft und erbieten sich zur Aufnahme der Versicherungs-Anträge. Im März 1868. Carl Löffler in Gambach. Chr. Funk in Hungen. L. Brüchweh in Groß Karben. A. Reuning in Nidda, Gemeinde Einnehmer. Mörschel in Altenstadt. L. Ph. Mayer in Rödelheim. J. C. Hagemann in Friedberg. 805 7 1 Die Zusammenlegung der Grundstücke und Anlegung von Gewannwegen. 775 Der Antrag des Gemeinderaths, mit der nöthig gewordenen Parzellenvermessung eine ent⸗ sprechende Regulirung der Felder und Anlegung von Gewannwegen zu verbinden, ist— in der verschiedensten Weise aufgefaßt und mitunter mißverstanden— schließlich Veranlassung und Gegen stand öffentlicher Besprechung geworden. Das erste der darauf bezüglichen Inserate, von einem „Güterbesitzer“ ist gegen den Antrag gerichtet, allein derselbe bemüht sich vergeblich, etwas Wesentliches gegen die von ihm selbst aufgezählten Vortheile der beabsichtigten Anlage vorzubringen und kommt mit all seinen Einwänden dahin, daß er erklärt:„Was von Gewinn in Bezug auf Bearbeitung und Ertrag behauptet wird, der durch Zusammenlegung erzielt werden soll, ist einfach zuzugeben“— und über die Gewannwege hat er nur die zwei Worte:„Angenehm und bequem sind sie, das leugnet Niemand“.— Dennoch ist dieser„Güterbesitzer“ gegen den Antrag, warum? Er scheut die Kosten, und deßhalb ist mit dem Mann, der für eineu großen Vortheil, den er einsieht, ein kleines Opfer nicht bringen mag, nicht weiter zu rechten; auch hat er eine Widerlegung in einem ent— gegnenden Inserat bereits gefunden. Dieser Erwiderung ist nun eine, ebenfalls gegen den Antrag gerichtete„Gegenerklärung“ gefolgt, deren Verfasser indeß, trotz aller möglichen Einwänden, die er gegen den Antrag geltend zu machen sich abmüht, dennoch ganz in gleicher Weise wie der„Güterbesitzer“ zu der Er— klärung gelangt: Was nun die Zusammenlegung der Grundstücke und die Gewannwege anbelangt, so halte ich eine Regulirung solcher Felddistrikte, in welchen man von der Gewanngrenze aue auf die Grundstücke nicht gelangen kann, für zweckmäßig, auch mag dabei eine Zusammenlegung nicht ausgeschlossen sein“ — das ist aber ganz das Nämliche, was durch den Antrag des Gemeinderaths bezweckt werden soll; von Beseitigung der Dreifelderwirthschaft, welcher jedenfalls die Aufhebung der Schäfereiberech⸗ tigung vorangehen müßte, ist in diesem Antrag gar keine Rede, und Alles was hierüber gesprochen und geschrieben wird, mag deßhalb hier unberührt bleiben und nur darauf aufmerksam gemacht werden, daß die Dreifelderwirthschaft auch im regulirten Felde nach wie vor, wird fortbestehen können. Was nun die Zusammenlegung der Grundstücke betrifft, welche von Vielen als ein verderb— licher, Nachtheil bringender Zwang gefürchtet und angefochten wird, so ist— und dieß sollten alle Betheiligten wohl beachten— dieselbe bei dem vorliegenden Antrag durchaus nicht als Zweck, noch viel weniger, wie Viele meinen, als alleiniger Zweck ins Auge gefaßt, sie wird vielmehr nur als ein Nebenvortheil betrachtet, welcher sich aus Veranlassung der— bei der noth⸗ wendig gewordenen Parzellenvermessung— beabsichtigten Regulirung der Felder zufällig ergibt, ein Vortheil, den zu erlangen dem Einzelnen ermöglicht werden soll, den z u benützen aber Niemand gezwungen ist. Damit nun hierbei Keiner gegen den Andern beeinträchtigt oder benachtheiligt werden könne, schreibt das Gesetz vor, daß— nachdem der vorliegende Antrag des Gemeinderaths bei der dem⸗ nächstigen Abstimmung angenommen sein wird, die Pläne über die neue Felderregulirung drei Monate lang zu aller Betheiligten Einsicht offen gelegt werden müssen, und Jedem gestattet ist, während dieser Frist gegen Alles, wodurch er sich benachtheiligt glaubt, also z. B. auch gegen eine ihm nicht behagende Zusammeniegung seiner Parzellen, zu reclamiren. Erst nach Erledigung dieser Reclamationen und Ablauf besagter Frist darf zur Ausführung der Regulirungsarbeiten geschritten werden, und find somit einem Jeden Mittel und Wege an Hand gegeben, sich vor Schaden zu wahren. Die Anlegung von Gewaunwegen betreffend, so sind deren Zweckmäßigkeit und die ins Auge fallenden Vortheile derselben selbst von den Gegnern anerkannt; es wird aber eingewendet, es ginge dadurch zu viel Land verloren. Wer sich nun die Nühe nehmen will, die auf dem Rathhaus offen liegende Karte des zur Regulirung zunächst in Aussicht genommenen Feldes zu studieren und dieß sollte jeder Betheiligte thun, ehe er sich zu einem Urtheil hierüber bestimmen läßt— der wird ersehen, daß so sehr viel mehr Land zu den neuen Wegen nicht verloren geht, als Mancher zu glauben scheint, oder glauben machen möchte; dabei würde er denn auch Gelegenheit finden, sich zu überzeugen, daß alle diejenigen Güterbesitzer, denen jetzt die Ackerwege in jeder Richtung, dem Einen der Länge nach, dem Andern quer durch, dem Dritten kreuzweise oder schräg über ihre Stücke gehen, und die diese Ackerwege als Ackerland verstruern müssen, ohne daß sie etwas darauf ziehen können, daß all' diese durch die Anlegung von Gewannwegen nur gewinnen können und gewinnen müssen; Er würde mit dieser Ueberzeugung aber auch zu der Einsicht gelangen, daß nach Regulirung der Felder und Wege diese letztern nicht mehr wie bisher von Einzelnen als eine Belästigung getragen und noch dazu versteuert werden müssen, sondern daß durch die Regulirung die Stellung des Bodens zu dieser Wegen auf sämmtliche Besitzer im Verhältniß ibres Besitzthums sich vertheilt, und daß aller zu den Wegen verwendete Boden, nachdem er ausgesteint und in die neuen Karten eingezeichnet ist, als Weg steuerfrei wird. Bezüglich des Kostenpunktes, der ebenfalls— und zwar als ein Hauptargument gegen die beantragte Regulirung geltend gemacht wird, möge Nachstehendes hier noch eine Stelle finden. Auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung, an der weder Gegner noch Freunde der Feld Kegulirung Etwas zu ändern vermögen, soll und muß die Parzellen vermessung und Neukartirung der ganzen Gemarkung geschehen; die Kosten hierfür müssen also jedenfalls aufgebracht werden, auch wenn die beantragte Regulirung nicht vorgenommen wird; es kann sich also bezüglich der hier in Frage kommenden Kosten nur um denjenigen Betrag handeln, welcher bei gleichzeitig mit der Parzellenvermessung bewirkt werdender Regulirung zu den Ausgaben für Erstere hinzukommt, und mehr nicht— dieses Mehr, welches bei Unterlassung der Gewannregulirung erspart werden könnte, beträgt aber in der Regel weniger als die Hälfte der gesammten Kosten; zu bedenken ist aber und darin liegt die Gefahr eines Verzuges— wenn jetzt, um diese Mehrausgabe zu ersparen, die Regulirung abgelehnt und die Parzellen so wie sie jetzt sind und kreuz und quer durcheinander liegen, vermessen und kartirt werden, später aber, über kurz oder lang, die bessere Einsicht die Oberhand gewinnt und die Regulirung beschlossen würde— daß alsdann die Arbeit und Kosten für die jetzige Vermessung verloren und das Geld umsonst ausgegeben sein wird.— Ganz der ähnliche Fall ist noch in unser aller Gedächtniß, nehmen wir ihn uns zur Lehre.— Bei der, in den fünfziger Jahren stattgehabten Flurvermessung war, ähnlich wie jetzt, angeregt worden, zur Ersparung doppelter Kosten die Parzellenvermessung ꝛc. gleich mit zu verbinden; da sagten die „Güterbesitzer“ auch„Aber“ und— in Folge hiervon wurde die Flurvermessung allein vorgenommen und bezahlt, und jetzt— nach kaum zehn Jahren sehen wir, daß das ganze damals aufgewendete Geld umsonst ausgegeben worden ist und gerade so, in vielleicht weniger als zehn Jahren, würde es wieder ergehen, und die Kosten für die Parzellenvermessung ohne Gewannregulirung eine ebenso verlorene Ausgabe sein, wie es für die Flurvermessung der Fall gewesen ist, wenn die Füße Otangen! 599 Citronen, Vanille, Chinesischer Thee, Krachmandeln und Tafelrofinen bei W. Fertsch. Ein Logis, 286 mit allem Zubehör hat zu vermieten Nauheim. Carl Schmidt, Café frangais. Oeffentliche Anerkennung. 776 Es fiel mir unversehener Weise ein glühendes Stück Eisen auf die rechte Hand und verbrannte dieselbe so, daß ich zum Arbeiten unfähig wurde. Nachdem ich mich mit allem Möglichen 14 Tage herumgequält und nichts ge⸗ holsen hatle, hörte ich von dem D. Nephuth'schen Uni⸗ versal⸗Balsam, daß er für dergleichen gut sein sollte, und kaufte mir augenblicklich ein Büchschen davon. Schon die erste Auflage war mir eine Wohlthat, indem es den Schmerz augenblicklich stillte. Nach dem zweiten Tage schon fing die Heilung an und am sechsten konnte ich schon wieder arbeiten. Nach acht Tagen war die Wunde vollständig geheilt. Im Ganzen hatte ich mir 3 Büchschen des ge⸗ nannten Balsams gekauft. Philipp Treusch, Kesselbach. Schmied. Der Universal⸗Balsam ist stets vorräthig à Büchs⸗ chen 18 kr. bei Jean Huber in Friedberg und Ph. J. Weiß in Naubeim. Zur Benachrichtigung. 754 Meiner geehrten Kundschaft zur Nachricht, daß aus Anlaß der bevorstehenden israelitischen Oster⸗ feiertage für deren Dauer vom 6. bis 15. April e. mein Bäckereigeschäft eine Unterbrechung erleidet. Ich habe jedoch Fürsorge getroffen, daß alle Be⸗ stellungen für die erwähnten Tage prompt ausgeführt werden sollen, wenn diese bis zum 6. April Vor⸗ mittags bei mir aufgegeben sein werden. Löb Straus. Ziegensellchen 613 werden im Einzelnen, sowie in größeren Parthien aufgekauft von H. Gonder. Die billigsten Möbel elegant und solid gearbeitet zu haben in dem 450 Möbellager der Gebrüder Blum, Rheinstraße. Darmstadt. Verpackung unter Garantie wird billigst berechnet. Brustschmerzen, Catarrh, Verschleimung, schwerer Athem. 777 Den G. A. W. Mayer'schen Brust-Jyrup kann ich allen Brustleidenden bestens empfehlen. Ich litt seit einem Jahr an bedeutenden Brust⸗ schmerzen, hartnäckigem Catarrh, Verschlei⸗ mung und schwerem Athem.— Da nahm ich auf Anrathen 2 Flaschen dieses vortrefflichen Syruns und wurde nicht allein von meinen Leiden befreit, sondern ich kann auch meinen Pflichten wieder vollständig obliegen. Der Wahrheit gemäß. Heidelberg den 30. August 1867. Schmidt, Gendarm. Das Depot dieses berühmten Mittels ist in Fried. berg bei Ph. D. Kümmich. Heine Wicken& Erbsen 523 empfelben billigst Gebrüder Löb. Tapeten, 547 von den billigsten bis zu den feinsten, in den neuesten Mufiern bei Georg Groß. Universal-Magen-Ligueur, 105 das einfachste und sicherste Mittel gegen Magen⸗ leiden aller Art von Franz Metternich in Mainz Güterbesitzer sich abhalten ließen, dem Antrag des Gemeinderathes ihre Zustimmung zu ertheilen. Friedberg, 31. März 1868. Eduard Ruths. empfiehlt in Flaschen 3 24 kr., 45 ke. und fl. 1. 24 kr. h. Dan. Kümmich in Friedberg. N wn N n 3 „usa suuoqmd uswWsasuss 2 N n* 8 2080 1400 n a r G „nan hnnesd a„ Ertra⸗Beilage zum Anzeiger für Oberhessen. 1. u. 0 — 64244214 ne eee eee ung 1%% usb iIIn g u 21906 1% u nahe uod noa ge e dhv usbunsgedugd gun uzuouuz . ub nog u eee ieee enge g in) gunq ibo asg ge qibgs uu! aejun 1% 10 luis eig n unn ͤ dun wie ee eee ie e ee wu; ulla an! a bietu „ ene eee eee Lonvigz ssaslun bun nesqaesß usgaab 10 18 e pic usbunsq ven aun usage une eee ene eben eee ee — * 114 4 80 2 1 f 2 2 Nb Ph.— 25 5 5 2 2 4 A 5 8 1 0 1 0 — nfef zheigg 809 Gunabia hac aun nobunppusunvzeg zn ununnenee beune gun Bounce eee eee eee ee n Ju zu guuo q mn? bung u og es us gud uu usbiauyy ois ni„uses An] 161 uz 5 2 — — 8 ————— uod usgun fon ieee deen eee eee eee eee eee in noi og daun ben eee eee eee eee een ieee e Lanz zur undo in eee ee een eee ee 8 2 8 2 8 2— 2 2 2— ——5 88 8 3—— 5 2 2 G. 2 5 2 2= a 35 8 8338 trtorti. 1— 2—.— 222 55 5 33 8 2 2 2. 2 2— 8 22 3 2 5 2 83 8 1 1 5 82 75 51 D 2 25283 22 8 „ e eee 5 2222 2 2 9 8. N 2 8 8 2 2 r 133 82 Stu 14—— 55 0 228 322828 nabm ic 1— 2 2 25* 2 teflichenn 45 1 S. Steinhäuser, 4 Gold- und Silberarbeiter in Friedberg, 3598 empfiehlt sein Lager der modernsten —»Gold⸗ und Silberwaaren * su den billigsten Preisen. lose! Strohhüte Löb. 417 werden gewaschen, gefärbt und uach den neuesten — Mustern fagonntrt bei K. Friedrich neben der Post. Sei Bindernagel& Schimpff it wieder vorräthlg Neuster , lschen-Fohtplan 2 0 Mittel Nheingegend Hessen, Nassau, Frankfurt, Rhein-Preußen. prospeetus, yerhesische Eisenbahn-Gesellschaft. Actien- Capital 16.228.600 Thaler 28.400.050 Gulden, eingetheilt in 81. 143 Aclien d 200 aler 350 Gulden; von der Grossherzoglich Hessischen Staats- Regierung unter Zustimmung der Stände des Grossherzogthums mit der Garantie eines Rein-Ertrags von 3 ½ 0„⁰ pro anno auf die Dauer von 99 Jahren versehen. 780 Die der Oberhessischen Eisenbahn- Gesellschaft ertheilte Concession umfasst die Linien von Giessen nach Gelnhausen und von Giessen nach Fulda in einer Gesammtlänge von ungefähr 220 Meilen. Beide Linien bilden eine Fortsetzung der Cöln-Mindener Eisenbahn- strecke Deutz- Giessen. Durch die beabsichtigte Fortführung der Linie Giessen- Geln- hausen bis zum Anschlusse an die Bayerischen Bahnen bei Gemünden oder Partenstein kant diese Linie der Oberhessischen Eisenbahnen die kürzeste Verbindung der Rheinischen Eisen- bahnen mit dem Bayerischen Eisenbabhnnetze herstellen. Ausserdem steht ein Anschluss der Bergisch Märkischen Eisenbahn an die Main-Weserbahn und somit an beide Strecken, Giessen-Fuldz und Giessen-Gelnhausen in Aussicht, wodurch der Strecke Giessen-Fulda ein grosser Theil des Verkehrs zwischen dem Osten und Westen Deutschlands zugewendet werden dürfte Von dem Actien-Capital wird die Summe von g Thlr. 10.000000 hiermit zur Subscription aufgelegt. Die Subscription findet statt vom 6. bis 9. Nes incl. und zwar in den Vormittagsstunden von 9 bis 11 Uhr bei folgenden Stellen auf die beigesetzten Antheilsummen: in Frankfurt a. M. bei Herren Gebrüder Bethmann ö 1 i N 5 N* auf Thlr. 3,000,000. und Herren von Erlanger& Söhne Darmstadt bei Herrn Moritz Wolfskehl 5 175 500,000. Mains bei Herren Bamberger& Co. 5 5 500,000. Berlin bei Herrn Jos. Jaques 0„ 4,000,000. Stullgar] bei Herren Gebrüder Beuedict 5 1 500,000. Mannsieini bei Herren H. L. Hohenemser& Sohne 55 8 500,000. Car lerusie bei Herren G. Müller& Cons. ö 2 und Herrn Ed. Kolle g 5 5 See Leipxig bei Herrn H. C. Plaut. 5 und Herren Meyer& Co. 5 500,000 Es bleibt für jede Zeichnamgsstelle vorbehalten, dass, sobald der derselben zur Auflegung überwiesene Betrag vollgezeichnet ist, auch vor Ablauf der bestimmten Frist keine weitere Zeichnung von der betreffenden Stelle angenommen wird. Eine verhältnissmässige Ropartition findet nur für diejenigen Beträge statt, durch deren gleichzeitige Zeichnung die bei der betreffenden Stelle aufgelegte Summe erschöpft wird. Der Emissionspreis ist auf 75% des Nominalbetrags festgesetzt; bei der Unter zeich- nung sind 10% des gezeichneten Betrages in Werthpapieren oder baar als Caution zu deponiren. Am 15, April d. J. sind auf die den Zeichnern zugetheilten Beträge(gegen Rückerstattung der geleisteten Caution) 25% des Nominalbetrages baar einzuzahlen, wogegen dieselben provisorische Quittungen erhalten, welche demnächst gegen Interims- Certificate der Oberhessischen Eisenbahn- Gesellschaft, auf den Inhaber lautend und in Abschnitte von 1. 5, 25 und 50 Stücken eingetheilt, ausgetauscht werden. Die weiteren Einzahlungen sind, nach Aufforderung des Verwaltungsrathes, gemäss den Statuten zu leisten; indessen werden Vollzahlungen sowohl bei der Zutheilung an den Zeichner. als in jedem vom Verwaltungsrathe ausgeschriebenen Einzahlungstermine angenommen. Während der Bauzeit werden alle Theileinzahlungen von dem Tage an, wo sie gen worden sind, die vollbezahlten Actien dagegen nach ihrem ganzen Nonna age mit 31 5 72 0% verzinst. Die Zinsen und Dividenden siud zahlbar in Frankfurt a. M. bei Herren Gebrüder Bethmann und Herren von Erlanger& Söhne, in Berlin bei Herrn Jos. Jaques. Abdrücke der Statuten und der Concessions- Bedingungen sind bei Stellen zu haben. Fz- un Hu“ u. VI., im April 1868. den Einzeichnungs- Auszug der Concession. 8 Die Gesellschaft ist bei Vermeidung des Verlustes gegenwürtiger Concession verbunden, spätestens bis zum 1. Juni 1868 den Nachweis darüber beizubringen, dass mindestens zehu Prozent des i den Statuten festgesetzten Actien-Capitals baar eingenahlt sind ete, ete. 1 — RCCC . 8. 15. Die Grossherzogliche Staats- Regierung bewilligt der Oberhessischen Eisenbahn-Gesell- schaft Behufs des Baues und des Betriebes der im Eingange genannten Bahnen die Garantie des Staates für einen qührlichen Reinertrag von 3½% des in jenen Unternehmungen anzu- legenden und im Maximal- Betrage auf 28,400,050 Gulden süddeutscher Währung festgesetzten Actien-Capitals dergestalt, dass unter keinen Umständen eine Vermehrung des vom Staate garantirten Zinsenbetrags von 994,00 1% fl. stattfinden darf, unter folgenden näheren Bedingungen. und 1. Sobald die Bau-Rechnungen für die neuen Bahnen abgeschlossen sind, wird das Capital, welches sich a) für den Bau der Bahnen nebst allem Zubehör, b) für die Anschaffung der Transportmittel, c) für die Verzinsung mit 3½% während der Bauzeit, d. h. bis zum ersten des auf die Betriebs-Eröffnung folgenden Monats(ef. sub 2.), d) zur Deckung etwaiger Cours- Verluste bei Begebung der Actien als nothwendig ergiebt, unter Mitwirkung eines Commissärs der Grossberzoglichen Regierung definitiv festgesetzt. Wenn die Gesellschaft für die Gegenstände unter a, b und d einen Coutrakt mit einem Unternehmer schliesst, durch welchen der Letztere sich verpflichtet, jene Gegenstände insge- sammt zu beschaffen und zu liefern und seine Vergütung dafür in Actien nach deren Nominal Betrage zu nehmen, und wenn dieser Vertrag nach vorgängiger Prüfung die Genehmigung der Regierung erhalten bat, so ist derselbe für die bezeichneten drei Posten massgebend, falls der darin vereinbarte e die Summe von 26,000,050 Gulden in N 10 na el deren Nominal- Betrage nicht übersteigt und folgeweise von 01 veranschlagten Actien-Capitale für die Verzinsung während der Bauzeit 2,400,000 Gulden zur Verfügung bleiben. Ebenmässig kann über die Bauzinsen(e) die Gesellschaft mit einem Unternehmer contrahiren, jedoch dürfen immerhin dieselben die Summe von 2,400,000 fl. in Actien al pari nicht übersteigen. Würde aus irgend einem unvorhergesehenen Grunde die Ausführung der Bahnen ins Stocken gerathen, so soll die Grossherzogliche Regierung berechtigt sein, auf Kosten und zu Lasten der Gesellschaft den Bau weiter zu führen und zu vollenden,. Sollte in diesem Falle das Actien-Capital unter Zurechnung der gestellten Caution(S. 2.), jedoch abzüglich des für die Verzinsung während der Bauzeit erforderlichen Betrages, zur Ausführung der Bahnen nicht ausreichen, so ist die Gesellschaft verpflichtet, auf Verlangen der Regierung das zur Prioritäts- erforderlichen nicht vollständigen Deckung des Bedarfs erforderliche Geld durch Aufnahme einer Anleihe aufzubringen, wobei die für deren Verzinsung und allmälige Tilgung Beträge von dem Brutto- Ertrage der fraglichen Bahnen vorabzuziehen und Reinertrage derselben zu rechnen sind. zu dem 2. Die Garantie tritt mit dem ersten des auf die Betriebs- Eröffnung der Bahnen, und, falls eine streckenweise Betriebs- Eröffnung erfolgen sollte, hinsichtlich der den Kosten betriebenen Strecken entsprechenden Theile des Gesammt- Capitales vom ersten des auf den Eintritt solcher streckenweisen Betriebs-Eröffnung folgenden Monats angerechnet, in Wirksamkeit. der 3. So oft in einem Betriebsjahre der Rein-Ertrag der betriebenen Bahnen oder Bahn- strecken, welcher sich nach Abzug der Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebs- Kosten sowie der nach den Statuten den Reserve- und Erneuerungs- Fonds zufliessenden Beträge von dem Brutto-Ertrage ergiebt, die Höhe von 3½% des Anlage-Capitals oder des betreffenden Theiles desselben nicht erreicht, wird die Grossherzogliche Staats- Regierung die zu einer Verzinsung in dieser Höhe erforderlichen Zuschüsse aus Staatsmitteln leisten lassen. Der Verwaltungsrath hat in einem jeden solehen Falle hiervon sowie von dem Betrage des erforderlichen Zuschusses der Grossherzoglichen Staats- Regierung am Jahresschlusse Anzeige zu machen und derselben die Richtigkeit der Anforderung aus den Betriebs- Rech- nungen und den zugehörigen Belegen nachzuweisen. Auf Grund dieses und soweit derselbe erbracht ist, wird die Grossherzogliche Staats- Regierung der Gesellschaft den erforderlichen Zuschuss in Darmstadt bei der Haupt-Staats-Kasse vor dem 15. Mai des darauf folgenden Jahres provisorisch und vorbehaltlich definitiver Abrechnung zur Verfügung stellen. 4. Vebersteigt in einem Betriebsjahre der Rein-Ertrag die Höhe von 4% des Anlage- Capitals, so findet eine successive Rückzahlung der von dem Staate vor dem erstgedachten Jahre etwa geleisteten Zuschüsse dergestalt statt, dass der Staat bis zur völligen Tilgung seiner Zuschüsse alle den Betrag von 4% des Anlage- Capitals übersteigenden Theile der jeweiligen Rein-Erträge unverkürzt zu empfangen hat. Nachweises geleisteten Zuschüsse werden die den Betrag von 5% des Anlage- der Weise vertheilt, dass hiervon 5. Nach Rückerstattung der von dem Staate etwa Ueberschüsse, welche sich aus den Rein-Erträgen über Capitels ergeben, unter die Gesellschaft und den Staat in die Erstere% und der Letztere ½ jeweilig empfängt. Die Dauer der Concession wird auf Neun und Neunzig Jahre festgesetzt. Sollte es die Grossherzogliche Staats-Regierung jedoch für angemessen Bahnen für Staatsbahnen zu erklären und sie auf Staatskosten verwalten zu lassen, dies nach Fünf und Dreissig Jahren vom Tage der Betriebs-Eröffnung an jederzeit gegen Erstattung des zwanzigfachen Betrages des durchschnittlichen Rein-Ertrags der letzten fünf Betriebsjahre und unter Eintritt in alle Rechte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft ge- schehen, wobei die von der Grossherzoglichen Staats-Regierung garantirten 3½ͥ0% als Minimal- Reinertrag angenommen werden sollen. Nach Ablauf der Concessionszeit oder vor Ablauf halten, die 50 kann dieser Zeit in dem Falle der Auflösung der Gesellschaft wird, wenn der Staat die Bahnen übernimmt, der Werth derselben und des Betriebs-Materials durch Taxation bestimmt, höchstens jedoch mit dem zwanzigfachen Betrage des durchschnittlichen Rein-Ertrags der letzten fünf Betriebsjahre vergütet. Erklärt in einem solchen Falle die Staats- Regierung, von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen zu wollen, so können die im Eigenthum der Gesellschaft befindlichen Gegenstände einzeln, aber nicht als Eisenbahn, für Rechnung der Gesellschaft oder ihrer Creditoren veräussert werden. . A ˙¹·Amm ˙.wm!. 71t]ʃʃ? wd —UU—.x— Die Unterzeichneten erlauben sich auf ihre Leihlibliathek aufmerksam zu machen, welche 3400 Bände in deutscher, französischer und englischer Sprache umfaßt und die vor⸗ züglichsten neuesten Erscheinungen enthält, u. A.: Breier, Rosenkreuzer. Gerstäcker, Im Busch. Grey, Herrin von Gold— rauen. Gustav v. See, Gräfin und Marquise. Höser, das alte Fräulein Mühlbach, Deutschland in Sturm und Drang. Pitawall, Maria Stuart. Rateliffe, Villafranca. Retcliffe, Puebla. Lesegebühren pr. Tag 2 kr., Abonnements können zu je Friedberg. Binde Schwartz, Mar. Sämmtliche Werke. Spielhagen Romane. Grimm, unüberwindliche Mächte. Gutzkow, Hohenschwangau. — Die Ritter der Industrie. 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