8 W t. 1 11 1 Dienstag den 4. Februar. 1868. Anzeiger für Oberhessen. anthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. ———— — Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Bestellungen auf den„Anzeiger für Oberhessen“ werden noch fortwährend von allen Poststellen und der Verlagsexpedition für das erste Halbjahr angenommen 2 Amtlicher Theil. Einladung. Die Mitglieder der landwirthschaftlichen Section Butzbach und sonstige Freunde der Landwirthschaft werden auf N Freitag den 7. Februar, Mittags 2 Uhr, u einer landwirthschaftlichen Besprechung hierher ergebenst eingeladen. Gegenstände dieser 1) Die in der Lahngegend gewonnenen Phosphoriten sollen sich hiesige Was ist zu deren billiger Beschaffung und größerer Verwendung von vorzüglich zur Düngerverwendung für die Seiten des landwirthschastlichen Bezirksvereins 2) Das Genossenschaftswesen nimmt in dorragende Stellung ein. 3) Sind Versuche mit Doppelculturen welches waren die Resultate davon B Donnerstag von 8 dis 12 und von 2 bis 5 Uhr. Friedberg den 2. Februar 1868. Ist dasselbe nicht bei den Landwirthen der diesigen Gegend in gleich vortheilhafter Weise wie sonst für einzelne Zweige ihrer Thätigkeit in Anwendung zu bringen? 2 Gegend eignen. zu thun d der Neuzeit eine her— gemacht worden und nt. u ch Besprechung sind: 4) In neuerer Zeit kommen durch Schwefelkohlenstoff entölte Reps- und Leinkuchen in den Handel; sind solche Oelkuchen noch zur Fütterung, oder nur als Dünger zu verwenden? 5) Welche Erfahrungen sind bis jetzt hiusichtlich der Kartoffel— krankheit gemacht worden? Herr Dr. Henkelmann wird die Fra zen einleiten. Butzbach den 29. Januar 1868. Hechler. n g. Die Hundesteuer für das Jahr 1868 wird mit der directen Steuer für den Monat Februar erhoben. Das Mahnverfahren beginnt am 15. jeden Monats. Zahltage sind Dienstag und Großherzogliche Districts-Eiunehmerei Friedberg Bit sch. Hessen. Darmstadt. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 6 enthält: I. Verordnung, das Verfahren zur Herbeischaffung der Pferde durch Landlieferung bei eintretender Mobilmachung beireffend. Dieselbe lautet: Ludwig III. von Gottes Onaden, Großberzog von Hessen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Nachdem auf Grund des Art. 61 der Verfassung des Norddeuischen Bundes durch die Nummer 10 des Bundes- esetzblattes die königlich preußische Verordnung über das erfahren dei eintretender Mobilmachung der Armee zur 3 der Pferde durch Landlieferung vom . Februar 1834(preußische Gesetzsammlung Seite 56) und das königlich preußische Gesetz vom 12. Sept. 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Verordnung (preußische Eesetzsaammlung Seite 609) im ganzen Bundes ⸗ zebiele eingeführt worden sind, so haben Wir nach Ansicht des Artikels 5 der zwischen Uns und Seiner Majestät dem König von Preußen am 7. April 1867 abgeschlossenen Militär ⸗Convention verordnet und verordnen biermit, wie folgt: Einziger Artikel. Die nachstehend abgedruckte königlich preußische Verordnung über das Verfahren bei eintretendec Mobilmachung der Armee 7 Herbeischaffung der Pferde durch Landlieserung vom 24. Febr. 1834 und das gleich- salls nachstthend abgedruckte königlich preußische Gesetz vom 12. September 1855, betreffend eine Abänderung der vorgenannten Verordnung, treten, vom Zeitpunkt des Erscheinens der gezenwärtigen Verordnung im Regierungs⸗ blatt, im ganzen Gebiete des Großherzogthums, insowelt sie in demselben noch nicht in Gellung sind, in Wirk⸗ samteil.— Urkundlich ꝛc. Verordnung über das Verfahren bei eintretender Mobil⸗ machung der Armee zur Perbeischaffung der Pferde durch Land lieferung. Vom 24. Februar 1834. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Obgleich das durch die Mylius'sche Coittensammlung publicirte Reglement vom 17. April 1789 schon die Beslimmung enthält, daß bei eintretender Mobilmachung die zur Ausrüstung der Armee ersorder⸗ lichen Pferde durch Landlieserung beschafft werden sollen, se finden Wir Uns doch, in Erwägung des Umstandes, daß jene Editt eines Theils die Verpflichtung zur Ge⸗ flellung der Pferde nicht für fämmtliche, sondern nur für die damals der Conscription unter worsenen Unterthanen begründet, anderen Theils aber auch in den neuen Pro⸗ vinzen nicht publizirt worden ist, auf den Antrag der Ministerien des Innern und der Poltzei und des Krieges, bewogen, zur Beseitigung aller Zweifel über dle Verpflich⸗ tung der Unterthanen bei einer Mobilmachung der Armee die zum Kriegsdienst geeigneten Pferde herzugeben, für fammiliche Landes theile Unserer Monarchie Folgendes an⸗ zuordnen: 1) Sobald Wir es für angemessen erachten, die Armee, oder auch nur einzelne Theile derselben, auf den Kriegssuß setzen zu lassen, tritt für sämmtliche Unterthanen Unseres Reichs die Verpflichtung ein, die zum Kriegsdienst taug⸗ lichen 5 5— auf die deßhalb an sie ergehende Aufforderung der Behörden, sofoct unweigerlich zu gestellen. 2) Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur die Dienstpferde der Beamten und Pesthalter, weil hier der Staatsdienst und das öffentliche Interesse Ausnahmen notbwendig machen. Vei den Beamten kann jedoch nur die zur Ausführung der ihnen obliegenden Diensigeschäfte wirklich nothwendige Zahl von Pferden, und dei den Posthaltern nur diejenige Zahl verschont bleiben, deren Haltung ihnen contraktlich zur Förderung der Posten ob— liegt. Bei eintretenden diesfälligen Zwetseln enischeidet der Kreis. Landrath. Seiner Bestimmung ist, mit Vor⸗ behalt des Rekurses wegen einer etwaigen Entschädigung, tinstweilen sofort Folge zu leisten. 3) Alle übrigen Pferde, sowobl Luxus als Arbeits⸗ Pferde, und ohne jeden Unterschied der Besitzer, müssen, soweit es der Bedarf für die Armee noͤthig macht, her⸗ gegeben werden. Damit aber diese Ermittelung bei Zeiten und für das Land so schonend als moglich gemacht werden möge, wird der Minister des Innern und der Polizei einer jeden Provinz das Contingent bekannt machen, welches sie zu liesern hat. Der Oberpräsident der Provinz bat darnach in Uebereinsüummung mit dem commandiren— den Genetal die näheren Bestimmungen über die Art der Gestellung, Auswahl und Abschätzung der Pferde, sowie über die sonstigen Maßregeln, welche für den ordnungs⸗ mäßigen Gang des Geschäfts nothwendig sind, unter Berücksichtigung der dieserhalb schon ergangenen Festsetzungen, nach den Verhällnissen der einzelnen Landestheile für jede Provinz in ein besonderes Reglement zugmmenzufassen. Diese Provinzial⸗ Reglements sind, nachdem sie die Ge— nehmigung der Ministerien des Innern und der Polizei und des Krieges erlangt haben werden, durch die Emto⸗ vlätter zur öffentlichen Kenniniß zu bringen. 4) Wo nicht die Ablieferung des vollen Bedarfs und in annehmlicher Qualität zur Zufriedenheit des comman⸗ direnden Generals gesichert ist, und eine Mobilmaechung eintritt, da sollen auf die erste Aufforderung alle nicht unter 2) ausgenommene Pferde sofort an diejenigen Orte gestellt werden, welche die Behörde zu ihrer Auswahl und resp. Abnahme bestimmen wird. 5) Für den Transport der Pferde bis zum Gestellungs⸗ ort und für die Kosten ihrer Fütterung bis zur Abnahme wird keine Vergütung gezahlt. Die Gestellungserte sollen jedoch so bestimmt werden, daß den Pserdebesitzern jede Beläsligung erspart werde, die nicht durch den Zweck der Maßregel ausdrücklich N werden, oder den Umsländen nach irgend zu vermeiden sein mochte. 6) Alle Pferde, welche die mit Lcitung dieses Geschäfts beauftragte Commission zum Kriegsdienst tauglich findet, sind von ihren Eigenthümern, so weit sie gebraucht werden, sofort zur Disposition der Militärbehörde zu siellen. Da der Bedarf für die Armee vollständig erreicht werden muß, so bat die Commission für dessen Aufbringung zu sorgen. 7) Die Eigenthümer der ausgehobenen Pferde erhalten für die Urberlassung derselben aus Staatskassen eine an⸗ gemessene Vergüligung. Die Vergütigungssumme wird von einer unparteiischen Commission durch Abschätzung sestgestellt. Die Abschätzung darf aber nicht auf die durch die augen⸗ blickliche Conjunctur dei einer Mobilmachung gesteigerten Preise der Pferde gerichtet, sie muß vielmehr nach den im gewöhnlichen Verkehr des Friedens statifindenden Preisen regulirt werden. Das Maximum der Taxe eines einzustellenden Pferdes darf ferner in der Regel die Summe von Einbundert Thalern Preuß. Courant nicht übersteigen. Pferde, die böͤber abgeschätzt werden, müssen zunächst von der Ein⸗ siellung zurückgewiesen werden. Nur dann, wenn unter der Masse der zur Aushebung vorgestellten Pferde nicht so viele, als das Contingent des Kreises beträgt, in dem Werthe von Einhundert Thalern und darunter vorhanden oder sonst zu beschafsen sein sollten, kann auf hoͤber taxirte Pferde, jedoch immer nur bis zum Werthe von Einbundert und zwanzig Thalern Preuß. Courant zurückgegangen werden. Selbst wenn noch iheuere Pferde genommen werden müßten, vergütigt die Staatskasse doch nicht mehr als Einhundert und zwanzig Thaler Preuß. Courant. (Durch spatere Verordnung aufgehoben.) 8) Die Abschätzungs⸗CJommission bdesteht aus 3 sach⸗ verstäͤndigen in gutem Ruf slehenden und zu diesem Ge— schäft eigends vereldeten Taxatoren. 9) Die Bezahlung der Pferde nach ibrem abgeschätzten Werthe soll sofort aus den bercitesten Mitteln der Staats kassen erfolgen. 10) Wir hegen zwar zu Unseren getreuen Untertanen das Vertrauen, daß sie, die Nothwendigkeit einer solchen die Sicherheit des Vaterlandes für den Fall eines Krieges besördernden Maßregel anerkennend, keinen Augendlick zögern werden, sich derfelben zu fügen; da indessen die regelmäßige und schleunige Gestellung und Ablieferung der Pferde von dem wichtigsten Einflusse auf die Mobilmachung der Armee ist, so wollen Wir hiermit den Provinzial⸗ behörden die Mittel zur krästigen Turchführung dieser Anordnuntzen in die Hand geben, und dieselben ermaͤch ligen, nicht blos gegen diejenigen Eigenthümer von Pferden, welche sich in deren Gestellung säumig finden lassen, eine polizeiliche Geldstrafse von 5 dis 50 Thaler sesizusetzen, sondern auch sosort alle Zwangsmaßregelu einlreten zu lassen, welche die Umstände und die unver⸗ zügliche— des Zwecks gebieten Getzen die 1 — —— ä ——— .—————————ů— estzusetzenden Strasen soll keine Verusung auf richterlt he . sondeen nur ein Recurs an die Oberpräͤsi⸗ denten der Provinz staufinden.. 3 11 1 Anordnungen beziehen sich überall nur auf die Aushebung der zum Bedarf des stehenden Heeres und Garde-Landwehr erforderlichen Psecde. Hin⸗ sichtich der Provinzial Landwehr vehält es aber bei der schon durch die Landwehr Ordnung dem 21. Nov. 1815 begründeten Bestimmun dahin sein Bewenden, daß jeder Landwehr Bataillons Bezirk die zur Ausrüstung seiner Landwehr nöthigen Pferde unentgeltlich beschaffen muß. Den Beschlüssen der Kreisstände bleibt es uberlassen, ob sie ihre Contingente an Landwehr-Pferden durch Aushebung in derselben Art, wie für die Linie, oder im Wege des Ankauf deschaffen wollen. In dem ersten Falle bleibt aber denjenigen Eingesessenen, deren Pferde zur Landwehr ausgehoben werden, dafür Vergütung nach der Taxe zu gewähren. 5. 5 Die Gesammikosten der Gestellung der Pferde zur Ausrüstung der Provinzial-Landwehr sollen von den Kreisen in der nämlichen Art aufgebracht werden, wie durch Unsere Ordre vom 17. September 1831 in Betreff der Kosten der Gestellung der Pferde zu den Landwehr— Uebungen fesigestellt worden ist. 12) Die gegenwärtige Verordnung, us. führung die Ministerien des Innern und der Polizei und des Kriegs die Provinzial⸗Vehörden mit näherer In⸗ siruction zu versehen haben, ist durch die Gesetzsammlung und durch die Amtsblätter zu publiciren. Urkundlich ꝛc. 53 J Gesetz vom 12. September 1855— belreffend eine Abänderung der Verordnung über das Verfahren bei ein⸗ tatender Mobilmachung der Armte zur Herbeischafsung der Pferde durch Landlieferung, vom 24. Februar 1834. Wir Friedrich Wilhelm ꝛc. verordnen für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: 1. Die unter Nummer 7 der Verordnung vom 24. Februar 1834 getroffene nachfolgende Bestimmung (J. oben) wird hiermit aufgehoben. F. 2. Unter den über Cinbundertund zwanzig Thaler geschätzten kriegstüchtigen Pferden ist innerbalb der ver— schiedenen Kategorien(Stangen-, Vorder- und Reilpferde für die schwere oder leichte Cavallerie ꝛc.) jederzeit das jenige Pferd zuerst abzunehmen, welches den geringsten Mehrwerth hat. F. 3. Die Minister des Innern, der Finanzen und des Krieges werden mit der Aus führung dieses Gesetzes beauftragt. 2. Urkundlich ꝛc.(Schluß folgt.) — Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst geruht, durch Entschließung vom 29. Janvar die nachgenannten Offiziere zu Land- wehrbezirks⸗Commandeuren zu ernennen, nämlich den Oberstlientenant z. D. Gandenderger für den Landwehrbezirk Gießen; den Oberstlieutenant 3. D. Pabst für den Landwehrbezirk Darmstadt J., den Oberstlieutenant z. D. Fenner für den Land- wehrbezirk Worms; den Major z. D. v. Reineck für den Landwehrbezirk Darmstadt II.; den Major Schenk vom 3. Inf.⸗Reg., unter Entnehmung aus der Linie und unter Stellung zur Disposition, für den Landwehrbezirk Mainz; den Hauptmann i. P. Jäger unter Beförderung zum charakterisirten Major für den Landwehrbezirk Friedberg.— Nach weiterer Allerhöchster Entschließung werden die Landwehrbezirks⸗Commandos in ihren Stations- orten ihre dienstliche Thätigkeit alsbald beginnen. — An den für das 11. preußische Armee⸗ corps in Aussicht genommenen Königs- Manuö⸗ vern, welche im Sommer nächsten Jahres statt- finden sollen, wird auch die jenem Heerkörper zuge⸗ theilte großherzoglich hessische Division theilnehmen. . Aus Oberhessen bringt das„Fr.- J.“ einen Artikel, welcher sich gegen den Fortbestand und die Reorganisation der höheren Gewerbeschule in Darmstadt in folgender Weise ausspricht: Im Interesse des Landes kann es unnöglich liegen, für einen solchen zweifelhaften Wiederbelebungs- versuch bedeutende Summen aufzuwenden, und sicherlich gehen die Interessen des ganzen Landes denen einer einzelnen, ohnehin überaus begünstigten Stadt voran. Ein dringendes Bedürfniß unseres Landes ist dadegen die Aufbesserung der bestehen⸗ den Real schulen und ihre Umwandlung in sechsklassige. Die neuen Verhältnisse erheischen dringend eine Berallgemeinerung der Bildung, und der einjährige Freiwilligendienst macht An- stalten nöthig, auf welchen die dazu erforderlichen Kenntnisse erworben werden können. Diejenigen, welche höhere technische Studien machen wollen, haben hierzu auf der Landesuniversität oder auf auswärtigen polytechnischen Anstalten hinläng— liche Gelegenheit; für unser Land bedürfen wir namentlich die Herstellung guter Mittelschulen, welche die Grundlage zu jeder höheren Aus- zu deren Aus- bildung legen. In diesem Sinne haben sich be— reits einige der größeren Localgewerbvereine unserer Provinz erklärt, und hoffen wir, daß unsere Abgeordneten die Vorlage der Regierung reiflich erwägen und eine so bedeutende Summe, wie die verlangte, nicht zur künstlichen Erhaltung einer lebensunfähigen Anstalt bewilligen, dagegen unserem bis jetzt sehr kärglich bedach⸗ ten Realschulwesen gründlich aufhelfen werden.(Unterstützt!) Preußen. Berlin Die Proposttion der Regierung, der Spielbank-Gesellschaft zu Wiesbaden die Fortsetzung des Spiels bis Ultimo 1872 gegen Erlegung von einer Million Thaler an die Städte Wiesbaden und Ems zu gestatten, ist von der Vertretung der Spielbank-Actionäre als nicht annehmbar zurückgewiesen worden.— Die„Zeidler'sche Correspondenz“ hält es deßhalb für wahrscheinlich, daß die Aufhebung der Spiel- banken durch einen legislativen Act ohne alle Entschädigung geschehen werde. — Die„Nordd. Allg. Ztg.“ bemerkt in der⸗ selben Angelegenheit, daß die Regierung, im Falle die Verhandlung mit den Spielbankgesellschaften resultatlos bleiben würden, die Aufhebung der Spielbanken vorbereiten werde; auch wenn ein Abkommen bloß mit einer der betheiligten Gesell- schaften erzielt würde, werde die Regierung die Angelegenheit noch im Laufe der Session auf dem Wege der Gesetzgebung erledigen. — Das Abgeordnetenhaus hat einen Antrag des Abg. Bassenge auf Aufhebung der Zeitunge⸗ stempelsteuer mit 166 gegen 150 Stimmen an- genommen, dagegen einen Antrag Rohden's auf theilweise Abschaffung der Quittungsstempels abgelehnt. Ferner wurde ein Antrag Sybel's auf baldige Aufhebung des Elbzolles ange— nommen und die übrigen Artikel der Tages- ordnung genehmigt. — Abgeordnetenhaus. In der Sitzung vom 1. Februar verhandelte das Haus über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bestreitung der dem König Georg von Hannover und dem Herzog Adolf zu Nassau gewährten Ausgleichungssummen. In einer längeren und theilweise erregten Debatte sprachen gegen nachträgliche Gutheißung und Genehmigung der bereits abgeschlossenen Entschä⸗ digungsverträge die Abgg. Ziegler, Schulze (Berlin). Lasker findet die vereinbarten Ent- schädigungen für zu hoch, Twesten hätte die vorherige Zustimmung der Häuser für nötzig gehalten und wird nur für den Vertrag stimmen unter der Pression der vollendeten Thatsachen. Waldeck glaubt, daß kein Recht zur Entschädi⸗ gung vorhanden sei und meint die 25 Millionen könnten anders und besser verwendet werden. Für die Bewilligung sprachen die Abgg. Krug von Nidda aus Rücksichten der Politik und auch mit Rücksicht auf die Stimmung der Bevölkerung. Miquel ist der Ansicht, eine Entschädigung solle gewährt werden, allein das was dem Könige von Hannover zugesichert worden, sei zu viel, nach dem vorliegenden Vertrag erhalte er mehr als das Doppelte von dem, was er bisher erhalten. Wenn der Vertrag noch nicht abgeschlossen sei, so würde er dagegen stimmen, nur Nützlichkeitsgründe be⸗ stimmten ihn für den Vertrag sich zu erklären. Der Ministerpräsident vertheidigt den Gesetz⸗ entwurf, spricht zunächst im Allgemeinen für eine Entschädigung, und bemerkt, die Regierung wolle die Gefühle versöhnen; wie viel eine solche Versöhnung an Geld werth, könne Niemand sagen; ob wir sit erreichen, steht dahin; wenn wir sie aber auch nur einigermaßen erreichen gegenüber allen den Interessen, welche für die welfische Dynastie vorhanden sind, so ist der Werth nicht hoch genug anzuschlagen. Wäre der Vertrag noch nicht abgeschlossen und ich müßte, um die Unterschrift des Königs Georg zu erlangen, 10 bis 12 Millionen mehr geben, als wir jetzt bewilligt haben, ich gebe Ihnen mein Wort, meine Herren, daß ich mich keinen Augenblick bedenken würde. Verwerfen Sie die Vorlage, so werden wir allerdings constitutionell handeln, vielleicht constitutinneller, als Sie glauben: wir würden Mögen Sie dann die Geschäfte nicht fortführen. . zusehen, wie Sie es anders und besser machen können. Wenn ich nach sechs Monaten wleder käme, würden Sie wobl eingestehen, daß ich Recht gehabt; alle Gründe dafür, meine Herren,— man hier nicht offen auf der Tribüne sag Außer dem Ministerpräsidenten, mehrmals das Wort ergreift, sprechen noch für den Gesetzentwurf, der Finanzminister und der Abg. Hagen, worauf es zur Abstimmun kommt. Das Gesetz wird nach den Vorschlägen der Commission mit 254 gegen 113 Stimmen angenommen. — Als ein bemerkenswerthes Ereigniß wird gemeldet, daß dieser Tage der Befreier Kinkel's, Karl Schurz, bei seinem kurzen Aufenthalt in Berlin beim Grafen Bismark eine Audienz er⸗ halten hat. Noch vor wenigen Jahren, als Schurz in seiner Eigenschaft als Gesandter der Vereinigten Staaten in Madrid die Rheinproving auf der Durchreise berührte, bedurste es einer besonderen Verfügung des damaligen Ministers Grafen Schwerin, welche den gegen Schurz be⸗ stehenden Steckbrief für die Zeit sistirte. — Das preußische Panzerschiff König Wilheln geht in den Themse-Eisenwerken bei London seiner Vollendung entgegen, und selbst die„Engl. Corr.“ gesteht zu, daß die britische Flotte kein Schiff besitzt, welches mit diesem den Vergleich oushalten könnte. Es hat 6000 Tonnen Gehalt, und die Maschinen von 1150 normalmäßiger Pferdekraft können bis 7000 Pferdekraft gesteigert werden; es vermag 700 Mann zu fassen. Bei der Springfluth im März wird es vom Stapel laufen und im Herbst die erste Reise antreten. Die Kosten dieses Fahrzeugs belaufen sich auf etwa 400,000 Pfd. St. Wiesbaden. Zu dem einjährigen Frei⸗ willigen-Exanen haben sich für 1868 ang Frankfurt 150, aus unserer Stadt 50 junge Leute gemeldet. — Gegenüber der Nachricht aus Berlin wird von hier unter dem 31. Januar gemeldet: Die Spielbankgesellschaft ist heute auf die von der Regierung gestellte Alternative eingegangen und hat sich zur Zahlung von einer Million Thaler für den Kurfonds unter dem Vorbehalt, im Besiz der Mobilien zu bleiben, bereit erklärt. Bayern. München. Das Wehrgeseß wurde am 30. Januar vom Könige sanktionirt, am 31. Januar durch das Gesetzblatt publitirt und tritt mit dem 1. Febr. in Kraft. Württemberg. Stuttgart. Die Abgeordnetenkammer hat vas Militärgesetz mit 50 gegen 30 Stimmen angenommen. Oesterreich. Wien. Die„Lib. Corresp.“ bespricht ausführlich die Verhältnisse in Oester⸗ reich und die Anstrengungen der dortigen Kama⸗ rilla zum Sturze der liberalen Ministeriums. Sie deutet auf einen möglichen Zusammenhang dieser Bestrebungen mit den Anstrengungen hin, welche die ultra- conservative Partei in Berlin macht, um den Grafen Bismarck zu stürzen. Sie deutet dabei an, daß die Entfernung des Hrn. v. Werther aus Wien wesentlich deßhalb ge⸗ ferdert werde, well derselbe sich zu viel mit den ungarischen Verhältnissen beschäftigte und viel⸗ fache Verbindungen mit den leitenden Persön⸗ lichkeiten in Ungarn angeknüpft habe, ein Ver⸗ gehen, welches man ihm in der Hofburg im höchsten Grade zum Vorwurfse mache. Gleich zeitig arbeite man aber anch in Berlin an seiner Abberufung, weil man in einer solchen Maßregel, besonders wenn, wie man dringend wünscht, General v. Manteuffel sein Nachfolger wird, einen Sieg gegen den Grafen Bismarck zu sehen glaubt. — Ein kürzlich in Oesterreich erschienenes Werk über den Krieg von 1866 bringt eine merlwürdige Thatsache an die Oeffentlichkeit. Es heißt nämlich über Benedek in Bezug auf die Schlacht bei Königgrätz: Gegen seine bessere Ueberzeugung lieferte er die Schlacht bei König grätz; am 1. Juli in Dubenet rieth er zur An⸗ bahnung des Friedens und wollte die Armee über Königgrätz nach Olmütz führen; ein höherer Befehl oder Ueberredung seiner Umgebung bewog ihn aber zur Annahme der Hauptschlacht. welcher nog 9e ect ang erftaltun ne pra N freiheit Fniheit gute Net prese se welche e se. Di tiges un daher ar saͤnde, sel, wit nenschl. Indivit durch gededdt müsse namen sonen, zogen als ut tin 9 Oestzt selbe d bände diese dierzu llärtt das J als welch. gebre einer de C ö bringe e lat. O luaei Bunde Ora scher ander daran * Pur diner disc der Stat aus jollen 1 zufrit 5 . 3 2 1 1 1 1 1 — Die„Presse“ theilt mit, daß der Cultus- nuister dem Reichs rath ein interconfessionelles Gesetz, doit ein Gesetz über die Volksschulen vorlegen werde. — Der„Karlsr. Ztg.“ wird geschrieben: Die blerreichische Regierung hat, den Wünschen der postlichen Kurie entsprechend, jetzt die Punkte semulirt, in welchen sie eine Reviston des Con- tt dats in Anspruch nehmen müsse und in An- syuch nehme. Der Inhalt des bezüglichen Akten- sius schließt sich, wie verlautet, eng an die A schauungen an, welchen das Abgeordnetenhaus de Reicheraths in der letzten Session wiederholt ehen bestimmten Ausdruck gegeben. An einen Efolg der Verhandlungen scheint die Regierung seost nicht zu glauben. Sie will aber gleichwohl di Beruhigung haben, daß sie Nichts unversucht gassen, eine Vereinbarung zu Stande zu bringen, un eventuell mit um so größerem Nachdruck ein; srrig vorgehen zu können. Frankreich. Paris. In Folge der Lrurtheilung mehrerer Zeitungs-Redactlonen gen der über die Sitzungen des gesetzgebenden Grpers erstatteten Berichte haben die Redacteure dr unabhängigen Blätter mit Stimmeneinhelligkeit im Beschluß gefaßt, von nun an bis auf Weiteres joer Besprechung der Debatten des gesetzgebenden Grpers zu entsagen. Weiter soll eine neue Zu- smmenkunft derselben Journalisten mit den Mit- tiedern von der Kammer- Opposition stattfinden, in über die Art und Weise zu berathen, in nlcher bei der Diskussion des Preßgesetzes die ist angewendeten Bestimmungen über die Bericht— cdattung der Sitzungen des gesetzgebenden Körpers me praktische Aenderung erfahren könnten. — Bei der Debatte über das Preßgesetz im gsetzgebenden Körper sagte Thiere: Die Preß- niheit sei unter den am meisten nothwendigen treiheiten die unentbehrlichste, obne welche keine ute Regierung bestehen könne Die Freiheit der wesse sei gewissermaßen die Freiheit der Gedanken, talche ein unveräußerliches Recht der Menschen 5. Die Presse sei für die Gedanken ein mäch- iges und furchtbares Instrument, man müsse sie nher auch reguliren, denn es gäbe gewisse Gegen⸗ fände, deren Besprechung in der Presse unzulässig , wie z. B. die Grundlagen des Bestehens der nenschlichen Gesellschaft, das Privatleben der ndividuen und in constitutionellen Staaten der urch die Verantwortlichkeit des Ministeriums fedeckte Souverain. Außerhalb dieser Grenzen nüsse aber Alles, die Hanvlungen der Behörden mmentlich, ebenso die sie repräsentirenden Per- bnen, der Besprechung Seitens der Presse unter- jigen werden dürfen. Der Redner bezeichnet es is unmöglich, genau festzustellen, was eigentlich an Preßvergehen sei. Trotz der im vorliegenden Besetzentwurf enthaltenen Verbesserungen lege der- übe der Regierung eine zu große Gewalt in die bände, man müsse die Freiheit der Presst gegen liese sicher stellen und die günstige Gelegenheit ierzu nicht entgehen lassen.— Jules Favre er · närte sich bei Fortsetzung der Diskussion über us Preßgesetz vom 31. v. M. für den Entwurf, As den Widerruf der Herrschaft des Truckes, welche die Wohlfahrt des Staates in Gefahr sebracht und Frankreich im Jahre 1866 die Rolle iner Macht dritten Ranges spielen ließ. Granler e Cassagnac bekämpft den Entwurf als gefahr⸗ mingend für die Regierung, wie für die Presse selbst. Großbritannien. London. Ein englisches Zlatt sagt aus Anlaß der Accreditirung des Srafen Berustorff als Vertreter des norddeutschen Zundes, daß die Consolidirung Deutschlands die Pefahr einer Friedensstörung vermindere und das scherste Hinderniß für die Vergrößerungspläne anderer Mächte sei, denn Deutschland denke nicht varan, seine Gränzen zu erweitern. Italien. Eine römische Correspondenz des gournal des Debats berichtet, daß mehrere Re- zimenter der in Civita⸗Vecchia concentrirten fran- zösischen Truppen in kleineren Abtheilungen nach verschiedenen Lekalitäten der nördlichen päpstlichen Staaten verlegt worden. Angeblich ist dies nur uus Gesundheitsrücksichten geschehen. Die Truppen vollen, derselben Correspondenz zufolge, sehr un⸗ F. Friedberg. Cs gibt wohl weit und breit im Lande keinen Weg, der bei nasser Witterung, wie ber gegenwärtigen, so schwierig und schmierig zu palsiren ist, als der von dem früheren Nauheimer Chaussechause durch die Hohle nach Schwalheim führende, und der zugleich so vlel und so oft begangen wird, als gerade der genannte. Die Bewohner Schwalheim's sind darauf bin jewiesen, man kann sagen ihre fämmtlichen Bedürfnisse in unserer Stadt zu holen, anderseits ist einer ächten und rechten Friedberger Kehle bekanntlich eine angeborene Süßwasser⸗ scheu eigen, und es kann und darf deßhalb bei sehr vielen Familien das Sauerwasser nicht über Nacht im Hause sehlen. Dadurch gestaltet sich denn der tagtägliche Verkehr zwischen Friedberg und Schwalhelm, selbst bei der un günstigsten Witterung, zu einem lebhafteren als mit irgend einem andern Orte der Nachbarschaf!;— trotzdem aber be⸗ findet sich der fragliche Weg in einem unbeschreiblich schlechten, beispiellos schmutzigen Zustande. Einsender di'ses, den sein Beruf diesen schlüpfrigsten Pfad der Wel⸗ terau öfters zu wandeln zwingt, kann deßhalb nicht unter- lassen, die einschlägigen Staats und Gemeindebehörden gerade auf die augenblickliche Beschaffenheit desselben auf⸗ merksam zu machen. Der größte Theil der Fuß jänger zieht es gegenwärtig vor, auf einem großen Umwege nach Friedberg zu gelangen, indem er den nach Nauheim, also nach entgegengesetzter Richtung führenden Weg, welcher erst in der Nähe der Gradirbäue in die Staatostraße mündet, benutzt und dann auf dieser zurück nach Fried⸗ berg wandert, was ungefähr zweimal so weit sein wird als der Weg durch die Hoble. Es dürfte aber gewiß im größten Interesse der Gemeinde Schwalheim liegen, durch einen zu jeder Jahreszeit gangbaren Weg in kürzester Strecke mit Friedberg verbunden zu sein. Wir machen nur auf außergewöhnliche Ereignisse aufmerksam, wie Feuerausbruch oder andere Unglücksfälle, dann plötzliche Eckrankungen u. dgl., wo schnellste Hülfe gefordert wird und von entscheidender Bedeutung sein kann. Die Ge— meinde Schwalheim soll, wie sich Einsender sagen ließ, in der Lage sein, die Mittel zur Herstellung und Erhaltung eines chaussirten Weges aufbringen zu können, und deßhald glaubte man, auf die dringende Nothwendigkeit der bal— digsten Anlage eines solchen öffentlich aufmerksam machen und den Gemeindevorstand von Schwalheim zu näherer Etwägung dieser Angelegenheit anregen zu müssen. Die an den Hohlweg grenzenden Grundbesitzer, denen alljähr⸗ lich in einer Breite von 6 bis 10 Fuß die Aussaat zer⸗ treten wird, würden die Anlage eines Weges ganz be⸗ sonders freudig begrüßen können, weßhalb wir auf deren kräftigste Unterstützung zur baldigen Aueführung der an⸗ gereglen Weganlage zählen zu dürsen glauben. Hoffen wir, daß diese Zeilen nicht ohne Ersolg bleiben werden. (Leider konnte dieser Artikel seines spaͤten Eintreffens wegen in voriger Nummer nicht mehr Platz finden. Die Red.) Mainz. Wir haben bereits berichtet, daß der Dieb und Raubmörder Johann Grüll, Schlossergeselle aus Gernsheim, am 29. Januar vor den Schranken des Schwurgerichts sland und wollen heute noch eine nähere Mittheilung über die unter lebhafter Betheiligung des Publikums statigehabte Verhandlung geben. Die An⸗ klage lautete auf ausgezeichneten und noch auf einfachen Diebstahl von verschiedenen Gegenständen und baarem Gelde, namentlich eines Betrags von 1300 fl., sowie hauptsächlich auf Raubmord, verübt an dem 74jäyrigen Ackersmann Adam Holz I. in Eich, welcher von dem Angeklagten mit einer Doppelflinte in seinem Bett am 26. August v. J. erschlagen wurde. Der Ermordete, ein etwas mißtrauischer, griesgrämiger Alter, hatte fich früher, um seine Geldvorräthe recht sicher zu stellen, das Schloß an seinem Pulte verändern lassen, was Johann Grüll als Schlossergeselle im Auftrage seines Meisters that. Hier⸗ bei hatte er Gelegenheit zu bemerken, daß der Erwähnte flüssiges Geld besaß, was ihn, von Castel aus, wo er spätet arbeitete, bewog einen Diebftahl auszuführen, ohne daß etwas an den Tag kam. Zum zweitenmale brauchte er das Jahr darauf Geld und begab sich wiederholt nach Eich, um sich daselbst mit seinem Nachschlüssel unbemerkt seinen Säckel zu füllen. Heimlich schlich er sich in die Wohnung, zündete ein Licht an, und schon hatte er seinen Raub in der Tasche, da erwachte das unglückliche Opfer und ruft:„Ei Hannes, was ihust denn Du da?“ Grüll war erkannt und in seiner Verlegenheit greift er zu der au ber Wand hängenden Flinte und erschlägt den armen Alten in seinem Bette. Er ist seiner That vollständig geständig und wurde zum Tode verurtheilt. Mainz. Der„Rheinhess. Beobachter“ schreibt: Ein seit Jahren sorigesetzter und nun entdeckter Die bstahl im CEödecker'schen Waarengeschäfte zu Mainz macht großes Aussehen. Zwei Ladenmaädchen, welche das Ver⸗ rauen des Hauses zu gewinnen wußten, find die Diebinnen, natütlich unterstützt von so und so viel Helfersbelfern. Mehrere Karrenlacungen Waaren aller Art blo zu den theuersten sind bereits zusammengebracht. Wir legen kein Gewicht darauf, deun es finden sich Verbrecher überall, allein es muß doch bemerkt werden, daß die beiden Diebinnen sich den Anschein größter Frömmigkeit gaben und seldst den Kirchgang zum Fortschleppen benutzten. Mannheim. Oer dießjähtige Frühjahrs⸗Haupt⸗ Pferdemarkt dahier findet, statt wie sonst im Mai, am 22., 23. und 24. März d. J. stalt, da dag Pferde⸗ markt⸗Comus den bezüglichen wiederholten Vorstellungen der Käufer und Verkäufer Rechnung trug, deren beider— seitiges Interesse die frühere Abhaltung dieses Marktes verlangt. Werloos ungen. zufrieden sein und nach Frankreich zurückverlangen. Wien, 1. Febr. Bei der heutigen Serienziehun über österr. Ip. Loose von 1860 wurden folgende 60 4 Serien gezogen: Nr. 18932 9391 8538 8693 10359 17191 16568 1126 7996 16212 18258 15980 17172 17470 7262 2863 13362 9421 4146 2263 4034 44 15262 14225 3102 11179 3917 19125 18939 18576 14763 1476 19767 18386 1892 19745 510 1784, 17156 15868 17637 5249 15962 8401 1019 14799 12111 5044 17868 19457 14505 3963 9703 11016 3155 5755 17198 19840 12222 1824. Wiesbaden, 1. Febr. Bei der beule begonnenen Ziehung der Nassauer 25 Gulden⸗Loose sind auf folgende Nummern die beigesetzten Prämien gefallen: N. 102,464 3000 fl., Nr. 63,091 1000 fl., Nr. 40,673 400 fl., Nr. 72.814 200 fl., Nr. 62,843 100 fl., Nr. 15, 178, 44,125, 47,763, 91,656, 93.195, 96,511 je 55 fl.(Schluß der Ziehung nächsten Montag.) Te legraphischer Bericht. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.⸗Agent. Das Bremer Posidampfschiff„New⸗Vorke, Capt. Dreyer von der Linie des Norddeutschen Lloyd, welches am 11. Januar von Bremen abging, ist nach einer glück⸗ lichen Reise von 14 Tagen wohlbehalten in New- Vork angekommen. Schiffsnachrichten. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.-Agent. Angekommen in New⸗PYork Am 11. Jan. Segelschiff Leibnitz von Hamburg, am 15. Jan. Segßelschiffe Shakespeare von Hamburg, Char⸗ lotte von Antwerpen, Ocean von Bremen. Abgehend nach New⸗ York: Am 5. Februar Dampfer Cimbria von Hamburg, am 8. Febr. Dampfer Bremen von Bremen, am 11. Febr. Dampfer Atalanta von Havre, am 12. Febr. Dampfer City of Baltimore von Liverpool, am 13. Febr. Dampfer Napoléon III. von Havre. Wegen Frachten und Passagen obige Spec.⸗Agentur zu wenden. beliebe man sich an Für die Vothleidenden in Ostpreußen sind weiter eingegangen Zehnte Liste: 1) Bei Herrn Mayer Hirsch: Von A. Maaß weitere Gabe für seine ostpreußischen Brüder 1 fl. 10.— 2) Bei Herrn Diakonus Meyer: Von Frau Assessor Schmidt 1 fl.— 3) Bei Herrn Prosessor Dr. Diegel: Von Frl. Sitta Engel 1 fl., durch Herrn Pfarrer Kalbhenn in Petterweil von 76 Gebern aus der dortigen Gemeinde 45 fl. 27, zusammen 46 fl. 27 kr.— 4) Bei Director Steinberger: Aus der Schule zu Bauernheim 3 fl., gesammelt durch Herrn Lehrer Bullmann, und von ihm selbst 1 fl., zusammen 4 fl. In Summa: 52 fl. 37. Im Ganzen bis jetzt eingegangen: 960 fl. 22 kr. Herzlichen Dank für alle bisherigen Gaben. Zusendungen werden steis willkommen sein. Friedberg den 3. Februar 1868. Im Auftrag des Hülfsvereins⸗Vorstandes Steinberger. Weitete Bei der Unterzeichneten gingen zu den in voriger Nummer bescheinigten Gaben ferner ein: Ungenannt 18, C. H. 4 fl., aus Wölfersheim durch Freu Pfarrer Frieb⸗ rich und H. Ullrich IV. daselbst von 29 dortigen Ein ⸗ wohnern gesammelt 8 fl. 45, Hr. Markus 5 fl., aus Bönstadt durch Fr. Heimburg, Lehrer Pabst, Bür⸗ germeister Geibel und Pfarret Möbius daseldst ven 46 dortigen Einwohnern gesammelt 29 fl. 39, aus Dor⸗ heim durch Bürgermeister Reuß daselbst von 48 dortigen Einwohnern gesammelt 22 fl. 33. Zusammen 70 fl. 18. In Summa dis jetzt bei uns eingegangen: 5 die freundlichen Geber und Einsender der zahlreichen Beilräͤge von Außen wollen entschuldigen, wenn wir die uns zukommenden, meist umfangreichen Listen der gütigen Geber nicht vollständig zum Abdruck bringen können, weil der Raum des Blattes dieß nicht zuläßt, besondere Bei⸗ lagen aber uns nahmhaste Kosten verursachen würden. Mit herzlichstem Dank bittet um weitete Gaden Die Expedition des Unzeiger für Oderhessen. Bei dem Unterzeichneten sind weiter adgegeden worden: Von Herrn C. H. ein großer Pack Kleider, von Herrn Kaufmann Fertsch 2 Päcke Kleider, von Herrn Dr. Stein⸗ bäußer 1 desgl., von Herrn Baruch Grödel 1 desgl., von Frau K. Müller 1 Pack Kleider, 1 Gulden und* Meste Bohnen, von Herrn Wengeroth 1 Paar Stiesel und 1 Gulden, von Herren Trapp und Münch 1 Pack Sago, von Herrn W. 1 Mest Erdsen, von K. M. 1 Gulden, Ergebnisse von Wahrscheinlichkeitsderechnungen und Welten im Hotel Trapp 2 fl. 42, Beiträge eines kleinen Kreises im Hotel 7 fl. 57, freiwillige Hinweisung des Betrags einer halben Schicht von dem großeren Theil der Knapp⸗ schaft der Friedberger Bergbau ⸗Gesellschaft im Ganzen 24 fl. 47, von Chr. B. 14, von Herrn Damm sen. und jun. 2 fl. Im Ganzen an Baarbeträgen 40 fl. 40, welche inogesammt zum Ankauf von Erbsen und Vohnen verwandt und nebst obigen eingegangenen Kleidungs⸗ siücken und einer Zusendung von Herrn Pfarrer Friedrich in Wölfersheim, bestehend in 666 Pfund Erbsen und 94 Pfund Linsen, nach Gumbinnen abgesandt wurden. Zur Entgegennahme weiterer Beitrage ist der Unier⸗ zeichnete slels bereit. Friedberg im Februar 1868. nnn Verwalter der Friedberger Bergbau Gesellschaft. Holz- Versteigerung. 109 Freitag den 14. Februar l. J., Vormittags 11 Uhr, 3 3 dem Koͤniglichen Domanlalwald- Disiriet Ziegenloch a. Oberförsteret Brandoberndorf, Gemarkung Cleeberg: chene Bau- und Werkholz Stämme von 22 Stück eichen 14 G00 buchene Nutzbolz-Stämme von 29 Cbkfß., 2„ f 6½ Klafter eichenes Scheitholz, 2%„„ Prügeldolz. 6„ buchenes Scheitholz, 3½„ Prügelbolz, 2 Klafter eichenes Reisig, 10%„ buchenes Reisig, 87 5 Stodbolz, 34 Karren Schlag-Abraum zur öffentlichen Verstelgerung. Cleeberg den 13. Januar 1868. Der Königliche Oberfoͤrster Ferger. Edietalla dung. 202 Der Matthäus Imbescheid II. von Hoch⸗ Weisel ist am 18. October 1865 mit Hinterlassung eines unbedeutenden Nachlasses verstorben; seine Erben baben diesen Nachlaß, namentlich im Hinblick auf be— standene Schuldigkeiten des Erblassers insbesondere aus dessen früheren Schuldenwesens nur unter der Rechts ⸗ wohlthat des Inventars angelreten. Alle, welche an gene nnte Erbnisse noch Ansprüche bilden, sollen solche dei Meidung Ausschlusses im Termin Dtenstag den 11. k. Mts., Vormittags 9 Uhr, anmelden und begründen. Butzbach den 21. Januar 1868. Großberzogliches Landgericht Butzbach: Dr. Gilmer, Fresen ius, Landrichter, Landgerichts Assessor. Mobilien ⸗Versteigerung. 227 Mittwoch den 5. Februar, Vormittags um 9 Uhr anfangend, sollen in der früheren Dörfler'schen Be bausung in der Martelgasse: 7 Bütten, 1 Schrotmühle, 87 Fässer, ein vollständiges Küferwerkzeug, eine große — Tische, Stühle und Bänke, Kleidungsflücke, eißzeug, Bettwerk. Haus-, Küchen- und Oeconomte Gerälhschaften ꝛc., öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden, wodel bemerkt wird, daß die Mobiliargegenstände bei annehmbaren Geboten sofort genehmigt und weggebracht werden können. Butzbach den 28. Januar 1868. Großherzogliches Ortsgericht Butzbach Küche l. Holzversteigerung in den Domanialwaldungen der Oberförsterei Eichelsdorf. 261 Montag den 10. und Dienstag den 11. Februar werden im Distrikt Längeberg bel Elchelsdorf nach⸗ slehende Holzsortimente verfleigert: A. Brennholz. Holzart: Schewholz, Prügelbolz, Stockholz, Reisholz, e e e e Buchen⸗ 92 l. Klasse 24 45 68 Buchen⸗ 21 II.„——— Eichen⸗ 69 I.„ 131% 160 197 Eichen ⸗ 306 II.„——— Aspen⸗—— 18 Allerleiholz 2 Wagen. B. Bau⸗, Werk. und Nutzbolz. Eichen 55 Stämme von 10½ bis 45“ Durchmesser mit 7165 Cubikfuß, Buchen 3 Stämme von 31½ bis 37“ Ourchmesser mit 324 Cubilfuß, Eichenwerkscheidholz 7½ Stecken. Das Elchenscheidhelz 1. Klasse ift großentheils Werk⸗ holz für Glaser und Kfer. Ansang der Versteigerung jedesmal Morgens präciz 9 Uhr. Zasammenkunft im Holzschlag bei den ersten Holznummern. Eichels dorf den 1. Februar 1868. Großherzogliche Oberförsterel Eichelsdorf e per. Bekanntmachung. 258 Montag den 10. Februar, Nachmittags 2 Uhr, soll auf dem Gemeindehaus zu Ostheim ein neues Glockenseil unter den bei der Veraccordirung bekannt gemachten Bedingungen an den Wenigstnehmenden ver ⸗ atccordirt werden. Oflheim am 31. Januar 1868. Großherzogliche Bürger meisterel Oftheim Winter. FJFaselochs⸗ Versteigerung. 260 Freitag den 7. Zebruar l. J., Vormittags 11 Uhr, soll im hiesigem Ralbhause ein zum Sprunge untaug⸗ lich gewordener, sehr schwerer, zum Schlachten geeigneter Faselochs öffentlich meistbietend verfleigert werden. Reichelshein den 1. Februar 1868. Großherzogliche Bürgermeisterei Reichelsheim Güter- Verpachtung. 265 Montag den 10. Februar d. J., Vormittags 10 Ubr, werden in blesigem Rathhause die Güterstückt des Bürgers und Messerschmledmelsters Friedrich Jakob Ein braver krästiger Jursche 224 wird zu zwel Pferden gesucht. fragen bei der Exped. d. Bl. unter Nr. 224. * Noͤberes zu Schäfer dahier, in den Gemarkungen Friedberg und Fauerbach, auf weitere 6 Jahre anderweit öffentlich freiwillig verpachtet. Friedberg am 1. Februar 1868. nenen r Frtedberg d 0 Der dienstälteste Gerichtomann Foucar. Holz- Versteig erung. 251 Mittwoch den 5. Februar, des Morgens 10 Uhr anfangend, soll in dem Pohl-Gönser Gemeindewald, Distrikt Bauwald und Heide, nachverzeichnetes Gehölz versteigert werden: 66 Stecken Klefern-Scheld⸗ und Prügelholz, 2—Buchen⸗Prügelbolz, 2 17„ Stockbolz, 46„ Kiefern⸗ 1 175 Stück Buchen⸗ und Birkenwellen, 1375„ Kiefernwellen, 150„ Kiefern⸗Stämme von 20 bis 40 Länge, 1650 Cubikfuß enthaltend, 96 Stück flärkere Klefern⸗Stangen von 20— 407 Länge. 250 Unterzeichnete beabsichtigt übren Garten, einen Morgen haltend, an dem Heugäßchen im Burgseld ge⸗ legen, aus der Hand zu verkaufen oder zu verpachten. nton Heck's Wittwe. Dem Engelvollen Grethchen 266 zu ibrem 19. Wlegenseste am 5. d. M. die herz⸗ 18065 Glückwünsche, verbunden mit einem donnernden „Hoch“. 4 4 Pfd. englisch Formbrod 22 kr. 255 Pfd. Kasseler-Brod 22 kr. bei Löb Straus. Rechnungen mit Geschäfts⸗Firma per Buch 32 kr., in größeren Quantttäten billiger, liefern Bindernagel& Schimpf. Ole Zusammenkunft ist im unteren Bauwald am Ebersgönserweg. pohl⸗Göns den 31. Januar 1868. Großberzogliche Bürgermeisterel Pohl-Gons Schopf. Kapital⸗Gesuch. 256 Die Gemeinde Steinfurtb sucht ein Kapital von 1425 fl. und ein solches von 275 fl. aufzunehmen. Steinfurth am 1. Februar 1868. Großherzogliche Bürgermelsterei Steinfurth Schier Holz-⸗Versteigerung. 257 Freitag den 7. Januar, Morgens 9 Uhr, soll in dem Gemeindewald zu Gambach nachstehendes Gehölz öffentlich an den Meiflbietendeu versteigert werden: 1200 Buchen⸗Wellen, 13000 Eichen⸗„ 6600 Weichholz Wellen, 150 Nadelholzwellen. Zusammenkunft im Kirchgöͤnserweg im dünnen Wald. Gambach den 1. Februar 1868. Oroß herzogliche Nrn. Gambach a u x. 188 Epileptische Krämpfe(Fallsucht) beilt Pr. O. Killisch, Speclalarzt für Epilepsie, Berlin, Jägerstr. 75/76. Auswärtige brieflich. Bei Bindernagel& Schimpff ist wieder vorräthig: — Winter- Dienst. Neuster Taschen-Fahrplan Mittel- Rheingegend, Hessen, Nassau, Frankfurt, Rhein⸗Preußen. Agenten ⸗Gesuch!! 252 Für ein solides Auswanderer⸗Oeschäft wird unter günstigen Bedingungen ein thätiger Vertreter in Friedberg gesucht. Offerten unter der Chiffre C. G. D. befördert die Exped. d. Bl. Zu verkaufen. 267 Circa 1000 Stück gut ausgetrocknete Radfelgen. Fr. Rodaug. Für Mebger. 264 Mittel⸗, Kranz⸗ und Spleßdärme sind von heute an wieder vorrätbig bei* M. Grödel in Friedberg. Jür eine bedeutende Lebensversicherungs-Gesellschast wird für Friedberg und Umgegend ein zuverläsfiger Mann als Agent gesucht. Frauco⸗ Offerten befördert 262 8 o g t. die Expedition d. Bl. unter Nr. 100. 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Wo? sagt die Exped. egen Tahnschmerz 2179 empfiehlt zum augenblicklichen Stilen Apotheker Bergmann' Zahnwolle aus Paris à Hülse 9 fu. Ph. Dan. Kümmich. KAirchenbuchsauszüget. Evangelische Gemeinde. Getaufte: 26. Januar. Johann Adam Engel ein Sohn Johann Ferdinand, geb. den 16. Dezember 1867. Beer digte: ö 27. ganuar. Anton Mäller, Knecht dab ier, geburt von Larg⸗Göns im Kreise Gießen, unverbeirathelen Sobn des 1 Ortsbürgers Kaspar Müller daselbst, alt 70 Jabre, 2 Monate, 16 Tage, T am 25. Aller 4 1 1. Februar. Adam Berz, Tambour- Gefreiter 5. Comp. des 2. Großh. Infanterie Regiments, ledigen Sohn der Katharina Berz in Oräfenhausen, Kreil Oarmstadt, alt 25 Jahre, 21 Tage, 1 am 30. Januan Dem bies. Bürger und Bäckereien: Serantw. Reb. Hermann Schimpf. Druck und Verlatz von Bindernagel& Schimpff. 1 Ns bt die gettefftn 1 borjüglich Was it Briten d. 19 porragen iesigen weige F. 9 welches Betreff — hesondere Turansat vird, zu