1 3 19. A*. et n r brüten t Nel Alt, 2 ede Setze 1 Acht b bent- perktigttt * tun let. 1 —— 19. Ccrene 116 Lug , ut 20% Jehan % em!* — bel 1 e lech e! irc 9 — 2 uche een e Nute 4 1 e N 5 I 1 20 ö 8 1 4 welche sich in den geeigneten Fällen, namentlich wo es sich um techni au Donnerstag den 30. Mai. 25 2 64. 1 5 1 9 0 berhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Erscheint jeden Di nstag, Donnerstag und Samstag. Friedberger Intelligenzblatt. Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren: Nr. 23 Nichts.— Nr. 24. Nr. 25 sub 1. gegen Verbreitung der Rinderpest betreffend.— sub 3. Friedberg den 27. Mai 1867. Gesetz, Vorkebrungen gegen ansteckende Thierkrankhetten, Verordnung, Vorkebrungen gegen ensteckende Thierkrankbetten, insb ˖ Bekanntmachung, Vorkehrungen gegen ansteckende Thierkrankheiten, insbesondere gegen die R insbesondere gegen die Rinderpest betreffend. esondere gegen die Rinderpest betreffend.— sub 2. Verordnung, Maßregeln inderpest betreffend. Groß berzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. Reisen zu diesem Zwecke. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Nur wenige von Ihnen haben unserer Verfügung vom 13. Erledigung hiermit erinnern. Betreffend: Fliegenwedelhandel nach Englaud und das Mitnehmen von Lindern und Frauenspersonen auf Friedberg den 27. Mai 1867. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. d. M.(Anzeiger Nr. 58) entsprochen, weßhalb wie an die sofortige Tyra pp. Betreffend: Die Verwendung der baar eingegangenen Pfandgelder und Strasdr Besoldung des Aufsichtopersonals. Dasselbe a Unter Bezugnahme auf unser A an die genannten Gemeinde— mtsblatt ohne Nummer vom 14. Januar d. J. beauftragen wir Sie, d Bediensteten zur Auszahlung sofort anzuweisen und für die Auszahlung zu sorgen. ittheile von Feldstrafen zur Friedberg den 27. Mai 1867. n dieselben. ie darin bezeichneten Beträge Trap p. Betreffend: Die Heilgehülfen⸗Prüfung des Christlan Aletter in Nauheim. Beek d„ Dem Barbier Christian Aletter von Nauheim wurde heute nach bestandener 5 Friedberg den 27. Mai 1867. ac un g. Prüfung die Concession als Heilgehülfe ertheilt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg 7 Trapp. Veror dn ung, Vorkehrungen gegen ansteckende Thierkrankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest betreffend. Ludwig III. bei Rhein ꝛc. ꝛc. Zur Ausführung des Gesetzes vom 22. Mai d. I., betreffend Vor— kehrungen gegen ansteckende Thierkrankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest, wird hierdurch Folgendes verordnet: §. 1. Die Ausführung des gedachten Gesetzes und namentlich die Ueberwachung und der Vollzug der zur Abhaltung und Unterdrückung der Rinderpest zu ergreifenden Maßregeln, insoweit dieses von den Ver— waltungsbehörden zu erfolgen hat, liegt, unter der oberen Leitung Unseres Ministeriums des Innern, innerhalb ihrer Dienstbezirke und nach Maßgabe ihrer allgemeinen dienstlichen Competenz zunächst Unseren Kreisämtern ob, sche Fragen, oder um Anwendung disciplinärer Maßregeln gegen das der Ober-⸗Medicinal⸗Direction untergeordnete Personal handelt, mit der Ober— Medicinal-Direction, in minder wichtigen oder eilenden Fällen aber zunächst mit dem betreffenden Kreismedieinalamte und Kreisveterinärarzte zu benehmen haben. §. 2. Unsere Kreisämter, ins besondere diejenigen, das Ausland grenzen, haben sich zu bemühen, erforderlichen Falls durch Correspondenz mit den auswärtigen Behörden, fortwährend in Kenntniß des Gesundheitszustandes unter den Thieren, namentlich des Rindviehs, der Schafe und Ziegen, in Beziehung auf ansteckende Thierkrankheiten in dem benachbarten Auslande zu erhalten, insbesondere möglichst darauf aufmerksam zu sein, ob eine Verbreitung solcher Krankheiten in das Inland zunächst nicht zu besorgen oder eine entferntere, oder eine nähere Gefahr dafür vorhanden ist, welche zu Verkehrs beschränkungen hinsichtlich der Ein— oder Durchfuhr in— oder durch Theile des Inlandes auffordern könnte, oder ob die Krankheit schon so nahe gerückt, daß deren Ausbruch in dem Bezirke des Kreisamts unmittelbar zu besorgen ist, damit hiernach ermessen werden kann, ob Maßregeln gegen Einschleppung oder Verbreitung der Krankheit und in welcher Weise zu ergreifen sind. Die Kreisämter sind befugt, in zweifelhaften Fällen den betreffenden Kreisveterinärarzt zum Behufe näherer Ermittelung in die Gegend, worüber man Gewißheit zu erhalten wünscht, zu senden, und sie haben, sobald die Ergreifung irgend welcher Maßregel, auch des mildesten Grades indicirt ist, sogleich an Unser Ministerum des Innern zu berichten, zugleich Unserer Ober— edieinal⸗Direction davon Kenntniß zu geben und die geeigneten Anträge f 1 in eilenden Fällen aber einstweilen provisorische Maßregeln zu reffen. 5 In Beziehung auf das Inland ist selbstverständlich von allen Kreis aämtern, sowie von den Kreismedicinalämtern und den Kreisveterinärärzten von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und deren Bezirke an dem Behufe zu überwachen, daß, wenn die Ergreifung von Maßregeln gegen die bereits eingebrochene Krankheit nöthig wird, solche alsbald er⸗ folgen kann. Nach den zwischen den Regierungen von Hessen, Bayern, Württem⸗ berg und Baden getroffenen Verabredungen sind die Länder dieser vier conferirenden Staaten in Beziehung auf die Maßregeln gegen die Rinder pest als ein Land zu betrachten, solche mithin unter„Inland“ zu ver⸗ stehen, unter Ausland dagegen diejenigen Nachbarstaaten, welche und soweit sie den Verabredungen der vier genannten Staaten noch nicht ausdrücklich beigetreten sind. In Beziehung auf das Großherzogthum kommt daher als Ausland nur das Königreich Preußen, und zwar zunächst der nordwestlich vom Großherzogthum gelegene Theil desselben in Betracht, welchem gegenüber das Großberzogthum Hessen die Grenze des Vereinslandes bildet. J. Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinderpest. §. 3. Wenn wegen naher Gefahr der Einschleppung ein Ausland oder bestimmt bezeichnete Bezirke desselben von Unserem Ministerium des Innern als verseucht erklärt und Sperrmaßregeln gegen solche ange— ordnet worden sind; so treten im Allgemeinen folgende Anordnungen in Wirksamkeit: 1) Die Grenzsperre hat sich auf alle Hausthiere, mit Aus- nahme der Pferde, ferner auf thierische Rohstoffe und Abfälle(von Rind- vieh, Schafen, Ziegen, Schweinen und Federvieh), auf Rauhfutterstoffe und Streumaterialien, auf Lumpen, gebrauchte Stallgeräthe und Auspann⸗ geschirre, sowie gebrauchtes Lederzeug zu erstrecken. Ebenso dürfen ge- tragene Kleider und gebrauchtes Schuhwerk, insofern diese Gegenstände für den Handel bestimmt sind, nicht eingebracht werden. Wenn Heu und Stroh als innere Verpackungsmittel in Kisten, Fässern, Kübeln, Körben und Ballen eingebracht wird; so ist dasselbe bei der ersten Auspackung sofort zu vernichten.— 2) Personen, welche vom Auslande kommen und von denen bekannt oder anzunehmen ist, daß sie in verseuchten Orten ge⸗ wesen oder mit Thieren aus solchen Orten in Berührung gekommen sind, müssen sich unter polizeilicher Aufsicht desinfseiren lassen. Als nahe Gefahr ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn die Krank- heit sich bis auf eine Entfernung von 12 Stunden den Grenzen des Großherzogthums genähert hat. §. 4. Wenn die Rinderpest in entfernteren Gegenden des angren— zenden Auslandes ausgebrochen, allein noch auf bestimmte Orte und be- stimmte genau bezeichnete Bezirke beschränkt ist, mit Rücksicht auf die dort getroffenen Maßregeln mithin andere jenseitige Landestheile noch als seuchenfrei betrachtet werden können und Unser Ministerium des Innern auf desfalls angestellte nähere Ermittelung das Vorhandensein einer der Gesundheitszustand von Rindvieh, Schafen und Ziegen namentlich zu entfernt drohenden Gefahr anerkannt hat, dann wird die Ein- und ———— Durchfuhr aus seuchenfreien Gegenden des Auslands 1) für Rind- vieh, Schafe und Ziegen in lebendem und todtem stoffe von diesen Thieren im frischen oder getrockneten Zustande, 3) für Heu und Stroh, auch in Gestalt von Verpackungsmitteln, nur unter a) die Einfährung darf nur an den nachfolgenden Bedingungen gestattet: besonders bezeichneten, der Grenze möglichst nahe kannt zu machenden Orten erfolgen; b) an diesen jedem Transporte durch amtliche Zeugnisse der unverdächtige Gesundheits- und ferner nachgewiesen werden, Gegenden stammen und nur durch Gegenden gekommen sind, c) bezüglich der unter Nr. 2 und 3 ge⸗ nannten Gegenstände hat sich dieser Nachweis darauf zu erstrecken, daß dieselben nicht aus verseuchten Orten oder Bezirken stammen und in ver⸗ seuchten Orten oder Bezirken nicht gelagert waren; e wähnten Stoffe in Kisten, Fässern, Kübeln, Körben und Ballen sind nach 8 7 der Aaspackung unter polizeilicher Aufsicht durch Feuer zu vernichten. An die bestimmten Eintrittsorte werden Veterinärärzte statio— 958 um den unverdächtigen Zustand der einzuführenden Thiere zustand der Thiere, die Rinderpest nicht herrscht; F. 5. nirt werden, u. s. w. festzustellen und die Ursprungszeugnisse zu controliren; im Fall eines Verdachts hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Thiere oder eines Anstandes bei den Ursprungszeugnissen ist der Transport ohne Weiteres zurückzuweisen und hiervon alsbald dem betreffenden Kreisamte, sowie dem Fällen der betreffenden Aufsichtspersonal in geeigneten oder Zollbehörde davon Nachricht zu geben. Im standung aber ist auf dem Ursprungszeugnisse zu bemerken, daß die Revision sofort das Zeugniß dem Transportanten zum ferneren Gebrauche wieder zuzustellen. Die vorgeschriebenen Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse müssen erfolgt sei und kein Anstand sich ergeben habe, amtliche, d. h. von der zu durch Gemeindevorsteher ist sohin nicht genügend. Die genannten Thierärzte sind gehalten ein Tagebuch zu führen und in dasselbe von jedem ankommenden Viehtransporte a) den Tag der An⸗ b) den Namen des Thiereigenthümers, kunft am Eintrittsorte, Signalement des Thieres oder die Stückzahl und den Ort und Bezirk, von welchem, und die Route, ö e) die Behörde, welche die Ursprungs- und Gesundheits⸗ hergekommen, Zeugnisse ausgestellt, beziehungsweise beglaubigt hat und() den Bestim⸗ mungsort genau einzutragen. Ebenso muß von jedem ankommenden Transporte von thierischen Rohstoffen a) der Tag der Ankunft am Eintrittsorte, b) der Name des Absenders, c) die Bezeichnung der Rohstoffe unter und der Art der Verpackung, d) der Ort und Bezirk, woher die Rohstoffe e) die Behörde, welche die Ur- stammen und wo sie gelagert waren, sprungszeugnisse ausgefertigt oder beglaubigt hat mungsort von dem Thierarzte in das von ihm eingetragen werden. §. 6. Bei nahe gerückter Gefahr können von den§. 3 erwähnten allgemeinen Bestimmungen für die Grenzsperre eintreten: i Aus seuchenfreien Orten oder Bezirken haltung oder Einführung der F. 4 unter a. b. c. d. angegebenen Maß⸗ tändigen Verwaltungsbehörde oder beglaubigt sein, die Ausstellung oder Beglaubigung dieser Zeug nisse Zustande, 2) für Roh⸗ gelegenen öffentlich be— Eintrittsorten muß bei daß dieselben aus in welchen unterlegen haben, dürfen d) die unter 3 er— im F. 4 unter a—d vo Eisenbahn— Falle der Nichtbean⸗ nur dann, wenn sie zur nothwendig sind. Haltestellen muß jedes Z ausgestellt c) das Race der Heerde, 4) auf welcher das Vieh sorgfältig gereinigt, und oder verbrannt werden. Angabe der Quantität halten; 2) vor der Zul beigebracht werden, daß und t) der Bestim⸗ zu führende Tagebuch sind, die Grenze an der Transporte die Wagen folgende Abweichungen regeln zu ergreisen; 5) können, unter Beibe⸗ nachgewiesen wird. regeln zugelassen werden: der getroffenen Anordnungen zugelassen werden. Für Schlachtviehtransporte aus seuchefreien Orten des Aus- landes(F. 6 1) sind insbesondere folgende Bedingungen maßgebend: Hinsichtlich der Einfuhr: 2) die Transporte dürfen nur auf Eisenbahnen geschehen und zwar in besonderen Viehzügen, welchen Wagen angehängt werden dürfen; Aber die Grenze anzugebenden Ablade-Orte muß von dem mindestens zwölf Stunden vor der Ankunft der Transport nach Zahl und Gattung der Viehstücke angekündigt werden; und Auslade-Orte dürfen keine Ausladungen'erfolgen, 5) Bei solchen nothwendigen Umladungen und an usammenkommen mit anderen Thieren vermieden werden. 6) Vom bestimmten Ablade⸗Orte dürfen die Thiere lebend nicht weiter gebracht und müsst Die Ortspolizeibehörde hat darüber Anordnungen zu treffen und zu wachen, daß von der Abladung bis zur Schlachtung und bei Letzterer selbst Alles vermieden werde, 7) Personen, welche solche Transporte begleiten, Geschäftes mit fremdem Vieh nicht in Berührung kommen und müssen sich nach Ablieferung des Schlachtviehs desinficiren lassen. portwagen müssen sofort nach der Abladung unter polizeilicher Aufsicht B. Hinsichtlich der Durchfuhr: b vorstehenden unter Absatz 1. 3. 5. 6. 8. gegebenen Bestimmungen einzu⸗ Transportes über seine Grenze nicht beanstandez 3) die Transporte müssen auf denselben Wagen, auf welchen sie an der Eingangsstation eingetroffen um in das Ausland verbracht zu werden, so sind an der Ausgangsstation von der Ortspolizeibehörde die erforderlichen sanitätspolizeilichen Maß⸗ Grenze desinficirt werden, wenn nicht die bereits geschehene Desinfection N darf mit besonderer Bewilligung in das Inland zurückgebracht werden. 3) von Knochen und Weichtheilen be⸗ freiten Häuten, von Hornspitzen, trocknen Knochen, gesalzenen oder getrock— neten Rindsdärmen, geschmolzenem Talg in Fässern oder Kübeln, sodann von Kuhhaaren, Schweinsborsten und Ziegenhaaren, sofern letztere Gegen⸗ stände in Säcken oder Ballen verpackt sind. Wolle und Kämmlinge, mit Erlaubniß der Behörde und unter Beachtung (S.§. 8). . 1) Bei den Transporten müssen die rgeschriebenen Anordnungen eingehalten werden; nach dem Eintritt über die Grenze keine 3) den Behörden der beim Eintritt 4) zwischen dem Einteitts⸗ g Umladungen aber Weiterbeförderung auf der Eisenbahn unbedingt en an demselben geschlachtet werden. was eine Krankheit verschleppen könnte.— dürfen während dieses 8) Die Trans Dünger, Streu und Futterreste sogleich vergraben 1) Bei der Durchfuhr sind die assung des Eintrittes muß der amtliche Nachweis ver zunächst anstoßende Staat den Eingang des Ausgangsstation überschreiten; 4) Müssen die an einer Zollgrenze(Aus gangsstation) verlassen, die zurückkehrenden Transportwagen müssen an der (Fortsetzung folgt.) Hessen. Darmstadt, 27. Mai. II. Kam⸗ mer. Die Budgetberathung wird fortgesetzt. Für Besoldungen im Finanzministerium selbst werden die angeforderten 26,972 fl. bewilligt.— Für die Oberstudiendirection sind 25,425 fl. gefordeit. Die Mehrheit des Ausschusses beantragt: 1) Ver⸗ willigung der geforderten Besoldungen und von 2300 fl. Kanzleikosten; 2) die Regierung um baldige Vorlage eines nach den jetzigen Umständen veränderten und auf Ersparnisse allen Bedacht nehmenden Etats der Ober⸗Steuer⸗, Ober-Forst⸗ und Domänen⸗, Zoll- und Ober⸗Bau⸗Direction, mindestens aber um Vereinigung der Zoll⸗Direc tion mit ver Ober⸗Steuer-Direction zu ersuchen. — Die Kammer stimmt diesem Antrage bei.— Der Etat der Ober⸗Forst⸗ und Domänen⸗Direc⸗ tion wird, den Anträgen des Ausschusses gemäß, bewilligt und die Regierung ersucht, mindestens die Ober⸗Forst⸗ und Domänen⸗Direction mit der Ober⸗Bau-⸗ Direction zu vereinigen.— Für die Ober⸗Bau⸗ Direction werden insgesammt 27,060 fl. gefordert. Der Ausschuß stellt folgende Anträge: 1) die angeforderten Besoldungen mit 20, 780 fl. zu verwilligen, 2) für Kanzleikosten nur 6080 fl. zu verwilligen, 3) die Regierung um Vereinigung dieser Behörde mit einem andern Verwaltungs; colleg zu ersuchen.— Nach kurzer Debatte werben die Ausschußanträge angenommen. Für Kosten der Rechtsstreitigkeiten ist der Betrag von 9210 fl. vorgesehen. Die Kammer bewilligt diesen Posten. — Für Rentämter ist der Betrag von 41,673 fl ausgeworfen und wird genehmigt.— Für Ele⸗ Dammbau, Weidenanpflanzungen sind 55,402 fl. verlangt. Der Ausschuß beantragt Bewilligung von 52,276 fl. Die Kammer spricht sich indeß für ungeschmälerte Bewilligung aus.— Die Forst⸗ meistersgehalte werden mit 33,916 fl. bewilligt. — Für die Oberförster sind vorgesehen: 1) Nor⸗ maler Etat. 15 Oberförster Ir Klasse zu 1200 fl. = 18,000 fl.; 44 Oberförster 2r Klasse zu 1000 fl. = 44,000 fl.; 15 Oberförster Zr Klasse zu 800 fl. = 12,000 fl. Summa 74,000 fl. Naturalien⸗ vergütung von 74 Stellen 60 pCt. 11,100 fl.; eine Stelle der ersten Klasse 1150 fl.; zusammen 86,250 fl 2) Vorübergehend für die Finanz- periode. Für drei Oberförster, welche darch die zeränderte Eintheilung eingehen sollen 3000 fl; 60 pCt. der Naturalienquart 450 fl. Summa der Besoldungen 89,700 fl.— Sodann sind für Wohnunge Vergütung à 50 fl., Bureaukosten, Dienstpferdevergütung ꝛc. noch weiter 31,033 fl. verlangt, deren Bewilligung gleichfalls beantragt ist. Nach längerer Verhandlung nimmt die Kam⸗ mer die Regierungsvorlage, wonach die Ge⸗ halte der Oberförster um je 150 fl. erhöht werden sollen, mit allen gegen 14 Stimmen an. Für die vorgeschlageue Gehaltsaufbesserung sprechen die Abgg. Forstmeister Hoffmann, Metz, Kempf u. A., während der Vorschlag des erstgenannten Abgeordneten, die dadurch erforderlich gewordenen Mehrbeträge vorzugsweise den waldbesitzenden Gemeinden zur Last zu setzen, beanstandet wird. Aufbesserung erforderliche Summe. Vor Auf⸗ Schließlich verwilligt die Kammer die für die h anwesenden Finanzminister die dringende Bitte, die Eisenbahnangelegenheiten einer beschleunigten Berathung zu unterziehen, da sich namentlich in Oberhessen der Unwille der Bevölkerung über die Verzögerung dieser wichtigen Angelegenheit zu äußern beginne. Die übrigen oberhessischen Ab⸗ geordneten schließen sich diesem Ersuchen an und auch Abg. Hallwachs äußert im Namen der starken ⸗ burgischen Bevölkerung Aehnliches. — 28. Mai. II. Kammer. Metz und Ge⸗ nossen bringen einen ausführlich motivirten dring lichen Antrag ein, der Regierung unter Hinweis 1) Transporte von Schlachtvieh(s. 975 2) Inländisches Vieh, welches bei dem Eintritt der Sperre sich noch im Auslande z. B. auf Weiden befindet, der Districtspolizeibehörde und unter Beachtung der von derselben nach veterinärärztlichem Gutachten zur Verhütung einer Einschleppung ange ordneten Vorsichtsmaßregeln Transporte von vollkommen trockenen, welche einer Fabrikwäsche unzweifelhaft Betheiligten Ne 3e Besprechungen füindigung übe Districte eingel Uuebernabne lle ber Henogihün Sghuhes der ab en. Die Behar mad doe eint es Wolle Ang auf die Nüag deulsche Alge — Der gleitung der und von der am 14. Jun russische Raise Der großere Legationsrath Mlerorden er Hannob— nove scher Off Woddeg. Sachser die letzten pre jetz nur ne Besatzung. 5 Weim ligten Aufhel und in Got bezeichnet Aus 2 1 Verschwind ibenhanpt nur ungichen wur ir den Verr lich die Seuc — ö n Nach Woöüftadt N auf ihre schwere Verantwortung, tiesstes Bedaufn über die seitherige Behandlung der Eisenbest. angelegenheiten und das Ersuchen auszusprechen, alsbald, jedenfalls aber vor Berathung des ganzen Budgets den Ständen ausführliche Auskunft über den Stand der Frage zu ertheilen und die nö thigen Anforderungen an Geld oder sonstigen Opfern unverzüglich zu machen. Die Kammer erklärt den Antrag für dringlich und wird derselbt nächsten Freitag zur Berathung kommen. Die Kammer fährt sodann mit der Berathung des Hauptvoranschlags und zwar Verwaltungskosten der directen Steuern, indirecten Auflagen und Regalien fort. g Darmstadt. Die auf Sonntag den 26. ds. ausgeschriebene und an diesem Tage abzehaltent Volks ⸗Bersammlung zu Neu⸗Isenbutg war nicht so zahlreich besucht, als man erwarte atte. Es wurde beschlossen, für den Eintritt des menkar⸗Verwaltungskosten der Cameral-Domänen, hebung der Sitzung richtet Abg. Kempf an den ganzen Großherzogthums Hessen in den Norddeu— schen Bund thätig zu sein und die Hoffnung aus“ der Prop wendung g dieses unter gebrach!, daf ihn beßselllen von Oder⸗W. abgeschlossen orderung mine a Neldun 4 gens Be . * * e swochen, daß auch in dem übrigen Süddeutschland von Coburg besagen die neuesten Nachrichten, af den Eintritt in den Nordbund hingewirkt erde. — Prinz und Prinzessin Ludwig werden b einigen Tagen zum Besuch der Ausstellung nich Paris reisen. S. Gießen. Unsere Befürchtungen über den pwachen Besuch der biesigen Hochschule haben h auf das Traurigste bestätigt. Die Zahl der Eiudirenden beträgt nur 305(im vorigen Som⸗ tersemester gerade 400,) so daß Marburg, wel- des 312 Immatrikulirte aufweist, den Sieg über Cießen errungen hat. Ein so niedriger Stand der Universität ist seit 1823, von wo an genaue berichte vorliegen, erst dreimal da gewesen, zu— ltzt im Wintersemester 1836— 37, wo sich die studentenzahl auf nur 290 belief. Im Jahre 847 wies das Verzeichniß 570 Studenten auf, e höchste Zahl seit dem Bestehen der Universität, ber von da an ging es jählings herunter. Wie ich die Studirenden auf die einzelnen Fächer ver- geilen, wird das demnächst erscheinende akademische dreßbuch nachweisen. Preußen. Berlin. lllgemeine Zeitung“ bestätigt, daß vertrauliche Zesprechungen mit Dänemark behufs einer Ver— ändigung über die Rückgabe nordschleswig'scher Districte eingeleitet sind. Bedingungen wären: lebernahme eines Antheils von den Staatsschulden er Herzogthümer und Garantie des nationalen Schutzes der abzutretenden deutschen Bevölkerun— en. Die Behauptungen einiger Zeitungen: Däne— nark habe eine Circularnote erlassen des Inhalts, s wolle Angesichts solcher Bedingungen lieber duf die Rückgabe verzichten, erklärt die„Nord- „eutsche Allgemeine Zeitung“ als erdichtet. — Der König wird am 4. Juni, in Be⸗ zleitung der Generale von Moltke, von Treskow ind von der Golz, sich nach Paris begeben und im 14. Juni wieder zurückkehren, indem der zussische Kaiser am 15. Juni hier eintrifft.— Der großherzogl. hessische Gesandte dahier, Geh Zegationsrath Hofmann, bat den rothen Adlerorden erster Classe vom König erhalten. Hannover. Eine Anzahl ehemaliger han- aover'scher Ossiziere sind des Landes verwiesen worden. Sachsen. Dresden. Am 27. haben uns die letzten preußischen Truppen verlassen und haben jetzt nur noch Leipzig, Bautzen und Königstein Besatzung. Weimar. Das Gerücht von der beabsich- nigten Aufhebung der Universität Jena wird hier und in Gotha als ein vollständig unbegründetes bezeichnet. Aus Thüringen. Die Rinder pest scheint im Verschwinden zu sein. Im Eisenachischen sind überhaupt nur zwei Fälle vorgekommen, im Mei- ningischen wurden nur einzelne Orte hart betroffen. Für den Verwaltungsbezirk Salzungen wird amt⸗ lich die Seuche als im Erlöschen bezeichnet. Auch Die„Norddeutsche daß die Seuche dem Erlöschen nahe sei. Oesterreich. Wien. Die Befestigung Wien's, welche die Regierung ernstlich in Angriff nimmt, macht hier viel böses Blut. Gemeinde— rath und Reichsrath werden sicherlich Alles auf— bieten, um den gefürchteten Schlag, welcher die Interessen unseres Gemeinwesens auf's Ernstlichste gefährdet, abzuwenden. Die unabhängige Presse polemisirt in Artikeln von Fachmännern mit Be— rusung auf militärische Autoritäten gegen die ganze Idee als eine durchaus veraltete, deren Ausführung die Lebensadern der materiellen Ent— wicklung Wien's unterbindet und das Staats- budget mit einer Ausgabe von nicht weniger als 300 Millionen Gulden belastet. 5 Die„Wiener Abendpost“ meldet: Die Krönung des Kaisers als König von Ungarn werde, wenn nicht unvorhergesesehene Hindernisse eintreten, am 8. Juni stattfinden. Frankreich. Paris. Dem hier verwei— lenden belgischen Königspaare hat die Stadt Paris am 24. ds. ein großes Festdiner gegeben, von dessen Beschreibung die Spalten aller Blätter ge— füllt sind. Dem Diner folgte ein großes Concert. — Zu Ehren des demnächst erwarteten Kaisers von Rußland wird während dessen Anwesen— heit eine große Galavorstellung in der Oper ge— geben werden. Es wird im Hintergrund des Saales eine prachtvolle Loge eingerichtet, in wel— cher auf siebzehn nebeneinander stehenden Sesseln die gekrönten Häspter und ihre Verwandten Platz nehmen werden.— Dem„Etendard“ zufolge ist nun auch Rußland, und zwar unter dem 10. Mai, dem Genfer Vertrag zum Schutze der Verwundeten beigetreten. Dieser Vertrag ist dem— nach jetzt von allen europäischen Mächten unter— zeichnet.— Für den Empfang des Kaisers von Rußland werden große Vorbereitungen getroffen, und obgleich derselbe erst in acht Tagen erwartet wird, fängt man jetzt schon an, den Nordbahnhof zu decoriren. Ob und wann der König von Preußen kommt, darüber herrscht hier noch im- mer eine auffallende Ungewißheit. Dagegen ist gewiß, daß der Sultan Ende Juni hierherkommt. Amerika. Die neuesten Depeschen aus New⸗Nork melden, daß Queretano eingenommen und Kaiser Maximilian gefangen sei. Aus der Wetterau. Die starken Nachtfröste vom 22. vis 25. d. Mts. haben auch bei uns nicht un⸗ bedeutenden Schaden gebracht, indem vielfach die zarten Gemüsepflanzen, welche eben erst der Erde entkeimt waren, zu Grunde gingen. Hier und da sind auch die Kartoffeln erfroren, und sahen wer gestern Landleute mit abermaliger Ausstellung des Feldes beschäftigt. „Friedberg. Am 28. d. Abends 6 Uhr traf der Bischof von Mainz in Ockstadt ein und wurde unter Böllersalven festlich empfangen. * Friedberg. Ein der hiesigen Garnison angehöriger Soldat, welcher in kriegs gerichtlicher Untersuchung gestan⸗ den haben soll, ist bei Bruchenbrücken in der Wetter todt aufgefunden worden. Es darf wohl angenommen werden, daß er dort freiwillig feinen Tod gesucht und gefunden hat. B. Gießen. Die neue Synagoge geht ihrer Vollendung entgegen, und ist nunmehr die Feier der Einweihung auf künftigen Freitag den 31. d. M. fest⸗ gesetzt. Es ist mit der Errichtung dieses Gotteshauses einem wesentlichen Bedürfnisse der hiesigen ifraelitischen Religionsgemeinde abgeholfen, indem dieselbe bisher genzihigt war ihren Gottesdienst, gewiß auf dürftige Weise, in einem Bethause abzuhalten. Was die Aus⸗ führung der Synagoge betrifft, so läßt dieselbe nichts zu wünschen übrig, und wird die geschmackvolle und in jeder Beziehung dem israelitischen Cultus entsprechende Arbeit auch von Kunstkennern lobend gerühmt. In unmittel⸗ barer Nähe der erst vor einigen Jahren erstandenen neuen Anlage stehend, dürfte auch das freundliche Aeußere der Synagoge nicht unerwähnt bleiben, und die vergoldeten Spitzen und Kuppeln, in denen sich der jungen Frühlings⸗ sonne Strahlen spiegelu, gewähren dem Beschauer ein gar liebliches Bild. Mit Recht dürfen wir wohl dieses Gebäude als eine Zierde unserer Stadt bezeichnen. Ein vier Jahre altes Kind, welches heiter und ver— Ignügt mit seinen Gespielen sich ergötzte, fiel in einen Brunnen und ertrank. Wie man vernimmt soll ein Brett an dem Deckel des Brunnens gefehlt haben und durch die Oeffnung das Kind in denselben gefallen sein. Wiederum eine Warnung an Eltern ihre Kinder beim Spielen außer dem Hause nie außer Acht zu lassen, oder ihnen nur da das Spielen zu gestatten, wo dieselben wirklich außer Gefahr sind. S. Gießen. Die schon früher in diesem Blatte aus⸗ gesprochene Ansicht über die vermeintliche Quelle bei Hattenrod scheint sich bestätigt zu haben. Das Ein⸗ strömen der äußeren Luft hat inzwischen mehrmals mit Ausströmen von atmosphärischer Lust abgewechselt, so daß die Abhängigkeit der ganzen Erscheinung von den herrschenden Winden unverkennbar zu Tage tritt. Auch über die deßhalb von hiesigem Kreisamt eingeschlagenen Schritte ist in der Folge nichts mehr verlautet, was noch mehr dazu beiträgt die Aehnlichkeit des vorliegenden Falles mit der jüngst in Polen vorgefallenen Petroleumsgeschich tte darzuthun, oder um klarer zu reden, daß die ganze Sache Wind ist. Die Bevölkerung der umliegenden Orte hat indeß ihre süße Hoffnung auf das endliche Hervorbrechen des Strudels noch nicht aufgegeben; ihre Meinung hat sich nur, wie es scheint durch die Ueberredungskunst eines Witzbold's dahin geändert, daß nicht eine gewöhnliche Heilquelle, sondern eine Fichtennadelquelle zum Vorschein kommen werde. Frankfuct. Der dieswöchentliche Viehmarkt war in Folge aus Süddeutschland eingetroffener Zufuhren besser befahren, die Preise gingen deshalb erheblich zurück. Ochsen kosteten ca. 34 fl. pr. Centner, Kühe 30—31 fl., Kälber 28 fl., Hämmel 27—28 fl. In letzterer Vieh⸗ gatlung herrscht sehr starke Zufuhr.— Drei Pracht⸗ exemplare von Ochsen wurden zu je 80 Carolin nach aus⸗ wärts verkauft. Mainz. Ein hiesiger Hausbesitzer hat ein Stellver⸗ miethungsvüreau um ein möglichst häßliches Dienstmädchen angegangen. Er will damit bewirken, daß dasselbe nicht durch die im Hause befindlichen Offiziersbursche in seiner Arbeit aufgehalten würde.(Ob's was nützt?) 2 Der Professor der Naturgeschichte, Claas Mülder, an der Universität Gröningen, ist in Folge des Genusses von Fleisch eines von der Rinderpest befallenen Ochsen gestorben. Telegraphischer Bericht. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.⸗Agent Das Hamburger Postdampfschiff Allemania. Capt. Meier trat am 25. Mai 1867 wiederum eine Reise via Southampton nach New⸗Nork an und hatte außer einer flarken Brief- und Paketpost 450 Tone Ladung. 101 Passa⸗ giere in der Cajüte und 610 im Zwischerdeck au Bord. Das Hamburger Postdampfschff Germania, Capt. Schwensen, welches am 11. Mat von Hamburg vis Soutbampton nach New Jork abging, ist nach einer sebhr schaellen Reise von 10 Tagen wohlbehalten in New⸗Nork angekommen. 1334 Nachdem Johannes Diel IV. von Ober- Wöllstadt durch Verfügung Großberzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberbessen vom 10. l. M. wegen VBer⸗ schwendung unter Curatel gestellt worden ist, wird dieses unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gültige Rechtogeschäste nur mit den für ihn besiellten Curatoren— Phillipp Adam Roskoni von Ober⸗Wöllstadt und Georg Adam Dtel dahler— abgeschlossen werden können. Forderungen an Johannes Diel IV. find in dem ermine N Dienstag am 25. Juni l. J., Morgens 9 Uhr, dei Meldung der Nichtberüchsichtigung bei Ordnung der Bermögens⸗Verhältnisse daher anzumelden. zrledberg am 21. Mal 1867. Groß herzogliches Landgericht Friedberg Neltz, Hofmann, Landrichter. Landgerichts ⸗Assessor. Edictalladung Versteigerung von Kirschen. 1324. Am nächsten Samstag den 1. k. M., Vormittage 11 Uhr, wird in dem Wirthsbause zu Marienborn die diesiährige Kuschen⸗Erndte auf dem Steinchen und Georgenwäldchen bel Himbach versteigert. Meecholz am 27. Mal 1867. Gräflich Jsendorgisches Rentkammer⸗Seeretariat Krö ber. Edietalladung. 1329 Nachdem Großherzogliches Pofgericht der Provinz Oberhessen mil Au hebung des früher abgeschlossenen Arrangements uder das Vermögen des Adolph Walther zu Lindheim den förmlichen Concursproceb erkannt hat, so werden alle Diejenigen, welche an dessen Vermögen Anspräüche zu erbeden beobsichtigen, aufge— fordert, solche im Liquidationstermin Montag den 8. Juli d J., Vormittags 9 Übr, dahier bet Vermeidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Concursmasse anzumelden und etwatge Vorzugsrechte geltend zu machen. Nicht erscheinende und nicht durch geboͤrig Bevoll⸗ mächtigte vertretene Gläubiger werden so angeseden, als treten fie den in diesem Termin gefaßt werdenden Beschlüssen der Mehrheit rer erscheinenden Gläubiger bet. Altenstadt den 22. Mai 1867. Groß herzogliches Landgericht Altenstadt Dr. Stammler, a p, Landrichter. Landgerichts ⸗Assessor. Beachtenswerth! 201 Unterzeichneter besitzt ein vortreffliches Mittel gegen nächtliches Bettnässen, sowie gegen Schwäcbezustände der Harnblase und Geschlechtsorgane. Auch finden dlese Kranken Aufnahme lu des Unterzeichneten Hellanstalt. Speclalarzt Dr. Kirchhoffer in Kappel bei St. Gallen.(Schweiz.) Oeffentliche Aufforderung. 1333 Eva Katharine Becker, Tochter des Johann Georg Becker von Ober⸗Rosdach und dessen zweiten Ebefrau Eva Elisabetba, einer geb. Rahn, tst seit dielen Jahren unbekannt wo? abwesend. Auf Antrag ergebt an die Eva Katharine Becker decen Teftaments- oder deibeserden die Aufforderung so gewiß innerhalb 3 Monaten, vom ersten Erscheinen diefer Edictalladung in den öffentlichen Blättern ge⸗ rechnet, das seither curgtorisch verwaltete Vermögen im Betrage von 30 fl. 21 kr daher in Empfang zu nehmen, widrigenfalls dasseibe den sich legitimirenden nächsten Settenverwandten, vorerst gegen Caution, nach zuückgelegtem 90. Ledensjahre der am 13. November 1787 geborenen Eva Katharine Becker aber ohne solche uderantwortet werden wird. Friedberg den 23. Mat 1867. Großberzogliches Landgericht Friedberg Reitz, Hofmann. Landrichter. Landgerichts⸗Assessor. W e st f d li sch e Steinkohlen& Coaks, bester Qualität, liefert prompt Hundhausen& Comp. in Dortmund. 1 1314 Oeffentliche Aufforderung. 320 Die Besitzer der in Nr. 54 des Anzeigers sür Oberhessen näher verzeichneten Immobilien wollen ihren Erwerb titel in den Grundbüchern eintragen lassen, können sich aber über den Erwerb derselben nicht urkundlich ausweisen. Es werden deshalb Dritte, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ausprüche an diese Immobilien glanden bilden zu können, aufgefordert, solche binnen drei Monaten dahier geltend zu machen, als soyst die be. treibenden Theile im Grundbuche nach Maßgabe des Art. 29 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 als vermuthele er werden eingeschrieben wepden. riedberg den 18. April 1867. Großherzogliches Landgericht Friedberg Ju Bid. Zimmermann, Landgerichts-Assessor. * nohlen-Verkauf 1 0 9 Jeet Graunkohlen- Verkauf. 1330 Vom 1. Juni an können von der Braunkoblengrube Wilhelmshoffnung bei Dornassenheim trockene Klötze von Reiben bezogen werden; Holzkoblen werden jetzt schon abgegeben. f Die Preise sin bis auf Welteres 12 Kreuzer füc den Centner Klötze— 14 Stück und 16 Kreuzer für den gemessenen Centner Holzkoblen. Für die bis zam 31. Deiembere k zum 31. Mörz 1868 gestattet. Reichelsheim den 27. Mai 1867. J. be ogenen Braunkobhlen wird gegen Bürgschaft Zahlungsfrist bis Der Repräsentant der Gewerkschaft W. Schmid. Fur Unterleibs⸗Bruchleidende. 481 Schon seit langen Jahren ist der Uunterzeichnete im Befitze einer Bruchsalbe, die ee in seiner Umgebung mit außerordentlichem Glück vielfach angewandt hat. Fortwäbrenden Aufmunterungen von Gebeilten nachgebend, trete ich damit vor einen weiteren Wirkungskreis und empfehle dieses vorzügliche, durchaus keine schädlichen Stoffe entbalteade Mittel allen Bruchleidenden. Es ist einfach Morgens und Abends eirzurelben, und ist mau bei An wendung desseiben keinerlei Unannehmlichkeiten ausgesetzt. Einzig zu beziehen in Töpfen zu 1½ Thlr. preuß. Ct. beim Erfinder Gottlieb Stur enegger in Herisau(Schweiz.) Joblogischer Garten in Kaukfutt a. Al. 1081 Sonntag den 2. Juni, Vormittags von 6 bis 12 Uhr, ist der Eintriltspreis auf 6 Kreuzer per Person ermäßigt. Von 12 bis 2 Uhr bleibt der Garten für Jedermann geschlossen. Der Verwaltungsrath Lieferungen für das Militär⸗ Hospital Friedberg. 1306 Montas den 3. Juni d. J., Vormittage 9 Ubr, werden auf dem Hospital-Büreau dahier, unter den daselbst zur Einficht bereit liegenden Bedingungen, durch Summission vergeben: 5 2) die Lieferung des Oels und der Talglichter auf das 2. Halbjahr 1867 und 2) die Lieferung des Ochsenfleisches auf das 3. zerteljahr 1867. Frtedberg den 24. Mai 1867. Der Großherzogliche Hospitalcommandant Hane sse, Major. Holz⸗Verstei gerung. 1328 Montag den 3. Juni 1. J., Vormittags 8½ Ubr, kommen aus den Freihercl. v. Franckenstein'schen Walddiflricten:„Klappertaunen, Kieuztannen, Jaan und Heide“ zur öffentlichen Versteigerung: 1712 Cubitjuß Klefern⸗Stamm⸗ und Stangenbolz, in 96 Stücken von 4— 14“ Durchm. Nächste Gewinnziehung am 1. Zuni 1867. Höchste Gewinn⸗Aussichten! Für 7½ Gulden erhält man ein halbes, für 15 fl. ein ganzes Prämien⸗Loos, gültig ohne jede weitere Jahlung, für die fünf großen Gewinnziehungen der 1864 errichteten k. k. österr. Staats⸗ prämien-Lottexrie, welche vom l. Juni 1867 bis zum 15. April 1868 staufindet, und womit ma fünfmal Preise von fl. 250,000, 220,000, 200,0 00, 50,000, 25,000 ꝛc. gewinnen kann. Bestellungen, mit beigefügtem Betrag, Postein- zahlung, oder gegen Nachnahme, beliebe man baldigst und direkt zu senden an das Handlungshaus A. Ba Bing; 1149 Schnurgasse 5, Frankfurt d. M. Listen und Pläne werben gratis und franco übermiuelt. NB. Zu der nächsten am 1. Juni d. J. stalt⸗ 15—65“ La findenden Gewinnziehung, deren Haupttreffer 168 Cubikfuß Wenn Slangen⸗ e ara 10 Mich ez 1 11 fu 77. 0 Slace m⸗ 3 21 7 à fl. 1. 45, ganze Loose 3 fl. 3. 30, gange In en von 9% ,oder 12 halbe Loose à 20 fl. gegen baar, Postein⸗ m Schaafscheeren Gesangbücher zu allen Preisen empfehlen zur be⸗ vorstehenden Confirmation Bindernagel& Schimpff. 1395 zu den billigsten Preisen bet ö ö J Schäfer, Messerschmien, 1236 Dienstag Nachmittag iß von der Burg bis g den Bahnhof ein Portemonnaie mit zwei Zehn guldeh, scheinen und noch kleiner Münze, ungefähr 5 fl., verloren gegangen. Der redliche Finder wolle es gegen eine gute Belohnung an die Exped, d. l. unter Nummer 1336 abgeben. Ein Regenfaß, 1332 8 Ohm haltend, ist zu verkaufen. Näberes p erfragen unter Nr. 1332 bei der Exped. d. Bl. Halsbinde 1487 und Shtips ꝛc. in schöner Auswahl, sowie Fonlards seidene Umknöpftücher und schwarze seidene Halstücher bei Friedrich neden der Post. f g. Fut Tnanevert von. I N. Bephs Eisenbahnen ode 0 die bestimmten 8) an diesen E floßße zu control einzelnen Stüc Gest alt-Eküffuung. 1282 Hiermit beebre ich mich anzuzeigen, daß ich dahier mein Geschäft eröffnet babe und alle gangbaren Sattlel⸗ waaren stets vorräthig fübte. Bestellungen neter Gegenssände sowte alle vorkommenden Reparatulen werden destens und prompt ausgeführt. Niedet⸗Wöllstadt. David Katzenberger, Sattlermeister. Ein Hund 1325 von gelber Farbe, mit weißer Brufi und stumpfen Ohren ist mir zugelaufen. Der Eigenthümer kann den selben gegen Erstattung der Inseratgebühren und des Futtergeldes binnen 8 Tagen in Empfang nehmen. Bönstadt den 27. Mai 1867. Ebristian Wenzel. Leinweber gesucht. 1326 Näheres unter Nr. 1326 bei der Exped. d. Bk. Am 1. Juni d. J. geoße Gewinnzie zung des 186. Staats-Prämjen-Anlehens. 1165 Nachfiehende namhafte Preise müssen in dieser einen Zlebung unbedingt gewonnen werden: fl. 250,000, 25,000 95,000, 10,000, 2 2 5,000, 3 à 2,000, 6 à 1,000, 15 à 500, 30 à 400, 740 à 150. Durch Unterzeichneten find Miethloose für obige Ziehung gültig, gegen Einsendung des Be⸗ trages, Posteinzahlung oder Poffnachnahme zu beziehen und kostet 1 ganzes Loos 3 fl. 30 kr. 1 halbes fl 1 45. 3 ga ze oder 6 halbe kosten fl. 8. 45. 7 ganze oder 14 halbe fl. 17. 30. Ein ganzes Loos für die nächsten 5 Gewinnziehungen 5½%„„ Prügelpbolz, 19½ 2„ Stockholz, 2287 Wellen„ Reisholz. Die Zusammenkunft findet auf der Frankfurter Straße, zwischen den Districten„Klappertannen“ und „Bornuwäldchen⸗ fiatt. Ockstadt am 27, Mai 1867. 1 7 6 137 billigt bei Ph. Dan. Kümmich. Feiastes Vorschußmeh offerire zu fl. 15., ein halbes zu fl. 7½. Ausführliche Verlobsungs-Pläne, sowie Ge⸗ winnliste sofort nach der Ziehung gratis und franco. Man wende sich gefl. baldigft und nur direkt an 1321 Kranke, zu deren Heilung chlrurgische oder augenärztliche Hülfe erforderlich ist, finden in der Chirurgischen Klinik u. Augen⸗ heil⸗Anstalt zu Sachsenhausen (Schifferstraße 6, vis-à-vis der Ueberfahri) Die Freihertl. v. Franckenstein'sche Oberförsterel Ockstadt] Fer e v. 5 Arbeits Vetsteigerung. 1323 Nächsten Freitag den 31. d. M., des Vormittags 10 Uhr, werden auf hiefigem Ratbhause nachftehende bet der Reperatur des Schäferhauses vorkommende fl Arbeiten und Lieferungen als: 9 7 täglt g glich von 11— 12 Uhr frete Consultatton und 1 Wide verauschlagt zu 0 95 Behandlung. Nach vorhergehender Anmeldung 3 ee eit 1 1 in meiner Priwal⸗ Wohnung(Frankfurt, Bleich⸗ 43 read 2 2 giraße 50) erhalten bedürftige Patienten außerdem, 5) die Heserung von 2000 N 0 fofern ihr Leiden die Aufnahme in das Inflitut 1 b n ussensteinen, 30 benöthigt, daselbst auch unentgeltliche Verpflegung. 60 bi ee bon 6 Been a 5 ür bemttielte Kranke hält die Anstalt gegen 11 0 ten Kalk, ver 9 Vergülung der vorschriftsmäßigen Kurkossen Se perack f 5 dase ek mit jeder Bequemlichkeit stets Nieder⸗Wöllstadt den 25. Mai 1867. Großherzogliche Far Nieder Wöllstadt * 1 10 l Unterr icht 1212 im taufmänn'schen Rechnen, Cortespondenzs 1336 hat zu verkaufen und Buchhaltung ertheilt E. Ermus. Frankfurt a. M. 5 Dr. med. Louis Jung, zeitiger Vorsieber der chirurg, Klinik und Augenhell⸗Anstalt. 200 Stück Wagner- Selgen Adam Weis, Ober⸗Widdersheim, Kreis Nidda. Joh. Fried Scheibel, Staatseffecten Handlung in Frankfurt a. N. Fabegasse Nro. 111. 5 P. 8. Es wird noch aus drücklich darauf auf merksam gemacht, daß mit der geringfügigen Einlage von fl. 3. 30. am 1. Juni d. J. der Hauptpreis von fl. 250,000 Zu gewinnen ft. 3 Fruchtpreise Per Malter. 5 Friedberg, 28 Mai. Waizen 16 fl. 20 kr.; Korn 12 fl. 10. tr.; Gerste 10, fl.. k.; Haser 5. fl. 50 kr. Frankfurt, 27. Mal. Wien 16 fl. 30 kr.) Ken 12 fl. 35 kr.z Gerste— fl. kr.; Hafer 9 fl. 30 kr. Grünberg, 25. Mal. Wagen 16 fl. 9 kr. Kors 12 fl. 22 kr. Gersle 4% fl. 64 ir.; Hafer 6. fl. 3 kr. Molter— fl.— kt.; Erbsen 13 fl. 20 k.; Wicken fl. — kr.; Saamen 10 fl. 39 kr.; Kartoffelu 4 fl. 59 kr. Mainz, 24. Mai. Waizen 1Tufl. 10 kr.; Korn 11 fl. 57 kr.; Gerste 9 fl. 45 kr.; Hafer 6 fl. 9 kr. z gunceffeln fl. 40 kr. Noggenstroh per 100 Gebund 19 fl.— kr. Verantw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schiwipff. uwessen Veheilglen Anz hacht werden, we geeiggelt Anordn stimmungsorte d nur dann, wen Wassersitaßt un und bei det gespann nicht b regeln zu beobe müssen vor eine B. Bez 1—5, sopie 9 Zuwider And&, durch urch Nich ben, Stationen, sowi re U Transporlanten fängniß von 7 gesetzhuche ang ein. und dure ebenso wie at zichungewiit Entschädigung b. 9 Oel des Jul ubersassger 2 bon J Meilen vom Seuchenor Gisezes vom grenzbezirk mit der von Vnern u m mm puder der 0 auf die nungen u. oder(Seue ihren Gemar soßenden de isorderliche dan Ausbrug ugligen 15