en een * ose. gust) J osung den emp sichli du. X. e i Malacc! unerei, 1867. Donnerstag den 22. August. 2 99. Anzeiger für Oberhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. ä K—— Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. Nr. 32 sub 2. Bekanntmachung, 0 Zah lung der gesetzlichen Vertretungssumme für die Kriegsdienstpflichtigen, welche an Nr. 33 sub 1. Edikt, die Exgaͤnzung der Feldtruppen im Provinzen betreffend. das Jahr 1867 auf die den 19. August 1867. Friedberg Jahre 1867 betreffend.— sub 2. Bekanntmachung, zu publiziren: April 1865/66.— sub 3. betreffend. des Recrutenbedürfnisses für Bekanntmachung, die der diesjährigen Musterung Theil genommen haben, die Vertheilung Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp. Betreffend: Die allgemeinen Bauvorschriften. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Die Wahrnehmung, daß bei Genehmigung von Baugesuchen die bestehenden Bauvorschriften nicht überall gehörig gehandhabt werden, und daß in nicht seltenen Fällen bei der Ausführung von Gebäuden von den durch die Polizeiverwaltungsbehörde genehmigten Bauplänen in wesentlichen Punkten abgewichen wird, hiermit aber die Zwecke der bestehenden baupolizeilichen Anordnungen vereitelt werden, veranlaßt uns, in Folge Entschließung Großh. Ministeriums des Innern vom 9. l. Mts. zu Nr. M. d. J. 5973 Ihre Aufmerk⸗ samkeit auf diesen Gegenstand zu lenken und Ihnen zu empfehlen, nicht nur bei der Genehmigung von Baugesuchen die einschlägigen Bauvorschriften gehörig zu beachten, sondern auch die nöthigen Vor— kehrungen zu treffen, um die Ausführung von den genehmigten Bau⸗ plänen nicht entsprechenden, polizeiwidrigen Bauten thunlichst zu verhüten. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, bei der Prüfung darauf zu achten, ob diese Pläne den für die vorzulegenden Zeichnungen, welche stets von einem geprüften und patentisirten Geometer zu ent⸗ werfen sind; in den Localbauordnungen, beziehungsweise in dem Aus- schreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. August 1845(Nr. 20 des Amtsblattes) enthaltenen Vorschriften, welche wir in Abdruck wieder hier folgen lassen, entsprechen, und ob in denselben wegen Einhaltung sowohl der allgemein geltenden bau polizeilichen Vorschriften, als auch der besonderen Vorschriften, welche die für den betreffenden Ort geltende Bauordnung enthält, gehörig gewahrt sind, insofern aber die betreffenden Pläne in der einen oder der anderen Beziehung nicht genügen, dieselben zur vorgängigen Verbesserung und Berichtigung zurückzugeben. Was sodann die Ausführung genehmigter Bauten betrifft, so werden wir in den hierzu geeignet scheinenden Fällen, den Bauherrn und den Bauunternehmer, worauf dieselben bei Gesuchen um Bau⸗ erlaubniß aufmerksam zu machen sind, unter Hinweisung auf den Art. 137 des Polizeistrafgesetzes, auf dem in dem Besitz der Polizei⸗ behörde verbleibenden genehmigten Plane durch einen Revers aus- drücklich versichern zu lassen, daß der Plan, sowie die bei dessen Ge⸗ Betreffend: Die Errichtung neuer Gebäude an den Straßen. Friedberg am 18. August 1867. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. nehmigung von uns ertheilten besonderen Vorschriften, pünktlich befolgt und ohne weitere polizeiliche Genehmigung constructive Veränderungen des projectirten Bauwesens nicht vorgenommen werden. Eine solche Urkunde ist darum in vielen Fällen räthlich, weil sie ein stets parates, alle Ausflüchte beseitigendes Beweismittel liefert, und weil erfahrungs— mäßig ein Jeder, der mit klaren Worten eine Verbindlichkeit eingeht, weit schwerer sich entschließt, hiergegen zu handeln, als wenn er blos durch das Gesetz hierzu verpflichtet wird. Außerdem haben Sie und das Ihnen untergebene! olizeipersonal auch die Ausführung genehmigter Bauten besonders zu überwachen, damit wir, wenn gegen die allgemeinen oder besonderen Bauvor⸗ schriften, oder die genehmigten Risse und die denselben beigefügten Bedingungen gefehlt wird, rechtzeitig hiervon Kenntniß erhalten und auf Grund des Art. 137 des Polizeistrafgesetzes die Entfernung oder vorschriftsmäßige Umänderung der vorschriftswidrigen Anlage ver⸗ anlassen können, bevor das betreffende Bauwesen vollendet ist und hierdurch der Vollzug der vorschriftsmäßigen Umänderung erschwert wird. Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir Ihnen ferner, Bauhand⸗ werker und Bauunternehmer in dazu geeigneten Fällen unter Hin⸗ weisung auf den Art. 135 des Polizeistrafgesetzes darauf aufmerksam zu machen, welcher Verantwortung sie sich aussetzen, wenn sie in der Auswahl der Materialien oder überhaupt in der Vornahme der Arbeit gegen die allgemeinen Regeln der Baukunst(wohin auch der Fall gehört, wenn bei ungünstiger Witterung, namentlich im Winter bei eintretendem Frost, weiter gebaut wird und in Folge dessen das Mauerwerk nicht die erforderliche Bindekraft und Festigkeit erlangt) dergestalt verfehlen, daß daraus eine Gefahr für die Bewohner des Hauses oder das Publikum entsteht, und das Aufsichtspersonal anzuweisen, auch in dieser Beziehung auf die vorkommenden Neubauten und Reparaturen von Gebäuden seine Aufmerksamkeit zu richten, um Ihnen durch rechzeitige Anzeige Veranlassung zu geben, erforderlichen Falles gegen die Ausführung derartiger Arbeiten einzuschreiten. Tor a pp. Darmstadt am 26. August 1845. Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Unter Zurücknahme unserer Ausschreiben in rubricirtem Betreff vom 23. October 1833, Nr. D. 14 611., Amtsblatt Nr. 75. von 1833 und vom 5. Marz 1839, Nr. D. 3009., Amtsblatt Nr. 10. von 1839 und zum Behuf der Beseitigung von mancherlei sich in⸗ zwischen ergeben habenden Anständen finden wir uns veranlaßt, auf die Grundlage der Verordnung vom 21. December 1809 hin Folgendes zu verfügen: 1) Jeder, welcher an einer Straße ein Gebäude auffuͤhren und hierzu die Concession nachsuchen will, hat als Uebersicht uͤber sein Bauprojekt eine Zeichnung bei dem Großherzogl. Bürger⸗ meister des Orts, in welchem das Gebäude errichtet werden soll, in doppelter Ausfertigung zu übergeben. 2) Diese Zeichnung muß enthalten: ) einen Situationsriß, welcher namentlich den Umfang des Bauplatzes, die etwa darauf stehenden Gebäude, sowie die Richtung und Breite der den Bauplatz begrenzenden Cebäude, der Nachbarn nebst deren Beschreibung enthält; b) einen Grundriß der verschiedenen Stockwerke und c) einen Aufriß des anzuführenden Baues. 3) Bei der Zeichnung ist stets der Maßstab, wonach sie verfertigt ist, anzugeben und der Name des Concipienden hierunter zu bemerken. Großherzogliche Kreisräthe. 4) Der Maßstab fur dergleichen Zeichnungen wird in folgender Weise bestimmt: a) für Situationszeichnungen ¼00 der natürlichen Größe oder 1 Zoll= 50 Fuß. b) für Grund- und Aufrisse ½¼00 der natürlichen Größe oder 1 Zoll= 10 Fuß. 5) Der Bauunternehmer haftet für die Richtigkeit der Maße. 6) Die Zeichnungen sind sodann von dem betreffenden Großherzogl. Bürgermeister in doppelter Ausfertigung an den ihm vorgesetzten Großherzoglichen Kreisrath oder Laudrath mit gutachtlichem Bericht zur weiteren Verfügung einzusenden. Wenn in Folge dessen das Brauproject die höhere Genehmigung erhalten hat, so ist die Zeichnung in doppelter Ausfertigung dem Bürgermeister des Orts, in welchem das Gebäude errichtet werden soll, zu remittiren, damit von diesem das eine Exemplar dem Bauunternehmer Behufs der Ausführung des Baues hier— nach zugestellt, das andere Exemplar dagegen bei den Bürger meisterei-Acten aufbewahrt wird. Sie werden sich hiernach bemessen und meister bedeuten. 70 die Großherzogl. Bürger— Taub v. Lehmann. Betreffend: Den Dienstaustritt von Lehrlingen, Fabrikarbeitern, Dienstboten ꝛc. B Art. 89. Wenn ein auswärtiger oder einheimischer Handwerksgeselle, einheimischer Dienstbote in einer dieser Eigenschaften in einen Di ist er bei Vermeidung einer Strafe von 30 kr. verpflichtet, davon binnen 24 Stunden det Polizeiverwaltungsbehörde die Anzeige zu machen. Friedberg den 18. August 1867. ii nn, ee Wir sehen uns veranlaßt die Nachachtung der Bestimmungen des in Abdruck nachstehenden Artikels 89 des Polizeistrafgesetzes unter dem Anfügen einzuschärfen, daß Contraventionen unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden. Großherzogliches Kreisaut Friedberg Trapp. 6 Lehrling oder Fabrikarbeiter oder ein auswärtiger oder enst wirklich eintritt, oder wenn er aus einem solchen Dienst austritt, so nach erfolgtem Diensteintritte oder Austritte Hessen. Darmstadt. Nach einer Mit⸗ theilung der„Hessischen Landeszeitung“ wäre des Großherzogs K. H. nunmehr entschlossen, die In⸗ dustrieausstellung zu besuchen, und ist, wenn dieselbe richtig berichtet ist, die Abreise auf den 27. ds. festgesetzt. Die Anwesenheit unseres Landesherrn in Paris wird mit derjenigen des Kaisers von Oestreich daselbst zusammenfallen und gedenkt der Großherzog etwa 14 Tage in Paris zu verweilen. — Nach den„Hessischen Volksblättern“ wurde des Großherzogs K. H. am 19. ds. in Salzburg von dem Kaiser von Frankreich empfangen. — 20. August. Die I. Kammer genehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Post- und Zoll- Vertrag und ertheilte ferner ihre Zustimmung zu der Verwendung der ehemaligen Hessischen Caserne in Mainz zu Wohnungen für die Vorsteher des dortigen Steuercommissariats und Ortsgerichts. Das inzwischen von der 2. Kammer genehmigte Finanzgesetz erhält durch Zustimmung des Hauses seinen Abschluß. Die Kammer wird sodann durch Allerhöchsten Entschluß auf unbestimmte Zeit ver⸗ tagt. — 20. August. II. Kammer. Für Ge⸗ sandtschaften und Consulate hat die erste Kammer, abweichend von der zweiten Kammer, 40,000 fl. verwilligt. Dernburg: Er glaube nicht, daß es gut sei, heute einen Beschluß zu fassen, morgen denselben fallen zu lassen. Der frühere Beschluß müsse aufrecht erhalten werden. Wernher: Man dürfe es nicht zu der in der Verfassung vorgesehenen zweifelhaften Operation der Durch. stimmung kommen lassen; um so weniger, als dieselbe wahrscheinlich zu einer Niederlage der zweiten Kammer führen werde. Dumont: Nach der Verfassung habe die erste Kammer gar kein Recht, über die einzelnen Positionen zu berathen und abzustimmen, sie habe nur ein Recht, das Budget im Ganzen anzunehmen und zu verwerfen. Er wolle es lieber auf eine Durchstimmung an⸗ kommen lassen, als den Schwerpunkt der Geld⸗ verwilligung unconstitutioneller Weise in die erste Kammer verlegt zu sehen. Hallwachs: Habe dies der 17. Landtag nicht unter seiner Würde gehalten, so vergebe sich auch der jetzige Landtag Nichts. Kempff: Materielle Gründe seien für seine Abstimmung bestimmend, weil an diesem Budgetposten am leichtesten die so nöthigen Er⸗ sparungen eintreten könnten. Fink hält eine Bewilligung für nöthig, weil eine Erhaltung des Gesandtschaftsposten, besonders in Paris, ein dringendes Bedürfniß sei. Kraft empfiehlt eben⸗ falls Bewilligung, welche die Kammer mit 22 gegen 15 Stimmen eintreten läßt. Der Gesetz⸗ entwurf, die Stempelabgabe in Rheinhessen be⸗ treffend, wird in der von der ersten Kammer be⸗ schlossenen Weise angenommen. Weiter hält die Kammer ihre bei Berathung des Hauptvoranschlags der Staats einnahmen beschlossenen Ersuchen aufrecht. — Nach einer Mittheilung der„Hessischen Landeszeitung“ wäre der Landtag mittelst eines von Leopoldskron datirten Erlasses auf unbestimmte Zeit vertagt. i * Friedberg. Wie man vernimmt, wird beabsichtigt, Herrn Arnold Wendel in Butz⸗ bach als Tandidaten für den norddeutschen Reichs⸗ tag im zweiten oberhessischen Wahlkreis an Stelle des die Wahl ablehnenden Herrn Buderus auf⸗ zustellen. — 20. August. Gestern Nachmittag nach Ankunft des Frankfurter Zuges(4 Uhr) ver⸗ breitete sich allgemein in hiesiger Stadt das Ge⸗ selben der Bahnhof von dem Feuer ergriffen wor⸗ den und stehe in hellen Flammen. Obgleich auch am Abend das Frankfurter Journal eine kurze bezügliche Notiz brachte, daß das Gerücht auch in Frankfurt verbreitet gewesen, ist bis heute Morgen eine zuverlässige weitere Nachricht nicht eingetroffen. Reisende wollen dagegen die Ver⸗ sicherung geben können, daß das Gerücht sich als ein leeres erwiesen habe. Preußen. Berlin. Dem Vernehmen nach steht die Creirung eines Militär-Gou- vernements für Hessen und Hannover bevor. Dasselbe werde einem Prinzen übertragen werden, der in Kassel residiren wird. 5 Kassel. Dem hiesigen Tageblatt wird Fol⸗ gendes gemeldet:„Der Justizminister, Graf zur Lippe, hat den Oberappellationsräthen, welche die neuliche Eingabe, die Versetzung der⸗ selben an niedere Gerichte betreffend, unterzeichnet hatten, eine Antwort ertheilt, die bei sämmtlichen Betheiligten eine tiefe Mißstimmung hervorgerufen hat, indem die Antwort in einem der Sache selbst und den Männern, welche die Eingabe unterzeich⸗ net haben, wenig entsprechenden Ton gehalten sein soll. Wie man hört, haben deßhalb die Mitglieder des Oberappellationsgerichts noch ge ⸗ stern Besprechungen gehalten und beschlossen, sich bei dieser Antwort des Justizministers nicht zu beruhigen, sondern heute beim König eine Au⸗ dienz nachzusuchen und demselben ihre Beschwerden persönlich vorzutragen.“— Dem Vernehmen nach haben die Mitglieder des hiesigen Obergerichts eine ähnliche Eingabe wie die des Oberappellations · gerichts an den König beschlossen.— Wie die hiesige„Tagespost“ vernimmt, hat der König bei der gestern im Palais stattgehabten Vorstellung der höheren Beamten dem Oberregierungsrath v. Bischoffshausen mitgetheilt, daß dessen jüngst erfolgte Versetzung nach Potsdam zurück ⸗ gezogen sei.— Der„Hessischen Morgenzeitung“ meldet man aus Berlin, daß Herr v. Bischoffs⸗ hausen der hiesigen Regierung überwiesen ist. — Der König hat einen Erlaß an den Ober- Präsidenten von Möller gerichtet, worin er seine aufrichtige Befriedigung ausspricht über den ihm auf seiner Reise nach Kassel und in der Hauptstadt gewordenen herzlichen Empfang und in Aus⸗ sicht stellt, daß er später daselbst einen längeren Aufenthalt nehmen werde. Bayern. München. Der Kaiser und die Kaiserin von Frankreich sind, begleitet von dem König von Bayern, am 18. ds. per Extra- zug um 12 Uhr 25 Minuten Mittags hier ein ⸗ getroffen; nach einem Aufenthalte von 10 Minuten sind die hohen Herrschaften in Begleitung des Königs von Bayern nach Salzburg weitergefahren. Der Bahnhof und das Schienengeleise waren auf weite Strecken durch Militär und Polizei abge⸗ sperrt. Diese Vorsichtsmaßregeln machten einen sonderbaren Eindruck. Die deßhalbige Ordre kam erst Morgens von Augsburg und war eine Folge der Haltung des dort am Bahnhof versammelten Publikums, das bei der viel verspäteten Ankunft des Kaisers einigen Hoch⸗Enthustasten mit Zischen und Lärmen eine Correctur gab. So unschicklich das auch war, hatte es doch offenbar das Gute, zum Herabstimmen etwaiger Rheinbundsideen zu dienen. Daß übrigens jedes Fernhalten des Volks, von Napoleon selbst nicht veranlaßt worden ist, konnte man in Augsburg sehen. Hier, in dem winkeligen Zugang und in dem engen Hof des Gymnasiums, welches er, wie auch seine damalige rücht, in Darmstadt habe in der Gasfabrik eine Explosion stattgefunden, es sei in Folge der⸗ Wohnung, besuchte, konnte sich Jedermann unge⸗ wehrt zudrängen. 5 — Der sechste deutsche Juristentag findet, wie schon früher gemeldet, am 26., 27., 28., 29. und 30. d. M. dahier statt. Das Programm ist so⸗ eben ausgegeben worden. Für die eigentlichen Berathungen liegt eine besondere gedruckte Tages⸗ ordnung vor. Aus Oesterreich und Süddeutsch⸗ land werden viele Gäste erwartet, aus dem Nor⸗ den sind die Anmeldungen bis jetzt spärlich. Augsburg. Das französische Kaiserpaar fuhr nach dem Gottesdienste in der Hauskapelle am 18. ds. um 10½¼ Uhr Vormittags zum St. Annen⸗Gymnasium, dessen Aufgang mit Blumen geschmückt war; von dort zum v. Fugger'schen Hause in der Kreuzgasse, in welchem ehemals Hortense, Mutter des Kaisers Napoleon, gewohnt hatte; sodann zum Eisenbahnhofe, wo der König von Bayern den Kaiser und die Kaiserin erwartete. Oesterreich. Wien. Die„Debatte“ schreibt: Es ist ein offenbares Verkennen der Be⸗ gegnung des Kaisers von Oesterreich mit dem Kaiser Napoleon in Salzburg, wenn man dieselbe von dem Abschlusse einer österreichisch⸗französischen Allianz untrennbar hält. Eine solche Allianz ist in der Situation nicht begründet. Europa ist gegenwärtig von keiner Frage bewegt, die es nöthig erscheinen ließ, bedeutungsvolle Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen. Unter solchen Verhält⸗ nissen eine Allianz schaffen, würde andererseits Mißtrauen hervorrufen, welches geeignet wäre, den nicht bedrohten Frieden zu gefährden. Die „Debatte“ schließt: nur dann, wenn die Höfe zu Berlin und Petersburg sich wirklich veranlaßt füh⸗ len sollten, die ihnen bisher nur angedichtete Allianz abzuschließen, wird sich das übrige Europa durch die Gemeinsamkeit seiner gefährdeten Inte⸗ ressen genöthigt sehen, entschieden Position zu nehmen; so lange dies aber nicht der Fall ist, kann man auch nicht mit Fug und Recht von einer öster⸗ reichisch⸗französischen Allianz sprechen. Salzburg. Der Kaiser Napoleon ist mit der Kaiserin Eugenie am Nachmittag des 18. d. M. hier eingetroffen und im Bahnhof vom österreichischen Kaiserpaar und den Erzherzogen Ludwig und Victor, sowie von den Spitzen der Behörden empfangen worden. Nachdem die bei⸗ den Kaiserpaare sich herzlich begrüßt hatten, stell⸗ ten sie sich gegenseitig ihr Gefolge vor. Im Bahnhof und dessen Umgebung war ein zahlreiches Publikum versammelt, welches die französtschen Gäste mit einem dreimaligen Hoch empfing. Beide Kaiserpaare fuhren in offenem Hofgallawagen vom Bahnhof nach der Residenz, unter lebhaften Ae⸗ clamationen des massenhaften Publikums.(Auch in Stuttgart, München, Augsburg konnten sich die zahlreich versammelten, erregten deutschen Ge⸗ müther nicht enthalten, dem französischen Herrscher ein wälsches„Vive Napoleon III.“ entgegen zu jubeln.) — In früher Morgenstunde des 19. ds, pro menirten beide Kaiser in Civilkleidern dur die Straßen Salzburgs. Am Vormittag fanden intime Besprechungen beider Monarchen statt. Na⸗ poleon zeichnete Beust bei der gestrigen Vorstellung auf's Hervorragendste aus. Die Vermuthung, das französische Kaiserpaar werde seinen Aufent- halt bis zum Freitag ausdehnen, ist begründet. Nachmittags wird ein Ausflug nach Schloß Ai⸗ gen unternommen; Abends Festtheater. Frankreich. Paris. Die für den Na⸗ poleonstag mit so viel Geheimnißthuerei ange⸗ kündigten und mit größter Spannung erwarteten liberalen Maßregeln sind endlich vom Moniteur veröffentlicht worden und bestehen— in dem Ausbau der Vieinalwege in Frankreich! 0 ohen En 0 1 Aaginung 1 ind nun au wurden a ee K ö hleile det Groß Irland f vielen Olk sie seit lan gehabl 7 wohner de mittel nach gerochen! Jag gen ——— T Nat Lndesfürst besonders hören, wir. im neuen folgen soll. ganze Musi Festconcert des Kurhau Das Große Juuminalio früheren Ber wird uns fie det Nähe un eee Fraud 4 Uhr, beg Rennverein wie vor weniger 9 Tage treter Rennen, Luft wehte Desuch gil — Ob! 100¹ Alhnen Partial. Ob. dag Loos at bitmmt: Die duser 5 gesordert Urkunden Langfent finnehmer 0 Januai Alt e. ichig n und 1 Berdält⸗ indtterstitz gutl bär rden. Di it Heß n mlaßt fur 1 agedichtete Enbersogen Spisen da den die bei datt, tell . Nachdem der„Moniteur“ vom 15. August Be- gnadigungen, Strafverwandlungen, Beförderungen, Ordensverleihungen ꝛc. ꝛc. gebracht, enthält der- selbe vom 18. ds. einen Brief des Kaisers vom 15. August an Herrn v. Lavalette, welcher die Anordnung enthält, daß das Netz der Viei⸗ nalwege in ganz Frankreich innerhalb zehn Jahren vollendet werden solle. Die Gemeinde- und Departemental-Räthe sollen dazu mitwirken, daß ein diesbezüglicher Gesetzentwurf der nächsten gesetzgebenden Versammlung vorgelegt werden könne. Der Kaiser betrachtet die Vollendung der Com- municationswege als das sicherste Mittel zur He⸗ bung und Mehrung der Kraft und Prosperität Frankreichs. Schweden. Stockholm. Sechs fran⸗ zösische Journalisten, welche in Kopenhagen mit so großem Enthusiasmus begrüßt und mit allen möglichen Auszeichnungen von der dänischen Regierung und dem Volke überhäuft wurden, sind nun auch in Stockholm eingetroffen. Dieselben wurden am Bahnhofe von einem Festcomité empfangen und werden auch hier verschiedene Festlichkeiten folgen. Großbritannien. Die Ernteberichte aus Irland lauten durchweg sehr günstig und von vielen Orten schreibt man über Aussichten, wie sie seit langen Jahren der Landwirth nicht mehr gehabt. Die Kartoffeln, bekanntlich für die Be⸗ wohner der grünen Insel das Hauptnahrungs— mittel nach dem Brod, sind aus nahmsweise gut gerathen und Spuren der Krankheit stehen bis jetzt ganz vereinzelt da. T Nauheim. Die Feier des Namenstages unseres Landesfürsten soll dießmal, als die erste hier gefeierte, in besonders glänzender Weise arrangirt werden. Wie wir hören, wird Samstag den 24. zur Vorfeier ein Festessen im neuen Kursaale statiftnden, welchem Abends Festball folgen soll. Sonntag den 25., Ludwigstag, wird die ganze Musik des 2. Großh. Infanterie⸗-Regiments ein Festconcert geben. Abends steht eine brillante Beleuchtung des Kurhaufes, des Parkes und der Quelle in Aussicht. Das Großartige und Imposante einer so ausgedehnten Illumination, wie wir sie in ähnlicher Weise schon bei früheren Veranlassungen zu bewundern Gelegenheit hatten, wird uns sicher am Sonntag einen großen Besuch aus der Nähe und Ferne zuführen, der uns allen freundlich willkommen sein soll. Frankfurt. Samstag den 17. d., Nachmittags um 4 Uhr, vegannen die diesjährigen Rennen des Rheinischen Rennvereins. Das Publikum hatte sich nicht so zahlreich wie vor zwei Jahren eingefunden, die Toiletten waren weniger geschmackvoll, die Lust zu Wetten weniger zu Tage tretend, kurz es lag ein gewisser Druck auf den ersten Rennen, über denen keine lustig flatternde Fahne in der Luft wehte. An dem zweiten Renntage gestaltete sich der Besuch günstiger, es zogen die Menschen schaarenweise zur Rennbahn. Wie an dem Wäldchestage waren im ganzen Walde Büffets aufgeschlagen, denen tüchtig zugesprochen wurde. Die zweite Tribüne war Kopf an Kopf besetzt, die erste dagegen bot noch Raum für viele Hunderte von Menschen. Der letzte war zugleich der lebhafteste Tag der diesjährigen Rennen. Die Gegenwart fürstlicher Gäste, unter denen sich der Großherzog von Mecklenburg, der Herzog von Cambridge u. a. m. befanden, schien die etwas affectirte Zurückhaltung der baute volée mit einem Male verscheucht zu haben, wenigstens zeigte sich die Damenwelt heute in ihrem schönsten Schmucke. Die Einzelheiten über die verschiedenen Rennen sind wohl ohne Interesse für unsere Leser. Frankfurt. Während der letzten Tage ist unsere Stadt stets von vielen Fremden und Bewohnern der um— liegenden Städte und Dörfer besucht, welche die Brand⸗ stätte in Augenschein nehmen. Ueber 100 Arbeiter sind beschäftigt, den Schutt aus dem Thurm zu entfernen. Man hofft, mit dieser Arbeit bald zu Ende zu sein. Sachverständige haben berechnet, daß das Gerüst zur Herstellung und Restauration der Spitze allein einen Kestenaufwand von 30— 40,000 fl. erfordern wird.— Ein hiesiger Photograph hat Photographien des Doms nach dem Brande angefertigt, welche vielfach gekauft und nach dem Ausland verschickt werden. Wie man erfährt, ist, nachdem man die Ueberreste des Mechanikus Schneider in der Thürmerwohnung gefunden, bei weiterem Weg— räumen des Schutts auch die Leiche des vermißten Knechts aufgefunden worden. Offenbach. Am 15. d., Abends, ereignete sich hier folgender trauriger Vorfall: Ein Sprendlinger Fuhrmann, welcher am Main Floßholz geladen hatte, fuhr mit seinem Wagen durch die Louisenstraße, über den Schillerplatz nach der Darmstädter Chaussee zu. Ohne daß er es merkte, hingen sich verschiedene Knaben an die weit über den Hinterwagen hinaus reichenden Stämme, um sich hin und her schleudern zu lassen; ein kleiner vierjähriger Junge aber lief, die ihm drohende Gefahr nicht kennend, zwischen Hinter- und Vorderrad an die Stämme, um sich da an⸗ zuhängen, fiel um und das Hinterrad drückte ihm so fest auf den Hals, daß er nach einigen Minuten seinen Geist aufgab. Offenbach. Am Sonntag Morgen fand in der Nähe unserer Stadt ein Säbelduell zwischen zwei Lieu⸗ tenants des hier garnisonirenden Bataillons statt. Der eine derselben erhielt eine nicht unbedeutende Kopfwunde. Darmstadt. Der landwirthschaftliche Lehrcursus für Volksschullehrer wurde am 1. d. dahier eröffnet und wird von 63 Lehrern besucht, die mit seltener Ausdauer bei der großen Hitze täglich 6 Vorlesungen anhören und an den meisten Nachmittagen mit einigen Docenten Excurfionen machen. Die Vorlesungen erstrecken sich auf landwirthschaftliche Betriebslehre, Bodenkunde. Thierzucht, Zoologie, Botanik, Mineralogie, Chemie, Physik und auf die Obstzucht. An zwei Abenden werden landwirthschaft⸗ liche Kränzchen abgehalten, die von vielen Gästen besucht sind. Ein Lehrer hält einen Vortrag, woran sich dann eine Discussion anreiht. Darmstadt. Bei der Ausleerung des Zeughauses wurden bekanntlich einige Fuhrleute genöthigt, die Kriegs⸗ beute nach dem Bahnhof zu verbringen und ihnen dafür erbeutete Teppiche behändigt. Ein Fuhrmann, der im Befitze eines solchen betroffen, wurde vom Untergericht wegen Diebstahls zu Freiheitsstrafe verurtheilt. Derselbe sucht nun in zweiter Instanz besseres Recht. Darmstadt. Das hessische Kirchenblatt enthält fol— gendes Gesuch: Die Rettungsanstalt zu Jugenheim in Rheinhessen sucht gegen entsprechenden Lohn eine Dienst⸗ magd, welche unter der Zucht des hl. Geistes sich zu stellen bereit und zu Haus- und Felbarbeit willig ist. Flonheim, Rheinhessen. Die Generalversammlung des hessischen, nassauischen und kurhessischen Bienenzüchter⸗ vereins findet am 4. September dahier statt. Paris. In Melun ist nach mehrtägtgen Verhand⸗ lungen, die das Interesse von ganz Frankreich erregten, der Prozeß wegen eines Mordes im Walde von Fontaine⸗ bleau zu Ende gegangen. Die Angeklagte, Frau Frigard, war beschuldigt ein ihr befreundetes Frauenzimmer, Frau Mertens(Beide wohnhaft in Paris), auf einem Ausfluge nach Fontainebleau im Walde, wohin beide Frauen eine Spazierfahrt machten, während des Schlafes erstickt zu haben, um sich ihrer Werthpapiere, die sie sich vorher schon theilweise erschwindelt hatte, zu bemächtigen, was sie bei ihrer Rückkehr nach Paris that. Frau Frigard (die sich, wie gelegentlich bemerkt werden mag, auf das Magnetisiren versteht) vertheidigte sich mit einer Ruhe, Geistesgegenwart und Raffinerie, die allgemeines Er⸗ staunen erregte, und da die Beweismittel nicht so feststehend waren, daß sie nicht immer wieder dem Zweifel mehr oder minderen Spielraum boten, so wuchs die Spannung von Sitzung zu Sitzung. Ihr Vertheidiger war der berühmte Advokat Lachaud. Heute ging nun der Prozeß zu Ende. Die Angeklagte wurde von den Geschwornen des Mords schuldig erkannt; doch wurden mildernde Umstände angenommen. Das Urtheil des Gerichtshofs lautete auf lebenslängliche Zwangsarbeit. 2 Eine romantische Geschichte macht in Wien viel von sich reden. Vor ungefähr 19 Jahren wurde vor die Ge⸗ wölbsthür des nunmehrigen Hausbesitzers, damaligen Ver⸗ golders Anton ein in wenigen Windeln gewickeltes Kind in einem Alter von wenigen Monaten gelegt und von Frau Z. aufgefunden. Sie machte die Anzeige bei der Polizei, erklärte aber, bei etwaigem Nichtworfinden der Eltern des Kindes, dasselbe erziehen zu wollen, und so geschah es auch. Auf einem an eine Windel gehefteten Zettel stand der Name Rosalie und als Beiname erhielt das Kind den Namen seiner Pflegeeltern. Von den Eltern des Kindes sand man keine Spur, Rosalie war eine treue Tochter ihrer Eltern und heirathete im vorigen Fasching den in der Vorstadt Margarethen wohnhaften Doctor Galhaens. Bor wenigen Wochen erhielt Herr Z. zu seiner nicht geringen Verwunderung einen Brief aus London, in welchem sich ein Herr Seiffert nach dem vor Jahren weg⸗ gelegten Kinde erkundigte und um Antwort bat. Nachdem ihm diese ward, folgte vor wenigen Tagen ein zweiter Brief, in welchem Herr Seiffert erklärte, der Testaments⸗ vollstrecker des im Monat Juli in London verstorbenen Mr. Ribiero aus Kalkutta zu sein, welcher das im Jahr 1848 vor der Thüre des Herrn Z. aufgefundene Kind als das seine erklärt habe und selbes zum Erben seines Nach⸗ lasses mittelst rechtskräftigen Testamentes eingesetzt habe. Das Vermögen beläuft sich auf ungefähr 20,000 Pf. St. in baarem Gelde, welches in der Bank von England liege, außerdem aber große Pflanzungen in Ostindien und auf der Insel Java. Dem Briefe war ein Wechselbrief an einen hiesigen Bankier in bedeutendem Betrage beigeschlossen. Ueber die Umstände, welche Herrn Ribiero, oder richtiger Riber, zwangen, sein Kind vor Jahren auf solche Wetse zu verlassen, verlautet nichts Näheres. Obligations-Verloosung. 1904 In der heute dahler stattgehabten Gemeinde raihsversammlung wurden die nachstehend verzeichneten Partial: Obligationen der Gemeinde Altenstadt durch das Loos auf den 31. Dezember l. J. zur Rückzahlung bestimmt: Nr. 54 über 200 fl. Nr. 60 200 fl. Nr. 64„ 200 fl. Die Inhaber dieser Nummern werden hiermit von dieser Verloosung in Kenntniß gesetzt und zugleich auf⸗ gefordert die Beträge gegen Rückgabe der Schuld Urkunden und der noch nicht fälllgen Zinscsupons bis längstens zum 31. Dezember d. J. bei der Gemeinde einnehmerei dahier in Empfang zu nehmen, da vom 1. Januar k. J. an deren Verzinsung aufhört. Altenstadt den 12. Auguft 1867. Großherzogliche Bürgermeisterel Altenstadt Kreuder. Edictalladung. 1926 Ansprüche jeder Art an die nachverzeichneten Immobilien des Johannes Bangel zu Wölfersheim in der Gemarkung Wölfersheim I, 35. III, 606. III, 607. V, 637. V, 638, und VII, 380., fint so⸗ gewiß binnen 4 Wochen dahler vorzubringen und zu begründen, als sonst die stattgehabten Veräußerungen beflätigt und in das Mutations⸗Verzeichniß eingetragen werden. Hungen den 10. August 1867. Großberzogliches Landgericht Pungen . r e Grummetgras- Versteigerung. 1949 Freitag den 23. d. M., des Vormittags 9 Uhr, soll das der hiesigen Gemeinde zufsehende Grummetgras öffentlich versteigert werden. Ossenheim den 19. August 1867. Großherzogliche een Ossenheim a u l. Oeffentliche Bekanntmachung. 1920 Oa die Anna Margaretha Lenz ledig von Holzheim außer Stand ist ihr Vermögen selbstständig zu verwalten, so ist sie unter Curatel gestellt und Johann Georg Jung IX. von Holzbelm als Tutator für sie bestellt worden, was unter dem Anfügen biermit zur Kenntniß gebracht wird, daß die, ihre Person oder ibr Vermögen betreffenden, ohne Mitwirkung des Curators abgeschlossenen Rechtsgeschäfte keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Gleichzeitig ergeht an Alle, welche an gedachte Anna Margaretha Lenz oder deren verstorbenen Vater Jobann Georg Lenz Forderungen haben, die Auf⸗ forderung, solche sogewiß binnen 4 Wochen specifieirt, entweder bei dem Curator oder dabier anzumelden, gegenfalls sie nach Regelung der Vermoͤgensverhältnisse spätere Berücksichtigung nicht finden können. Lich am 3. August 1867. Großherzogliches Landgericht Lich In Beurl. des Landrichters Cellarius, Landgerichs- Assessor. Jagdverpachtung. 1958 Montag den 2. September d. J., Mittags 2 Uhr, soll die der hiesigen Gemeinde zustehende und bis dahin leihfällig gewordene Feld⸗ und Waldiagd unter den in dem Verpachtungstermin angegebenen Bedingungen in dem hiefigen Gemeindehaus an den Meistbietenden verpachtet werden. Hausen den 19. August 1867. Großherzogliche Bürgermeisteret Hausen Häuser. 1943 Eine noch wenig gebrauchte Branntweinbrennerei, ganz vollständig, mit Bütten ꝛc. ꝛc. sist billig abzugeben. Carl Gerschlauer in Darmstadt. Versteig erung. 1959 Montag den 2. September, Vormittags 11 Uhr, wird auf dem Rathbaus zu Staden die Lieferung von ungefahr 5 Cubik⸗Klafter Unterhaltungssteinen, auf den Viecinalweg von Staden nach Ober ⸗Florstadt, auf Kosten der früheren Accordanten anderweit öffentlich versteigert werden. Friedberg den 21. August 1867. Der Bezirks⸗Bauaufseher Schneider. FP Theerseife, S 4.es 1 Stück 18 kr. 13 7 bei all U Lei Gichtwalle, esd er Weng, 2 Pate 18 und 30 kr. 72 it Jab bel 1 Lis-POmade. dus Pen und r gen e Haare. à Flac. 18, 27 und 36 kr. von dem berübmten Hause Bergmann 8 r in Paris, Pest und Rochlitz l. S., empfiehlt Dan. Kümmich in Friedberg. 1443 An Magenkrampf, Verdau⸗- ungsschwäche ꝛc. Leidende 174 wird das rübmlichst bekannte Heilmittel des Dr med. Doeels empfoblen und ist Näßeres aus einer Broschüre, welche in der Expedition d. Bl. gratis ausgegeben wird, zu ersehen. Das Mittel wird in halben und ganzen Kuren allein durch den Apotheker Doechks in Barns dor (Hannover) verabfolgt. * 1 Grummetgras Versteigerungen bei dem Großherzoglichen Rentamte Friedberg. 1952 Das dieß jährige Grummetgras von nachgenannten Großherzoglichen Domanialwiesen wird in folgenden Terminen öffentlich an den Meistbietenden versteigert: Gemarkung. Ordn.⸗Nr. Wiesen. Morgen. Versteigerungstermin. Ort d. Zusammenkunft. 1.] Okarben, Groß⸗ und Klein⸗ Karben 2.] Bauernheim und Ossenheim, die sog. Markwiese 3. Lindheim 4.] Hainchen 66 234 33 40 Freitag den 30. August 1867, Vormittags um 9 Uhr, Samstag den 31. August 1867, Vormittags 10 Uhr, Montag den 2. September 1867, Vormittags 10 Übr, Montag den 2 September 1867, Auf dem Selzerbrunnen bei Okarben. Bauernheim bei Gastwirth öres. Lindheim bei Gastwirth Koch. Hainchen bei Gastwirth Friedberg am 20. August 1867. Mittags 12 Uhr, Großherzogliches Rentamt Friedberg Lindeck. Jacob Schmidt. Die Herren Bürgermeister sind um baldige Angabe ihres Bedarfs an Stimmzetteln für die Wahl zum nord⸗ deutschen Reichtag gebeten, damit wir in der Lage sind, den nöthigen Bedarf rechtzeitig drucken lassen zu können. Bindernagel& Schimpff. Einladung. 1951 Die Wahlen zu dem Reichstag des Norddeutschen Bundes sind auf den 31. d. Mts. ausgeschrieben worden, und darf nicht länger gesäumt werden, die Wahlbewegung in Fluß zu bringen. Hiervon ausgehend hat eine Anzahl unterm heutigen in Friedberg zusammengetretener Vertrauensmänner des zweiten Wahlkreises den Beschluß gefaßt, zunächst eine öffentliche der Besprechung der bevorstehenden Wahlen bestimmte Versammlung abzuhalten und ladet dem— gemäß das unterzeichnete Comité die stimmberechtigten Wähler der Kreise Friedberg, Vilbel und Büdingen und der Orte Kastel und Kostheim auf Sonntag den 23. d. M., Nachmittags 3 Uhr, in den Saal des Gasthauses zu den drei Schwertern in Friedberg zu einer solchen Versammlung ein. Der erste ordentliche Reichstag des Norddeutschen Bundes, für welchen zu wählen wir als Mitglieder dieses Bundes berufen sind, wird Aufgaben von der größten Tragweite zu lösen haben und läßt die hohe Wichtigkeit, welche die bevorstehende Wahl für sich in An⸗ spruch nimmt, eine rege Betheiligung der Wähler an der ausgeschriebenen Versammlung wohl erwarten. Friedberg den 19. August 1867. Für das Wahlcomité: Ed. Trapp IV., Hofgerichts ⸗Advocat. Eine frischmilchende Kuh(mit Kalb) 1955 hat zu verkaufen G. Ewald Iv. Foular ds, seldene Umknüpftticher und Halsbinden bei Friedrich neben der Poft. Eine Chaise 1903 ist zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 1681 Onantität gutes Prateufett 1961 ist in großen sowohl wie in kleinen Partieen billig abzugeben im Hötel de l'Europe in Nauheim. 1956 Bei der am 18. d. Mts. abgehaltenen Fahnen. weilhe zu Ober Roßbach ist eine schwarze wollene Shawl verloren gegangen. Der redliche Finder wird ersucht, dieselbe an Großherzogl. Bürgermeisterei Ober⸗ Roßbach abzugeben. 1957 In dem Hanstein'schen Hause neben dem Rath⸗ haus ist der dritte Stock billig zu vermiethen, und kann derselbe alsbald bezogen werden. Turnverein. 1 1953 Freitag am 23. d. M. außerordentliche General⸗ versammlung.(Turnfest in Wehrheim.) i Missionsfest 1950 zu Nieder⸗Eschbach, so Gott will, den 15. September d. J., Nachmittags 2 Uhr Anfang. Herr Pfarrer Wolf von Seulberg und Herr Missionar Strobel von Frankfurt a. M. haben die Festpredigten übernommen. Der evang. Kirchenvorstand das. engl de mie 15 1 Die Belle Etage 1960 eines in Nauheim auf freiem Platze gelegenen Wohnhauses, bestehend aus 4 geräumigen Zimmern, 3 Mansarden, Boden, Waschküche, Keller und Garten, ist unter sehr annehmbaren Bedingungen billig zu ver⸗ miethen, und auf Verlangen sogleich zu beziehen. Näheres im Hötel de' Europe in Nauheim. Rechnungen mit Geschäfts⸗ Firma per Buch 32 kr., in größeren Quantitäten billiger, liefern Bindernagel& Schimpff. . 9 Fur essent: Das an die Ore Wir ne Betreffend diée Genn Frankfurt a. M. G. Krämer, 2 Liebfrauenstraße 2 Malaeoff). Ein tüchtiger Schteinergesele 1962 findet dauernde Beschäftigung bi Fr. Franck, Schreine rmeister. Fruchtpreise. Per Malter. Friedberg, 20. August. Waizen 13 fl. 30 kr. Korn 9 fl. 45 kr.; Gerste 7 fl. 30 kr.; Hafer 5 fl. 50 kr. Frankfurt, 19. August. Weizen 14 fl. 20 kr.; Korn 11 fl. 15 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 10 fl.— kr. Grünberg, 17. August. Waizen 14 fl. 1 kr.; Korn 9 fl. 2 kr.; Gerste 8 fl. 20 kr.; Hafer 6 fl. 56 kr; Molter— fl.— kr.; Erbsen— fl.— kr.; Wicken— f. — kr.; Saamen 14 fl. 43 kr.; Kartoffeln— fl.— kr. Mainz, 16. August. Waizen 14 fl. 54 kr.; Korn 10 fl. 25 kr.; Gerste 7 fl. 53 kr.; Hafer 6 fl. 22 kr.; Kartoffeln 3 fl. 10 kr.) Roggenstroh per 100 Gebund 19 f 8— kr. 0 Verantw. Red.: Hermann Schimpf. Oruck und Verlag von Bindernagel& Schimpff. 8 1 5 1 08e. 250 fl b R. 1839 J 109% G 8, Lindheimer: Frankfurter Cours. Ke e 2 5 22 2 21. 4 1807 57 8 7 0 S 0 b. 4858 20% August 1 ours der Staatspapiere. S„500, v. 1800% 68¾, ½ Oesterr. 30% Net. 1859 1. Lst. 60½ G. r. Hess. J Opligat. 90 P. 1 100 Pr. v. 1864 74½ d. * 5% Nat.-Anl. 1854 52½ G. 7 3½0% Obligatlon.— 2 Schwed. Thlr. 10-L. 6 5 5% steuerfreie Oblg. 47½ d. Nassau 4½0% Obl. b. Rth. 93 G. Bad. 35 fl. Loose Preussen 4½j% Obligat. b. Rth. 97½ G. 5 4% do do 86½ P Kork. 40 Thl.-L. b. R. 5 2 4% do. do. 90½ d. Kurhess. 40% Obl. b. R. à 10591 FP. 3 6. Hess. 50 f. L. b. R. Bayen 50% Obligation. 100½ P Frankf. 3½% Obligat. 80 ½ G. 8„ 25%„„ 5 4½% ahr. b. Rth. 93½ G. 5 30⁰ do—— 2 Nass. 25 fl. L. b. R. 7„ de do 88 6. Russland 50% Obl. 1. L. à fl. 12 85 G. A LSerd. 36 Fr. L. b. B. Würtemb. 4½% Obl. b. Rh. 92 P. Finnland 4½b% Pfdbr. i. R. 105 82¾ P. Platolen N 9 4% do do— Schweden 4½0% O. 1. R. à 105 84 F 0 Doppelte 5 lte Baden 4½¼% Obligat. 91/8 G. 5 4½0% Pfb. i. R. 3 105—— 2 prenss. Friedrd'or 2 4%, Obligat. 86 P. N.-Amer. 60%) St. 1. E. 1882 77½¼ G. 2 oll. fl. 10 Stäcke Voll einbezahlte Eisenbahn- Actien und Prioritäten.* eee 4½% Bayr. Ostbahn 116¾ P. 3% Liv. C. D.& P/. fr. à 8 kr. 29½ G. 8 Engl. Sovereigns. 2% Pfandbr. d. Frkf. Hyp.-B. 5 50% Tos. Ceutr.-Eisenb.-Pr. 44% G. 5 Kuss. Iinperiales 3% Oesterr. St.-Eisenb.-Prior. 49½ G. 50% Elisabethbahn-Prior. 6% 74 P. Gold pr. oll. kf, 6% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 91 ½ ͤ G. 50% do. neueste Emiss.% 71 ½ G. 2 Achh. Silb. pr. Z. Pf. 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 44 G. 4½P% Hess. Ludwigsb.-Prior. 94% G. 8 Preuss. Kassensch. Auskunft über Verloosungen, Coupons- Zahlungen u. 8. w. Dollars in Gold pro 1007 wire Mon! u Salihausen ge eind, sowie lade. Nach der Fragen zur B. 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