1867. Donnerstag den 15. August. 96. Anzeiger für Oberhessen. 3 N 0 0 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.“ Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Hessen. Darmstadt, 12. August. II. Kammer. Als neue Eingabe wird eine Vor— lage des Großherzoglichen Ministeriums des Groß⸗ herzoglichen Hauses und des Aeußeren, betreffend die Fortdauer des Zoll- und Handels-Vereins zwischen dem norddeutschen Bund und den Süd- staaten, dem ersten Ausschuß zum Bericht über— wiesen. Auf eine Recommunication der ersten Kammer wird auf dem früheren Antrag beharrt und die Summe für Erweiterung des Bensheimer Pfarrhauses abgelehnt. Zur Vorlage des Groß— herzoglichen Kriegsministeriums, die Erwerbung des Geländes und monumentale Herrichtung der Gräber der bei Frohnhofen gefallenen Hessischen Soldaten beantragt der Ausschuß Genehmigung, und werden demgemäß von der Kammer ohne weitere Debatte die angeforderten 4850 fl. ein- stimmig bewilligt. Die Kammer tritt sodann in die Berathung verschiedener Anforderungen des Kriegsministeriums ein. Für bauliche Her⸗ stellungen zur Unterbringung der Mannschaften der Artillerie werden 16,000 fl. verwilligt, eben so 25,000 fl. für Einrichtung des Gießener Zeug⸗ hauses in eine Infanteriecaserne. Kraft wünscht, daß zwei Bataillone nach Gießen verlegt würden. Soldan glaubt sich wegen des dort herrschenden Wohnungsmangels dagegen aussprechen zu müssen. Auf eine Anfrage v. Löw's erklärt die Regierung, daß es im Project sei, das Scharfschützenbataillon nach Gießen zu verlegen. Für die proponirte Erbauung einer bedeckten Reitbahn in der hiesigen Reitercaserne werden 20,420 fl. gefordert. Für den Bau sprechen Hunsinger, v. Riedesel und v. Löw, dagegen Dumont, Wernher und Kraft. Die Kammer lehnt den Posten ab. Für Anschaffungen von Casernenrequisiten werden 19,000 fl. bewilligt. Die Vertreter der hiesigen Stadt hatten den Neubau des Gymnastalgebäudes, resp. einen Anbau an dasselbe beantragt. Der Ausschuß beschließt, diesen Antrag abzulehnen und die Regierung aufzufordern, bis zum nächsten Land⸗ tag diese Frage im Verein mit der wegen der technischen Schule in Erwägung zu ziehen. Für sofortigen Neubau, der ein dringendes Bedürsniß sei, sprechen Kritzler, Hallwachs, Fink, Soldan und Ministerialrath v. Rodenstein. Dernburg ist ebenfalls für sofortigen Bau, da ein dringendes Bedürfniß vorliege, und hält im Gegensatz zu Wernher und Kraft alsbaldige Abhülfe des bestehenden Nothstandes für geboten. Der Antrag auf sofortigen Bau wird verworfen, dagegen ersucht die Kammer die Regierung, wegen des Gymnasialgebäudes auf dem nächsten Landtag Vorlage zu machen. Dumont hatte einen An- trag auf Hebung des Hypothekar-Credits, insbe- sondere wegen Abänderung des Hppothekenwesens in Rheinhessen gestellt. Der Ausschuß schlägt vor, diesem Antrag Folge zu geben und die Re⸗ gierung um eine Gesetzes vorlage zu ersuchen, wo⸗ tin die jenseitige Gesetzgebung über Uebertragung des Grundeigenthums und das Hypothekenwesen verbessert wird. An der Debatte betheiligen sich der Justizminister, Becker, Dernburg, Dumont und Andere. Der Ausschußantrag wird schließlich angenommen. Darmstadt. Der„Hessischen Landeszeitung“ entnehmen wir folgende Mittheilung: Die Ueber- zeugung, daß der gegenwärtig durch Frankreich und Preußen in Europa zur Ausbildung kommende Militärstaat nicht allein die verfassungsmäßigen stand vernichte, vereinigte gestern in Mainz eine Anzahl Demokraten, die zunächst in dieser Rich— tung den Bestrebungen der Friedensliga ihre Zu— stimmung gaben und zugleich im Bewußtsein, daß es erforderlich sei, die deutsche und die französische Nation, diejenigen, zwischen welchen die Rivalität des Bonapartismus und des Friedricianismus den nächsten blutigen Zwist zu entzünden, versuchen wird, einander näher zu führen, drückten die Ver⸗ sammelten den Wunsch aus, der internationale Friedenscongreß möge nicht in Genf, sondern auf deutschem Boden, und zwar in Mannheim, abge— halten werden. Die Anwesenden fühlten ferner das Bedürfniß, daß es erforderlich sei, die demo— kratischen Elemente Deutschlands unter einer ge— meinsamen Organisation zu vereinigen; es wird zu diesem Zwecke demnächst eine Einladung zu einer größeren, aus verschiedenen Theilen Deutsch— lands zu beschickenden Zusammenkunft ergehen, und ersuchen wir die Demokratie unseres Groß— herzogthums, sich an derselben recht zahlreich zu betheiligen. — Wie Darmstädter Blätter melden, sollen die an den preußischen Musikern verübten Insulten eine Depesche des hiesigen preußischen Gesandten nach Berlin veranlaßt haben, durch welche derselbe der Regierung in Berlin von dem Vorfalle Kennt- niß gegeben und um Instructionen ersucht habe. — Den Postbeamten ist jetzt die Weisung zugegangen, die preußische Uniform im Dienste anzulegen. Dieselbe braucht nur auf dem Bureau getragen zu werden. * Friedberg. Wie aus verschiedenen Zei⸗ tungsnachrichten zu entnehmen ist, würde der König von Preußen morgen Donnerstag den 15. Abends zwischen 5 und 7 Uhr in Kassel erwartet werden. Er wird also von Frankfurt kommend wohl zwi⸗ schen 1 und 3 Uhr Nachmittags Friedberg passiren. In Kassel werden großartige Vorbereitungen zu einem feierlichen Empfange gemacht; Flaggen, Ausschmückung der Häuser für den Tag, Illumi⸗ nation am Abend, Ehrenpforten, 120 weiß ge⸗ kleidete Jungfrauen, Anrede durch den Bürger- meister, Vortrag einer eigends eomponirten Hymne von allen Gesang-Vereinen der Stadt ꝛc. bilden die Hanptpunkte des Feftprogramms.— Neuere Nachrichten lassen den Tag der Ankunft des Königs in Kassel noch unbestimmt erscheinen. Siehe Ems. Mainz Die hundert und etliche schweren eisernen Geschütze der deutschen Flotte sind bei der öffentlichen Versteigerung dem hiesigen Handlungshause Gebr. G. spottbillig zugeschlagen worden. Sie werden in einer niederrheinischen Hütte umgeschmolzen werden, vorher zerstückelt durch Säge und Hammer, unter dem jetzt, eine einzig dastehende historische Thatsache, die ganze deutsche Flotte von 1849 bis auf den letzten Nagel verschwunden ist. Preußen. Berlin. Wie die„Erfurter Zeitung“ berichtet, wird soeben das von dem Er- finder des Zündnadelgewehrs v. Dreypse neuerdings construirte Granatgewehr in Spandau einer Prüfung unterworfen. Es ist dies eine Hand- Feuerwaffe,(natürlich Hinterlader,) welche im großen Ganzen nach dem Princip des Zündnadel“ Systems construirt ist, Granaten auf große Ent fernungen schießt und von außerordentlicher Wir- kung sein soll. Auch soll der Versuch des indi- recten Schusses gegen gedeckt stehende Ziele von den überraschendsten Erfolgen gekrönt sein. Das Rechte des Volkes und die Freiheit der Gemeinde gefährde, sondern vor allem den materiellen Wohl- Geschoß, die Granate, welche geladen, überhaupt vollständig fertig, als Taschen-Munition ausrei⸗ chende Sicherheit in Betreff etwaiger Explosion gewährt, ist, sobald sie den Lauf verlassen hat, so empfindlich, daß sie crepirt, wenn sie eine un⸗ gewöhnlich dünne Papierscheibe passirt. Die Sprengstücke sind dann noch von solcher Größe, daß sie die verheerendsten Wirkungen haben. Der Streuungskreis ist eine Ellipse, deren Spitzen in einer Horizontal-Ebene etwa 5 Fuß weit von einander liegen; die größte Höhen-Aus dehnung beträgt etwa 3 Fuß. Die Waffe ist sehr leicht und bequem zu handhaben. — Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ berichtet, daß die Nachricht von einer bevorstehen⸗ den Zusammenkunft Napoleons mit dem König von Preußen in Coblenz an Wahrscheinlichkeit gewinne. Dasselbe Blatt sagt: die freundschaft⸗ liche Begrüßung passe in die täglich sich fried⸗ licher gestaltende Situation. Es verlautet, Graf Bismarck werde eine Annäherung zwischen Preußen und Oester— reich anzustreben suchen und zwar durch eine De⸗ pesche nach Wien über die schleswig'sche Frage. In dieser Depesche würde Preußen Oesterreich das ausschließliche Recht unter allen fremden Mächten zuerkennen, über diese Frage mit Preußen zu unterhandeln. Graf Bismarck würde zugleich auf das doppelte, deutsche und nationale, Interesse Oesterreichs in dieser Angelegenheit hinweisen. Ems. Im Widerspruch mit andern Nach- richten, wird von hier gemeldet, daß der Aufent⸗ balt des Königs von Preußen bis zum 27. d. Mts. verlängert worden sei und daß der König Franksurt a. M., Kassel und Umgegend besuchen werde; auch erwartet man zwischen dem 24. und 25. August die Zusammenkunft des Kaisers Na⸗ poleon mit dem Könige von Preußen in Coblenz. Die nöthigen Vorbereitungen zu dem Empfange werden bereits angeordnet. Frankfurt. Der Fremdenverkehr hat sich in letzterer Zeit etwas gehoben und die Frequenz unserer Gasthöfe ist im Ganzen eine erfreuliche. Viele Besucher der Pariser Ausstellung, aus Ita⸗ lien, dem südlichen Frankreich, Oesterreich u. s. w. nehmen den Rückweg nach ihrer Heimath über Deutschland und passiren oder verweilen kurze Zeit in unserer Stadt. Von Frankfurt selbst war der Besuch der Ausstellung verhältnißmäßig ein geringer, ein Beweis, daß die hiesigen Geschäfts⸗ Verhältnisse keineswegs behaglich sind. Oesterreich. Das Wiener Cabinet hat sich veranlaßt gesehen, seine Agenten im Auslande durch ein Circular zu unterrichten, in welchem Sinne die bevorstehende Zusammenkunft der beiden Souveräne von Oesterreich und Frankreich in Salzburg gegenüber dem betreffenden Minister des Auswärtigen darzustellen sei. Die auswärtige Politik werde gar nicht davon betroffen. Die Regierung Franz Joseph's halte fest an der Main- linie, wie dieselbe im Prager Friedensvertrage ver⸗ standen worden. Hierüber hege Frankreich die gleichen Ansichten und ganz Deutschland stimme damit überein. Die Haltung Oesterreichs für die nächste Zukunft sei und werde also eine rein pas⸗ sive bleiben, unter allen Umständen werde die Hofburg sich nicht bewegen lassen, auf die offensive Politik irgend welchen Staates einzugehen. Doch müsse der Besuch Napoleons III. als ein sehr freudiges Ereigniß bezeichnet werden, weil er dar⸗ thue, daß zwischen Oesterreich und Frankreich die besten Beziehungen herrschen, worin eine Garantie des allgemeinen Friedens zu finden sei. — Frankreich. Der französische Minister des Innern hat ein Rundschreiben an die Prä⸗ fecten gerichtet, worin diese ermahnt werden, bei dem bevorstehenden Napoleonstage ja nicht zu sparen, sondern dafür zu sorgen, daß die„officiellen Festlichkeiten und die öffentlichen Erholungen auf der Höhe der Umstände und der Gefühle des Landes stehen.“ Ganz besonders sollen die Mu— nicipalbehörden angewiesen werden, an diesem Tage die Armen freigebig zu bedenken. — Eine furchtbare Explosion fand in Bordeaux aus bis jetzt noch nicht genau er⸗ mittelten Gründen bei einer ausgebrochenen Feuers— brunst statt, wobei mehr als 80 Personen ver wundet wurden. 33 derselben befanden sich im Civil⸗, 12 im Militär ⸗Hospital. 16 Pompiers, unter denen der Commandant Laporte, 12 Sol⸗ daten, 8 Polizei-Sergeanten wurden verletzt. Man befürchtet, daß mehrere im Laufe des Tages sterben würden. — Der schreckliche Unfall in Bordeaux wurde durch die Entzündung von Petroleum veranlaßt, welches in dem Keller eines Lampen Fabrikanten lagerte. Wie es heißt, war gegen 7 Uhr Abends ein Junge in den Keller geschickt worden, welcher eine brennende Lampe mitgenommen hatte. Gleich darauf brach das Feuer aus; man suchte es in dem Keller abzuschließen und zu ersticken und war damit eine Stunde lang beschäftigt, als eine furcht⸗ bare Explosion stattfand, welche die gewölbte Decke des Kellers sprengte und den ganzen Inhalt des darüber befindlichen Lampenladens mit Fenstern, Thüren, Brettern durch die zwei Straßenfronten des Hauses hinausschleuderte. Von den Lösch⸗ mannschaften und den zahlreichen Zuschauern wurde eine Menge verwundet. — Es bestätigt sich, daß der Genossen⸗ schafts⸗Congreß für Frankreich verboten ist. Er wird sich, wie J. E. Horn anzeigt, nunmehr in einem freien Lande versammeln.„Die Lehre.“ sagt er,„hat ihren Werth. Die Regierung hat sie uns in eclatanter, unwiderleglicher Weise er⸗ theilen wollen; an der Demokratie ist es, darüber zu wachen, daß sie Nutzen trage.“ Großbritannien. Von London wird ein Eisenbahnunglück berichtet, das sich zwischen Dublin und Wicklow zugetragen. Als der Zug, welcher sieben Wagen führte, das Vorgebirge Bray Head umfuhr, gerieth auf einer der über die Felsenabgründe geschlagenen hölzernen Brücken die Locomotive aus dem Geleise und stürzte eine Höhe von Hundert Fuß hinab, einen Wagen dritter Classe mit sich in die Tiefe reißend. Der zweite und dritte Wagen blieben am Rande des bend; die vier übrigen Wagen hielten sich in den Schienen. Es waren etwa hundert Passagiere auf dem Zuge, doch weiß man nur von einem auf der Stelle Getödteten; der Locomotiv-Führer hat ein Bein gebrochen und wird wohl wieder aufkommen, was bei dem schwerer verletzten Heizer nicht so wahrscheinlich ist. Zwei Frauen sind, wie es heißt, kurz darauf ihren Wunden erlegen. Der außerdem noch verletzten Passagiere zählt man zwölf. Nach der Schilderung des Ereignisses scheint diese Zahl noch eine verhältnißmäßig ge— ringe zu sein; viel furchtbarer wäre das Unheil gewesen, wäre die Locomotive auf der anderen Seite der Brücke aus den Schienen gerathen; sie wäre mit dem ihr folgenden Tender und Wagen ins Meer hinabgestürzt.— Ein ähnliches Unglück wurde kürzlich aus Indien berichtet. Friedberg. Dem neuesten Hefte der Mittheilungen Großherzoglicher Centralstelle für Statistik entnehmen, wir folgende Angaben über Klöster, klösterliche Genossen— schaften und deren Filiale: Es leben in unserem Groß⸗ herzogthum: im Haus der Gesellschaft Jesu zu Mainz 6 männliche, im Kloster der Kapuziner zu Mainz 13 männliche, in dem zu Dieburg 6 männliche Personen: im Kloster der Franziskanerinnen in Mainz 13, in dem der grauen Schwestern 28, in dem der englischen Fräu⸗ lein 29, in dem der Schwestern zum guten Hirten 11, in dem der Schulschwestern 13, in dem der Schulschwestern in Finthen 35, im Haus der barmherzigen Schwestern zu Darmstadt 14 weibliche Personen, im Ganzen also 25 männliche und 158 weibliche Personen. Es ergibt sich hieraus, daß die Anzahl der frommen Väter, welche, nach dem Ausspruch eines bekannten Kammermitgliedes, in der St. Christophspfarrei„fasten und beten“, nicht, wie bisher angenommen, 5 beträgt, sondern daß sich auch nech ein sechster dieser harmlosen Beschäftigung hingibt. Ernsi genug ist übrigens die Thatsache, daß die„kirchliche Stalistik für das Bisthum Mainz für 1866“(die obige Zählung ist von 1864) bereits 44 männliche und 283 weibliche Insassen von Klöstern anführt; also in kaum zwei Jahren einen Zuwachs von 144 Personen! Ober⸗Rosbach. Bei Gelegenheit der Einweihung der Fahne des Turner- und Sängervereins findet dahier eine Festlichkeit statt, bei welcher sich etwa 20 auswärtige Vereine mit ungefähr 800 Mitgliedern betheiligen werden. Unser Verein wird zum Gelingen des Festes alles Mög⸗ liche aufbieten. Das Fest wird auf einem sehr geeigneten, in der Nähe des Bainhards am Wald gelegenen Platze abgehalten. 5 Hanau. Nächsten Sonntag den 18. d. Mts. wird dahier der Turntag des mittelrheinischen Turnverbands abgehalten. Dieburg. Am letzten Sonntag Mittag entgleiste dahier die Locomolive eines Güterzugs, wodurch der Verkehr auf der Vahnstrecke längerer Störung ausgesetzt war. Gernsheim. Seit Kurzem sind dahier viele Er⸗ krankungen an der Brechruhr vorgekommen und hatten von circa 40 Erkrankungen 10 einen tödtlichen Ausgang. Das Kreismedizmalamt hat sich hierdurch veranlaßt ge⸗ sehen, den hier feil gebotenen Nahrungsmitteln seine be⸗ Abhanges liegen, ersterer halb in der Luft schwe · sondere Sorgfalt zuzuwenden, und wurbe z. B. der Ver⸗ kauf von in Biebesheim in großer Anzahl gefangenen, in den Gewässern des Altrheins sich aufhaltenden Hechten als der Gesundheil schädlich untersagt. f Mainz. Das fünszigjährige Gründungsfest, welche der hiesige Turnverein am 25. August felerk, soll in ein⸗ facher Weise vorgenommen werden. Nur die zu dem Verband gehörenden Vereine werden eingeladen. Nachdem des Morgens eine allgemeine Besprechung stattgefunden 10 haben wird, soll des Nachmittags ein Preisturnen ab⸗ gehalten werden, das mit einer Abendunterhaltung schließt. Viele, die den Verein gründen halfen, betheiligen sich an diesem Feste. Aus dem Seebade Ostende wird ein Unglücksfall berichtet, der die zeitweise Gefährlichkeit des Badens in der See beweist. Ein junger Berliner nämlich, der in Begleitung einer Dame badete, wurde von einer Welle niedergeworfen, mit ihm die Dame, deren Rettung indeß gelang, während erst eine halbe Stunde später der Leich⸗ nam ihres Begleiters gefunden wurde. mann, der zu Pferde zu Hülfe eilte, fand seinen Tod in den Wellen und scheint eine plötzliche Strömung die Ur⸗ sache dieser in ihren Details noch nicht genügend fest⸗ geflellten Unglücksfälle gewesen zu sein. 4 Postverbindungen Australiens mit Eu⸗ ropa. Seit der Eröffnung der Susczlinie bestehen drei Postverbindungen Australiens mit Europa: über Suez, über Panama und durch die Torresstraße. Auf einer Postconferenz der verschiedenen Colonien wurde beschlossen, diese drei Postlinien beizubehalten. Die Colonien vergüten der königlichen Postverwaltung jährlich 200,000 Pfd. St. Davon zahlen Victoria, Neusüdwales und Neuseeland jebe den vierten Theil, Queensland ein Siebentel und den Rest die übrigen Colonien. Vertrag zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Staats-Regierung wegen des Postweseus. (Schluß.) 75 Art. 12. Die Großherzogliche Regierung begibt sich aller und jeder Ansprüche, welche sie gegen Seine Durch⸗ laucht den Fürsten von Thurn und Taxis oder dessen Mit⸗ velehnte, sowie gegen dessen oder deren Nachkommen, sei es aus der Abtretung der Fürstlichen Postrechte im Groß⸗ herzogthum an die Königliche Regierung, sei es aus der seitherigen Verwaltung, ö dachten Postrechte irgendwie erheben zu können vermeinen sollte, dergestalt, daß alle und jede Verpflichtungen des Fürstlichen Hauses und seiner sämmtlichen Glieder und Nachkommen aus den rücksichtlich der Posten bestandenen Verträgen und Verhältnissen als vollständig erloschen an⸗ zusehen sind. 5 Andererseits übernimmt die Königlich Preußische Re⸗ gierung die Verpflichtung, die Großherzoglich Hessische Regierung gegen alle und jede Ansprüche zu vertreten, welche das Fürstliche Haus von Thurn und Taxis jetzt oder künftig gegen das Großherzogthum Hessen in Bezug auf das Postwesen des Großderzogthums aus dem jetzt beseitigten Postlehnsverhältnisse erheben sollte. Art. 13. Statt der von dem Fürstlichen Hause von Thurn und Taxis bisher an die Großherzogliche Regierung für die nutzbare Ueberlassung des Postrechts gezahlten Summe von jährlich 37.000 fl., bestehend in dem Canon von 25,000 fl. und derjenigen Summe von 120000 fl. zu deren Entrichtung sich der Fürst von Thurn und Taxis nach Aufhebung des Chausseegeldes im Großheczogthum (0 Die Schädlichkeit der Hauskatze im Freien. Unter obiger Ueberschrift bringt„Unsere Zeit“ einen Aufsatz, der in landwirthschaftlichen Kreisen, wenigstens seinem Hauptinhalte nach, die all ⸗ gemeinste Verbreitung verdient. Es wird dort etwa Folgendes gesagt: „Es ist ziemlich bekannt, eines größeren Oeconomiehofes verschwindet, um erst gegen den Winter hin, sein Wildpret unzweifelhaft wohlschmeckender. in den Vorhölzern. Das ist aber eine für den bende Thatsache, denn die Verheerungen, welche eine einzige Katze über Sommer in der freien Natur anrichtet, erreicht bereits eine bedenkliche Ausdehnung; bedenkt man nun aber, daß im Durchschnitt auf einer Qua⸗ daß von den fünf bis sechs Hauskatzen mit beginnendem Frühling die Mehrzahl manchmal mit zahlreicher, halbwilder Nachkommenschaft sich wieder im Gehöfte einzustellen. Nun fängt die Hauskatze auch wohl im Garten und Felde so manche Maus und wird dadurch wohl zunächst hinausgelockt. der Vogel ihre Aufmerksamkeit auf sich; sein Fang ist unterhaltender und Und gar nicht lange, da gilt ihre eifrigste Jagd den Grasmücken, Rothschwänzchen, Finken ꝛc. ꝛc., im Garten den Lerchen, Wachteln, Rebhühnern, Junghasen im Felde und Ihre Räubereien über diesen Gegenstand ist auch ganz natürlich; freiem Felde antreffen, Mittel, den Katzen das Naturfreund sehr beirü⸗ ihnen unleidlich. Sie ilien herbeigeführt wird. l draußen im Freien auf Vogelfang ꝛc. ausgezogen in behaglicher Ruhe am während ihr der Kampf mit den Ratten schon von vornherein zu mühsam ist. Dagegen ist der sonst unbeweglich am Ofen liegende Kater zu un⸗ Bald aber zieht serem Schrecken mit unglaublicher Behendigkeit auf den Beinen, fliegt ein⸗ mal durch Unvorsichtigkeit der Kanarienvogel uns aus dem Bauer. Jäger haben darum so unrecht nicht, hübsch zu Hause zu bleiben. nur Ein Ohr etwa zur Hälfte fortzuschneiden. terun tröpfelt ihnen alsdann das Wasser in das offenstehende Ohr, und dies ist sind unzweifelhaft als eine der hauptsächlichsten Ursachen anzusehen,(Mangel an Wald und Gebüsch, Hägen und Zäunen, sodann dae Treiben rober Kinder dürfen hier nicht vergessen werde welche leider von Jahr zu nützlichen Singvogelfam Hauskatze, welche einma ist, zu Hause ein völlig Jahr allenthalben eine Verminderung aller Dazu kommt, daß eine werthloses und unbrauchbares Geschöpf wird. Es sie kommt im Herbst gemästet heim, ist träge, liegt Ofen und kümmert sich um die Mäuse gar nicht, Die wenn sie jede Katze, die sie auf niederschießen.— Es gibt übrigens ein einfaches Leben im Freien zu verleiden und sie zu zwingen, Es besteht darin, denselben Beide oder auch Bei feuchter Witterung kehren alsbald auf das Gebiet zurück, für welches Auch der Bade- dem Besitze und Genusse der ge⸗ nl), dur dratmeile, umfassend Gärten, Felder und Vorwald, ihrer mindestens sechs bis zehn hausen, von denen jede täglich, je nach der Thierbevölkerung, ein Terrain von einer Achtel bis einer halben Meile durchstreift, bedenkt man, daß sie hier Nachtigall und Spitzmaus, Maulwurf und Iltis, kurz Alles in wildester Mordlust umbringt, was sie zu überwältigen vermag, und daß ihrer Behendigkeit, List und Ausdauer außerdem nicht leicht irgend eines der kleineren Geschöpfe, gleichviel, ob Vogel oder Säugethier, zu entgehen vermag, dann wird man den Schaden der im Freien umher⸗ streifenden Hauskatzen für den Naturhaushalt und das Menschenwohl erst recht zu ermessen vermögen. durch ein gewichtiger Dienst geleistet.“ wir sie bestimmt haben und wo sie ausschließlich uns von Nutzen sein können. Zarten Nerven mag dies Mittel allerdings als eine Barbarei ere scheinen; allein der Mensch trägt ja kein Bedenken, an zahlreichen Haus⸗ thieren ungleich grausamere Verstümmelungen vorzunehmen, und überdies hat die Operation, in frühester Jugend und nur an Einem Ohr vorge⸗ nommen, gar Nichts auf sich und schadet dem Thier innerhalb der Häus⸗ lichkeit gar nicht. Dem Naturhaushalt und zugleich uns würde aber da⸗ Al. 1. deb gehe u ile. he die Geck gissehunge. 5 etgeben wette l. l herzliche 6 Mero d. iwesen in“ ubllart werdel All disber chen Seine wine f ease eke und Seiner Turi, bezil schen Verwall Vertrag nicht Aut. 16. baldthunlicht Allerhöchler. Großhemeglie neußischer S 195 das M und das Mn Modellen, und im Edrtespor Zu Urlu ligten diesen und ihre S So gesch (untetz.) Dr. (. zu dem B. sschen und Bei ber h. id weilt di D N Fanden, dal stimmungen das Pofiwe Rüdsicht ar ——— Obl 1904 In Talhsversar Partial. Ob das Loos bellum! Die Jh. dialer Verl gefordert d Anurden m Nene duridmert 1. Jer Alter verpflichtet hat, zahlt die Königlich Preußische Staats regie— rung den Canon von 25,000 fl. und die Chausseegeldent⸗ schädigung von 12,000 fl., sowie außerdem als Entschädi⸗ gung für die bisher der Fürstlich Thurn und Taxris'schen Verwaltung obgelegene Entrichtung der nach Artikel 9 künftighin wegfallenden Wege- und Brücke Gelder und sonstigen Communtcations- Abgaben 3000 fl., zusammen also jährlich 40,000 fl. im 52½ ⸗Guldensuße in viertel⸗ jährlichen Raten, am Schlusse jeden Vierteljahrs an die Großherzogliche Hauptstaatskasse. 5 f 3 Diese Entschädigung wird nur bei etwaigen Territorial⸗ Veränderungen verhälinißmäßig verändert. f Mit weiteren Lasten oder Abgaben, als den in gegen⸗ wärtigem Vertrage erwähnten, kann die Ausübung des Postregals nicht beschwert werden. 1 Art. 14. Es bleibt vorbehalten, die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages den Verhältnissen entsprechend zu ändern, welche sich in Folge der durch die Verfassung oder die Gesetze des Norddeutschen Bundes zu treffenden Festsetzungen über die Verwendung der Post-Einnahmen ergeben werden. Art. 15. Der vorliegende Vertrag wird von der Groß⸗ herzoglichen Staatsregierung als die an die Stelle der Verordnung vom 31. März 1818 tretende Norm für das Postwesen im Großherzogthum zur allgemeinen Nachachtung publicirt werden. f 45 r Alle bisherigen, das Postwesen betreffenden Verträge zwischen Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, be⸗ ziehungsweise der Großherzoglichen Regierung einerseits und Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Thurn und Taxis, beziehungsweise der Fürstlich Thurn⸗ und Taxis'. schen Verwaltung andererseits sind, soweit der gegenwärtige Vertrag nicht Ausnabmen macht, aufgehoben. Art. 16. Die Ratification dieses Vertrages erfolgt baldthunlichst, Großherzoglich Hessischer Seits, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung, durch des Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, Königlich Preußischer Seits, auf Grund Allerhöchster Ermächtigung, durch das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, und soll der Aus tausch der Ratifications-Urkunden im Correspondenzwege stattfinden. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmäch⸗ tigten diesen Vertrag in doppelten Exemplaren unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Darmstadt, den 19. Juli 1867. (unterz.) Dr. Neidhardt.(unterz.) Heinrich Stephan. (L. S.)(L. S.) Schluß ⸗ Protoecoll zu dem Vertrage zwischen der Großherzoglich Hes⸗ sischen und der Königlich Preußischen Staatsregie⸗ rung wegen des Postwesens. Bei der heutigen Unterzeichnung des obigen Vertrags sind weiter die nachsteyenden Punkte vereinbart worden: 1) Zu Artikel 2 war man beiderseits darin einver⸗ flanden, daß, wenn gegen die Einführung einzelner Be⸗ snimmungen der gegenwärtigen Preußischen Gesetze über das Postwesen von der einen oder der andern Seite mit Rücksicht auf bestehende Verhältnisse begründete Bedenken geltend gemacht werden sollten, die beiderseitigen Regie— rungen zum Zweck einer Verständigung hierüber in Be— nehmen treten werden, ohne daß dadurch die Publication der übrigen gesetzlichen Bestimmungen aufgehalten wird. 2) Insoweit die jetzigen Brieftaxen niedriger sein sollten, als die nach dem gegenwärtigen Preußtischen Tarif sich er— gebenden Briesportosätze, wird es bei den jetzt gültigen Brieftaxen sein Bewenden behalten, ohne daß hiermit den vom Norddeutschen Bunde zu erlassenden gesetzlichen Be— stimmungen über den Posttarif präjudteirt wird. 3) Die Bestellung der Packete und Gelosendungen in das Haus, wie solche bisher im Großherzogthum bestand, bleibt gegen die dafür verordnungsmäßig zu erhebenden Gebühren bis zu einer etwaigen anderweiten Vereinbarung beibehalten. 4) Hinsichtlich der Anwendung der die Portofreithümer betreffenden Preußischen Bestimmungen im Großherzogthum bleibt eine besondere Vereinbarung vorbehalten. 5) Zu Artikel 7 kam man noch über folgende Punkte überein: a. Denjenigen Großherzoglich Hessischen Postbeamten, welche bereits vor dem 1. Juli 1862 decretmäßig in Assistenten— oder Secretärstellen angestellt worden sind, soll für ihr weiteres Aufrücken im Dienste das Bestehen der in Preußen vorgeschriebenen höheren Prüfung nicht auferlegt werden. Auch sollen diejenigen Beamten der Postverwaltung des Großherzogthums, welche vor dem 1. Juli 1852 angestellt worden sind, nicht gegen ihren Willen außerhalb des Großherzogthums versetzt werden, sofern nicht im einzelnen Falle dringende Gründe des dienstlichen Interesses eine solche Versetzung nothwendig machen sollten. b. Diejenigen Postbeamten, welche bisher dem Großherzoglichen Civil— diener-Wittwen⸗Institut angehörten, treten aus demselben aus, und die Königlich Preußische Regierung übernimmt gegen Ueberlassung der Eintrittsgelder der am 1. Juli 1867 fungirenden Postbeamten und der vom genannten Tage an Seitens derselben zu leistenden Beiträge die Zahlung der gegenwärtig aus der Großherzoglichen Civil— diener⸗Wittwenkasse an Wittwen und Waisen Großherzog⸗ licher Postbeamten zu entrichtenden sowie der durch dem⸗ nächstige Todesfälle sich ergebenden Wittwen- und Waisen⸗ Pensionen in den nach den gesetzlichen Bestimmungen des Großherzogthums normirten Beträgen vom 1. Juli 1867 an. 6) Zu Artikel 10 wurde vereinbart, daß es in Be— ziehung auf den Umfang der durch die Landpost zu be— stellenden Objecte bis zu etwaiger anderweiter Verständigung bei den derzeit im Großherzogthum bestehenden Einrich⸗ tungen sein Verbleiben behält. 7) Zu Artikel 11 wird Folgendes vereinbart: Die Bestätigung des zwischen der Thurn⸗ und Taxis'schen Postverwaltung und der Taunus⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft unter Theilnahme von Commissarien der Regierungen von Hessen, Nassau und Frankfurt am 29. December 1848 abgeschlossenen Vertrags ist von Seiten des Senates der vormaligen freien Stadt Frank⸗ furt a. M. nur für so lange erfolgt, als sich das nutz⸗ bare Eigenthum der Post im Fürstlich Thurn⸗ und Taxis'schen Besitze befindet. Gleichzeitig ist bei der Be⸗ stätigung vorbehalten, daß beim Wegfall der obigen Voraussetzung die Regierungen berechtigt sein sollen, nach Maßgabe ihrer aus dem Eigenthum und dem Regal der Post, sowie aus der der Taunus ⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft ertheilten Concession fließenden Befugnisse, das Weitere hinsichtlich der Verhältnisse der Post zur Taunus⸗Eisenbahn anzuordnen und zu verfügen. Da der hier vorgesehene Fall nunmehr eingetreten ist, indem das Fürstliche Haus Thurn und Taxis sich nicht mehr im Besitz des nutzbaren Eigenthums des Postregals befindet, so erklärt die Groß— herzoglich Hessische Regierung sich damit einverstanden, daß die Königlich Preußische Regierung die Verhältnisse der Post zur Taunus⸗Eisenbahn-Gesellschaft— und zwar auch für die in Großherzoglich Hessischem Gebiet belegene Strecke— nach Maßgabe des obigen, bei der Bestätigung des Vertrages vom 29. December 1848 gemachten Vor— behalts selbsiständig neu ordne. Dabei übernimmt es die Königliche Regierung, die Großherzogliche Regierung gegen etwaige Regreß-Ansprüche zu vertreten, welche von Seite der Taunus⸗Eisenbahn Gesellschaft gegen die Großherzog⸗ liche Regierung aus diesem Anlaß möglicherweise erhoben werden möchten. 8) Wes den künftigen Geschäftsgang binsichtlich der Postverwaltungsangelegenheiten betrifft, so wird bei wichtigeren Gegenständen, namentlich solchen von principieller Natur, eine directe schriftliche Communication zwischen dem Großherzoglich Hessischen Ministerium des Großherzogl. Hauses und des Acußern und dem Königl. Preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten staltfinden, unbeschadet etwaiger diplomatischer Beyandlung derjenigen Fälle, welche hierzu angethan sein sollten. In Betreff der minderwichugen Gegenstände, namentlich auch der localen Angelegenheiten, wird eine von der Großherzoglichen Regierung zu bestellende Com⸗ mission mit der Königl. Ober-Post⸗Direction in Darmstadt in geschäftlichen Verkehr treten. Die bisherige Postauf⸗ sichtsbehörde, die Großherzogl. Ober-Post⸗Inspection, wird aufgehoben, und es treten demnach auch die Postdeputirten außer Wirksamkeit. 9) Sofern es der Großherzoglichen Regierung in gegebenen Fällen wünschenswerth erscheinen sollie, dei Ecöffnung der Briefe in der Retourbrtief— Eröffnungs-Commission der Ober-Post- Direction zu Darmstadt einen Commissär mitwirken zu lassen, so würde hiergegen Köniß lich Preußischer Seits unter der Voraus⸗ setzung nichts erinnert werden, daß der betreffende Com⸗ missär in gleichem Maße wie die betheiligten Beamten der Eröffnungs-Commission zur Wahrung des Brief⸗ geheimnisses vorher Seitens der Großherzogl. Regierung verpflichtet worden sein würde. 10) Der Großherzoglich Hessische Commissär behielt Namens seiner Regierung die Zustimmung der Stände des Großherzogthums, soweit dieselbe verfassungsgemäß erforderlich ist, ausdrücklich vor. Ebenso behielt der Königlich Preußische Commissar Namens seiner Regierung die Zustimmung des Landtages, soweit dieselbe verfassungsgemäß erforderlich ist, ausdrücklich vor. Vorstehende Vereinbarungen sollen die Kraft und Gültigkeit haben, als wären dieselben in den Vertrag selbst aufgenommen und sollen durch die Ratification des letzteren ebenfalls ihre Ralification ohne Weiteres erhalten. So geschehen Darmstadt, den 19. Juli 1867. (gez.) Dr. Neidhardt. Heinrich Stephan. (. S.) L. S. „ Mathilden-Landkrankenhaus zu Darmstadt. Bei der letzten Sammlung freiwilliger Beiträge wurden 287 fl. 57 kr. gezeichnet, was dankend hiermit zur öffentlichen Kenntmiß gebracht wird. Darmstadt. Der Vorstand. Obligations-Verloosung. 1904 In der heute dahler stattgehabten Gemeinde⸗ rathsversammiunz wurden die nachflehend verzeichneten Partial. Obligationen der Gemeinde Altenstadt durch das Loos auf den 31. Dezember l. J. zur Rückzahlung beslimmt: Nr. 54 über 200 fl. Nr. 60 200 fl. Nr. 64„ 200 fl. Die Inhaber dieser Nummern werden hiermit von dieser Berloosung in Kenntniß gesetzt und zugleich auf⸗ gefordert die Beträge gegen Rückgabe der Schuld · urkunden und der noch nicht fälligen Zinscoupons bis Längflens zum 31. Dezember d. J. bei der Gemeinde ⸗ cunehmeret dahier in Empfang zu nehmen, da vom 1. Januar k. J. au deren Verzinsung aufhört. Altenstadt den 12. Auguff 1867. Großherzogliche Bürgermeisterel Altenstadt Kreuder. Arbeits⸗ Vergebung. 1901 Die zur Umdeckung der einen Seite des hiesigen Lirchendachs nöthigen Arbeiten, als: Dachdeckerarbeit veranschlagt zu 376 fl. 44 kr. Weiß binderarbelt 9 fl. 27 kr. worüber Voranschlag und Bedingungen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einficht offen liegen, 5 soll auf dem Submissionswege vergeben werden. Die schrift⸗ lichen Offerten find versiegelt mit Aufschrift: „Submission auf die...., Arbeit des Kirchendachs zu 4 Bönstadt“ versehen, längstens bis den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, bet uns einzureichen. Bönstadt den 10. August 1867. 1 Großherzoglich„Erg emestere Bönstadt Ge 2, 2000 fl. 4902 können bis Oktober gegen gerlchtliche Versicherung in das Landgericht Frledberg verliehen werden, ganz oder getrennt bel Anton Burck in Friedberg. Bekanntmachung. 1905 Samstag den 17. d. Mts., Nachmittags 7 Uhr, wird die dem Bäcker Konrad Meter dahter zustehende Hofraithe, bestehend aus Wohnhaus, Scheuer, Stallung, neuerbautem Backhaus mit neuem zur Steinkohlen⸗ betzung eingerichtetem Backofen und Hofraum, sowie dret Morgen Ländereien, auf hlefigem Rathbause noch mals öffentlich an den Meistbletenden verfsleigert. Nauheim am 13. August 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Nauheim J A. d. B Der Beigeordnete Euser. vdt. Schutt. Abhanden gekommen. Eine silberne Uhr 1878 mit einer goldenen Gliederkette mit Haken daran, an zwei goldenen Springringen ein Petschaft in Gold mit rothem Stein, wo— rauf ein Wappen mit Krone und viereckigem Schilde gravirt; ferner ein goldenes Medaillon mit einer Photographie zum Oeffnen; einen Rococo-Ring in goldenen Reifen, worinnen sich Pferdeköpfe in Silber gearbeitet befinden, ein gewöhnlicher Uhrschlüssel. Wer darüber Auskunft zu geben vermag, oder Nachrichten mittheilt, welche zur Ent⸗ deckung führen, erhält den vollen Werth zugesichert. Bei der Redaction d. Bl. ist das Nähere zu erfahren. Maschinenöl, 1877 bestens geeignet zum Schmieren aller Maschinen, offerirt zu biligem Presse A. Stahl Wittwe. Faaterbsen& Saatwicken 1745 bei Gebrüder Löb. Bei Bindernagel und Schimpff in griedberg ist zu haben: Lieder- Anhang zum allgemeinen evangel. Gesangbuch 8 für das Großherzogthum Hessen. Preis: 8 p ö —— r——. —— Weiße leinene Caschentücher, 968 gestickt und glatt? Manschetten mit Kragen, Herrenkragen, Vorhemden, sowie Hosenträger bei K. Friedrich neben der Post. Alle Sorten Diele, Sandsteinplatten, Steinkohlen dc. 1867 im neuen Dielhof bei Eduard Ruths. Fässer und Bütten 50. in allen Gattungen billigst bei 1. Ph. Dan Kümmich. ——— ——ç— S— ——— und Tanz musik statt. ——— 0— Ober-Bosbach.— Turn-& Gesang-Verein. Einladung. 1908 Sonntag den 18. August, Nachmittags 2 Uhr, findet dahier' die Einweihung einer neuen Fahne des obigen Vereins statt. 5 Wir erlauben uns hiermit die Freunde der Turnerei, des Gesanges und des geselligen Vergnügens ergebenst einzuladen. Denjenigen naben oder entfernt sich befindenden Vereinen, welchen keine specielle Einladung zu gegangen sein sollte, geben wir durch diese Einladung Kenntniß und erfreuen uns auch Seitens derselben eines zahlreichen Besuches; auch bemerken wir falls einer dieser Vereine einen Gesangs- oder sonstigen Vortrag zu halten wünsche, dies bei seiner Ankunft gefälligst zur Kenntniß unseres Vorstandes zu bringen. Fest-Programme, welche das Nähere ent⸗ halten, werden bei der Aufstellung des Zuges und auf dem Festplatze selbst ausgegeben. Für gute Speisen und Getränke, sowie aufmerksame Bedienung ist bestens gesorgt und glauben wir in dieser Beziehung unseren geehrten Gästen und ihren Anforderungen entsprechen zu können und laden nochmals zu diesem Feste höflichst ein. Das Fest⸗Comit é. Ossenheimer Wäldchen. Erndtefest. 1909 Künftigen Sonntag den 18. d. Mts., findet in hiesigem Wäldchen Harmonie, Zu zahlreichem Besuche ladet freundlichst ein 13. August 1867. Ossenheimer Wäldchen den orndörfer. Auf dem Selzerbrunnen 1892 findet Samftag den 17. d. M. ein sür Israeliten statt, wozu freundlichst einladet P. Weitzel. 1910 Den 12. August ist eine Fa ss. win de vom Schwalbeimer Mineralbrunnen bis nach Schwalbeim verloren gegangen. Der redliche Finder wird gebeten vieselbe gegen eine gute Belohnung abzugeben an Johannes Waltz III. in Friedberg. Brodpreise vom 16. bis 31. August. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg: Erste Sorte 4 ur 19 tr. Zweite Sorte 4 7 1250 kr. 1 1 1 14 472„ „„„* 4% 1„„ 2½ Loth Milchwaaren 1 r. 3 Loth Wasserwaaren 1 ke Für Nauheim: 2„ 7„ 4 Kasseler Brod 4 8 21 kr. ** 2. 10½* „** 5 54 1 Erste Sorte 4 7 20 kr. Zweite Sorte 4 8 18 kr. *** 10* U** „ E* 5 N 1* 1 0 4* Für Butzbach: ö Zweite Sorte 4 2 17 kr. Erste Sorte 4 8 19 kr. „* 1 971 7 17„*** *„ 1* 4%*** 1„ 4¼* Bad Nauheim. 1874 Am Freudentag der Israeliten, Samstag den 17. d. Mts., von Mittags 3½ Uhr, findet 72 Ball statt, wozu freundlichst einladet D. Fritz. Für Festzer von Dampf-Preschmaschinen 1 8791 Rothguß⸗Lager für Dampf ⸗Dreschmaschinen, Lager⸗ etall zum Ausgießen von ausgelaufenen Lagern, empfiehlt in bester Qualitat billigst Ludwig Becker in Offenbach a. M. Metallgießerei und Fabrik für Dampfmaschinen- und Kessel⸗Armaturen. Rechnungen Eine Chaise 1903 ist zu verkaufen. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 1615 Fleisch⸗ ꝛe. Preise vom 16—31. August. Nach eigener Angabe der Metzger. Für Friedberg: Ochsenfleisch pr. 8 19 kr., Schweinefleisch pr. 8 20 kr. Kuhfleisch, gem. 17„ Leber⸗ u. Blutwurst 20 Rindfleisch, gem. 17„ Bratwurst 24 Hammellleisch 15„ Schwartenmagen 24„ Keil und Carre 17„ Geräucherter Speck 32„ Kalbfleisch 14„ Doörrfleisch 26„ Keil und Carre 15„ Schinken 26 Nierenfett 24„ Schmalz, ausgel. 3 Hammelsfett 16„ Schmalz, unausgl. 8„ Ausnahmspreise: Hammelskeil und Carre bei W. Bieler 18 kr., bei H. Gröninger und J. Hanstein 16 kr.— Kalbfleisch bei H. Gröninger 12 kr.— Kalbskeil und Carre bei H. Gröninger 17 kr. bei W. Bieler und J. Hansteln 16 kr.— Bratwurst bei Ph. Engel und H. Gerth 26 kr.— Schwartenmagen dei C. F. Walz, J. Walz und H. Weller 26 fr. — Schinken bei C. F. Walz, J Walz und 8. Weller 28 kr., bei H. Blum, H. Engel und A. Vogt's Erben 24 kr. Für Butzbach: 1 55 mit Geschäfts Firma per Buch 32 kr., in größeren F r u ch 1 v r e i. e. Ochsenfleisch pr. E 19 kr., Schweinefleisch pr.& 18 kr. . e„Vinderne el& Schimpf Per Malter. Kuhfleisch, gem.,—. Leber- u. Blutwurst 2 ernag impff- 80 ee 115 Tae Waizen 13 fl. 2 2 1 Kory Hammel 2 Sierde 5 8 2 2 2 g kr.; Gerste 7 fl. kr.; Hafer 5 fl. r. ammelflei„ artenmagen Ein 6oktaviges Klavier Frankfurt, 10. August. Weizen 14 fl. 30 kr.; Korn] Keil und Carte 11„ Geräucherter Speck 32 2 5 tt fl. 15 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 10 fl.— kr. Kalbfleisch 13„ Dörrfleisch 28„* 1907 gebaut von And r, noch gut erhalten, sieht zu Grünberg, 10. August. Waizen 15 fl. öekr. Korn Schaaffleisch— Schinken 28„ verkaufen. Näheres dei der Exped. d. Bl. 10 fl. 31 kr.; Gerste 9 fl. 35 kr.; Hafer 6 fl. 25 kr.; Baue 5 75 Sa e—. l 5 Molter— fl.— kr.; Erbsen— fl.— kr.; Wicken— fl. Hammelssfett„ malz, unausgel.„ Eine große Partie— kl.; Saamen 15 fl. 22 kr.; Kartoffeln— fl.— kr.] Ausnahmspreise. Bei G. L. Fischer, W. Fischer un 2 Mainz, 9. August. Waizen 15 fl. 9 kr.; Korn] N. Rübsamen Kalbfleisch 14 kr,*. Sehuhmacherleisten 90 desen 318.20 25 1 75 115 1 1005 100 e 5 Red.: O Schimpf N J 9 artoffeln* r. 3 oggenstro er ebun erantw. ed.: Hermann impff. 1906 hat zu verkaufen Anton Heck's Wittwe. 19 fl.— kr. e 5 Druck unb Verlag von Dindernagel& Schimpfl. Titgetmelt von J J Oct. 250 fl. b. k. 1839110 ½ P s. Lindhelmer, Frankfurter Cours. 2„ e,„ 1854 39 K D L. 5 14. August 1867. Cours der Staatspapiere. D 5 69% 70 Oestorr. 50% Het. 1859 1. Lat.] 61 6. Gr. Hess. 40% Obligat. 90½ G—„ 100 Pr. v. 1864 74½ 75 5 50% Nat.-Anl. 1854 53½ G. 5 3½% Obligation. 2 8 Schwed. Thlr. 10-L. 10 P. 5 5% steuerfreie Obig. 47 ¼ Nassau 4½0% Obl. b. th. 93 8. 2 Bad. 35 fl. Loose 52 F. Preussen 4½½0% Obliget. b. Rth. 97½ G 4 40% do do 86 ½ P Korb. 40 Thl.-L. b. R. 52½ 6. 5 4% do. do. 90½ 6. Kurhess. 40% Obl. b. R. à 105 91½ F 8 Or. Hess. 50 fl. L. b. E. 142 f. Bayern pe 1 70 6. Frankf. 3%% Obligat. 81 ½ d. 2824029 5 1. K. 5. % ½ Jahr. b. Rth. 1 G. 3 do—— a8. L. d. 1 5 4% 1 5 do 88½ 6. Russland 5% Obl. 1. L. à fl 12 84½ P A Sard. 26 Fr. L. b. B.—. Würtemb. 4½%% Obl. b. Rtbh. 92 P. Finnland 4½% Pfdbr. I. R. 105 82 G. Pistolen T 9 1-406 8„ Schweden 4½% 0. l. R. A 105 84¼ 6 1„ene e Baden 528 Obligat. 92½¼ E. 5 4½0% Plb. 1. R. à 105,— 28 Preuss. Frledrd'or„ 257 ½ 258 7 5 e. Obligat. 86½ G. N.-Amer. 60% St. I. E. 1882 77/ C. Holl. fl. 10 Stücke„ 9 50—52 —— oi einbezante Fisenbahn- Aetien und Prioritäten. 2 20 Prag Sten 0 3.28 7 7 5 11e P. 7% LIV. G. P.& P/. fr. à 28 kr. 30 P. 5 Engl. Sovereigns. 8 11 52—56 br. d. a.— 0, 7.* Eis b.-P 8* J U— 5%. St-Elaenb.-Frier- 49⅜ P. 30 Mi een b 5 74% 0 5 Geld r, 20-Pt 5 5 2 85 60% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 01 FP. 5% do. neueste Emies.% 71. 6. E Ach. Slib. pr. Z. Pf.„ 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 44 P. 4½0% Hess. Ludwigsb.-Prior. 94½ P. Preuss. Kassensch.„ 1 45—/ I pohars in Gold 332 26 ½— 270% Wiener Wechsel- Cours 94½/ G. 1 Für An- und Verkauf aller Werthpapiere empfiehlt sich bestens unter Zusicherung reeller Auskunst über Verloosungen, Coupons- Zahlungen u. 8. W. Bedienung und ertheilt gerne jede gewünschte S. Lindheimer in Friedberg. 0 an Pfand dahung d getteffe 1 Gemeinde ist Beschel 1 des Monat zu bedeuten Beltefsent an De aud dem K in der Um; * Kirch⸗Gön, 41 dan J. U Erinnern Ofenbac g hosts der O iu beschlige