un 5 der d 4 den, renz N blätter, 8 er Wet gesonnen ist n. oder 19 haften Be der Acker 1867. Donnerstag den 11. April. 2 44. Anzeiger für Oberhessen. Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.“ Friedberger Intelligenzblatt. . Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Betreffend: Vertilgung der Feldmäuse. Amtlicher Theil. Friedberg den 9. April 1867. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Schon im October v. J.(Anzeiger Nr. 87 von 1866) haben wir auf das Ue derhandnehmen der Feldmäuse und Sie zum Erlasse der zu deren Vertilgung erforderlichen Anordnungen, nöthig Ungehorsams(Nr. 16, 17, 26, 55, 57 und 68 des Jutelligenzblattes von 1861), aufgefordert. aufmerksam gemacht enfalls unter Androhung von Geldstrafen für Fälle des Da nach neuen Wahrnehmungen die Feld— mäuse noch in bedenklicher Weise vorhanden sind und nur durch die streugsten Maßregeln gegen dieselben einem großen Schaden an den Winter— früchten und frischen Aussaaten vorgebeugt werden kann, so weisen wir Sie an, ohne Verzug sich mit dem Gemeinderathe über die rasch zu diesem Behufe zu ergreifenden Maßregeln zu benehmen, und unter Strafandrohung in Ungehorsamsfällen auszuführen. solche, wenn die Grundeigenthumer bei deren Ausführung thätig sein müssen, Gemachte Erfahrungen empfehlen das feste Zustampfen der Mäuselöcher bei der sehr nassen Witterung, wodurch auch bei spätetem Legen von Gift Zeit und Kosten erspart werden. Nach 8 Tagen erwarten wir Bericht, was in Ihren Gemeinden zur Erledigung dieses Auftrags geschehen ist. Betreffend: Die Unterstützung von Invaliden und von Hinterbliebenen gefallener Hessischer Soldaten vom Feldzuge 1866. Trapp. Friedberg den 9. April 1867. Dasselbe an sämmtliche Kirchenvorstände. Unter dem Allerhochsten Protectorate Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist im October v. J. welcher sich die Unterstützung der im letzten Feldzuge invalid gewordenen und der Hinterbliebenen gefallener Hessischer Soldaten zur Nufgabe gemacht hat. In Betracht des wohlthätigen und vom 22. v. M. zu Nr. M. d. J. 3153 uns beauftragt, Gemeinde⸗Kassen geschehen ist) zu veranlassen. Wir sehen daher binnen 8 Tagen Ihren desfallsigen Beschlussen entgegen. Betreffend: Die Industrieausstellung, hier insbesondere die während derselben eintretende Erleichterung des Reiseverkehrs. Bekanntmachung. Ministeriums des Innern bringen wir hiermit zur Keunntniß der Angehörigen Def fe Den im Abdrucke nachfolgenden Erlaß Großherzogl. des Kreises. ceichs Oesterreich, des Königreichs Preußen anderen deutschen Staaten, sowie der Schweiz, auch die Angehörigen des Großherzogthums Hessen vom 1. April d. J. an bis zum Schlusse der Pariser Ausstellung zum Eintritt und zur Reise in Frantreich auf die einfache Vorzeigung eines, ihre Identität darthuenden Doku— menes,— sei dies eine Paßkarte, ein Wanderbuch, eine Legitimations— ntlich e zugelassen werden. und der verschiedenen 0 Dieses Dokument muß das Signalement enthalten, ist jedoch von dem Visa der Französischen Gesandtschaften und Consularagenten befreit. dem Dokumente der Name des Inhabers mit französischen Buch— staben geschrieben wird. Darmstadt den 5. April 1867. ein Verein gegründet worden, patriotischen Zweckes dieses Vereins hat Großh. Ministerium des Innern durch Hohe Eutschtießung Sie zur Beihülfe aus den Kirchenfonds(wie dies bereits hinsichtlich solcher aus ten Friedberg den 9. April 1867. Trapp. Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. Nach einer Mittheilung des Kaiserlich Französischen Gesandten am Großherzoglichen Hofe hat die Katserlich Französische Regierung beschlossen, daß in gleicher Weise wie die Angehörigen des Kaiser— karte, ein Jagdwaffenpaß, ein Dienstbuch oder dergleichen,— sollen des darin Benannten Als zweckmäßig empfiehlt sich, daß in Dal wig k. Hessen. Darmstadt. Durch ein Aus- schreiben des Großherzoglichen Ministeriume des Innern werden die Großherzoglichen Kreisämter benachrichtigt, daß auch die Angehörigen des Großherzogthums Hessen vom 1. April d. J. an lis zum Schlusse der Pariser Ausstellung zum Eintritt und zur Reise in Frankreich auf die ein— sache Vorzeigung eines, ihre Identität darthuenden Documents,— sei dies eine Paßkarte, ein Wander— tuch, eine Legitimationskarte, ein Jagdwaffenpaß, tin Dienstbuch oder dergleichen,— sollen zuge— lassen werden. Ans Starkenburg. Im Interesse der Erbauung einer Eisenbahn von Darmstadt über Reinheim nach Michelstadt fand vor einigen Tagen tine größere Versammlung zu Reinheim statt, in pescher eine Petition der betheiligten Orte an den Großherzog beschlossen wurde. Preußen. Berlin, 6. April. Reichstag. Der Reschstag setzte heute die Berathung des Bundesverfassungsentwurss fort. Man steht an Art. 57(Einführung der preußischen Militär— gesetzgebung). Abg. Dr. Wigard hegt Bedenken gegen die Einführung der preußischen Militär— zesetzgebung in Pausch und Bogen. Abg. v. bincke(Olbendorf): Nachdem die Bundes- irgserungen sich geeinigt, sei die Annahme des Art 57 gewiß unbedenklich. Abg, v. Kebler: e bandelt sich um nichts Unbekanntes; was bereits für 25 Millionen gilt, soll auch noch für die übrigen 5 Millionen eingeführt werden— das ist die einfache Sachlage. Abg. Roh den: Die preußische Militärgesetzgebung mag eingeführt werden, damit kann man auskommen; alles Uebrige aber, was nicht eigentlich Gesetz ist, muß späterer Regulirung vorbehalten bleiben. Abg— Haberkorn har Bedenken vom specifisch sächsischen Standpuncte aus, worauf jedoch der sächsische Minister v. Friesen bemerkt, daß diese Bedenken gar nicht vorlägen. Abg. Twesten führt aus, wie nichts übrig bleibe, als den Art. 57 einfach anzunehmen, wenn man zu einer Bundes Kriegs- verfassung und zu einem Bundesheer überhaupt kommen wolle. Für die einfache Annahme des Art. 57 spricht noch der Abg. Dr. Gneist und der Abg Schulze berichtigt eine Aeußerung des Abg. Twesten, worauf der Rohden'sche Antrag abgelehnt und Art, 57 in der Fassung der Vor- lage angenommen wird. Es handelt sich nun noch um den folgenden, von dem Akgeordneten v. Forkenbeck beantragten Zusatz zurn Art. 57: „Nach gleichmäßiger Durchführung der Bundes- Kriegsorganisattion wird das Bundespräsidium ein umfassendes Bundesmilitärgesetz dem Reichstage und dem Bundesrathe zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorlegen.“ Dieser Zusatz wird mit 134 gegen 128 Stimmen ebenfalls ange- nommen. Es solgt Art. 58:„Zur Bestreitung des Aufwandes für das gesammte Bundesheer und die zu demselben gehörigen Einrichtungen sind dem Bundesfeldherrn jährlich sovielmal 225 Thaler, in Worten zweihundert fünfundzwanzig Thaler, als die Kopfzahl der Friedensstärke des Heeres nach Art. 56 beträgt, zur Verfügung zu stellen. Die Zahlung dieser Beiträge beginnt mit dem Ersten des Monats nach Publication der Burdesverfassung.“ Die Abgg. Waldeck und Duncker beantragen die Streichung des Art. 58; Abg. v Forkenbeck beantragt, binter dem Worte:„Einrichtungen sind“ einzuschalten: bis zum 31. December 1871“, und der Abg. Fürst zu Solms beantragt, nach Art. 58 einen Zusatzartikel einzuschalten, folgenden In- haltes:„Die nach der Kopfzahl der Friedens- stärke des stehenden Heeres berechneten Beiträge werden nach Ablauf von je 7 Jahren im Wege der Bundesgesetzgebung von Neuem festgestellt. Die bestehenden Beiträge sind bis zum Erlasse eines abändernden Bundesgesetzes unverändert fortzuerheben.“ Abg. Wagener: Herr von Forkenbeck hat uns gestern zugerufen: bis hierher und nicht weiter! Es könnte kommen, daß auch die conservative Partei dieß den Forkenbeck'schen Amendements gegenüber ausrufen müßte. Diese Amendements schaffen ein Provisorium bis Ende 1871, ohne gleichzeitig zu sagen, was später ge— schehen soll, wenn keine Einigung zu Stande — — kommt. Abg. Knapp spricht im Allgemeinen gegen die Vorlage, ohne jedoch auf das Sachliche näher einzugehen. Abg. General der Infanterie v. Steinmetz: Zur Linken) Es würde um Alles schon gut stehen, wenn im Augenblicke der Gefahr Alle bereit wären, einzustehen mit Gut und Blut. Was aber ist im vergangenen Jahre geschehen? als die ersten Wolken am Horizont aufstiegen, verkrochen sie sich ins Mauseloch, um von da aus ihre Weisheit dann weiter hören zu lassen. Man sagt, die Ausgaben für die Armee seien unproductiv; aber doch erst unter dem Schutze der Kraft der Armee können Sie, meine Herren, Geld machen. Abg. v. Grumbrecht: Auf dem Schlachtfelde wäre ich dem verehrten Herrn Vorredner mit Vertrauen gefolgt, aber was das volkswirthschaftliche Gebiet betrifft, so thäte er besser, wenn er uns folgte. Die Aus- führungen des Abg. Wagener sind nichts als Sophistik. Den Entwurf, wie er hier vorliegt, können wir nicht annehmen, weil er den nackten Absolutismus bedeutet. Darum bleiben die, auch von mir unterstützten Amendements des Abg. Forkenbeck für uns unerläßlich. Abg. v. Vincke (Hagen): Ist Süddeutschland uns beigetreten, so ist Deutschland in Europa die dominirende Macht und ohne seinen Willen darf dann in Europa kein Kanonenschaß mehr abgefeuert werden. Unsere Feinde und Neider haben wir nicht auf etwa 4 Jahre, sie bleiben, und darum muß das Friedensheer von 300,000 Mann ein fest⸗ stehendes Minimum bleiben, damit man stets er— kenne, daß wir nicht mehr gewillt sind, uns auf der Nase herumtanzen zu lassen. Abg. Miquel: Ein Uebergangsstadium muß geschaffen werden, das Budgetrecht darf man aber nicht aufgeben. Wer es dennoch will, der will eben den Ab- solutismus. Wir haben in Hannover unsere Er— fahrungen gemacht. Wir können, wir dürfen das Budgetrecht auch in Bezug auf den Militäretat nicht aufgeben. Abg. Fürst Solms spricht für den Art. 58 und das von ihm gestellte Amendement. Kriegsminister v. Roon: Ich will nur einige irrige Behauptungen widerlegen. Durch eine Pauschquantumsbewilligung wird die Controle keineswegs beseitigt; der Kriegsminister würde controlirt durch den Finanzminister und die Obee— rechnungskammer. Ich erkläre mich für das Amendement des Fürsten Soln.s. Das consti⸗ tutionelle Leben beruht auf Compromissen und ich bin bereit, diesem Principe Rechnung zu tragen, so weit ich es kann. Abg. Twesten: Für die Volksvertretung handelt es sich hier um die Schaffung einer dauernden Institution. Dagegen, daß man je die Armee in Frage stellen könnte, schützt der gesunde Menschenverstand. Redner wendet sich gegen die Ausführungen des Kriegs- ministers und erklärt sich dann für das v. Forken⸗ beck'sche Amendement. Der Kriegsminister spricht sich eventuell auch für das Amendement v. Moltke aus und erklärt, daß er auch die Amendements v. Vincke, v. Bennigsen und Dr. Falk nicht als feindliche betrachten würde. Abg. v. Blankenburg: Die Sache ist einfach die, daß es nach den Forkenbeck'schen Amendements Ende 1871 kein Gesetz über eine norddeutsche Armer mehr geben würde. Beschließen Sie nichts, was den Regierungen unannehmbar wäre und was auch uns zwingen müßte, lieber gegen das Ganze zu stimmen. Es folgen noch einige weitere persönliche Bemerkungen und es wird dann abgestimmt. Zuerst wird das erste Alinea des Art. 58 mit dem Amendement v. Forkenbeck angenommen. Der Antrag Solms fällt. Das Amendement Moltke verlangt einen Zusatz zu Art. 58, nach welchem bis zum Erlasse eines abändernden Bundesgesetzes die bestehenden Bei · träge unverändert forterhoben werden sollen. Dasselbe wird verworfen mit 138 gegen 130 Stimmen. Das Amendement Falk will dasselbe in Bezug auf den Procentsatz(Art. 56). Das⸗ selbe wird verworfen. Das Amendement v. Bennigsen endlich lautet:„Für die Zeit nach dem 31. Dec. 1871 wird die auf Grundlage dieser Verfassung gesetzlich bestehende Organisation des Bundesheeres der weiteren Vereinbarung des Militärbudgets des Bundes zu Grunde gelegt.“ Auch dieses Amendement wird abgelehnt. Hierauf gelangt noch das zweite Alinea des Art. 58 zur Annahme. — 8. April. Der Reichstag nahm heute nach kurzer Debatte die Artikel 59 bis 64 der Bundesverfassung an und lehnte einen von den Abgeordneten Waldeck und Duncker vorgeschlage— nen Zusatzartikel ab, wonach das Bundespräsidium verantwortliche Kriegs- und Maxrine-Minister er— nennen sollte. Die Generaldebatte ist erledigt, die Vorberathung des Finanz-Abschnitts wird Mittwoch beendet werden.— Der Finanzminister von der Heydt theilte mit, daß die Bundes⸗Aus⸗ gaben circa 75 Millionen, die Einnahmen aber nur etwa 50 Millionen Thaler betragen werden. Da nun das Präsidium allein die 25 Millionen nicht decken könne, so werden Matrikular⸗Beiträge ausgeschrieben werden müssen. Die Regierung gesteht die Budgetvorlage und die Anleihebewilli— gung zu, nicht aber Abstriche feststehender Ein— nahmen. Berlin. Die drei Reichstags-Abgeordneten der Provinz Oberhessen, Otto Graf zu Solme— Laubach, Freiherr Nordeck zur Ra— benau und G. Buderus haben in längerer Ausführung eine Interpellation an den Vorsitzen— den der Bundes-Commissarien gelangen lassen, und darin folgende Anfrage gestellt: 1) ob, und eventuell, welche Hindernisse dem ungetrennten Eintritt des ganzen Großherzogthums Hessen in den Norddeutschen Bund zur Zeit entgegenstehen? 2) evenwell, ob diese Hindernisse dauernder, oder vorübergehender Natur sind?— Nach einem Tele- gramm des„Frankf. Journ.“ erklärte Graf Bis- marck auf diese durch den Grafen Solms-Laubach übergebene Interpellation, die darmstädtische Re— gierung habe den Wunsch wegen Eintritt in den Norddeutschen Bund noch nicht ausgedrückt, ge— schehe dieß, so würde mit Rücksicht auf die Prager Friedensbestimmungen Oesterreich und die süo— deutschen Staaten, namentlich Bayern, zu befra— gen sein; von Oesterreich sei, bei der jüngst an- genommenen freundlichen Haltung, schwerlich ein Widerspruch zu befürchten. — Die„Bank- und Handels-Ztig.“ schreibt: Graf Bismark bezeichne den Abgeordneten gegen— über die Situation als sehr ernst. Die preu— ßische Regierung vermeide Alles, was den Conflict verschärfen könne, deßhalb werde die beabsichtigte Verlegung von Husaren nach Luxemburg unter⸗ lassen, weil man mißverständlich hieraus eine Ver- stärkung der Grenztruppen folgern könnte. Es fänden hier keine Rüstungen statt, nur eine Be— schleunigung der Lieferungen; die für September bestimmten würden auf Juni argesetzt. Berlin. Ein in der Alhambra abgehaltene Volksversammlung hat folgende Resolutionen ge— faßt: Luxemburg darf nimmer von Deutschland abgetrennt werden und es ist die Pflicht des deutschen Volkes, mit allen Kräften für die Zu⸗— gehörigkeit Luxemburgs einzustehen; die Vereini⸗ gung Luxemburgs mit Deutschland müsse schleunigst erfolgen. Rendsburg. Die Erhebung Rendsburg zu einem Wassenplatz ersten Ranges wird in militärischen Kreisen als definitiv beschlossen be— zeichnet. Würtemberg. Heilbronn. Eine am 7. d. M. in Heilbronn stattgehabte Versammlung der deutschen Partei nahm u. A. folgenden Beschluß an: Die im August v. J. zwischen Preußen und den süddeutschen Staaten abgeschlos⸗ senen Schutz- und Trutzbündnisse sind ein erster Schritt zur nationalen Einigung. Die einheit⸗ liche Führung der deutschen Wehrkraft ist damit für den Kriegsfall gesichert. Um so zuversichtlicher erwartet das Volk im Süden wie im Norden, daß die Ehre und Integrität Deutschlands gegen⸗ über dem Ausland aufrechterhalten, daß insbesondere der Abtretung Luxemburgs an Frankreich un⸗ bedingt und auf jede Gefahr entgegengetreten werde. Am Schlusse wurde das Landescomite der deutschen Partei beauftragt, die gefaßten Be— schlüsse zur Kenatniß des nordbeutschen Reichs⸗ tags zu bringen. Oesterreich. Letzten Sonnabend ist die Eröffnung der neuen Landtage in Böhmen, Mähren und Krain erfolgt. Die Vornahme der Wahlen zum Reichstage, wozu nach erfolgter Verification der Vollmachten geschritten werden soll, gilt in Wiener Blättern trotz der in Aussicht stehenden Pro— testerhebungen für gesichert. Die Wahlprüfungen wer— den in Prag voraussichtlich heiße Tage hervorrufen. Frankreich. Paris. Die Spannung ist hier anhaltend eine sehr große. Das Project der Abtretung Luxemburgs hält man für aufge— geben, behauptet jedoch noch immer, daß Frank— reich aus der Frage der Räumung der Festung Luxemburg durch die Preußen einen casus belli machen wolle.— Provinzblätter veröffentlichen folgende, Depesche:„Paris, 6. April, 4 Uhr. Der Minister des Innern an den Präsecten von daß Frankreich ein Ultimatum an Preußen gerichtet hätte. Ich beeile mich, Sie wissen zu lassen, daß dieses Gerücht jeder Begründung entbehrt.“ — Die„Frauce“ schreibt:„Die kaiserliche Re- gierung hat bis auf den heutigen Tag einen Geist der Mäßigung gezeigt, welcher die durch den preußischen. Ehrgeiz wachgerufenen Aufregungen und Verlangen mit Mühe im Zaume gehalten hat. Aber der Augenblick kann kommen, in wel⸗ chem die Regierung, trotz der Sympathien, welche sie für Deutschland bezeugt, den Pflichten Rech- nung tragen müßte, welche die Würde der Nation ihr auferlegte, wenn die unserem gerechten Einfluß schuldigen Garantien hartnäckig verweigert würden.“ — Im gesetzgebenden Körper gab der Minister des Aeußern, Hr. v. Moustier, folgende Erklärung über die Luxemburger Angelegenheit ab: Frank reich habe die Frage nicht plötzlich hervorgerufen; die unentschiedene Position von Limburg und Luxemburg habe zu Besprechungen zwischen Holland und Frankreich Veranlassung gegeben. Auf eine Anfrage Hollands in diesem Betreff habe Preußen sich auf die Verträge von 1839 berufen. Frank⸗ reich denke sich die Erwerbung Luxemburgs von drei Bedingungen abhängig; es sind dies: die Einwilligung des Königs von Holland, eine lovale Prüfung der Interessen der großen Mächte und der Ausspruch des Volkswillens vermittelst des allgemeinen Stimmrechts; demnach sei es geneigt, gemeinschaftlich mit den andern Mächten eine genaue Prüfung der Vertragsbestimmungen von 1839 vorzunehmen, und zwar geleitet von ver⸗ söhnlichen Gesinnungen. Wir glauben daher fest, daß der Friede Europas nicht gestört werden wird. — Der„Avenir national“ erhielt folgende Depesche aus London, 7. d. M.:„Eine Cir⸗ cularnote des Hrn. v. Bismarck ist soeben an⸗ gekommen; sie ist höflich. Hr. v. Bismarck wünscht den Frieden; er hofft, derselbe werde erhalten werden können. Jedoch erklärt er, daß er, ge⸗ zwungen, der deutschen Empfindlichkeit Rechnung zu tragen, in der Luxemburg⸗Frage nicht nach⸗ geben werde.“ Soweit das in den heutigen Blättern vorliegende thatsächliche Material. Die Raisonnements der Zeitungen werden sichtlich gereizter und es findet sich heute z. B. kein Blatt mehr, welches noch behauptete, daß der Erwerb Luxemburgs für Frankreich gleichgültig oder eines großen Risikos nicht werth sei. Eingesandt. Das Sonntag den 7. ds. in dem Saale des Herrn Simon staltgehabte Concert, ausgeführt von einem Theile des Musik- Corps vom 34. königl. preuß. Inf.⸗Aeg. zu Frantz halte sich eines glänzenden Erfolgs zu erfreuen. Der Saal, sawie Galerie war überfüllt und das Publi⸗ tum zollle den meist sehr glückich gewählten Stücken wiederholten Beifall. Besonders hervorzuheben sind dit Variationen für Violine von Beriot, vorgetragen von Herrn B. Triebel und„le premier amour,“ comp. von Herrn Kupellmeister Neumann in Nauhenn. Das Pro⸗ gramm besagle zwar, daß das Concert unter der persön⸗ lichen Leisung des Herrn Parlow statifinden würde, der⸗ selbe ließ jedoch sein Nichterscheinen durch Unwohlsein entschuldigen, obwohl gleichzeitig un Franlfurter Anzeiger ein Concert im Saalbau für denselben Abend unter per⸗ sö licher Leitung desselben angekündigt war. Herr Gast⸗ wirih Simon hatte für die leihlichen Genüsse bestens Sorge getragen und können wir nicht umhin, demselben im Na⸗ men Aller unsern Dank für den doppelt genußreichen Abend zu erstatten mit dem Wunsche, daß derartige Unterhaliungen sich von Zeit zu Zeit wiederholen möchten. M. 10 derbe ffn rheimt Oor helme zehmigung er D. April seßs chene gehen in Emin ge dalz⸗ 922 Noplag anjangend, de welädietend den n Nadhen dog Nieder Großer Di 5 913 wird w 1867 wider „ eilaung dis Die Ablies . Mat l. Aulegung der fl. und 2 Valngungen, ann, aus d. schrist Nr. 1 Schotte — 8 Nite. .— Lin 10. Ay De Ppnasen N 2 2 2 2 S 2 kalen folgend erbitlt :„int Ci f soeben an⸗ emard pünscht erde ethalten daß er, ge⸗ leit Rechnung nicht rach⸗ den btutigen Natriel. Dit derdtn sichllich 8. lein Bla 4 ber Erna 27 1 eder eint lug ode ö 1 211% 1 64 3. 11. 1 9 rittutn.· 1 zudle %% Dur n Sticken een de en * 51 Rua 1 * * 7 .„ persba⸗ un, der 4 1 iel ige 11 f„el e 7 5 La- 1 1* 1 1 siscus zustehenden, in diesem Blatte Nr Versteigerung. 920 Die auf Mittwoch den 24. April 1867. Vormsttage 11 Ubr. in Folge Allerböchsten Befehls nach den Jormen des Domainenveräußerungsogesetzis vom 2. Juni 1821, in dem Gemeindebause zu Bit esbe m abzuhaltegde Versteigerung der dem Großherzoglichen Domanial 0 29 näber deschriebenen Hofralthe nebst Oeconomiegebäuden und daran Foßenden Grasgarten in der Gemeinde Büdes heim wird hiermit in Erinnerung gebracht. Friedberg den 9. April 1867. Großberzogliches Rentamt Friedberg Lin dec. 7— 1 Holzversteigerung. 921 Mittwoch den 17. April, von 2 Ubr Nachmittags onsangend, werden auf dem Großherzoglichen Dorhelmer Bergwerke 65 Stecken altes Grubenholz und 10 Haufen Zimmerspäne, öffentlich verßeigect. Dorhelmer Becgwerk am 8. April 1867. Grosherzogtiches Bergamt Dorheim Storch. Bekanntmachung. 912 Die in dem Ostbeimer Gemeindewald am 1. und 2. April abgehaltene Holzversteigerung hat die Ge nehmigung erhalten und ist der erste Fabrtag auf den 25. April festgesetzt worden und können die Adfuhr scheine gegen Bürgscheine dei dem Rechner jederzeit in Empfang genommen werden. Osftheim am 8. April 1867. Großherzogliche Bürgermeisterel Ofiheim Wü n ter. fte get un g. 922 Montag den 15. l. M., des Vormittaas 9 Uhr anfangend, soll im Gemeindewald Nileder-Ros bach nachverzeichnetes Gehölz als: 1 Stecken Eichen⸗Scheidhbolz, 61%„ Buchen Prügelbolz, 4%* Eichen 7 278,„ Buchen⸗Stockholz, 6274 Buchen⸗Schlagholzwellen erster Qualttät, 4730 Eichen- 1 5 1006 Nadel⸗ 5 sodann, 1 Eichen⸗Stamm, 18“ Länge, 19“ Durchmesser, 51 Cubikfuß, 4 Nadelstämme von 7—9“ Durchm. und 40—55˙ Lange, 86 Cubitfuß, 18 Nadelstangen, 35—45“ Länge und 74 Cbkfß., meistbietend versteigert. Die Zusammenkunft ist auf dem Rothenstoß an der Hauptschneise. Nieder-⸗Rosbach am 9. April 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Nieder⸗Ros bach J o fl Die Fohlenweide im Vogelsberg 913 wird wie in früheren Jabren, auch im Sommer 1867 wieder fortgesetzt und find Anmeldungen zur Be⸗ theiligung dis zum 15. Mai l. J. bet uns einzureichen. Die Ablieferung der Fohlen hat Mittwoch den 29. Mat l. J., Vormittags zu Selgenhof gegen Eriegung der Hälfte ves Weidegeldes mit 15 fl., resp. 18 fl. und 24 fl zu erfolgen und find die weiteren Bedingungen, unter welchen die Annabme geschehen kann, aus der Beilage zur landwirthschaftlichen Zelt schrift Nr. 14 zu erseben. Schotten den 6. April 1867. Großherzogliches Rentamt Schotten 7 923 35 Ver tei 10 Holz- Versteigerung. Dienfsag den 16. April sollen in dem Grälich Stolberg'schen Revier Ranstadt, Distrilt Kirchwald: 225 Steuen Buchen Sch itbolz, 12 77* Astprügel, 135 0 3 Stockholz, N n Aseizer. 2 Eichenstämme, 13-20“ lang, 33-39“ dick mit 326 Cudbikiß. 7 Buchenstämme, 15-30“ lang, 14-24“ pick mit 466 Cubikfuß 11 Hainbuchenstämme, 10—25“ lang, 9— 14“ dick mit 192 Cubiffuß. 7. April in demselben Revier Distrikt Leustadt: Scheidholz, Stangen-Prügef, Stammreiser, Mittwoch den 3 Stecken Aspen 2„ Buchen 1020 10 4 versteigert werden. Zusammenkunft an beiden Tagen Morgens 8 Uhr in Ranstadt. Gedern den 10. April 1867. Der Gräflich Stolberg'sche Oberförster n el Concurssache. 813 Der Bäcker Konrad Kelling von Kiltanstädten bat dabter angezeigt, daß sein Vermögen überschuldet sei.s Es wird deßhalb zur Abwendung des förmlichen Concurses Termin auf den 23. April d. J., Vormittags 9 bis 10 Ubr, zum Güteversuch anberaumt, und haben sich dazu dessen Gläubiger einzufinden und ihre Forderungen anzumelden und zu begründen. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden als den Beschtüssen der Mehrheit beitreiend betrachtet. Hanau am 25 März 1867. Königliches Justiz- Amt II. C st er „dt. Frankenberg. T 155 Bekanntmachung. 911 Freitag den 12. d M., Mittags 1 Uhr, werden auf freiwilliges Ansteben der Vormunder der Gottlieb Stamm's Kinder dohier, in deren Hause: 10 Stück Acpfeltwein mit Faß und 3 Zulast 55„„ meistbietend versteigert. Nauheim am S. April 1867. Groß herzogliches Ortsgericht Nauheim Ri e 5. Arbeits- Versteigerung. 890 Samstag den 13. d. Mté., Vormitkags 10 Ubr, soll die Lieferung von Steindauerarbeiten, im Betrage von 169 fl. veranschlagt, in dem Rathhause zu Klein⸗ Karben in Accord gegeben werden. Unmittelbar nach dieser Verfletgerung soll daselöst eine weitere dieferung von Steinhauerarbeit, für die Gemeinde Rendel, veranschlagt zu 335 fl. 36 kr., sowie Pflasterarbeit, veransch agt zu 33 fl. 36 kr., ver- accordirt werden. Vilbel den 2. April 1867. Im Namen der betr. Bürgermetstereien Der Bezirks⸗Bauausseber im Kreise Vildel Schwalb Ein Lehrling gesucht 903 in ein altes bestrenommirtes christliches Geschäft (in Strumpfwaaren, Schuhwaaren und fertiger Wäsche) in Frankfurt a. M. Der Eintritt wird baddigst ge⸗ wünscht. Kost und Wohnung kann im Hause gegeben werden. Bedingungen fehr günstig. Erforderlich find gute Schulkennintsse und anständige Familie. Offerten erbittet man france unter B. T. 7. post restante Frank- Edictalla dung. 915 Kar! Schneider, Gastwirth zu Södel, bessen Vermögen überschuldet ist, hat um Zusammenberufung seiner Gläubiger zum Zwecke des Abschlusses eines Stundurgs oder Nachlaßvertrags gebeten. In dem Termin Montag den 29. April ll. J., Morgen 9 Ubr, baben deßbalb bekannte und unbekannte Gläubiger des Karl Schneider ihre Forderungen dahter anzumelden, widrigenfalls sie ais den von der Mehrheit der Creditoren in obiger Beziehung gefaßt werdenden Beschlussen bei⸗ atimmend angesehen werden. tiedberg den 5 April 1867. Großherzogliches Landgericht Friedberg. J. B. d Zimmermann, Hofmann, Landgerschts⸗Assessor. Landgerichts⸗Assessor. Holz- Versteigerung. 919 Montag den 15. und Dienstag den 16. d. Mts., Morgens 8 Uhr anfangend, werden in dem hiesigen Gemeindewald in den Otfirikten Langscheid und Kitsch⸗ baumberg nachstehende Holzsortimente meistbletend versteigert: 2 Stecken Buchen-Scheidholz, 6„ Eichen⸗ 5 59„ Buchen-Prügel holz, 21„ Eichen⸗* 394„ Buchen Stockholz, 27 5 Eschen⸗ 5 19200 Wellen Buchen-Reisholz, 5800„ Eschen⸗ 17 200„ Aspen 7 Bau-, Wedk⸗ und Nutzholz. 44 Eichen⸗Baustämme, 3 Nadel 1 7 Birlen⸗„ 15 Eichen⸗Stangen, 2200 Buchen⸗„5 zu Fachgerten. Die Zusammenkunft ist an den drei Isselteichen. Hoch⸗-Welsel am 8. April 1867. Großherzog iche Bürgermeisterei Hoch⸗Weisel l U* Holzversteigerung. 922 In dem Graäflich Solms-Rödelheim'schen s. g. Ossenheimet-Wäldchen kommen Wettwoch den 17. April l. J., zur öffentlichen Versteigerung: 23 Stecken Buchen Prügelholz, 1„ Eichen⸗ 5 10„ Buchen⸗Stockholz, 1 7 Nadel-. 26„ Buchen Astreisholz, 3900 Wellen Eicher⸗Schlagreispolz, 100„ Nadel-⸗Astretsholz, 35„ Dornen. Zusammenkunft Morgens 9 Uhr am Ossenheimer⸗ Jagdbaus. Wickstadt den 6. April 1867. Gräfliche Oberförsterei Assenheim Schal las. Fruchtpreise. Per Malter. Friedberg, 9. April. Waizen 15 fl. 5 kr.; Korn 10 fl. 45 kr.; Gerste 9 fl.— kr. Hafer 5 fl.— kr. Frankfurt, 8. April. Weizen 15 fl. 20 kr.; Korn 11 fl. 35 kr.; Gerste— fl.— kr.; Hafer 8 fl. 40 kr. Grünberg, 6. April. Waizen 14 fl. 58 kr.; Korn 11 fl. 14 tr.; Gerste 9 fl. 9 kr.; Hafer 5 fl. 14 kr.; Molter— fl.— kr.; Erbsen 10 fl. 30 kr.; Wicken 8 fl. 30 kr.; Saamen 16 fl. 15 kr.; Kartoffeln 4 fl. 43 kr. Mainz, 5. April. Waizen 15 fl. 58 kr.; Korn 10 fl. 36 fr.; Gerste 9 fl. 30 kr.; Hafer 5 fl. 36 kr.; Kartoffeln 4 fl. 10 kr. Roggenstroh per 100 Gebund Schllephbake. furt a. M. 19 fl.— kr. Mitgetheilt von* 1* 8. Lliadhelmer. Frankfurter Cours. 2 0 780 5 40) 39505 ———— N 5 f Ne 75 8 100 Pr. L, 1858 108& 10 10. April 1867. Cours der Staatspapiere.„500, v 1860% 60% A 62¼ Desterr. 5% Met. 1859 1. Lst. 58¼ à 57 Gr. Hess. 40% Obligat. 93 FP.—„ 100 Pr. v. 1861 68 ½ G. 5 5% Nat.-Anl. 1854 49% à 48¼½— 3½% Obligation.—— Schwed. Thlr. 10-L.—— * 5% steuerfreie Oblg. 4%½ à 43½ Nassau 4½% Obl. b. Rth. 94 P. ad. 35 fl. Loose—— Preussen 4½% Obligst. b. Ktb.—— f— 2 Korb. 40 Thi.-L. b. u. 54 P. * 40% do. do.—— Kurhess. 4% Obl. b. R. à 10591 P 2 or. Hess. 50 fl. L. b. R.—— Bayern 5% Obligation. 98 p. Frankf. 3½% Obligat. 83 0.—„„ 25%„„ wren a 4½% ½ähr. b. th. 93 P. 7 3% 44% 9 2 Nass. 25 fl. L. b... 7 4⁰ de do 89 P. Russland 50% Obl. 1. L. à fl. 12 84 d. I Sard. 36 Fr. L. b. B.—— Würtemb. 4½% Obl. b. Rth. 92½ P. Finnland 4½% Pfdbr. 1. R. 105 83 G. 0 Yi 1 4% de de* Sehn en e e ee Ne 9 j TN Baden 4½% Obligat. 93 b„ 4¼½% Plb. i. R. A 105——.— Preuss. Fried dor 5165 5677 ½ 4 Obligat, 2E. N.-Amer. 60% St. 1. E. 1882 76 N 75½ 2 ucn. fl. 10 Stucke„ 9 5153 oli einbezahlte Eisenbahn- Actien und Prioritäten. 2 Rand-Dueaten 5 3 T eyr. Oetbahn T P. s 7% LI. C. 7. T DZ. fr. ß. 2 0——— 11 4% Pfandbr. d. Frkf. Hyp.-B.. 50% Tos. Ceutr-Eisenb.-Pr. 48½ P— 0 Immeriales„ 9 44—46 30% Oesterr. St.-Elsenb.-Prlor. 46½ G. 5% Elisabethbahn- Prior.% 72 P 2 Gold pr en F. 6% Oest. Süd, St. u. Lomb. E. B. 1 5⁰ do. neueste Emiss.% 608 P— Ich Bin pr. E. Pf.„ 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. 44½ G. 4½% Hess. Ludwigsb.-Prior.—— 0 Phae. Kassensoh.. 15 Wiener Wechsel- Cours 89 ½ 0. I polluus in G01 1 2228 Fur An- und Verkauf aller Werthpapiere empfiehlt sich bestens unter Zusicherung Auskunst über Verlooeungen, Coupons- Zahlungen u. 8. w. reeller Bedienung und ertheilt gerne jede gewünschte S. Lindheilimer in Friedberg. Heute Abend Lagerbier „ im Würtemberger Hof. 910 Mein Lager in Cattun, Kleiderstoffen, Rock, Hosen- und Westenzeugen, Leinwand, Shawls, Unterrockstoffen, sowie alle Sorten weiß e Waatre empfehle ich hierdurch bestens. R. C. Haußer, omerberg Nr. 30 in Frankfurt a.“ Fenlen- und Lebensversichetungs⸗Austalt zu Darmsadt. 909 Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kennkniß, daß an die Stelle des verstorbenen Herrn Buchbindermeisters C. C. Weis zu Friedberg dessen Sohn Herr Kaufmann Ludwig Weis daselbst zum Bevollmächtigten(Agenten) der obengenannten Anstalt von uns ernannt worden ist. N Darmstadt den 1. Aprik 1867. Die Direction. Wasch- Ring- Maschinen, 867 Prima. Qualität zu fl. 47. 30., empfehle unter einjahriger Garantie und günstigen Zahlungs— conditlonen.— Im Besitz vortbeilhafter Bearbeitungsmaschinen bin ich in den Stand gesetzt, jedesmal wenige Tage nach Bestellung schon Effectuirung stattfinden zu lassen. Ich erlaube mir gleichzeitig das verehrliche Publikum wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß wenn die Wasch-Ring-Maschinen lange Zeit leistungsfähig sein und besonders die Wäsche sparen sollen, sich nicht durch billigere Offerten irrführen zu lassen, worunter nur Maschinen verstanden sind, die zwar eine gleiche und ähnliche Fagon wie die meinigen haben, aber an Qualität der Arbeit und der Materialien mit meinem Fabrikat nicht zu vergleichen sind, was ja auch jeder Fachkenner sogleich bemerken wird. Auf besonderes Verlangen bin ich bereit, auch billigere Wasch-Ring-Maschinen zu liefern, und offerire z. B. die sogenannte Ossenheimer Construction zu fl. 20. bis fl. 24. franco nach jeder Stigtien der Main⸗Weser⸗Bahn. Gießen. Georg Nenzel, Maschinenfabrik. Nächste Gewinnziebung am ee 1867. fe 250,000. Größte Pi 1 Gewinn- Aussichten. Nur 7½ Gulden 726 kostet ein halbes Prämienloes, 15 Gulden F ein ganzes Prämienloos, obne jede weitere Zahlung auf sämmiliche 5 Gewinnziehungen vom 15. April 1867 bis 1. März 1868 gültig, womit man fünfmal Preise von fl. 250,000, 220,000, 200,000, 50,000, 25,000, 15,000 ꝛc. ꝛc gewinnen kann. Jedes herauskommende Loos muß sicher einen Gewinn erhalten. Bestellungen unter Beifügung des Betrags, Posseinzahlung, oder gegen Nachnahme sind bal digst und nur allein direkt zu senden an das Hand- lungsbans H. B. Schottenfels in Frankfurt a. M. 8 Verloosungspläue und Gewinulisten erhält Jedermann unenigeltlich zugesandt, — Uächste Gewinnziehung am 15 April 1867. Für 7½ Gulden 678 erhält man ein halbes, für 13 Gulden ein ganzes Prämien-Loos gültig ohne jede weitere Zahlung, für die fünf großen Gewienziehungen, der 1864 errichteten k. k. österr. Slaans Prämien- Lotterie, welche vom 15. April 1867 bis zum 1. Mär 1868. staufinden, und womit man fünfmal Preise von fl. 250,000, 220,000, 200,000, 50,000, 25,000, zc. gewinnen kann. Besiellungen mit beigesügtem. Betrag, Postein⸗ zahlung, oder gegen Nachnahme, beliebe man baldigst und osrekt zu senden an das Handlungshaus A. Bd. Bing, Schnurgasse 5 in Frankfuct am Malin, Listen und Pläne werden gratis und franco über⸗ mittelt. NB. Zu der nächsten, am 15. April d. J. statt⸗ findenden Gewiunnzichung, deren Hassplireffer fl. 220,000 ist, erlasse ich gleichfalls valbe Loose à fl. 1. 13, ganze Loose à fl. 3. 30 6 ganze oder 12 halbe Loose z 20 Gulden gegen baac, Posteinzahlung, oder Nachnahme. Höchste Gewinn- Aussichien. 894 Das Spiel der Neuen Mailänder Staats- Prämien- Obligationen ist von der Grossberzogl. Hessisehen Regierung gestattet. „Gottes Segen bei Cohn!“ Grosse Capitalien- Verloosung von über 2 Mill. 200, 00 Mark. Beginn der Ziehung am fzten April d. J. Nur 2 Thaler kostet ein Original-Staats-Loos(keine Promesse) aus meinem Debit und werden solche auf rankirte Bestellung gegen Einsendung des Betrages, oder gegen Postvor- schuss selbst nach den entferntesten Gegenden von mir versandt. Es werden mur Gewinne gezogen. Die Haupt-Gewinne betragen Mark 225,000 e eee eee nee 00, 6 à 300, 100 à 200, 7628 à 100 Mark s W 1 3 6 à 1500, 4 à 1200, 106 à 1000, 106 4 5 U.— Gewinngelder und antliehe Zie- mumgslisten sende sofort nach Ent- scheidung. Meinen Interessenten habe allein in beutsehland bereits 22 Mal das grosse Loos ausgezahlt. Laz. Sams. Cohn in Hamburg, Bank- und Wechselgeschäft. Reinigungs⸗Crystall 900 zum Waschen von Leinwand, Shit⸗ ting, Mouslin, Shalws, Merinos, ge. färbten Baumwollenzeugen, Teppichen, Bürsten u. f. w., zu haben bei J. A. Windecker in Friedberg. D — 852 Alle Sorten Specerel: Waaren, sowie ausgezeich neten Essig, Branntwein und Wein bei Frankfurt a. M. Joseph Roßbach, Boruheltmer Straße Nr. 17. * 916 Einige Dundert gebrauchte Bohnenstangen, Georginenknollen, sowie berschledene perennirende Blumenstöcke bat zu verkaufen 5 Friedrich Lang, Gärtner. Eine große Prachtbibel 917 mit vlelen großen und kleinen Kupferffichen, aus dem 16. Jahrhundert ift zu verfaufen. Näheres unter Nr. 917 bei der Erped. dieses Blattes. Nepskuchen 923 stets frisch bei Ph. Dan. Kümmich. Eine Köchin 918 wird für eine Rü stauration gesucht. Näheres bei der Exped. d Bl. unter Nr. 918 Mobiliar⸗Versteigerung. 920 Dienstag den 23. April, Vormittags von 8 Uhr an, läßt Unterzeichneter in seiner Behausung nachver⸗ zeichnete Gegenstände, als: 2 Kleiderschränke, 2 Pfeilerschränke, 1 Tommode, 1 Küchenschrank, 3 Oefen, 1 Transporttr- Herd, Tische, Stühle, Bettstellen, Spiegel, Bilder, 1 Nähmasch ine noch in sehr gutem Zaftande, 1 Kinderwägelchen, 2 Bienenstöcke, 1 Partie Brennholz und verschledene Haus⸗ haltungs⸗Gegenstände gegen gleich baare Zahlung versteigern. Nleder-Mörlen am 2. April 1867. P Winter, Schneidermeister PFF 3 Schon am 15. April d. J. findet wiederum eine große Gewinnziehung des k. k. österr. Staats-Prämien-Anlehens vom Jahre 1864 statt. Die Ziehung geschieht öffentlich im Beisein von Regierungsbeamten und müssen in dieser einen Ziehung nachstehende hohe Treffer gewonnen werden: fl. 220,00 0, fl. 15,000, fl. 10,000, 3 3 fl. 5,000, 3 3 fl. 2,000, 6 à fl. 1,000, 15 à fl. 500, 30 3 fl. 400, 940 à fl. 145. Durch unterzeichnetes Handlungshaus sind Mieibscheine füe die devorstehende Ziehung, am 15 April gültig, zu beziehen und kostet 1 Stück fl. 3. 30. ½ Stück fl. 1. 45. 3 ganze oder 6 halbe fl. 8. 45. 7 ganze oder 14 halbe fl. 17. 30 kr. Ebenso offerire Miethscheine für die nächsten 5 Gewinnziehungen, vom 15. April 1867 bis 1. März 1868 gültig, per Srück zu fl. 15., halbe u f . Gefälge Aufträge werden gegen Einsendung des Betrags, Postnachnahme oder Posteinzahlung pünktlichst effektuirt, jede zu wünschende Auskunft wirs bereitwilligst ertheilt, ausführliche Verloosungs⸗ Pläne werden gratis ausgegeben, sowie nach stattgehabter Ziehung, Listen und Gewinngelder frarco versandt. e Man wende sich daher gefl. baldigst und direkt an Joh. Fried. Scheibel, Staatseffekienhandlung in Frankfurt a. M. 744 Fahrgasse No. 111. P. 8. Es wird noch ausdrücklich darauf auf⸗ merksam gemacht, daß mit der geringfügigen Einlage von fl. 3. 30. an 15. April der Haupi⸗ preis von fl. 220,000 zu gewinnen ist. r——— Theater in Nauheim. Das Local ist in der Krone bet Herrn Fritz. 914 Freitag den 12. April 1867. Der Präsident. Origtnat⸗Lussptel in 1 Akt von „W. Kläger. 1 i ier a u e a [Müller& Miller oder d E 91 Lufispiel in 3 Akten von A. Ef Es ladet ergetenst ein C Erler, Director. Kirchen buchsauszüg e. Evungelische Gemeinde Get au fte: Den 31. März. Dem hie, Bürger und Gepäck⸗ wieger bei de? Maln⸗Weser⸗Bahn Johannes Reitz V. ein Sohn Tobias Christtan, geb. den 5. März. Den 2. April. Dem blesigen Bürger und Apotheker Konrad Ludwig Phtlipp Werner ein Sohn Karl Johann Cbrtstian, geb. den 6. Ma z:. f 8 f Den 4 VNprll. Dem bies Bürger und Müller Anton Vorbach eine Tochter Elisabeth Emilse, geb. den 11. Mätz. „Be cer di gte: Den 2. April. Nikolaus Möll aus Nieder⸗Bessingen, angeblich 62 Jahre alt, den 31. Mürz. ö Den 3. April. Friederike Eliscbeth Johanna Wilbelmine Hoffmann, geb. Mändl) Ebefrau des Großh. Verwalters im biese Militör-Hospttal Oberlieutegant Karl Hoffman 42 Jabre, 4 Monat, 2 Tage alt, den!: Mär; Vera. Red.: Hermann Schimpff. a Druck und Verlag von Bindernagel& Schi m pff. (Hierzu eine Beilage.) Friedbe aus nach Maß gender Mel An den lie 6 51 5 Als vor Aachricht ven schen Bunt burg au durchzuce überzeug— fühl der J f ts noch eit unwillkür 63 Schädigung hunderten 3 an all die diese Schad freudig wir da men, das int kander Kunde ward deine Worte um b gate scheinen uns leit geworse zu sein, di von der ab Frage aby Zeitpunkt ab, aud N vaterbe Blättern, vorhatte, Anfangs e scheinbar s die zuvor losen Volk ohne M Im. K faunten Ante der ungeheue halten wir U llberlezung die wir, als nanntes W 1 Ales Wa dees für Vertrauen dasselbe ge pflichtet, U Irage zu über, inder in der Sac gendes zu * 75%, u Felegragh, Manch 9 e484 Sche 1 erung. den 8 ung nach der eim. dens ti n er 8 Sischeris „ cht, Beilage zum Anzeiger für Oberhessen. u 4. Friedberg. Die am 8. d. M. von hier aus nach Berlin abgegangene Adresse lautet fol— gender Maßen: ö An den Beichstag des Norddeutschen Bundes ehrerbietige Adresse des Friedberger Wahlcomitsés. goher Reichstag des Morddeutschen Bundes! Als vor Kurzem in öffentlichen Blättern die Nachricht von dem Verkauf des zum früheren deut— schen Bunde gehörigen Großherzogthums Luxem— burg an die Krone Frankreich auftauchte, da durchzuckte uns und mit uns— das sind wir überzeugt— Millionen deutscher Herzen ein Ge— fühl der Indignation und des Zornes, wie wir es noch selten empfunden haben. Es regten sich unwillkürlich die bitteren Erinnerungen an all die Schädigung, die wir in den letzten drei Jahr- hunderten an unserer Westgrenze erlitten haben, an all die Hinterlist und Schmach, unter welcher diese Schädigung vollbracht worden ist. Um so freudiger hob sich bald darauf unsere Brust, als wir das kapfere und stolze Manneswort vernah— men, das der Abg. v. Bennigsen in den projee— tirten Länderhandel hineindonnerte, und uns die Kunde ward von dem enthusiastischen Beifall, den seine Worte in der Reichstags versammlung ge— funden hatten. Inzwischen hat uns die Erklärung des Grafen Bismarck belehrt, daß bis jetzt in der beregten Sache noch keine gültige Abmachung erfolgt ist, und die öffentlichen Blätter berichten von Holland und von Frankreich her, daß das Kaufproject überhaupt aufgegeben sei. Wie wir indessen die Situation überblicken, scheinen uns alle augenblicklich in die Oeffentlich— keit geworfenen Erklärungen nur darauf berechnet zu sein, die Aufmerksamkeit diesseits des Rheins von der absichtlich als ganz barmlos hingestellten Frage abzulenken, während man einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten gedenkt, um mit derselben auf's Neue hervorzutreten. Ganz in ähnlicher Weise, so lehrt uns die vaterländische Geschichte auf ihren beschämendsten Blättern, hat Frankreich jedesmal, wenn es vorhatte, Stücke der deutschen Grenze abzubröckeln, Anfangs einen kecken Anlauf genommen, dann scheinbar seine Ansprüche zurückgezogen und wenn die zuvor aufgeschreckten Gemüther unseres arg— losen Volkes sich beruhigt, ganz geräuschlos und ohne Mühe seine Ansprüche durchgesetzt. Im Hinblick auf diese uns nur zu wohlbe— kannten Antecedentien und im vollen Bewußtsein der ungeheueren Tragweite der vorliegenden Frage halten wir Unterzeichnete, Männer der ruhigsten Ueberlegung und der verschiedensten Lebensstellungen, die wir, als in öffentlicher Volksversammlung er— nanntes Wahlcomité des II. oberhessischen Wahl— kreises für den norddeutschen Reichstag mit dem Vertrauen unserer Mitbürger beehrt und durch dasselbe getragen sind, uns so berechtigt, als ver— pflichtet, unsere Stimme über die Luxemburger Frage zu erheben und Hohem Reichstag gegen— über, indem wir Hochdessen bisherigem Verhalten in der Sache unsern vollsten Beifall schenken, Fol gendes zu erklären: Wir sind Freunde, aufrichtige Freunde des Friedens und verwerfen, ja verabscheuen jeden Krieg, der aus ehrgeizigen Gründen und zu selbst— süchtigen Zwecken unternommen wird. Auch hal— ten wir die Civilisation in Deutschland für viel zu weit fortgeschritten, um vermuthen zu können, daß irgend einem vernünftigen Bürger desselben damit gedient wäre, wenn man, um einen Fetzen fremden Gebiets zu erwerben, die Blüthe der Nation zur Schlachtbank führen und das Blut von Tausenden der hoffnungsvollsten Söhne des Vaterlandes, die ihre Kräfte für höhere und edlere Zwecke des Lebens verwerthen könnten, da— hinopfern wollte. Namentlich wünschen wir von ganzem Herzen, daß Fraykreich und Deutschland den 1000jährigen Hader endlich einmal vergessen und fortan nur noch in edlem Wettstreit um die Palme des Sieges in den Bestrebungen des Frie— dens kämpfen möchten, um den Fortschritt in Wissenschaft und Kunst, in Handel und Industrie, kurz in allem Demjenigen anzubahnen, was die wahre Freiheit und das Glück der Völker dauernd verbürgt. Darum versichern wir gern, daß Nie— mand in Deutschland daran denkt. Frankreich an seinen Grenzen zu bedrohen oder ihm von seinem bisherigen Gebiete, mag auch die Erinnerung an die Erwerbungsweise einzelner Theile desselben bittere und schwer zu verwindende Gefühle in uns wachrufen, Etwas abzusprechen. Aber diese Versicherung erfolgt nur unter der bestimmten Voraussetzung vollkommenster Gegen— seitigkeit und mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß man in Frankreich endlich einmal das lächer— liche Gerede von den natürlichen, d. h. willkürlich erdachten Grenzen aufgiht. Diesem Verlangen aber wird im Augenblicke Hohn gesprochen durch die Verhandlungen der französischen Regierung mit dem Könige von Holland zum Zweck der Er— werbung von Luxemburg— Das Großherzogthum Luxemburg gehört zu Dieser Grundsatz ist völkerrechtlich anerkannt in der deuischen Bundesacte, durch welche dasselbe, wenn auch unter dem Scepter des Kö— nigs von Holland, dem vorhinigen deutschen Bunde eingefügt worden ist. Zwar ist die frühere Form dieses Bundes augenblicklich zerfallen, aber wir zweifeln nicht daran, daß bald eine andere gefun- den werden wird, welche die organische Zusam— mengehörigkeit der deutschen Stämme, soweit sie nicht bereits durch bindende Friedensschlüsse los— gegeben sind, dem Auslande gegenüber repräsen— tiren wird. In der Zwischenzeit gibt die Nation keinen Anspruch auf irgend ein Gebiet auf, das der frühere Bund ihr zuerkannt hat, und spricht Deutschtand. darum dem König von Holland das Recht ab, einseitig über Luxemburg zu verfügen oder gar dasselbe zum Nachtheil Deutschlands an das Aus- land zu verkaufen, zumal die Zeit, da man Länder und Völker wie Waaren für Geld verkaufte, unter civilisirten Nationen längst vorüber ist. Grade aber, daß die alten Nergeleien Frank- reichs im gegenwärtigen Augenblick wieder auf- tauchen, wo der von Millionen Herzen längst ge⸗ hegte Wunsch es möge Deutschland einer Ver⸗ fassung theilhaftig werden, die es in den Stand setzt, seine volksthümliche Eigenthümlichkeit je mehr und mehr zur Entfaltung zu bringen und seine nationalen Rechte gegen Jebermann kräftig zu wahren, seiner Erfüllung sich zu nahen scheint; daß es in demselben Moment, da wir eine deutsche Flagge auf dem Meere wehen und ein in Mannes— treue verbundenes, einheitlich gegliedertes Heer auf dem deutschen Boden erstehen zu sehen hoffen dürfen, der alte Reichsfeind versuchen darf, in kleinlicher Eifersucht unsere Westgrenze zu schmä⸗ lern und zu schwächen: das ist der schnöveste Hohn auf unsere nationalen Wünsche und Hoff⸗ nungen, der unsere tiefste Indignation und unse— ren flammendsten Zorn erweckt hat, und darum erklären wir in Uebereinstimmung mit dem nord deutschen Bundesreichstag:„Wir wollen nicht, daß man Frankreich in dieser Frage nachgebe!“ Inzwischen verlassen wir uns auf das Wort des tapferen Preußenkönigs, das er vor wenigen Jaheen sprach:„Keine Scholle Landes wird an Frankreich abgetreten“; wir vertrauen auf die Weisheit, den Patriotismus und die Thatkraft des Grafen Bismarck, daß er die Umgestaltung Deutschlands nicht mit einem Zurückweichen vor Frankreichs Prätensionen inauguriren werde. Beide Männer, die im Augenblicke an der Spitze der Nation gehen, mögen überzeugt sein, daß in die⸗ ser Frage kein Unterschied zwischen Nord⸗ und Süd“⸗Deutschland, zwischen Conservativen und Liberalen und wie all' die sonstigen Parteinamen heißen mögen, besteht, daß wir alle, alle in dem Verlangen einig sind, wo es die nationale Ehre gilt, da gürfe von ängstlicher Nachgiebigkeit nicht die Rede sein. Möge, wenn das Aeußerste nicht zu vermeiden sein sollte, König Wilhelm Vertrauen haben zum deutschen Volke, möge er sich, wie sein hochseeliger Vater im Jahre 1813 gethan, in der Stunde der Gefahr an die Nation wenden mit dem Worte:„Es giebt keinen anderen Ausweg, als einen ehrenvollen Frieden, oder einen ruhm— vollen Untergang.“ Und wir werden ihm ant— worten mit dem„Vorwärts“ von damals, wir werden die Kriegs- und Sieges-Lieder anstimmen, mit denen unsere Väter in den Kampf gegen Frankreich zogen, und zeigen, daß wir nicht un— werth sind, ihre Söhne zu heißen. Ja, wir geloben es zu Gott, wenn das Schwerste, das ein Volk treffen kann, wider un— ser Verhoffen und ohne unser Verschulden über uns hereinbrechen sollte, so wollen wir das Blut unserer Söhne, unser eigenes Leben, unser Hab und Gut freudig dahingeben, wenn nur die Ehre des Vaterlandes ungeschädigt bleibt! Möge es dem Hohen Reichstag gefallen, diese unsere Erklärung als den Ausdruck Dessen, was unzählige unserer oberhessischen Mitbürger mit uns fühlen und denken, anzuseben und von der— selben jeden Gebrauch zu machen, der ihm zur Erreichung des angedeuteten Zweckes dienlich scheint. Friedberg am 6. April 1867. In Ehrerbietung verharrend: das Comits. (Folgen 20 Unterschriften.) (1) Zur Luxemburger Frage. Es ist für die Entwickelung der europäischen Völkerverhältnisse eine recht betrübende Erscheinung, daß zwei Völker, gleich groß, gleich stark, gleich tüchtig und von der Vorsehung dazu bestimmt, in Wissenschaft und Kunst, in Handel und Wandel treu vereint in erster Reihe zu den Höhen mensch— licher Kultur emporzuklimmen, es bis jetzt noch nicht zu rechtem gegenseitigen Vertrauen und zu dauernd intimen Beziehungen zu einander haben bringen können. Wir meinen die Deutschen und die Franzosen. Selbst die letzten Jahrzehnte, in welchen durch Dampfschisse, Eisenbahnen und Telegraphen die Völker sich näher gerückt sind, manche Scheidewand gefallen und manches nationale vorjährigen Compensationsansprüche und— an Vorurtheil geschwunden ist, die uns einen segen— verheißenden Handelsvertrag zwischen Frankreich und Deutschland gebracht und so viele Verbin- dungen zwischen Hüben und Drüben geschaffen haben,— das rechte nachbarlich freundliche, neid— lose und auf gegenseitiges Vertrauen gegrändete Verhältniß haben sie trotzdem noch nicht zu Stande gebracht. Die Ursache dieser Erscheinung kennen wir Alle nur zu gut, es sind die nie aufhörenden Nörgelejien wegen der Grenze. Wir erianern nur an die Aufregung unserer Nachbaren zu Anfang der 40er Jahre, an ihr damaliges Feldgeschrei: Jusqu'au thin! und an die deutsche Antwort darauf:„Sie sollen ihn nicht haben“, an die die kürzlich aufgetauchte Luxemburger Frage.— Tragen wir Deutschen die Schuld davon? Hat sich das deutsche Volk je eroberungssüchtig gezeigt, sieht es mit Mißgunst und Neid auf des Nach— bars Größe, steht es kampfgerüstet und die Frei- heit und Seloständigkeit des Nachbars bedrohend an dessen Grenzen? Nichts von dem Allem! Deutschland hat von Frankreich viel Bitteres im Laufe der Johrhanderte erfahren. Zeiten krauriger Zerrüttung im deutschen Reich hat man von den Machthabern in Paris in perfider Weise benützt, um ein Stück deutsches Land nach dem andern wegzureißen. Lothringen und den Elsaß hat man sich so angeeignet, Straßburg, die Krone deutschen Städte, wurde gegen alles Völkerrecht mitten im Frieden weggenommen. Im Anfang dieses Jahr- hunderts überflutheten Napoleons Heerschaaren Deutschlands Gefilde, und als endlich das deutsche Volk mit dem Mutbe der Verzweiflung wie Ein Mann aukstand und das fremde Joch abschüttelte, da zog man wohl nach Frankreich, um den Peiniger zu vernichten, aber großmüthig ließ man Frankreich mit seinen von der Natur vorgezeich⸗ neten Grenzen bestehen, ja— ein gewiß beispiel⸗ los in der Geschichte dastehender Edelmuth— seinen Raub ließ man ihm auch, Straßburg, Elsaß und Lothringen wurden nicht zurückgefordert. — Und denkt jetzt nach einem weiteren halben Jahrhundert noch Jemand an Rückforderungen? Nein und abermals Nein! Das deutsche Volk ist groß genug, es hat andere höhere Ziele, als Eroberungskriege zu beginnen. Krieg ist ihm überhaupt ein Gräuel; es trachtet im brüderlichen Verein mit seinen Nachbarvölkern nach den Werken des Friedens. Daß es aber endlich nach Jahr⸗ hunderte langen bitteren Erfahrungen das an- strebt, was alle Völker rings um es herum be⸗ sizen und was Italien mit Frankreichs Hülfe kürzlich errungen hat, Einheit und Selbständigkeit, — wer kann ihr: das verübeln oder darin eine Gesahr für sich erblicken? Nur einer unseligen Verkettung der Umstände ist es zuzuschreiben, daß man in dem sicheren Gefühl des Uebergewichts über das seit den Zeiten des 30 jährigen Krieges ohnmächtige deutsche Reich, und in vornehmer Nichtachtung des deulschen Volkes, das man noch in tiefer Barbarei ver- sunken wähnte, während man in Frankreich schon die Blüthezeit der Nationalliteratur feierte und Paris der Glanzpunkt aller Bildung und seiner Sitte(2) war, daß man, sagen wir, seit Ludwigs XIV. Regierung dem schwachen Nachbar gegenüber sich allmählich daran gewöhnte, die Grenze bis an den Rhein hinauszurücken und alles Land jenseits desselben als französisches Eigenthum zu betrachten. Denn auf frühere Ver⸗ hältnisse, wie sie z. B. zu den Zeiten der Karo: linger bestanden, kann man ßch doch im Ernst nicht berufen. Dort kam eine Dreitheilung vor in Deutschland mit Strecken jenseits des Rhein, in das eigentliche Frankreich und in Lothringen. Letzteres konnte seine Selbständigkeit nicht bewahren; aber während die Franken jen⸗ seits der Ardennen in Vermischung mit Cilten und Römern sich als ein besonderes Volk mit beson⸗ derer Sprache losgelöst hatten, waren die Lothringer Deutsche geblieben und gehörten somit zum deutschen Volk. Es hilft nicht, daß wir das Alles unsern Nachbarn entgegenhalten und ihnen sagen, daß ein Flußthal hinsichtlich seines Klima's, sciner Bodenbeschaffenheit, der Sprache und Sitte seiner Bewohner stets ein untrennbares Ganze ausmacht, daß ein Fluß ebenso wenig Völker scheidet, wie die Straße einer Stadt die Bewohner rechts und links von einander trennt; es ist vergeblich, daß wir ihnen sager, daß wenn eine Grenzberichtigung vorgenommen werden sollte, gerade wir Deutsche der fordernde Theil sein und dann nothwendig der Elsaß und Lothringen zur Sprache gebracht werden müßten, daß die Sprach- und Völker- grenze über die Vogesen und Ardennen ziehe: dieselben Franzosen, die in der physikalischen Geographie sonst sehr wohl bewandert sind und die das Nationalitätsprincip so hoch halten, sind in diesem Punkt auffallend schwer von Begriff. Wir wissen zwar, daß die enragirten Dränger auf die merkwürdiger Weise sogenannte„natürliche Grenze“ hauptsächlich nur einer gewissen Partei angehören, die in einem zu entzündenden Krieg der kaiserlichen Dinastie eint Schlinge legen, oder sich wenigstens als die Wächter der nationalen Ehre geberden und sich dadurch beim Volk im Gedächtniß erhalten möchte; wir anerkennen und würdigen die Vorurtheilslosigkeit und weise Mäßi⸗ gung des Kaisers der Franzosen, der nach seiner bisherigen Politik die Größe und den wahren Ruhm seiner Nation wo anders sucht, als auf dem Feld kriegerischer Eroberungen— und er hat ge wiß viele Einsichtige und Vernünftige seines Volkes auf seiner Seite. Aber wir kennen auch die Empfind- lichkeit und die leichte Entzündbarkeit des franzö, sischen Charakters bezüglich dessen, worin man einmal die nationale Ehre zu suchen gewohnt ist, und die vorjährigen Forderungen und die jetzige Luxemburger Frage sind uns ein Beleg dafür, wie selbst der Kaiser jenem Drängen und dieser nationalen Empfindlichkeit, wenn auch behutsum und ohne großen Rumor, einigermaßen Rechnung tragen möchte.— Wie sollen wir Deutsche uns dagegen verhalten? Sollen wir, wenn man mit den obschwebenden Verhandlungen es ernst meinen sollte, es ruhig geschehen lassen, daß über 200,000 mit Ausnahme weniger Wallonen durch— aus deutsche Bewohner an Frankreich abgetreten werden? 0 Allerdings, Deutschland ist auch ohne Luxem- burg noch groß genug, ein Krieg würde mehr als so viel Menschen verschlingen, abgesehen von dem sonstigen Elend, das er brächte. Wenn Einem dabei nur nicht das französische Sprüch— wort einfiele: L'appétit vient en mangeant! Zu- mal wenn im voraus so starker Appetit vorhanden ist. Und überdies: Ein Volk, das es ruhig hinnimmt, wenn man von seinem Leibe ein Stück lostrennt, verdient keine nationale Selbständigkeit, ist werth, daß es dem stärkeren Nachbar zur Beute anheimfalle Zwar kann man urs sagen: Der deutsche Bund, zu welchem Luxemburg gehörte, txistirt nicht mehr, und somit gehört es ausschließ⸗ lich dem Könige von Holland, seinem souveränen Herrn, der sich auch seiner Souveränetätsrechte begeben kann. Aber wir sind um eine Antwort dem gegenüber nicht verlegen. Einmal ist der Menschenhandel überhaupt mit dem Fortschreiten der Zeit etwas in Mißkredit gerathen und dann hauptsächlich: Luxemburg gehörte nicht blos dem 1815 geschaffenen deutschen Bunde an, so daß mit dem Aufhören dieses Bundes jede Ver— bindung mit Deutschland völkerrechtlich gelöst wäre, sondern die Luxemburger gehören als Deutsche zum deutischen Volk und das Ländchen hat zum deutschen Reich gehört, ehe man vom deutschen Bund mit seiner monstruösen Zusammensetzung gewußt. Ein Blick in die Geschichte wird dies bestätigen. Um Früheres unerwähnt zu lassen, sei nur darauf hingewiesen, daß Graf Heinrich III. von Luxemburg im Jahr 1308 als Heinrich VII. zum deutschen Kaiser gewählt warde. Kaiser Karl IV.(ebenfalls ein Luxemburger wie Wenzel und Sigismund) erhob es zu einem Herzogthum, und nur vorübergehend(von 1443-1477) gerieth es an Burgund, kam aber mit der Vermählung der Maria von Burgund mit Maximilian aus dem Hause Habsburg an letzteres und wurde 1512 ein Bestandtheil des burgundischen Kreises, bei welchem es verblieb bis zum Frieden von Campo⸗Formio 1797. Der Wiener Congreß theilte es als deutschen Bundesstaat dem König der Niederlande zu als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande; die Festung Luxemburg wurde zur Bundessestung gemacht. Diese Festung, Lucelinburg oder Lützelburg ehedem genannt und an der Stelle erbaut, wo schon die Römer unter dem Kaiser Gallienus ein Kastell errichtet hatten, soll namentlich wegen des Felsbodens, der dem Feinde das Unterminiren außerordentlich erschwert, zu den festesten Plätzen zählen. Sie ist somit ein wichtiger Vorposten der Festungslinie Mainz, Koblenz und Köln und für den Vertheidigungskrieg von großer Wichtigkeit. Sie Deutschland abnehmen zu wollen im Augen⸗ blick, wo der norddeutsche Bund sich constituirt, ist für diesen eben kein sonderliches Compliment. Was er dazu sagen wird? Die Antwort Bis- marcks auf die Interpellation im norddeutschen Parlament ist, das läßt sich ihr nicht abstreiten, ein Meisterstück volitischer Klugheit. Kein heraus— fordernder Ton gegen Frankreich, aber auch keine Concessionen an dasselbe und dann ein Wink an das Parlament und das deutsche Volk:„Regt Euch!“ Das sollten sich namentlich die Süddeutschen gesagt sein lassen. Auf ihr Deutschen Alle, gebt Euren Willen kund, und zeigt, daß, wenn man Deulschland angreift, sei es an welchem Punkt es wolle, man das deutsche Volk einig und auf den Beinen findet! Hessen. Darmstadt. Das Großherzog; liche Regierungsblatt Nr. 15 enthält: I. Bekanntmachung des Gr. Ministeriums der Justiz, die Errichtung eines Familien- Fideicommisses durch den Obersten in Pension Ludwig Willich, genaunt v. Pöllnitz. II. Desgleichen, die Zutheilung des Ortes Steinfurth zum Landgerichtsbezirke Nauheim betreffend. III. Desgleichen, Zeugen- und Experten-Gebühren ꝛc. in Assisen-und Bezirktsstrassachen für die den Provinzen Starkenburg und Oberhessen einverleibten Orte betr. IV. Bekanntmachung Gr. Provinzial-Direction für Rheinhessen vom 28. Februar, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1867 betr. V. Nachweisung der in der Großherzogl. Münze zu Darmstadt seit dem Abschluß der Münzeonvention vom 25. August 1837 bis zum Schlusse des Jahres 1865 stattgehabten Großherzoglich Hessischen Ausmünzungen. VI. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israel. Religionsgemeinden des Kreises Gießen. f VII. Uebersicht der für das Jahr 1867 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Bedürfnissen der israel. Religionsgemeinden des Kreises Alzey. g VIII. Ordensverleihungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 25. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Glashütten Stöhr das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für vieljährige kreue Dienste“;— am 2. Febr. dem Generalconsal Worms in London das Ritterkreuz 1. Classe des Philipps⸗Ordens;— 18. dem Major 2 1a suite und Minister-Residenten an dem kais, franz. ꝛc. Hofe Grafen von Enzenberg das Ritterkreuz 1. Cl. desselben Ordens;— 19. dem Förster Lavalle zu Stein-Bocken⸗ beim, in Rücksicht auf die von ihm geleisteten langjährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Verdienste;— 1. März dem Hofstall⸗ Fourage⸗Magazins⸗Viewalter bei dem Hofftall Wolff, in Anerkennung seiner 50jährigen, mit Eiser und Treue ge⸗ leisteten Dienste, die goldene Medaille des Ludewigs— Ordens;— 5. dem Kapferstecher Pfnorr aus Darmstodt, dermalen in Paris, das Ritterkreuz 2. Cl. des Philipps⸗ Ordens;— 7. dem Dr. jur. Levita aus Mainz, dermalen in Paris, das Ritterkreuz 1. Cl. desselben Ordens;— 10. dem General-Consul v. Angelrodt in St. Louis, in Nordamerika,— und dem General-Consul Gorissen in Hamburg, in Rücksicht auf ihre treuen und uneigen- nützigen Dienste, bas Commandeurkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens;— 18. Sr. Exc. dem wirklichen Geheime— rath und ersten Präsidenten des Oberappellations- und Cassauonsgerichts Dr. Hohn das Commandeurkreuz 1. Cl. desselben Ordens— und am 22. März dem königlich! niederländüchen Staaksbeamten v. Rosenberg die goldene Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst ꝛc. IX. Ermächzigung zur Annahme fremder Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller— gnädigst geruht: am 10. Febr. der Freifrau Kathacing van der Capellen, geb. van Bynkershock van Hoogstragten, zu Darmstadt die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihr von S. M. dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Verdienstkreuzes mit der goldenen Krone,— 15. März dem Advocat- Anwalt Dr. Jung zu Mainz die C mächnaung zur Annahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem Kaiser von Oesterreich verliehenen Ritter— kreuzes des Franz Joseph-Ordens— und am 19. März dem Generalstaalsprocurator in Pension Geheimerath Dr. Seitz, dermalen zu Aschaffenburg, die Erlaubniß zur Aunahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem Könige von Sachsen verliehenen Comthuskreuzes 1. Classe des königlich sächsischen Albrechts. Ordens zu ertheilen. X. Dienstnachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 19. Febr. den Substituten des Ober- Staatsanwalts bei dem Hofgericht der Provinz Oberhessen Dr. Klein zum Staatsanwalt bei dem Bezirks⸗ strafgericht Gießen,— 8. März den seitherigen Land— gerichtsdiener dei dem Landgerichte Vöhl Seng zum Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Beerfelden,— den seitherigen zweiten Landgerichtsdiener bei dem Land⸗ gerichte Ortenberg Bechtold zum zweiten Landgerichts— diener bei dem Landgerichte Friedberg,— den zweiten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Darmstadt Phil⸗ dius zum ersten Landgerichtsdiener bei diesem Land— gerichte,— den dritten Landgerichtsdiener bei dem Land⸗ gerichte Darmstabt Frohnhäuser zum zweiten Landgerichts⸗ diener bei diesem Landgerichte— und den seitherigen Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Biedenkopf Decß zum dritten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Darmstadt zu ernennen;— 16. den Landgerichts⸗Assessor bei dem Landgerichte Alsfeld Hempel in gleicher Eigenschaft an das Landgericht Schlitz zurückzuversetzen,— den Stadigerichts-Assessor bei dem Ssadtgerichte Gießen Hoffmann zum Landgerichts-Assessor dei dem Landgerichte Alsfeld und zugleich zum Richter bei dem Bezirkostraf⸗ gerichte Alsfeld.— den Landgerichts⸗ Assessor bei dem Landgerichte Altenstadt Oppecmann zum Stadtgerichts— Assessor bet dem Stadtgerichte Gießen zu ernennen— und den Landgerichte-Assessor bei dem Landgerichte Schlitz Suppes in gleicher Eigenschaft aan das Landgericht Nauheim zu versetzen;— 18. den zweiten Präsidenten des Ober— appellations⸗ und Cassalionsgerichts Dr. v. Hesse zum Präsidenten dieses Gerichtshofs, sowie zum wirklichen Ge⸗ heimerath mit dem Prädikate Excellenz zu ernennen;— am 20. März die Gerichts-Accessisten Weber aus Alzep, Falker aus Kastel und Krämer aus Mainz unter die Zahle; der Anwälte bei den Gerichten zu Mainz aufzunehmen, XI. Militärdienstnachrichten.(Dieselben beginnen mit dem 2. November 1865 und dürfen als bekannt ange— nommen werden, weßhalb deren Abdruck unterbleiben kannt) 4865 belctffend. 1800 5% Nr. 15 Ni. 10 — md 5. Bela Frier — Hessen. liche Regierun 1. Bekannte Innern vom 1.“ häligkitea! stalten verzog am 14. F. H. ber Hoͤchssse veröffentlichen Se Töncansalten We M. Daanmm Innen vom 2. Tage mi Pieuß bände digen Ja III. Bekan Finanzen vom zu bestüm men g. Nauheim künfte Nauheim“ zu fü, IV. Crthein der Großherzog Mayer, Mich findurgspatent Aäher eilaulerte dem Leber, jeboc bereits bekannter l, wätrend de I Secerdddd V. Daus allergnädigt g. Engagement ge am 20. M. 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