ch ei u zur a cbimpf, seere Wenzel. uicht. 867. A Sam stag den 1. Juni. M 65. Anzeiger für Oberhessen. 1 Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg. Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Amtlicher Theil. Verordnung, Vorkehrungen gegen ansteckende Thierkrankheiten, insbesondere gegen die Rinderpest betreffend. (Fortsetzung.) §. 8. Für den aus seuchenfreien Orten des Auslandes zulässigen Taneport von Robstoffen(F. 6. 3) gelten folgende Bestimmungen: A. Bezüglich der Einfuhr: 1) Der Transport darf nur auf Esenbahnen oder Wasserstraßen stattfinden; 2) bei den Transporten müssen de bestimmten Eintrittsorte und die Vorschriften in§. 4 eingehalten werden; 9 an diesen Eintrittsorten ist der vorschriftsmäßige Zustand der Roh- soffe zu controliren, und wenn derselbe nicht besteht oder auch nur bei tazelnen Stücken mangelhaft befunden wird, sofort die ganze Fracht zurück— z weisen; 4) wenigstens 12 Stunden vor der Ankunft muß von dem Letheiligten Anzeige an die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts ge— tracht werden, welche gegen die Gefahr einer Verschleppung der Krankheit teignete Anordnungen zu treffen hat; 5) vom Eintritts- bis zum Be— immungsorte dürfen keine Ausladungen stattfinden; Umladungen aber tur dann, wenn sie zur Weiterbeförderung auf der Eisenbahn- oder Vasserstraße unvermeidlich sind; 6) bei einer nothwendigen Umladung rid bei der Wegbringung von der Ausladungsstation darf Rindvieh— kespann nicht benützt werden und sind die etwa getroffenen Sicherungsmaß— geln zu beobachten; 7) die zu solchen Transporten benützten Wagen rüssen vor einer Verwendung zu Viehtransporten sorgfältig gereinigt werden. B. Bezüglich der Durchfuhr gelten die Bestimmungen des§. 7 B. —5, sowie§. 8 A. 1— 7. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der§§. 3, 4, 5, 6, 7 ind 8, durch Uebertretung der Anordnungen wegen Ein- und Durchfuhr, zurch Nichtbefolgung einer Zurückweisung oder Umgehung vorgeschriebener Stationen, sowie durch Unterlassung vorgeschriebener Desinfection werden, b nach Erheblichkeit des Falles, sowohl für den Einbringenden oder Transportanten, als den Empfangenden mit 10 fl. bis 100 fl. oder Ge⸗ ängniß von 7 bis 28 Tagen bestraft, sofern nicht höhere in dem Straf— esetzhuche angedrohte Strafen verwirkt sind. Das gegen die Bestimmungen in- und durchgeführte oder nicht zurückgebrachte Vieh wird getödtet, und benso wie andere eingebrachte Gegenstände durch Vergraben und be— jehungsweise Verbrennen unter polizeilicher Aussicht vernichtet. Eine Entschädigung findet in keinem dieser Fälle statt. §. 9. Wenn in einem Orte des nahen Auslandes oder in einem Orte des Inlandes der Ausbruch der Rinderpest amtlich oder in sonst uverlässiger Weise constatirt ist; so bilden ohne Weiteres alle im Umkreis on 3 Meilen(6 Stunden) gelegene, d. h. alle, 6 Stunden oder weniger zom Seuchenorte entfernte, Orte und Gemarkungen den nach Art. 1 des Hesetzes vom 22. Mai d. J. zu bezeichnenden Grenzbezirk(Seuchen- zrenzbezirk) und das betreffende Kreisamt hat alsbald und gleichzeitig nit der von dem Ausbruche der Krankheit an Unser Ministerium des Innern zu machenden Anzeige provisorisch durch besondere Bekanntmachung in jeder der betreffenden Gemeinden unter namentlicher Verweisung auf die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestim⸗ mungen und die eintretenden Folgen die Bildung dieses Grenz— oder(Seuchen⸗Grenz⸗) Bezirks bekannt zu machen, auch die mit ihren Gemarkungen an die Gemarkungen dieses Seuchengrenzbezirks an— oßenden den s. g. Binnenbezirk bildenden Gemeinden davon in Kenntniß zu setzen. Fällt der Grenz-(Seuchen⸗Grenz⸗) Bezirk in mehrere Kreise, so ist selbsverständlich in den betreffenden Orten eines jeden dieser Kreise das Erforderliche zu besorgen, indem das Kreisamt, welches zuerst die Kunde vom Ausbruche der Rinderpest in der Nähe ethält, dem benachbarten mit— betheiligten Kreisamte davon Nachricht zu geben hat. Im Zweifel an der Richtigkeit der Constatirung hat das Kreisamt die Absendung eines der bereits bezeichneten thierbeilkundigen Commissäre der Ober-Medieinal-Direction zur näheren Insormation zu veranlassen, nach Befinden auch vorläufig den befreffenden Kreisveterinärarzt an Ort und Stelle zu senden. §. 10. Zugleich mit der Bekanntmachung der Bildung des Seu— chengrenzbezirks treten die Bestimmungen der Art. 2, 9, 11, 12 des Ge— setzes vom 22. Mat d. J. in Wirksamkeit und sind alsbald folgende An— ordnungen zu vollziehen: 1) das betreffende Kreisamt hat, wenn nicht schon in dem Scuchen⸗Grenz⸗Bezirk ein Kreis- oder practischer Veterinär- Arzt stationirt ist, zu veranlassen, daß ein solcher alsbald seinen Aufent⸗ halt in einem der Orte dee Seuchen-Grenz-Bezirks nimmt. Ist in dem be— treffenden Kreise ein solcher wohnhaft, so hat dieser der desfallsigen Auf- forderung des Kreisamts alsbald Folge zu leisten; ist ein solcher im Kreise nicht vorhanden und ein außerhalb desselben in der Nähe wohnender Ve— terinärarzt nicht alsbald zu erlangen; so hat das Kreisamt zu veranlassen, daß die Ober⸗Medieinal⸗Direction einen benachbarten Kreisveterinärarzt, oder nach Art. 12 des Gesetzes vom 22. Mai d. J. einen practischen Ve⸗ terinärarzt beauftragt, sich alsbald in den Seuchen-Grenz⸗Bezirk temporär niederzulassen. Derselbe hat diesem Rufe auf der Stelle zu folgen.— 2) Das Kreisamt hat zugleich behufs besserer Ueberwachung der erlassenen Bestimmungen und getroffenen Anordnungen in jedem Orte eine Aufsichts⸗ commission zu bestellen, deren Zahl je nach Größe der Orte zu bestimmen ist und mindestens aus 3 Ortsvorstandspersonen bestehen muß, zu welchen stets der Bürgermeister oder der Ortspolizeibeamte, wenn dieses der Bür— germeister nicht selbst ist, gehören soll. Diese Commission hat alsbald nach dem anliegenden Formulare den Bestand der betreffenden Viehgattungen in jeder Hofraithe aufzunehmen und diesen Stand alle 8 Tage zu revi⸗ diren. Bei dieser Commission ist jeder Ab- und Zugang, im Fall eines Zugangs zugleich der Ort der Herkunft des Stücks, don dem Besitzer an⸗ zuzeigen. Haben unbefugte oder verheimlichte Ein- und Ausführungen stattgesunden, so ist alsbald der Verwaltungsbehörde Anzeige zu machen, welche die polizeigerichtliche Bestrafung der Uebertretung oder Verheim⸗ lichung zu veranlassen hat. Der bestellte Veterinärarzt hat von Zeit zu Zeit nach Anleitung dieser Aufnahmen nicht bloß eine Revision des Standes vorzunehmen und etwa entdeckt werdende Abweichungen zur Anzeige zu bringen, sondern sich auch überhaupt von dem Gesundheitszustande aller Thiere zu überzeugen.— 3) Es ist, gleichviel ob bereits eine Grenzsperre gegen das Ausland be⸗ steht oder nicht, bekannt zu machen: a) daß in diesen Grenzbezirk aus⸗ (nach§. 3) als verseucht erklärten Lendern oder Landestheilen weder eingeführt noch durch denselben geführt werden dürfen, gleichviel woher der Transport stammt, oder wohin er bestimmt ist: 4) Hausthiere jeder Art mit Ausnahme der Pferde; 5) thierische Rohstoffe und Abfälle(von Rindvieh, Schafen, Ziegen, Schweinen und Federvieh;) c) Raubfutter⸗ stoffe und Streumaterialien; d) Lumpen, gebrauchte Stallgeräthe und An⸗ spanngeschirre, sowie gebrauchtes Lederzeug, getragene Kleider und gebrauchtes Schuhwerk, insofern diese Gegenstände für den Handel bestimmt sind; b) daß in dem ganzen Umfange des Seuchen⸗Grenz⸗Bezirks keine Viehmärkle abgehalten werden dürfen und daß alle nach Gewohnheit öfter oder zu bestimmten Zeiten an gewissen Orten stattfindende Zusammenkünfte von Käufern und Verkäufern, Händlern und Maklern zum Bebuf des An⸗ und Verkaufs aufgetriebener Thiere der unter a) 4) bezeichneten Gattun⸗ gen zu unterbleiben haben; e) Ebenso ist das Austreiben von Rind- vieh auf Weiden zu untersagen, sowie dasjenige der Schafheerden und Ziegen in diejenigen Theile der Gemarkungen, für welche und solange es nicht durch die Polizeibehörde nach Anhörung des Veterinärarztes gestattet ist; d) Der Handel mit Rindvieh, überhaupt der Transport von Rind— vieh, Schafen und Ziegen in dem Grenzbezirke und aus demselben ist untersagt; nur ausnahmsweise darf jener mit Schlachtvieh oder zu dem als nothwendig nachgewiesenen Ergänzung des Viehstandes unter Aufsicht der Behörde stattfinden. In diesem Fall ist der Transport mit einer Bescheinigung der Orts- polizeibehörde zu versehen, in welcher der Gegenstand des Transports mög- lichst genau bezeichnet und zugleich bezeugt wird, daß in dem Orte der Ausfuhr keinerlei Krankheit unter der betreffenden Viebgattung herrscht und seit mindestens sechs Wochen eine solche nicht vorgekommen sst. Ein solches Attest behält nur während der genau darin zu bezeich- nenden Zeit Gültigkeit und muß von dem Transportanten, im Falle der Ablieferung des Viebes, an den Bürgermeister des Bestimmungsorts, an— dernfalls aber wieder an den Aussteller sogleich abgeliefert werden. Ebenso darf der Handel mit Rauhsutter, Streumaterialien und Dün— ger nur im Falle dringenden wirthschaftlichen Bedürfnisses unter Ausfsicht der Behörde stattfinden; e) Personen, welche von Außen herkommen und von denen bekannt oder anzunehmen ist, daß sie in verseuchten Orten ge— wesen oder mit Thieren aus solchen Orten in Berührung gekommen sind, müssen sich unter polizeilicher Aassicht desinficiren lassen; k) Alle Hunde, mit Ausnahme der Hirten-Hunde während des Gebrauchs, sind anzulegen, sowie alle Katzen einzusperren. Die frei herumlaufenden Hunde und Katzen N N 1 sind zu tödten; g) Im Umkreis einer Stunde vom Seuchenorte ist auch das Federvieh eingesperrt zu halten, im Uebertretungsfalle aber zu tödten.— 4) Es ist sodann zur allgemeinen Nachachtung Folgendes zu veröffentlichen: a) jede Erkrankung, sowie der Tod eines Stücks Rindvieh, eines Schafes oder einer Ziege, welche nicht aus äußerer Verletzung ent— standen, sind als unter verdächtigen Umständen erfolgt zu betrachten und der Besitzer ist verpflichtet, davon ohne Verzug dem Bürgermeister oder dem Ortspolizeibeamten, wenn der Bürgermeister dieses nicht selbst ist, Anzeige zu machen; b) Dieselbe Verbindlichkeit haben, sofern und sobald sie von einer Erkrankung oder einem Sterbfalle Kenntniß erhalten, die Gemeindehirten und Gemeindefasselwärter, die Mitglieder der nach Satz 2 gebildeten Commission, sowie die übrigen, in§. 31 dieser Verordnung näher angegebenen Aufsichtspersonen.— 5) Sobald der Bürgermeister (Ortspolizeibeamte) hierdurch oder auf sonstige Weise Kenntniß von einer Erkrankung oder einem Sterbfalle erhält, hat er alsbald erforderlichen Falls durch Expressen, dem betreffenden Kreisamte die erforderliche Anzeige zu machen, sowie den nächstwohnenden Kreis⸗ oder practischen Veterinärarzt zu berufen, sofort einstweilen darauf zu sehen, daß bis zu dessen Erscheinen das erkrankte Thier unter Verschluß gehalten und womöglich allein gestellt wird, bei eingetretenem Tode aber der Cadaver unberührt und unter Ver- schluß bleibt, oder besonders bewacht wird. Der berufene Veterinärarzt hat sofort den Befund unter Beifügung seines Gutachtens zur Kenntniß der Verwaltungsbehörde zu bringen und die Ortspolizeibehörde hat darüber zu wachen, daß die vom Arzte getroffenen Anordnungen genau befolgt werden.— Sobald die unter 1—4 vorgeschriebenen Maßregeln angeordnet Grenz⸗Bezirks Schätzungscommissionen zu bestellen, welche bestehen sollen:] aus dem betreffenden Veterinärarzte, aus einem vom Kreisamte zu ernen⸗ nenden Metzger, aus einem intelligenten, von dem Ortsvorstande des Hauptorts des Schätzungsbezirks vorzuschlagenden Landwirthe. Der erstgenannte wird durch Verweisung auf seine Dienstpflicht, dir beiden andern aber werden vom Kreisamt mittelst körperlichen Eides auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Berufs verpflichtet. 0 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des§. 10 von Seiten der Behörden, der Ortsvorstände und der übrigen zu amtlichen Verrich tungen bestellten Personen werden diseiplinarisch geahndet. Uebertretung anderer Personen verwirken den unter Umständen begründeten Ansprus auf Entschädigung und werden bestraft: 1) bei Uebertretung der Bestim mungen des Satzes a) mit 10 bis 100 fl. oder 7—28 Tagen Gefäng⸗ 0 15 bei Uebertretung der übrigen Bestimmungen des F. 10 mit 2 bis Im Falle der Uebertretung der Bestimmungen unter b) c) d) und bei dem Verdacht einer bereits erfolgten oder drohenden Ansteckung kann, neben der Verurtheilung in die verwirkte Strafe überdies auf Antrag dig Veterinärarztes von dem Kreisamte die Tödtung der betreffenden Thien und die Vernichtung der leblosen Gegenstände verfügt werden. Ein Entschädigungsanspruch findet in diesem Falle nicht statt. In Fällen, in welchen der Natur der Sache nach die polizeigericht⸗ liche Bestrafung nicht abgewartet werden kann, namentlich im Falle von Widersetzlichkeit gegen den Vollzug vorgeschriebener Anordnungen oder Maßregeln, hat die betreffende Polizeibehörde, nöthigen Falls mittelst An⸗ und getroffen sind, hat das Kreisamt für kleine Abtheilungen des Seuchen— (wendung polizeilicher Gewalt den Vollzug zu bewirken. (Forts. folgt.) Hessen. Darmstadt, 28. Mai. II. Kam⸗ mer. Von den weiteren Beschlüssen heutiger Sitzung tragen wir noch nach: Die Ablehnung des Baues eines 3. Stocks auf das Gießener Gymnasium, wogegen die Erbauung eines wei⸗— teren Krankensaals in dem Correctionshaus dahier und die eines besonderen Krankenhauses in dem Correctionshaus zu Dieburg, nach längerer Ver⸗ handlung, aus Humanitäts⸗Rücksichten bewilligt wird. Die Erbauung eines Bezirks gefängnisses zu Oppenheim wird aus finanziellen Gründen abgelehnt; dagegen 17,400 fl. für den Bau eines Bezirksgefängnisses zu Worms, in dem das pen⸗ solvanische System versuchsweise eingeführt werden soll, unter der Bedingung bewilligt, daß die Stadt Worms den Bauplatz unentgeldlich abgebe und das Gebäude sogleich zur Aufnahme der Gefangenen des Pfeddersheimer Bezirks diene. Der Neubau des Bezirksgefängnisses zu Butzbach wird abgelehnt und hierauf die nächste Sitzung auf kommenden Freitag anberaumt. — Der„Frankf. Ztg.“ wird von hier ge⸗ schrieben: Nachdem in den letzten Tagen mehrere Hauptleute ihre Penstonirung erhielten, haben auch vier Staabsofficiere ein Pensions⸗Gesuch eingereicht, es befindet sich unter denselben eine in Folge der Ereignisse des letzten Feldzugs viel fach genannte Persönlichkeit, und soll, wie man vernimmt, das Pensionsnachsuchen in Folge eines dem Betreffenden von hoher Stelle zugekommenen Winks, eingereicht worden sein. Mit der Er⸗ ledigung dieser Pensionsgesuche, die wohl demnächst bevorsteht, können die in den ketztenßb Monaten wahr- haft massenweise vorgekommenen Pensionirungen, als für längere Zeit beendigt betrachtet werden. S. Gießen. Bei allem dem Guten, was der neue Fahrplan der Main⸗Weser⸗Bahn bietet, lassen sich doch auch bedeutende Schattensciten da · rin auffinden. Vorerst beanspruchen alle Züge, mit Ausnahme der Schnellzüge, für die noch im · mer Retourbillete nicht ausgegeben werden, eine längere Fahrzeit, als der alte Plan vorschrieb. Der Grund liegt darin, daß alle Züge, auch die sogenannten Personenzüge, welche übrigens um kein Haar besser sind, als die gemischten, Güter mit befördern. So war es uns kürzlich verstattet, einen Zug mit 5 Personen⸗ und 18 Güter⸗Wagen zu sehen— der Fahrplan, bei dem wir Aufschluß suchten, nannte ihn Personenzug und zwar ohne Güterbeförderung. Sodann ist die Anordnung, daß bei den Schnellzügen Billete III. Classe nur von und nach den End⸗ und Uebergangsstationen ausgegeben werden, zwor eine Neuerung, jedoch keine dem Publikum dienende Verbesserung, und erweist sich als eine für das reisende Publikum sehr lästige und zu vielen Beschwerden führende Einrichtung. Außerdem ist die Vertheilung der Züge für viele Stationen eine höchst ungünstige. So hat man in Gießen des Morgens vor 8 Uhr 20 Minu— ten 5 mal Gelegenheit, nach Frankfurt zu fahren, dann aber wieder keine von 11 Uhr 45 Minuten bis 5 Uhr 25 Minuten, denn daß die Direction der Bahn dem Publikum zumuthet, sich dem um 2 Uhr 45 Minuten abgehenden Güterzug anzu⸗ vertrauen, können wir schlechterdings nicht glau⸗ ben, indem der genannte Zug die Strecke Gießen⸗ Frankfurt in nur 4 Stunden und 5 Minu⸗ ten zurücklegt. Sein Maximum von Geschwin⸗ digkeit erreicht dieser Zug auf der Strecke Nauheim⸗ Friedberg. Er bedarf nämlich von seinem Abgang in Nauheim(4 Uhr 13 Minuten) bis zum Ab⸗ gang in Friedberg(4 Uhr 46 Minuten) 33 Minu- ten, also einen Zeitraum, in welchem man den Weg bequem zu Fuß zurücklegt. Somit ist den Bewohnern Gießen's jede Gelegenheit benommen, Franksurt noch Nachmittags zu besuchen. Sehr zu wünschen möchte deßhalb sein, wenn diesen Uebelständen in geeigneter Weise abgeholfen werden könnte, und es namentlich möglich würde, in den Nachmittagsstunden von Gießen aus früher und rascher als jetzt nach Frankfurt zu gelangen. * Gedern. Graf Rudolph zu Stolberg⸗ Wernigerode ist am 26. d. Mts. nach längerem Brustleiden dahier verschieden. * Worms. Die diesjährige Hauptversamm⸗ lung des evangel. Vereins der Gustav-Adolf⸗ Stiftung findet nach einer Bekanntmachung des Centralvorstandes am 27., 28. und 29. August dahier statt. Preußen. Berlin. Der„Kreuzzeitung“ zufolge sind die Nachrichten auswärtiger Blätter über ein betreffs des Privatvermögens des Ex⸗ königs von Hanno ver erzieltes Arrangements völlig grundlos. — Der König wird in Paris den Kaiser persönlich zu einem Gegenbesuch einladen. — Bon den 1212 Städten der preußischen Monarchie haben nach der Zählung von 1864 nur 4 Städte über 100,000 Einwohner: Berlin 632,749, Breslau 163,919, Köln 122,162 und Königsberg 101,507. 11 Städte haben zwischen 50— 100,000 Einwohner: Danzig 90, 334, Hannover 79,649, Frankfurt a. M. 78,177, Stettin 70,759, Magveburg 70,17, Aachen 64,511, Elberfeld 62,088, Barmen 59,544, Crefeld 53,421, Posen 53,383 und Altona 53,039; 100 Städte zwischen 10—50,000 Ein- wohner, 123 zwischen 6— 10,000 Einwohner, 600 von 2000— 6000 Einwohner und 374 unter 2000 Einwohner. Würtemberg. Stuttgart. Die vierte Versammlung deutscher Turnlehrer wird den 2. und 3. August d. J. dahier abgehalten. Anmeldungen zur Theilnahme sind an Professor Dr. O. Jäger in Stuttgart zu richten. Oesterreich. Aus Wien wird vom 28. d. telegraphisch gemeldet: Der Adreßentwurf des Herrenhauses erklärt, das Haus trete de begonnenen Ausgleichsaction der Regierung nich entgegen, aber nur deßhalb, weil die Macht der vollendeten Thatsache jetzt jeden andern We ausschließe. Der Adreßentwurf des Abgeord⸗ netenhauses verlangt die Beseitigung des Concordats. — Nach der„Presse“ haben Frankreich und Rußland, veranlaßt durch die Niederlage Omer Pascha's auf Kandia, eine identische Note an die Unterzeichner des Pariser. Friedensvertrags ge richtet, dieselben zu einem Collectivschritt bei der Pforte zu Gunsten der Candioten zu bewegen. Der Notenentwurf schlägt die allgemeine Ab. stimmung vor. Nußland. Petersburg. Der Kaiser ist am 29. d. um 12½ Uhr Nachts nebst Ge⸗ folge von Zarskoe Selo auf der Warschauer Bahn mittelst eines Extrazuges ins Ausland ab⸗ gereist. Amerika. Newyork. Die neuesten De⸗ peschen lauten: Mexikanische Zeitungen melden als positiv die am 15. Mai erfolgte Einnahme Queretaros und die Gefangennahme des Kaisers sowie der Generale Meja und Mi⸗ ramon.— Das Journal von San Luis de Potost meldet die Erschießung des Exkaisers Maximilian und dessen Offiziere auf Befehl des Präsidenten Juarez. 8. Fauerbach bei Friedberg. Unter allen Veran⸗ staltungen der landwirthschaftlichen Vereine zur Hebung der Landwirthschaft, und somit auch des Volkswohlstandes, ist wohl keine praktischer und in's Leben eingreifender, als das Institut der Wanderlehrer. Ganz besonders zu empfehlen ist die Einrichtung, wie sie von unserem landwirthschaftlichen Provinzial⸗Verein für Oberhessen zu⸗ nächst im Kreise Friedberg getroffen wurde. Der Wander lehrer hier, Herr Pr. Henkelmann aus Friedberg, be“ gibt sich in jeden einzelnen Ort des Kreifes, begeht mit den Vorständen und einigen Oekonomen des Oles die Gemarkung, besichtigt die Bodenarten, Bestelluntzs⸗ methode und deren Erfolge, die Wiesen und Obsibaum⸗ pflanzungen, begibt sich in die Viebställe, nimmt die Mist stätten ꝛc. ꝛc. in Augenschein, erkundigt sich überhaupt na den ganzen landwirthschaftlichen Verbältnissen eines Ortes und nimmt hierüber mit den Gemeinde ⸗Vorständen ein Protokoll auf. Tiese Protokolle sollen später zusammen⸗ gestellt und zu einer Darsiellung der volks⸗ und lande wirihschaftlichen Verhälinisse des ganzen, Kreises benutzt werden. Nach Besichtigung der Gemarkungs⸗Verbältnisse, Aufzeichnung des Protokolls. was einen Lag in Anspruch nimmt, Wilden nun sämmitliche Ortsangehörigen durch die Schelle zu einer Versammlung berufen und zwar zu einer Stunde, wo die Arbeit nicht abhält und Jeder erscheinen kann. Es ist dieß besonders wichtig, indem der Landbe⸗ wohner gewöhnlich nicht die Zeit hat und sich häufig auch geuirt, Versammlungen zu besuchen, welche in einem an⸗ deren, als seinem Wohnorte abgehalten werden und gae oft den Weg und die Unkosten scheut. Vor der versammelten Gemeinde werden nun Wander⸗ lehrer⸗Vorträge gehalten, die landwirthschaftlichen Vechälk⸗ nisse der Semarkung besprochen, auf vorgefundene Mängel, wünschenswerthe Verbesserungen, bessere Betriebseinrich⸗ tungen und überhaupt auf die Fortschritte im landwirth⸗ Miliorationen zucht und Fütte bespochen Ute pft wurde. 009 iche den eine gut et, gar Zum Schluß er Herrn Dr. Her dung dennen mag, welchen er! Besuch bald wies im Lauft dies besuchen und da wir Allen, welch Vortrage beizus zeugt, daß dasel sein, noch man und bestiedigten Frankfurt nommene Per Monats Auguf ˖ 1016 das Ni Auswahl un 1356 Da Staats · von der Rezler „Golte Grosse von übe Beginn der 7 Vostat ein „ 6 baftlichen Gewerbe aufmerksam gemacht und durch Ein⸗ echtung wissenschaftlicher und volkswirthschastlicher Grund— atze ein eichtigeres Urtheil und besseres Verständniß an- edahnt. Dieser vortheilhaften Einrichtung und dem be Inderen Talent des Herrn Dr. Henkelmann durch anzie— enden, populären und überzeugenden Vortrag das Inte— eisse der Leute für Verbesserungen rege zu machen, ist es uzuschreiben, daß diese Versammlungen so zahlfeich und erne besucht werden. Gar viele Leute auf dem Lande aben noch nie einen Vortrag über Landwirthschaft gehört, s geht ihnen ein Licht auf, sie sehen, daß man Etwas uch anders und besser machen kaun, dae Interesse ist an⸗ zeregt, sie sprechen jetzt lieber davon und lesen auch gerne was darüber und so ist der Grund zu einer segensreichen Fortentwickelung gelegt. Am 18. d. M. hatten wir bier das Vergnügen, einen Wander⸗Vortrag des Herrn Dr. Henkelmann zu hören, nachdem sich derselbe Tags zuvor von dem Stand der zandwirthschaft in unserem Orte genau informict hatte. Der Vortrag dauerte von Abends 8 bis 12 Uhr und eine ahlreiche Versammlung börte mit der gespanntesten Auf⸗ nerksamkeit zu. Zuerst verbreitete sich Herr Dr. Henkel⸗ nann über die gegenwärtige Lage der Landwirthschaft und über die Richtung, welche die landwirthschaftliche Pro— vuction für die Zukunft zu nehmen habe. Sodann ging r zur speciellen Besprechung der landwirthschaftlichen Zerhältnisse der Gemarkung über, wobei der Boden, die Bodenbearbeitung und Ackerwerkzeuge, Anlage von Jewannwegen, die nätürlichen und künstlichen Dünger, Meliorationen, Pflanzenbau, Wiesenverbesserungen, Vieh⸗ ucht und Fütterung, Bullenhaltung, Obstbau ꝛc. dc. vesprochen und Alles mit schätzenswerthen Belehrungen derknüpft wurde. Zuletzt empfahl Herr Dr. Henkelmann noch recht warm die Gründung einer Fortbildungsschule ür die entlassene Schuljugend und schilderte die üblen Folgen des Sichselbstüberlassens derselben und den Segen, zen eine gut organisirte derartige Anstalt bringen würde. Zum Schluß sprach noch Herr Bürgermeister Holler Herrn Dr. Henkelmann im Namen der ganzen Versamm⸗ ung seinen innigsten Dank aus für den herrlichen Vor⸗ rag, welchen er uns gehalten und wünschte, daß er seinen Besuch bald wiederholen möge. Da Herr Dr. Henkelmann im Laufe dieses Sommers noch viele Orte unseres Kreises vesuchen und daselbst Vorträge halten wird, so empfehlen wir Allen, welchen Gelegenheit geboten wird, einem solchen Vortrage beizuwohnen, es doch ja zu thun, und sind über⸗ zeugt, daß daselbst Diejenigen, welche glauben, voran zu kein, noch manches Neue und Beherzigenswerthe hören ind befriedigt nach Hause gehen werden. Frankfurt. Der für den Herbst in Aussicht ge⸗ iommene Pferdemarkt ist auf die letzten Tage des Monats August festgesetzt. Derselbe wird sich somit an die Renntage des rheinischen Rennvereins anschließen. Zu den Rennen selbst ist bis jetzt schon eine nicht unbebeutende Anzahl Pferde angemeldet. Bockenheim. Ein junges Mädchen von hier, die Tochter achtbarer Eltern, ging letztes Jahr nach Paris zu Verwandten in der Absicht, eine Stelle zu suchen. In einem Stellegesuchbureau bot ihr eine reichgekleidete junge Dame, welche in eleganter Equipage angefahren war, einen Platz mit bedeutendem Salair in ihrem Hause an und forderte sie auf, ihr sogleich dorthin zu folgen. Das Mädchen willigte ein und ist seitdem— spurlos ver⸗ schwunden. Die Inhaberin des Bureau's will die Dame nicht kennen. Da die kurz nach dem Vorfall auf Anzeige der Verwandten erfolgten Nachforschungen der Polizei vergeblich waren, so hat sich der preußische Gesandte neuerdings an die Regierung mit der Bitte gewandt, die Nachforschungen wieder aufzunehmen, deren Resultat nun zu erwarten steht. Die Entführung des Mädchens geschah im letzten Herbst und gelangten im Laufe des Winters mehrere anonyme Briefe, von unbekannter Hand, aus Paris an die Eltern, in welchen das Befinden ihrer Tochter als befriedigend bezeichnet wird. B. Gießen. Vor einigen Tagen wurden durch einen anständig gekleideten Menschen, welcher sich als Kaufmann ausgab, zwei prachtvoll gewirkte, werthvolle Shawls zum Verkauf ausgeboten, und zwar die eine zu 20 Thlr. die andere zu 16 Thlr. Denjenigen Leuten, welche seine Befugniß zum Verkaufen beanstandeten, zeigte er eine in bester Form sich befindende Legitimation vor, so daß es ihm in der That gelang die eine derselben loszuschlagen. Der Herr Schwindler hatte übrigens noch zu guter Zeit unsere Stadt verlassen und sich so den Augen der Polizei, welche unterdessen von dem Diebstahle in Kenntniß gesetzt worden war, zu entziehen gewußt. Allen Interessenten widmen wir die erfreuliche Nach⸗ richt, daß unser in Sachen des Armenvereins jüngst veröffentlichter Aufruf einen überraschenden Erfolg gehabt hat, indem nicht weniger als 57 neue Mitglieder dem Vereine beigetreten sind. Indem wir allen denselben herz⸗ lichen Dank dafür sagen, daß sie uns aufs Neue die Wahr⸗ heit des Wortes:„Bittet so wird euch gegeben“ haben erfahren lassen, hoffen und wünschen wir, daß ihr Beispiel die unserer Sache noch ferne Stehenden zu gleicher Oeff⸗ nung ihrer Herzen und Hände veranlassen möge. Zugleich beinerken wir, daß alle Vereinsmitglieder, welche noch nicht mit einem Anschlagschild versehen sind, dasselbe auf Ver- langen von dem Collecteur Stemmler bei seinem nächsten Rundgang erhalten können Friedberg, 25. Mai 1867. Für den Vorstand: Steinberger. Telegraphischer Bericht. Mitgetheilt von Chr. Hecht in Friedberg, Spec.⸗Agent Das Hamburger Postdampfschiff Hammonia, Capt. Ehlers, welches von New-Hork am 18. Mai abging, ist nach einer außergewöhnlich schnellen Reise von 9 Tagen, Stunden wohlbehalten in Cowes angelangt und hat, nachdem es daselbst die für England und Frankreich be⸗ stimmten Passagiere und Posten gelandet, unverzüglich die Reise nach Hamburg fortgesetzt. Dasselbe bringt 287 Passagiere, 750 Tons Ladung, 461,432 Dollars Contanten und 42 Briessäcke. Das Amerikanische Postdampfschiff der New⸗Hork und Bremer Linie Western- Metropolis, Capt. W. Weier, trat am 25. Mai wiederum eine Reise via Southamton nach New-Vork an und hatte außer einer starken Brief- und Packetpost 976 Passagiece an Bord. Das Bremer Postdampfschiff des Norddeutschen Lloyd Bremen, Capt. Neynaber, trat am 25. Mai wiederum eine Reise via Southamton nach New-York an und hatte außer einer starken Brief- und Packetpost 592 Passagiere und 200 Tons Ladung an Bord. Von den Passagieren reisen: 4 Erwachsene, 1 Kind in I. Cajüte oberer Salon; 40 Erwachsene, 1 Kind, 1 Säugling in I. Cajüte unterer Salon; 478 Erwachsene, 51 Kinder, 17 Säuglinge im Zwischendeck. 5 Das Bremer Postdampfschiff Hermann, Capt. W. H. Wenke, welches am 11. Mai von Bremen abging, ist nach einer glücklichen Reise von 11. Tagen wohlbehalten angekommen. Lokalgewerbverein. Sitzung Samstag den 1. Juni, Abends 8 Uhr. Tages⸗ zung mstag 3 8 Tag ordnung: Rechnungsabhör, Aufstellung des Voranschlags und Wahl des Vorstandes. Der Vorstand. Ein ordentlicher Junge 1344 wird in die Lehre gesucht bei J. M. Stöckel, Bürstenmachermstr., Fahrgasse 17, Frankfurt a. M. Verloren 1358 wurde am 29. Mai auf dem Burgwall eln schwarzes Schleterchen. Der redlsche Finder wolle das⸗ selbe bei der Exped. d. Bl. abgeben. Strohhüte, 1016 das Neuste für diesen Sommer, in großer Auswahl und zu sehr billigen Preisen bei Heinrich Diehl, usagasse. 1356 Das Spiel der Neuen Mailänder Staats- Prämien- Obligationen ist von der Grossherzogl. Hessischen Renlerung gestattet. „Gottes Segen bei Cohn* Grosse Capitalien-Verloosungen von über 2 MIII. 600, 000 Mark. Beginn der Ziehung am Aten und 1Aten Juni A. J. Nur 2 Thaler kostet ein halbes Staats- Original- Loos und 4 Thaler ein Ganzes(keine Promessen) aus meinem Debit und werden solche gegen frankirte Einsendung des Betrakes, oder gegen Postvorsehuss, selbst nach den entferntesten Gegenden von mir versandt. Es werden nur Gewinne gezogen. Die Haupt-Gewinne betragen Mark 250,000 150,000— 100,000— 50,000— 2 3 25,000— 2 1 20,000, 2 2 15,000 2 12500, 22 10,000, 12 7,500, 5 à 5000, 7 à 3750, 95 à 2500, 5 à 1250, 115 3 1000, 5 à 750, 120* 500, 235 à 250, 10600 à 117 Mark u. 8. w. Gewinngelder und antlilehe Zie- hunmgslisten zende nach Entscheidung brompt und verschwiegen. Meinen Interessenten habe allein in Deutschland die allerhöchsten Haupttreffer von 300,000, 225,000, 18 7,500, 152,500, 150,000, 130,000, 125,000, 103,000, 100,000 u. s. w. ausbezahlt. Laz. Sams. Cohn in Hamburg, Bank- und Wechselgeschäft. Ein braver Junge 1236 kann zu Pfingsten in die Lehre kreten bei Heinrich Diehl, dpellgehülfe. Bäckerci⸗Verkauf. 1357 In der Nähe bei Frankfurt ist eine seither mit bestem Erfolg betriebene Bäckerei, nebst neuem Wohn- haus und Oekonomie Gebäude, unter günstigen Be⸗ dingungen billig zu verkaufen. Näheres unter Nr. 1357 bei der Exped. d. Bl. * 1 f 5 N Versteigerung. 1347 Eine beinahe noch ganz neue Einrichtung einer Dampfbrennerei, bestehend in J Apparatkesseln, 3 192 Maas haltend, Desgleichen, 37½ 3 4 Desgleichen, 37¼ 1— 1 Wasserreservolr, 60 77 7 1 Wasserfäßchen, 40 5— 1 Küblfaß, 220„ 1 ö 1 Branntweinständer, 28 Maas haltend, ö 3 Maischbütten, à 200„„ 1 Vormaischbütte, 205 1 10 3 Satzkübel, N a 10„ Kartoffelmühle und Malschpumpe können unter vor⸗ theilhaften Bedingungen verkauft werden. Nähere Auskunft ertheilt Ober⸗ Mörlen. Jacob König V., Gaftwirth. Geschäfts⸗ Empfehlung. 1361 Einem geehrten Publikum, sowie allen Kunden meines seligen Vaters mache ich ergebenst die Anzeige, daß ich mein Geschäft als Weißbinder eröffnet habe und daß ich in dieses Fach einschlagende Arbeiten bestens und zur Besriedigung Aller, welche mir ihr Zutrauen schenken, herstellen werde. Ober⸗Wöllstadt. Franz Joseph Ullrich. Einen Acker, im Wartfelde gelegen, hat in Auftrag zu ver⸗ Adam Engel, Bäckermeister. Butzbach. 1364 Ich werde vom 3. Juni bis 24. Juni verreist sein. Doctor Melchior. 1362 kaufen place sngav zs nia gen gg Ieh ee eee n eee en ne golch uus ꝙau pia r aun une u. dab mn uod jqo r„die ku in cu oog naiqk u, Ji sun na 81g lg 1423 aun c e eee nd ene ne zuvꝗ usgntieg us ui neu ung een en ee ehe ene en e eee b aun qudz in ꝙοneo di uud Saunas ind ini ng ihm ane en e e eee eg zu, qs nt mum uszu sas bug us ng h erh pu gz ue eee e gun n une ene enz 1. J Hi ond c sie nachm raus zins gn dq ing odd Jaun 8 ee nt eee een eng et! Geschästs- Empfehlung. 1363 Ich deehre mich biermit anzuzeigen, daß ich mich als Frucht- und Mehlbändler dahter niedergelassen habe und mit allen in dieses Fach einschlagenden Artikeln versehen bin. Ich werde stets bemüht sein, meine ver⸗ ehrien Kunden prompt und reell zu bedienen. Friedberg den 28. Mai 1867. Levi Kaufmann, Frucht- und Mehlhändler, Usagasse, neben Herrn CTonditor Rauch. Mobiliar⸗Versteigerung. 1273 Wegen veränderter häuslicher Einrichtungen sollen Donnerstag den 6. Juni, Morgens 9 Uhr, in dem v. Lö w'schen Pause in der Burg nachverzeichnele No biliar⸗Gegenftände, als: 1 Schreibsekretät, 2 Sophas, 12 gepolsterte Stühle, 4 dergl., Sessel, Kommoden, Tische aller Art, große und keine Spiegel, Betissellen und Bettwerk, Schränke. Pappekaslen, Porzellan, Glas, Haus und Küchen⸗ geräth, Waschbütten ze. öffentlich, freiwillig, gegen gleich baare Zahlung au den Melstbietenden verstetgert werden. Frtedberg ven 21. Mai 1867. In Auftrag Foucar. Mädchen ⸗Institut zu Friedberg. 1289 Die öffentliche Prüfung des 50 idchen⸗Instituts findet Freitag den 31. Mai und Samstag den 1. Juni von 8— ½12 Uhr Morgens und von 2—4½ Uhr Nachmittags im Realschulgebäude, der Schlußaktus Montag den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr, im Saale des Hotel Trapp statt. Indem ich die Eltern und Freunde der Schule zum Besuch dieser Feierlichkeiten ergebenst einlade, mache ich zugleich bekannt, daß mit dem Beginne des neuen Schuljahres am 24. Juni die Stelle einer Französin wieder besetzt sein wird. Anmeldungen neuer Schülerinnen nehme ich während der Ferien entgegen. Zinßer Elise Bech stein, Putz⸗& Modewaaren⸗ Handlung, 1240 empfiehlt zur gegenwärtigen Saison ein gut sortirtes Lager von Herren- und Damenstrohhüten, eine große Auswahl der neuesten Sonnenschirme, gestickte Kragen& Manschetten, gestickte Tascheutücher Glace, Filet und fil d'écosse Handschuhe, überhaupt alle in dieses Fach einschlagende Artikel. Garnirte runde Damenhüte sowie Capot⸗Hüte stehen immer zum Verkaufe bereit. A. Maaß in Friedberg, nächst dem Rathhause, im Hause des ub H. Gonder, 1108 empfiehlt sein auf's Neuste assortirtes Lager von Gold- und Silberwaaren zu den billigsten Preisen. Gold- und Silber-Repaturen werden schnell und gut gemacht. Reellste Bedienung. Geschäfts Uebertragung. 1346 In bester Lage in Fraukfurt o. M. befindliches Material- und Farbwaaren⸗ Geschäft ist umzugshalber unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Anzahlung nur 6 bis 700 fl. Franco Offerten sub G. B. 149 befördern die Herren Haasenste in& Vogler Strohhüte, Sonnen- und Ne eee 1 886 sowie alle sonstigen Putz ⸗ und Modeartikel empfiehlt zu reellen Preisen K. Friedrich, neben der Post. Alle Farben, in Leinöl abgeriebene, 1287 zum Selbstanstreichen fertige, als rothe, gelbe, weiße und gruͤne sind stets vorräthig und auf Verlangen auch andere Nuancen zu baben bei Friedberg. A. Stahl Wittwe, neben der Burg. ee ee& Reisende nach Amerika — jeder Woche über Bremen, Semb gg Havre and 5 Liverpool befördert; gute Bedingungen und die billigsten Preise werden zugesichert. Ve- 135 können jeden Tag d werden bei 323 G. Fr. Schweitzer in Friedberg, Concessionirter Agent. L Hanau, Hof⸗Uhrmacher und Goldarbeiter, 1302 empfiehlt sein reichhaltiges Lager der modernsten Gold⸗ und Silber⸗ waaren, goldener und silberner Taschenuhren, Pariser Pendules& Regulateures unter Garantie zu sehr billigen Preisen. 866, Bruuellen! Seinstes Morschußut cht 1049 in schönster Qualnal bet W. Fertsch. 1337 billigst bei Ph. Dan. Kümmich. (Hierzu Unterhaltungsblatt Nr. 24 und eine Beilge.) Brauerei zur goldnen Reichskrone. Frisches Obergährbier 1351 pr. Ohm 6 fl. 40 kr., und Frische Obergaͤhrhee N. Walz. trohhüte, 1059 in schöner Auswal! und zu sehr billigen Preisen bei Jos. Hoffmann, Posamentter. Kegelkugeln sowie Kegel 1241 find stets vorräthig bei Friedberg. Hermann Neisel, Drehermeister. Regen- X Jonnenschirme 1281. Arten zu billigen Preisen bei M. W. Bär, Schirmmacher, neben Hotel Trapp. Reparaturen werden schnell und billig hergestellt. Acsätz in Sammet, Wolle und Seizse, sowie alle Sorten Perlen und Knöpfe in großer Auswabl sehr billig bei 1365 Geschwister Schloß. Brodpreise vom 1. bis 15. Juni. Nach eigener Angabe der Bäcker. Für Friedberg: Erste Sorte 4 3 20 kr. Zweite Sorte 4 4 18 ½ kr. * 5 2„ 10„ 15„ 2 4 4 40* 0% f ee Für Nauheim: Kasseler Brod 4 3 21 tr. e „„* 4„* Erste Sorte 4 20 kr. Zweite Sorte 4 18 kr. 1„ „„ ee e n e 5 *„ 1* 5*„* 1„ 4* Für Butz bach: Erste Sorte 43 19 kr. Zweite Sorte 4 2 17 kr. ** 2„ 902* 7 0„ 8 ½* 1 4/8„„* 1„ 401* Fleisch⸗ ꝛc. Preise v. 1. bis 18. Juni. Nach eigener Angabe der Metzger. Für Frieden Ochsenfleisch pr. 3 19 kr., Schweinefleisch pr. J 18 kr., Kuhfleisch, genn. 17„ Leber- u. Blutwurst 20 Rindfleisch, gem. 17„ Bratwurst 24 Hammelfleisch 15„ Schwartenmagen 24 Keil und Carre 15„ Geräncherter Speck 32„ Kalbfleisch 12„ Doörrfleisch 2 Schaaffleisch—„ Schinken l Nierensett 24„ Schmalz, ausgel. 28„ Hammelsfett 16.„ Schmalz, unausgl. 28 Ausnahmspreise: Hammelsfett bei W. Bieler 20 1 bei J. Hanstein III. und K. Söllner 18 kr., bei H. Gröninger und W. Kreuter II. Schmalz ausgelass. bei N. Engel, A. Vogt's Erben, C. F. Walz, J. Walz III. und H. Weller 32 kr. Für Batz bach: Ochsenfleisch pr. F 19 kr., Schwenmefleisch pr. Z 18 Kuhfleisch, gem., 16 Leber- u. Blutwurst 20 Rindfleisch, gem., 16 Beatwurft 22 2 — 2 * LI Hammeifleisch 16„ Schwartenmagen 24„ Keil uno Carre—„ Geräucherter Speck 32„ Kalbfleisch 12„ẽ Doörrfleisch„ Schaaffleisch— Schinken 42 Nierenfett 241„ Schmalz, ausgel. 30„ Hammelsfett 18„ Schmalz, unausgel. 8„ Ausnahmspreise. C. Kaiser und C. Gruner Nieren, fett 20 kr. Kirchliche Anzeigen für Sricdberg. Sonntag den 2. Juni. f Pfarramiswoche: Herr Diakenns Meyer. Evangtlische Gemeinde. Gottes dienst in der Stadtkirche: Vormittags: Herr Candidat Spengel. Nachmittags: Hert Piatrer Die gel. Gottesdienst in der Burgkirche Vormittags: Herr Platter Baur.“ Nachmitiags: Dar& Candidat Wind haus. Aatholische Gemtinde. (Die beteffende Anzeige wa. uns bei Schluß des Blatt nicht zugekommen.) Veraulw. Red.: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Binderngacl& Schimpff. 16 kt. 1300 Nen 1 auf 111 ba. worden. d. ohen bei— der Consur wolllen, ol D 8. 1949 Mor Undendusch N 9 Uhr N. 18 — 2 * * 16 kr.— 1 de 10 Erben, e 22 kr. Beilage zum Anzeiger für Oberhessen. M 65. —— — — — 5 Braunkohlen- Verkauf. 1330 Vom 1. Junt an können von der Braunkohlengrube Wilhelmshoffnung bei Dornassenheim trockene Klötze von Reihen bezogen werden; Holzkohlen werden jetzt schon abgegeben. i 5 l g Die Preise sind bis auf Weiteres 12 Kreuzer für den Centner Klötze 8 14 Stück und 16 Kreuzer für den gemessenen Centner Holzkoblen. i. N i Für die bis zum 31. Dezember(. J. besogenen Braunkohlen wird gegen Bürgschaft Zahlungsfrist bis zum 31. März 1868 gestattet. f Reichelsheim den 27. Mai 1867. F * Braunkohlen- Verkauf. 1354 Montag den 3. Juni d. 3. beginnt auf dem Großberzoglichen Dorbeimer Braunkohlenbergwerk der Ver— kauf neu aufbereiteter Kohlenklötze von Reihen gegen Baarzahlung und auf Credit. Der Preis der Kohlenklötze ist bis auf Weiteres auf 12 kr. à Ceutner— 14 Stück Klötze festgesetzt worden. Für die bis zum 1 Jul d. J. auf Credit gegen Einlage vorschriftsmäßiger Bürgscheine bezogenen Kohlenklötze wird Zablungsfrist bis zum 1. Oktober l. J gestattet. Die Fuhrleute wollen die Gegenschelue, welche ihnen bei Abgabe des Bürgschelns elngehändigt werden, bei jedem Koblenbezug mitbringen, damit die einzelnen Bezüge in dem Gegenscheln notirt werden können. Ber Zahlung der Creditsumme an Großberzogliche Bergkasse zu Friedberg Üist gleichfalls die Vorzeigung des Gegen— scheins 4 forderlich. Holzkohlen werden, soweit der Vorrath reicht, der gemessene Centner zu 16 kr. verabfolgt. Im Interesse der Consumenten wird es liegen, wenn sie sich vorher durch Anfrage bet der unterfertigten Stelle vergewissern wollten, ob die gewünschie Kohlenquantttät gerade vorräthig und abgebbar ist. Dorbeimer Bergwerk den 29. Mat 1867. Der Repräsentant der Gewerkschaft 9 Ssch mid. Großberzogliches Bergamt Dorheim Storch. Holzversteigerung in den Domanialwaldungen der Oberförsterei GEichelsdorf. 1349 Montag den 3. und Dienstag den 4. Juni werden in den Distrikten Jungenwald, Großer- und Kleiner Lindenbusch, Mark und Wellerburg nachverzeichnete Holzsortimente versteigert: A. Brennholz. Holzart Scheid holz Prügelholz Stockholz und Reis holz Buchen⸗ 203 Stecken 350½ Stecken 30% Stecken 759 Stecken Eichen⸗ 8 49% 2 5 87 1 Aspen⸗ 8 179%— 2 499%„ Nadel⸗— 3 5— 5 61 7 B. Ba u⸗, Wir k⸗ nd Nut holz, a. Stammholz. Eichen⸗ 17 Stämme bis zu 11“ Durchmesser, 130 Cubikfuß, Buchen⸗ 1—„„ 3 132 N 15 4 1 159 5 300 1 d. Stangenholz. Eichen⸗ 24 Stangen mit 68 Cubiksuß, Buchen⸗ 48 Stangen mit 59 Cubitkfuß. Zusammenkunft am ersten Tage auf der Leiserstraße im Distrikt Mark, Anfang der Versteigerung präcis 9 Uhr Morgens. Eichelsdorf am 27. Mai 1867. Großherzogliche Oberförsterei Eichelsdorf Heyer. Heugras⸗Versteigerungen. 1339 Dae 1867er Peugras von den Großherzoglichen Domanialwiesen des Rentamts Nirda kommt unter den vorber bekannt gemacht werdenden Bedingungen in folgenden Terminen zur offentlichen Versteigerung: Aspen⸗ ——— 8 Größe J 5 der Versteigerungstermin. Ort der 3 Gemarkung. WI 1867 5 8. iesen.. Zusammenkunft. Morgen. 1 Bingenheim 40 tenstag den 11. Junt, Vormittags 10 Uhr, Brüblwiese. Heuchelheim 9 Dienstag 1 Mi„ 11. im Ried „ Leldhecken 8 Mittwoch Fien 5. Gaflwirth Diehlmann. Blofeld 30 Mittwoch„ 12.„ Nachmlttags 4„ Brühlwiese. 3. Nidta 85 Donnerftag„ 13.„ Vormittags 9„ Seewiese. * Geltenau 5 Freitag„ 14.„ Mittags 12 Gastwirtb Bachs Wtitwe. GBGBisses 4 Freitag„ 14.„ Nachmittags 6„ Bürgermeister Hinkel. 5. Lißberg 89 Montag e tee 0 Gaftwirth Wed. Mann. 6.] Berstadt 24 Dienstag N„ 1 Se Wiltwe. i 0 93 chzeller Teich. 7.] Echzel 97 Mlitwoch e ee Nachmittags 1„ Gastwirth Steffan. Nachmittags wird auch die erste Kleeschur auf der Markwiese vergeben. 8. Salzhausen 15 Donnerstag den 20. Junt, Vormittags 10 Uhr, am Gesundbrunnen. Unter Schmitten 7 Donnerstag„ 20.„ Mittags 12„ auf der Wiese. 9.] Dauernbeim 2 Montag„ 424.„ Nachmittags 5„ Gastwirth Weilh. Zu Nidda werden nach beendigter Grasversteigerung 4 Abthetlungen der dasigen Johannttter Scheuer auf ein Jahr vergeben, auch kommt zu Echzell Nachmittags vor der Heugras Versteigerung etwas ewiger Klee zum Grünsüttern zur Verstelgerung. Solche, welche noch mit Holzgeld, mit Pacht oder Grasgeld aus 1866 zurückstehen, werden zum Mitbieten nicht zugelassen. Bingenbeim im Mat 1867. Großberzogliches Rentamt Nidda Welcker. Alniersal- Magen-Tiquenr von Carl von Metternich in Mainz 29 empfiehlt per Flasche 1 fl. 24 kr., per halbe Flasche 45 kr., per viertel Flasche rr Edictalladung. 993 Forderungen an das concursfällige Vermögen des Balthaser Münk von Ober Wöllstadt find in dem Termine Freitag den 7. Juni l. J., Morgens 9 Uhr, ei Meidung fttüschweigenden Aus schlusses von der Masse, dahier anzumelden. Friedberg den 9. April 1867. Großherzogliches Landgericht Friedberg. J. PB. d Zimmermann, Hofmann, Landge nichts Assessor. Landgerichts⸗Assessor. Holz⸗ und Steinkohlen-Li ef erung 1288 Dienstag den 4. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die Lieferung von 40 Stecken Buchen- und 3 Stecken Kiefern-Scheltholz, sowie von 800 Centner Steinkohlen, aus den Ruhrer Werken, für die hiesige Garnison im Summisflonswege vergeben. Die Lieferungs⸗ Bedingungen liegen auf dem Büreaa des unterzeichneten Verwaltungeraths zur Eisficht bereit, Butzbach den 23. Mat 1867. Großherzoglicher Verwaltungsrath der vereinigten Schwadronen der Retterbrigade v. Zuseck, Kreuztannen, und Heide“ zur öffentlichen Versteigerung: 1712 Cubiksuß Kiefern⸗ Stamm- und Stangenholz, in 96 Stücken von 4— 14“ Durchm. und 15-65“ Länge, 168 Cubikfuß Weißtan nen- Stamm- und Stangen⸗ holz, in 9 Stücken von 3½— 7½“ Durchmesser und 35-607 Länge, 4% Stecken Nadel⸗Scheidholz, 1 Jaan 5 52 17 77 Prügelbolz, 19½ 2„ Stockholz, 2287 Wellen„ Reisholz. Die Zusammenkunft findet auf der Frankfurter Straße, zwischen den Distrieten„Klappertannen“ und „Bornwäldchen statt. Ockstadt am 27. Mat 1867. Die Freiherrl. v. nee Oberförsterel Ockstadt re y. Arbeits-Versteigerung. 1341 Mittwoch den 5. Junt, Vormittags 9 Uhr, soll in dem Gasthaus der Frau Rosenbecker Witiwe zu Ste infurtb die Ausführung nachstehender Arbeit und Lieferung von Materialien einer öffentlichen Ver⸗ steigerung ausgesetzt werden: 8 1) Maurerarbeit lt. Koffenüberschlag für 49 26¼ 2) Lieferung von Kalk 20— 3) 5„ Sand 20— 4) Messen 8 1 2— Gambach den 28. Mai 1867. Schneidet, Bezirks Bauaufseher. Vergebung von Bauarbeiten 1360 Die zur Herftellung der Renlamtswohnung zu Friedberg erforderlichen Bauarbeiten, deranschlagt: 1) Waurerarbeit 417 17 2) Zimmerarbeit 281 14 3) Dachdeckerarbeit 26 37 4) Schreinerarbeit A 5) Schlosserarbeit 160 55 6) Glaserardeit 149— 7) Weißbinderarbeit 169 56 sollen auf dem Submissionswege an die Mindestfordernden vergeben werden. Plan, Voranschlag und Bedingungs⸗ heft liegen auf dem Büreau Großh. Kreisdauamts Friedberg zur Einsicht ossen, woselbst auch die Offerten mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der Reutamtsgebände“ zu Friedberg verseben, versiegelt und frankirt bis spätestens Freitag den 7. Juni l. J., Vormittags 11 Uhr, eingereicht sein müssen. Friedberg den 31. Mai 1867. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg Re u ß. Cdietal ladung. 1340 Anspröche jeder Art an die unten nach Flur und Nummer bezeichneten Immobltien find sogewiß dinnen 4 Wochen debier vorzubringen und zu begründen, als sonst die dartber ssaltgebabten Veräuserungen bestätigt und in das Mutations Verzeichniß eingetragen werden: Gemarkung Woͤlfers heim. Großberzogl. Hofgerschts Abvocat Trapp III. zu Friedberg modo dessen Erben: V. 81. VI. 40. VIII. 628.; XIII. 46. II. 337. VIII. 426,5 auf Adam 1536 auf Ludwig Trapp's Arbeit am — Welleres Namen; J. Wittwe Namen stebend. 8 Hungen den 18. Mai 1867. Großberzogliches Landgericht Hungen Ph. Dan. Kümmich. re 0 Dr. Schaafpferch-Versteigerung. 1342 Montag den 3. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, sollen in blesigem Rathhause 5 bis 10 Schaafpferche, welche am 4. Juni ihren Anfang nehmen, öffentlich meistbletend versleigert werden. Friedberg am 30. Mai 1867.* Großherzogliche Bhrgermeisterel Friedberg J. V. d. B. Der Großherzogliche Beigeordnete Fouc ar. —*—* 4 Holz⸗Versteigerung. 1350 In dem Gräflich Solms⸗Rödelheim'schen Wald⸗ diftrict„kleine Dlebsesche“ kommen Donnerstag den 6. Juni l. J. zur öffentlichen Versteigerung: 58 Stecken Eichen⸗Prügelbolz 7000 Wellen„ Retsholz Schälholz. 450 Stück Baumfitzen Zusammenkunft Morgens 8 Uhr an den Ruhebänken auf der von Ilbenstadt nach Kaichen fübrenden Staats-; straße. i Wickstadt den 27. Mai 1867. i Gräfliche Oberförsterei Assenheim Schallas. Grassaamen- Versteigerung. 1355 Samfag den 15. Juni d. J., Vormittags 10 Ubr, kommt in dem Wirthschaftslocal von Kar! Hermes dahier die Grassaamenernte in den Freiherrl. v. Franckenstein'schen Waldungen, Gemarkung Ockstadt bei Friedberg, zur öffentüchen Versteigerung. Ockstadt den 29. Mat 1867. i Die Freiherrl. v. ee e Oberförsteret Ockstadt re p. Holz ⸗Versteigerung. 1353 Dienfsag den 4. Junt d. J., Vormittags von 9 Ubr an, sollen im Rodheimer Gemeindewald, Distrikt Grauer⸗Berg, die am 16. d. M. versteigerten, aber nicht genehmigten Holzsortimente nochmals öffentlich melst⸗ bietend versteigert werden: 20 Stecken Buchen Prügelholz, 1„ Eichen⸗ f Nadel ⸗ 91% Stecken Buchen ⸗Stockholz, 2„ Eichen⸗ 5 7„ Nadel⸗ 5 12¼„ Larchen⸗ 7 12585 S Buchen⸗Wellen, 1635* Eichen-„ 2635„ Nadel⸗„ 8910* Lärchen⸗ und Fichten⸗Wellen, 7235 7 gemischte Wellen, 1156 7 Nadel⸗Stangen von 15 bis 30 Fuß Länge, 60 Cbkfö. enthaltend. Die Zusammenkunft ist auf der Walddahn an den s. g. drei Eichen. Gegen vorschriftsmäßige Bürgscheine wird Zahlungsfrist bis 1. September d Z. gestattet. Rodheim den 28. Mal 1867 Großherzogliche Bürgermeisterei Rodheim b. Bekanutmachung. 1343 Die im Freiberrl. v. Harnier'schen Walde beim Häuserhof am 27. Mai d. J. abgehaltene Holz⸗ versteigerung ist genehmigt und findet die Uekerweisung des Holzes Montag den 3. Junt d. J. statt. Häuserhof den 29. Mai 1867. Schmidt. Faselochs-Versteigerung, 1359 Dienstag den 4. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, soll der hiesige Gemeinde- Faselochs, welcher sich zum Schlachten gut eignet, öffentlich versteigert werden. Ober⸗-⸗Wöllstadt den 29. Mai 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Ober⸗Wöllstadt Feuerbach. Für Consirmanden empfehlen wir folgende Gebet und Andachtsbücher: Alles mit Gott. geb. 1 fl. 20 kx. —— geb. mit Golzpschnitt 1 fl. 24 kr. —— feine Ausgabe 1 fl. 45 kr. —— in feinem Kalbleder 2 fl. 42 kr. Bayley, So erwählet euch heute, welchem ihr dienen wollt. Geb. 1. fl. 21 kr. Fricke, Die Erhebung zum Herrn im Gebete. Geb. 1 Friederich, Serena. Gebethuch für Mädchen. Geb. 2 2 0 1 12 kr. Gellert, Getistliche Lieder. Geb. N 1 24 kr 1 2 54 kr. 24 kr. Gerbardt, Paul, Lieder. Geb. — i fein geb. Gerok, Palmbiätter. Kl. Ausg. —— Median Ausg. Geb. n 2 — 1 1 * Einsichtssendungen können jederzeit unter der Bedingung Nichtbehaltenen erfolgen. Hutberg, Gebete. Geb. 2 fl. 6 kr. Jaspis, Der Weg durch's Leben. Geb. 1 fl. 30 kr. Kempis, Nachfolge Christi. In verschiedenen Aus- gaben. Kirchner, Abendmahl. Geb. 1 fl. 48 kr. Opitz, Heilige Stunden einer Jungfrau. Gebunden. 8 ke. ———— eines Jünglings. Geb. I fl. 48 kr. Reiche, Der Führer auf dem Lebenswege. geb. 3 fl. 36 kr. Rosenmüller, Mitgabe für das ganze Leben. Geb. 7 2 fl. 6 kr. Spitta, Psalter und Harfe. Geb. 1 fl. 48 kr. —— feine Ausgabe. Geb. 2 fl. 42 kr. Wildenbahn, Der Himmelsweg. Geb. 2 fl. 6 kr. r. Wille, Chrtstl. Pilgerstab. Geb. 2 fl. 24 ki rascher Rücksendung des Bindernagel& Schimpff. Ho lz Beer st ec ger un g. 1352 Dierstag den 11. Juni d. J., Vormittags um 8 Uhr anfangend, werden in hlesigem Gemeindewald in den Distrieten Heide, Filzhardt und Eichderg folgende Holzsortimente versteigert: 1 3½ Stecken Nadel Prügelholz, .„ Stockholz, 3) 110 Stück„ Welen, 4) 61* Fichten Baustämme, 758 Cbkfßb., zu Streckholz geeignet, 5 3 4 Fichten Stangen, 266 Cbkfß., zu Sparren geeignet. Der Anfang wird im Distriet Heide gemacht und wird das Holz gegen Bürgschaft bis Mart nitag d. J. geborgt. Fauerbach v. d. H. den 29 Mai 1867. Großherzogliche Bürgermeisterei Fauerbach Philipps. Eines Kirchenfürsten f Empfehlung. Endesgefertigter bezeuge hiermit, daß ich den Breslauer weißen Brust⸗Syrup des Herrn G. A. W. Mayer aus der Apotheke des Herrn Ant. Pasberger zum St. Salvator in Raab gegen hartnäckigen Katarrh, anhal⸗ tenden Husten und Lungenverschleimung mit vorzüglichem Erfolge angewendet habe, und nach Gebrauch einiger Flaschen meine Ge— sundbeit vollkommen hergestellt wurde, daher ich denselben D der mit dergleichen Uebeln behaftet ist, mit der besten Zu⸗ versicht empfehle. Raab, den 25. Juni 1864. Sigmund v. Desnky Bischof zu Casaropel, Groß-Propst des Raader Domcapitels. 1348 Obigen Brustsyrup empfiehlt die Niederlage von Ph. D. Kümmich in Friedberg Hirsen! 1050 in schönster Waare en gros und en détail billigt bei W. Fertsch. 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E. 1882 87/8, 974 G.— Holl fl 10 Stücke 75 9 5052 5 2 2 73 2 Voll einbezahlte Eisenbahn- Aetien und Prioritäten. e eee 2 7 4½% Bayr. Ostbahn 116 P. 3% Liv. C. D.& D/. fr. à 28 kr. 32 ½¼ G.— dess. 58 8 205 Pfandbr. d. Frkf. Hyp.-B.—— 50% Tosc. Centr.-Eisenb.-Pr. 43% G.—„ eeles„ 9 45—47 „ Oesterr. St.-Eisenb.-Prior. 48¼ 5% Elisabethbahn-Prior.% 74¼ G. i 70% Obst. Süd. St. u. Lomb. E. B. 01 P. 5% do. neueste Emiss.% 70½ G 2 Hehh. Silb. pr. Zz pf 8 30% Oest. Süd. St. u. Lomb. E. B. ö 45 ½ 4½% Hess. Ludwigsb.-Prior. 9.4%/ G Preuss. Feen 91 5 ** Wiener Wechsel- Cours 93¾ G. — Für An- und Verkauf aller Werthpapiere empfiehlt sich bestens unter Zusicherung reeller Bedienang und ertheilt gerne jede gewünschte Auskunft über Verloosungen, Coupons- Zahlungen u. 8. w. Dollars in Gold, S. Lindheimer d Friedberg. Nach sollen aus den bäumachen verso Prämien geges Diezer Anmeldungen Frie Beireffend: Die Wir br. daß der Halter Ernst Fried 5. 11. 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