Friedberger Intelligenzulatt. J tungen ee Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen.. ig, Peeis ahr. A%:: Ai bea beben o ke. g eit e Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. b e — 2— Nu. 17. Freitag, den 27. Februar. 18357. N r n e Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Georg Wil⸗ Betreffend: Forſtſtrafen vom II. Quartal und Feldſtrafen von der 2. Periode 1856. Den nachſtehenden Auszug aus den Verzeichniſſen über diejenigen Beträge, welche die nach verzeichneten Ge— . us b.. meinden an Forſt⸗ und Feldſtrafen im Jahre 1856 von den Großherzoglichen Rentämtern Friedberg, Nidda und al 2 F.. Gießen zu empfangen haben, theilen wir Ihnen unter der Auflage mit, die deſignirten Beträge in Einnahme zu dekre⸗ tiren und kontroliren zu laſſen. — Friedberg, den 25. Februar 1857. In Verhinderung des Kreisraths: te. 8 f einn r, Kreisaſſeſſor. Baizen 13* 35 tr. 1 IJ. Auszug aus den Verzeichniſſen über Forſtſtrafen vom II. Quartal 1856. 41. Ah. 0 10 Bonſtadt 4 fl. 7 kr 10 Fauerbach J. fo. 21) Wohnbach 1 fl. 50 kr. * n 2) Aſſenheim—„ 514 12) Hochweiſel E N 22) Wölfersheim e 8 3) Florſtadt 40„ 47 13) Langenhain 1 23) Obermörlen„, cbdoftem Ge⸗ 4) Ilbenſtadt i 14) Maibach e e 24) Niedermörlen 3 9 fl. 30 k.; 5) Niederwöllſtadt 1e, 15) Oſtheim 5 25) Niederrosbach 1 19 un b 60 Butzbach„ 16) Mark Griedel—„ 20„ 26) Oberrosbach„ 0 b. bac 7) Niederweiſel„, 17) Gambach 1% 14, 27) Straßheimer Huͤb⸗ a 8) Hauſen 555 18) Mark Gambach—„ 54„ nerſchaft 10 1 9) Kirchgöns—, 19) Steinfurth F 29) Beyenheim 8 217 10) Pohlgöns„ 20) Södel ee 30) Weckesheim„ 3 II. Aus zug aus den Verzeichniſſen über Feldſtrafen von der II. Periode 1856. —ͤ 1) Bönſtadt fl. 34 kx. 7) Rockenberg— fl. 399 kr. 13) Niederrosbach 1 fl. 263 kr. 4 2) Butzbach A 8) Aſſenheim 4. 7„61%% 14) Obermörlen n i * 3) Fauerbach J. F 9) Bruchenbrücken—„ 194„ 15) Oberrosbach iner LIE. hf. 4) Oppershofen 1% 284„ 10) Florſtadt„5 16) Kirchgöns D/ N 5) Oſtheim i,, 110 Friedberg 2„ 344„ 17) Pohlgoͤns„ * 6) Rockenberg 1% 404, ,lQi 12) Niedermoͤrlen n 3102/3 FC Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks. Betreffend: Das Geſetz über die Erwerbung des Grundeigenthums. Wir eröffnen Ihnen das Folgende: 1) Wenn Immobilien unter der Bedingung der Baarzahlung veräußert werden, ſo geht ſchon vermöge des Geſetzes, alſo ohne daß es einer desfallſigen beſonderen Beſtimmung bedürfte, das Eigenthum nicht eher auf den Käufer über, bis Zahlung wirklich erfolgt iſt. In ſolchen Fällen iſt daher die Beifügung der beſonderen Verab— redung, daß das Eigenthum bis zur Zahlung vorbehalten bleibe, nicht allein ganz unnöthig, ſondern auch unſtatthaft, und Irrungen zu erzeugen geeignet. Sie werden daher überall, wo auf Baarzahlung verkauft wird, dies künftig in den Noteln, Kaufbriefen ꝛc. ſo ausdrücken: die Zahlung des Kaufgeldes erfolgt baar gegen Lieferung des Kaufbriefs alsdann aber niemals die Bedingung beifügen, daß das Eigenthum bis zur Zahlung vorbehalten bleibe, vielmehr dieſe Bedingung auch in den gedruckten Noteln immer, unter gehöriger Beglaubigung ſtreichen, indem wir ſonſt jene zur Verbeſſerung zurückzugeben genöthigt ſein würden. Wo dagegen Zahlung auf Termine, ſeien dieſe auch ganz kurz, verabredet wird, darf der Vorbehalt des Eigen⸗ thumes bis zur Zahlung nie fehlen, wenn der Verkäufer ſich ſichern will. Sie werden daher namentlich auch Bedacht nehmen, daß bei Anſchlagsverträgen, wo oft Zahlung erſt nach der Eltern Tode verabredet wird, immer unzweideutig aus den Verträgen hervorgehe, ob das Eigenthum alsbald auf den Uebernehmer übergehen, oder ob daſſelbe dem Abgeber oder den Erben ſo lange vorbehalten bleiben ſolle, bis Zahlung der Anſchlagsſumme erfolgt ſein wird. 2) Da, wo ſich Jemand— wie dies am häufigſten bei Errichtung von Theilzetteln vorkommt— blos beſtimmte Rechte an abgegebenen Immobilien, z. B. Einſitz, Aushalt ꝛc. vorbehält, kann es zweifelhaft ſein, ob es in der Ab— ſicht der Betheiligten liege, daß dieſerhalb dem Abgeber zu Sicherung jener Vorbehalte das Eigenthum reſer— virt bleiben, oder es ſogleich unbeſchränkt, alſo auch mit voller Veräußerungsbefugniß auf den Erwerber übergehen, 66 den ihm ſofort unbeſchränkt zugeſchrieben werden ſolle. Wir weiſen Sie deßhalb an bei Aufnahmen von Theilzetteln aeg und anderen Verträgen, in denen derartige Leiſtungen verabredet worden, die Betheiligten ſtets zur Erklärung darüber 90 hei! zu veranlaſſen, und ihre Erklärung in die Urkunde aufzunehmen, ob wegen jener Leiſtungen das Eigenthum vorbe—. halten bleiben, oder es unbeſchränkt dem Uebernehmer zufallen ſolle. Wo eine ſolche beſtimmte Erklärung fehlt, können Wen die Urkunden vorerſt nicht beſtätigt werden. 9 ü i 0b 3) Iſt gegen baare Zahlung verkauft worden, ſo liegt es im höchſten Grade im Intereſſe des Kaufers, die dun den quittirte, gehörig beglaubigte Erwerbsurkunde, ohne den gering ſten Verzug dem Gerichte zum Zwecke der Wah—⸗ Nutan rung im Mutationsverzeichniſſe vorzulegen. Sie werden die Käufer bei Aufnahme der Noteln, oder ſonſt paſſender 2 Gelegenheit jedesmal ſpeciell hierauf aufmerkſam machen, und ſie bedeuten, daß ſie unter Umſtänden großen Nachtheil ürſen treffen könne, wenn ſie die zeitige Vorlage der Eigenthumsurkunde unterlaſſen, denn wenn der frühere Eigenthümer f 1 daſſelbe Object nochmals unbefugt veräußern ſollte, ſo würde nach dem Geſetze das Eigenthum immer auf den über⸗ f fallen gehen, der zuerſt im Mutationsverzeichniß als Erwerber eingetragen worden, der erſte Käufer alſo 8 durch den bloßen Beſitz des älteren, wenn gleich confirmirten und quittirten, aber noch nicht eingetragenen Kaufbriefs dar 6 keineswegs genügend geſchützt ſeie. 3 g. 8 8 25* 4) Der Eintrag ins Mutationsverzeichniß kann, wo gegen Baarzahlung verkauft war, und dieſe nachgewieſen fle werden ſoll, immer nur auf Vorlage vollſtändiger Quittungen geſchehen. Daſſelbe gilt, wenn eine eingetragene Be— un ſchränkung zu löſchen iſt. Sind daher mehrere Verkäufer vorhanden, ſo muß die Quittung von allen ausgeſtellt ſein. 900 Diejenigen, welche für einen der Verkäuſer als deſſen Bevollmächtigte unterſchreiben, müſſen nicht allein einen, ſie 2 hierzu und zum Geldempfange ſperiell ermächtigende beglaubigte Vollmacht beſitzen, ſondern es muß auch dieſelbe dem ergabe, Gerichte vorgelegt werden, damit geprüft werden kann, ob ſie genügt. Geſchieht die Beglaubigung von Ihnen, ſo 1 muß ſtets das Dienſtſiegel beigedruͤckt ſein. Auch verſteht es ſich von ſelbſt, daß die Unterſchriften nur dann von habt, Ihnen beglaubigt werden dürfen, wenn ſie in Ihrem Beiſein geſchehen ſind, oder wenn— was aber dann jedes⸗ eriſtire mal beſonders beigefuͤgt werden muß— der Ausſteller perſönlich vor Ihnen erklärt hat, daß die Unterſchrift von keine! ihm herrühre.— f 4 Iſt die Quittung im Auslande ausgeſtellt worden, ſo muß ſie gerichtlich, oder von einem Notare beglaubigt ſowohl ſein. Die Beglaubigung eines ausländiſchen Bürgermeiſters, Schultheißen ꝛc. genügt nur dann, wenn ihre Aechtheit, 2 und daß der Ausſteller zu ſolcher Beglaubigung ermächtigt ſeie, noch beſonders von dem betreffenden Gerichte beur⸗ 4 kundet iſt. 5 5) Werden Grundſtücke weiter veräußert, oder verpfändet, die der Veräußernde früher unter Vorbehalt des Eigenthumes bis zur Zahlung erworben hätte, und die ihm alſo nur beſchränkt zugeſchrieben ſind, ſo genügt zum Nachweiſe ſeines vollen Eigenthumes die Vorlage des Kaufbriefes nur daun, wenn auf demſelben die Löſchung der Beſchränkung gerichtlich beſcheinigt iſt. Fehlt dieſe Beſcheinigung, ſo ſind die Betheiligten anzuweiſen, vor Allem die Löſchung der Beſchränkung zu erwirken. g 6) Auf folgende Punkte— die wir der beſſeren Ueberſicht wegen hier nochmals zuſammenſtellen, haben wir Sie ſchon früher im Allgemeinen und in vielen Fällen aufmerkſam gemacht a. die Grundbuchsauszüge ſind mit der größten Sorgfalt auszuſtellen. Nicht allein dürfen dieſelben, wie ſich 0 von ſelbſt verſteht, nur den wirklichen Inhalt des Grundbuchs ganz getreu wiedergeben, ſondern es muß auch darauf, daß kein Irrthum darin(etwa durch falſche Angaben der Zahlen u. ſ. w.) vorkomme, alle nur mögliche Aufmerkſam⸗ keit verwendet werden. Damit aber Irrthümer vermieden werden können, iſt es abſolut nöthig, daß Sie keinen Aus⸗ zug an die Parthien abgeben, oder ans Gericht einſenden, ohne ihn nach der Ausfertigung nochmals mit dem Grund⸗ buche aufs Genaueſte verglichen zu haben. b. Auf den Formularien fur die Grundbuchsauszüge iſt überall Raum für Beifügung des Erwerbtitels und des Datums deſſelben gelaſſen. Wo daher im Grundbuch ein Erwerbtitel(z. B. Kauf, Erbſchaft ꝛc.) angegeben iſt, muß dieſer und ſein Datum auch in den Auszug aufgenommen werden, ſchon darum, weil letzterer Alles enthalten muß, was wirklich im Grundbuche ſteht, dann aber auch, weil wenn der Erwerbtitel im Grundbuche enthalten iſt, eine weitere Prüfung des Eigenthumes nicht nothwendig erſcheint. Es folgt aber hieraus auch mit Nothwendigkeit, daß, wenn im Grundbuche der Erwerbtitel nur beſchränkt eingetragen iſt, niemals verſäumt werden darf, dies auch in den Auszug aufzunehmen. Eine Auslaſſung dieſer Art würde nicht allein ſtrenge geahndet werden, ſondern auch den Ausſteller unter Umſtänden ſchadenserſatzpflichtig machen.— Uebrigens muß, wenn kein Erwerbtitel im Grundbuche angegeben iſt, dies ebenfalls aus dem Auszuge, etwa durch die Worte:„iſt nicht ange⸗ geben“ erſichtlich ſein, damit niemals ein Zweifel darüber beſteht, ob bei Ausfertigung des Auszugs alle zu berück— ſichtigenden Punkte gewahrt worden ſind. c. Die Namen der Contrahenten, insbeſondere auch die Beinamen müſſen ſtets auf das Pünktlichſte und voll⸗ ſtändig angegeben ſein. Sollte im Grundbuche ein Beiname(erſter, zweiter ꝛc.) ganz fehlen, ſo muß zwar der Auszug, gerade weil er nur wiedergeben darf, was im Grundbuche ſteht, dieſe unrichtige Namensangabe ebenfalls enthalten, und es ſind in ſolchen Fällen die Intereſſenten anzuweiſen, vor Allem eine Berichtigung des Grundbuchs im geeigneten Wege zu veranlaſſen. Die Noöteln und die neu ausgeſtellten Urkunden dagegen müſſen ſtets die rich⸗ tigen Namen enthalten, zu welchem Ende Sie vor der Aufnahme immer die Steuerzettel der Betheiligten ſich vor⸗ legen zu laſſen haben. Sollten dieſe etwa eine unrichtige Namensangabe enthalten, ſo iſt dies beſonders zu bemerken. d. Die Vornamen der Contrahenten dürfen nie abgekürzt(3. B. nicht Pet. ſtatt Peter) angegeben werden, müſſen Beſch vielmehr ſtets vollſtändig ausgeſchrieben werden. Hierbei dürfen auch anſcheinend unbedeutende und unerhebliche Unter- unter ſchiede nicht unbeachtet bleiben; Sie dürfen alſo z. B. einen Contrahenten in der Notel, oder der Urkunde nicht mit dem Vornamen:„Johannes, bezeichnen, wenn im Grundbuche„Johann“ ſteht, denn jede ſolche Verſchiedenheit Geon nöthigt hiernächſt die Großherzoglichen Steuer-Commiſſariate ein Notamen zu machen und verhindert das Ab- und f etwa Zuſchreiben im Steuercataſter. der! „ Die Unterſcheidungsnamen der Betheiligten(erſter, zweiter ꝛc.) dürfen nirgends, alſo weder in den Ver⸗ ſteig erungsprotokollen, noch in den Kaufnoteln, noch in den Urkunden mit Ziffern, müſſen vielmehr ſtets mit Buͤchſtaben angegeben werden. Insbeſondere haben Sie darauf zu achten, daß auch bei den Unterſchriften ———————ũͤ ete 67 in den Verſteigerungsprotokollen die Käufer ihre Vor- und Beinamen richtig und vollſtändig beifügen. Auch Verſtei— gerungsprotokolle werden Sie nie an uns einſenden, bevor ſie ſich durch Einſicht aller Steuerzettel überzeugt haben, ob bei den Namensangaben kein Irrthum untergelaufen iſt.. k. Sie haben Bedacht zu nehmen, daß die Unterſchriften der Quittungen mit den Kaufbriefen übereinſtimmen. Wenn alſo im Kaufbriefe Johann Heinrich Reitz als Verkäufer genannt iſt, ſo genügt es nicht, wenn von Johann Reitz quittirt wird. Es liegt Ihnen ob, für Berichtigung jeder derartigen Abweichung zu ſorgen, ehe Sie die Urkun— den den Betheiligten zuſtellen, denn auf den Grund unrichtig quittirter Urkunden kann niemals die Wahrung im Mutationsverzeichniſſe geſchehen. n g. In den Urkunden darf die Bezeichnung„ledig oder„Wittwer“ nie vorkommen, denn ſolche Bezeichnungen dürfen nicht ins Mutationsverzeichniß eingetragen werden, und dieſes muß überall mit den Urkunden ſtimmen. Da⸗ gegen können Sie, wo Betheiligte ledig oder verwittwet ſind, dies in den Noteln oder Verſteigerungsproto— kollen ohne Anſtand ſtets durch den Beiſatz:„iſt ledig“ oder„iſt Wittwer“ ausdrücken, und daß dies geſchehe, iſt darum zweckmäßig, damit man immer weiß, warum eine Ehefrau nicht als Mitcontrahentin genannt worden. n. Wenn einem Contrahenten ein neuer, noch nicht vorkommender Beiname beigelegt werden muß, ſo haben Sie ſich der Verordnung über die Bezeichnung gleichnamiger Ortsbuͤrger gemäß, vor Allem mit dem einſchlägigen Steuer— Commiſſartiate zu benehmen, damit in Uebereinſtimmung mit dieſem der zu wählende Beiname richtig, und den Steuerliſten entſprechend feſtgeſtellt werde, denn es würde, wie Sie leicht ermeſſen werden, zu mancherlei Wei— terungen führen, wenn ſich nach Eintrag eines von Ihnen einſeitig gewählten Beinamens ins Mutationsverzeichniß, ergäbe, daß derſelbe unrichtig wäre, alſo geändert werden müßte. Ebenſo werden Sie darauf achten, daß nicht etwa wegen Abſterben eines Ortsbürgers, der einen Beinamen ge— habt, die Beinamen der übrigen Ortsbuͤrger geändert werden. Wenn alſo z. B. Johann Reitz erſter und zweiter exiſtiren, ſo muß der letztere dieſen Beinamen behalten, wenn auch der erſtere geſtorben iſt. Ueberhaupt dürfen auch keine Aenderungen der Beizeichen ohne Genehmigung des Steuer-Commiſſariats ſtattfinden. i. Wo bei Kauf, Tauſch u. ſ. w. die Eheweiber Miterwerber ſind, müſſen ſtets deren Vor- und Familiennamen ſowohl in den Noteln und Verkaufsprotocollen als in den Urkunden ſelbſt angegeben werden, damit beide Ehe— Erwerber, ins Mutationsverzeichniß eingetragen werden koͤnnen, und ſo das Miteigenthumsrecht der Ehe— über Ehefrauen gehörige Güter ausgefertigt werden, keineswegshin, blos— den Familiennamen des Mannes anzugeben, vielmehr iſt deſſen voller Name e nicht hin, zu ſetzen„Theilzettel für Juliane Krämer, verehelichte Dietz“ ſon— uliane, Heinrich Dietz des dritten Ehefrau, geborene Krämer“ Verkäufen u. ſ. w. eine Zerſtückelung einzelner Grundſtücke ſtattfinden ſoll, ſo en, wenn twa haftenden Grundlaſten abgekauft ſind, oder Erlaubniß zu deren Theilung er die zu theilenden Grundſtücke vorgelegt werden. e iſt daher ſtets zeitig von Ihnen zu ſorgen. betrifft, ſo ſind ſolche von allen Eigenthümern, und wo nöthig, den Neben— iften ſind von den Großherzoglichen Ortsgerichtsvorſtehern zu beglaubigen, und ides unter Beidrückung des Dienſtſiegels zu viſiren. gekommen iſt, daß nach Abgabe der Mutationsverzeichniſſe ſammt Meßbriefen iſſariate von dieſen die Richtigkeit oder die Form der Meßbriefe beanſtandet r Berichtigung verbundenen Weiterungen oder doppelte Koſten für die Intereſ— an, künftig in allen Fällen die Meßbriefe— ehe ſolche uns vorgelegt beſondere Begleitungsſchreiben an die betreffenden Großherzoglichen Steuer— erſuchen werden, Ihnen dieſelben ſofort mit kurzer Bemerkung des Richtigbe— ttiren. ieſem Ausſchreiben enthaltenen Vorſchriften wird, wie wir hoffen, künftig viele den Großherzoglichen Steuer-Commiſſariaten zu den Mutationsverzeichniſſen ren nachträgliche Erledigung immer zeitraubend, oft aber äußerſt ſchwierig iſt. Großherzoglichen Ortsgerichtsvorſtehern, ſondern auch ſämmtlichen Mitgliedern mit dieſen Vorſchriften auf das Genaueſte bekaunt zu machen, indem wir Sie, bachtung verantwortlich machen müſſen, Vernachläſſigungen aber geeignet zu 8 57. Hofmann. Bekanntmachung. E Verf Großherzoglick. 5. A 1 8 Durch Verfügung Großherzeg hen Miniſteriums des Innern vom 2. d. M., zu Nr M. d. J. 1547, iſt der i 15 Beine eee den Kreis Alsfeld zwei Bezirksaufſeher mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl., ef Aude igen Wen 995„ angeſtellt werden ſollen, genehmigt worden. 1 e 15 voſugsweiſe ſolche Perſonen Berückſichtigung finden, die mindeſtens die Prüfung als Geometer III. Klaſſe beſtanden und außerdem ihre Qualification im Wieſeabau nachweiſen werden, fordert man 927 e 18 15 een ſich laͤngſtens bis zum 25. März l. J., unter Vorlage ihrer Zeugniſſe, bei er unterzeichneten Behörde elde Alsfeld, den 18. Februar 1857 Großherzogliches Kreisamt Alsfeld Frölich. 6 8 Pereins-Frachtbriefe nach dem neueſten Reglement der deutſchen Eiſenbahn⸗ Verwaltungen ſind zu den Preiſen: 1000 Stück zu fl. A. 30, 100 Stück zu 28 kr., 50 Stück zu 15 kr., 25 Stück zu 9 kr., en C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. 1229] Engros-Lager zu billigſten Preiſen in allen nur moglichen Sorten Post-, Schreib-, Concept-, Pack- und Nollen-Papieren, Bleiſtiften von Faber, Gutknecht und Rehbach, Zeichnen-Etuis von 24 kr. an bis 1 fl. 45 kr. Oblaten, Siegellacken, Briefcouverts, Geſchäfts- und Handlungsbüchern aller Art, Stahlfedern in beſten Sorten von 30 kr. an pr. 12 kr. Dutzend. Wiederverkäufer genießen entſprechenden Rabatt. Joh. Aug. Simeons, Papier- und Schreibmaterialien-Handlung, kleiner Kornmarkt 11, Frankfurt a. M. Dreſchmaſehinen⸗ Probe. 1255] Vom 3. bis 5. März d. J. wird eine verbeſſerte Dreſchmaſchine mit Göpel für zwei Pferde oder Ochſen, ganz von Eiſen,— Preis franco Friedberg 600 fl. mit halber Anzahlung— aus der Fabrik des Herrn Dr. W. Hamm in Leipzig, hier in Echzell bei dem Unterzeichneten auf— geſtellt und in Thätigkeit ſein. Alle ſtrebſamen Landwirthe, welche ſich für eine derartige wichtige Maſchine intereſſiren, ſind hiedurch eingeladen, dieſer Probe beizuwohnen, mit dem Bemerken, daß der Fabrikant ſelbſt gegenwärtig ſein wird, um Erläuterungen zu geben und Aufträge entgegen zu nehmen. Echzell am 20. Febr. 1857. Dr. Henkelmann, Vorſteher der landwirthſchaftlichen Schule dahier. In der Mathildenſtiftskaſſe zu Friedberg 12821 werden wieder Einlagen zu 4 pCt. Zinſen angenommen. Alnter Garantie der Aechtheit. Dr. Borchardt's aromat.-mediz. Kräuter- Seife à 21 kr. Dr. Suin de Boutemard's aronat. 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Wo rp Kirchliche Anzeigen. Sonntag Invocavit den 1. März. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Aguntius. Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Baur. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. Nachmittags: Hr. Candidat Schüler. Verlag und Schnellpreſſendruck von C. Bindernagel's Buchhandlung. Verantwort (Hierzu Bei licher Redacteur: Hermann Schunpff. latt Nr. 9 und eine Beilage.) n 1 1102 q f den h. benen lundhe Ale, u ein bef chre di babier die von ffaligt gericht den wi Fri 0 In 2 b Lond. 206] tags. 9 von Ri ſfehenden unter d. macht wa 6 3 6950 24²⁵ Die 3 heck. Fried 1 1230; U hr, Nuugich an den Jud U 0 1240 2 Uhr, Malter 9 dem Fru meiftdiete Fried Groh —— ö Im 0) D 0 0 U iwilig, Wa cohſinn. dgeworde dorde. Beilage.) Beilage zum Friedberger Jutelligenzblatt Nr. 17. Hofraithe⸗Verſteigerung. 1191/1 Montag den 30. März l. J., Morgens um it Ubr, wird in hiefigem Rathhauſe nach⸗ ftehende, dem hiefigen Bürger und Schneider Johannes Pauli gehörende Hofraitbe meiſtbietend verſteigert, als; Gemarkung Friedberg: Ord.⸗Nr. Fl. Nr. d. Gröff.[0Klft. l 1 1 224 7 Hofraithe in der Stadt. Gibt 7 kr. abgelöſte Tilgungsrente. 5 Friedberg den 11. Februar 1857. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg: Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher een Oeffentliche Aufforderung. 1192] Da die Erben der Chriſtian Engels Wiw. zu Friedberg das Eigenthumsrecht dieſer an den ihr im Flurbuche bieſiger Stadt zugeſchrie— denen Grundſtücken II/96. V.S2. V/ 128. ur⸗ kundlich nicht nachweiſen können, ſo werden Alle, welche daſſelbe nicht anerkennen und xeſp. ein beſſeres geltend machen wollen, aufgefordert, ihre deßfallſigen Anſprüche binnen 6 Wochen dahier zur Anzeige zu bringen, widrigenfalls die von den Erben beabfichtigte Tbeilung be⸗ ſtätigt und der erforderliche Eintrag in das gerichtliche Mutatjons⸗Verzeichniß verfügt wer⸗ den wird. Friedberg den 30. Januar 1857. Großherzogliches Landgericht Friedberg In Verh. d. Landr.: 2 v. Preuſchen, v. Lepel, Landgerichtsaſſeſſor. Landgerichts-Aſſeſſor. Dolzverſtei gerung. 1206] Dienſtag den 3. März l. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, ſoll in dem Freiberrlich von Ritter'ſchen Walde bei Hof Haffeleck nach⸗ ſtehendes Holz öffentlich an den Meiſtbietenden unter den vor der Verſteigerung bekannt ge. macht werdenden Bedingungen verſteigert werden: 6 Stecken Eichen und Birken⸗Prügelholz, 3„Ae pen⸗Prügelbolz, 6950 Stück Eichen⸗ und Birken. Wellen. 2425„ Aapen⸗Wellen. Die Zuſammenkunft iſt auf dem Hof Haſſel⸗ heck. Friedberg am 13. Februar 1857. In Auftrag: F a a tz. Bekanntmachung. 1239] Montag den 2. März, Morgens um 11 Ubr, wird die Anlieferung eines zur Zucht tauglichen Faſelſchweins in hieſigem Rathhauſe an den Wenigſtnebmenden verſfeigert. Friedberg den 21. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg ung. 240] Montag den 2. Marz, Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathbauſe 50—60 Malter Korn und 20—30 Malter Gerſte von dem Fruchtvorratb des vereinigten Armenfonds meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 21. Februar 1857. Großherzogliche Buürgermeiſterei Friedberg Bender. Immobilien-Verſteige rung. 1250] Donnerſtag den 5. März, Morgens um 10 Ubr, werden in hieſigem Rathhauſe auf freiwilligen Antrag nachſtehende, der Philipp Bekanntmachungen von Behoͤrden und Heinrich Pfeiffers Wittwe dahier gehörende Immobilien meiſtbietend verffeigert: Gemarkung Friedberg: O.⸗Nr. Fl. Nr. d. Gedſt.[Kl. 1 2 312 11,8 Hofraithe in der Stadt, gibt 27 kr. ab⸗ gelöſte Tilgungsrente. 104 Grabgarten in den Liebfrauengärten, gibt 16 kr. abgelöſte Tilgungsrente. 47 Acker am So⸗ denweg. Friedberg den 25. Februar 1857. In Auftrag Grosherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher Be er 1 8 123 3 4 44 r. ** Verſtei gerung. 126) In Auftrag der Frau Heinrich Müllers III. Wittwe werden Dienſtag den 3. März, Mor- gens um 9 Uhr, in der Peter Mann'ſchen Wohnung auf dem Haugk eine Parthie Herren- kleider, beſtehend in Röcken, Hoſen, Weſten und dergleichen einer freiwilligen meifibietenden Ver⸗ ſteigerung ausgeſetzt. Friedberg den 25. Februar 1837. In Auftrag Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Der Vorſteher „ nr Det v. Arbeits Verſtei gerung. 1262] Samſtag den 7. März d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhanſe da— bler die bei Reparatur der hieſigen Kirche er⸗ forderlichen Arbeiten öffentlich wenigſtfordernd in Accord gegeben werden, als: 1) Maurcrarbeit, vervoranſchl. zu 236 fl. 58 kr. 229 2) Zimmerarbeit,„„ 222„ 50 3) Schreinerarbeit, 5„ 440„ 06„ 4) Schloſſerarbeit,„„ 239„ 48, 5) Glaſerarbeit,. 128„ 36„ 6) Weißbinderarbeit,„„ 729„ 49„ 7) Steinhauerarbeit,„, welches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt— niß gebracht wird, daß die Ueberſchläge und Steigbedingungen 8 Tage vor dem Verſteige⸗ rungstermim auf der hieſigen Bürgermelſſerei eingeſehen werden können. Altenſtadt den 23. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Altenſtadt Kreuldie r. Holzverſteigerung. [263] Montag den 2. März, Vormittags 10 Uhr anfangend, ſollen im Wickſtädter Walde, Diſtrikt Hardt und Hirſchweg, verſteigert werden: 3 Stecken Buchen⸗Scheitholz, 1 5 Eichen⸗ 1 69„ Buchen-⸗Prügelholz, 3 7 Eichen. 7 73/„ Buchen⸗Stockholz, 57„ Eichen—„ 8850 Wellen Buchen⸗Reisholz, 225 77 Eichen 6 5 Birken⸗-Stämme bis 10“ Durchm. u. 40“ Länge, 5 Buchen⸗Stangen zu Längwieden e., g 1450 eichene und buchene Bobnenſtangen. Die Zuſammenkunft iſt an der Sternbacher K rche. Forſthaus Beinhards den 26. Febr. 1857. Der Gräfl. Revierförſter Hartmann. Privat⸗Anzeigen. ſt Holz ver er 1242] Montag den 2. März l. J., Morgens 10 Uhr anfangend, werden in dem hieſigen Gemeindewald, Diſtrikt Mark 1. Theil 22 Eichen-Bauſtämme, 10 Buchen-Werkholzſtämme, 11 Kiefern-Stämme, 6 Klafter Eichen⸗Scheitholz, 30„ Buchen⸗„ 625 Stück Eichen-Wellen, 2000„ Buchen—„ 550„ Kiefern,„ ſodann 78 ½ Klafter Buchen Stockholz, öffentlich verſteigert. Wehrheim den 16. Februar 1857. Der Bürgermeiſter J d hfezr. Bekanntmachung. 264] Der Schreiner Friedrich Empter von Erbſtadt hat angezeigt überſchuldet zu ſein. Da— her wird zum Verſuche der Güte unter den Gläubigern deſſelben Termin auf den 20. März d. J., Vormittags 10 Uhr, beſtimmt, in welchem ſie ibre Forderungen an— zumelden und zu begründen, ſowie zum Güte—⸗ verſuche ſich bereit zu zeigen haben, beim Nach⸗ theile, daß die nicht Erſcheinenden als dem Be⸗ ſchluſſe der Mehrzahl der Erſcheinenden bei⸗ tretend werden angeſehen werden. Windecken den 20. Februar 1837. Kurf. Heſſ. Juftizamt Theiß. dt. Kahler. Hol zverſtei gerung. in der Oberförſterei Hochweiſel, Gemeindewald Langenhain, [265] Mittwoch den 4. März d. J., des Mor- gens präcis 9 Uhr anfangend, ſollen im Diftrikt Hühnerpfad 9 Stecken Eichen⸗Prügelholz, 15„ Birken⸗ 1 37„Eichen-⸗Stockholz, friſches, 15000 Buchen- u. Birken- gemiſchte Wellen, 3000 Eichen-Aſtwellen, öffentlich verſteigert werden. Bemerkt wird, daß das Holz gegen genü⸗ gende Bürgſcheine bis Martini d. J. auf Eredit gegeben wird. Die Großherzoglichen Bürgermeiſter der Um— gegend bütet man um gefällige Bekanntmachung. Ziegenberg den 25. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Langenhain Rumpf. Holzverſteigerung. [266] Montag den 2. März d. J., Voemit⸗ tags 9 Uhr, ſollen im bieſtigen Gemeindewalde: 7 Stecken Buchen. Prugelbolz, 8„„ Stockholz, 1905 Stück Wellen, 4 Stecken Eichen⸗Prügelbolz, 3120 Stück Eichen- und Buchen-Durchfor⸗ ſtungswellen, welche 10“ lang ſind und ſich zu allerlei Nutzholz eignen, Stecken Kiefern⸗Scheitholz, 20 9„ Prügelholz, 180 Stück„ Wellen, 12„ Eichen⸗Stämme von 6— 12 Zoll Durchmeſſer, 18 Stück Kiefern⸗Stämme von 6— 12 Zoll Durchmeſſer, ſodann im Gemeinde Hofe: 100 Stück Buchen- und Eichen ⸗Deichſeln und Längwieden, gan den Meiſtbietenden verſteigert werden. Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine Zablungefriſt bis Martint d. I. geſtattet. Södel am 25. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Södel Ne i 5 wird Holzverſteige rung.: 1267] Dienſtag den 3. März l. J., Morgens 9 Uor, ſollen in dem Freiberrl. von Löw'ſchen Wald zu Steinfurth, Oiſtrikt Södlerbergstannen: 71 Stecken grobes Kiefern⸗Prügelholz, 27 Stecken dergl. Stockholz, 2000 Stück dergl. Rüſtraidel, 600„ Weichholzwellen, 15 Kiefern⸗Rüſtraidel und 14 Kiefern⸗Stamme zu 352 Cubikfuß, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Steinfurth den 24. Februar 1857. Der Freiherrl. v. Löw'ſche Revierförſter Weigand. Bekanntmachung. 1268] Der von der über das Forſthaus Win⸗ lerftein fübrenden ſogenannten, Uſingerſtraße abführende ſogenannte„Kirchwaldsweg“ iſt auf der Strecke durch den Obermörler Gemeinde- wald abgeſtellt. Die Fläche iſt zum Holzboden gezogen und zur Bezeichnung für das Publikum an der Ein⸗ und Ausmündung mit Graben— aufwürfen verſehen worden. Dieſer Weg iſt zum Fahren, Reiten und Gehen bei der geſetz⸗ lichen Forſtſtrafe verboten. Ober mörlen am 24. Februar 1857. Großherzogliche Bürgermeiſterei Obermörlen Schweitzer. Holzverſteigerung. [252] Donnerſtag den 5. März l. J., Mor⸗ gens gegen 10 Uhr, ſollen in dem Stollberger Geſellſchaftswald dabier, nahe an der Chauſſee von Ranſtadt nach Selters, im Diſtrikt Hah⸗ lenberg nachſtehende Holzſortimente öffentlich meiftbietend verſteigert werden: 115 Stämme Eichen⸗Bau⸗, Werk. und Nutz⸗ holz, 5 bis 20 Zoll Durchmeſſer und 20 bis 50 Fuß Lange, 196 Stück Buchen ⸗Längwieden von 15 bis 25 Fuß Länge, 15 Buchen⸗Werkſtämme. Die Zuſammenkunft iſt Morgens 10 Uhr an Ort und Stelle. Bemerkt wird hierbei, daß noch 50 60 Stecken Buchen⸗Scheit⸗ und Prügelbolz von mehreren Ortsbürgern in Effolderbach aus der Hand verkaut werden und daß man ſich deßhalb an den Unterzeichneten wenden wolle. 70 Saat und Leinkuchen [236] in ganz friſcher Qualität bei a . Ph. Dan. Kümmich. Mobiliar⸗Verſteigerung. [249] Dienſtag den 3. und Mittwoch den 4. März d. J., Vormittags um 9 Uhr, ſollen nachſtebende zum Nachlaß des verſtorbenen Hein⸗ rich Meper von der Winkelmühle bei Schwal⸗ heim gehörende Mobilien erbvertheilungshalber gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden: 1) 4 Pferde, 2) 3 Kühe, 2 trächtig, die andere friſchmelkend, 3) 1 trächliges Rind, 4) 1 Ziege, 5) 4 Sprenger, 6) 3 Wagen, wovon einer vierſpännig gefah⸗ ren werden kann, 7) 2 Pflüge, 1 Schaufelpflug, 1 Egge, 8) l ſteinerner Futtertrog, 9) Pferdegeſchirr fur 4 Pferde, 10) 1 leichte Chaiſe mit pferdegeſchirr, 11) 1 Fruchtſegemühle, 12) Fäſſer, Buͤtten, Hacken, Kärſte und ſonflige Ockonomiegeräthſchaften, 13) Schreiner⸗Handwerksgeſchirr, als Hobel, Meiſel u. d. gl., 14) 6 Stück Erlen⸗Borden, 15) 101 Siück ſchmale und 22 breite Dielen, 16) 15 tannene Bauſtämme, 17) eine Parthie Brennholz, 18) ungefähr 20 Malter Hafer, 19) 2 Malter Erbſen, 20) 50 Malter Kartoffeln, 21) ungefahr 3 Wagen Dickwurz, 22) 10 Fuder Waizenſtroh, 23) 8 Fuder Gerſtenſtroh, 24) ½ Fuder Erbſenſtroh, 25) 15 Ctr. Seu, 26) 10 Ctr. Grummet, 27) eine Parthie Spreu. Schwalheim. Der Vormund: Heinrich Dietz. Zum Ausleihen. [250] 8000 fl. Ka pitalien milder Stiftungen können ſogleich gegen gute Hypotheken ausge⸗ Effolderbach den 19. Februar 1857. Johannes Jung. Aufforderung. L225] Forderungen jeder Art an den Nachlaß des Schreinermeiſters Jakob Nikolaus Stamm von hier können bei der jetzt ſtattfindenden ge⸗ richtlichen Feſtſtellung und Auseinanderſitzung deſſelben nur dann Berückſichtigung finden, wenn ſpecificirte Rechnungen darüber binnen acht Tagen bei den unterzeichneten Vormündern eingereicht werden. Friedberg am 16. Februar 1857. In Auftrag Großb. Landgerichts Friedberg. Die Vormünder: Glaſermeiſter Conrad Jung. Mehlhändler Franz Stamm- Ein wohlerzogener Junge [227] aus guter Familie kann in einem Gaſt⸗ hofe zu Nauheim als Kellnerlehrling angenom- men werden. Näheres iſt durch die Expedition d. Bl. zu erfahren. Holländiſcher Syruy [232] und Bienenhonig billigſt bei Ph. Dan. Küm mich. W Strohhüte 269] werden gewaſchen und neu fagonirt bei S. G. Simon jun. neben den 3 Schwerdtern. 7 liehen werden durch Verſteiger un g. [270 Samſtag den 28. d. M., Nachmittags 5 Uhr, ſollen an der Seebachbrücke mehrere Cubikklafter Erde abzubacken und in den vier⸗ eckigen Weiher zu bringen auf Ort und Stelle an den Wenigſinehmenden verſteigert werden. Zugleich wird ein ſchöner Birnſtamm von 15 Zoll Durchmeſſer und 15 Fuß Länge auf dem Stand verkauft. Grünewald. Einen halben Morgen Acker 1271] am Friedhof hat zu vermiethen „Wtw. Mühling. a Zu verkaufen. [272] Einen einſpännigen Wagen mit Zugehör, einen Pflug und eine Egge bat zu verkaufen O berrosbach. Gaſtwirth Ph. Engel. L273] Nachdem ich den Herrn Baruch Hecht in Friedberg zum Generalbevollmächtigten er⸗ nannt, können alle Geſchäfte und gerichtliche, ſowie außergerichtliche Verhandlungen mit die⸗ ſem rechtsgültig gepflogen werden. Fauerbach II., am 24. Febr. 1857. Heinrich Leonhardt. ur gef. Beachtung. 274] Die Unterzeichnete macht hierdurch die ergebene Anzeige, daß ſie durch die Rückkebr ihres Sohnes aus der Fremde im Stande iſt, alle Reparaturen an Filz⸗ und Seidenhüten zu machen. Auch werden Herren- und Damen⸗ Strohhüte zum Waſchen und Färben übernom⸗ men und ſchnelle und billige Bedienung ver⸗ ſprochen. 5 Balth. Schmidts Wtw. Hutmacher wohnhaft in der Vorſtadt. Eein Schmiedgeſelle 275] findet ſogleich dauernde Arbeit bei Ehriſtian Schäfer in Rodheim. Zu verkaufen. [276] Eine Tuchpreſſe mit ſtarker eiſerner Spin⸗ del, ſchwerer meſſingener Mutter, ſtarken Preß⸗ wänden, ſowie auch Preßpapier Platten ſind billig abzugeben bei Georg Mappes, Tucbbereiter, heilige Kreuzgaſſe 8(B. 208). Friedberg im Februar 1857. Jo ſeph Straus. in Frankfurt. 1230] aus fünfzigjährigem Beſtande d. Bl. zu erfragen. räthig: Gutsbeſitzer, Pachter, Verfaſſer des praktiſchen Rieſelwirths deu, wenn man ſich über den Preis vorher geeinigt. Wirthſchaftsführer;, überhaupt Alle, die ſich für die praktiſche Landwirthſchaft intereſſiren G. E. a und Ehrenmitglied mehrerer ökonomiſchen Geſellſchaften. Vierte vermehrte und verbeſſerte Auflage. Preis 2 fl. 42 kr. 800 bis 1000 Etr. Lohrinde können in der Schälzeit abgegeben wer⸗ Wo iſt bei der Exped. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt ver⸗ Der praktiſche Oekonomie⸗ Verwalter nach den Anforderungen der jetzigen Zeit. . 1 0 Zugleich ein zweckmäßig belehrendes Handbuch für angehende Landwirthe und von Patzig, Bell, 1 Folge des In gekomn meinde Etlaub nicht 1. ſondere dern a der Ab ſchafts nuncia hierher Wirte Publ Beltef achtun der Te ſchriebe werden mangel warten nicht g