1 f Friedberger Intelligenzblatt. Er ſcheint woͤ⸗ 0 8 2 2 2 1 Einrückungsge⸗ Herde ee Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, dualen 11 8 1 oder deren Nauen bb egi Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. n ae. ſammen 7 kr. Nu 911. Freitag, den 28. November. 1856. erſehen Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere polizeiliche Anordnungen wegen Benutzung der Vieinalwege und Ortsſtraßen(Art. 110). Nach Anſicht des Art. 110 des Polizeiſtrafgeſetzes, alſo lautend: Wenn durch Localpolizei-Verordnungen, nach Vernehmung der Ortsbehörde, die Art. 104 bis 109 oder Wittwe. einzelne Beſtimmungen derſelben auf chauſſirte oder gepflaſterte Vicinalwege oder auf Ortsſtraßen für an⸗ 5 wendbar erklärt werden, ſo ſind gegen diejenigen, welche den für anwendbar erklärten Vorſchriften zuwider— bRuchen handeln, die darin angedrohten Strafen zu erkennen. werden in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. 5140 vom 5. April l. J. 80 nach Anhörung der Ortsbehörden, die Art. 104, 105, 106, 108 und 109 des Polizeiſtrafgeſetzes, folgenden Inhalts: a Art. 104. Das Fahren mit Wagen oder Karren, welche mit Zugvieh beſpannt ſind, auf den Reiter— pfäden der Staats- und Provinzialſtraßen, desgleichen das Fahren jeder Art und das Reiten, ſowie das Vieh— treiben auf den Fußwegen, in den Gräben oder an den Dämmen an den bezeichneten Straßen wird, außer — den Fällen, wo es des Ausweichens, Vorbeifahrens, Abfahrens und Umdrehens wegen geſchieht, beſtraft und zwar: 1) das Fahren mit Wagen oder Karren, welche mit Zugvieh beſpannt ſind, mit 1 bis 2 fl.; 2) das Fahren jeder anderen Art und das Reiten mit 30* 3) das Treiben von Vieh a) für jedes Stück Rindvieh, Pferde, Eſel und Schweine mit 10 kr.; b) für jedes Stück Schaafe und Ziegen mit 5 kr. — Es kann jedoch in beiden Fällen durch Zuſammenrechnung der Strafbeträge nach der Stückzahl die 1 5 Strafe nicht über 5 fl. ſteigen. cih Auf Straßen im Innern der Ortſchaften finden vorſtehende Beſtimmungen nur inſoweit Anwendung, als dieſe Straßen wirklich mit ausſchließlich für Fußgänger beſtimmten Banquets verſehen ſind und deren Friedberg Gebrauch zum Fahren ꝛc. durch die Polizeiverwaltungsbehörde ausdrücklich unterſagt iſt. 0 em Den Polizeiverwaltungsbehörden bleibt es übrigens vorbehalten, in Bezug auf das Viehtreiben Aus— nahmen von dem obigen Verbote in den Fällen zu geſtatten, in welchen eine Straße gebraucht werden muß, um mit der Viehheerde eines Orts zum Weideplatz zu gelangen, und die Straße nicht breit genug iſt, um das Betreten des Fußwegs durch das Vieh ganz zu verhindern. a Da aber, wo die Benutzung einer Staats- oder Provinzialſtraße als Viehtrieb für Ortsheerden ganz N unterſagt iſt, treffen die Zuwiderhandelnden die unter Nr. 3 angedrohten Strafen. * Art. 105. Das Weiden des Viehes in den Gräben oder an den Dämmen der Staats- und Provin⸗ zialſtraßen und deren Zubehörungen wird a) für jedes Stück Rindvieh, Pferde, Eſel und Schweine mit 20 kr.; urs 5 b) für jedes Stück Schaafe und Ziegen mit 10 kr. 4 beſtraft. Es kann jedoch in beiden Fällen durch Zuſammenrechnung der Strafbeträge nach der Stückzahl die Strafe nicht über 10 fl. ſteigen. Art. 106. Haben ſich von dem, auf der Straße getriebenen Vieh einzelne Stücke an ſolchen Stellen, wo nach Art. 104 und 105 das Treiben und Weiden von Vieh unterſagt iſt, dem Anſcheine nach ohne 5 Schuld des Treibers, verlaufen, ſo bleibt dieſer ſtraffrei; es wird aber hierdurch die Verbindlichkeit zum Er— 2 ſatze des Schadens, den ſolches Vieh etwa verurſacht hat, nicht aufgehoben. 16 Iſt aber das entlaufene Vieh dem Hirten einer zur Weide getriebenen Heerde ſelbſt gehörig, ſo treten, wenn er nicht vermag, ſeine Unſchuld vollſtändig zu beweiſen, die in beiden vorhergehenden Artikeln ange— drohten Strafen ein. zeigen. Art. 108. Wer Bäume auf den, eine öffentliche Straße begrenzenden Grundſtücken in einer näheren, 0 Nov als der durch die Geſetze beſtimmten Entfernung anpflanzt, oder die, von ſolchen Bäumen über die Straße hängenden, den Verkehr hemmenden Aeſte auf polizeiliche Aufforderung nicht entfernt, wird mit 30 kr. bis 3 fl. beſtraft. Etarttirc⸗ 1 Art. 109. Das Schleppen von Bauholz und andern den Straßen nachtheiligen Gegenſtänden auf den Staats- und Provinzialſtraßen und deren Zubehörungen ohne den Gebrauch einer wirklichen Schleife iſt bei lrche: Vermeidung einer Strafe von 30 kr. bis 3 fl. unterſagt. auf die chauſſirten Vicinalwege für anwendbar erklärt, jedoch unter der Beſchränkung, daß durch die Verbote der Art. 104 und 105 die Viehheerden eines Orts vorerſt nicht betroffen werden ſollen. Im Falle mißbräulicher Anwen— 0 2 420 dung der gewährten Freiheit wird ubrigens die Ausdehnung der fraglichen Verbote auf die Viehheerden nach Anhö⸗ rung der Localpolizeibehörden in den betreffenden Orten vorbehalten. 115 Zuwiderhandlungen werden nach den vorſtehenden Art. 104, 105, 106, 108 und 109 des Polizeiſtrafgeſetzes beſtraft. Vorſtehendes Reglement haben die Großherzoglichen Buͤrgermeiſtereien in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. Friedberg, den 26. November 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Müller. Auszüge aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt. Nr. 34 vom 28. Oct. enthält: I. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 20. Oct., welche die 34 Landbezirke zur Wahl der Abgeordneten der 2. Kammer der Stände für den be⸗ vorſtehenden Landtag mittheilt.— II. Geſtorben: 17. Sept. Schul⸗ lehrer Chelius zu Günterfürſt, 22. penſ. Schullehrer Schulz zu Stan⸗ genrod; 3. Oct. Schullehrer Hotz zu Oberkinzig, 4. Schullehrer Strack zu Rainrod; 9. Gerichtsvollzieher Götz zu Oppenheim; 13. penſ. Schultheiß Grimm zu Niederbeerbach; 19. penſ. Bezirksgerichtsrath und Ergänzungsrichter am Obergerichte zu Mainz Vogel. Nr. 35 vom 4. Nov. enthält: 1. Großherzogliche Ver⸗ ordnung, datirt München 1. Nov., welche die mit dem 1. Januar 1857 im Vereins ⸗Zolltarife eintretenden Abänderungen und Zuſätze zur Nachachtung veröffentlicht.— II. Verſetzung in den Ruheſtand: am 13. Oct. evang. Schullehrer Diehl zu Langſtadt.— III. Con⸗ currenz für die 2. evang. Schulſtelle zu Allendorf a. d. L. mit 241 fl. und 4 Stecken Buchenſcheitholz zur Heizung des Schullocals; die Stelle des 1. Beamten der Ortseinnehmerei Mainz mit 1500 fl. Ge⸗ halt(binnen 3 Wochen anzumelden; Caution 3000 fl.) Nr. 37 vom 11. Nov. enthält: I. Reglement, die Holz⸗ preiſe und den Holzverkauf in den Gr. Domanialwaldungen betr., vom 17. Okt. d. J, 14 60, welches an die Stelle des Reglements vom 7. Dez. 1840 tritt.— II. Bekanntmachung Gr. Ober ⸗Forſt⸗ und Do⸗ mänen⸗Direction vom 24. Okt., welche mit Bezug auf dieſes Reglement den ſofort ins Leben tretenden Holzpreistarif für 1857 veröffentlicht.— III. Dienſtnachrichten: am 13. Oktbr. wurde dem Schulvicar Wetzel zu Hirſchhorn die J. kath. Schulleprerſtelle daſelbſt,— dem Schulvicar Stroh zu Hainchen die evang. Schullehrerſtelle daſ.;— 29. Okt. dem Schullehrer Rabenau zu Vadenrod die evang. Schullehrerſtelle zu Rain⸗ rod(Kreis Alsfeld); dem Schulvicar Deiß zu Großlumda die evang. Schullehrerſtelle zu Climbach übertragen.— IV. Geſtorben: am 26. Sept. Präceptor Glaſer zu Grünberg;— 6. Oktbr. kath. Schullehrer Held zu Mainz;— 256. penſ. Conſiſtorialrath Kallenbach zu Lauterbach. Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen. Oeffentliche Aufforderung. Johannes Petri für verſchollen erklärt und ſein 1811] Auf den Namen des Johannes Nachlaß den vorgenannten Verwandten ohne Petri von Hochweiſel ſind noch mehrere in Hochweiſeler Gemarkung gelegene Grundſtücke eingetragen, deren Verzeichniß in der Landgerichts-Regiſtratur offen liegt, und deren Ueberweiſung dermalen: a) Anna Mar⸗ garethe, Chriſtoph Köhlers Ehefrau, geb. Petri, in Wiſſelsheim, b) Katharina, Leonhard Luxen Wittwe, geb. Petri, in Florſtadt und c) Ka⸗ thar ina, Philipp Schindels Ehefrau, geb. Dä— mon, in Hochweiſel, als Kinder und Enkel ſeines verlebten Bruders Hermann Petri und angeblich allein noch lebende nächſte Inteſtat⸗ Erben beanſpruchen. Johannes Petri, geb. den 18. März 1767, würde demnächſt das 90. Lebensjahr zurücklegen. Er oder wer ſonſt Anſprüche an dieſe Grund— ſtücke zu haben glaubt, wird daher aufgefordert, dieſe Anſprüche binnen einer Friſt von Caution überlaſſen, auch der ſeitherige Beſitz als genügender Erwerbstitel angenommen und der Eintrag ins Mutations⸗Verzeichniß ver⸗ fügt werden wird. Butzbach den 16. November 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel. Oeffentliche Aufforderung. 11812] Konrad Fett zur Oes beabſichtigt nach⸗ ſtehende Immobilien, ¼ Hofraithe, /, ½e, 7%%,%,% und% zu verpfänden, die ſammt weiteren 35 Grundſtücken, worüber Flurbuchsextract zur Einſicht dahier vorliegt, früher in Erbbeſtand des Fürſtlichen Hauſes Solms Lich geweſen, beſcheinigtermaßen allo— dificirt worden, jedoch in den Flurbüchern noch auf Johannes Kleins Namen eingetragen ſind. vorgängigen Ueberſchreibung von Johannes Kleins Namen auf Konrad Fett, ferner Ein⸗ willigung der Kinder erſter Ehe des letzteren erforderlich iſt, von denſelben aber abweſend ſind: die dem Namen nach unbekannten Erben der Bernhard Hildebrands Ehefrau Dorothea, geb. Fett, und Anna Maria, angeblich in Amerika verheirathet an N. N., ſo ergeht an dieſe und an etwa betheiligte Dritte die Auf- forderung: irgend welche Anſprüche an dieſe Immobilien binnen z we i Mo nat e n ſo gewiß dahier geltend zu machen, als ſonſt die erforderliche Beſcheinigung ausgeſtellt, der Eintrag in das Mutationsverzeichniß verfügt und die Vertretung der Abweſenden einem zu beſtellenden Curator lediglich überlaſſen werden wird. Butzbach den 14. November 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach. 2 Mon aten Da in Ermangelung einer Eigenthumsurkunde Ebel, Muth, ſogewiß dahier geltend zu machen, als ſonſt zu der nunmehr beabſichtigten Verpfändung und Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor. Von der Verfälſchung der Nahrungsmittel. (Fortſetzung.) Noch häufiger ſind die Verfälſchungen, denen das Brot unterliegen muß. Wir ſprechen hier nicht von Zu⸗ ſätzen von Erbſen, Kartoffeln oder Reismehl. In Zeiten der Noth ſind dieſe Surrogate geboten und werden nie ſchädlich wirken, wenn ſie vernünftig und ſorgſam gemacht werden. Wir ſprechen von gefährlichen, aus betrügeriſchen Abſichten gemachten Zuſätzen. Beimiſchungen von Pott— aſche entdeckt man im Brote, wenn man heißes Waſſer auf ein Stück Brot gießt, es darauf ſtehen und kalt wer— den läßt. Dann ſteckt man einen Streifen blaues, mit Lackmus gefärbtes Papier hinein, was vorher durch ſchwa— chen Eſſig gezogen und dadurch geröthet war. Je ſchneller und tiefer blau es wird, deſto mehr Pottaſche iſt darin. Magneſia ſoll ſchlechtem Mehle ein beſſeres Ausſehen im Brote geben. Manche erkennen es am bitterlichen Ge— ſchmacke. Man verbrenne ein Pfund ſolchen Brotes zu Aſche und die Magneſia zeigt ſich ſofort. Alaun nehmen die engliſchen Bäcker häufig zu verdorbenem Mehle, um noch ein weißes Brot daraus zu machen. Man weiche das Brot in Waſſer, knete es, bis es ſich auflöſt, und gieße ſo viel Waſſer zu, bis es dünn wird; darauf laſſe man es eine Nacht ſtehen, filtrire das Waſſer ab, koche es ſehr ſtark ein und ſtelle es hin; die Alaunkryſtalle ſetzen ſich dann an. Die gefährlichſte Brotverfälſchung geſchieht durch Kupfer, wie es in Belgien und Frankreich geſchehen ſoll, um ein ſehr ſchönes, großes, ſchweres und weißes Brot zu liefern. Verbrennt man ſolches Brot, ſo ſieht man hier und da die Flamme grün werden; auch kann man einige Pfund Brot in Waſſer einweichen und ſo viel Waſſer darauf gießen, bis es hoch darüber ſteht. Man laſſe es ſauer werden, bis es ſich abklärt, und hänge dann ein blankes Eiſenſtäbchen hinein. Erhält dieſes einen röthlichen Beſchlag, ſo kann man ſicher ſein, daß das Brot giftig iſt. Andere Verfälſchungen des Brotes geſchehen durch Beimiſchung von Kreide, Kalk, Gyps, Knochenſtaub zum Mehl. Sie werden meiſt durch ähn— liche Verrichtungen wie die vorherbeſchriebenen entdeckt! Nicht minder gefährliche Verfälſchungen geſchehen dadurch daß mehr Waſſer als nothwendig iſt in dem Brote zurück— bleibt. Das letztere erreicht man beſonders dadurch, daß man Alaun zum Mehle miſcht. ö ö 6 Spiel 45 in dieselben Heſſſchen S.“ Empf 1804] Unterzeichne bon Couberten Und. Hauſe beſtens une liger Bedienung. Friedberg. Lehr lit 1160 I] Ein 0 ˖ ſebener junger 5 0 hieſigen Geſchäfte! in die Lehre krete dition d. Bl. ——ñ— Nicht zi 820) Hiermit m kum die ergebenſt Oſtern 1857 wied alle meine verehrt ihrer völligen Zuft gem Preiſe und de und bitte um recht ſtellungen. Biſſes, den! Abrahan Brann theils indem gähren läßt, beigemiſcht w Waſſer verdü Pfeffer, Caſſi rem Blei ei Häufig kann meters dieſe! Branntwein n eher auwendb. freit hat. De von Blei, Ar teſten, wenn ſtoffgas in de Blei verräth durch eine ge Waſſer, doch arbeſtofft, 2 2 un darau laſſe „koche ryſtalle Frankreich b und Brot, auch chen und Frucht ⸗Verſteigerung. 1825] Montag den 1. Dezember l. J., Nach⸗ nittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rath— auſe von dem Fruchtvorrath des vereinigten Irmenfonds 5060 Malter Korn und 20—30 Nalter Gerſte, zweimalterweis, meiſtbietend erſteigert. Friedberg den 22. November 1856. F Friedberg 80 In der en der. RNarten-Tabrik von Louis Weis in Friedberg 1582] werden von jetzt an ſehr gut und ſtark jearbeitete Spielkarten zu nachſtehenden Prei⸗ en abgegeben: Pique das Dutzend 36, 42, 48, 54 kr., 1 fl., U fl. 6 kr., ganz feine 1 fl. 12 kr.; Kinderkarten 36 kr.; hombre à Spiel 20 und 22 kr.; Whiſt à Spiel 26 und 28 kr.; Taroc a Spiel 48 kr. und 1 fl. Auch ſind dieſelben mit dem Großberz. Heſſiſchen Stempel ſtets vorräthig. 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Rabatt. lectiren, finden in meinem Laden den feſtgeſetzten billigen Preis an jedem Stück Waare angemerkt. Branntwein theils indem beigemiſcht wird, rem Blei einen kräftigern Häufig kann meters dieſe Verfälſchungen wahrnehmen. Branntwein mit Zucker verſetzt iſt, iſt dieſe Prüfung nicht eher anwendbar, bis man den Spiritus vom Zucker be⸗ ſchwefelſaurem Zink, ckt man am leich⸗ ſchwefeltem Waſſer— freit hat. Das Vorhandenſein von von Blei, Arſenik und Antimon teſten, Blei verräth ſich dann durch eine ſchwarze, B durch eine gelbe, das Antimon durch eine rothe, das Zink durch weiße Farbe. Die gewöhnlichſten Verfälſchungen der Butter ge⸗ Beimiſchung von zu vielem Salze und doch wird auch Kreide oder Sand, mancherlei Färbeſtoffe, Kartoffeln und andere fremde Subſtanzen bei⸗ ſchehen Waſſer, durch wird ebenfalls der Brenner ihn zu ſchnell oder zu lange gähren läßt, wodurch dem Getränk eine giftige Subſtanz theils beim Verkäufer, der ihn durch Waſſer verdünnt und dann durch Zuſatz von ſpaniſchem Pfeffer, Caſſia, Zimmt, ſchwefelſaurem Zink oder eſſigſau— Geſchmack zu geben ſucht. man ſchon durch Anwendung des Hydro- entde wenn man eineu Strom von ge ſtoffgas in den verdächtigen Spiritus eingehen läßt. Das häufig verfälſcht, gemiſcht. Waſſer. Verfälſchungen. chel, Paſtinak, Nur wenn der das Arſenik ſelbſt zu bereiten. ſo fällt der Zuſatz zu Boden Cichorie dient an ſchung des Kaffees, unterliegt aber ſelbſt Carotten, Mangoldwurzel, Lupinen, Ei⸗ verdorbenes Korn, verdorbener Bisquit, gebrannter Zucker und rothe Erde geſetzt, geröſtet und ungeröſtet. man anſtellen kann, iſt, wenn man eine kleine Quantität Cichorienpulver in Sinkt das Pulver ſogleich unter, ſo iſt es rein, ſchwimmt es aber auf dem Waſſer und bleibt es trocken, höchſt wahrſcheinlich mit Möhren oder Bohnen verfälſcht. Das ſicherſte Mittel hier wie in manchen andern Fällen vor Betrug bewahrt zu mahlen zu kaufen, um Schmilzt man die Butter auf heißem Waſſer, und miſcht ſich mit dem und für ſich ſchon zur Verfäl⸗ noch zahlloſen werden häufig hinzu- Die beſte Probe, die ein Glas mit kaltem Waſſer thut, ſo iſt es bleiben iſt, die Cichorie unge— ſie für den häuslichen Gebrauch (Fortſetzung folgt.) 422 Indem wir unsere Journal-Lese-Anstalt, zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten können, hiermit in empfehlende Erinnerung bringen, laden wir zur geſälligen 1 ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften, für deren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriſten stehen den Interessenten zu Diensten. Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung. 1 S. Hanau Jun., Uhrmacher, neben dem Hotel Trapp; 11842] empfiehlt zu billigen Preiſen und mit einjähriger Garantie eine ſchöne Auswahl goldner und ſilberner Herren- und Damenuhren, Pariſer Bronzeuhren, 14 Tage gehend, Wiener Pendüls, Nipp⸗ uhren und Schwarzwälder Poreellanuhrchen. Reparaturen werden auf's Pünktlichſte ausgeführt. Zu Weihnachtsgeſchenken 11843] empfehle ich außer meinen Mode⸗Artikeln 5 eine Parthie Portefeuille⸗Waaren zum Fabrikpreis. Feine geſtickte Eigarren⸗Etuis, Geldtäſchchen und Damen-Nécéssaires. S. G. Simon. Spielwaaren 2 11844] in großer Auswahl, beſonders in fertigen Puppen, ſowie Geſtellen und Köpfen, zu billigen Preiſen bei W. M a y, Uſergaſſe. Ausheſezt für den TWeeihnachts-Verkauf 11845] eine große Partie halbſeidener und wollener Kleiderſtoffe und Shawls, die ich bedeutend unter dem Preiſe erlaſſe. R. E. Haußer, Römerberg 30 in Frankfurt. Empfehlung. 11846] Unterzeichneter empfiehlt hierdurch den geehrten Herrſchaften und Woh⸗ nungsbeſitzern hier und in der Umgebung ſein neu gegründetes Möbel-Lager 3 beſtehend in Causeuses, Chaiselonges, Divans, Schlafotto⸗ manen, Sophas, großen& kleinen Lehnſtühlen, Sprungfeder⸗ anderen Matratzen, Drapirungen von Vorhängen, allen Sorten Bronze⸗Nouleaux& Tapeten, überhaupt mit allen in ſein Geſchäft ein⸗ ſchlagenden Artikeln& Arbeiten unter Zuſicherung der reellſten und billigſten Bedienung.. Nauheim den 24. November 1856. 7. Bett- und Oeſterreichiſche Pferdeteppiche 11847] friſch angekommen bei 9 00ſtarator. Schwarz, Confect, Lebkuchen 11821/ und dergleichen, in größeren und klei. neren Quantitäten, empfiehlt für bevorſtehende N Weihnachten zu den billigſten Preiſen— Nauheim Georg Witzel, Bäcker. 2 Neues Muſeum. 11848] Die Geſellſchaft„Neues Muſeum⸗ hat ihre Auflöſung beſchloſſen. Etwaige Forderun⸗ gen ſind bei dem bisherigen Rechner, Herrn Kaufmann K. Groß, längſtens bis zum 8. De⸗ zember einzureichen, da ſpätere keine Berück— ſichtigung finden können. Zugleich macht man hiermit bekannt, daß Montag den 1. Dezember, Nachmittags um 3 Ubr, auf hieſigem Ratbhauſe die der Geſell⸗ ſchaft gehörigen Mobilien, als: ein Flügel, Notenſchränkchen, Leuchter, Leuchterhalter ꝛc. und Muſikalien einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden ſollen, wozu man die Kauf liebhaber einladet. Friedberg den 24. November 1856. In Auftrag:: Of. 72. Bürger ⸗Caſiuo. 11849] Den Mitgliedern hiermit zur Nach- richt, daß das Damen⸗Caſino für nächfſen Sonn⸗ tag ausfällt, dagegen den folgenden Sonntag, den 7. Dezember, abgehalten wird. Im Thcater wird aufgeführt: Der ſchwarze Peter, Luſtſpiel in 1 Akt. Der r 5 In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg ſind ſtets zu haben: Geſtempelte Frachtbriefe für den mitteldeutſchen Eiſenbahnverband. per Buch 26 kr. Kirchliche Anzeigen. 1. Advent. Sonntag den 30. Nov. Pfarramtswoche: Hr. Stadtrfarrer Seel. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. (Abendmabl.) Nachmittags: Hr. Candidat Bindewald. Carl Sprengel, Tapezirer, wohnhaft im Pariſer Hof. Lager Kaufhalle Nr. 7. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarter Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Schüler. Verlag und Schnellpreſſendruck von C. Bindernagel's Buchhandlung. Verantwortlicher Redacteur: Hermann Schuümpff. (Hierzu Beiblatt Nr. 22.) Geld⸗Cours. Frankfurt, am 26. November 1856. Pistolen ff 0 Friedrichsd oer„ 9 33.54 Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 41 ½¼—f2 Nad enn 29.30% see,,„ 9 18=19 Engliſche Souverains..„ 11 39-43 Preußiſche Thaler. h I Preußiſche Caſſenſcheine„„ 1 44¼% 5 Fres.⸗ Thaler„ 2 20—½½ Nr. 381 des von Gr. Ob Herſcnen- Anna lichtet worden! heim b kr.). Hellmann zu Landger. Aſſeſor Landg.⸗Act. He — Von der f Caca ſehr geſunde liegen aber reitung bedüͤr Zucker, Sch Walkererde, muͤſſen zur dienen. Um entdecken, ſch es auf ein! warmen Or Oel oder Fe echte Cacaol gekochte rein chen an der größer und riſches Fett ſtehen laßt, Die Beimiſc der gekochte Subſtanzen, ſind natürlie weilen auch größerer M. Cacao Ache Eſſig felſäure und Färben beie enthalt grö Pflanzenſau ſcharf zu me an die Lippe gen Nachgeſ denn man tröpfelt und