L Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wo ⸗ Seen reer Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, aufe e 1.4 12 1 5 1 15 8 3 Aer dere bead Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ge ee Nu 66. Freitag, den 22. Auguſt. 1856. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Geſundheitsſchädliche Einflüͤſſe, hier das ſ. g. Mutterkorn. Dem Vernehmen nach ſoll in dem diesjährigen Korn vieles ſ. g. Mutterkorn(secale cornutum) ſich vorfinden. Es iſt dieſes ein durch Näſſe verdorbenes Roggenkorn und wird in keiner anderen Fruchtart gefunden; es hat verſchie— dene Formen, meiſtens eine ſchmale länglichte, iſt aber immer viel größer als das geſunde, äußerlich dunkelblau oder ſchwärzlich, innerlich meiſt hellblau, wodurch auch das Mehl, wenn viel Mutterkorn damit gemahlen iſt, ein bläuliches Anſehen erhält. Dieſe Krankheit oder Ausartung des Korns iſt beim Genuſſe für die Geſundheit äußerſt ſchädlich. Wir machen Sie daher darauf aufmerkſam mit dem Wunſche, den Landwirthen dringend zu empfehlen, die ſorg— fältigſte Reinigung bei dem Ausdreſchen der Frucht und die Abſonderung des Unraths von dem geſunden Korn vor— zunehmen. Dies geſchieht am zweckmäſſigſten: 1) durch kräftiges Werfen des ausgedroſchenen Getreides auf der Tenne gegen ſtarken Luftzug bei trockener Witte rung. Das Mutterkorn wird hierbei vermöge ſeiner Leichtigkeit gröͤßtentheils neben der Spreu zurückgeweht werden; 2) durch das Sieben des Getreides mittelſt eines ſo weiten Siebes, daß zwar die Getreidekörner, nicht aber die größeren des Mutterkorns durchfallen; 3) durch Schwemmen des Getreides in hohen Gefäßen, in welchen dasſelbe vielfältig umgerührt wird, wobei denn das leichtere Mutterkorn oben auf ſchwimmt und ſo von der Waſſerfläche abgeſchöpft werden kann. 4) Als Vorſichtsmaßregel beim Mahlen und Backen nicht vollſtändig gereinigten Roggens wird empfohlen, das Korn möglichſt lange vor dem Verbrauch zu lüften und liegen zu laſſen, und das davon gebackene Brod erſt dann zu verbrauchen, wenn es nicht mehr friſch iſt, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß die dem Getreide beigemiſchten ſchädlichen Subſtanzen, und ſelbſt das Mutterkorn, um ſo nachtheiliger wirken, je früher das Getreide vermahlen, je früher das Mehl verbacken und je friſcher und je wärmer das davon gebackene Brod genoſſen wird. Da das Mutterkorn in den Apotheken einen viel höhern Preis hat als das Korn, ſo wird durch Beobachtung jener Anordnungen den Producenten ſogar noch ein Vortheil entſtehen. Die Müller wollen Sie mit Beziehung auf die Artikel 311 und 312 des Polizeiſtrafgeſetzes insbeſondere bedeu— ten, ſich des Mahlens eines mit Mutterkorn vermiſchten Getreides zu enthalten. Friedberg, am 12. Auguſt 1856. W e Kreisamt Friedberg I bee n an ſämmtliche Localbehörden des Kreiſes. Betreffend: Die Bezahlung des Briefportos in Staats⸗, Verwaltungs-, Gemeinde- und Privatangelegenheiten. Da in neuerer Zeit häufig gegen die Beſtimmungen gefehlt worden iſt, welche wegen Bezahlung des Briefportos in obigen Angelegenheiten beſtehen, ſo ſehen wir uns veranlaßt, das deshalb beſtehende Miniſterial-Ausſchreiben vom 3. Mai 1823 in nachſtehendem Abdrucke zu Ihrer Kenntniß zu bringen. Sie werden ſich künftig nach deſſen Beſtim— mungen bemeſſen und die betreffenden Rechner hiernach belehren. Friedberg den 14. Auguſt 1856. 5 M n le x, Abdruck der Entſchließung des Großherzoglich Heſſiſchen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz. Darmſtadt am 3. Mai 1823. Da es nicht thunlich iſt, die von den bisherigen Sportel-Receptoren geleiſteten Vorlagen von Poſtporto künftighin von den Obereinnehmercien leiſten zu laſſen, ſo wird hierdurch eine genaue Scheidung derjenigen Fälle, in welchen die Korreſpondenz der Behörden einer Porto-Zahlung unterliegt, nothwendig. Wir ſind daher mit Großherzogl. Miniſterium der auswärtigen Angelegenheiten über folgende bei der Korreſpondenz in Verwaltungsgegenſtänden zu beachtende Normen übereingekommen: b ö 5 1) Von allen Briefen und Paqueten, welche Privatperſonen in Privatangelegenheiten aufgeben oder empfangen, iſt von ihnen das Porto bei der Aufgabe oder bei dem Empfang zu zahlen. 2) Die Korreſpondenz der Behörden in Dienſtſachen ſowohl unter ſich als mit Privatperſonen, iſt als eine im Intereſſe des Staats geführte Korreſpondenz portofrei. 5 8 i Zu genauer Bezeichnung deſſen, was bei der Korreſpondenz der Behörden in Privatangelegenheiten als Dienſtſache zu bezeichnen ſei, dienen nachfolgende nähere Beſtimmungen: 9 f 22 2 2 2 — — 222 1 302 1) Die Korreſpondenz der inländiſchen Behörden uuter ſich in Angelegenheiten von Privatperſonen iſt, da ſie, wenn auch auf freiwillige Veranlaſſung von Privatperſonen, doch ſtets im Intereſſe des Dienſtes oder der öffentlichen Verwaltung geführt wird, durchaus portofrei. 2) Die Korreſpondenz zwiſchen Behörden und inländiſchen Privatperſonen Leinſchließlich der Gemeinden), welche zwar das Intereſſe der Letzteren betrifft, jedoch im Intereſſe des Staats oder der öffenklichen Verwaltung ge⸗ führt wird, iſt Dienſtſache. Dieſes ergibt ſich ſchon daraus, daß dieſe Korreſpondenz nicht vom freien Willen der Einzelnen abhängt, ſondern der Staat will, daß etwas geſchehe, oder daß wenn es vorgenommen wird, es nur unter gewiſſen Formen und mit höherer Ermächtigung geſchehe. Dahin gehört insbeſondere die in Ge⸗ meindeſachen geſetzlich nothwendige Korreſpondenz, z. B. über die Wahl und Beſtätigung der Ortsvorſtände, über Gemeinde-Voranſchläge, über Theilung von Gemeindegütern u. ſ. w., ſodann bei Privatperſonen die Korreſpondenz über Dispenſation, Heiraths⸗Conceſſion u. ſ. w.) 2 3) Die Korreſpondenz der Behörden mit i nländiſchen Privatperſonen i n ſolchen Angelegenheiten, welche lediglich das Privatintereſſe betreffen: wie z. B. Geſuche um Begnadigung, Schulderlaß, Unterſtützung u. ſ. w.(was ſich wohl unter die allgemeine Rubrik— Gnadenſachen— ſubſummiren läßt) iſt bis auf weitere Verfügung dem Poſtporto unterworfen, was jedoch lediglich von den Intereſſenten bei der Aufgabe ihrer Schreiben oder bei dem Empfang der Reſolutionen zu bezahlen iſt. 4) Bei der Korreſpondenz der inländiſchen Behörden mit auswärtigen Behörden kann zwar der Fall vorkommen, daß in Dienſtſachen ausländiſches Porto zu zahlen iſt, da aber dieſe Fälle nur ſelten vorkommen, und daher bei einer gehörigen Aufſicht dieſe Aufgabe nur ſehr unbedeutend ſein kann, ſo iſt, um nicht wegen dieſes einzi— gen Gegenſtandes weitläufige Abrechnung pflegen zu müſſen, dieſes Porto aus den Kanzleikoſten zu beſtreiten. 5) Die Schreiben von auswärtigen Privatperſonen ſind von den inländiſchen Behörden nur frankirt anzunehmen. Nach vorſtehenden Normen iſt von nun an zu verfahren, und haben Sie daher ſowohl hinſichtlich Ihrer eigenen Korreſpondenz das Nöthige zu verfügen, als auch die Ihnen untergebenen Adminiſtrativbehörden hiernach zu inſtruiren, wobei wir noch bemerken, daß die Korreſpondenz der Behörden ſtets auf der Adreſſe mit Dienſtſache oder Parteiſache bezeichnet ſein muß. von Grolmann. v. Zangen. *) Dahin gebört demnach auch die ganze Korreſpondenz, welche die Bürgermeiſter als Lokalpolizeibehörden führen und zu führen baben. Nicht zu verwechſeln aber iſt hiermit die Korreſpondenz, welche die Bürgermeiſter, Ortsvorſtände, Gemeinderechner oder ſonſtige Gemeindebeamten als ſolche über Privat⸗Angelegenheiten der Gemeinden z. B. wegen Zahlung oder Beitreibung von Gemeinde ⸗Einkünften, wegen Pro⸗ zeſſen der Gemeinden, wegen Accorden und Lieferungen u. dgl. m. führen. Dieſe Korreſpondenz unterliegt vielmehr allerdings der Porto⸗ Zahlung. Portofrei iſt dagegen die Korreſpondenz wegen Beitreibung der Gemeindeumlagen, indem dieſe den Steuern gleichgeſtellt ſind. Miſſionsfeſt in Butzbach. Die Glocken Butzbach's hatten am letzten Montage um 3 Uhr Nachmittags mit herrlichem Geläute Feſttag auf den 19. d. M. angeſagt, und ſiehe zu den Gäſten, die geſtern bereits gaſtliche Aufnahme bei den Bewohnern der altevangeliſchen Stadt gefunden hatten, kamen heute viele aus der Näh' und Ferne, aus Stadt und Land. Als dann um halb 10 Uhr die gottesdienſtliche Feier in der feſtlich geſchmückten Stadtkirche begann, in die ſich von- dem 1. Pfarrhaus aus ein längerer Zug begeben hatte, waren die ſchönen, ehrwürdigen Räume des Gottes— hauſes von Andächtigen beinahe überfüllt, und tauſend— ſtimmig ſtieg im Geſang:„Komm heiliger Geiſt“ das Ge— bet der Verſammelten um die rechte Stimmung zu dem ſchönen Feſte zum Herrn des Himmels und der Erde auf. Darauf begann die von Oberpfarrer Klingelhöffer ge— leitete Liturgie mit Reſponſorien und Wechſelgeſängen, welche zum Theil von den Zöglingen der Blindenanſtalt ausgeführt wurden und als Bibellection die Stelle Eph. 4, 11—16 umſchloſſen. Dem Hauptliede:„Wach' auf, du Geiſt der erſten Zeugen“ folgte die ergreifende Feſtpredigt des vormals ſchleswig-holſteiniſchen, jetzt preußiſchen Geiſt⸗ lichen Roderſen, die mit Zugrundlegung von Joh. 9, 4, an das Warum und das Wie der Miſſionswirkſamkeit mahnend, aus Dankbarkeit und Liebe, uns für die heilige Sache mit Gebet und Arbeit, mit Demuth und mit ſteter Sorge für das eigene Heil ſchaffen hieß. Richtete darauf Pfarrer Peter aus Baſel in ſeinem lebendigen kräftigen Vortrag über äußere Miſſion, den die Worte des Herrn Matth. 24, 14 leiteten, die Blicke der Verſammlung hin— aus auf die Heidenwelt und die Furcht, in der ſie ſchmach⸗ tet ohne das Licht des Evangeliums vom Reich, ſo führte Pfarrer Bertſch aus Maulbronn in Wurtemberg in ſei— ner herzlichen Anſprache, die ſich auf Joh. 6, 9 gründete, in kurzen, ſprechenden Zügen den reichen Segen vor, den der Herr vom Anbeginn ſeiner Kirche an auf die im Klei⸗ nen begonnenen Werke der inneren Miſſion gelegt habe. Nachdem die verſammelte Feſtgemeinde aus dankerfüllten und darum heilsbegierigen Herzen geſungen hatte:„Ach bleib' mit deinem Segen bei uns, du reicher Herr!“ wurde der Gottesdienſt, der bis gegen 1 Uhr gewährt hatte, durch Hofkaplan Schloſſer von Schönberg mit Gebet und Segen geſchloſſen. Beim Ausgang aus der Kirche wurde eine Collekte für evangeliſche Miſſionszwecke erhoben.— Ein Mittagsmahl vereinigte darauf eine große Menge Feſtgäſte im Joutz'ſchen Gartenſaale, und bei demſelben erklangen die beiden Lieder:„Eine Heerde und ein Hirt“,„Eine feſte Burg iſt unſer Gott“, und wurden zwei Collekten erhoben, die ein reiches Ergeb— niß für die Blindenanſtalt und für das in dem heſſiſchen Hinterlande zu gründende Rettungshaus lieferten. Um 4 Uhr riefen die Glocken nochmals zur Kirche, in welcher Miſſionär Muller aus Baſel, der eine Reihe von Jah⸗ ren in Oſtindien gearbeitet hatte, Mittheilungen über die⸗ ſes Miſſionsgebiet machte. Pfarrer Bichmann von Lich ſchloß dieſe kürzere gottesdienſtliche Feier mit Gebet und Segen. Viele Gäſte eilten darauf wieder der Heimath zu, aber die ſcheidenden wie die bleibenden hatten einen Wunſch im Herzen: der Herr ſegne, was heute in Seinem Geiſte und zu Seiner Ehre gebetet, geredet und gehört wurde! 8 Verſchiedenes. In Folge abgeſchloſſenen Contracts zwiſchen der peru⸗ aniſchen Regierung und einem gewiſſen Damian Schütz aus Naſſau, laut welchem letzterer 10,000 deutſche Colo⸗ niſten nach Peru überzuführen ſich verpflichtet, wird von Lima aus vor dem Auswandern nach Peru ausdrücklich gewarnt. Schütz ſoll in Naſſau, Baden, Heſſen und Bayern ſeine Anwerbungen vornehmen wollen. Es werden daher ſprüche irgend wal des genannten Poi meinen, ene 0 Di 0— We Vorm! bei unterxeichnedem A zu machen, als die ſcheinenden von der ausgeſchloſſen werde Das Präclufioer auf der Gerichtsftu Homburg den Land 6 ——eê Mobiliar ⸗ [0388] Mittwoch d gens 9 Ut, wird Schreinermeiſters! rung des Nachlaſſe Schmalkülder fortge boten: Weiß zeug, dergleichen. Friedberg den In Auf Großherzog 9 2 Scheuer 11389 Da die au Verpachtung der Vorſtadt befindliche wurde, ſo werden l. Mis., Morgen Rathbauſe auf den nochmals meiftblet öriedberg den Großherzoglich — D N 1390 dl on. Gemeindewald d Holzverſteigerung Hahrtag auf Dien ſeht worden. Die auswärtige fuhrſcie bei den in Engfang nehm le Woſahr dar ermörle n ſheroglge 8 Gto 303 Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Bekanntmachung. 11300] Nachdem L. Landesregierung das Con- cursverfahren über den Nachlaß der Abraham Gauterin Wittwe Suſanne, geb. Fritſch, von Friedrichsdorf erkannt hat, ſo werden hiermit alle Diejenigen, welche Anſprüche irgend welcher Art an den fraglichen Nachlaß zu haben ver⸗ meinen, hiermit aufgefordert, ſolche im Termin Mittwoch den 3. September J. J., Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Amte ſo gewiſſer anzu⸗ melden und geltend zu machen, als der in die⸗ ſem Termin Ausbleibende von der vorhandenen Maſſe wird ausgeſchloſſen werden. Der Präcluſivbeſcheid wird nur auf der Ge— richtsſtude eröffnet werden. Homburg den 24. Juli 1856. Landgräflich Heſſiſches Juſtizamt F. C. Stäubeſandt. Bekanntmachung. 1299] Der Schuhmacher Philipp Mann von Köppern hat ſeine Zahlungsunfähigkeit ange— zeigt und iſt darauf das Concursverfahren ein— geleitet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche An- ſprüche irgend welcher Art an das Vermögen des genannten Philipp Mann zu haben ver— meinen, hiermit aufgefordert, ſolche im Termin Dienſtag den 2. September 1856, Vormittags 9 Uhr, bei unterzeichnetem Amte anzumelden und geltend zu machen, als die in dieſem Termin nicht Er⸗ ſcheinenden von der vorhandenen Maſſe werden ausgeſchloſſen werden. Das Präcluſiverkenntniß wird übrigens nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden. Homburg den 23. Juli 1856. Landgräflich Heſſiſches Juſtizamt F. C. Stäubeſandt. Mobiliar ⸗Verſtei gerung. L13881 Mittwoch den 27. Auguſt l. J., Mor⸗ gens 9 Uhr, wird in der Wohnung des Herrn Schreinermeiſters P. Falck mit der Verſteige⸗ rung des Nachlaſſes der verſtorbenen Fräulein Schmalkalder fortgefahren und werden ausge- boten: Weißzeug, Glaswerk, Holzwerk und dergleichen. Friedberg den 20. Auguſt 1856. In Auftrag der Erben: Gtoßherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher Ben e Scheuer ⸗ Verpachtung. 11389 Da die am 25. Juli l. J. abgehaltene Verpachtung der im Hoſpitalbof in der Uſa⸗ Vorſtadt befindlichen Scheuern nicht genehmigt wurde, ſo werden dieſelben Dienſtag den 26. l. Mts., Morgens um 11 Übr, in hieſigem Ratbbauſe auf den Zeitraum von drei Jahren nochmals meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 20. Auguſt 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg. Bender. Bekanntmachung. [1390] Die am 13. Auguſt l. J. in hieſigem Gemeindewalde, Diſtrikt Gaulskopf, abgehaltene Holzverſteigerung iſt genehmigt und der erſte Fahrtag auf Dienſtag den 26. d. Mts. feſtge⸗ ſetzt worden. Die auswärtigen Steigerer können die Ab⸗ fuhrſcheine bei dem Gemeinde⸗Einnehmer dahier in Empfang nehmen. Die Abfuhr darf geſchehen von 7 bis 11 Uhr Vormittags: Dienſtag, Donnerſtag und Sams⸗ tag bis zum 30. Auguſt; ſodann an jedem Wochentage vom 1. bis 20. September d. J. Obermörlen, am 20. Auguſt 1856. Großherzogliche Bürgermeisterei Obermörlen. Schweißer. Jagd verpachtung. 11391] Mittwoch den 27. d. M., Vormittags 11 Uor, ſoll auf hieſigem Rathhauſe die Aus- übung der Jagd in hieſiger Gemarkung, 3600 Normalmorgen haltend, wobei circa 600 Mor- gen Waldungen enthalten ſind, öffentlich unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Be— dingungen auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. Bönſtadt den 19. Auguſt 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Bönſtadt Geibel. Obligations⸗Verlooſung. [1392] Bei der heute flattgebabten Verlooſung der Partialobligationen des am 1. Mai 1835 negocürten Anlehens bieſiger Gemeinde wurde Nummer 43 von 100 fl. auf den 1. Novem- ber l. J zur Rückzahlung gezogen. Dieſes wird dem Inhaber dieſer Nummer unter dem Anfügen hierdurch mitgetheilt, den Betrag gegen Rückgabe dieſer Obligation und der nicht fälligen Zinscoupons bei der bieſigen Gemeindekaſſe oder bei dem Handlungshauſe Samuel Lindheimer in Friedberg bis zu dem genannten Tage in Empfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen ver⸗ gütet werden. Rodenbach den 11. Auguſt 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Rodenbach Hettich. Arbeits⸗Verſteigerung. 11393] Montag den 25. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe dahier wegen Einrichtung eines Gemeindekellers nachfolgende Arbeiten, als: 1) Steinhauerarbeit, vervoranſchl. zu 10 fl.— kr. 2) Maurerarbeit,„ E 3) Schreinerarbeit,„ E 4 Schloſſerarbeit, 10„ 6„%— 5 Weißbinderarbeit*„ 1„% 48„ an die Wenigſinehmenden in Accord gegeben werden. Melbach am 19. Auguſt 1856. Großherzogliche e Melbach ei l. Gũter⸗ Verkauf. [13251 Montag den 25. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, wird die Unterzeichneke ihre in Fauer⸗ bacher und Friedberger Gemarkung liegenden Aecker und Wieſen in hieſigem Rathhauſe an den Meiſtbietenden öffentlich verkaufen laſſen. Die Bedingungen des Kaufs werden vor der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht. Die Kaufluſtigen können dieſelben auch im Büreau des Groß⸗ herzoglichen Ortsgerichts dahier einſehen. Fauerbach II., am 1. Auguſt 1856. S. Becker. Wagenſchmiere, 11328] welche für eiſerne Axen beſonders anwendbar und ſehr preiswürdig iſt, wird von mir fabricirt und iſt beſtändig vorrätbig. Siegmund Simon, Seifen⸗ und Lichterfabrikant. Ein Laufmädchen [1394] wird für eine kleine Haushaltung ſogleich geſucht. Näheres bei der Expedition d. Bl. Anzeige. [13951 In meiner Kalkbrennerei bei Rödgen iſt jederzeit: 5 Marmorkalk, die Bütte zu 2 fl., Bönſtädter Kalk, die Bütte zu 1 fl. 24 kr. zu haben. Aufträge werden in der Kalkbrennerei und in meiner Wohnung angenommen. Nauheim im Auguſt 1856. f Georg Engelhardt bei Frau Wittwe Fritzel. Mißbrauch des Eides. (Jortſ. von Nr. 51 d. Bl., welche Nummer noch bei der Expedition zu haben iſt.) Ch. K. in N. binterließ ein Kapital von 4500 fl., der Gemeinde N. geliehen. J. R., Ch. R., Ch. St., H. B. waren(d. Tſt.) zu Erben eingeſetzt mit dem Wunſch zum Andenken das Capital nicht zu vertheilen. Ch. St. war geſtattet ihr Theil zum Hauskauf zu verwenden. J. R. und Ch. R. nahmen es an ſich, H. B. ſtarb 1847 und wurde(n. Ti.) von den An- dern beerbt. Ch. St. wieder ausgezahlt. Der Teſtamentsvollſtrecker Ch. G. ſtellte ein un⸗ widerrufliches Schreiben aus, daß daher der P. R. die Hälfte des Capltals gehöre, bezahlte ihr 5 Jahre die Zinſen, im ſechſten widerrecht— lich ſtatt 101% fl. nur 95 ½ fl., im ſie⸗ benten nur 64 fl., im achten das Capital nur mit 1421% fl. und gar keine Zinſen, ſtatt 2250 fl. empfing nochmals Ch. St. unter theatraliſcher betrügeriſcher Vorſtellung die 1847 erhaltenen 266 ¼ fl.; zur Rechtfertigung be— ſchwor er, daß er nicht wiſſe und glaube, daß Ch. St. von J. R. und Ch. R. abgefunden worden ſei. J. Rr. hinterließ 1847 folgende Capitalien: 1500 fl. bei F. S. u. H. C. ohne Urkunde, 450 fl. bei H. S., 300 fl. bei P. P., 425 fl. bei C. W., 150 fl. bei F. G. Summe 2825 fl. Den 1. Mai 1847 wurden dieſe Capitalien von den Erben J. R. und Ch. R. genommen(ge⸗ theilt iſt geleugnet). Ch. G. nahm für Ch. R. den fetteſten Brocken zu 5 Pzt., ließ J. R. das magere zu 4 und 4% Przt. ohne Ausgleichung der Summe. H. S. zahlte 450 fl. an J. R. ab. P. P. auch 300 fl. im J. 1852 an die Erben der J. R., aber die Erben der Ch. R. mußten dabei zur Hypotheklöſchung willigen, ohne bis heute nach ihrem Geld zu fragen. Nachdem die Erben d. J. R. von dem Reſt von 425 und 150 fl. 5 Jahre die Zinſen be— zogen haben, will Ch. G. für die Erben des Ch. R. nochmals theilen, trotz ſchriftlicher Ur⸗ kunden hat er beſchworen, daß er nicht wiſſe und glaube, daß bei der Theilung die 425 und 150 fl. die J. R. erhalten habe. Ch. G. dünkt ſich ein Ehrenmann zu ſein, er iſt mit einem ſtädtiſchen Ehrenamte bekleidet, kann er das noch ſein? Man verachtet einen Ar men, der eine Schuld oder Strafe abſchwört. Ch. G. iſt weit über 30000 fl. reich. Derſ. hat beim Schwören nicht geſtottert, ſondern die Eides⸗ formel ſo eingeübt, daß er dem Richter vor— ſprach, ſtatt demſelben nachzuſprechen. Der Wahrheit getreu aufgeſtellt Deutſchland E G 1856. F. G. (Fortſ. folgt.) 113961 [1408] P. Wendel iſt nicht mehr in unſeren Dienſten, weßhalb wir Zahlungen an denſelben nicht mehr anerkennen werden. Friedberg. 1 Heß& Falkenhan, Backſtein⸗ und Ziegelfabrikanten. 11397 Ein großes Etabliſſement ſucht zum Abſatz ſeines leicht verkäuflichen Artikels für engros und detail ſolide und thätige Leute ſowohl an größeren als kleineren Orten. Kauf- männiſche Kenntniſſe ſind nicht erforderlich, auch wird der Verkauf neben dem Verdienſte einer guten Probiſion nur wenige Zeit beanſpruchen. Reflectirende belieben ihre Adreſſe unter den Buchſtaben„G. E. No. 4% franco in der Ex⸗ pedition d. Bl. abzugeben. 80 O0 O Gulden [1398] find gegen Hypotheken im Einzelnen auszuleihen durch B. Hecht in Friedberg. 304 Soolbad Nauheim. Jeden Tag CO VT. H. B. J der Kurcapelle im Kurgarten, Morgens von 7 bis 8, Nachmitlags von 2 ½ bis 4, uπ Abends von 3% bis 7 Ur. Jeden Donnerstag BAL PAN E im Kursuule. Wohnungs Veränderung. [13841 Meinen hieſigen und auswärtigen Kunden mache ich hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich meine bisherige Wohnung verlaſſen habe und nun bei Herrn Seilermeiſter Söllner neben Herrn Walz wohne. Indem ich meinem Kurzwaarengeſchäfte immer mehr Ausdehnung zu geben ſuche, habe ich mich beſtens in Spitzen, Tüll, Band, Beſatz und andern einſchlagenden Artikeln aſſortirt, beſonders führe ich auch Glacehandſchuhe beſter Qualität. Bei reellen Preiſen empfehle ich mich zur geneigten Abnahme. Friedberg. Joſe ph SHoffmann, Poſamentir. Die Koͤlniſche Feuer-Verſicherungs-Geſellſchaft O0 Ion i a 113671 verſichert zu feſten, möglichſt billigen Prämien Mobilien, Waaren, Erndte in Scheunen und in Schobern, Vieh, Fabrikgeräthe ꝛc. ꝛc. Die den Verſicherten zur Garantie ſtehenden Mittel belaufen ſich auf mehr als Neun Millionen 300,000 Gulden. Der Rechnungsabſchluß über das verfloſſene Geſchäftsjahr, aus deſſen Einnahmen die Reſerve abermals bedeutend verſtärkt worden iſt, kann bei den Unterzeichneten, wie bei allen Agenten der Geſellſchaft eingeſehen werden. Friedberg im Auguſt 1856. 17481] Die Agentur: P. F. Schmittner. Ferd. Frick. Alizarin⸗, Sehreib⸗ und Copir⸗Tinte, patentirt für Sachſen, Hannover, Frankreich und Belgien, 11116] welche auf jedem Flaſchen⸗Verſchluß den Stempel des Sächſ. Wappens trägt, wodurch die Echtheit des obigen Fabrikats garaͤntirt wird, empfiehlt in Flaſchen à 36, 24 und 14 kr. Friedberg. P. F. Schmittner. g Näberes wolle man gefälligſt in meiner A i nzeige. 11399] Um vielfach geäußerten Wünſchen zu entſprechen, habe ich wiederholt einen Unterricht im Blumen- und Kleidermachen(Letzteres nach einer befonders leicht begreiflichen Methode) in hieſiger Stadt eröffnet. Geſtützt auf die günſtigſten Reſultate, wofür die beſten Zeugniſſe ſprechen, ſchmeichle ich mir auch diesmal einer zahlreichen Betheiligung ent⸗ gegenſehen zu dürfen. Wohnung bei Herrn Kaufmann Winheim er— fragen. Friedberg den 20. Auguſt 1856. K. Schneider aus Gießen. Ein Weißbindergeſelle 11400] findet Arbeit bei Weißbindermeiſter Ifland in Dorheim. Ball [1401] zu Altenſtadt im ſchwarzen Adler Sonntag den 24. Auguſt. Gaſtwirth Holzapfel. Zur Nachricht. 11402 Zur Feier des Ludwigstages iſt künf⸗ tigen Sonntag den 24. d. M. gute Tanzmuſik bei mir anzutreffen. Echzell den 21. Auguſt 1856. Philipp Mogk, Gaſtwirth. Einladung. 11403] Sonntag den 24. und Montag den 25. d. M., als an den Tagen des hieſigen Kir chweihfeſtes, iſt bei dem Unterzeichneten Tanz⸗ muſik anzutreffen. Für gute Speiſen und Ge— tränke iſt beſtens geſorgt. Schwalheim den 20. Auguſt 1856. Heinrich Meier, Gaſtwirth zum Weinberg. Einladung zum Tanz. 11404] In meinem neu erbauten Tanzſaale ſoll Sonntag den 24. d. M. zum erſten Male Tanzmuſik abgehalten werden, und lade ich deß⸗ halb zu recht zahlreichen Beſuch ergebenſt ein Langenhain, am 20. Auguſt 1856. Balthaſer Wiſſig, Gaſtwirth. Eigarreumacher, 11405] ſowie junge Leute, die Luſt haben das Cigarrenmachen zu erlernen, können dauernde und lohnende Beſchäftigung finden; auch kann noch andere gut lohnende Arbeit ſowohl in als außer dem Hauſe gegeben werden von der Fabrik von Morell& Hertwig. Neue hirſchlederne Reithoſen, 11406] ſehr zartes Leder, welche im Ankauf 30 fl. koſteten, werden zu 11 fl. abgegeben, auch ſind 1 Paar bohe Stiefel zu 7 fl. und eine Schnellwaage mit Schaale, 19 Pfd. auswiegend, zu 3 fl. 30 kr. zu kaufen bei M. Garde. Zu den Planirungsarbeiten [1407] in dem Nauheimer Park werden noch ca. 100 Arbeiter geſucht. Anmeldungen nimmt Herr P. Heß zum Johannisberg entgegen. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt zu haben: Choral⸗Geſänge und Reſponſorien für den liturgiſchen Gottesdienſt am 30. Auguſt zur Feier des Geburtstags Ihrer Königlichen Hoheit Mathilde, Großherzogin von Heſſen und bei Rhein. Preis 1 kr. 75 Kirchliche Anzeigen. 14. Sonntag n. Trinitatis den 24. Aug. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpf. Schwabe Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Decker. Nachmittags: Hr. Candidat Hofmann. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Herr Stadtpfarrer Seel. Nachmittags: Hr. Candidat Aguntius. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Verantwortlicher Redaeteur: Hermann Schimpff. (Hierzu Beiblatt Nr. 8.) 16 sub 99 su 1 sub Friedber Zetteffend: Die Unter Be von 1851, mac merkſam und be Sortenzettel üb Groͤßenpapier Dann w aufmerkſam me Friedb die Zahlung d Mit Bez die Vertretung Erſcheinen koͤnnen. Darmſt Nr. 24 vom D. Juli, d rungsfache betr. mächtniſſen in Georg Wenzel kath, Kirche daf. für ſie und ihre ſchenk der Frau daß,, beſtehend il lldung der Kal ungefähren Wer, nannten and der ſalh. Dutsar