plan ampfschiſe, Format. Friedberger Jutelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum ende en Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. e ſammen 7 kr. Dienſtag, den 21. Oktober. 1856. 8 Amtlicher Theil. e ee 1 Heinrich Thöt zu Wölferheim iſt durch Erlaß Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 6. d. Mis. zum Beigeordneten für die Gemeinde Wölfersheim ernannt worden, was hiermit zur offentlichen Keuntniß gebracht wird. Friedberg den 18. Oktober 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg Müller. Auszug aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt. (Fortſetzung.) Art. 24. Ueber die Stimmberechtigten und über die Wählbaren der Wahlgemeinde ſind abgeſonderte Liſten durch die Wahlcommiſſion aufzuſtellen und an dem Wahlorte nach vorausgegangener öffentlicher Bekanntmachung 3 Tage lang vor der Wahl offen zu legen, inner⸗ halb welcher bei Verluſt derſelben Einwendungen vorgebracht und namentlich auch Nachweiſungen über Steuern, welche Einzelne außer halb der Wahlgemeinde oder des Steuerbezirks entrichten, und in den Liſten unberückſichtigt geblieben ſind, geliefert werden konnen. Art. 25. Nach Ablauf der dreitägigen Friſt hat die Wahlcommiſſion über die etwa vorgebrachten Einwendungen alsbald zu entſcheiden. Gegen die Entſcheidung der Wahlcommiſſion findet der Recurs an die vorgeſetzte Regierungsbehörde ſtatt. Oerſelbe muß jedoch binnen einer unerſtrecklichen Friſt von 3 Tagen, vom Tage nach der Be— kanntmachung der Entſcheidung an gerechnet, bei Vermeidung des Verluſtes, bei der Wahlcommiſſion angezeigt werden, worauf dieſe die Liſte mit den dazu gehörigen Verhandlungen unverzüglich zur Entſcheidung an die vorgeſetzte Regierungsbehörde, bei welcher binnen derſelben Friſt der Recurs noch weiter gerechtfertigt werden kann, einzuſenden hat. Nach den von der Wahlcommiſſion, beziebungs— weiſe der Regierungsbehörde, ertheilten Entſcheidungen werden von jener die Liſten feſtgeſtellt. Nur Diejenigen ſind als ſtimmberechtigt und wählbar zu betrachten, welche in die feſtgeſtellten Liſten aufge⸗ nommen ſind. Art. 26. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wahlgemeinde, nachdem der Tag und die Stunde, ſowie das Local derſelden mindeſtens 3 Tage vorher öffentlich bekannt gemacht wor— den iſt, an der in der Bekanntmachung feſtgeſetzten Stunde in Ge— genwart der Wahlcommiſſion. Art. 27. In großeren Orten können zur Abſtimmung, ſtatt eines, mehrere Tage verwendet, auch die Ab⸗ ſtimmungen in verſchiedenen Localen vorgenommen werden. In leßz⸗ terem Falle erfolgen die Abſtimmungen in dem einen Local in Ge⸗ genwart der Wahlcommiſſion und in den anderen Localen in Gegen⸗ wart eines von dem Bürgermeiſter beſtimmten Ortsvorſtandsmitglie— des und zweier aus den Stimmberechtigten von dem Bürgermeiſter bezeichneten Urkundsperſonen. Es ſteht der Regierungsbehörde zu, die Wahlcommiſſion, wie auch das leitende Perſonal in den beſon⸗ deren Wahllocalen durch einen beizuordnenden Commiſſär zu ver⸗ ſtärken. Art. 28. Die Abſtimmenden geben ihre Abſtimmung in Selbſtperſon ab, ſie können ſolche mündlich oder ſchriftlich— mittelſt Ueberreichung eines Stimmzettels— abgeben. Art. 29. Ueber die Abſtimmungen iſt ein beſonderes Regiſter zu führen, in welches die Namen aller einzelnen Abſtimmenden, ſie mögen ſchriftlich oder mündlich ihre Stimmen abgeben, in der Reihenfolge, in welcher ſie abſtimmen, einzutragen ſind. Art. 30. Geſchieht die Abſtimmung mündlich, ſo ſind die Namen Derjenigen, auf welche die Abſtimmung lautet, in das Abſtimmungsregiſter neben den Namen des Abſtimmen⸗ den einzutragen. Art. 31. Will ein Wähler ſchriftlich abſtimmen, ſo zieht er in dem Wahlzimmer einen der auf der inneren Seite mit forklaufenden Nummern verſehenen Stimmzettel, trägt daſelbſt auf der inneren Seite die Bezeichnung Desjenigen oder Derjenigen, welche er zu wählen beabſichtigt, ein und legt den Zettel in den verſchloſſe— nen Stimmkaſten. Wer des Schreibens unkundig iſt, oder ſeinen Stimmzettel nicht ſelbſt ſchreiben will, kann ſich dazu nur eines Mit⸗ gliedes der Wahlcommiſſion oder des Protokollführers oder einer anderen, von der Wahlcommiſſion dazu ausdrücklich beſtimmten Per⸗ ſon bedienen. Andere, als bei der Wahl ausgetheilte Stimmzettel, ſowie ſolche, welche aus dem Wablzimmer verbracht werden, oder ſolche, welche von anderen, als den allein dazu berechtigten Perſonen geſchrieben ſind, ſollen nicht zugelaſſen werden. In dem Abſtimmungs⸗ regiſter iſt neben den Namen des Wählers zu bemerken, daß er ſchriftlich abgeſtimmt habe. Art. 32. Nach Ablauf der zur Ahſtim⸗ mung feſtgeſetzten Zeit werden die Stimmzettel aus dem Stimmkaſten herausgenommen; es ſind ſodann die Namen Derjenigen, welche in den Stimmzetteln und bei der mündlichen Abſtimmung Stimmen er⸗ halten haben, in eine Zählliſte einzutragen und bei jedem Einzelnen zu bemerken, wie viele Stimmen im Ganzen er erhalten hat. Stimm⸗ zettel, welche einen Gewählten nicht hinreichend erkennbar bezeichnen, wohin auch gehort, wenn der Stimmzettel mehr Perſonen enthält als zu wählen find, bleiben unberückſichtigt. Gewählt find Diejenigen, welchen die meiſten Stimmen zugefallen ſind. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das Loos. Eine Ablehnung der Wahl zum Wahlmanne findet nicht ſtatt. Art. 33. Das über die ganze Wahlhandlung auf⸗ zunehmende Protocoll— in welchem, falls Stimmzettel nach den Beſtimmungen der beiden vorhergehenden Artikel nicht zugelaſſen worden oder unberückſichtigt geblieben ſind, eines jeden ſolchen Um⸗ ſtandes beſondere Erwähnung geſchehen muß— wird von der Wahl⸗ commiſſion unterſchrieben, welche die Gewählten von der auf ſie ge— fallenen Wahl ſchriftlich in Kenntniß zu ſetzen hat. Art. 34. Zur Leitung der Wahl der Abgeordneten für den Wahlbezirk wird von dem Miniſterium des Innern ein Regierungscommiſſär ernannt, an welchen die Wahlcommiſſionen(Art. 23) die Protocolle über die Wahlen der Wahlmänner nebſt ſämmtlichen Beilagen einzuſenden haben. Art. 35. Zum Zwecke der Wahl des Abgeordneten verſam⸗ meln ſich die Wahlmänner des Wahlbezirks auf rechtzeitig ihnen zu⸗ zuſtellende beſondere ſchriftliche Einladung des Regierungscommiſſars an dem von dieſem beſtimmten Wahlorte innerhalb des Wablbezirks. Die Wahlmänner können nur in eigener Perſon und nicht durch Stellvertreter handeln. Art. 36. Der Regierungscommiſſär zieht bei der Wahl außer einem Protokollführer die drei älteſten anweſenden Wahlmänner als Urkundsperſonen zu. Dieſelben werden, inſoweit nicht Geburtsſcheine vorliegen, nach den Verſicherungen der Wahl- männer über ihr Lebensalter von dem Regierungscommiſſär ermittelt. Art. 37. Jeder Wahlmann betheuert durch Handgelübde, daß er nach eigener Ueberzeugung für das Beſte des Landes ſeine Stimme ablegen werde. Art. 38. Jeder Wahlmann zieht einen Stimmzettel, deſſen innere Seite mit fortlaufender Nummer bezeichnet iſt, nebſt einem Umſchlag. Er ſchreibt ſeine Abſtimmung auf die innere Seite des Stimmzettels und ſeinen eigenen Namen auf den Umſchlag. Hierauf werden die Stimmzettel geſammelt, die äußeren Aufſchriften mit der Liſte der Stimmgeber verglichen, die Zettel aus den Umſchlä— gen, nachdem Jeder die Aufſchrift ſeines Namens anerkannt hat, her— ausgenommen, die Umſchläge den Abſtimmenden zurückgegeben und die Stimmzettel ſodann gemiſcht und eröffnet. Jede Abſtimmung iſt mit Beifügung der Nummer des Stimmzettels in das über den gan⸗ zen Wahlact aufzunehmende Protokoll aufzunehmen. Andere, als bei der Wahl ausgetheilte Stimmzettel, ſowie ſolche, welche aus dem Wahlzimmer verbracht worden, oder ſolche, welche von anderen, als den allein dazu berechtigten Perſonen geſchrieben ſind, ſollen nicht zugelaſſen werden. Ebenſo bleiben Stimmzettel, welche einen Ge⸗ wäblten nicht hinreichend erkennbar bezeichnen, wohin auch gehört, wenn der Stimmzettel mehr Perſonen enthält, als zu wählen ſind, .. 9 N. unberückſichtigt. E. Protokolle zu erwähnen. mehr 1 abgeſt immt haben, beträgt. Art. 39. ſten Stimmen erhalten hat. Im Falle der der zweiten Abſtimmung entſcheidet das Loos. protokoll wird von dem Regierungscommiſſär, Abſchnitt V. Von der Art. 41. ſchnitt IV. enthaltenen Vorſchriften finden unter den in den nachfol⸗ genden Artikeln enthaltenen näheren Beſtimmungen auch auf die Wahl der Abgeordneten der Städte(Art. 3, Nr. 29) Anwendung. Die Wahl der Wahlmänner in den beſonderer Aufſicht des Regierungscommiſſärs. i welche 2 Abgeordnete ernennt und nach der im Art. 22 bezeichneten als 40 Wahlmänner zu wählen hätte, wählt dennoch 40, und in denjenigen Städten, welche 1 Ab⸗ geordneten ernennen und welche nach Art. 22 weniger als 20 Wahl⸗ und dem Protokollführer unterſchrieben. Wahl der Abgeordneten der Städte. Art. 42. Größe der Bevölkerung weniger Es iſt jedoch eines jeden ſolchen Umſtandes in dem Gewählt iſt Derjenige, welcher Stimmen erhalten, als die Hälfte der Wahlmänner, welche Ergibt ſich bei der erſten Abſtimmung dieſe abſolute Stimmenmehrheit nicht, ſo iſt eine zweite Abſtimmung vorzunehmen und Derjenige als gewählt anzuſe hen, welcher die mei⸗ Stimmengleichheit bei Art. 40. Das Wahl⸗ Städten erfolgt unter 370 den Urkundsperſonen Die in dem Ab⸗ Art. 43. Eine Stadt, männer zu wählen hätten, werden dennoch 20 gewählt. Wahlhandlung werden die 2 0 gewählt. Abſchnitt VI. Allgemeine Beſtimmungen. Gültigkeit der Wahl ſowohl der Wahlmänner als der Abgeordneten gehört die Abſtimmung von wenigſtens ½ der Stimmberechtigten. Wenn eine Wahl, weil ſich dabei nicht die erforderliche Zahl von Wählern betheiligt hatte, nicht vorgenommen werden konnte oder ohne Reſultat geblieben iſt, ſo ſoll ein nochmaliger Wahltermin an⸗ beraumt werden und die alsdann vorzunehmende Wahl iſt, ohne Rückſicht auf die Zahl der Abſtimmenden, falls nicht andere weſent⸗ liche Formen ſollten verletzt worden ſein, gültig und wirkſam. Art. 45. Nach beendigter Abgeordnetenwahl ſetzt der Regierungscommiſſär die Gewählten von der auf ſie gefallenen Wahl in Kenntniß und ſendet dem Miniſterium des Innern die Acten ein. ordnete kann zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen die Wahl ablehnen oder ſeine Stelle niederlegen. Anzeige bei dem Miniſterium des Innern, oder, wenn die Kammern verſammelt ſind, durch eine Anzeige bei dem Präſidenten der 2. Kam⸗ mer, welcher dem Miniſterium des Innern von der Austrittsanzeige alsbald Nachricht zu geben hat. In einer Abgeordneten von den Wählmännern Art. 44. Zur Art. 46. Jeder Abge⸗ Dieſes geſcheht durch eine (Schluß folgt.) Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Bücher⸗Verſteigerung. C1650] Donnerſtag, den 23. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, läßt der von Ockſtadt abziehende penſionirte Herr Rentamtmann An⸗ gerer einen Theil ſeiner Bibliothek, worunter ſich ſehr werthvolle und gutgehaltene Werke be⸗ finden, gegen gleich baare Zahlung auf hie⸗ ſigem Nathhauſe öffentlich verſteigern, wo⸗ zu, unter Hinweiſung auf den mit Nr. 81 die⸗ ſes Bl. ausgegebenen Katalog eingeladen wird. Friedberg, den 10. Oktober 1856. Großperzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher en d Güter ⸗Verſteigerung. 1614] Die Clotz ſchen Erben beabſichtigen das ihnen zuſtehende, in den Gemarkungen Oſtheim, Fauerbach I., Hochweiſel, Niederweiſel und Obermörlen gelegene Gut in einzelen Stücken und Abtheilungen meiſtbietend zu verſteigern. Zur Zahlung des Kauſſchillings werden gjäh⸗ rige Termine geſtattet und mit der Verſteige⸗ rung ſelbſt Montag den 17. November, Vormittags 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Oſtheim der Anfang ge⸗ macht. Edietalla dung. [16511 Nachdem Landgräfl. Landes⸗Regierung I. Dep. über den Nachlaß des verſtorbenen Wolf Jonas Metzler von Seulberg das Con⸗ cursverfahren erkannt hat, werden hiermit alle diejenigen, welche Forderungen irgend welcher Art an dieſen Nachlaß zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, im Termin Freitag den 14. November d. 3 Vormittags 9 Uhr, ihre Anſprüche ſo gewiſſer dahier anzumelden und zu begründen, als anſonſten die in die ſem Termin Ausbleibenden von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden. Das Präclufiverkenntniß wird übrigens nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden. Homburg den 30. September 1856. Landgraflich Heſſiſches Juſtizamt Fuchs. . e 11655 können aus der Kirchenkaſſe zu Stein⸗ furt gegen doppelte gerichtliche Verſicherung zu 5 pCt. Zinſen ausgeliehen werden. Steinfurt den 15. Oktober 1856. Orth, Pfarrvicar. Bekanntmachung. [1663] Donnerſtag den 23. Oktober 1856, Vormittags 9 Uhr, ſollen im bieſigen erſten Pfarrgebäude einer freiwilligen öffent⸗ lichen Verffeigerung ausgeſetzt werden: 2 trächtige Kühe, 1 Chaiſe(zwei- und einſpännig), 1 altes Clavier, 2 Jagdgewehre und 2 Piſtolen, Brennholz und verſchiedenes Hausgeräthe, namentlich Stühle, Tiſche, Schränke, da⸗ bei ein großer Glasſchrank, 1 nußbaumene Bettlade ꝛc. Münzenberg den 14. Oktober 1856. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgericht Münzenberg. Der Vorſteher Jäger. Bekanntmachung. 11676] Donnerſtag den 23. d. M. Vormittags 9 Uhr anfangend, und folgende Tage, werden in der Wohnung des verſtorbenen Herrn Sa⸗ linen⸗Inſpectors Meinhard dahier folgende Ge⸗ genſtände, als: 1 Kuh, 1 Kelter, 1 Waſchmange, 1 kupferner Waſchkeſſel, ca. 6 Malter Kartoffeln, ſodann die Mobilien, als Tiſche, Stühle, Kom⸗ moden, Bettladen, 1 Clavier in gutem Zu⸗ ſtande, mehrere Standuhren, Bettzeug, ſowie ſämmtliches Haus⸗ und Küchengeräthe, öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Zah⸗ lung verſteigert. Nauheim am 18. Oktober 1856. Der Stadtſchreiber Schutt. Erfahrungen im Kartoffelbau. (Aus der Illuſtrirten landwirthſchaftlichen Dorfzeitung.) Ich will im Nachſtehenden einige Erſcheinungen im Kartoffelbau mittheilen, welche theils durch Beobachtungen, theils durch directe Verſuche bemerkbar wurden und von einiger Bedeutung ſein dürften. Auf einem Meierhofe im Saazer Kreiſe wurden ver⸗ ſuchsweiſe einige Beete mit zerſchnittenen Kartoffeln belegt, während auf demſelben Felde zu beiden Seiten ganze Knollen Die ganzen Knollen gingen bei Zeiten auf und trieben ſchöne und ſtarke Pflanzen, welche ſehr 8 Die zerſchnittenen Knollen gingen ſehr langſam auf; gegen Dreivierteltheil blieben zu⸗ rück, und die aufgegangenen trieben ziemlich ſchmächtige Als man auf den Stellen nachſuchte, wo keine Knollen aufgingen, fand man viele zerſchnittene Knollen ſchon faul. Dergleichen Nachrichten hörten wir von meh— gepflanzt wurden. bald behackt werden konnten. Pflanzen. reren Seiten. Ungewöhnlich üppig wuchſen die Kartoffelpflanzen auf jenen Stücken Feldes, wo im Herbſte vorher der Unter⸗ Desgleichen brachte der Guano wunderbare Wirkungen hervor, wenn die ge⸗ grundpflug gebraucht worden war. r— ſtreute. ar näßten Knollen entweder wenn man unmittelbar Auf einigen K ſchungen angeſtellt, als die ziemliche Höhe erreicht hatten. den zu dem Behufe unternommen, um die Urſache zu ent⸗ decken, warum manche Knollen erſt ſo ſpät und ſo ſchlecht treiben und ihre Pflanzen ö Knollen, deren Pflanzen ſo ſpät und ſchlecht trieben, wur⸗ den von der Erde entblößt, und ſeicht mit Erde bedeckt waren. ſten und üppigſten Pflanzen fand man dagegen die Knollen ziemlich hoch mit Erde bedeckt. nung iſt nicht ſchwer zu finden. toffel kann nur we damit eingepudert wurden, oder auf die gelegten Knollen Guano artoffeläckern wurden mehrere Nachfor⸗ Kartoffelupflanzen ſchon eine Dieſe Nachforſchungen wur⸗ ſo kümmerlich ausſehen. Die man fand, daß ſie nur Bei Unterſuchung der ſchön⸗ Der Grund dieſer Erſchei⸗ Die ſeicht gelegte Kar⸗ nig, die tief gelegte aber viel Wurzeln, und zwar von der Knolle an bis zur Oberfläche der Acker⸗ krumme machen; nach Verhältniß des Wurzelwerkes treiben auch die oberirdiſchen Pflanzen. dere Potenzen, wie z. B. Feuchtigkeit, Licht, Luft ꝛc, mit⸗ ſpielen, iſt nicht unwahrſcheinlich. ˖ Man beobachte einmal ein ſtark abgeeggtes Kartoffel⸗ Daß dabei auch noch an⸗ Lib ch ab wre a ignet, 4 10 edel den 15. — Obligation Lg] Bei der die Jattial⸗ Obligatlonct bach II. wurde die 9 lung gezogen. 1 Der Inhaber derſe fordert, den Nennwer bei dem Gemeindeel erheben, da von df zinſung aufhört. Fauerbach II.! Großherzogliche 71 Obligation 4680] Bei der die looſung der Gemei Nummer 2 zur Ru Der Inhaber de gefordert, den Nen 1857 bei dem Ge Fauerbach II. zu e an deren Verzinſun Bauernheim ee Großherzogliche W feld. Die oder Erde entblößt, gelegten Wurze geſchieht dies o Schaden geſchit dieſen obern M Man wartet a. dem Behacken U an jene Stellen hatte; allein ge ſogar Stengel g urzeln nur! der Knollen er lanmenes Aut Man mit dem kane meh aue will bäftg uachen 2 deln. em Auf ug de dugdrigen 8 J . en nen W N* Augen 1 Nat don Bekanntmachung. 16677] Dienſtag den 28. Oktober d. J., Vor⸗ mittags 10 Ubr, ſoll die Lieferung einer Quan⸗ lität eiſerner Nägel für die hieſige Saline im Geſchäftslokale des Salzamts unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingun- gen an den Mindeſtfordernden vergeben werden. Nauheim den 16. Oktober 1856. Der Salineninſpector F. Schreiber. Stallverkauf auf den Abbruch. 11678] Mittwoch den 29. d. M., des Morgens um 10 Ubr, wird auf dem Fürſtlichen Pacht⸗ dof Heibertsbauſen unweit Lollar an Ort und Stelle ein 68“ langer, 38“ breiter und 20“ hoher, von eichen Holz erbauter und mit Ziegel be— deckter Viehſtall auf den Abbruch mit dem Be— merken verkauft, daß das Dach- und Holzwerk noch ſehr gut iſt und ſich zu anderen Bauten eignet. Griedel den 15. Oktober 1856. Fürſtliches Rentamt Men gel. Obligations- Verlooſung. 11679] Bei der diesjährigen Verlooſung der Partial Obligationen der Gemeinde Fauer⸗ dach II. wurde die Nummer 61 zur Rückzah⸗ lung gezogen. Der Inhaber derſelben wird hierdurch aufge- fordert, den Nennwerth bis zum 1. Januar 1857 bei dem Gemeindeeinnehmer Haas dahier zu erbeben, da von dieſem Tage an deren Ver- zinſung aufhört. Fauerbach II. den 18. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Fauerbach II. Bln Obligations ⸗ Verlooſung. [1680] Bei der diesjährigen Obligations. Ver⸗ looſung der Gemeinde Bauernheim wurde die Nummer 2 zur Rückzahlung gezogen. Der Inhaber derſelben wird hierdurch auf⸗ gefordert, den Nennwerth bis zum 1. Januar 1857 bei dem Gemeindeeinnehmer Holler zu Fauerbach II. zu erheben, da von dieſem Tage an deren Verzinſung aufhört. Bauernheim den 18. Oktober 1856. Großberzogliche Bürgermeiſterei Bauernheim Walther. 371 Obligations- Verlooſung. [1681] Bei der diesjährigen Verlooſung der Partial⸗ Obligationen der Gemeinde Oſſenheim wurde die Nummer 1 zur Rückzahlung gezogen. Der Inhaber derſelben wird hierdurch auf⸗ gefordert, den Nennwerth bis zum 1. Januar 1857 bei dem Gemeindeeinnehmer Holler zu Fauerbach II. zu erheben, da von dieſem Tage an deren Verzinſung aufhört. Oſſenheim den 18. Oktober 1856. Großberzogliche e Oſſenheim o pe p. Mobiliar⸗Verſteigerung. [1682] Donnerſtag den 23. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, ſoll der Reſtnachlaß der da⸗ hier verſtorbenen Balthaſer Weiths Eheleute, beſtehend in 8— 10 Malter Kartoffeln, 1 Bett⸗ ſtelle, 1 Tiſch, Mannskleidung aller Art und noch ſonſtige Gegenſtände öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung in der Wohnung der Hartmann Weiths Wtw. verſteigert werden. Fauerbach II. am 18. Oktober 1856. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Fauerbach II. Der Vorſteher ener 1073] Bei Pflaſterermſtr. Johannes Puſch in Echzell konnen ſogleich 3—4 Geſellen gegen guten Lobn in Arbeit treten. Morgen, am Markt⸗ tag, iſt jüdiſcher Feiertag. 11683] Bücher ⸗Verſteigerung. [1687 Unmittelbar nach der am Donnerftag den 23. d. M. ſtattfindenden Verſteigerung von Büchern des Herrn Rentamtmann Angerer werden gleichfalls auf hieſigem Rathhauſe von anderer Seite eine Anzahl Bücher zur Verſtei⸗ gerung gebracht, darunter Schillers und Shakespeares Werke, juriſtiſche und andere wiſſenſchaftliche Werke. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg ſind ſtets zu haben: Geſtempelte Frachtbriefe fuͤr den mitteldeutſchen Eiſenbahnverband. per Buch 26 kr. Der neueſte Fahrtenplan der Eiſenbahnen, Dampſſchiſſe, ECC çç0b0b0T0T0T0T0TTGT0T0T0T0T0TbTbTTbTbb—bb— r Rheinbaieriſche Caſtanien Weſtentaſchen Format. [1684] find zu haben bei 5 Preis 3 kr. Friedberg. Louis Winheim. 1685] Eine neue Sendung ächter 8 1 Bremer Geld ⸗ Cours. und Frankfurt, am 18. Oktbr. 1856. Ci RNieiiiie 9 39% 407 Havanna Cigarren Nadel der A g 9 53.34 iſt wieder angekommen und bringe ſolche hier⸗ Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 42-43 mit in empfehlende Erinnerung. a. Rand⸗Ducaten 9 5 33.34 Friedberg. Louis Winheim. 20 Frankſtücke„ 9 17ſ½-18½ Spin nrãder L686] in verſchiedenen Sorten vorräthig bei Bepenheim. Wetzſtein. Engliſche Souverains.„ 11 38-42 Preußiſche Thaler. Preußiſche Caſſenſcheine„ 144 ¼½— J 5 Fres.⸗ Thaler„ 2 20 ½ feld. Die oberſten Wurzeln werden gewöhnlich von der Erde entblößt, und in kurzer Zeit verwandeln ſich die bloß⸗ gelegten Wurzeln in grüne Blätter oder Zweige, und es geſchieht dies oft ſchon nach zwei bis drei Tagen. Welcher Schaden geſchieht dadurch nicht, indem ſich gewöhnlich an dieſen obern Wurzelgegenden die meiſten Knollen anſetzen? Man wartet acht bis vierzehn Tage und noch länger mit dem Behacken und Behäufeln, wo dann freilich wieder Erde an jene Stellen kommt, wo ſie die Egge hinweggenommen hatte; allein es haben ſich hier ſchon zu viel Blätter und ſogar Stengel gebildet, deren abermalige Umwandlung in Wurzeln nur ſehr langſam vorwärts geht; das Anſetzen der Knollen erfolgt dann ziemlich ſpät, und an ein voll⸗ kommenes Ausreifen derſelben iſt nicht zu denken. Daß man mit dem gebräuchlichen Eggen beim Aufgehen der Kartoffeln mehr ſchadet als nützt, iſt ganz offenbar. Die Kartoffel will etwas mehr Erde über ſich haben, wenn ſie kräftig wachſen ſoll; man ſoll ihr dieſe daher mehr geben als nehmen. Nur wenn die Oberfläche der Ackerkrumme vor dem Aufgehen der Kartoffeln ganz hart geworden iſt, ſo daß die jungen Pflanzen durch die feſte Kruſte nicht durchdringen können, iſt ein Uebereggen zuläſſig. Solche Fälle werden aber nur ſelten ſein. Gewöhnlich unternimmt man das Eggen vor dem Erſcheinen der Pflanzen in der Abſicht, ſie eher über die Oberfläche der Ackerkrumme zu bringen, indem man die Erde von den Beeten mit der Egge abſtreift; allein wir bitten Verſuche anzuſtellen, welche Kartoffeln ſchöner wachſen, die geeggten oder ungeeggten. Wir haben heuer den Verſuch gemacht, die Kartof⸗ feln nicht zu eggen, ſondern noch ehe die Pflanzen alle über der Erde erſchienen, ſie zu behacken. Die meiſten ſchon über der Erde befindlichen Pflanzen wurden dadurch ganz mit Erde bedeckt; allein ſie kamen nach wenigen Tagen mit größter Ueppigkeit wieder zum Vorſchein. Den Vor⸗ uͤbergehenden war das ſo zeitliche Behacken und Behäufeln nicht recht und ſie zuckten mit den Achſeln, belächelten und beſpöttelten es wohl; aber die ſo behandelten Kartoffeln zeichnen ſich nun vor allen andern in der ganzen Gegend aus und ſind ſogar mit der Blüthe vorangeeilt, ſo daß ſie, obwohl ſpate Kartoffeln, doch mit den Fruͤhkartoffeln faſt zu gleicher Zeit reifen dürften. Wir müſſen noch bemerken, daß die früher behackten und behäufelten Beete ſich durch ihre Ueppigkeit vor den nur einige Tage ſpäter in gleiche Arbeit genommenen ſichtbar auszeichnen.(Schluß folgt.) 372 Große Auswahl fertiger Damen-Mäntel für Herbſt und Winter, zu ſehr billigen Preiſen, bei 1612 Moritz Weiler, Zeil 45, der Poſt gegenüber, in Frankfurt a. M. 116881 Ein neues Exemplar von 1 3 2 2 f 2 5 4 Schnorr's Bibel in Bildern, Volksausgabe, 1. bis 15. Lieferung, wird zu herabgeſetztem Preiſe abgegeben. Näheres bei der Exped. d. Bl. Gilligſtes illuſtrirtes Familienblatt! 11511] Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Quartal der bei Eunſt Keil in Leipzig erſcheinenden Wochenſchrift: Die Gartenlaube. Wöchentlich 1½— 2ogen, mit vielen, prachtvollen Zlluſtrationen. Vierteljährlich 15 Ngr. oder 54 kr. Mithin der Bogen nur circa 7 Silberpfennige. Die große Verbreitung unſeres Blattes, welche die aller übrigen deutſchen Blätter weit übertrifft, macht eine nochmalige Anempfehlung deſſelben überflüſſig. Wir 8 deßhalb nur, daß die Gartenlaube auch im nächſten. Quartale ihren Leſern ieten wird: Gute Novellen und Erzählungen von anerkannten deutſchen Autoren,(keine Ueberſetzungen).— Schilderungen aus dem Volksleben, der Sittengeſchichte und der Länder⸗ und Völkerkunde.— Belehrende Erläuterungen zu den Begebenheiten und Perſönlichkeiten des Tages, vertreten durch ſtehende Mitarbeiter in London, Paris, New⸗Jork, Berlin, Zürich und Bukareſt.— Populär natur wiſſenſchafktliche Mittheilungen von Roßmäßler.— Beiträge zur Kenntniß des menſchlichen Körpers und einer vernünftigen Geſundheitslehre, über Nahrungsmittel, Geſundheitsregeln ꝛc. von C. Bock, Prof. der Anatomie.— Populär⸗chemiſche Briefe für das praktiſche Leben von Dr. Hirzel.— Pbyſikaliſche Belehrungen.— Muſtkaliſche Briefe von Profeſſor Lobe.— Literaturbilder aus dem Leben unſerer größten Schriftſteller. — Jagd- und Reiſeſkizzen.— Biographien mit vortrefflichen Porträts.— e aus Amerika.— Notizen aus dem Bereiche der Erfindungen, Litera⸗ tur, Kunſt ꝛc.— Außerdem ſind Veranſtaltungen getroffen, daß die wichtigſten Gegenſtände und Perſönlichkeiten der Auflage 45,000. 0009 ο%ο n Zeitereigniſſe durch authentiſche Abbildungen und Originalberichte unſern Leſern vorgeführt werden. a Ernſt Keil in Leipzig. Zu Beſtellungen empfiehlt ſich 0 C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Die Renten⸗ und Lebensverſicherungs⸗Anſtalt zu Darmſtadt 1829] hat die Einrichtung getroffen, daß kleine Sterbfallkapitalien von 100 bis 300 fl. unter erleichterten Bedingungen bei ihr verſichert werden kön— nen, wodurch auch den minder Bemittelten Gelegenheit geboten iſt, ihren An— gehörigen für den Todesfall ſofort beziehbare Sterbegelder zu hinterlaſſen. Nähere Auskunft ertheilen die Herren Bevollmächtigten der Anſtalt.“) Darmſtadt, im Mai 1856. Die Direction. ) In Friedberg Herr Kaufmann Heinrich Hahn. „Butzbach Herr Bürgermeiſter Seippel. Indem wir unsere Journal-Lese-Anstalt, zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten konnen, hiermit in empfehlende Erinnerung bringen, laden Wir zur gefälligen Betheiligung ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften; für deren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriſten stehen den Interessenten zu Diensten. Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung. Kirchenbuchsauszug. 15 Getraute 14. Okt. Heinrich Wilhelm Karl Theodor Noack, ev. Pfarrverwalter zu Hofbeim, ehel. led S. des zu Darmſtadt verſt. Gr. Ober- conſiſtorial⸗Regiſtrators Ludwig Noack u. Anna Magdalena Maria Katharina Eliſabetha Thurn, ehel. led. T. des Gr. Semenarlehrers Karl Thurn dahier. Getaufte. 12. Dem hſ. B. u Meczgermeiſter Ernſl Friedrich Müller eine T. Johanna Philippine, geb. 6. Sept. 12. Dem hf. B. u. Schuhmachermeiſter Georg Sellin ein S. Georg, geb. 22. Sept. Beerdigte. 16. Georg Friedrich Füller, ehel. led. S. des bſ. B. u. Zimmermeiſters Johannes Füller, alt 17 J. 7 M. 7 T.,. den 14. 16. Veronika Karoline Louiſe Hirzinger, des Ortsbürgers zu Traishorloff, Kr. Nidda, und Poſtgebülfen dahier Friedrich Ludwig Hirzinger ehel. T., alt 2 J. 4 M., 1 den 15. Marktberichte. Friedberg 17. Oct. Waizen 14 fl. 15 kr; Korn 10 fl.; Gerſte 8 fl. 25 kr.; Kartoffeln 2 fl. 1020 kr. Grünberg 19. Oetbr. Waizen 14 fl. 18 kr.; Korn 9 fl 53 kr.; Gerſte 7 fl. 56 kr.; Hafer 4 fl. 1 kr; Erbſen 9 fl. 45 kr.; Molter 9 fl. 30 kr.; Saamen 21 fl. 30 kr.; Kartoffeln 2 fl 45 kr. Mainz 17 Octbr. Waizen 15 fl. 55 kr.; Korn 12 fl 7 kr.; Gerſte 10 fl. 40 kr.; Hafer 4 fl. 48 kr. Polizei⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 22. bis 28. Oktober. — g Fried.] Butz⸗ 5 Brod ⸗Preiſe. berg.[ bach. 5 kr. pf. kr. pf. 1[Roggenbrod, ½ Korn⸗ 1 und ½ Gerſtenmehl 32 J 2 0 6 77 8 61 3 4* 0„ 13 21132 1 gemiſchtes Brod(cafelbrod) ½ Korn- u. ½ Waizenmehll[ 4—[4— 2„* 7 18 7 3 4 1 1 1 15 2.15 2 Loth Loth — Milchbrod 122 114 — Waſſer weck 115.—— — Gemiſchte(Tafel-) Brod 15 15 Fleiſch⸗Prelſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch h.. 14214 2 1 Kühfleiſch, gemäſtetes 112112 1 Rindfleiſch, gemäſtetes. 10 210 2 1 Schweinefleiſch.. 16— 16— 1 Hammelfleiſ h 112112 Aalbfeiſcßfß 8 1 Schaaffleiſch et. 7—4—— 1 Wurſt v. blos Schweinen 17— 17— 1 Bratwurſt„2e 1 Schwartenmagen. 18— 18— 1[Geräucherter Speck. enn 1 Dörrfleiſc h 21 2/21 2 1 Schinkens Y n 2% 2 1 Schweineſchmalz, ausgel. 27 227 2 1„ unausgelaſſen 23 2 23 2 1. Niexenfe rt.] 1 Hammels fett 16— 116— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Bender. Seppel. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Verantwortlicher Redacteur: Hermann Schimpff. Die Entſ Friedberg volg Ihnen hiermit Ihren Liſten m Fried. — 2 955 2 8 Vor- SE —— 3 Rumpf, 3 12 JFüller, Fr 20 Fett, Joha 240 Bolf, Jace 25 n Ipanau, G 2 Blecher, K 4(Kipp, Joh 5 Meuſer, 6 Steriko, 7 Schuldt, 8 Veith, Fr 9 Diel, Ge. 10[Fuhr, Ka Ußreitag, 13 0Roſendec 140Bill, Ch 15 Buß, Ka 10 Alt, Joh 11 Boller, 18 Broder, 19[Enders, 21Schmidt, 22 Schneide 1 Ain 26 Wiſſig, N Sh Gieße