—— 2212 8888 rr 1 2 — Behörde ausgehändigt. Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum ten Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. n ammen 7 kr. Nu 82. Freitag, den 17. Oktober. 1856. Auszug aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt. (Fortſetzung.) Art. 13. Der Gewählte, welcher das ſeine Wählbarkeit bedingende ährliche Einkommen von wenigſtens 1000 fl. nachweiſen will, hat ver— zinsliche Großh. Staatspapiere in entſprechendem Betrage, nebſt den beigegebenen Zinscoupons, bei einer öffentlichen Behörde, welche im Allgemeinen zum Empfang von Gelddepoſiten ermächtigt iſt, auf 6 Jahre zu deponiren, und bei dem Stadt-, Land⸗ oder Friedensgerichte ſeines Wohnorts die eidliche Verſicherung zu leiſten, daß dieſe Staatspapiere ſein wahres Eigenthum ſind, und Niemanden außer ibm ein vertrags⸗ mäßiges Recht auf dieſelben oder deren Werth zuſtehe. Die Behör⸗ den, bei welchen die Staatspapiere deponirt worden ſind, beziehungs- weiſe bei welchen die eidliche Verſicherung geleiſtet worden iſt, haden darüber einen Act auf ſtempelfreies Papier aufzunehmen, und denſel— ben in beglaubigter Abſchrift dem Gewählten zuzuſtellen, welcher den— ſelben ſodann, und zwar binnen 14 Tagen, von dem Tage an gerech— net, an welchem er von der auf ihn gefallenen Wahl in Kenntniß geſetzt worden iſt(Art. 45), dem Miniſterium des Innern vorzulegen hat, widrigenfalls angenommen wird, daß er die Wahl abgelehnt habe. Denjenigen Kapitaliſten, welche den in Gemäßheit dieſes Art. zu lei— ſtenden Nachweis erbringen wollen, iſt es jedoch unbenommen, dieß auch ſchon vor der Wahl zu thun. Die hinterlegten Staatspapiere können vor Ablauf der 6 Jahre zurückgenommen werden, wenn der, welcher ſie hinterlegt hat, aus einem andern Grunde wahlfähig wird, oder ſtirbt, oder die Wählbarkeit verliert, oder wenn der Landtag aufgelöſt wird. Dem Deponenten werden am Anfange eines jeden Jahres die im Laufe desſelben fällig werdenden Zinscoupons von der Art. 15. Das Verzeichniß der vermöge ihres Normalſteuerkapitals, oder ihres Gehalts oder ihres Zinſeneinkom⸗ mens— inſoweit dies nach Art. 14 bereits nachgewieſen worden iſt — zu Abgeordneten für Städte und Wahlbezirke wählbaren Staats- bürger wird vor der Wahl öffentlich bekannt gemacht. Art. 16. Bei Beurtheilung der Stimmberechtigung und Wählbarkeit nach Art. 6, 9, 12, 13 wird die Steuerzahlung nur nach den Steuerliſten ange- Steuerzahlungen, welche von einer Handelsgeſellſchaft zu rechnet. leiſten find, oder welche auf Objecten haften, welche in Miteigenthum ſtehen, werden den einzelnen Geſchäftsmitgliedern, beziehungsweiſe Miteigenthümern, nach Maßgabe ihrer Berechtigung angerechnet. Iſt die Größe der Berechtigung der einzelnen Betheiligten an einer Handelsgeſellſchaft oder an einem ſich in Miteigenthum befindenden Gegenſtande dem mit der Führung der Steuerliſten beauftragten Be⸗ amten nicht bekannt, ſo werden von dieſem die Betheiligten zur An⸗ gabe der einzelnen Berechtigungsantheile unter Beſtimmung einer kurzen Friſt aufgefordert. Wird dieſe Friſt nicht eingehalten, ſo wird angenommen, daß die Betheiligten zu gleichen Theilen berechtigt ſind. Wenn dem Manne an dem Vermögen ſeiner lebenden oder verſtor⸗ benen Ehefrau, oder dem Vater an dem Vermögen ſeiner Kinder der Nießbrauch zuſteht, ſo werden die von dieſen Objecten entrichte⸗ ten Steuern dem Ehemann oder Wittwer, beziehungsweiſe dem Va⸗ ter, angerechnet. Es kommen in den Fällen der Art. 12 und 13 Steuerzahlungen, beziehungsweiſe Beſoldungen nur in den Beträgen zur Anrechnung, welche ſchon ſeit Anfang des 2. Jahres vor dem⸗ jenigen entrichtet oder bezogen werden, in welchem die Wahl ſtatt⸗ findet, es ſei denn, daß Steuerzahlungen auf Objecten haften, welche im Erbgange oder durch elterliche Uebergabe erworben wurden. Art. 17. Ein Mitglied der 1. Kammer kann nicht zur 2. gewählt werden, auch an den Wahlen der Wahlmänner und der Abgeordneten zur 2. Kammer keinen Theil nehmen. Ebenſowenig können die bei den Wahlen des Adels Stimmberechtigten und Wählbaren an den Wahlen der Wahlmänner und der Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke Theil nehmen oder dabei gewählt werden. Art. 18. Mitglieder der Miniſterien können nicht zu Abgeordneten für die 2. Kammer gewählt werden. Ebenſowenig können folgende Juſtiz⸗ und Verwaltungsbeamte, nämlich Stadt⸗ und Landrichter, Friedensrichter, Stadt⸗ und Landgerichtsaſſeſſoren, Ergänzungsrichter bei den Friedens⸗ gerichten, Stadt- und Landgerichtsactuarien, Friedensgerichtsarctuarien, Kreisräthe und Kreisaſſeſſoren, Polizeicommiſſäre, Kreisbaumeiſter, Kreisärzte, Kreiswundärzte, Kreisveterinärärzte, Obereinnehmer, Steuercommiſſäre, Rentamtmänner und Diſtrictseinnehmer, Forſt⸗ meiſter und Oberförſter, ſowie diejenigen Beamten, auf welche für die Folge die Functionen der vorſtehend genannten Beamten übertra— gen werden ſollten, für Städte und Wahlbezirke, welche ganz oder zum(nach der Bevölkerung zu berechnenden) größten Theile zu ihren Dienſtbezirken gehören, zu Abgeordneten gewählt werden. Art. 19. Active Großh. Civil- und Militärbeamte, Offtziere und Geiſtliche, welche zu Abgeordneten gewählt werden, bedürfen zum Eintritte in die Ständeverſammlung des Urlaubs der Staatsregierung.— Ab⸗ ſchnitt III. Von der Wahl der Abgeordneten der adeligen Grund— beſitzer. Art. 20. Zur Leitung der Wahl der Abgeordneten der ade⸗ ligen Grundbeſitzer wird ein Regierungscommiſſär ernannt, auf deſſen Veranlaſſung die Stimmberechtigten und Wählbaren ermittelt werden. Das Verzeichniß der Stimmberechtigten und Wählbaren iſt vor der Wahl öffentlich bekannt zu machen. Die Stimmen werden, nachdem 14 Tage zuvor die Aufforderung dazu an jeden Stimmberechtigten unter Bezeichnung des Ortes, des Tages und der Stunde der Wahl in einem befonderen Schreiben ergangen iſt, bei dem Regierungs- commiſſär abgegeben und zwar durch verſchloſſene, im Innern mit einer beſtimmten Zahl verſehene Stimmzettel, welche in Perſon zu überreichen oder einzuſenden ſind. An dem in der Aufforderung be— zeichneten Tage werden die Stimmzettel von dem Regierungscom⸗ miffär eröffnet und die Abſtimmung mit der jeden Wahlzettel bezeich— nenden Zahl, ſowie das Reſultat der Wahl in ein Protokoll einge⸗ tragen. Der Regierungscommiſſär hat zwei Stimmberechtigte ein⸗ zuladen, damit ſie als Urkundsperſonen der Eröffnung der Stimm⸗ zettel und Zählung der Stimmen beiwohnen mögen. Gewählt find Diejenigen, welche die meiſten Stimmen erhalten haben. Bei Stim- mengleichheit entſcheidet das Loos. Das über den Wahlact aufge- nommene Protokoll iſt von dem Regierungscommiſſär, den Urkunds⸗ perſonen und dem Protokollführer zu unterſchreiben.— Abſchnitt IV. Von der Wahl der Abgeordneten der Wahlbezirke. Art. 21. Es werden in der Provinz Starkenburg 13, in der Provinz Oberheſſen 13 und in der Provinz Rheinheſſen 8 mit Berückſichtigung der geogra⸗ phiſchen Lage nach Zahl der Bevölkerung möglichſt gleiche Wahlbe⸗ zirke gebildet, in deren jedem ein Abgeordneter gewählt wird. Für die auf den Grund des gegenwärtigen Geſetzes vorzunehmenden Wahlen zur nächſten Ständeverſammlung werden die Wahlbezirke von der Staatsregierung beſtimmt, dieſer nächſten Ständeverſammlung aber ſoll ein Geſetz über Bildung der Wahlbezirke zur Verabſchie⸗ dung vorgelegt werden. Art. 22. Jede Gemeinde eines Wahlbezirks, welche 250 bis 500 Seelen zählt, hat einen Wahlmann und für jede weitere 500 Seelen einen weiteren Wahlmann zu wählen. Gemein- den unter 250 Seelen werden zu dieſem Zwecke mit anderen Ge— meinden deſſelben Wahlbezirks vereinigt. Art. 23. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt in jeder Wahlgemeinde unter der Leitung einer Wahlcommiſſion, welche aus dem Bürgermeiſter und 2 weiteren von demſelben zuzuziehenden Ortsvorſtandsmitgliedern als Urkundsperſonen beſteht. Iſt eine Wahlgemeinde aus mehreren Gemeinden zuſammen⸗ geſetzt, ſo ſteht die Leitung dem Bürgermeiſter der am meiſten be— völkerten Gemeinde zu und es iſt von demſelben aus jeder einzelnen Gemeinde ein Ortsvorſtandsmitglied als Urkundsperſon zuzuziehen. Sollten Mitglieder des Ortsvorſtandes der Einladung zur Mitwir⸗ kung als Urkundsmitglieder nicht entſprechen, ſo zieht der Bürger⸗ meiſter für jedes fehlende oder ſeine Mitwirkung ablehnende Ortsvor— ſtandsmitglied einen der älteren ſtimmberechtigten Einwohner der Wahlgemeinde zu. Bei Verhinderung des Bürgermeiſters oder in deſſen Auftrag tritt der Beigeordnete an ſeine Stelle. (Fortſetzung folgt.) 4 366 Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Pfänder ⸗Verſteigerung. 51619] Eingetretener Hinderniſſe wegen werden nicht an dem früher beſtimmten Tage, ſondern Montag den 27. Oktober und den folgenden Tag, Morgens 9 Uhr anfan⸗ gend, in hieſigem Rathhauſe die bis zu dieſem Termine die Verfallzeit erreicht habenden und nicht ausgelöſten oder renovirten Pfänder, be ⸗ flehend in Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Weiß⸗ zeug, Herren⸗ und Frauenkleidern, öffentlich meiſt⸗ dietend verſteigert. 8 Die Auslöſung und Renovation der Pfänder findet nur an den hierzu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, ſtatt, und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß nur bis zum 13. Oktober l. J. die betreffende Auslö⸗ ſung und Renovation geſchehen kann, da das Pfandlokal vom 14. Oktober bis zum Schluß der Verſteigerung geſchloſſen bleibt. Friedberg den 27. September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Obligations ⸗Verlooſung. 116231 Durch die heute vorgenommene Ver⸗ looſung von Partial⸗Obligationen der beiden Anlehen bieſiger Stadtkirche ſind folgende Num⸗ mern rückzahlbar geworden. a) Von dem Anlehen à 15000 fl. Nr. 85 mit 200 fl. b) Von dem Anlehen à 6000 fl. Nr. 3 und 16, jede mit 100 fl. Die Inhaber werden hiervon in Kenntniß geſetzt um bis zum 1. Januar 1857 das Geld bei Herrn Kirchenrechner Faatz dahier zu er⸗ heben, indem die Zinszahlung nach gedachtem Tage aufhört. 8 Friedberg den 6. Oktober 1856. Für den evang. Kirchenvorſtand: Der Stadtpfarrer W. Seel. Der Großherzogliche Bürgermeiſter Wend 2.0 7 fl. 3 5 kr. 11655] können aus der Kirchenkaſſe zu Stein⸗ furt gegen doppelte gerichtliche Verſicherung zu 5 pCt. Zinſen ausgeliehen werden. Steinfurt den 15. Oktober 1856. Orth, Pfarrvicar. Büchen ⸗Verſteigerung. [1650] Donnerſtag, den 23. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, läßt der von Ockſtadt abziehende penſionirte Herr Rentamtmann An⸗ gerer einen Theil ſeiner Bibliotzek, worunter ſich ſehr werthvolle und gutgehaltene Werke be ⸗ finden, gegen gleich baare Zahlung auf hie⸗ ſigem Nathhauſe öffentlich verſteigern, wo⸗ zu, unter Hinweiſung auf den hier beiliegenden Katalog, eingeladen wird. Friedberg, den 10. Oktober 1856. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher Ben de r. Verſteigerung von Bauarbeiten und Materiallieferungen zur Erbauung einer Scheuer mit Stallung, Verſetzung eines Schwein⸗ ſtalls mit Holzſchoppen, Pflaſterung des Hofs ꝛc. in der Schulhofraithe zu Wohnbach. 11653] Montag den 3. November d. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Wohnbach nachfolgende Arbeiten und Material- lieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden; Maurerarbeit, veranſchlagt zu 443 fl. 30 kr. Steinhauerbeit,„ 101„ 13„ * Zimmerarbeit,*„ 1033„ 44„ Dachdeckerarbeit,„„ 260„ 52„ Schreinerarbeit,„„ 140/ 46„ Schloſſerarbeit, 1 1 85„ 44 Glaſerarbeit,* 2 5 12 Weißbinderarbeit,„„ 57„36„ Planirarbeit,„„ 217„ 8„ Pflaſtererarbeit,„„5 84„ 35„ Das Brechen, Fahren und Aufſetzen von 4,9 Kbkklftr. Pflafterſteinen aus dem gemein⸗ heitlichen Bruche bei Wohnbach. Desgl. von 18,1 Cubikklafter Mauerſteinen aus demſelben Bruche. Die Lieferung von 18,250 Stück hartge⸗ brannten Vackſteinen. Die Lieferung von 99 Bütten Kalk nach naſſem Maß. Die Lieferung von 9,65 Cubikklafter Mauer⸗ und Pflaſter ſand. Pläne, Voranſchläge und Steigbedingungen liegen vierzehn Tage vorber auf dem Großher⸗ zoglichen Kreisbauamt Friedberg den Intereſſen⸗ ten zur Einſicht offen. Wohnbach am 9. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wohnbach eee Immobilien- Verſteigerung. 4660 Dienſtag den 2. Dezember Morgens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe nach⸗ ſtehende dem hieſigen Bürger Nicolaus Leon⸗ hard gehörende Immobilien meiſtbietend ver⸗ ſteigert, als: Ord.⸗Nr. Flur. Nr. d. Grundſt.[JKlftr. 5 5 1 2 628 39 ¾8 Hofraithe in der Stadt, 2 627 18%„ Grabgarten in der Stadt. Gibt abgelöſte Tilgungsrente 27 kr. Friedberg den 15. Oktober 1856. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Der Vorſteher ii Oeffentliche Aufforderung. 11661] Eigenthums⸗Anſprüche an das in der Gemarkung Bönfladt gelegene, im dafigen Grund⸗ buch auf den Namen Johannes Hofmann von Bönſtadt eingetragene Grundftück Flur I. Nr. 26, welches verkauft worden iſt, ſind um ſo ge⸗ wiſſer binnen vier Wochen f dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt der Kaufbrief beſtätigt und der Eintrag im Mutationsverzeichniß verfügt werden wird. Altenſtadt den 8. Oktober 1856. Großherzogliches Landgericht Altenſtadt. Wegen Beurlaubung Grßh. Landrichters: Lichtenberg, Landgerichts⸗Aſſeſſor. Bekanntmachung. [1662] Die hieſige Saline bedarf in dieſem Jahre eine große Menge von Schwarzdornen zur Neubedornung eines Gradirbaues. Liefe⸗ ranten werden hierauf mit dem Bemerken auf⸗ merkſam gemacht, daß Aumeldungen zu Kefe⸗ rungen von dem Unterzeichneten, dem Kunſt⸗ meiſter Pauli und dem Kohlenwieger Bernhard, bei denen auch die Lieferungsbedingungen ein⸗ geſehen werden können, alsbald entgegengenom⸗ men werden. Nauheim den 11. Oktober 1856. Der Salineninſpector F. Schreiber. Weſen der Kartoffelkrankheit, und wie dieſelbe zu verhüten iſt. (Aus der Illuſtrirten landwirthſchaftlichen Dorfzeitung.) Wahrſcheinlicher Weiſe iſt die Kartoffelkrankheit die Folge einer irrationellen Kultur der Kartoffeln. Die Dis— poſition zur Kraukheit liegt ſchon ſehr lange in den Kar— toffeln und kommt nur zum Ausbruche bei ungünſtigen Witterungsverhältniſſen. Die Dispoſition zur Fäule wird noch lange in den Kartoffeln bleiben und vielleicht noch gefährlicher werden, wenn wir nicht eine rationelle Kur und Kultur anwenden. Dieſe beſteht nach unſern vielfachen Erfahrungen und Verſuchen im Folgenden: 1) Man vermeide ſo viel als möglich friſche und ſtarke Düngung zu den Kartoffeln. Pferdedünger iſt vor⸗ zugsweiſe ſchädlich. Will man der für die Kartoffelkultur ſo wohlthätigen Lockerung wegen düngen, ſo gebrauche man lieber ſehr ſtrohigen Dünger, Tangeln aus Waldungen, Aſche, Kalk, überhaupt Dünger, welcher weniger Stickſtoff und mehr Kohlenſtoff enthält. 2) Zum Wenigſten führe man die Gewohnheit ein, die Samenkartoffeln jedes Jahr in der Quantität, in der man ſie nothwendig hat, in ungedüngtem, recht lockerem, trockenem, mehr ſandigem und kieſigem Boden zu kultiviren. Zur Kartoffelkultur ackere man ſo tief als möglich. Damit die Saarkartoffeln nicht auf die harte undurchdring⸗ liche, naſſe Pflugſohle zu liegen kommen, rolle man vorher die Erde von den Betten mittels der Egge etwas in die Furche hinein. 4) Man ziehe die Furchen nach der Seite hin, wo das Waſſer am meiſten ablaufen kann. 5) Sind die Kartoffeln über dem Boden mit ihren Trieben hervorgekommen, ſo unterlaſſe man das Eggen, häufle ſie oftmals an und lockere ſie ſo oft, als moͤglich und nothwendig iſt. Hart laſſe man den Boden nie werden. 6) Man trachte beim Anhäufeln danach, die Furchen zwiſchen den Kartoffelbeeten ſo tief zu ziehen, daß die Samenkartoffeln etwas höher zu liegen kommen, als die Tiefe der Furchen, damit die Kartoffeln bei feuchter Wit⸗ terung ſo viel als möglich aus dem Bereiche der allzu⸗ großen Feuchtigkeit kommen. 7) Man trachte ſo viel als möglich, die Kartoffeln mit viel Erde zu bedecken, damit auf ſie das. Sonnenlicht nicht einwirken kann. Gauß 7 f 64] Die Bez 15 b hene in Erinnerung ge n Schloß J. 0 Gräflich von becker Rentier Weck 15 3 Lehr! 16010 Ein mit fehenck junge hiesigen Geſchafte in die Lehre iel dition d. Bl. n 20 1583] werden hiefigen Kirchen Wickſtadt de 2 . E Cub dat zue Friedderg. Eig. L05650) ſewie Cigartenmachen und lohnende noch andere g. außer dem 5 Fabrik von 8) D eine Wechſe finden kann 12 einander, a 10) 9 110 9 120 nur ſolche Eigenſchafte will, am ah als die Kar artete, unte 19 Lichte liege letztere iſt 4 Saallartof 0 Saubohne den Karte Neh dad um ſp g. unden, als ſonſ gar bin, 1. Bekanntmachung. 1663] Donnerſtag den 23. Oktober 1856 ſollen im bieſigen erſten Pfarrgebäude einer freiwilligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden: 2 trächtige Kühe, 1 Chaiſe(zwei- und einſpännig), waltes Clavier, 2 Jagdgewehre und 2 Piſtolen, Brennholz und verſchiedenes Hausgeräthe, namentlich Stühle, Tiſche, Schränke, da⸗ bei ein großer Glasſchrank, 1 nußbaumene Bettlade ꝛc. Münzenberg den 14. Oktober 1856. In Auftrag: Großherzogliches Ortsgericht Münzenberg. Der Vorſteher 3487. Bekanntmachung. [1664] Die Bezahlung der am 1. September l. J. fällig geweſenen Holzgelder wird hiermit in Erinnerung gebracht. Schloß Ilbenſtadt den 14. Oktober 1856. Gräflich von Leiningen-W. Rentei daſelbſt d un Rentier Weckbeckeriſche Verwalt. Burggräfenrod Berat Lehrlingsgeſuch! 11601) Ein mit tüchtigen Vorkenntniſſen ver⸗ ſehenet junger Mann kann in einem lebhaften bieſigen Geſchäfte unter günſtigen Bedingungen in die Lehre treten. Näheres bei der Expe⸗ dition d. Bl. 200 Gulden [1583] werden am 1. November l. J. in der diefigen Kirchenkaſſe zum Ausleihen bereit liegen. Wickſtadt den 29. September 1856. Veith, Kirchenrechner. S [1633] bat zu vermiethen Friedberg. Johannes Müller, Küfer. Eigarrenmacher, [1665] ſowie junge Leute, die Luſt haben das Tigartenmachen zu erlernen, können dauernde und lohnende Beſchäftigung finden; auch kann noch andere gut lohnende Arbeit ſowohl in als außer dem Hauſe gegeben werden von der Fabrik von Morell& Hertwig. 367 Mobilien ⸗Verſteigerung. [7656 Wegen Abzugs verſteigert der Unter⸗ zeichnete gegen gleich baare Zahlung Montag, den 20. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, 1 Kanape mit 6 gepolſterten Stüblenz 1 do. mit 12 Rohrſeſſelnz 6 Commode; 5 Splegelz 1 Bücher⸗Glasſchrank; 1 polirten Schreibpult; 1 Bügeltiſch und verſchiedene andere. Tiſche; 1 Welßzeugſchrank; verſcpiedene Kleider-, Por⸗ zellan⸗, Küchen und Spetſeſchränke; 1 Klavier; Porzellan- und Glas; 4 große und 3 Kinder⸗ Bettſtättien; 1 Küchenwaage; Gewehre, Piſtolen und vollſtändiges Jagdzeug, nebſt noch vielen andren Haus. und Küchengeräthſchaften. Ockſtadt, am 10. Oktober 1856. Angerer, penſ. Rentamtmann. Zu verkaufen. [1666] Gelbe Rüben und Stoppelrüben werden in Centner auf dem Hofgute in Fauerbach II. verkauft. Heinrich Leonhardt. Zum Ausleihen. 1667 S00 fl. Vormundſchaftsgeld ſind gegen gerichtliche Güterverſicherung zu verleihen und können bis Ende Dezember 1856 in Empfang genommen werden. Niedermörlen den 15. Oktober 1856. Der Curator Franz Dieß 1. Leere Oelfäſſer, 1636] in allen Größen, zu Pfuhl⸗, Kühl⸗ und Kkautfäſſern ſehr geeignet bei W. Hanſtei n. Tanz⸗Unterrichts⸗Anzeige. [1668] Samſtag den 18. d. M. beginnt im Saale des Herrn Gerlach mein bereits ange- zeigter Tanz Curſus. Für die Mädchen von 5— 7 Uhr, für die Knaben von 7—9 Ubr. Zugleich erlaube ich mir anzuzeigen, daß ich auch Herren und Damen Tanz ⸗ Unterricht er⸗ theile. Für Diejenigen, welche mit den be⸗ kannten Tänzen verkraut find, genügen 16 Stunden um die neueſten Tänze zu erlernen. Anmeldungen bitte ich in meiner Wohnung, bei Herrn Kaufmann Diehl am Markt, zu machen. 1 Emilie Pietſch. [1671] 45 Malter Kartoffeln, verſchiedenes Ge⸗ müſe, Georginenknollen, ſchottiſche Malven, Landroſen ꝛc. verſteigert Dienſtag den 21. d. M., Nachmittags 2 Uhr, Oqtſſadt. 1669] Auf vielſeitiges Verlangen der Jsrge⸗ ſiten wird Dienſtag den 21. Oktober bei mir gut beſetzte Harmonie- und Tanzmuftk ſtattfinden. Florſtadt. Kae Ein To geis, 11670] welches bis Ende Oktober bezogen wer⸗ den kann, hat zu vermiethen Friedberg 7 Oktober 1856. Ph Simmerock. 6 * In der Karten-Fabrik* von Louis Weis in Friedberg [1582] werden von jetzt an ſehr gut und flark gearbeitete Spielkarten zu nachſtehenden Prei⸗ ſen abgegeben: Pique das Dutzend 36, 42, 48, 54 kr., 1 fl., 1 fl. 6 kr., ganz feine 1 fl. 12 1 8 Kinderkarten 36 kr.; hombre à Spiel 20 und 22 kr.; Whiſt à Spiel 26 und 28 kr.; Taroc à Spiel 48 kr. und 1 fl. Auch ſind dieſelben mit dem Großherz. Heſſiſchen Stempel ſtets vorräthig. Für Mö belſchreiner. [16721 Zwei Nuß⸗Bäume, jeder von ca. 2 Durchmeſſer und 30“ Höhe, laſſen die Unter⸗ zeichneten Montag den 20. d. M., Nachmittags 5 Ühr, in ihrem Garten an der Frankfurter Chauſſee an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Bezahlung verſteigern. Gebrüder Simon. [1673] Bei Pflaſterermſtr. Johannes Puſch in Ech zoll können ſogleich 34 Geſellen gegen auten Lohn in Arbeit treten. 11674] 150 fl. gekündigte Pfarrbeſoldungskapitalien liegen von Martini l. J. an in der Kirchenkaſſe zu Mün⸗ ſter zum Auslelhen bereit. Ziegenberg, den 16. Oktober 1856. R. Bindewald, Kirchenrechner. 8) Die Lockerung muß derart ſtattfinden, daß immer eine Wechſelwirkung zwiſchen Boden und Atmoſphäre ſtatt-⸗ finden kann. 9) Man lege die Kartoffeln lieber etwas weiter aus— einander, als zu eng zuſammen. 10) Man pflanze keine Kartoffeln unter große Bäume. 11) Manlege lauter ganze Kartoffeln von mittler Größe. 12) Man wähle zur Saat mit der größten Sorgfalt nur ſolche Kartoffeln aus, welche nach allen ihren äußern Eigenſchaften jener Sorte, die man an- und fortpflanzen will, am ahnlichſten ſind. Keine Frucht artet leichter aus, als die Kartoffel, wenn mehre Sorten, beſonders ausge— artete, unter einander gelegt werden. 13) Man laſſe die Saatkartoffeln Lichte liegen, ſo daß ſie nicht grün werden können. letztere iſt ſchon ein Verderben der Kartoffeln. 14) Wenn man kann, bewahre man zum wenigſten die Saatkartoffeln in trockenen Gruben, mit Erde wohl bedeckt, auf. 15) Sehr gute Wirkungen fand man, wenn Pferde-, Saubohnen, Mais ꝛc., überhaupt ſtarkgährende Früchte in den Kartoffelreihen mit angebaut wurden. Nebenbei machen wir aufmerkſam auf folgendes Büch⸗ nicht lange im Dieſes lein:„Die Kartoffeln auf einen 30- bis 40 fachen Ertrag zu bringen und der Kartoffelſeuche entgegen zu wirken, nach einem ganz neuen Verfahren, praktiſch ausgeführt von Anton Stein.“ Wien 1856. Verlag von Auer. Preis 48 Kreuzer. Die geſchilderten Erfolge, ſo unglaublich ſie ſcheinen, ſind dennoch durch die beigefügten achtbarſten Zeugniſſe beſtätigt. Kaaden in Böhmen. K. Fiſcher, penſ. Pfarrer. Verſchiedenes. In Californien hebt ſich der Ackerbau immer mehr. Es werden ſchon 484,498 Acres Land beſtellt, welche die reichſte Ernte in allen Getreidearten liefern. Californien beſitzt 220,611 Rebenſtöcke, 121,219 Pfirſchen⸗ bäume, 91,817 Aepfelbäume, 11,873 Birnbäume und 63,091 andere Fruchtbäume. Sehr erfreuliche Fortſchritte macht in Schleſien der Seidenbau; er trägt ſchon Tauſende von Thalern ein. Ein Mißgeſchick betraf ihn jedoch in dieſem Jahre dadurch, daß die Maulbeerbäume ſehr ſtark befallen waren, die Blät⸗ ter ſchwarz wurden und zuſammenſchrumpften, folglich die Seidenraupen wenig und ſchlechtes Futter hatten. S 368 Ge ſuch. Von Braunſchweiger Flachs n en ae dee n dane 11675] ſind die erſten Sendungen eingetroffen bei Wilhelm Fertſch. Indem wir unsere Journal-Lese-Anstalt, zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten können, hiermit in empfehlende Erinnerung bringen, laden wir, zur gefälligen Betheiligung ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften, für eren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriften stehen den Interessenten zu Diensten. Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung. Große Auswahl fertiger Damen⸗Mäntel für Herbſt und Winter, zu ſehr billigen Preiſen, bei 116121 Moritz Weiler, Zeil 45, der Poſt gegenüber, in Frankfurt a. M. Alizarin⸗, Schreib⸗ und Copir⸗Tinte, patentirt für Sachſen, Hannover, Frankreich und Belgien, 111161 welche auf jedem Flaſchen⸗Verſchluß den Stempel des Sächſ. Wappens trägt, wodurch die Echtheit des obigen Fabrikats garaͤntirt wird, empfiehlt in Flaſchen à 36, 24 und 14 kr. Friedberg. P. F. Schmittner. ſeines Wohlverhaltens und ſeiner Geſchäftsfer⸗ tigkeit verſehener Expedient kann ſofort bei mir gegen ein entſprechendes Salair Beſchäf⸗ tigung finden. Sein baldigſter Eintritt wird auf das Dringendſte gewünſcht. Nauheim am 10. Oktober 1856. Schlarbaum, Actuar. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg ſind ſtets zu haben: Geſtempelte Frachtbriefe für den mitteldeutſchen Eiſenbahnverband. per Buch 26 kr. Der neueſte Fahrtenplan 16351 Abonnements auf das in Leipzig erſcheinende prachtvolle und beliebte Familienjournal Die Gartenlaube, vierteljährlich nur 54 kr., beſorgt auf das Pünktlichſte C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt zu haben: Guſtav Adolf. Rede f gehalten am Standbild Guſtav Adolfs zu Bremen am 4. September 1856 von Dr. Friedrich Mallet, Paſtor prim. zu St. Stephani in Bremen. Zweite berichtigte Auflage. Zum Beſten der Gemeinde St. Ingbert in Rheinbaiern. Preis 9 kr. der f Eiſenbahnen, Dampſſchiffe, zes wen u. e w. Weſtentaſchen⸗Format. Preis 3 kr. Geld⸗Cours. Frankfurt, am 15. Oktbr. 1856. Piſiolen r fr Friedrichsd or„ 9 5354 Holländiſche 10 fl. 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Heinrich Beigeordneten Frie db — Art. 24. der Wohlgemeind aufzuſtellen und Bekanntmachung halb welcher de namentlich auch halb der Wahlg den Liſten unde Art. 25. Nach über die ewa Gegen die En die vorgeſeßte 9 einer unerſtreckli kauntmachung d. Verlustes, dei die Ute mit Entscheidung ar derſelben Ftiſt einzuſenden hat weiſe der Regi jener die Uſten und wählbar; nommen ſind. Wahlgemeinte derſelben mind. den iſt, an de genwart der zur Abſtimmun ſüummungen in terem Falle er genwart der V wart eines vo des und zweie bezeichneten U die Wahlcomn deren Wahlloe ſtärken. Art. Seloftperſon at dberreichung e nmungen amen aller mündlich ihre abſimmen, ez mündlich, o lautet, in dae den einzutrage 1 geht er in fallenden er inneren 8 er Wählen nen Simm Sti a zümmzettel; Aedes der 0 anderen, von fn bedienen,