dun — 9 rer Ee — ond tor Jer 5— * anderung 0 erich te* 1K b 45 br Tare Friedberger Jntelligenzblatt. die Poſt bezogen el Elnrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden erſten Zeilen zu⸗ ſammen 7 kr. 1856. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. „90. Freitag, den 14. November. Neffen ef Rach fd: Donnerſtag den 27. November l. J., Vormittags 10 Uhr, wird der Bezirksrath des Kreiſes Friedberg auf dem Rathhauſe dahier zuſammentreten, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg, den 25. Oktober 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Nie Bean nn em chu neg. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere Beerdigung verſtorbener Menſchen(Art. 361 und 365). Unter Bezugnahme auf die Artikel 361 und 365 des Polizeiſtrafgeſetzes, welche alſo lauten: Art. 361. Wer eine verſtorbene Perſon, ohne daß vorher von dem dazu befugten Beamten die Erlaubniß zur Beerdigung ertheilt worden iſt, offnet oder beerdigt, öffnen oder beerdigen läßt, iſt, inſoweit nicht die Vorſchriften in Art. 377 und 378 des Strafgeſetzbuchs über Entwendung von Leichen*) zur Anwendung kommen, mit einer Geldbuße von 5 bis 20 fl. oder mit Gefängniß bis zu 14 Tagen zu beſtrafen. Art. 365. Wer bei der Todtenbeſichtigung dem Leichenbeſchauer die Zeit, wann Jemand geſtorben iſt, un⸗ richtig angibt und dadurch veranlaßt, daß der Verſtorbene früher, als es nach den desfalls beſtehenden Ver— ordnungen zuläſſig wäre, geöffnet oder beerdigt wird, ſoll mit einer Geldbuße von 3 bis 10 fl. beſtraft wer— den. Macht ſich der Leichenbeſchauer einer ſolchen unrichtigen Angabe in dem Todtenſcheine aus Fahrläſſig— keit ſchuldig, ſo wird er disciplinariſch beſtraft. Im Falle aber der wiſſentlich unrichtigen Angabe trifft ihn . eee bis zu 14 Tagen, inſoweit nicht ein durch das Strafgeſetzbuch vorgeſehenes Vergehen vorliegt. werden in Folge Erlaſſes Großherzoglichen Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. 5173 vom 5. April l. J. die in dem Miniſterial⸗Ausſchreiben vom 18. Februar 1841 zu Nr. D. 18272 von 1840 enthaltenen, nachſtehenden Be⸗ ſtimmungen unter dem Anfügen eingeſchärft, daß die unter VII vorgeſchriebene Aufbewahrung der Todeszeugniſſe nach einem weiteren Miniſterial⸗Ausſchreiben vom 18. Auguſt 1841 zwei Jahre lang zu dauern hat. Die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien haben dieſe Beſtimmungen in ihren Gemeinden wiederholt öffentlich be— kannt zu machen, und dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. ) Art. 377 und 378 des Strafgeſetzbuchs: „Art. 377. Diebſtäble, an Gegenſtänden verübt, welche einer bereits zu ihrer Ruheſtätte gebrachten Leiche beigegeben wa⸗ ren, ſowie die Entwendung einer Leiche oder eines Theils derſelben, werden beſtraft: 1) wenn die Entwendung von Todtengräbern oder anderen auf dem Friedhofe angeſtellten Aufſehern begangen wurde, mit Correctionshaus von 1 bis 3 oder Zuchthaus bis zu 8 Jahren; 2) wenn ſie nicht von dieſen Perſonen begangen wurde, mit Correctionshaus bis zu 3 oder Zuchthaus bis zu 5 Jahren. Art. 378. Geſchah die Entwendung einer Leiche oder eines Theils derſelben von anderen, als den im vorhergehenden Artikel unter Nr. 1 genannten Perſonen und nicht in gewinnſüchtiger Abſicht, insbeſondere zu bloß wiſſenſchaftlichen Zwecken, ſo tritt Geldbuße, Gefängnißſtrafe oder Correctionshausſtrafe bis zu 6 Monaten ein. Friedberg, den 11. November 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Müller. Miniſterial⸗Ausſchreiben vom 18. Februar 1841. 1 Sobald ein Sterbfall ſich ereignet, oder ein Menſch plotzlich, oder nach vorausgegangener Krankheit aufhört, Zeichen des Lebens zu äußern und darnach fur todt gehalten wird, haben diejenigen, denen die Pflicht der Beerdigung obliegt, die Stunde des Ablebens unverzüglich denjenigen Beamten anzuzeigen, welche die Sterberegiſter zu führen und die Erlaubniß zur Beerdigung zu ertheilen haben. 2) Der Verblichene iſt von dem Augenblick der letzten Lebensäußerung an wenigſtens 8 Stunden lang auf dem Sterbelager ruhig liegen zu laſſen. Ihn vor Ablauf dieſer Zeit aus dem Sterbebette zu bringen, kann nur in dem Falle nachgelaſſen werden, wenn von zwei Kranken, welche in einem Bette liegen, einer ſtirbt, oder wo, zumal nach anſteckenden Krankheiten, die Zei— chen der Verweſung ſchnell eintreten. 5 Der hier und da übliche Gebrauch, dem kaum Erblaßten das Kiſſen unter dem Kopfe wegzuziehen, ihm Naſe und Mund zuzubinden, das Geſicht zu bedecken, Bruſt und Unterleib zu beſchweren, iſt höchſt verwerflich und daher zu unterlaſſen, weil hierdurch ein etwa Scheintodter natürlicher und begreiflicher Weiſe nur zu ſehr dem wirklichen Tode ausgeſetzt wird. f 3) Erſt nach Verlauf von 8 Stunden von dem Augenblicke der letzten Lebensaͤußerung an iſt der Verblichene mit Vorſicht aus dem Sterbebette in das etwa beſtehende Leichenhaus, oder auf einen, mit reiner Luft verſehenen, wo möglich im Winter erwärmten Ort zu bringen und daſelbſt auf einem den Umſtänden angemeſſenen Lager, mit dem Kopfe etwas erhaben und dem Körper bedeckt, bis zur Beerdigung aufzubewahren. 398 Tritt bei heißer Witterung, oder nach hitzigen, zumal anſteckenden Krankheiten, die Verweſung ſehr ſchnell ein, ſo darf ſchon nach Verlauf jener 8 Stunden, bei anſteckenden Krankheiten mit ſchnellen Verweſungszeichen auch wohl noch früher die Leiche in den Sarg gelegt werden. Außerdem aber ſoll damit noch 12 Stunden gewartet, der Sarg jedoch in keinem Falle eher, als bis die Leiche zu Grabe gebracht werden ſoll, bedeckt werden. 4) Die Beerdigung ſoll in der Regel erſt nach Ablauf von 72 Stunden von dem Zeitpunkte des Ablebens an Statt finden, ausnahmsweiſe früher bei ſchnell eintretender Fäulniß einer Leiche oder bei anſteckenden Krankheiten, je—⸗ denfalls, mithin ſowohl vor als nach Ablauf von 72 Stunden, nur dann, wenn ein Zeugniß a) in den Orten, wo Aerzte oder Wundärzte ihren Wohnſitz haben, von einem Solchen; b) in den Orten, wo keine Aerzte oder Wundärzte wohnen, von dem hierin deßhalb anzuordnenden Leichen⸗ beſchauer, über den anzunehmenden wirklichen Tod ausgeſtellt iſt und vorgelegt wird. 5) Zur Vollziehung der unter 4 b enthaltenen Beſtimmung ſollen von Ihnen, den Kreisräthen und reſp. Land⸗ räthen, in denjenigen Orten, worin keine Aerzte oder Wundärzte domicilirt ſind, nach dem ſich darſtellenden Bedürf⸗ niſſe ein, oder in größeren Orten, mehrere Leichenbeſchauer für beſtimmte Ortsbezirke angeſtellt werden. a Es ſind dieſelben aus den dazu ſich eignenden Ortsbewohnern, die rückſichtlich ihres Rufs untadelhaft und des Leſens und Schreibens, wie nöthig, kundig erſcheinen, vorzugsweiſe den Barbieren, Heilgehülfen, Krankenwärtern,— unter Zuziehung der betreffenden Phyſikatsärzte— zu wählen und von dieſen für ihre Dienſtverrichtungen gehörig zu inſtruiren, hiernächſt auch, wenn ihre Inſtruirung nach dem Ausſpruch der Phyſikatsärzte für genügend erkannt worden iſt, von Ihnen, den Kreisräthen und Landräthen, in Dienſtpflichten zu nehmen. 6) Die von den Aerzten oder Wundärzten, oder den Leichenbeſchauern Behufs der Beerdigung gegen eine Ge— bühr von 24 kr., für Wenigbemittelte von 12 kr. und für Arme von 8 kr., letztere aus der Gemeindskaſſe auszuſtellen⸗ den Zeugniſſe dürfen von denſelben nur nach einer kurz vor der Ausſtellung von ihnen perſönlich vorgenommenen Beſichtigung und Unterſuchung der Leichen abgegeben werden. Auch müſſen dieſe Zeugniſſe motivirt und nach vor⸗ geſchriebenem Formular) eingerichtet und abgefaßt ſein, mithin auch die Kennzeichen des Todes angeben, welche ſie an der Leiche bei deren Beaugenſcheinigung und Unterſuchung bemerkt haben, und wie ſolche in der angeſchloſſenen Belehrung über die Zeichen des Todes angedeutet ſind. 7) Die Angehörigen der Verſtorbenen oder Diejenigen, welchen deren Beerdigung zu veranlaſſen oder zu beſor⸗ gen obliegt, haben die Zeugniſſe zu verlangen und an die Beamten abzuliefern, welche die Erlaubniß zur Beerdigung zu ertheilen haben. Dieſe Zeugniſſe ſind von dieſen Beamten bei den von ihnen zu führenden Sterb- und Beerdi— gungs⸗Regiſtern ſorgfältig aufzubewahren, um dieſelben auf dienſtliches Erfordern zur Einſicht vorlegen zu können. ) Dasſelbe iſt in C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg zu haben. Bekanntmachung. Betreffend: 1 e insbeſondere Beerdigung verſtorbener Menſchen, namentlich Tiefe der Gräber und reihenweiſe Grabfertigung rt. 364 5 9). Nach Anſicht des Art. 364 des Polizeiſtrafgeſetzes, alſo lautend: „Diejenigen, welche den polizeilichen Vorſchriften über die Tiefe der Gräber und die reihenweiſe Grab⸗ fertigung zuwider handeln, verfallen in eine Strafe von 3 bis 10 fl.“ werden in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. 5174 vom 5. April l. J. für diejenigen Orte, in welchen keine beſondere Todtengräber, die in dieſem Falle nach ihren beſonderen Inſtruktionen zu handeln haben, angeſtellt ſind, nachſtehende Vorſchriften erlaſſen, beziehungsweiſe eingeſchärft: §. 1. Die Gräber für Perſonen bis zu einem Alter von 15 Jahren müſſen 6 Fuß tief, die Gräber für ältere Perſonen 7 Fuß tief ſein. f §. 2. Die Gräber ſind reihenweiſe zu fertigen; für Perſonen bis zum 15. Jahre iſt eine beſondere Reihe, für ältere Perſonen gleichfalls eine beſondere Reihe zu halten. §. 3. Der Zwiſchenraum zwiſchen den Gräbern muß auf den Seiten 1½ Fuß, und eben ſo viel am Kopfe und an den Füßen betragen. Die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien haben dieſes Regulativ in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. Friedberg, den 11. November 1856. Graner wenka Kreisamt Friedberg. ü ehr. Bekanntmachung. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere das öffentliche Ausſtellen von Leichen(Art. 366). Nach Anſicht des Art. 366 des Polizeiſtrafgeſetzes, alſo lautend: a„Wenn durch Localpolizeireglements unterſagt iſt, Leichen ohne vorher eingeholte polizeiliche Erlaubniß öffentlich auszuſtellen, oder wenn eine ſolche Ausſtellung ausnahmsweiſe aus ſanitäts polizeilichen oder andern Gründen von der Polizeiverwaltungsbehörde verboten wurde, ſo werden Zuwiderhandlungen mit 3 bis 10 fl. 1 beſtraft; zur Zeit anſteckender Krankheiten können dieſe Strafen verdoppelt werden“ wird in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern zu Nr. M. d. J. 5175 vom 5. April l. J. hiermit verboten, Leichen ohne vorher eingeholte polizeiliche Erlaubniß öffentlich auszuſtellen. Zuwiderhandlungen werden nach vorſtehendem Artikel mit 3 bis 10 fl. beſtraft. Vorſtehendes Regulativ iſt von den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. Friedberg, den 11. November 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Mille r. als: ag Cp 1 Flafter de Frſedberg de Gtobhenzo le „ 8 2 19 ö U Verſteige Bel werden. Butzbach den In Auf Cella e ee o lz. und 11764] Donnerftag mittags um 10 Brennöls auf das 10½ Uhr die des Garniſon im näch des Verwaltungst den Bedingunger vergeben werden. Friedberg, e In Auf Nic Brod 765] Montag mittags um 10 Brodes für die h jahr 1857 unter zur Einſicht offen dem Sumiſſionsw Friedberg, d In Au Ni Beka 11773] Montag um 10 Uhr, solle ochſenfleiſches, de läuterten Brennol hieſige Militär⸗ 1857 in dem Lazar zur Einſicht offer dem Soumiſſions den veraccordirt! Friedberg de In A 0 —* e Straß aa] Mug 10 Uhr, soll au Ailtär⸗Lazareths oc den Lazarelſ bal öffentlicher f chmnnden vera Friedberg de In A — Beka bbc ace ln eig, eichen⸗ 399 Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen. Grundſtücke⸗ Verpachtung 117591 Montag den 17. November, Morgens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe nachſtehende der von Schrautenbach'ſchen Stif— tung dahier gehörende Grundſtücke auf einen Zeitraum von ſechs Jahren meiſtbietend ver— pachtet, als: 147[◻UKlafter Acker im Ried, am Sodenweg, 41 U◻ULWKlafter desgleichen daſelbſt. Friedberg den 8. November 1856. In Auftrag: Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg d Verſteigerung getragener Monti⸗ rungsſtücke, Bett⸗ und Pferdeteppicheꝛe. 11760] Donnerſtag den 20. und Freitag den 21. d. M., des Vormittags von 9 bis 12 und des Nachmittags von 1 bis 5 Uhr, ſollen in der hieſigen Reitercaſerne eine größere Quan— tität getragener Montirungsſtücke, worunter viele Reitermäntel, ſodann eine große Anzahl Bett- und Pferdeteppiche, ſowie Caſernerequiſi— ten, gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Butzbach den 8. November 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Cellarius, Oberquartiermeiſter. D e 11764] Donnerſtag den 20. d. Mts. des Vor- mittags um 10 Uhr ſoll die Lieferung des Brennöls auf das 1. Halbjahr 1857 und um 10% Uhr die des Brennholzes für die bieſige Garniſon im nächſten Jahr unter den im Bureau des Verwaltungsraths zur Einſicht offen liegen- den Bedingungen auf dem Sumiſſionswege vergeben werden. Friedberg, den 8. November 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter. Berod lieferung [17651 Montag den 17. d. Mts., des Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſoll die Lieferung des Brodes für die hieſige Garniſon im 1. Halb⸗ jahr 1857 unter den im Verwaltungsburecau zur Einſicht offen liegenden Bedingungen auf dem Sumiſſionswege vergeben werden. Friedberg, den 8. November 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. [1773] Montag den 24. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſollen die Lieferungen des Maſt— ochſenfleiſches, des gemiſchten Brodes, des ge läuterten Brennöls und der Talglichter für das hieſige Militär⸗Lazareth auf das 1. Halbjahr 1857 in dem Lazareth-Büreau, unter den daſelbſt zur Einſicht offen liegenden Bedingungen auf dem Soumiſſionswege an die Wenigſtfordern— den veraccordirt werden. Friedberg den 12. November 1856. In Auftrag der Lazarethinſpection: Hoffmann, Lieutenant. Straßenreinigung. 1774] Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Büreau des bieſigen Militär⸗Lazareths die Reinigung der Straßen vor den Lazarethgebäuden im Jahr 1857 mit⸗ telſt öffentlicher Verſteigerung an den Wenigſt⸗ nehmenden veraccordirt werden. Friedberg den 12. November 1856. In Auftrag der Lazarethinſpection: Hoffmann, Lieutenant. Bekanntmachung. [1775] Nach Verfügung des Großherzoglichen Landgerichts Nidda vom 25. Juli d. J., das Schuldenweſen des Rudolph Landmann auf der Junkermühle bei Eichelsdorf betreffend, ſollen nachverzeichnete Immobilien zwangsweiſe unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht wer— denden Bedingungen öffentlich meiſtbietend ver ſteigert werden und iſt letzter Verſteigerungs⸗ termin auf Donnerſtag den 20. November, Mittags 12 Uhr, in der Wohnung des Stephan Alt anbe— raumt worden mit dem Bemerken, daß bei an⸗ nehmbarem Gebote der Zuſchlag und vie Ge— nehmigung ſogleich ertheilt werden. Fl. Nro. Klftr. 1 411 228 Hofraithe, die Junkermühle an der Gemeinde Eichelsdorf. Dieſe Mühle hat 3 Mahlgänge, eine iſolnrt ſtehende Oel- und Hirſen⸗ mühle mit 14 Fuß Fall. Wohn⸗ haus und Mühle ſind maſſiv von Stein erbaut, 1 Scheuer, Pferde— und Rindviehſtall, Holzſchoppen, Schaafſtall, Schweineſtall mit 8 Abtheilungen, Waſch- und Back- haus mit Brunnen. Die Mühle liegt 1½ Stunde von Nidda und 1½ Stunde von Schotten am Niddafluß und nahe an der Provinzialſtraße. Sie hat ſtets das erforderliche Waſſer zum Geſchäftsbetrieb. 1 410 179 Grabgarten an der Junkermühle und Peter Freymann jun. 1 406 762 Wieſe auf dem Schadenteich an Heinrich Zirkel(bei der Mühle). III 255 976 Wieſe in der Seewieſe an der Gemeinde Eichelsdorf(in der Nähe der Mühle). III 202 85 Wieſe bei der Junkermühle an Johannes Freimann. III 228 319 Acker im Schadenteich an Johs. Meuer II. Gemarkung Rainrod: XIVII4 873 Wieſe in der Sauerwieſe an Peter Würz. Eichelsdorf am 10. Novbr. 1856. Großherzogliches Ortsgericht Eichelsdorf. Der Vorſteher —— Frey mann. Bekanntmachung. 11776] Montag den 17. November d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden die zur Anſchaffung eines neuen Bürgermeiſterei-Regiſtraturſchrankes erforderlichen Arbeiten, als: Schreinerarbeit veranſchlagt zu 18 fl.— kr. Schloſſerarbeit 1 1 fl. 4 kr Weißbinderarbeit„„ eee auf hieſigem Gemeindehaus an den Wenigſt⸗ nehmenden in Accord gegeben. Münzenberg, den 10. Novbr. 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Münzenberg. Ja e Aetenverſteigerung. 117771 Mittwoch den 19. dieſes Monats des Morgens um 10 Uhr ſollen in dem Kanzleigebäude des Großherzoglichen Hofgerichts dahier 70 bis 80 Centner zum Einſtampfen ausgeſchiedene Akten an den Meiſtbietenden verkauft werden. Gießen am 10. November 1856. Großherzogliche Hofgerichts-Regiſtratur. Engelbach. Hafer ⸗Verſteigerung. [1778] Dienſtag den 17. November, Morgens 9 Ubr, werden auf unterzeichnetem Büreau 160 Achtel Gemeindehafer meiſtbietend verſteigert. Pfaffenwies bach den 10. November 1856. Rupp, Bürgermeiſter. Bekanntmachung. 11779] Montag den 24. November, Morgens 9 Uhr, wird auf dem Rathhauſe dahier die erſte Abtheilung der 18561 Domanialfrüchte, nämlich: 50 Malter Korn, 60„ Gerſte, 28 50„Hafer, meiſtbietend verſteigert, wozu man Steigliebhaber einladet. Reichelsheim den 10. November 1856. Herzoglich Naſſauiſche Receptur v. Preuſchen. erer gf, 1780] Künftigen Mittwoch den 19. l. M., Vormittags um 10 Uhr, werden auf dem Gräfl. Rödelheim'ſchen Bergwerk bei Bauernheim etliche Achtzig Stecken gemiſchtes Brennholz und meh⸗ rere Haufen Zimmerſpähne meiſtbietend verkauft, welches den Kaufliebhabern hiermit zur Kennt— niß bringet Oſſenheim den 8. November 1856. Der Rentmeiſter Weis. Been [1781] Mittwoch den 19. d. M., Vormittags 9 Ubr, und die darauf folgenden Tage will Gaſtwirth Gottfried Haas in Ilbenſtadt in ſei⸗ ner Behauſung nachſtehende Mobilien an den Meiſtbietenden verſteigern laſſen, als: 1) zwei Pferde, 2) zwei Kühe, 3)„ Mutterſchweine mit Ferkeln, 4)„ neue Wagen mit Zugehör, 5) mehrere Pflüge, 6) zwei eiſerne Eggen, 7) Heu, Stroh, Spreu und Brennholz, 8) mehrere Waſchbütten, 9) ein Sopha nebſt 6 gepolſterten Stühlen, 10) mehrere Tiſche und Stühle, 11) drei Betten mit Bettſtellen und ſonſtige Haus- und Oekonomiegeräthſchaften. Ilbenſtadt den 12. November 1856. Großberzogliches Ortsgericht Ilbenſtadt 36 7 Zu verkaufen. 117821 Die Gemeinde Steinbach hat aus ihrer Baumſchule 900 bis 1000 Stück veredelte Aepfel⸗ ſtämmchen jeder Gattung, das Stück zu 16 kr., zu verkaufen und können dieſelben von jetzt bis zum Monat April 1857 abgegeben werden. Steinbach am 1. November 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Steinbach Horn. Fruchtverſteigerung. [1783] Donnerſtag den 27. November, Morgens um 10 Uhr, werden auf dem Rathhauſe dahier etwa 55 Malter Korn, 55„ Gerſte, 54„ Hafer meiſtbietend öffentlich verſteigert. Dornaſſenheim den 11. November 1856. Der Kirchenvorſtand. 2 Karten- Tabril* von Louis Weis in Friedberg [1582] werden von jetzt an ſehr gut und flark gearbeitete Spielkarten zu nachſtehenden Prei⸗ ſen abgegeben: Pique das Dutzend 36, 42, 48, 54 kr., 1 fl., 1 fl. 6 kr., ganz feine 1 fl. 12 kr.; Kinderkarten 36 kr.; hombre à Spiel 20 und 22 kr.; Whiſt à Spiel 26 und 28 kr.; Taroc a Spiel 48 kr. und 1 fl. Auch ſind dieſelben mit dem Großherz. N Heſſiſchen Stempel ſtets vorräthig. 400 Von Braunſchweiger Flachs 1675] ſind die erſten Sendungen eingetroffen bei Wilhelm Fertſch. Neu angekommen 11769 Pariſer Modells⸗Damenhüte, ſeidene Foulards, Pariſer Glace- und alle Sorten end ſchunse Muffs, Pellerins und Pelzſtauchen in ſchöner Auswahl bei. 5 S. G. Simon jun., neben den drei Schwertern. Der Wandersmann für 18357. 11784] So eben erſchien in E. Scriba's Buchhandlung in Friedberg der ſechſte Jahr⸗ gang dieſes durch ſeinen reichhaltigen Inhalt ſo beliebt gewordenen Kalenders. Inhalt: Der Streit um einen Pfiff.— Der Spielbauer. Erzählung.— 1657. 1757. 1857.— Vermiſchtes.— Die Sprüche an den Bauernbäuſern.— Der Elfte. Erzählung aus den Zeiten der Peſt.— Der Kaufmann und der Dieb.— Wäi fengt m'r die Grethel? E. Virzehling.— Das kluge Teſtament.— Die Perückenſchachtel.— Vermiſchtes. Anekdoten. Recepte für Haus- und Landwirthſchaft.— Intereſſenrechnung. Trächtigkeitskalender. Sonnen- und Mondfinſterniſſe. Gartenkalender. Jahrmärkte. Allgemeiner Anzeiger u. ſ. w. u. ſ. w. Preis nur A4 kr. LKinder⸗Spielwaaren 11785] in reicher Auswahl zu billigen Preiſen bei 5 P. F. Sehmittner. Für Branntweinbrenner u. Bierbrauer. 11756] Ein Braukeſſel von 6 Ohm 32 Maas, neueſter Facçon, bauchig oder kugelartig, noch ſehr gut, ſowie ein Branntweinkeſſel, 1 Ohm 8 Maas haltend, mit Hut und Schlangenrohr, noch ſehr wenig gebraucht, ſtehen ſehr billig zu verkaufen oder gegen eine geringe Aufgabe auf altes Kupfer zu vertauſchen bei Philipp Aftmus, Kupferſchmied in Nidda. Konrad Diehl, auf dem Markt in Friedberg, 1754] empfiehlt ſein Lager in extra guten, ſelbſtverfertigten Litzen⸗ und Sel⸗ bendſchuhen, geſtrickten Beinkleidern und Wämſen, allen Arten von Palatins, Strick- und Stickwolle und Strickbaumwolle, außerdem Futterzeugen, Taſchen, Stramin und allen andern Artikeln des Kurzwaarengeſchäfts zu möglichſt billigen Preiſen. 117861 Ju E. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt zu haben: Rede am Grabe des Herrn Georg Strecker, Gr. Heſſ. Landrichters zu Offenbach a. M., geboren am 24. Oktober 1798, im Dienſt ermordet am 24. Oktober 1856. Preis 12 kr. Ueuer Lapperdan! 11738] neue holländiſche Vollhäringe und Sar⸗ dellen, Rum de Jamaika, Arac de Batavia und feinſte Punſch⸗Eſſenzen bei Wilhelm Fertſch. Lehrlingsgeſuch. 117871 Ein gefitteter Junge kann unter günſti⸗ gen Bedingungen bei Pumpenmacher Fr. Fried in Frankfurt in die Lehre treten. Nähere Aus⸗ kunft wird in C. Seriba's Buchhandlung in Friedberg ertheilt. Rheinbaieriſche Kaſtanien L703] bei W. Fertſch. Einladung. [1788] Da ein großer Theil der bi werksgeſellen bei der am Sonntag den 9. d. M. abgehaltenen Vorſtandswahl zum Geſellen⸗ ball nicht gegenwärtig war, ſo werden nochmals ſämmtliche Geſellen auf Sonntag den 16. d. M. nach beendigtem Nachmittagsgottes dienſte um 3½ Uhr zu Herrn Gaſtwirth Gerlach be⸗ hufs einer neuen Vorſtandswahl eingeladen, mit dem Bemerken, ſich recht zahlreich einzu— finden. 5 Mehrere hie ſige Geſellen. [1789] In der Behauſung des Joſeph Hecht in Wölfersheim iſt eine Quantität Nuß⸗ und Kirſch⸗ baumholz zu verkaufen. Außerdem ſonſtiges Holz für Schreiner. Zwei vollſtändige Logis, 11790] welche ſogleich bezogen werden können, hat zu vermiethen Johannes Feiling in der Burg. 11791] 10⸗ bis 12000 fl. liegen zu billigen Zinſen durch meine Vermittlung zum Ausleihen bereit. Das Kapital wird ſowohl in Hypotheken von 100 fl. an, als auch in 1000 fl. abgegeben. Baruch Hecht. 200 fl. Capital [19921 liegen gegen gerichtliche Sicherheit zum Ausleihen bereit. Bei wem? ſagt die Expedi⸗ dition dieſes Blattes. Zu verkaufen. 11793] Auf dem Hofgute Fauerbach II. iſt ein Eremitageofen, eingerichtet zum Kochen für eine große Haushaltung, zu verkaufen. Heinrich Leonhardt. Bürger⸗Caſino. 11794] Den geehrten Geſellſchafts mitgliedern zur Nachricht, daß 1) die Wahl des Vorſtandes für 1856/57 den 19. d. vorgenommen wirdz 2) die Rechnung für 1855/56, ſowie 3) der Voranſchlag für 1856,57 im Caſinolokale zur Einſicht eines jeden Mit⸗ gliedes offen liegen; 4) die Reviſion der Statuten, wie vorge⸗ ſchlagen durch Stimmenmehrheit beſchloſſen worden iſt. Das desfallſige Circular liegt ebenfalls im Caſinolokale zur Einſicht eines jeden Mitgliedes offen; 5) die Actienverlooſung für 1856/57 ſtattge⸗ funden hat und dadurch die Nr. 16, 17, 26, 29 und 47 zur Rückzahlung beſtimmt worden find. Die Beſitzer dieſer Nummern haben die Zah⸗ lung nach Ablauf von drei Monaten von heute ab bei dem Geſellſchaftsrechner Herrn Jakob Heß dahier zu empfangen. Friedberg, den 12. November 1856. Der Vorſtand: G. F. Nau. Kirchliche Anzeigen. 26. Sonntag n. Trinitat. den 16. Nov. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpf. Schwabe. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Vigelius. Nachmittags: Hr. Candidat Wiener. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormiteags: Herr Stadtpfarrer Seel. Nachmittags: Hr. Candidat Horſt. Verlag und Schnellpreſſendruck von C. Bindernagel's Buchhandlung. Verantwortlicher Redacteur: Hermann Schimpff (Hierzu Beiblatt Nr. 20.) Af Ven L781] Miltwo⸗ 9 or, und de Gaſiwirth Gottf! net Behauſung Meiſtbietenden r 1) zwei Pferd 2) zwei Kühe, 3)„ Muttet 4)„ Nneue 5) mehrere P. 6) zwei eiſern 7) peu, Stre 8) mehrere 2 9) ein Sopha Weber's Wer kalender ga denſelben un gar lieb gen Jahrgang ſ bei, wenn Buch in re bietet zwar die mit dem von Liebende teuerlichen e Gaumen fit den; wer Volkskalend die ihn in ſchichte der Perſonlichke wer ſeine letzt ſoviel Reiſenden Pelarlände den Wund.