4 in a Uſchaft fabrik Friedberg 5 und fiat nden Wes en Pftei⸗ *„ retten Friedberger Jntelligenzblatt. Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal. Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen fl. 1. 30 kr. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. re 11 bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum ſammen 7 kr. Dienſtag, den 1. Oktober. 1856. Auszug aus dem Groſtherzoglichen Negierungsblatt. Nr. 27 vom 26. Sept. enthält: 1. Geſetz, die Zuſam⸗ menſetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend. Abſchnitt I. Von der Zuſammenſetzung der Ständeverſammlung. Art. 1. Die Stände des Großherzogthums bilden zwei Kammern. Art. 2. Die erſte Kammer beſteht: 1) aus den Prinzen des Großherzoglichen Hauſes; 2) aus den Häuptern der ſtandesherrlichen Familien, welche ſich im Beſitze einer oder mehrerer Standesherrſchaften befinden, nach§ 16 des Edicts vom 17. Febr. 1820 über die ſtandesherrlichen Verhältniſſe; 3) aus dem Senior der Familie der Freiherrn v. Riedeſel; 4) aus dem katholiſchen Landes⸗ biſchof, oder, im Falle ſeiner Verhinderung, aus einem katholiſchen Geiſtlichen, welchen unter Zuſtimmung des Großberzogs der Biſchof als ſeinen Stellvertreter für die Dauer des Landtags bezeichnet. Während der Erledigung des biſchöflichen Stuhls ertbeilt der Groß⸗ herzog einem katholiſchen Geiſtlichen den Auftrag, an der Stelle des Biſchofs bei dem Landtage zu erſcheinen; 5) aus einem proteſt. Geiſt⸗ lichen, welchen der Großherzog dazu auf Lebenszeit mit der Würde eines Prälaten ernennt; bei Erledigung der Stelle eines Prälaten, ſowie auf Anzeige des Prälaten bei Verhinderung deſſelben ertheilt der Großherzog einem andern proteſtantiſchen Geiſtlichen auf die Dauer des Landtags den Auftrag, als Stellvertreter des Prälaten auf dem Landtage zu erſcheinen; 6) aus dem Kanzler der Landes⸗ univerſität, oder— bei Erledigung der Kanzlerſtelle, ſowie bei Ver⸗ hinderung des Kanzlers auf deſſen Anzeige— demjenigen Mitgliede des academiſchen Senats der Landes univerſität, welches der Groß⸗ berzog für die Dauer eines Landtags als Stellvertreter des Kanzlers bezeichnet; 7) aus denjenigen ausgezeichneten Staatsbürgern, welche der Großberzog auf Lebenszeit zu Mitgliedern beruft. Dieſe Er⸗ nennungen ſollen nicht über die Zahl von 10 Mitgliedern ausgedehnt werden. Art. 3. Die zweite Kammer wird gebildet: 1) aus 6 Ab⸗ geordneten, welche der in dem Großherzogthum genügend mit Grund- eigenthum angeſeſſene Adel aus ſeiner Mitte wählt; 2) aus 10 Ab⸗ eordneten derjenigen Städte, welchen ein beſonderes Wahlrecht zu⸗ debt. Dieſe Städte ſind: a. die Haupt- und Reſidenzſtadt Darmſtadt, b. die Provinzialhauptſtadt Mainz, von welchen jede 2 Abgeordnete zu wählen hat; c. die Provinzialbauptſtadt Gießen, d. die Kreisſtadt Offendach, e. die Kreisſtadt Friedberg, k. die Kreisſtadt Alsfeld, g. die Kreisſtadt Worms, h. die Kreisſtadt Bingen, von welchen jede 1 Abgeordneten wählt; 3) aus 34 Abgeordneten, welche bon den nicht mit einem beſonderen Wahlrecht begabten Städten und den Land⸗ gemeinden in den hierzu gebildeten Wahlbezirken gewählt werden. Art. 4. Die Ernennung der Abgeordneten der Städte und der Wahl⸗ bezirke geſchieht durch 2 Wahlen. Die 1. Wahl beſtimmt die Wahl⸗ männer und von dieſen werden die Abgeordneten gewählt. A b⸗ ſchnitt II. Von der Stimmberechtigung, der Wählbarkeit und den Bedingungen für den Eintritt in die Ständeverſammlung. Art. 5. Bei den Wablen der Wahlmänner und der Abgeordneten der Städte und Wahlbezirke find nur Staatsbürger, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, ſtimmberechtigt. Art. 6. Stimmberechtigt(Ur⸗ wähler) bei der Wahl der Wahlmänner ſind diejenigen Staatsbürger, welche ſeit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, Perſonalſteuer entrichten, und zwar an dem Orte, an welchem ſie perſonalſteuerpflichtig find. Wer an verſchiedenen Orten Wohnun⸗ gen beſitzt, kann nur an einem dieſer Orte, und zwar nach ſeiner Wahl, die Stimmderechtigung ausüben. Für active Militärperſonen, mit Ausnahme derjenigen, welche ſich in Großurlaub befinden, gilt der Standort als Waßlort. Diejenigen activen Militärbehörden und diejenigen Invaliden, welche gefetzlich Perſonalſteuer nicht zu zahlen haben, werden in Bezug auf ihre Stimmberechtigung ſo betrachtet, als entrichteten ſie Perſonalſteuer von der Wohnung, welche ſie inne haben. Art. 7. Die Stimmberechtigung kann von denjenigen nicht ausgeübt werden, welche 1) in der Ausübung des Staatsbürgerrechts gehindert ſind, oder 2) in Folge ſtrafrechtlicher gegen ſie ergangener Verurtheilungen von der Stimmberechtigung und der Wählbarkeit bei Ortsvorſtandswahlen nach der dermaligen Geſetzgebung ausge⸗ ſchloſſen ſind, oder 3) wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 202 oder Art. 203 des Strafgeſetzbuchs zu einer Strafe rechtskräftig verurtheilt worden ſind, oder welche 4) zur Zeit der Wahl zu ihrem Lebens⸗ unterhalte eine nicht bloß vorübergehende Armenunterſtützung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder in den letzten der Wahl vorher⸗ gegangenen 12 Monaten bezogen haben. Art. 8. Wenn gegen einen Staatsbürger durch ein ausländiſches Gericht eine Verurtheilung der im Art. 7 bezeichneten Art ergangen iſt, und ihm als Folge dieſer Verurtheilung die Stimmberechtigung beſtritten wird, ſo hat das zu⸗ ſtändige inländiſche Gericht zu erkennen, ob dieſe Folge den Verur⸗ theilten treffen ſoll. Art. 9. Wählbar zum Wahlmann find die ſtimmberechtigten Urwähler(Art. 5, 7, 8), welche in der Wahlge⸗ meinde(Art. 22) ihren Wohnſitz haben und ſeit Anfang des Jahres, in welchem die Wahl vorgenommen wird, an directen Steuern min⸗ deſtens den einem Normalſteuerkapital von 118 fl. entſprechenden Betrag entrichten. Wenn jedoch in einer Wahlgemeinde für je einen zu wählenden Wahlmann gar kein Wählbarer oder doch weniger als 5 Wählbare, welche jenen Betrag an directen Steuern entrichten, vorhanden ſind, ſo ſoll die Zahl der Wählbaren auf 5 für jeden zu wählenden Wahlmann durch die höchſtbeſteuerten Urwähler der Wahl⸗ gemeinde erhöht werden. Bei gleich hoher Beſteuerung Mehrerer entſcheidet das Loos den Eintritt in die Zahl der Wählbaren. Art. 10. Die gebornen Mitglieder der 1. Kammer können von ihrem Rechte nur dann Gebrauch machen, wenn ſie das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben. Die übrigen Mitglieder der 1. Kammer, ſowie die Mitglieder der 2. Kammer müſſen das 30. Lebensjahr am Tage der Eröffnung der Kammer und, wenn die Wahl eines Abgeordneten ſpäter erfolgt, am Tage ſeiner Wahl zurückgelegt haben. Art. 11. Mitglied der erſten oder zweiten Kammer kann Derjenige nicht ſein, welcher nicht die in den Art. 5, 7, 8 bezeichneten Bedin⸗ gungen der Stimmrechtigung in ſich vereinigt. Art. 12. Stimmbe⸗ rechtigt und wählbar bei den Wahlen des Adels(Art. 3, Nr. 1) ſind diejenigen adeligen Grundeigenthümer, welche mindeſtens den einem Normalſteuerkapital von 1770 fl. für eigenthümliches oder nutznieß⸗ liches Vermögen entſprechenden Betrag an Grundſteuer jährlich ent⸗ richten. Wenn die Zahl der hiernach ſtimmberechtigten und wähl⸗ baren adeligen Grundeigenthümer ſich nicht auf 25 beläuft, ſo ſoll die Zahl, ſoweit möglich, durch ſolche adelige Grundeigenthümer er⸗ gänzt werden, welchen ein Normalſteuerkapital von 1180 fl. zuge⸗ ſchrieben iſt. Bei gleich hoher Beſteuerung entſcheidet das Loos den Eintritt in die Zahl der Stimmberechtigten und Wähldaren. Nur ſolche können an dieſen Wahlen Theil nehmen, welche die in den Art. 5, 7, 8 bezeichneten Bedingungen der Stimmberechtigung in ſich vereinigen. Art. 13. Als Abgeordnete der Städte und Wahlbezirke (Art. 3, Nr. 2 und 3) können nur ſolche eee e wer⸗ den, welche an directer Steuer mindeſtens den einem Normalſteuer⸗ kapital von 550 fl. entſprechenden Betrag jährlich entrichten, oder als Großh. Civil⸗ oder Militär⸗Beamte, oder Offiziere, oder als Geiſt⸗ liche einen ſtändigen jährlichen Gehalt von mindeſtens 1000 fl. be⸗ ziehen, oder nach den Beſtimmungen des folgenden Art. ein jährliches Einkommen von wenigſtens 1000 fl. aus Zinſen tragenden Großh. Staatspapieren nachzuweiſen im Stande find. (Fortſetzung folgt.) 8 . 85 1 9 93 9 9 0 s e 6 Pfänder ⸗Verſteigerung. 116199 Eingetretener Hinderniſſe wegen werden nicht an dem früher beſtimmten Tage, ſondern Montag den 27. Oktober ünd den folgenden Tag, Morgens 9 Uhr anfan⸗ gend, in hiefigem Rathhauſe die bis zu dieſem Termine die Verfallzeit erreicht habenden und nicht ausgelöſten eder renovirten Pfänder, be ſtehend in Gold, Silber, Kupfer, Zinn, Weiß⸗ zeug, Herren⸗ und Frauenkleidern, öffentlich meiſt⸗ dietend verſteigert. 5 Die Auslöſung und Renovation der Pfänder findet nur an den hierzu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag, ſtatt, und wird noch ausdrücklich bemerkt, daß nur bis um 13. Oktober l. J. die betreffende Auslö⸗ 156 und Renovation geſchehen kann, da das Pfandlekal vom 14. Oktober bis zum Schluß der Verſteigerung geſchloſſen bleibt. Friedberg den 27. September 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg 222. Bender. Immobiliar⸗Verſteigerung. 11574] Donnerſtag den 13. Nobr. l. J, Mor⸗ gens um 11 Uhr, werden in hieſigem Rath⸗ bauſe die den Friedrich Jakob Schäfer'ſchen Ehe⸗ leuten dahier gehörenden Immobilien meiſtbie⸗ tend verſteigert, als: O.⸗Nr. Pag. u. Flur. Nr. Klftr. r. 1 14,84 1 9 157 ¼ Hofraithe in der Stadt, 5272„ 19 13% O Grabgarten daſ. 3 241/66 1 24 207 Grabgarten in 4„ 123 129 der Stadt. Friedberg den 27. September 1856. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg: Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher Bein d. e r. Verſtei gerung. 116201 Donnerſtag den 16. Oktober, Morgens um 9 Uhr, werden in hieſigem Rathbauſe in Auftrag der Friedrich Hilbrecht'ſchen Familie dahier die denſelben gehörenden Grundſtücke, be⸗ ſtehend in circa 25 Morgen, von welchen zwei Parzellen in der Gemarkung Fauerbach II. liegen, benebſt einer Scheuer neben Kaspar Staubi in der Seegaſſe meiſtbietend freiwillig verſteigert. Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. 4 Nach geſchehener Güterverfteigerung werden dem Meiſtgebot ausgeſetzt: I friſchmetkende Kuh, N 1. trächtige Kuh, f 1 trächtiges Rind, 2 kleine Rinder nebſt zwei Mutterſchafen, von 2 Parzellen die Rangen⸗ und weiße Rüben⸗Ernte. ſchüzen im Beſitz von Verzeichniſſen der zu verſteigernden Parzellen find, mit dem Auftrag, den Steigliebhabern jede gewünſcht werdende Auskunft zu ertheilen. Friedberg den 7. Oktober 1856. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher „ nd( 1. Verkauf der alten Thurmuhr auf der Burgkirche zu Friedberg. [1605] Der Verkauf obiger Uhr ſoll Montag den 20. Oktober, Vormittags 10 Uhr, im Gaſt⸗ hauſe zur Stadt, Frankfurt dahier im Wege öffentlicher Verſteigerung vorgenommen werden. Die vorherige Beſichtigung der Uhr iſt zu jeder Zeit ermöglicht. Friedberg den 2. Oktober 1856. Großherzogliches Kreisbauamt Friedberg SM Een. (Butzbach.) Ankauf von Lebensmitteln. 16281 Freitag den 17. d. M., des Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen in hieſiger Caſerne die Bedürfniſſe an Kartoffeln, Bohnen, Erbſen, Linſen und Sauerkraut für die Menagen der bieſigen Garniſon mittelſt Verſteigerung an den Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Butzbach den 7. Oktober 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Cellaxrius, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. Betreffend: Die Verlooſung von Partial⸗ obligationen der Gemeinde Altenſtadt zur Rückzahlung am 31. December l. 3. [1593 Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der Partialobligationen der Gemeinde Alten- ſtadt wurden die folgenden Nummern zur Rück⸗ zahlung beſtimmt: Nr. 78 und 88* 200 fl.= 400 fl. „ 104. 113. 114. u. 117 à 100 fl.= 400 fl. Die Inhaber derſelben werden hiermit auf⸗ gefordert, dieſe Kapitalien gegen Rückgabe ver Schließlich wird bemerkt, daß die beiden Flur⸗ — 7 8 Obligationen und der noch nicht fälligen Zins. coupons, am 31. Dezember l. J. bei der hie⸗ ſigen Gemeindykaſſe in Empfang zu nehmen. indem von dem 1. Januar 1857 an dex Zinz ſenlauf von dieſen Nummern aufhört. Altenſtadt, den 29, September 1856. Großherzogliche Bürgermeifſerei Altenſiadt. Kreuder. Oeffentliche Aufforderung. 11588] Die Erben des im Jahre 1824 kinder⸗ los verſtorbenen Johannes Schmidt in Langen⸗ hain haben deſſen Immobiliarvermögen zur Ver⸗ äußerung gebracht, können jedoch das Eigenthum hierzu urkundlich nicht nachweiſen. welche Anſprüche an dieſe Immobilien, deren nähere Bezeichnung aus dem dahier offen lie⸗ genden Flurbuchsextracte erſehen werden kann, ſind innerhalb 6 Wochen dahier geltend zu ma⸗ chen, widrigenfalls die Kaufbriefe beſtätigt wer⸗ den und deren Eintrag in das Mutationsver⸗ zeichniß verfügt wird. Butzbach, den 27. September 1856. 4 Landgericht Butzbach bel, Muth, Landrichter. Landgerichts⸗Aſſeſſor. Mobiliar⸗Verſteigerung. 11631 Donnerſtag den 16. d. M., Morgens 9 Ubr anfangend, ſoll in der Behausung der Hartmann Weith Wittwe dahier der Nachlaß der verſtorbenen Balthaſer Weith Eheleute, be⸗ ſtehend in Herren⸗ und Frauenkleidern, Weiß⸗ zeug aller Art, Bettung, Tiſchen, Stühlen, Klei⸗ derſchränken und ſonſtigen Hausgeräthſchaften, öffentlich meiſtbietend gegen gleich bagre Zah⸗ lung verſteigert werden. 1 Jauer bach II. den 8. Oktober 1856. In Auftrag a Großherzoglichen Landgerichts Friedberg: Großherzogliches Ortsgericht Fauerbach II. Der Vorſteher 77 1 Holler. 5 Dünger ⸗Verſteigerung. 11649] Mittwoch den 15. l. M., Nachmittags um 4 Ubr, wird an Ort und Stelle am Faſel⸗ ſtall in der Uſa⸗Vorſtadt eine Parthie Dünger meiſtbietend verſteigert. 0* 0 Friedberg den 11. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bae mne ruft 275 Irgend Memoiren einer Stecknadel. In der preußiſchen Provinz Sachſen gibt es ein großes, reiches, vielgenanntes Haus, das eine ganze kleine Stadt von Fabrikanlagen, weitausgedehnte Ritter⸗— guter und für den Fremden unberechenbare Capitalien beſitzt, und dieſer ganze ungeheure Complex von Beſitz, Thätigkeit und Intelligenz verdankt ſeine Begründung, ſo erzählt man, nichts Anderem als— einer Stecknadel! Herr N., der Stammvater der Firma, iſt ein kleiner, armer Commis bei irgend Jemand; es bietet ſich ihm Gelegenheit, eine glückliche Speculation zu machen, wenn er eine in Bremen liegende Tabakladung für 15,000 Thlr. augenblicklich kaufen kann. Er ſelbſt hat keinen Heller Capital, aber er glaubt, das Vertrauen ſeines Herrn zu beſitzen; er wendet ſich an dieſen mit der Bitte, ihm die zu ſeinem Geſchäfte nöthigen 15,000 Thlr. zu leihen. Der Herr irgend Jemand aber hat das im Grunde nicht zu mißbilligende Princip, ohne Sicherheit und ohne Vortheil nie zu borgen,— er ſchlägt die Bitte ab. Herr N. geht tief betrübt aus dem Bureau des principiellen Principals, als er vor der Schwelle eine Stecknadel liegen ſieht und durch ſein angebornes Sparſamkeitsgefühl, nichts verloren gehen zu laſſen, ſich unwillkührlich veranlaßt findet, ſich zu bücken und ſie aufzuheben. Der Herr Principal, der durch das Fenſter dieſen Zug pedantiſcher Genauigkeit beobachtet, wird gerührt, ſieht ein, daß Herr N. die Vor⸗ ſicht beſitzt, der man 15,000 Thaler ohne Gefahr leihen kann, und gibt ihm ſo die Summe, durch deren glückliche Verwendung das große, reiche Haus N. zu H. bei M. entſtanden iſt. Die verhängnißvolle Stecknadel trägt der jedesmalige Senior der Familie noch heute in einer Bu⸗ ſennadel mit Brillanten, 0 Ein franzoͤſiſches Buch, in Paris jüngſt mit vieler Theilnahme aufgenommen, iſt es, was uns hier auf dieſe kleine, lehrreiche Geſchichte briugt. Herr J. T. de Saint⸗ Germain hat eine Legende unter dem Titel Pour une epingle(Paris, J. Tardieu, 1856) geſchrieben, dem eine ähnliche Begebenheit zu Grunde liegt. Die Stecknadel, welche ebenfalls das Glück eines Menſchen begründet und dann durch die mannigfachſten Wechſelfälle des Lebens begleitet hat, erzählt hier ſelbſt aus eigenem Munde, ſo zu ſagen, ihre und ihres Schützlinges Schickſale in einer leichten, anmuthigen und zugleich echt moraliſchen Hal⸗ 00 U e % Nachdem 4550 15 den geſorderl, in Kreitag den Frei 5 Bort ihre Anſprüche 0 und zu beprünen Termin Ausbleibe Maſſe ausgeſchloſſ Das Mräcluſter auf der Gerichtoſtu omburg den ö 9 Land — ——ů— Bela 14652] Die neue ligationen der An Religionsgemeinde dem Unterzeichnet ſotechenden Talon Friedberg del „Oer Vorſtand M. Verſteige ru und Materiallieſe Scheuer mit Stab ffalls mit Holzächt in der Schi 11653] Montag mittags um 10 zu Vohnbach nach tung, die de dürfte. Iſt nicht vielleich des menſchlie civiliſirten V ſtens eine S ſie alſo ſein, —— 1 Eh em 0 1471 ſtellten nichts verloren aft findet, ſich rincipal, deſ det Genauigkeit Pert N. die Vor, Gefahr lethen 5 ben glückliche 1 0. bei M Keaktl trägt del in einer Bu na mit pillel Bücher⸗Verſteigerung. 11650] Donnerſtag, den 23. d. M., Vormit⸗ tags 9 Uhr anfangend, läßt der von Ockſtadt abziehende penſionirte Herr Rentamtmann An⸗ gerer einen Theil ſeiner Bibliotzek, worunter ſich ſehr werthvolle und gutgehaltene Werke be⸗ finden, gegen gleich baare Zahlung auf hie⸗ ſigem Nathhauſe öffentlich verſteigern, wo⸗ zu, unter Hinweiſung auf den hier beiliegenden Katalog, eingeladen wird. Friedberg, den 10. Oktober 1856. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg. Der Vorſteher err Edietalla dung. [1651] Nachdem Landgräfl. Landes⸗Regierung I. Dep. über den Nachlaß des verſtorbenen Wolf Jonas Metzler von Seulberg das Con- cursverfahren erkannt hat, werden hiermit alle diejenigen, welche Forderungen irgend welcher Art an dieſen Nachlaß zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, im Termin Freitag den 14. November d. J., Vormittags 9 Uhr, ihre Anſprüche ſo gewiſſer dahier anzumelden und zu begründen, als anſonſten die in dieſem Termin Ausbleibenden von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden. Das Präcluſiverkenntniß wird übrigens nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden. Homburg den 30. September 1856. Landgräflich Heſſiſches Juſtizamt Fu ches. Bekanntmachung. D1652J Die neuen Coupons⸗Bögen zu den Ob⸗ ligationen der Anleihe der hieſigen israelitiſchen Religionsgemeinde vom 1. April 1846 ſind bei dem Unterzeichneten gegen Rückgabe der ent⸗ ſprechenden Talons in Empfang zu nehmen. Friedberg den 13. Oktober 1856. Der Vorſtand der israel. Religionsgemeinde Mayer Hir ſch Verſteigerung von Bauarbeiten und Materiallieferungen zur Erbauung einer Scheuer mit Stallung, Verſetzung eines Schwein⸗ fſalls mit Holzſchoppen, Pflaſterung des Hofs ꝛe. in der Schulhofraithe zu Wohnbach. [16531 Montag den 3. November d. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſollen auf dem Rathbauſe zu Wohnbach nachfolgende Arbeiten und Material. 363 lieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden; Maurerardeit, veranſchlagt zu 443 fl. 30 kr. * Steinhauerbeit, 1 101 13 Zimmerarbeit, 1„ 1033% 44„ Dachdeckerarbeit,„„ 250„ 52„ Schreinerarbeit,„ 140„ 46„ Schloſſerarbeit,„„ 850 44„ Glaſerarbeit,„ 15„ 12 Weißbinderarbeit,„„ 57„ 36„ Planuirarbeit,*„ M 8 Pflaſtererarbeit,„„ 84 35„ Das Brechen, Fahren und Aufſetzen von 4,9 Kbkklftr. Pflaſterſteinen aus dem gemein⸗ heitlichen Bruche dei Wohnbach. Desgl. von 18,1 Cubikklafter Mauerſteinen aus demſelben Bruche. Die Lieferung von 18,250 Stück hartge⸗ brannten Backſteinen. Die Lieferung von 99 Bütten Kalk nach naſſem Maß. Die Lieferung von 9,65 Cubikklafter Mauer⸗ und Pflaſterſand. Plane, Voranſchläge und Steigbedingungen liegen vierzehn Tage vorher auf dem Geoßger⸗ zoglichen Kreisbauamt Friedberg den Imereſſen⸗ ten zur Einſicht offen. Wohnbach am 9. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wohnbach Philippi. Arbeits ⸗Verſteigerung. 11654] Freitag den 17. Oktober d. J., des Vormittags um 10 Uhr, werden in hieſigem Gemeindehaus nachbenannte Arbeiten öffentlich in Accord gegeben: a) Unterhaltung der Vicinalwege außerhalb des Orts: Handarbeiten, veranſchlagt zu 100 fl. b) Anlegung von Durchläſſen: 1) Maurerarbeiten, veranſchl. zu 30 fl.— kr. 2) Anlieferung der Mauerſteine 31 30„ 3) Anlieferung des Sandes 12 Q30„ 40 Anlieferung des Kalks 7* 30„ Florſtadt den 12. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Florſtadt Wagner. 20% fl. 35 r. 11655] fönnen aus der Kirchenkaſſe zu Stein⸗ furt gegen doppelte gerichtliche Verſicherung zu 5 pCt. Zinſen ausgeliehen werden. Steinfurt den 15. Oktober 1856. Orth, Pfarrvicar. Mobilien⸗Verſteigerung. [1656] Wegen Abzugs verſteigert der Unter⸗ zeichnete 5151 gleich baare Zahlung Montag, den 20. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, 1 Kanape mit 6 gepolſterten Stühlen; 1 do. mit 12 Rohrſeſſeln; 6 Commode; 5 Spfehel; 1 Bücher- Glasſchrank; 1 polirten Schreihpultz 1 Bügeltiſch und verſchiedene andere Tiſche; 1 Weißzeugſchrank; verſchirdene Kleider⸗, Por⸗ zellan⸗, Küchen und Speiſeſchränke; 1 Klavier; Porzellan- und Glas; 4 große und 3 Kinder⸗ Bettſtätten; 1 Küchenwaage, nebſt noch vielen andren Haus- und Küchengeräthſchaften. Ockſtadt, am 10. Oktober 1856. Angerer, penf. Rentamtmann. Tanz⸗Unterrichts⸗Anzeige. 11657] Einem bhochgeehrten Publikum die er⸗ gebene Anzeige, daß mir die Erlaudniß ertheilt wurde, im Laufe dieſes Monats einen Curſus in der Elementar- und höheren Tanzkunſt, verbunden mit geſellſchaftlicher Anſtandslehre in Friedberg eröffnen zu dürfen. Außer ſämmtlichen Converſationstänzen, als: Grande ⸗Frangaiſe, Polka⸗Mazurka, Varſovienne, Walzer, Schottiſch, Galopade ꝛc. ꝛc., bin ich ſtets im Beſitz der neueſten und modernſten Salon⸗ und Nationaltänze und empfehle als Neueſtes: L'imperiale, Cracovienne, Polka d'an- glaise, Parisienne, Colonne-Persienne und Menuett- reine. Der Curſus beſtebt aus 48 Stunden.— Preis für 16 Stunden 2 fl. 42 kr.— Der Unterricht beginnt Samstag den 18. d. M.— Das Uebrige beſagt die circulirende Subſcriptions⸗ liſte. Zugleich erlaube ich mir zur Anzeige zu bringen, daß ich nicht nur Mäpchen, ſondern auch Knaben unterrichte. Anmeldungen bitte ich in meiner Wohnung bei Herrn Kaufmann Diehl zu machen. Zu gütiger Betheiligung ladet ergebenſt ein Frau Emilie Pietſch, Tanz- und Anſtandslehrerin. Ein tüchtiger Bäckerburſche 1658] findet bei einem hiefigen Meiſter ſogleich Arbeit. Bei wem ſagt die Expedition d. Bl. tung, die dem Buche auch bei uns Freunde verſchaffen Iſt die Stecknadel von allen unbelebten Weſen nicht vielleicht dasjenige, das den meiſten Vorkommniſſen dürfte. des menſchlichen Lebens beiwohnt? civiliſirten Welt noch paſſiren, ohne daß— nicht wenig⸗ Wie ſtoffreich können ſie alſo ſein, die mémoires d'nne épingle!(Nov. Ztg.) ſtens eine Stecknadel dabei wäre? der Marienthurm 225 Fuß. zu Berlin 286, Notre-Dame zu Paris Was kann in der Verſchiedenes. . 992222 Guſtav⸗Adolf⸗Stiftung. Dr. Friedrich Mallet, past. prim. zu St. Stephani in Bremen: Guſtav Adolf. Rede, gehalten am Standbild Guſtav Adolf's zu Bremen am 4. Septbr. 1856.(Mit der Abbildung der Statue.) Bekanntlich iſt das zuerſt für Stockholm beſtimmte Standbild Ehemaliges Reichscontingent. Im Jahre 1471 ſtellten zum Reichscontingent: Sachſen 30 Reiter, 80 Fußgänger; Bayern 30 Reiter, 80 Fußgänger; Meck— lenburg 14 Reiter, 28 Fußgänger; Baden 15 Reiter, 30 Fußgänger; Metz 25 Reiter, 30 Fußgänger u. ſ. w. Am Billigſten kam die freie Reichsſtadt Weiſenau weg. Sie hatte zu ſtellen einen Reiter und einen Hellebardierer. Der höchſte Thurm Europa's befindet ſich in Ulm. Er iſt 452 pariſer Fuß hoch. Ferner die Kathe⸗ drale von Straßburg zählt 440 Fuß, der Wiener Ste⸗ phansthurm 415, die Peterskirche in Rom 405, die Pauls⸗ kirche in London 326, der Markusthurm zu Venedig 308, Guſtav Adolf's auf dem Transporte nach Schweden verſunken und dann aus den Tiefen des Meeres wieder heraufgebolt worden; hierauf wurde es in Bremen aufgeſtellt und mit obiger vortrefflichen Rede am genann⸗ ten Tage feierlich degrüßt.— Um dieſe Rede, von der mir, ehe ich ſie nur ſelbſt geleſen hatte, von ſehr competentex Scite geſagt wurde, daß ſie eine der beſten Caſualreden ſei, die je gehalten worden wären, um ſo zugänglicher für Alle zu machen, habe ich eine Anzahl Exemplare in der C. Bindernagel'⸗ ſchen Buchhandlung, wo ſie zu dem Preiſe von 9 kr. zu haben iſt, nie⸗ dergelegt und hoffe um ſo ficherer auf zahlreichen Abſatz, als das Er⸗ träguiß der 2. Auflage— die 1. Auflage von 2009 Stück iſt in den 2 erſten Tagen zum Vortheile des Guſtav⸗Adolf⸗Vereins verkauft geweſen — für die evangeliſche Gemeinde zu St. Ingbert in der bayeriſchen Rheinpfalz beſtimmt iſt, man aber„in politiſcher und in kirchlicher Hin⸗ ſicht derer am Meiſſen gedenken und ſich annehmen muß, die an den Grenzen wohnen.“ Friedberg, den 12. Oct. 1856. Dr. Matthias. 364 Soolbad Nauheim. 17481 Jeden Tag CNC. der Kurcapelle Nachmitiags von 2½ 4,& Abends von 3% 7 Uhr. Gilligſtes illuſtrirtes Kamilienblatt! 116111 Mit dem 1. Ottober beginnt ein neues Quartal der bei Er uſt Keil in Leipzig erſcheinenden Wochenſchrift: Die Gartenlaube. wöchentlich 1½— 2 Logen, mit vielen, prachtvollen Illuſtrationen. Vierteljährlich 15 Ngr. oder 54 kr. Mithin der Bogen nur eirca 7 Silberpfennige. Die große Verbreitung unſeres Blattes, welche die aller übrigen deutſchen Blätter weit übertrifft, macht eine nochmalige Anempfehlung deſſelben überflüſſig. Wir bemerken deßhalb nur, daß die Gartenlaube auch im nächſten Quartale ihren Leſern bieten wird: Auflage 45,000. tur, Kunſt ꝛc.— Gute Novellen und Erzählungen von anerkannten deutſchen Autoren,(keine Ueberſetzungen).— Schilderungen aus dem Volksleben, der Sittengeſchichte und der Länder⸗ und Völkerkunde.— Belehrende Erläuterungen zu den Begebenheiten und Perſönlichkeiten des Tages, vertreten durch ſtehende Mitarbeiter in London, Paris, New Jork, Berlin, Zürich und Bukareſt.— Populär naturwiſſenſchaftliche Mittheilungen von Roßmäßler.— Beiträge zur Kenntniß des menſchlichen Körpers und einer vernünftigen Geſundheitslehre, über Nahrungsmittel, Geſundheitsregeln ꝛc. von C. Bock, Prof. der Anatomie.— Populär ⸗chemiſche Briefe für das praktiſche Leben von Dr. Hirzel.— Phypſikaliſche Belehrungen.— Mufikaliſche Briefe von Profeſſor Lobe.— Literaturbilder aus dem Leben unſerer größten Schriftſteller. — Jagd- und Reiſeſkizzen.— Biographien mit vortrefflichen Porträts.— Originalberichte aus Amerika.— Notizen aus dem Bereiche der Erfindungen, Litera⸗ OOO gον n Außerdem find Veranſtaltungen getroffen, daß die wichtigſten Gegenſtände und Zeitereigniſſe durch authentiſche Abbildungen und Originalberichte unſern Leſern vorgeführt werden. Perſönlichkeiten der Zu Beſtellungen empfiehlt ſich C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Ernſt Keil in Leipzig. Große Auswahl fertiger Damen⸗Mäntel für Herbſt und Winter, zu ſehr billigen Pre iſen, bei 116121 Moritz Weiler, Zeil 45, der Poſt gegenüber, in Frankfurt a. M. Saatkorn, 11616] in ſehr ſchöner Qualität, iſt zu haben bei B. Sieſel, Frankfurt a. M., Allerheiligengaſſe Nr. 32. Geſuch. 410 Ein tüchtiger ſolider, mit Zeugniſſen eines Wohlverhaltens und ſeiner Geſchäftsfer⸗ tigkeit verſezener Expedient kann ſofort bei mir gegen ein entſprechendes Salair Beſchäf⸗ tigung finden. Sein baldigſter Eintritt wird auf das Dringendſte gewünſcht. Nauheim am 10. Oktober 1856. Schlarbaum, Aetuar. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg find ſtets zu hahen: Geſtempelte Frachtbriefe fur den mitteldeutſchen Eiſenbahnver band. per Buch 26 kr. Kirchenbuchsauszug. Getaufte. 5. Okt. D. hſ. B u. Briefträger H. Müller III. eine T., Johanna Philippine, geb, 6. Sept. 5. D. bſ. B. u. Lackfabrikanten Friedrich Roß⸗ bach eine T., Sophie Amalie, geb. 26. Sept. 5. Eine unehel. T., Katharina Karoline, geb. 19. Sept. 5. Dem hſ. B. u. Schuhm. Joh. Joachim Büttner eine T., Katharine Wilhelmine, geb. 20. Sept. 8. Dem hſ. B. u. Schuhmachermeiſter Joh. Heinrich Rauſch IV. ein S., Joh. Heinrich Jakob, geb. den 25. Sept. Beerdigte. 8. Konrad Weiß, led., aus Wallersdorf, Kr. Alsfeld, Hausknecht im Gaſthaus zu den drei Schwertern, alt 25 J., 1 6. Okt. 11. Joh. Heinrich Jakob Rauſch, ehel. S. des bſ. B. u. Schuhmachermeiſters Joh. Hein⸗ rich Rauſch IV., alt 15 T., 1 10. Okt. Frankfurter Cours, 11. Oktbr. 1856. Pifſolen fl. 9 4243 Friedrichsd' or.„ 9 53-54 Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 42-43 Rand⸗Ducaten% 534 20 Frankſtücke„ 9 17-18 Engliſche Souverains.„11 40 Preußiſche Thaler ae ee e Preußische Caſſenſcheine„ 1 44% 75 5 Fres.⸗Tbaler V 220 Marktberichte. Grünberg 11. Oetbr. Waizen 14 fl. 3 kr. Korn 10 fl. 3 kr.; Gerſte 7 fl. 51 kr.; Hafer 2 10 8 kr; Erbſen 9 fl. 12 kr. Saamen . Mainz 10. Octbr. Waizen 16 fl. 15 kr.; 5 Polizei- Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 15. bis 21. Oktober. S. Fried. Butz⸗ 3 Brod⸗Preiſe. berg. bach. * kr. pf. kr. pf. 1JRoggenbrod,/ Korn⸗ 1 und ½ Gerſtenmehl 2 3 2 9 1 77 61 31 6 4 67 17* 13 2113 1 gemiſchtes Brod(Tafelbrod) ½ Korn⸗ u. ½ Waizenmehlf 4— 4 2* 17 7 73 7 4 1 10 17 15 215 Loth Milchbrod 1 1 Waere 1— — Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 1 1 Fleiſch-⸗Preiſe. * unausgelaſſen 23 Nieren fett.. 23 Hammels fett. 16 Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Ben de r. Seippel. — SSW ese 3 8 8 4 5 5 pf. 1 Ochſenfleiſch h 14 2 1 Kühfleiſch, gemäſtetes 11211 1 Rindfleiſch, gemäſtetes. 10 2 10 1 Schweinefleiſch.. 16— 16 1 Hammelfleiſhche. 11211 Kalb fei, 8218 1 Schaaffleiſc hg 7—— 1 Wurſt v. blos Schweinen 17— 17 1 Bratwurſtt 21221 1 Schwartenmagen 18— 18 1[Geräucherter Speck.. 31231 1 Dörrfleiſc g. 21221 1 Schinken 23223 1 Schweineſchmalz, ausgel. 27 3 27 1 2 1 2 1— Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Verantwortlicher Redacteur: Hermann Schimpff. (Hierzu eine Beilage.) rt. iche Ei men! ührliche Einkomt 0 ſualche Groß Su begegebenen ein wahres Eigentpll ii Recht auf 5 den, bei welchen dies eiſe bei welchen di darüber einen Act a0 hum in beglaubigter A lben. in et, an welchem e 1 worden in 04 bal, widrigenfalls an, denjenigen Kapitalif tenden Nachweis at auch ſchon vor der! ſönnen vor Ablauf! velcher ſie hinterlegt öder ſtirbt, oder di zufgeloſt wird. De Jahtes die im Laufe „Behörde ausgehändie Normalſteuerkapitals mens— inſoweite! — zu Abgeordneten bürger wird vor der Beurtheilung der E 9, 12, 13 wird die technet. Steuerzah leiſten find, oder w ſtehen, werden den Miteigenthümern, die Größe der Be Handelsgeſellſchaft Gegenfande dem n amten nicht bekann gabe der einzelner kurzen Ftiſt aufgef angenommen, daß Wenn dem Manne benen Ehefrau, or der Nießbrauch zu ten Steuern dem ker, angerechnet. Steuerzahlungen, zur Anrechnung,. znigen enzichtet o im e dn in Etbgang od Art. 17. Ein Mi werden, auch an z zur 2. Kammer ke den Wahlen des Wahlen der Wa Vaſloezre The 1 El Janne der M. me 7 Sem eam! adt⸗ und Uandg