erkauf. ler* lu der. * . Filius * Duchh 3 andlun 1 riefe urs. Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ 5 2 2 2* inrückungsge⸗ g Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, wa 100 n A1* 8 5 4 4 ck deren Nin Vente Amts- und Verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. 1 Nu 37. Freitag, den 9. Mai. 1856. Amtlicher Theil. Polizeiliche Bekanntmachungen. 1 Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere die Polizeitaxen für Gewerbetreibende. Unter Bezugnahme auf die Art. 182, 183, 185, 186 und 189*) des Polizeiſtrafgeſetzes wird hiermit die nach— ſtehend abgedruckte polizeiliche Bekanntmachung vom 10. April 1843 eingeſchärft. 2 Die wöchentlich feſtgeſetzten und im Friedberger Intelligenzblatt veröffentlichten Victualienpreiſe(Polizeitaxen) der Städte Friedberg und Butzbach gelten in Zukunft auch für die ubrigen Gemeinden des Kreiſes in der Art, daß insbeſondere a)] die Taxen von Friedberg Anwendung finden auf die Gemeinden: Aſſenheim, Bauernheim, Beienheim, Bön— ſtadt, Bruchenbrücken, Fauerbach II., Friedberg, Ilbenſtadt, Florſtadt,(Ober- und Nieder-) Melbach, Niedermörlen, Nie— derrosbach, Niederwöllſtadt, Obermörlen, Oberrosbach, Oberwöllſtadt, Ockſtadt, Oſſenheim, Södel, Staden, Steinfurt, Weckesheim, Wiſſelsheim, Wölfersheim und Wohnbach. b) die Taxen von Butzbach aber Anwendung finden auf die Gemeinden: Butzbach, Bodenrod, Fauerbach J., Gambach, Griedel, Hauſen, Hochweiſel, Kirchgöus, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Münſter, Münzenberg, Nieder— weiſel, Oppershofen, Oſtheim, Pohlgöns und Rockenberg. 2 Sollte etwa einmal dieſe Bekanntmachung für eine Woche unterblieben ſein, ſo bleibt die Taxe von der vor— hergehenden Woche in Kraft. 3) Die Bäcker und die Metzger haben ſich ſtrenge nach der beſtimmten Taxe zu richten und überdies vor ihrem Laden oder ihrer Verkaufsſtube nach der Straße zu jederzeit ein Täfelchen aufzuhängen, worauf die Preiſe in Uebereinſtimmung mit der vorgeſchriebenen Taxe deutlich angeſchrieben ſind. 4) Um ſtets die Richtigkeit des Brodgewichts auf eine untrügliche Weiſe prüfen zu können, wird ferner verordnet, daß in Zukunft in der Regel nur 17, 2⸗ und Apfündige Laibe Brod gebacken werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon ſoll nur in Anſehung des gemiſchten ſ. g. Tafelbrods und des auf beſondere Beſtellung anderen Gewichts gebackenen Brodes ſtattfinden. Dieſes letztere darf aber alsdann weder auf den Laden ausgeſtellt, noch in der Stube, wo das übrige Verkaufsbrod ſich befindet, aufbewahrt werden. Gewichtsunterſchiede: a) bei friſchem Brode, d. i. ſolchem, welches nicht über einen Tag alt iſt, von, Loth pr. Pfund.— b) bei älterem Brode von 1 Loth pr. Pfund und c) bei Milchbrod, Wecken und gemiſchtem Brod von ½¼ Loth, dürfen jedoch nicht berückſichtigt werden, und ſind ſtraffrei. 5) Brod, welches nicht wohl ausgebacken, unreif, überreif oder ſonſt verdorben iſt, darf weder verkauft, noch in den Localen, wo die übrigen Bäckerwaaren ſich befinden, aufbewahrt werden. 6) Die Zugaben beim Fleiſchverkauf dürfen nur in Fleiſch von derſelben Gattung beſtehen und das Verhältniß ¼ Pfund Zugabe zu 5 Pfund Fleiſch nicht überſteigen. Köpfe, Füße, Geraub, wie auch alle blutigen nicht genießbaren Stücke des Halſes ſind von der Zugabe ganz ausgeſchloſſen. Zuwiderhandlungen gegen vorſtehende Beſtimmungen ſollen nach den Art. 182, 183, 185, 186, 189 und 312 beſtraft werden. Vorſtehendes Reglement iſt von den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem Verkuͤndigungsregiſter zu beurkunden. Friedberg am 6. Mai 1856. Großherzogliches Kreisamt Friedberg M ü leer. *) Art. 182. Wenn Gewerbetreibende, welchen bei Betreibung ihres Gewerbes von der Polizeiverwaltungsbehörde Taxen vorgeſchrieben ſind, ſich einer Ueberſchreitung dieſer Taxen ſchuldig machen, ſo trifft ſie eine Strafe von einem bis zehn Gulden, in Wiederholungs— fällen eine ſolche von drei bis dreißig Gulden. Art. 183. Wenn Gewerbetreibende der im vorhergehenden Artikel bezeichneten Art, welchen durch Localreglements vorgeſchrieben iſt, die Polizeitaxen jeder Zeit in oder vor ihren Läden aufzuhängen, dieſes unterlaſſen, ſo verfallen ſie in eine Strafe von dreißig Kreuzern bis einen Gulden dreißig Kreuzer. Art. 185. Das bei dem Verkaufe des Brodes an den einzelnen Orten für ſolches übliche oder polizeilich beſtimmte Gewicht darf von den Bäckern und Brodhändlern ohne beſondere Erlaubniß der Polizeiverwaltungsbehörde, bei Vermeidung einer Strafe von drei— ßig Kreuzern bis zwei Gulden, nicht verändert, alſo kein Brod zu einem andern, als dem durch Herkommen oder polizeiliche An⸗ ordnung beſtimmten Gewichte zum Verkaufe ausgeboten werden. Art. 186. Bäcker und Brodhändler, welche entweder Brod verkaufen, dem das Gewicht mangelt, zu welchem ſie daſſelbe zum Verkaufe ausgeboten haben, oder in deren Gewerbslocalen dergleichen zu leicht gebackenes Brod ſich vorfindet, verfallen neben Con⸗ fiscation des zu leicht gebackenen Brodes in eine Strafe von einem bis zehn Gulden. Art. 189. Diejenigen Metzger, welche den wegen der Güte und des Gewichts der Zugaben zu dem von ihnen verkauft werdenden Fleiſche, wegen Schlachtens von Vieh außer dem Schlachthauſe beſtehenden Localreglements entgegenhandeln, verfallen in eine Strafe von dreißig Kreuzern bis zwei Gulden. Art. 312. Wer verdorbene oder verfälſchte Lebensmittel zum Verkaufe bringt, wird mit Geldbuße von dreißig Kreuzern bis dreißig Gulden oder Gefängniß bis zu vierzehn Tagen beſtraft. Befinden ſich die zum Verkaufe gebrachten Lebensmittel in einem die Ge⸗ ſundheit gefährdenden Zuſtande und war dieſer Zuſtand dem Verkäufer bekannt, ſo iſt der vorhergehende Artikel in Anwendung zu bringen. In allen Fällen iſt auch die zum Verkaufe gebrachte Waare der bezeichneten Art wegzunehmen. 168 4 II. 0 Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere die dem Brod aufzudrückenden beſonderen Zeichen. Nach Anſicht des Art. 187 des Polizeiſtrafgeſetzes, welcher verordnet: f N „Bäcker, welche an Orten, wo vorgeſchrieben iſt, daß dem Brode ein beſonderes Zeichen aufgedrückt werde dieſes unterlaſſen, verfallen in eine Strafe von dreißig Kreuzer bis zwei Gulden“ wird in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 5. v. M. zu Nr. M. d. J. 5152 hier⸗ mit verfügt, daß die ſämmtlichen Backer im Kreiſe jedem Leibe des von ihnen gebacken werdenden Brods den Anfangs⸗ buchſtaben ihres Vor- und Familien-Namens aufzudrücken haben und wo mehrere mit gleichen Anfangsbuchſtaben an einem Orte wohnen, ſind dieſelben durch Beidrückung der Zeichen J, II ꝛc. ꝛc. näher zu bezeichnen. Vorſtehendes Regulativ iſt von den Großherzoglichen Bürgermeiſtern in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. f f Friedberg, am 6. Mai 1856.. Weßbenogle 1 Friedberg ü e r. III. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere Verbindlichkeit der Metzger und Bäcker zum Schlachten und Backen. 525 Nach Auſicht des Art, 188 des Polizeiſtrafgeſetzes, alſo lautend: „Metzger und Bäcker, welche ohne zureichenden Grund, namentlich unter dem Vorwande, daß die Käufer nicht ihre Kunden ſeien, Fleiſch und Brod zu verabfolgen ſich weigern, oder welche ſonſtigen in Localregle⸗ ments über ihre Verbindlichkeit zum Schlachten und Backen enthaltenen Vorſchriften zuwiderhandeln, verfallen in eine Strafe von einem bis fünfzehn Gulden“ wird in Folge Ermächtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 5. April l. J. zu Nr. M. d. J. 5153 iermit verfügt: 5 Die zur Ausübung ihres Gewerbes patentirten Bäcker und Metzger ſind verbunden zu jeder Zeit zu backen und zu ſchlachten und einen dem Bedürfniß des Publikums entſprechenden Vorrath von Brod und Fleiſchwaaren feil zu halten. Insbeſondere ſind die Metzger, welche nur beſtimmte Viehgattungen ſchlachten, bei Vermeidung der in oben angeführtem Artikel des Polizeiſtrafgeſetzes angedrohten Strafen zum Schlachten dieſer Viehgattungen verpflichtet und können ſich dieſer Verbindlichkeit nicht unter dem Vorwand entheben, daß ſie anderes Vieh ſchlachten. i Vorſtehendes Reglement iſt von den Großherzoglichen Bürgermeiſtereien in ihren Gemeinden oͤffentlich bekannt zu machen und die Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter zu beurkunden. N Friedberg, am 6. Mai 1856. f eee Kreisamt Friedberg ctüzslele r. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Den Fliegenwedelhandel nach England und das Mitnehmen ſchulpflichtiger Kinder und Frauensperſonen auf Reiſen zu dieſem Zwecke. Die in obigem Betreff von Großherzoglichem Miniſterium des Innern unterm 3. l. Mon. zu Nr. M. d. J. 15863 erlaſſene Verordnung theilen wir Ihnen nachſtehend unter der Aufforderung mit, dieſelben unverzüglich in Ihren Ge— meinden öffentlich bekannt zu machen, dieſe Bekanntmachung in dem Verkündigungsregiſter vorſchriftsmäßig zu beurkunden und den betreffenden Großherzoglichen Landgerichten den Tag dieſer Bekanntmachung ſofort anzuzeigen. Wir erwarten, daß Sie den höchſten Abſichten entſprechend, Ihren aufhabenden Pflichten gemäß mit aller Sorg⸗ falt der verderblichen in dieſen Beſtimmungen verbotenen ſogenannten Landgängerei entgegenwirken. 5 Friedberg, am 5. Mai 1856. r Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter, Friedberg, Gießen, Grünberg, Nidda und Vilbel. Mit Rückſicht auf Art. 2 des Einführungsgeſetzes zu dem Polizeiſtrafgeſetz iſt eine Erneuerung der in unſerer Ver— fügung vom 24. Februar 1841 zu Nr. D. 2058, beziehungsweiſe in unſerer Verfügung vom 20. December 1852, zu Nr. D. 14,913 enthaltenen Beſtimmungen und nach den bei deren Anwendung bisher gemachten Erfahrungen eine Re viſſon derſelben nothwendig geworden. a 5 Auf den Grund dieſer Reviſion und mit Allerhöchſter Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs verfuͤgen wir Folgendes: 1) Denjenigen Perſonen, welche in der Abſicht, den Fliegenwedel- oder Wachsblumenhandel oder einen andern Handel dieſer Art zu treiben, oder als Muſikanten oder durch ſonſtige, gewöhnlich im Umherziehen betrieben werdende Ge— werbe Verdienſt zu verſchaffen, in das Ausland d. h. außerhalb Deutſchlands, reiſen, iſt es durchaus verboten, Kinder oder Frauensperſonen(außer ihren eigenen Kindern und Ehefrauen), mögen ſolche dem Inlande oder dem Auslande angehören, auf ihre Reiſe mitzunehmen. Solchen Perſonen, welche, um ſich auf andere, als die angegebene Art Verdienſt zu verſchaffen, in das Aus— land begeben, iſt das Mitnehmen von Kindern oder Frauensperſonen nur mit kreisamtlicher Erlaubniß geſtattet. Dieſe Erlaubniß kann nur dann ertheilt werden, wenn die Perſönlichkeit der Nachſuchenden, ihre Bildung und ihre ee den Verdacht einer Verwendung der mitzunehmenden Kinder ꝛc. zu unerlaubten Zwecken ausſchließen. 2) Es iſt unterſagt, Kinder oder Frauensperſonen zur Mitreiſe für Andere zu den in Nr. 1 bezeichneten Zwecken an⸗ zuwerben oder zu dingen. 3) Zuwiderhandlungen gegen die Beſtimmungen unter Nr. 1 und 2 werden mit einer Geldbuße von 30 fl. bis 60 fie, im Wiederholungsfalle mit einer Geldbuße von 100 fl. bis 300 fl. geahndet. 40 Eltern, Pflegeltern oder Vormünder, welche ihre Kinder, Pflegkinder oder Mündel einem Andern zur Reiſe fur die im Eingang von Nr. 1 bezeichneten Zwecke— für andere Zwecke ohne kreisamtliche Erlaubniß— mitgeben, ſollen mit einer Geldbuße von 15 fl. bis 30 fl. und im Wiederholungsfalle mit einer Geldbuße von 25 fl. bis 50 fl. belegt werden. 1 Ei gewe belsk! 3 2 0 6) Du ver! fraß Ge ſtrle Une 7 Soll egel mehl nach tigen Ic.! 4 — ante Kind 8) Die) fend ſucht 9) Uebe wor Einf Oeffe 6700 An Großherzog hoſſen für e det Joh s. handlung an Mitt anberaumte ſogewiß ar ſonſt bei Maſſe unb. B Utz ba. E D Ulrich ten Bode ſtrom he feſten S jener S einer nal Dieſer 2 duang ma und woll plotzuch Zeit, be blieb qi geſunket licher S Leere u. Abgrund Athem v bemüht langſam fallen w 169 5) Erwachſenen Frauensperſonen iſt es ganz unterſagt, den Fliegenwedel- oder Wachsblumenhandel oder andere ähnliche, gewöhnlich nur als Deckmantel für unerlaubte Zwecke dienende Gewerbe auf eigene Rechnung im Auslande zu 9* betreiben oder dazu ſich Andern zu vermiethen. 5 1 d bi, 1 A l verfallen in eine Strafe von 15 fl. bis 30 fl., bei Wiederholungsfällen in eine Strafe von 80% Anfangs, 25 bis 50 fl. wuͤchſtaben 0 6) Durch den Anſatz der nach vorſtehenden Beſtimmungen zu verhängendeu Strafen iſt weder die Zuerkennung der m0. verwirkten Schulverſaumnißſtrafe, wenn ſchulpflichtige Kinder gegen die oben bemerkten Beſtimmungen auf die kannt zu fraglichen Reiſen mitgenommen worden ſind, noch die etwa wegen ſonſtiger bei Gelegenheit des Betriebs der mehrerwähnten n. Gewerbe oder Geſchäfte begangenen Vergehen oder Verbrechen,(3. B. Kuppelei, Menſchenraub, Entführung, Land— tiedberg ſtreicherei u. ſ. w.) oder wegen Uebertretungen des Polizeiſtrafgeſetzes z. B. Art. 42 Art. 98 ꝛc. nöthig werdende Unterſuchung und Beſtrafung ausgeſchloſſen. 7) Sollte der Fall vorkommen, daß Kinder oder unter väterlicher Gewalt ſtehende Frauensperſonen ſich heimlich und gegen den Willen ihrer Eltern, Pflegeltern oder Vormünder von Hauſe entfernen, um ſich an Andere, welche die mehrerwähnten Zwecke verfolgen, anzuſchließen, ſo iſt von den Eltern unverzüglich und längſtens binnen 12 Stunden nach der Entfernung, der Polizeibehörde ihres Wohnorts die Anzeige zu machen, widrigenfalls ſie ſich zu gewär— 9. Wuſer tigen haben, daß auf die etwaige ſpätere Entſchuldigung, die Kinder ꝛc. ꝛc. hätten ſich, ohne Willen der Eltern deln Falregle⸗ ꝛc. ꝛc. entfernt, keine Rückſicht wird genommen werden. A verfallen Die Ortspolizeibehörden haben von ſolchen heimlichen Entfernungen unverzüglich dem ihnen vorgeſetzten Kreis— 8 2 amte die Anzeige zu machen, damit die erforderlichen Maßregeln Steckbriefe ꝛc.), um der ſich entfernt habenden K J 5153 Kinder wieder habhaft zu werden, alsbald ergriffen werden können. 8 8) Diejenigen, welche etwa auf Anwerbungen zur Reiſe der mehrerwähnten Art betreten werden, ſind von der betref— backen und zu fenden Ortspolizeibehöͤrde zu arretiren und an das ihr vorgeſetzte Kreisamt zur alsbaldigen Einleitung der Unter— ſuchung und Beſtrafung abzuliefern. 9) Ueberhaupt ſind die Ortspolizeibehörden anzuweiſen, die Befolgung vorſtehender Beſtimmungen bei eigener Verant— ſind in dem zur Liquidation und weiteren Ver— handlung auf MNiifibHoch den us Ju ni, Morgens 9 Uhr, markung Niederwöllſtadt zugeſchriebenen Par— zellen urkundlich nachweiſen zu können: a) auf den Namen des Johannes Bech— told J. ſtehend: nen ſich wortlichkeit gehörig zu überwachen, Zuwiderhandlungen unverzüglich anzuzeigen und ſolche durch augenblickliches 3 Einſchreiten unſchädlich zu machen. etlich bekannt b Dae e i g. Knorr. edderg 9 2 0. 5 Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen. Oeffentliche Aufforderung. Oeffentliche Aufforderung. b) auf den Namen des Heinrich Mohr [673] Anſprüche jeglicher Art an das von 733] Die Erben des Johannes Bechtold J. ſtehend: 5 755 52 8 Großherzoglichem Hofgericht der Provinz Ober⸗ 5 der Heinrich Mohr's e u Nie⸗ 1 555 ae 5 E heſſen für conkursfällig erkannte Vermögen derwöllſtadt haben die Grundſtücke ihrer Erb⸗ 65 7272. 19528. XIX/68 e 8 der Johs. Schmidt's Ehefrau, Chri- laſſer vertheilt, obne deren Eigenthumsrecht an 150 i e Alle, welche an obige 5 . 10863 fline geb. Wegmann, von Oppershofen nachbenannten, denſelben im Grundbuch der Ge genſchaften igenthumsanſprüche zu machen haben, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen a dato dahier zur Anzeige zu bringen, als ſonſt das Eigenthumsrecht der Erblaſſer unter⸗ t So N 1 N * anberaumten Termin bei unterzeichnetem Gericht Fl.Nr. 1/328. 1/514. 1/1437. 1/1438. ſtellt, die Theilung beſtätigt und Eintrag der ſogewiß anzumelden und zu begründen, als ſie[I/1439. 1/1598. 1/827. 1/1293. 1/130. IX,85. Erwerbtitel in das gerichtliche Mutationsver⸗ ſonſt bei Vertheilung und Ueberweiſung der X/263. X.281. X/397. XI/ 103. XI/278. zeichniß verfügt werden wird. Jießen, Maſſe unberückſichtigt bleiben. XIII/529 XVI AO. XVIII /66. XVIII/S3. Friedberg am 19. April 1856. Butzbach, am 20. April 1856. XVIII/2652. XIX/ 297. XIX/460. II/. Großherzogliches Landgericht Friedberg Großherzogliches Landgericht Butzbach 11/382. I1V/329. 1/396. VIL/34. VIII/59. Hofmann, v. Lepel, nſerer Ver Ebel. IX/353. II/I14. X/284. IV/ 148. Landrichter. Landgerichts-Aſſeſſor. Der Gemſen jäger. (Fortſetzung.) Ulrich ſchwankte zwar bei jedem Schritt auf dieſem beweg— ten Boden, aber es gelang ihm dennoch, aus dem Haupt— ſtrom herauszukommen. Schon war er dem Saume des feſten Stroms nahe gekommen, hatte arglos ſchon mehre jener Schneebrücken überſchritten und erkannte ſchon an einer nahen Moräne eines der Widerlager dieſes Gletſchers. Dieſer Anblick regte in ihm den Muth und den Lebens— drang mächtig auf, er ſammelte all ſeine Kraft zum Sprunge und wollte dem Steinwalle entgegeneilen. Da wich ihm plötzlich der Boden unter den Füßen, er hatte kaum mehr Zeit, beide Arme auszubreiten, um ſich anzuſtemmen und eine Stütze machen, wann er ſie zwiſchen beiden Wänden der Spalte einklemme; aber bei dieſer Bewegung wich der aufgeweichte Schnee, ein leichtes Krachen riß längs dem ganzen Riſſe hin, die Schneewand verwandelte ſich in eine Lawine und rutſchte mit ihm in den Abgrund.— Am andern Morgen mit Tagesanbruch hatte der Föhn zu wehen aufgehört, allein man konnte die Bahr, die er verfolgt hatte, leicht erkennen an den ausgefüllten Vertiefungen und Lücken, an den vom Schnee entblößten Berggipfeln und den angeſchwollenen Gießbächen, welche ſich vollends in die Thäler ergoſſen hatten. Der Himmel hatte wieder ſeinen winterlichen Farbenton von mattem Hellgrau ohne alle Spur von Wolken angenommen, wo— n blieb auf dieſe Weiſe bis um den Gürtel in die halb ein- durch er ſo viele Aehnlichkeit mit einem über die Alpen 2 geſunkene Schneewand verſenkt. Ein Augenblick fürchter- hingebreiteten Schleier hat. Die Temperatur war bedeu— . licher Spannung und Angſt hing über ihm; er fühlte eine tend milder geworden; es lag eine linde laue Wärme in Leere unter ſeinen Füßen, zu welche der eiſige Wind des der Luft, wie Vorzeichen des Frühlings, die ſich ſogar bis 60 fl, Abgrundes heraufdrang. Unbeweglich und mit verhaltenem auf dieſe rauhen Höhen herauf fühlbar machten. Die Athem verharrte er einige Sekunden in derſelben Stellung, bemüht die Breite der Spalte zu ſchätzen; dann reckte er langſam die Hand nach ſeiner Büchſe aus, die ihm ent— fallen war, in der Hoffnung, er könne ſich mit derſelben Gletſcher hatten wieder ihre ſtumme ſtarre Unbeweglichkeit angenommen, und von Neuem herrſchte Schweigen in dieſen wilden Einöden. Der alte Oheim hatte ſich auf eine der höchſten Main⸗Weſer⸗ Bahn. [771] Montag den 19. Mai, Nachmittags 2 Uhr, ſollen auf der Station Vilbel die bei Er bauung eines Bahnwarthauſes im Hainborn vorkommenden Arbeiten und Lieferungen öffent- lich in Akkord gegeben werden: 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 223 fl. 23 kr. 2) Steinhauerarbeit„„ 55„ 50„ 3) Zimmerarbeit,„„253„16„ 4) Schreinerarbeit, 1„ 116„ 9„ 5 Glaſerarbeit,„ W 32% A 6) Schloſſerarbeit,„ 1% 127%% 3. 7) Spenglerarbeit,„„ 25% 40„ 8) Weißbinderarbeit,„„ 79„ 4 9) Leferung von 14,000 Stück 2¼“ dicken Backſteinen, Feldbrand 154% 10) Lieferung von 50 Bütten Kalk 65„—„ Plan, Voranſchlag und Steigbedingungen liegen auf der Station Vilbel zur Einſicht be⸗ reit. Friedberg, den 3. Mai 1856. Der Großherzogliche Sections-Ingenieur der Section Vilbel Hochgeſand. Main ⸗ Weſer ⸗ Bahn. 17721 Montag den 19. Mai, Nachmittags 2 Uhr, ſollen auf der Station Vilbel folgende bei Erbauung eines Nebengebäudes vorkom⸗ mende Arbeiten öffentlich an den Wenigſtneh⸗ menden verakkordirt werden: 1) Maurerarbeit, veranſchlagt zu 147 fl. 56 kr. 2) Steinhauerarbeit,„„ 11, 29„ 3) Zimmerarbeit,„„ 2% 24% 4) Weißbinderarbeit,„ 1 31 7 52 Friedberg, den 5. Mai 1856. Der Großherzogliche Sections-Ingenieur der Section Vilbel 170 Arbeits ⸗Verſteigerung. 773] Dienſtag den 13. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhaus zu Melbach nachfolgende Arbeiten für Anlage einer ſteiner⸗ nen Fahrbahn am Weckesheimer Weg: 1) Planir⸗ 15 Chauſſirarbeit, vervoranſchlagt a 1, 2) 5 Lieferung von 10 Cbklft. Steinen, reſp. das Brechen, Fahren und Aufſetzen derſel— ben 180 fl., 3) die Herſtellung des Wegs von der Ober⸗ pforte 15 fl., 4) verſchiedene Grabenarbeiten 40 fl., 5) die Anfertigung von zwei rindsledernen Schurzfellen 14 fl. 24 kr., an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Melbach, am 6. Mai 1856. Großherzogliche e Melbach . Fruchtverſtei gerung. 17741 Die Fruchtvorräthe des Kugelhaus- und Armenfonds dahier werden in folgenden Ter— minen: Freitag den 16. Mai, 5„13. Juni, „ ai Juli, des Vormittags um 11 Uhr, und zwar jedes⸗ mal 20 Malter Korn und 45„ Gerſte auf hieſigem Rathhauſe meiſtbletend verſteigert. Butzbach den 21. Januar 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Butzbach Seip el 0 Arbeits Verſteige rung. [775 Dienſtag den 13. Mai, Vor ftags um 10 Uhr, ſollen bei Gaſtwirth Holle zu Fauer⸗ bach II. die bei Reparatur des E eindeback⸗ hauſes vorkommenden Arbelten und Material- lieferungen, als: 1) Zimmerarbeit, veranſchlagt zu 11 fl. 18 kr. 15 2) Maurerarbeit, 0„ 19„„ 3) Schreinerarbeit,„ 4 11„20 4) Weißbinderarbeit,„ U od. 5) Dachdeckerarbeit,„„ 9„24„ 6) Pflaſtererarbeit, 0„ 3%— 7) Lieferung von Materialien, Kalk, Backſteinen, Ziegel, Sand und Pflaſterſteinen 25„ 24„ 8) ſodann die Handarbeiten der Viecinalwege außerhalb des Orts, 1 öffentlich in Akkord gegeben werden. Fauerbach II., den 7. Mai 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Fauerbach II. ohen. N r. 15 A [776] bat bei der heute vorgenommenen öffent⸗ lichen Verlooſung das von der Schauſpielerin Fräulein Wilhelmine Fix gefertigte Blumen⸗ Bouquet gewonnen. Friedberg, am 6. Mai 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Bienenkörbe, 702] ſog. Magazinſtöcke, ſind zu haben in der Blinden-Anſtalt zu Friedberg. 8 Hochgeſand. Bekanntmachung. [7571 Dienſtag den 13. Mai, Vormittags 11 Uhr, ſoll die der Gemeinde Echzell gehörige Braueinrichtung, beſtehend in einem ſtark von Kupfer gefertigten Braukeſſel, 7 Ohm haltend, einer erſt vor drei Jahren gefertigten Maiſch⸗ bütte, 14 Ohm haltend, ſowie 2 Gährbütten, 6 und 9 Ohm haltend, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Um dieſelbe Zeit ſoll das ſogenannte Brau⸗ haus von 35 Fuß Breite und 39 Fuß Länge auf den Abbruch unter den bei der Verſteige⸗ rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen perſteigert werden. Echzell den 2. Mai 1856. cee n Echzell t ol l. 7001 Ne 2 088 e 2 8 58 N G D N 8 6* N 8 5 * 2 große Sandgaſſe 27, nächſt dem Kornmarkt, in Frankfurt am Main empfiehlt ſein Lager von Bettfedern, Flaumen, Schwan und Eiderdaunen, geſponnenen Roß⸗ und Waldhaaren, Bett⸗ barchent, Bettzwillich, Plumeauzeuchen, allen Gattungen neuen Betten und Matratzen eigner Fabrik, einzelnen Bett⸗ ſtücken, Vettwachs, wollenen Bett- und Bügeldecken u. ſ. w. Auch werden alle Bett- und Matratzen-Reparaturen gut und zu 2 2 28 2 28 2 28 2 25 SNN SNN 22. Ne r 2 28 25 E* 2 8 eee: eee 1 eee n e 2 2 H N 8 2 e 28828 i 2 8 Y 2 2 2 NN H. Wieſand, 80 N 28 S 0 2 8 8 billigen Preiſen bei mir beſorgt. . 2 SN Firnen geflüchtet und hier in Sicherheit das Ende des Föhns abgewartet; allein der Schnee, welcher ſich noch immer von allen Abhängen ablöſte, hatte ihn gezwungen, die Ausbeutung ſeines Fundorts von Bergkryſtall noch zu vertagen. Sobald daher der Tag wieder angebrochen war, lenkte der Greis ſeine Schritte gemächlich wieder den niedrigeren Regionen des Gebirgsſtocks zu, wo er in Folge des Thauwetters wenigſtens einige Pflanzen finden zu können hoffen durfte. Er hatte bald den höchſten Punkt der Moräne erreicht, in deren Nähe Ulrich von dem Ber— ſten des Gletſchers überraſcht worden war; da aber keiner der Züge dieſes Eismeeres mehr zu den Kennzeichen und Weispunkten paßte, mittelſt deren er ſich früher orientirt hatte, ſo erwachte in dem alten Hiob die Neugier wieder, und er ſtieg auf den Gletſcher herunter, um ſich die hier vor ſich gegangene Revolution genauer zu betrachten. An⸗ fangs kletterte er vorſichtig nur auf der Moräne herum, wagte ſich dann erſt auf die Eisfläche und blieb von Zeit zu Zeit ſtehen, um ſich zu verſichern, ob nichts unter ihm rutſche oder einſinke. Allein der Gletſcher hatte keine fühlbare Bewegung mehr und mußte durch irgend ein inneres Hinderniß in ſeinem Rutſchen aufgehalten worden ſein; trotzdem aber traf man bei jedem Schritte Spuren von dem ſtattgefundenen Herabſinken an den verſchiedenen Riſſen und Spalten, von welchen ſich die einen, früher vorhandenen geſchloſſen und audere neue geöffnet hatten, ſo wie an den allenthalben eingebrochenen Schneeſchichten und Brücken von Firn. Hiob gelangte auf dieſe Weiſe zu einer derartigen Brücke, von welcher wunderſamer Weiſe nur noch ein einziger kleiner Bogen ſtehen geblieben war, und wollte ſich eben neugierig nach der Urſache davon umſehen, als er halb im Schnee verſteckt einen Gegenſtand erblickte, welchen er anfangs nicht genau zu unterſcheiden vermochte; als er jedoch näher kam und ihn aus dem Schnee herauszog, ſtieß er einen Schreckensruf aus, denn es war ein Gewehr, das er bei näherer Betrachtung für Ulrich's Gemsſtutzen erkannte. Von Eutſetzen ergriffen, kehrte er ſich nach der gähnenden Spalte um, an deren Wänden man noch die Fußſpur des jungen Jägers und die Stelle erkannte, wo er verſchwunden war. Der Greis wollte in die Tiefe hinunterblicken, allein der Riß ſenkte ſich zwiſchen zwei blaugrünen Eismauern, bog dann plötz— lich ab und ließ nur noch ſchwarze Finſterniß drunten unter— ſcheiden.(Fortſetzung folgt.) — Be U 0 L118] Donner fang gemacht, und un 10 Uhr ihren! Rockenberg, Großherzog De 155 zum Anf weiß, grün und g Küchengeräthſchaft Frankfurt a. E Ei 1779] füt eine kl Ber Di 1765] ſog. Ober verkaufen a 15 b Zur 1780] Unterzeichn und Speiſehaus Jahren das Ges trieben wurde, un gungen aus der! die Wirthſchaft al an zu verpachten Friedberg. Eine ne Ag if bill; ae 5 Wioeſer 18e) In da Bußbach) soll d mittags 1 Uhr müll 1, Flußbetkes des f ange, in mehr nigtnehmunden v —— bc Lem 90 0 ormu dert def und Faſelochs⸗Verſteigerung. 1777] Da die heute abgehaltene Verſteigerung eines ſtädtiſchen nſelochſen nicht genehmigt wurde, ſo wird(elbe Mittwoch den 14. Mai, Morgens um 11 0 yr, an Ort und Stelle am Faſelftall in der Üſtvorſtadt nochmals meiſtbie⸗ tend verſteigert. Friedberg, den 8. Mai 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bein de e Bekanntmachung. [778] Donnerſtag den 15. und Freitag den 16. Mai will Franz Joſeph Dietz I. dahier in ſeiner Wohnung ſein ſämmtliches Mobiliar Vermögen einer öffentlichen Verſteigerung aus— ſetzen laſſen, als: i 1) 2 Kühe und 1 dreijähriges Rind, trächtig, 2) eine Ziege, 3) ein Wagen mit eiſernen Achſen zum Ein— und Zweiſpännigfahren, 4) 2 Pflüge und eine eiſerne Egge, 5) eine Fruchtfegmühle, 6) mehreres Buchen-Brennholz, 7) verſchiedenes Bauholz, 8) Fäſſer verſchiedener Größe, 9) Haus- und Küchengeräthe, 10) Stroh, Heu, Grummet ꝛc., 11) Kartoffeln und Dickwurz. Bemerkt wird, daß mit dem Vieh der An- fang gemacht, und daß die Verſteigerung ſelbſt um 10 Uhr ihren Anfang nimmt. Rockenberg, den 6. Mai 1856. Großherzogliches Ortsgericht Rockenberg Wettner, Ortsgerichts-Vorſteher. Oelfarben, 1755] zum Anſtrich fertig, beſonders ſchön, in weiß, grün und gelb, für Haus⸗, Garten- und Küchengeräthſchaften, bei Frankfurt a. M. F. Kayſer, Vilbelergaſſe 9. Sn dg 779] füt eine kleine Familie hat zu vermiethen Bernhard Wagner. Dickwurz, L765] ſog. Oberndörfer, hat in Auftrag zu verkaufen à 15 bis 20 kr. pr. Cinr. L. Buchsweiler in Friedberg. Zur Beachtung. L780] Unterzeichneter iſt geſonnen ſein Wirths⸗ und Speiſehaus in der Burg, in welchem ſeit Jahren das Geſchäft mit beſtem Erfolge be— trieben wurde, unter ſehr vortheilhaften Bedin⸗ gungen aus der Hand zu verkaufen oder auch die Wirthſchaft allein vom 1. Juni dieſes Jahres an zu verpachten. 8 5 Friedberg. G. F. Schweitzer. Eine neue Doppelflinte 781] iſt billig zu verkaufen. Wo? ſagt die Exped. d. Bl. Wieſenbauarbeiten. [782] In der Gemeinde Fauerbach I.(bei Butzbach) ſoll Samſtag den 17. d. M., Nach⸗ mittags 1 Uhr, die Anfertigung eines neuen Flußbettes des ſogen. Furtbachs von 480 Klftr. Länge, in mehreren Abtheilungen an die We— nigſtnehmenden vergeben werden. Der Wieſenbautechniker Lautz, Geometer. e Gu deere [783] Vormundſchaftsgeld ſind zum Ausleihen bereit bei, E wn, in Ockſtadt. 171 nion. Fuͤr Auswanderer nach Auſtralien und Amerika. 1 1203] Die engliſchen Regierungs-Poſtboote, welche die Briefe an Bord nehmen, und ſolche contractlich am 65. Tage in Mel-⸗ bourne abliefern muͤſſen, ſegeln von Liverpool beſtimmt am . u. 20. jeden Monats; es iſt dies die beſte und ſchnellſte N Reiſegelegenheit. ——— Ueberfahrtpreis für Erwachſene, einſchließlich vollſtän— 4 diger Verkoͤſtigung, 210 fl., für Kinder die Hälfte. Für andere wöchentlich abgehende Schiffe koſtet die Paſſage, ebenfalls mit ganzer Verkoͤſtigung, 190 fl., für Kinder Y5 fl. Leute, welche nicht den ganzen Ueberfahrtpreis bezahlen wollen oder können und den Theil, den ſie hier ſchuldig bleiben, erſt in Auſtralien aus ihrem dor⸗ tigen Verdienſt entrichten, nehme ich ebenfalls zur Beförderung an. Vorzugs⸗ weiſe werden angenommen Ackerbauer, Schäfer, ſowie alle ſonſtigen zur Land— arbeit tauglichen ledigen Leute, oder junge verheirathete Leute mit höchſtens 2 Kindern. Abfahrten nach Amerika: von der Rheinſtation aus, jeden Donnerſtag. Puͤnktlichkeit in den Expeditionen, billige Preiſe und genaue Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten werden dieſe Reiſegelegenheit auch ferner empfehlen. Nähere Auskunft, Proſpecte und Ueberfahrt-Verträge ertheilt die conceſſionirte Agentur in Friedberg Heinrich Hahn. 5 die neueſten 4 Sonnen- u. Regenſchirme, Burkins Kleiderſtoffe, Stroh& und Weſten, Shawls; Filzhüte, vorhangzeuge und Leinwand etc. zu feſtgeſetzten Preiſen 1750] billigſt bei Gerſon Schulhof, Freiheit nächſt der Burg. 1502] Für die wegen ihrer Vorzüglichkeit rühmlichſt bekannte Heilbronner Bleiche werden fortwährend Beſtellungen angenommen und beſorgt. Friedberg im März 1856. Eduard Ruths, Fü minesuen Dreh. R. Klü cken, Göthe-Platz Ur. 18, 1. Stock in Frankfurt a. M., 784] empfiehlt ſein Juwelier- und Goldwaaren-Geſch äft mit allen in dieſes Fach einſchlagenden Luxus-Gegenſtänden im neueſten Geſchmack bis zu den niedrigſten Preiſen unter reeller Bedienung. Aufträge, ſowie auch Reparaturen, werden auf das Schnellſte und Beſte beſorgt. Neu angekommen. 1785] Tüll⸗Mantilles, Chemiſettes und Aermel in ſchöner Auswahl bei S. G. Simon jun. Bad Nauheim. 786] Ich erlaube mir hiermit mein reichhaltiges Lager aller Sorten Cigarren, Rauch- und Schnupf-Tabake(worunter beſonders feinſter Rollenvarinas à 48 kr. pr. Zollpfund und geſchnittene Portorico- und Varinas-Tabake von 30 bis 54 kr. pr. Pfund ſehr empfehlen kann), Thee, Chocolade, Liqueure ꝛc. in Erinnerung zu bringen, ſowie gleichzeitig anzuzeigen, daß ich ein Commiſſſons— Tuche, Lager in Teppichen, von einer der rennomirteſten Fabriken, übernommen habe, die ich zu den Fabrikpreiſen abzugeben im Stande bin. H. Fennel, is-u-vis dem Kurſaal. Zu ver miethen. Zu vermiethen. 17621 Der zweite und dritte Stock meines[787] Der mittlere Stock meines Hauſes iſt Hauſes iſt zu vermiethen und kann ſogleich be, zu vermiethen und kann ſogleich bezogen wer— zogen werden. den. Friedberg. 5 W. 3 o bel. W. Bieler, Metzger. 172 Soolbad Nauheim. Jeden Tag GN. A der Kurcapelle im Kurgarten, Naclimiilags 3 Uhr. Soolbad Nauheim. 1788] Am zweiten Pfingſtfeiertag d. J. iſt bei dem Unterzeichneten gut beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu freundlichſt einladet a D. Fri tz, Soolbad Nauheim. Pariser Hof. 1789] Montag den 2. und Dienſtag den 3. Pfingſtfeiertag Sarmonie⸗ und Tanzmuſik, ausgeführt von dem Muſikcorps des Königl. Preuß. 8. Jäger-Bataillons zu Wetzlar unter Leitung des Herrn Muſikmeiſters Merſtedt, wozu ergebenſt einladet 17481 Georg Bayer. Schwalheimer Mineralbrunnen. 1790] Dienſtag den 13., als am dritten Pfingſtfeiertag, iſt bei dem Unterzeich— neten gut beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu freundlichſt einladet Aletter. Tapeten⸗Niederlage bei Jacob Weickhard in Butzbach 1791] aus der berühmten Hof-Tapetenfabrik von Herrn Arnoldi& Sohn. Die Muſterkarte, welche eine reiche Auswahl von den ſtaunenswertheſten billigſten bis zu den koſtbarſten Tapeten enthält, gebe ich auf Verlangen gerne zur Einſicht. Bei Zuſicherung reeller Bedienung ſehe ich geneigten Aufträgen entgegen. Falvator-Vier Jacob Burck. Geſchäfts⸗ Eröffnung. 1703] Einem geehrten Publikum erlaube ich mir die Anzeige, daß ich am 11. d. M. meine Reſtauration im Soolbad Nauheim eröffnen werde und ver— ſpreche alle mich mit ihrem Beſuche beehrende Gäſte mit den feinſten Weinen und Speiſen bei ſoliden Preiſen zu bedienen. Adolph Stiebel, Hauptſtraße N. 169 bei Herrn Schreinermeiſter J. Pfeffer wohnhaft. 1792] bei Oſſenheimer Wäldchen. 794] Auf den zweiten und dritten Pfingſt⸗ feiertag große Tanzmuſik mit verdoppeltem Orcheſter, unter der Leitung des Herrn Muſtk⸗ directors Stumheim, wozu ergebenſt einladet In's Wäldchen, wo's Maiblümle blüht Und Feuer⸗Wein im Pokale glüht,— Der Ruf erſchall aus ſchöner Kehle— In's Grüne bin zum alten Aehle. Tanzmuſik. 795] Den dritten Pfingſtfeiertag iſt in meinem Garten gutbeſetzte Muſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Oberrosbach, den 6. Mai 1856. G. P. Winter. Tanzmuſik. 1796] Am zweiten Pfingſtfeiertag findet bei dem Unterzeichneten Harmonie⸗ und Tanzmuſik durch das Muſikcorps des Großh. Heſſ. 4. Inf.⸗ Regiments ſtatt, wozu unter Zuſicherung freund⸗ licher Bedienung höflichſt einladet Rockenberg. Georg Landvogt. Einladung. 767] Zur Erinnerung der Fahnenweihe wird der hieſige Sängerverein Dienſtag den 13. d. M., als den 3. Pfingſtfeiertag, unter den Linden vor dem Wick'ſchen Gaſthauſe und bei ungünſtiger Witterung in einem Saale durch Tanzmuſik und Geſang feiern, und es ladet derſelbe Freunde der Muſik und des Ge⸗ ſangs zu dieſer Feſtlichkeit hiermit freundlichſt ein. Ziegenberg am 7. Mai 1856. Der Sängervereins⸗Vorſtand. Tanzmuſik. [798] Im Schloßgarten zu Ockſtadt iff den zweiten und dritten Pfingſtfeiertag Tanzmuſtk anzutreffen wobei guter Aepfelwein, ſowie auch Rbeinwein in Zapf genommen wird, wozu höflichſt einladet Steyer, Gärtner. Windecker'sFelſenkeller. [799] Die Wirthſchaft auf meinem Felſenkeller wird den erſten Pfingſtfeiertag eröffnet, wozu ich höflichſt einlade. . Philipp Windecker. um 10 Uhr, läßt der Unterzeichnete in der H. öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung ver⸗ ſteigern. Friedberg, den 7. Mai 1856. Fan. Kirchliche Anzeigen. 1⸗- Pfingſtfeiertag. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpf. Schwabe. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Berk. Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Seel. Gottesdienſt in der Burgkirche Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. Nachmittags: Or. Candidat Bindewald. 2. Pfingſtfeiertag. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Baur. (Confirmation Abendmahl.)“ Nachmittags: Hr. Candidat Decker. Gottesdieuſt in der Burgkirche: Vormittags: Confirmation der Taubſtummen durch Hr. Director Matthias. Nachmittags: Hr. Candidat Joſt. Druck und Verlag von E. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Wegen des Pfingſtfeſtes erſcheint nächſten Dienſtag den 13, d. M. keine Nummer d. Bl. 728 getreffend! 0 1 Nach? „In zul wird hiermit Nas 5161 das welchem zut dern in den Vorſteh machen und Frie 5 Betreffend: wird in Fo Verfügung ber 1850 d 1 2 und bleibt 2) E welche ein willigt wer 3 K Veranſtalt! darf aber Nachſuchen ſeinem Wi germeiſter dann beda ſtens ſchrif Feierabend Pchizeiwidr laudyiß 0b Vorſ machen n Fr