* zeigen. Nr. 18.) Erſcheint wo⸗ chentlich zweimal. Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen fl. 1. 30 kr. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Einrückungsge⸗ buͤhren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ſammen 7 kr. Nu 87. Dienſtag, den A. November. 1856. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes und den Polizeicommiſſär zu Wickſtadt. Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1857. Dem§ 6 bis 14 und 18 bis 24 incl. der Verordnung vom 30. April 1831, betreffend die Vollziehung des Re— krutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830, gemäß, weiſen wir Sie an, die Ortsliſten alsbald aufzuſtellen, die Protokolle über die Depotauſprüche aufzunehmen und dieſe ſowohl als erſtere während der durch das Geſetz beſtimmten Zeit öffent⸗ lich aufzulegen und bis zum 10. December d. J. ſämmtliche Akten an uns einzuſenden. Bei der Aufſtellung der Ortsliſten und der Depotprotokolle werden Sie die Vorſchriften unſeres Ausſchreibens vom 31. Oktober v. J., Nr. 86 des Intelligenzblattes, genau beachten. Bei den für 1857 erhoben werdenden Depotanſprüchen iſt zur Beurtheilung der Frage, ob der Reklamant zur Stellung eines Einſtehers vermögend ſei, die Summe von 190 fl., welche in die Staatsaſſekuranz für 1857 zu bezahlen iſt, zu Grunde zu legen. wieſen ſind, laſſen wir Ihnen nachſtehend folgen. Friedberg, am 28. Oktober 1856. Verzeichniß der von der Muſterung 1856 zur Muſterung 1857 verwieſenen Militärpflichtigen. Müller. Das Verzeichniß derjenigen Leute, welche von der Muſterung 1856 zu der von 1857 ver⸗ 2 S Geſchlechts⸗ und Vornamen der — 2232— 5 S5 8 Dienſtpflichtigen. Wohnort. Bemerkungen. S 2 D SSS Geſchlechtsnamen. Vornamen. 3 50] Steriko Friedrich Caſimir Butzbach temporär untauglich vom Rekrutirungsrath erkannt. 54 Baum Samuel Fauerbach I. temporär untauglich. 58 Schneider Johann Jacob Fauerbach I. desgleichen. 60 J Werner Johannes Fauerbach JI. desgleichen. 22 118 Buß Karl Gambach desgleichen vom Rekrutirungsrath erkannt. 158] Huth Johannes Langenhain temporär untauglich. 257[ Weitzel Ludwig Oderrosbach desgleichen. 39 278[Kipp Johann Ockſtadt desgleichen vom Rektutirungsratb erkannt. 6 J Rahn Heinrich Aſſenbeim zum erſtenmal unterm Maas, noch Wachsthum verſprechend. 110[ Wüſt Heinrich Friedberg desgleichen. 120 Fenchel Anton Gambach desgleichen 132 J Wetz Wilhelm Griedel desgleichen. 143 J Gödhardt Philipp Ilbenſtadt desgleichen. 163 Heß Konrad Maibach desgleichen. 211 Reuter Joſt Niederweiſel desgleichen. 215 J Arnold Heinrich Niederwöllſtadt J desgleichen. 230 J Koch Johannes Obermörlen desgleichen. 235] Rolly Jacob Obermörlen desgleichen. 276] Georg Ludwig Ockſtadt deoͤgleichen. 157 J Wächtershäuſer Conrad Kirchgöns auf 1 Jahr nach Art. 186 zurückgeſtellt. Auszug aus dem Großherzoglichen Negierungsblatt. (Fortſetzung.) Art. 30. Während einer Vertagung der Ständeverſamm— lung bleiben, wenn und inſoweit es von der Regierung verlangt wird, die Ausſchüſſe oder einzelne derſelben zur Erledigung der ihnen zur Begutachtung überwie enen Angelegenheiten verſammelt. Sobald die Ausſchüſſe oder einzelne derſelben ihre Arbeit inſoweit zum Vor⸗ trag in der Kammer vorbereitet haben, daß genügender Stoff zur Berathung vorhanden iſt, ſo hat der Präſident der betreffenden Kam— mer die von den Ausſchüſſen beſchloſſenen Berichte drucken und an die Mitglieder der Kammern vertheilen zu laſſen, auch hiervon der Staatsregierung zum Zwecke der Wiedereinberufung der Stände An⸗ zeige zu machen. Art. 31. Die nach Art. 4, 7, 10, 11, 22, 23, 24, 27, 29 vorzunehmenden Wahlen geſchehen durch ſchriftliche Abſtim⸗ mung auf Wahlzetteln, welche mit fortlaufenden Zahlen verſehen ſind. Das Wahlprotokoll enthält jede Stimme mit ihrer Zahl und das Reſultat nach unbedingter Stimmenmehrheit. Nach einmaliger vergeblicher Abſtimmung zum Zwecke der unbedingten Stimmenmehr— heit wird zum zweitenmale gewählt, wobei relative Stimmenmehr— heit und bei Stimmengleichheit das Loos entſcheidet. Art. 32. Die Berathung über den in der Kammer gehaltenen Vortrag eines Aus- ſchuſſes darf nicht vor Ablauf von 24 Stunden bei ſchriftlich erſtatte— ten Ausſchußberichten von der Vertheilung des gedruckten Berichts unter die Mitglieder der Kammer, bei mündlichen Ausſchußberichten von der Erſtattung an gerechnet, ſtattfinden. Von dieſer Regel kann nur bei Gegenſtänden abgewichen werden, welche von der Kammer durch Beſchluß von wenigſtens ½ der anweſenden Kammermitglieder für ſehr dringend oder unbedeutend oder nur die formelle Geſchäfts⸗ behandlung betreffend erachtet werden. Die Mitglieder der Kammer, welche über den Gegenſtand des Ausſchußberichts Reden halten wollen, haben ſich bei dem Seeretariat einzuſchreiben und dabei zu bemerken, ob ſie für oder gegen oder nur über den Antrag zu ſprechen beab⸗ ſichligen. Art. 33. Der Präſident ruft die eingeſchriebenen Redner auf nach der Reihenfolge, in welcher ſie ſich dei dem Secretariat eingeſchrieben haben,— und ſo, daß ſie zuerſt über den Antrag, ſo⸗ dann abwechſelnd für und wider reden. Nach Beendigung der Vor⸗ träge der eingeſchriebenen Redner dürfen alle Mitglieder nach der Zeit ihrer Anmeldung zum Worte noch Bemerkungen vortragen, wo— dei jedoch diejenigen Mitglieder, welche noch nicht geſprochen haben, vorgehen. Am Ende der Verhandlung ſteht dem Berichtserſtatter eine Schlußäußerung zu. Keinem Mitglied, die Ausſchußreferenten ausgenommen, iſt es geſtattet, geſchriebene Reden vom Sitze aus abzuͤleſen. Dem Präſidenten bleibt vorbehalten, die Berathung über einen ſeiner Anſicht nach genügend erörterten Gegenſtand, wenn keines der Mitglieder, welche noch nicht geſprochen haben, ſich zum Worte gemeldet hat, zu ſchließen. Art. 34. Kein Mitglied der Kammer darf das Wort ergreifen, ehe ihm ſolches auf ſein Anmelden vom Präſidenten geſtattet worden iſt. Ueber Gegenſtände, welche ſich nicht auf die feſtgeſetzte Tagesordnung beziehen, darf erſt nach Erledigung der Tagesordnung das Wort begehrt werden. Art. 35. Der Pra⸗ ſident verweiſet Diejenigen zur Ordnung, die ſich etwa Perſonlich⸗ keiten, unpaſſende und beleidigende Ausdrücke erlauben, oder von dem Berathungsgegenſtand abweichen. Befolgt ein Redner nicht dieſe Verweiſung zuͤr Ordnung, ſo ſchließt der Präſident die Sitzung alsbald, und die Kammer darf in der nächſten Sitzung Mißbilligung, im Wiederholungsfalle zeitliche oder gänzliche Ausſchließung aus die⸗ ſer Ständeverſammlung erkennen. Art. 36. Die Mitglieder der Miniſterien und die ernannten Landtagscommiſſäre können den Be⸗ rathungen der Kammern beiwohnen, ſich von anderen Beamten be⸗ gleiten laſſen und nehmen beſondere Sitze in der Verſammlung ein. Sie können während der Berathung zu jeder Zeit, jedoch ohne Un⸗ terbrechung eines anderen Redners, das Wort verlangen und ſind berechtigt, geſchriebene Reden abzuleſen. Art. 37. Nachdem die Be⸗ rathung über einen Gegenſtand geſchloſſen iſt, erfolgt die Abſtimmung ohne alle weitere Erörterung in der nämlichen Sitzung, wenn nicht die Kammer dafür eine andere Sitzung beſtimmt. Der Praſident ent⸗ wirft über die abzuſtimmenden Gegenſtände die Fragen alſo, daß die Abſtimmungen mit Ja oder Nein erfolgen können und den ganzen Gegenſtand mit den etwa berathenen Modificationen erſchöpfen, und verkündigt ſodann die Reihenfolge der Fragen. Die hinſichtlich eines von der Staatsregierung ausgegangenen Antrags von der Kammer beſchloſſenen Modificationen werden nur als Wünſche betrachtet, wenn nicht die Kammer ausdrücklich beſchloſſen hat, daß ſie als Bedingung der Annahme des Antrags angeſehen werden ſollen. Die Abſtim⸗ mung geſchieht in der Regel durch Aufſtehen oder Sitzenbleiben, wo bei Diejenigen, welche eine Frage bejahen, aufſtehen, und welche ſie verneinen, ſitzen bleiben. Durch namentlichen Aufruf erfolgt die Ab⸗ ſtimmung alsdann, wenn wenigſtens Sieben der anweſenden Kam⸗ mermitglieder darauf antragen. Jedes Mitglied ſtimmt hierbei durch Ja oder Nein, in der 1. Kammer nach der Reihe der Siße, in der 2. Kammer nach der Ordnung des Alphabets, zuletzt die Secretäre, der 2. und der 1. Praſident. In dem Fall, wenn durch Aufſtehen oder Sitzenbleiben abgeſtimmt wird, iſt es jedem Mitglied geſtatiet, nach geſchloſſener Abſtimmung zu Protokoll zu erklaren, ob es mit Ja oder Nein geſtimmt hat. Die Seeretäre bemerken das Reſultat der Abstimmung und der Präſident ſpricht am Ende den Beſchluß der Kammer aus. Art. 38. Zu einem gültigen Veſchluß gehort in der 1. Kammer die Abſtimmung von wenigſtens einem Drittheile der— jenigen Mitglieder, welche einberufen werden mußten und hatten er⸗ 386 ſcheinen können, in der 2. die Abſtimmung von wenigſtens 27 Mit⸗ gliedern und in beiden Kammern Stimmenmehrheit. Bei Stimmen⸗ gleichheit entſcheidet der Antrag der Regierung, bei anderen Gegen⸗ ſtänden die Meinung für das Beſtehende und bei Beſchwerden gegen offentliche Behörden oder Einzelne, die dieſen günſtigere Anſicht (Art. 93 der Verfaſſungsurkunde). Art. 39. Wenn eine Kammer nicht auf die Art beſetzt iſt, welche nach dem vorhergehenden Artikel zur Faſſung gültiger Beſchlüſſe erfordert wird, ſo wird die unvoll⸗ ſtändig beſetzte Kammer als einwilligend in die Beſchlüſſe der voll⸗ ſtändig beſetzten angeſehen(Art. 94 der Verfaſſungsurk.). Art 40. Abänderungen und Erläuterungen der Verfaſſungsurkunde können nie anders als mit Einwilligung beider Kammern geſchehen. In der 2. Kammer iſt hierzu die Zuſtimmung von wenigſtens 26 Mitgliedern und in der 1. Kammer bei Stimmenmehrheit die Zuſtimmung von wenigſtens 12 Mitgliedern erforderlich. Iſt aber die Anzahl der an der Abſtimmung wirklich theilnehmenden Mitglieder ſo groß, daß zwei Drittheile davon mehr betragen, als die ausgedrückten Zahlen, ſo iſt die Zuſtimmung von zwei Drittheilen der wirklich Abſtimmen⸗ den erforderlich(Art. 110 der Verfaſſungsurkunde). Art. 41. An⸗ fragen(Interpellationen) einzelner Kammermitglieder an die Mini⸗ ſter ſind dem Praſidenten der Kammer ſchriftlich zu übergeben, wel⸗ cher ſie der Kammer eröffnet und eine Abſchrift davon an den betr. Miniſter gelangen läßt. Hierauf hat der betreffende Miniſter ent⸗ weder in einer der nächſten Sitzungen oder an einem im voraus be— ſtimmten Tag entweder mündliche oder ſchriftliche Antwort zu geben oder anzuzeigen, daß überhaupt eine Beantwortung nicht erfolgen könne. Nach erfolgter Antwort, welche, im Fall ſie ſchriftlich ertheilt wird, in der Kammer von dem Präſidenten zu verleſen iſt, iſt dem Anfragenden auf ſein Verlangen, zur Aufhellung von Mißverſtänd⸗ niſſen, Erläuterung oder Berichtigung der die Anfrage berührenden thatſächlichen Umſtände das Wort zu ertheilen, worauf dem Regie⸗ rungscommiſſär entweder ſogleich oder in einer ſpäteren Sitzung die Erwiederung zusteht. Hiermuͤ iſt die Verhandlung beendigt, es bleibt aber dem Urheber der Interpellation, ſowie jedem andern Mitgliede der Kammer überlaſſen, beſondere Anträge zu ſtellen. Art. 42. Wenn ein Abgeordneter ohne nachgeſuchten und erhaltenen Urlaub auf dem Landtage nicht erſcheint, oder nachdem er erſchienen, ohne nachgeſuch⸗ ten und erhaltenen Urlgub aus den Sitzungen wegbleibt, oder den erhaltenen Urlaub überſchreitet, ſo wird derſelbe, wenn er auf zwei⸗ malige von der Kammer, durch ihren Präſidenten ergangene und richtig nachgewieſene Aufforderung weder erſcheint, noch ſein Ausblei⸗ ben durch genügend dargelegte Gründe rechtfertigt, ſo angeſehen, als wenn er die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt, beziehungsweiſe nie⸗ dergelegt habe. Der Präſident hat von dem dieß ausſprechenden Beſchluß der Kammer das Miniſterium des Innern zum Zweck der Anordnung einer anderweiten Wahl in Kenntniß zu ſetzen, und von jenem Beſchluſſe den Abgeordneten zu benachrichtigen. Hält ſich der Abgeordnete im Ausland auf oder iſt ſein Aufenthalt unbekannt, ſo hat der Präſident die Aufforderung, ſowie den ſpäter darauf ergange⸗ nen Kammerbeſchluß durch Vermittelung des Miniſteriums des Innern dem Bürgermeiſter des Orts, wo der abweſende Abgcordnete zuletzt ſeinen Wohnſitz hatte, zur Weiterbeförderung an den Abweſenden zu⸗ zuſtellen. Dieſe Zuſtellung hat die Wirkung der Inſinuation an den abweſenden Abgeordneten. Art. 43. Wenn ein Abgeordneter, wäh⸗ rend die Kammer verſammelt iſt, ſeine Stelle niederlegt. ſo hat er dieß dem Präſidenten anzuzeigen, welcher hiervon dem Miniſterium des Innern zum Zwecke der Anordnung einer anderweiten Wahl Nachricht zu geben hat.(Vergl. Art. 46 des Geſetzes vom 6. Sept. 1856, die Zuſammenſetzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betr.)(Schluß folgt.) Verſchiedenes. Wie gewaltig die Anlage von Eiſenbahnen auf die landwirthſchaftlichen Verhältniſſe einwirkt, zeigen ſtati⸗ ſtiſche Ermütelungen auf den amerikaniſchen Bahnen, welche v. Reden in ſeinem„Deutſchland und das übrige Europa“ einer nordamerikaniſchen Zeitſchrift entnommen hat. Auf 4 geographiſche Meilen Entfernung vertheuert ſich der Scheffel Weizen auf einer Steinſtraße um etwas über 5 Sgr.(17½ Kreuzer), auf 10 Meilen um 14 Sgr., auf 62 Meilen um 91 Sgr., welche mithin dem Eigen— thümer am Preiſe ſeines Erzeugniſſes verloren gehen. Auf den Eiſenbahnen ſtellt ſich die Fracht(nach den in der Union üblichen Taxen) bis 4 Meilen nur auf ½ Sgr., bis 10 Meilen auf 1¼ Sgr.; die weite Strecke von 62 Meilen vertheuert den Transport nur um 9% Sgr., ein Betrag, um welchen die Waare auf der Chauſſee nur höch⸗ dens 6 Meilen weit gefahren werden kann. * Friedberg den 1. Nov. Auf unſerem geſtrigen Markte hatten ſich wiederum bedeutendere Zufuhren an Getraide eingefunden als auf den vorhergehenden. Dazu mag nicht wenig die in unſerem letzten Be— richte mitgetheilte Zuſage verſchiedener Herren Käufer, den Markt regel⸗ mäßig beſuchen zu wollen, beigetragen haben. Die Verkäufer hatten ge— gründete Urſache mit ihrem heutigen Beſuche vollkommen zufrieden zu ſein; die Waare fand ſchnellen und preiswürdigen Abſatz Es iſt eine erfreulſche Wahrnehmung, daß ſich unſere Oekonomen immer mehr mit dem Beſuche des Marktes zu befreunden ſcheinen, und in richtiger Würdigung der ihnen durch den Markt gebotenen Vortheile Mühe und Zeitverluſt nicht allzu hoch anſchlagen. Wie man vernimmt, wollen ſich ganze Gemeinden verbindlich machen, zu Haufe keine Früchte mehr zu verkaufen und ſoll hiermit unſere Nachbargemeinde M. auf Anregung ihres wackeren Bürgermeiſters den Anfang machen wollen. Das wäre ein Beiſpiel, welches in andern Gemeinden Nachahmung ver⸗ dienen und ſicher auch finden würde.— Während auf dem Lande im Laufe der verfloſſenen Woche für Waizen 13 fl. 50 kr. geboten wurde, iſt geſtern ſchöner und ſauber geputzter zu 14 fl. 20—30 kr., minder guter zu 14 fl. 1415 kr., je nach Qualität, verkauft worden. Gerſte 8 fl. 20 kr, Mittelſorte 8 fl. Korn 9 fl. 45 kr. Hafer, wornach beſonders Nach⸗ frage war, 4 fl. 15 kr., ord. 4 fl. Kartoffeln ſtark geſucht und zu 2 fl. 2030 pr. 200 Pfd. willg an Mann zu bringen. .— — Ver getragener 1730] Mitwoch! Vormittags von von lä bis 5. Uhr; dahier eine Quant ſlücke, als: Man Hemden, Sliefel dene alte Eiſenths gen gleich bare: Friedberg e In Auf Nit! eee eee Ve von Geſun LI73 11 Bei der B tirungsftücke, weile dahier abgehalten Kochpfannen von blech gegen gleich bietenden verſteige Man bringt d öffentlichen Kennt nem Henkel 3¾ mit Griff 1 Pf Höhe von 1 Fuß 3½ Zoll Hoͤhe 1 daß dieſelben fich Zuſtande befinder und Bratgeſchirre berſchiedenarligen Haus haltung, ſo mit Vortheil ben Friedberg,! In Au Oeffenſi 1700] Konrar von Großherzog Oberheſſen wegen gestellt worden l und Johannes dacleren beſtellt „Iidem man öffentachen Kennt mit Konrad Glal Curatoren Gu 10 liger des Ronde bund nue be Jung bei 5 a 12 Regelu Bekanntmachungen Edietal ladung. [6705] Der Immobiliarnachlaß der ſchon in den Jahren 1834 und 1835 verlebten Anton Werner J. Eheleute von Langenhain iſt verſteigert worden. Erwerbsurkunden über die dazu gehörigen, auf Anton Werner I. einge⸗ tragenen Liegenſchaften können nicht beigebracht werden, und ſind deshalb Eigenthumsanſprüche an dieſe Liegenſchaften, deren Verzeichniß am Landgericht zur Einſicht offen liegt, binnen einer Friſt von Monaten ſo gewiß dahier geltend zu machen, als ſonſt die Beſtätigung der Steigbriefe verfügt, und auch der Eintrag in das Mutationsverzeichniß geſtattet werden wird. Zugleich wird der am J. Februar 1789 ge⸗ borne, aber ſeit vielen Jahren abweſende Sohn Lorenz Werner aufgefordert, binnen gleicher Friſt über das vorliegende Teſtament ſich zu erklären, auch einen Bevollmächtigten zu beſtellen, oder zu erwarten, daß die Anerkennung des Teſtaments vorausgeſetzt, ein Curator für ihn beſtellt und dieſem ſeine Vertretung über⸗ laſſen wird. Butzbach, den 23. October 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel. Verſteigerung getragener Montirungsſtücke. 11730] Mittwoch den 12. November d. J., des Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 1 bis 5 Uhr, wird in der Kloſtercaſerne dahier eine Quantität getragener Montirungs⸗ flücke, als: Mäntel, Röcke, Hoſen, Unterhoſen, Hemden, Stiefel und Schuhe, ſodann verſchie— dene alte Eiſentheile und Caſernere quſſiten ge— gen gleich baare Zahlung verſteigert. Friedberg, den 25. Octbr. 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter. Verſteigerung von Geſundheitskochgeſchirren. [17311 Bei der Verſteigerung getragener Mon⸗ tirungsſtlicke, welche Mittwoch den 12. d. M. dabier abgehalten wird, ſollen auch Keſſel und Kochpfannen von ſtarkem gut verzinnten Eiſen⸗ blech gegen gleich baare Zahlung an den Meiſt⸗ bietenden verſteigert werden. Man bringt dieß mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß ein Keſſel mit eiſer⸗ nem Henkel 3¾ Pfund und eine Kochpfanne mit Griff 1¾ Pfund wiegt, erſterer bei einer Höhe von 1 Fuß 30 Schoppen und letztere bei 3½ Zoll Höhe 10 Schoppen aufnehmen kann, daß dieſelben ſich in einem völlig brauchbaren Zuſtande befinden und nicht allein als Koch— und Bratgeſchirre verwendet, ſondern auch zu verſchiedenartigen andern Zwecken in einer Haus haltung, ſowie zum Kochen im Freien, mit Vortheil benutzt werden können. Friedberg, den 1. October 1856. In Auftrag des Verwaltungsraths: Nicola, Oberquartiermeiſter. Oeffentliche Aufforderung. [1706] Konrad Glaum von Pohlgöns iſt von Großherzoglichem Hofgerichte der Provinz Oberheſſen wegen Verſchwendung unter Curatel geſtellt worden und ſind ihm in Ludwig Zörb und Johannes Langsdorf IV. von Pohlgöns Curatoren beſtellt worden. Indem man dieſes mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß Rechtsgeſchäfte mit Konrad Glaum nur unter Zuſtimmung der Curatoren Gültigkeit haben, werden die Gläu⸗ biger des Konrad Glaum aufgefordert, ihre Forderungen bei Meidung der Nichtberückſichti⸗ gung bei Regelung des Vermögensſtandes im Termin 387 Donnerſtag den 20. November d. I., Vormittags, dabier anzumelden. Butzbach, den 21. October 1856. Großherzogliches Landgericht Bußbach Ebel, Dr. v. Schmalkalder, Landrichter. Landgerichtsaſſeſſor. Main ⸗Weſer⸗ Bahn. [1704] Auf dem Submiſſionswege ſollen: circa 340 Centner altes Gußeiſen, „ 100„ Schienenſtücke, 1 1 80„ Schienenkloben, gegen Baarzahlung verkauft werden und iſt zur Submiſſions⸗Eingabe der 15. November l. J., Vormittags 10 Uhr, beſtimmt, bis zu welcher Zeit die Gebote mit der Aufſchriſt Angebote auf abgängige Materialien“ bei unter⸗ zeichneter Behörde einzureichen find. Bemerkt wird bierbei noch, daß das alte igen zum größten Theil aus Hochofeneiſen beſteht. Gieſſen den 22. Oktober 1856. Großherzogliche Magazins Commiſſion. Lauben heimer. Edietalla dung. [1732] Der Auguſtiner⸗Schulfond dahier hat das ſeither von ihm beſeſſene Gut in Nieder⸗ rosbacher Gemarkung, beſtehend in folgenden Parzellen: a) Ackerland: Flur IV Num. 848. 849 und 850. 2„ 28,8. „ VII„ 590,4. 590,6. 590,7 und 590,9. „ VIII„ 43. 43,5. 62. 62,5. 91,5. 91,7. 632. 633. 841 u. 841,2. 637. 637,3. und 637,4. 73. 74. 75. 306. 306,5. 542. 142. 142,1. 142,2. 142,3. 142,4. 142,5. 142,6. 167. 167,1. 167,2. 167,3. 167,4. 167,5. 167,6. 167.7. 191.5. 377. 377.1. 37772. 37778. 377,4, 3775. 377,6. 383. 383,1. 383,2. 383,3. 383, 4. 383,5. 383,6. 555. 555,1. 555,2. 555,5. 555,7. 555,8. 556. 556 2. 556,J. 557. 558. 558,5. 559. 601. 601,1. 60,2. 601,3. 601,4. 601,5. 601,6 und 601,7. 158. 158,5. 158,6 u. 158,8. 493. 493,1. 493,3. 493,5. 493,7 und 493,9. 110. 114112, 118. 273. 274. 465. 465,5. 466 466,5. 543 und 543,5. 155. 155,2. 155,4 u. 155,6. b) Wieſen: 637,5. 637,6. 1099. 1100. 1101. 1107. 1107,1. 1107, 2. 1107,3. 1132.2. 1132, 4. 1670. 1670,3. 1070,5. 101,5 und Flur XVII Num⸗ mer 233. verkauft, kann aber das Eigenthum nicht ur⸗ kundlich nachweiſen, weßhalb der Kaufbrief nur beſtätigt und der Eintrag in das Mutations⸗ verzeichniß verfügt werden wird, inſofern nicht, wozu hiermit öffentliche Aufforderung ergeht, Anſprüche Dritter an die verkauften Immobilien binnen 6 Wochen von heute an bei unterzeichneter Behörde ange— meldet und begründet werden. Friedberg den 31. Oktober 1856. Großherzogliches Landgericht Friedberg. IJ. V. d. L. „ IX 5 „ XV„ „ XVI„ N N v. Preuſchen, Landgerichts⸗Aſſeſſor. von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Lieferungen. 11733] Die Lieferung nachſtehenden Bedarfs für das Landeszuchthaus in 1857 ſoll im Soummiſſionswege vergeben werden: 1) des Oels und Thrans, 2) der Reiſerbeſen, 3) der Milch, 4) des Eichenſcheitholzes, 5) der Victualien, als: a, 36 Ctr. Reis, b. 43 M geſchälte Gerſte, 0. 16„ Haidegrütze, d. 30„ Hirſe, e. 100„ Weißmehl, f. 90„ Waizengrütze, g. 2„ Nudeln, R er Pfeffer, i. 62 Butter, k. 60 Maas Branntwein, 1. 60 11 Eſſig, m. 20“' Mohnöl, 6) der leinenen und baumwollenen Garne, 7) von Leinwand und Handtücherzeug, 8) des Papiers und der ſonſtigen Schreib⸗ materialien nach vorzulegenden Muſtern und Proben, 9) des Schmiedegrieſes, 10) der Steinkohlen, ſ. g. Fettſchrot, 11) der wollenen Bettteppiche, 12) von gewaſchenem Strickgarn(Dreidraht), 13) von weißem Barchent zu Unterkleidern. Die Soummiſſionen müſſen bis zum Donnerſtag den 20. Novbr. l. J., Vormittags 10 Uhr, in den dahier befindlichen Soummiſſtonskaſten eingelegt ſein und iſt für die unter jeder Ziffer verzeichneten Gegen⸗ ſtände eine beſondere Soummiſſion abzugeben. In demſelben Termin wird im Wege öffent⸗ licher Verſteigerung vergeben: 1) Anfuhr des Sandes und Lehmes, 2) Leiſtung verſchiedener Fahrten, 3) Geſpül und Abnutzen bei der Menage, 4) Lieferung des Brennholzes(Buchenſcheitholz), 5) Anfuhr der Holzbraunkohlen, 6) der Lieferung des Fleiſches. Marienſchloß, am 1. Novbr. 1856. Die Verwaltungs⸗Commiſſion. Für die Ausfertigung: Nispel, Seeretär. Bekanntmachung. [1734] Die Büreauſtunden bei der Poſtexpedi⸗ tion Aſſenheim ſind in folgender Weiſe feſtge⸗ ſetzt worden: von 9—12 Vormittags, von 3—6 Nachmittags. An Sonntagen bleiben für den Nachmittag die Büreauſtunden wie bisher auf die Zeit von 3-5 Uhr beſchränkt. Unfrankirte und mit Marken frankirte Briefe können jederzeit in den am Poſthauſe ausge— hängten Briefkaſten eingelegt werden, und fin⸗ den mit den zunächſt abgehenden Poſten regel- mäßig Beförderung. a Darmſtadt, den 29. October 1856. Großherzogliches Ober⸗Poſt-Amt. J. A. d. Gr. O.⸗Pofimſtr. Müller, Poſtmeiſter. »dt. Silz. Entlaufen. [1735] Ein Rind von rother Farbe mit flachen Hörnern iſt mir am verfloſſenen Freitag bei Fauerbach I. entlaufen. Der Wiederbringer erhält eine gute Belohnung. Nauheim den 2. November 1856. Samuel Roſenthal. 388 Frucht⸗Markt zu Friedberg. 11736] Durch den ſich in jüngſter Zeit wieder kundgegebenen lebhaften Verkehr des hieſigen Fruchtmarktes ſehen wir uns veranlaßt in Erinnerung zu brin— gen, daß fortwährend am Freitag in jeder Woche dahier ein freier Frucht— markt unter den Beſtimmungen der ſtädtiſchen Marktordnung vom 10. Mai 1847 abgehalten wird, zu deſſen Beſuche wir ſowohl Verkäufer als Käufer von Früchten hierdurch freundlichſt einladen. Die Vortheile, welche ein öffentlicher Marktverkehr ſowohl den Produ— centen als Conſumenten bietet, ſind längſt anerkannt und bedürfen keiner wei— teren Erörterung, wie man denn auch von der Wichtigkeit eines regelmäßigen Marktes für die Getraide-Erzeugniſſe unſerer Wetterau allſeitig überzeugt iſt. Wir geben uns deßhalb der Hoffnung hin, daß der Fruchtmarkt unſerer Stadt, welche durch ihre günſtige Lage wie durch ihren geſchäftlichen Verkehr der ge— eignetſte Platz für den Markt der Wetterauer Früchte iſt, auch in der Ferne bekannt und Käufer heranziehen werde, zumal nunmehr die bedeutendſten Mühlenbeſitzer der Umgegend Frankfurts, insbeſondere die Herren Wiemer, Hattemar und Adrian, Dänzer ꝛc. ihre Zuſage ertheilt haben, für die Folge ihr Bedürfniß an Früchten auf dem hieſigen Markte anzukaufen; außerdem aber können die Verkäufer bei dem bedeutenden Verkehr der hieſigen Frucht— händler ebenfalls auf einen ſichern und raſchen Abſatz ihrer Waare rechnen. Friedberg, den 3. November 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. * Die Renten⸗ und Lebensverſicherungs⸗Anſtalt zu Darmſtadt 117011 hat die Einrichtung getroffen, daß kleine Sterbfallkapitalien von 100 bis 300 fl. unter erleichterten Bedingungen bei ihr verſichert werden kön— nen, wodurch auch den minder Bemittelten Gelegenheit geboten iſt, ihren An— gehörigen für den Todesfall ſofort beziehbare Sterbegelder zu hinterlaſſen. Nähere Auskunft ertheilen die Herren Bevollmächtigten der Anſtalt.“) Darmſtadt, im Mai 1856. Die Direction. ) In Friedberg Herr Kaufmann Heinrich Hahn. „Butzbach Herr Bürgermeiſter Seippel. Obligations Verlooſung. Li d k. [1737] 5 der diesjährigen Obligations-Ver⸗ le er ranz. looſung ſind aus dem bei dem Handlungshaus g S. Lindheimer in Friedberg negociirten Anlehen[1740] Die erſte Abendunterhaltung die Partialobligationen Nr. 3 von 400 fl. und[des Liederkranzes wird Sonntag den e von 100 fl. zur Rückzahlung beſtimmt 9. November im Trapp'ſchen Saale worden.. Die Beſitzer dieſer Schuldſcheine werden hier⸗ dahier abgehalten. von mit dem Anfügen in Kenntniß geſetzt, daß 7 5 genannte Beträge vom 1. Januar k. J. bei Ein Logis bieſiger Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen 1741] für eine Familie hat zu vermiethen find, da von dieſem Tage an deren Verzinſung Ludwig Neiſel, aufhört. den Apotheken gegenüber. Heldenbergen den 28. Oktober 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Heldenbergen . Anzeige. 3 u verkaufen. 1742] Pianoforte, Violin- und Guitarre⸗ 11714] Ein gutes Zug- und Ackerpferd ſteht Unterricht ertheilt Ed. Krüger, zu verkaufen bei e Mitglied der Nauheimer Kur⸗Capelle. Friedberg. 5 7 Wohnhaft bei e Ludwi Neuer Lapperdan!„ lg Len. Spenglermſt. K. Ludwig 11738] neue bolländiſche Vollhäringe und Sar⸗ dellen, Rum de Jamaika, Arac de Batavia und feinſte Punſch⸗Eſſenzen bei NB. Da ſich noch mehrere Mitglieder der 10 A 1 bier befinden, ſo kann 85 5 i uſik zu Bällen Kränzchen und ſonſtigen Wilhelm Fertſch. Gelegenheiten zur Zufriedenheit des geehrten J AA us e h e n, Publikums ſtellen.. 11730 5000 fl. Kaſſegeld iſt mir gegen gutt Hypothek zum Ausleiben übergeben worden. Mehrere Wagen Dünger Friedberg, im Oktober 1856. 11743] ſind zu verk a i Joſeph Straus. Eapit d. Bl. W Kirchenbuchsauszug. Getraute. Nachtrag. 27. April. Johannes Kißler, Feldwebel im vierten Großherzogl. Inf.-Reg., ein Wittwer und Chriſtine Steinmetz, der Chriſtine Stein— metz led. T. Getaufte. 26. Oct. Dem hſ. B. u. Heilgehülfen Jo⸗ 9 d Ruppel ein S., Heinrich Jakob, geb. 2. Oet 28. Dem he. B. u. Gaſtwirth Georg Ul⸗ rich ein S., Georg Philipp Heinrich Chriſtian, geb. 27. Sept. Beerdigte. Nachtrag. 12. April. Karl Stieler, ehl. S. des Haupt⸗ manns im vierten Großberzogl. Inf.⸗Reg. Jo⸗ hann Jakob Stieler, 1 11. April. Marktberichte. Friedberg 31. Oct. Waizen aufgefahren 340 Malt., verkauft 302, 14 fl. 3 kr.; Korn aufg. 5, verk. 5, 9 fl. 36 kr.; Gerſte aufg. 70, verk. 55, 8 fl. 14 kr.; Hafer aufg. 12, verk. 12, 4 fl. 3 kr.; Erbſen aufg. 10, verk. 10, 9 fl. 12 kr.; Kartoffeln aufg. 38, verk. 38, 2 fle 20 kx. Grünberg 1. Novber. Waizen 13 fl. 16 kr.; Korn 9 fl. 19 kr.; Gerſte 7 fl. 19 kr.; Hafer 4 fl. 2 kr; Erbſen 8 fl. 48 kr.; Wicken 6 fl. 40 kr.; Kartoffeln 2 fl. 44 kr. Mainz 31. Octbr. Waizen 15 fl. 40 kr.; Korn 12 fl. 15 kr.; Gerſte 11 fl, 35 kr.; Hafer 4 fl. 48 kr. Polizei- Tage 4 für die Städte Friedberg und Butzbach . vom 5. bis 11. November. S f 5 Fried. Butz⸗ 5 Brod⸗Preiſe. berg. J bach. 2 kr. pf. kr. pf. 1J[Roggenbrod, ½ Korn⸗ 0 und ½ Gerſtenmehl 3 3 2* 1 1 6 612 4„„„ 394— 13— 1 gemiſchtes Brod(Tafelbrod) ½ Korn- u./ Waizenmehll[ 4—[ 4— 2„„ 77 7 2 7 4 1* 1 15— 415 Lot ot — Milchbrod. 1 5 „ Vierwek 5(—— — Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 5. 15 Fleiſch-Preiſe. pf pf. 1 Ochſenfleiſche.. 14214 2 1 Kuhfleiſch, gemäſtetes 11211 2 1 Rindfleiſch, gemäſtetes. 10. 210 2 1 Schweinefleiſch.. 16— 16— 1 HBammelfleiſh 112112 Walhelſfef 84 2 82 1 Schaafflecgß 7- 1 Wurſt v. blos Schweinen 17— 17— IB 1 Schwartenmagen. 18— 18— 1 Geräucherter Speck.. 3231/2 DBorrfleiſ h; Schinken, 1 Schweineſchmalz, ausgel. 27 227 2 1„ unausgelaſſen 232 23 2 1. Nieren fe, 1 Hammels fett 161— 116— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Bender. Seippel. Drück und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Verantwortlicher Redacteur: Hermann Schimpff. Tri. Art. 44. 8 genommenen Jau ern nur ihre 9e, der Verfaſſungell ſic geſchehen dür den Secretären. Behörde, als mn miſſären in Ben! Heſchlüſſe der 5 Berathung mitgel treffen, worüber mabhängig von Art. 97 der Verf der Kammern we den Secretären herzog oder dem ſchaftliche Depute ſchriftliche Ueber miſſär vorgezoge. den Präſidenten Präsidenten beſtil Deputationen an ſtattfinden. Art. auf eine Petition bleibt es der let beabſichtigten Pe lichen Mittheilun dieſelbe der ande habe, mitgetheilt Verhandlͤngen 1 wachſene Zuhor Regierung erlaf haben ſich jeder oder Mipfallen ſident die Entfer anordnen. Im bis zur Erledig Ein Ausſchluß! gierung wegen! ſei es für dieſe dende Berathun, haltung einer, v. als in den unte mermitgliedern und die Kamme Berathung über ſulfernen Die Sitzung ausgeſch lungen durch den doch alsdann, w rung verlangt u beſchloſſen wird. Mitglieder der halbe Stunde o auf Begehren 3 ang für ihre