Friedberger Intelligenzblatt. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, e ben g. betten Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ae eg. Nu. 13. Dienſtag, den 3. Juni. 1856. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Das Polizeiſtrafgeſetz, insbeſondere die auf Klage des Verletzten zu verfolgenden Uebertretungen. Das nachſtehend abgedruckte Ausſchreiben Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 29 v. M. zu Nr. M. d. J. 6426 theilen wir Ihnen zur Nachachtung mit. Friedberg, am 28. Mai 1856. Mü lle x. Das Großherzogliche Miniſterium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter in den Provinzen Starken⸗ burg und Oberheſſen. Das Polizeiſtrafgeſetz macht in mehrern Fällen, namentlich Artikel 93. 171. 195. 204. 374. 377. 379. die Un⸗ terſuchung und Beſtrafung begangener Uebertretungen von der Klage des Beſchädigten abhängig. Um Zweifel zu beſeltigen, welche darüber entſtehen konnten, ob ſolche Klagen direct von den Beſchädigten bei den Großherzoglichen Stadt- und Landgerichten als Polizeigerichten erſter Inſtanz anzubringen oder durch Vermitte— tt lung der Polizeiverwaltungsbehörden an die Polizeigerichte einzuſenden ſeien, eröffnen wir Ihnen, daß die Beſchädigten Se in den bezeichneten Fällen ihre Klagen bei Ihnen ſchriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben und Sie ſolche Aaul. ſofort an die Polizeigerichte erſter Inſtanz abzugeben haben. Den Beſchädigten iſt aber auch unbenommen, ihre Kla⸗ f gen zunächſt bei den Localpolizeibehörden einzureichen, welche verpflichtet ſind, dieſelben alsbald, zur Weiterbefoͤrderung an die Polizeigerichte, Ihnen vorzulegen. * Was die Klagen wegen Ehrenkränkungen betrifft,(Artikel 240 7c. des Polizeiſtrafgeſetzes), ſo behalt es bei der —— Beſtimmung in§. 1. der Verordnung vom 25. October 1842, wonach ſolche Klagen ohne Dazwiſchenkunft der Ver⸗ 3 waltungsbehörden von den Beleidigten unmittelbar an die einſchlägigen Polizeigerichte zu bringen ſind, ſein Bewenden. 358 Darmſtadt, den 29. April 1856. Ns Zimmermann. A* Art. 93. Dienſtboten, welche ohne Erlaubniß der Dienſtherrſchaft entweder über Nacht aus dem Hauſe ſich entfernen, oder andere —— Perſonen bei ſich(in der Wohnung der Herrſchaft) beherbergen, ſollen auf Klage der Herrſchaft mit Geldbuße von einem bis fünf 1 Gulden oder Gefängniß bis zu drei Tagen beſtraft werden. Art. 171. Bei Vermeidung einer Strafe von dreißig Kreuzern bis fünf Gulden darf Niemand auf den Dachböden oder in Dachkammern der Kohlentöpfe zum Erwärmen ſich bedienen. Dieſe Strafe wird nur erkannt auf Anzeige des Hauseigenthümers oder der Hausbewohner. Art. 195. Ein Gaſtwirth, welcher bei ihm einkehrenden Fremden des Standes, für welche ſein Gaſthaus beſtimmt iſt, ohne zureichende Gründe die Aufnahme in letzteres verſagt, verfällt, auf Klage des abgewieſenen Fremden, in eine Strafe von einem bis fünf Gulden. 2 Art. 204. Ohne zureichende Gründe(Art. 205) darf kein Mahlmüller einen Mahlgaſt, welcher Getraide zum Vermahlen in die Mühle bringt, en damit abweiſen, das Mahlen verweigern oder Mahlgäſte anders, als in der Reihenfolge der Anmeldungen bedienen. Zuwiderhandlungen g werden auf Klage des abgewieſenen Mahlgaſtes mit einem bis zwanzig Gulden beſtraft. 7 pe Samachmt Art. 374. Aus Hunger oder Lüſternheit und innerhalb dieſer Grenzen, zum unmittelbaren Genuſſe, an Eß⸗ und Trinkwaaren verübte Ent⸗ — wendungen ſollen, inſofern nicht die Merkmale eines ausgezeichneten Diebſtahls dabei eintreten und inſofern ſie nicht als Feldpolizeivergehen ours. erſcheinen, auf Klage des Beſchädigten mit Geldbuße von dreißig Kreuzern bis zu dreißig Gulden oder Gefängniß bis zu vierzehn Tagen beſtraft werden. Art. 377. Wenn Jemand eine nicht ganz geringfügige Sache von der er vernünftiger Weiſe nicht annehmen konnte, daß der Eigenthümer 4 ſie aufgegeben habe, findet oder zufällig in deren Beſitz kommt und ihm weder der Eigenthümer bekannt, noch eine erlaſſene öffentliche Auf⸗ 8.39 forderung an den Finder oder Befitzer bereits zu ſeiner Kenntniß gekommen iſt(Artikel 381 des Strafgeſetzbuchs), ſo iſt er gleichwohl ver⸗ 3.49 pflichtet, davon der Polizeiverwaltungsbehörde binnen acht Tagen, nachdem er die Sache gefunden, die Anzeige zu machen, widrigenfalls ihn 47-48 auf Klage des Betheiligteg eine Geldbuße von einem bis fünfzig Gulden trifft. Art. 379. Wer aus Bosheit oder Muthwillen öffentliche Denkmäler, öffentliche Spaziergänge und Anlagen, Grabmäler, Friedhöfe, Straßen, 27-2 5 Stadtthore, Wegweiſer, Schlagbäume, Laternenpfähle oder Gebäude und deren Einfriedigungen verunreinigt, wird mit Geldbuße von einem 34 bis dreißig Gulden oder Gefängniß bis zu vierzehn Tagen beſtraft. —Æ7. Verunreinigungen von ſolchen Gegenſtänden, wenn ſich dieſe im Privateigenthume befinden, werden nur auf Klage des Eigenthümers beſtraft. 37**) Art. 240. Ehrenkränkungen(Art. 308 des Strafgeſetzbuchs), welche nicht durch Thätlichkeiten begangen werden und durch keinen der in den 5 Art. 309, 310 und 311 des Strafgeſetzbuchs genannten Umſtände erſchwert ſind, werden auf Klage des Beleidigten oder im Falle der Min⸗ „ derjährigkeit oder Entmündigung deſſelben auf Klage deſſen geſetzlichen Vertreters mit Geldbuße von einem bis fünfzig Gulden oder Gefäng⸗ Tazeigen. niß bis zu vierzehn Tagen beſtraft. 7 1 den 1 Juni. ae Sowabe Ernennungen. Etabtkirche: Zum Bürgermeiſter und Beigeordneten für die Gemeinde Münzenberg ſind ernaunt worden:* 0 ben 1) der ſeitherige Beigeordnete Caspar Jager zu Münzenberg zum Bürgermeiſter und 2) Conrad Schaͤfer daſ. g zum Beigeordneten, Surgkirche! was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großherzogliches Kreis amt Friedberg Se Friedberg, am 27. Mai 1856. Müller. 204 8 Bekanntmachung, 0 Niederlage von ächtem ruſſiſchen Leinſamen betreffend. Nach vorliegendem Beſchluſſe des Ausſchuſſes des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen ſoll in Gießen eine Niederlage von ächtem ruſſiſchen Leinſamen errichtet werden, und hat hierfür das Großherzogliche Mini⸗ ſterium des Innern zu höchſt dankenswerther Anerkennung einen unverzinslichen Vorſchuß von 4000 fl. aus dem Fond gemeinnütziger Zwecke für das Jahr 1857 dem landwirthſchaftlichen Vereine von Oberheſſen bewilligt. Es iſt nun vorerſt zu wiſſen nöthig, welche Quantität Leinſamen zu beziehen ſein dürfte? Die oberheſſiſchen Land⸗ wirthe werden daher hiermit aufgefordert, ihren Bedarf an ruſſiſchem Leinſamen für das Jahr 1857 den betreffenden Großherzoglichen Bürgermeiſtereien oder dem Bureau des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen anzugeben. Die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien werden erſucht, dieſe Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffent⸗ lichen, die bei ihnen eingehenden Beſtellungen zu verzeichnen und bis zum 15. Auguſt d. J. dem Bureau des landw. Vereins von Oberheſſen in Laubach einzuſenden. Laubach, den 26. Mai 1856. Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen Otto, Graf zu Solms-Laubach. Nechenſchaftsbericht des Ausſchuſſes des Vereins gegen die Bettelei über die Verwaltung im Jahre 1855. Da wir erſt kürzlich den Bericht über die Verwal⸗ tung vom Jahre 1854 erſtattet haben, ſo können wir uns nur auf das in dieſem wegen der Verwaltung im Allge— meinen Vorgetragene beziehen, dem wir nur das beizufü— gen haben, daß ſich in dieſem Winter gar keine bettelnden Kinder zur Verpflegung eingefunden haben, weßhalb wir zur Annahme berechtigt ſind, daß die Bettelei derſelben hier faſt ganz erloſchen iſt, und nur noch in ſolchen Häu⸗ ſern etwa vorkommt, in welchen die Kinder doch Unter— ſtützung ihrer verderblichen Lebensweiſe finden. Die gewöhnliche Einnahme des Vereins im Jahre 1855 betrug incl. des Zuſchuſſes aus dem Armenfonds der Stadt. l 5 2 5 901 fl. 52 kr. hiervon wurde verausgabt an Verwaltungskoſten ſtändige Unterſtützung an 158 fl. 47 kr. Arme der Umgegend 142 30„ an durchreiſende Handwerks— burſche 8 453„ 42„ einmalige Unterſtützungen an Arme der Umgegend 5„—„ für Verpflegung armer Kinder 40„ 35„ 770 fl. 54 kr. Bleibt Ueberſchuß 131 fl. 18 kr. Dieſer wurde nun nach Beſchluß des Vereins noch in der Art für die hieſigen Armen verwendet, daß Kar— toffeln und Erbſen angekauft und in kleinen Quantitäten an jene um geringeren Preis abgegeben wurden. Es wurden nämlich angekauft 117 Mltr. 101 Pfd. Kartoffeln für 5 5 8 578 fl. 36 kr. und 7 Mltr. 201 Pfd. Erbſen für 100„ 24„ Ferner wurden verausgabt fur Träger— und Meſſerlohn beim An- und Verkauf 8, 20 Summa 687 fl. 28 kr. Erlößt wurde dafür: 1) Für die Kartoffeln )„„ Eubſen 394 fl. 16 kr. 67„ 12„ 461„ 28„ es wurde deßhalb weniger erlößt 20 ft SS Das hiernach Fehlende wurde aus den Erſparniſſen von früheren Jahren gedeckt. Hierbei glauben wir nun noch einen Umſtand er⸗ wähnen zu müſſen, welcher dem Vernehmen nach vielfache Mißſtimmung der Vereinsmitglieder erregt haben ſoll, ohne daß, was doch wohl am Beſten zur Abhülfe beige— tragen hätte, deßhalb Anträge in der Generalverſammlung oder ſonſt an uns gelangt wären. Es ſoll dieſer die Größe der Verwaltungskoſten betreffen. Dieſe ergeben nach der letzten Rechnung folgende Poſten: 1) Gehalt für den Erheber der Beiträge 25 fl.— kr. „,„„ Rathsdiener Wagner für Unterſuchung der Paͤſſe u. ſ. w. durchreiſender Handwerksburſche 72„—„, 3) an Chriſtian Hofmann für Abgabe der Geſchenke für die Handwerksburſche 20„—„ 4) Gehalt des Rechners.* 12 N 5) Beſondere Vergütung fuͤr die Polizei⸗ diener 2. 0 8 10% 7 6) Vergütung für den Diener zur Ein⸗ ladung der Ausſchußmitglieder 5„—„ 7) Buchbinderkoſten e 5.—„30„ 8) Druckkoſten für Inſerate u. Anſprachen 5„ 35„ 9) desgl. für Formulare 5„0 10) Für Farbe zum Stempeln. 1 3 75 8 Alle dieſe Ausgaben, wovon die sub 8 bis 10 nur vorübergehende einmalige ſind, die gerade deßhalb nicht zu vermeiden ſind, weil die Mitglieder des Vereins ſich zu mündlichen Auseinanderſetzungen bei der Generalver— ſammlung nicht einfinden, werden für die Dienſte, welche dafür geleiſtet werden müſſen, nicht zu hoch erſcheinen, denn z. B. die Einſammlung, die monatlich ja wöchentlich bei 311 Mitgliedern erfolgen muß, iſt auch ſehr zeitrau— bend und eben ſo auch die Unterſuchung der Papiere der Handwerksburſche, wovon in jedem Monat 300 ja in einem ſogar 600 im vorigen Jahre unterſtützt wurden, und deren Zahl ſich im vorigen Jahre auf 4737 belief, in früheren Jahren noch mehr, wozu aber natürlich auch diejenigen kommen, welche nach den Statuten abzuweiſen ſind, und gewöhnlich den größten Aufenthalt verurſachen. — Recht gerne werden wir aber Vorſchläge zur Vermei— dung der fraglichen Ausgaben entgegen nehmen. Die vom Ausſchuß geprüfte und richtig befundene Rechnung liegt im Rathhauſe zur Einſicht der Vereins— mitglieder vom 3. bis 17. d. Monats offen. Friedberg den 9. Mai 1856. C. D. Groß. G. Schmidt. J. Pfeffer. J. Falk. Weyland, Lieutenant. Mayer Hirſch. W. Bechſtein. Walz. J. W. Reuß. G. Trapp II. 3. Steinhäuſer. Guſtav⸗Adolf⸗Stiftung. Mit Genehmigung der kirchlichen Oberbehörde wird die Jah⸗ resverſammlung des Wetterauer Zweigvereins der Guſtav⸗ Adolf⸗Stiftung Sonntag den 8. Juni in der Kirche zu Florſtadt gehalten und nimmt Nachmittags um 2 Uhr ibren Anfang. Alle Mit⸗ glieder und Freunde des Vereins werden zu dieſer Feier brüderlich ein⸗ geladen. Friedberg, den 30. Mai 1856. Für den Vorſtand des Zweigvereins: Dr. Matthias, Sekretär. ichtigt bleiben berüchſchig„ ben Beſſaugung der b uh beanſtandet Mutationeverzeichnt Butzbach, den Großher zo 122 Bekan 918] Für die verfloſſenen Jahr der Flurvermeſſung worden, welcher Geſchäft noch anf, Oriovorſand der ſchloſſen hat, die Par Zeit mit vorzunehm nen beauftragt wor noch nicht ausgefte vorher zu fragen, Protokoll errichtet einwohner unterzei ſchwornen haden d seither gearbeitet, d der in Oſtheim ha und den Feldgeſchw. ren nicht bezahlt, nichtig angenommen diejenigen, welche kung Fauerbach I. etwaigen Einwendur Gemeinderaths bin, g 14 bei der unterzeichne dem ſpätere Ein werden. Die Gr in Bußbach, Hoch ſaberh, Maibach Maderweiſel, Ober ersucht, dieſes in ih en zu laſſen. Fauerdach! Oroßpapſch 2 I. 200 ölen bis de Kirchenkaſſe Viäſtadt, de 10 doe 4 keit. zen ade aug Oſſenhei 1, L 8 dis 10 nur Genetalver⸗ Dienſt, welche och erſcheinen, 2 wöchentlich dr zeitrau⸗ t Papiere der 300 ja in rſtützt wurden, 737 belief, e Bekanntmachun Oeffentliche Aufforderung. 1856] Namens der Nicolaus Schimpf J. Wwe. von Niederweiſel iſt ſchon im Jahr 1847 einiges Gelände zum Bau der Main-Weſer⸗ Bahn abgetreten, ſpäter aber durch Jakob Reu⸗ ter von da in Auftrag dieſer Wittwe und ihrer Tochter, alles übrige, auf den Namen der Nicolaus Schimpf 1. Wwe., noch eingetragene und in Niederweiſeler Gemarkung gelegene Gelände verſteigert worden. Indeſſen fehlt die Nachweiſung, daß die Ausſteller der don Jakob Reuter vorgelegten Vollmacht die einzigen Berechtigten find, und da dieſe ſelbſt abweſend, ſo ergeht auf deßfallſigen Antrag dieſe öffentliche Aufforderung: Anſprüche an die gedachten Liegenſchaften, deren Verzeichniß in der Landgerichts-Regiſtratur zur Einſicht offen liegt, binnen einer Friſt von 2 Monaten ſo gewiß dahier anzumelden, als ſie ſonſt un⸗ berückſichtigt bleiben und nach den Anträgen Jakob Reuter's verfügt werden wird. Zugleich ſind etwaige Eigenthums- oder ſonſtige An⸗ ſprüche an dieſe nach vorgelegter Beſcheinigung theils von Nicolaus Schimpf J., theils von ſei⸗ ner Ehefrau Eliſabetha geb. Reuter ererbten Liegenſchaften binnen gleicher Friſt dahier gel⸗ tend zu machen, indem nach deren Ablauf die Beſtätigung der betreffenden Kaufbriefe nicht weiter beanſtandet und auch der Eintrag im Mutationsverzeichniß verfügt werden wird. Butzbach, den 5. Februar 1856. Großherzogliches Landgericht Butzbach Ebel. Bekanntmachung. 19181 Für die Gemeinde Fauerbach J. iſt im verfloſſenen Jahr ein Geometer zur Vornahme der Flurvermeſſung von höherer Behörde beſtellt worden, welcher im Laufe dieſes Jahres das Geſchäft noch anfangen wird. Da nun der Ortsvorſtand der Gemeinde Fauerbach J. be⸗ ſchloſſen hat, die Parzellenvermeſſung zu gleicher Zeit mit vorzunehmen, ſo ſind die Feldgeſchwor⸗ nen beauftragt worden, alle Parzellen, welche noch nicht ausgeſteint find, ohne die Beſitzer vorher zu fragen, auszuſteinen, worüber ein Protokoll errichtet worden iſt, welches alle Orts⸗ einwohner unterzeichnet haben. Die Feldge⸗ ſchwornen haben vorſtehendem Beſchluß gemäß ſeither gearbeitet, der Gutsbeſitzer Peter Schnei⸗ der in Oſtheim hat fich dieſem aber widerſetzt und den Feldgeſchworenen ihre Steinſatz⸗Gebüh⸗ ren nicht bezahlt, obwohl er ihre Arbeit für richtig angenommen. Es werden deshalb alle diejenigen, welche Güterſtücke in der Gemar⸗ kung Fauerbach J. beſitzen, aufgefordert, ihre etwaigen Einwendungen gegen den Beſchluß des Gemeinderaths binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Stelle vorzubringen, in⸗ dem ſpätere Einwendungen nicht berückſichtigt werden. Die Großberzogl. Bürgermeiſtereien in Butzbach, Hochweiſel, Langenhain und Zie⸗ genberg, Maibach, Münſter, Niedermörlen, Niederweiſel, Obermörlen und Oſtheim werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt ma⸗ chen zu laſſen. Fauerbach J., den 27. Mai 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Frauerbach J. Philipps. 2 n fl. [919] können bis zum 24. Juni l. J. aus hie⸗ ſiger Kirchenkaſſe ausgeliehen werden. Wickſtadt, den 28. Mai 1856. Veith, Kirchenrechner. 80 0 Gulden 1920] liegen in der hieſigen Kirchenkaſſe im Ganzen oder auch getrennt zum Ausleihen be⸗ reit. Oſſenheim, den 31. Mai 1856. Keller, Kirchenrechner. 205 gen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Gras verſteiger ungen. 1921] Das 18561 Heugras von den herrſchaftlichen Wieſen des Rentamts Nidda kommt unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen zur öffentlichen Verſteigerung:. Scheuern auf ein Jahr verpachtet. Bingenheim, den 29. Mai 1856. 2 85 82 85 g a Ir t Gemarkung. S Verſteigerungstermin. Er — 7 N Morg 1856. Zuſammenkunft. 1 gate 24 Donnerſag 12. Juni, Vorm. 10 Uhr eÄ'ei Gaßtwirth Vögler. „Salzhauſen 15; Vorm. 10 Uhr ſam Gradirbau Nr. 5. een 5 ee eee Bach i Ur let Gawie Adam Ut. Leidhecken; orm. 10 Uhr ſäbei Gaſtwirth Diehlmann. 3 Blofeld 30 Mang 16. Jun: Nachm. 3 Uhr Brühlwieſe. 41Nidda 5 Dienſtag 17. Juni, e 9 Uhr Wieſen unter der Stadt. Ech; 0 N orm. 8 Uhr(Echzeller Teich. 5 Echzell 5. Donnerſtag 17111.(Nachm. 2 Uhr bei Gaſtw. Kaspar Mogk. 6 Ben d 70 Samſtag 21. Juni, Vorm. 10 Uhr bei Gaſtw. Weig. Mann. Bingenheim 1 ee(Vorm. 9 Uhr,[Brühlwieſe. 7(Heuchelheim 9 Montes 23. Want, Vorm. 10% ÜUhrſim Ried. 8 JDauernheim 8 Dienſtiag 24. Juni, Vorm. 10 Uhr auf Gr. Bürgermeiſterei. Ne 1 3 Vorm. 11 Uhr ſebei Gaſtwirth Bach. Echzeller Wa 3220 n A Donnerſtag 26. Juni, ö wegn, 3 uhrſbei Gaſtwirth Hinkel. Biſſes 4 Zu Berſtadt und Nidda werden nach beendigten Grasverſteigerungen die herrſchaftlichen Großherzogliches Rentamt Nidda Kolb. Bernhard“. Gambach den 24. Mai 1856. ſchöpft hatten. Abänderungen, Erklärung. * 1922] In dem Vorwort zu dem von Herrn Dr. J. Fölfing bearbeiteten Schulleſebuch„Der Vaterlandsfreund“ befindet ſich zu meinem Erſtaunen die Angabe:„Die Wetter von Lehrer 0 Ich erkläre, daß ich dieſes Schriftſtück nicht verfaßt, ſondern unter ausdrück⸗ licher und ganz beſtimmter Quellenangabe— Intelligenzblatt— nur mitgetheilt habe. K. Bernhard, Schullehrer. Zuſatz der Redaktion. Zu Obigem glauben wir dem Publikum folgende Erklärung ſchuldig zu ſein. Wir hatten ſchon vor einiger Zeit misfällig wahrnehmen müſſen, daß mehrere in unſern früheren Blättern befindliche Original⸗Aufſätze, den beſtehenden Geſetzen zuwider in andere Werke übergingen, ohne daß die Quelle angegeben war, woraus die Herrn Verfaſſer ge⸗ Als nun kürzlich gar in dem von den Herren Dr. Fölſing und Heck be⸗ arbeiteten Schulleſebuche„Der Vaterlandsfreund“ ein zuerſt in Nr. 10 unſers Blattes vom Jahr 1841 mitgetheilter Aufſatz„Die Wetter“ mit ganz wenigen, zum Theil fehlerhaften z. B. Thomashügel für Thomasbügel, erſchien und in Vorrede und Inhaltsverzeichniß als Verfaſſer deſſelben der Herr Lehrer Bernhard zu Gambach ange⸗ geben war, ſo ſchien es uns pflichtgemäß, dem gebildeten Publikum gegenüber nicht länger zu ſchweigen, und wir waren eben im Begriffe, uns öffentlich über dieſe Doppelſünde auszu⸗ ſprechen, als uns obige Erklärung zukam. Wir müſſen nun dem geneigten Leſer ſelbſt über⸗ laſſen, ſich zu erklären, wie ein ſolcher Irrthum entſtehen konnte, und begnügen uns mit der Angabe, daß der wahre Verfaſſer des fraglichen Aufſatzes der damalige Redak⸗ teur unſeres Blattes Herr Profeſſor Dieffenbach hieſelbſt iſt. Die Redaktion. Veröffentlichung. Juliane Reeb von Wohnbach, welche ſich in Wölfersheim aufhält und nach Vernehmen milde Gaben in der Umgegend unter dem Vorwande in Anſpruch nimmt, als würde ſie von dem Orts⸗ vorſtande ihres Heimathsortes rückſichtslos be⸗ handelt, auch ſolchen mit den frecheſten Erdich⸗ tungen zu bekräftigen ſucht,— iſt auf Koſten hieſiger Gemeinde in Unterhaltung vergeben worden, und hat ein ſolches mit gleichem Fre⸗ vel verworfen. Es wird daher Jedermann er— ſucht, derſelben keine Unterſtützung zu ertheilen und ihre Angaben als freche Unwahrheiten zu betrachten. Wohnbach, am 30, Mai 1856. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wohnbach 923] Philippi. Ein braver Bur ſſch e [924] findet als Hausknecht ein Unterkommen in der Engelapotheke von Philipp Werner in Friedberg. Aufforderung. [925] Ich fordere hiermit Jedermann, welcher Forderungen an mich machen zu können glaubt, auf, ſolche binnen 14 Tagen bei Franz Joſ. Anſelm dahier geltend zu machen. Spätere An⸗ meldungen werden nicht berückſichtigt. Rockenberg, den 1. Juni 1856. Franz Jof Dietz 1. Eine ſchwarze Schäferhündin [926] mit weißer Bruſt fehlt mir ſeit Donner— ſtag. Wer mir dieſelbe zurückgeben kann, er⸗ hält eine angemeſſene Belohnung. Georg Fiſcher, Schäfer zu Himbach. 200 Gul den 19131 Vormundſchaftsgeld liegen gegen gericht⸗ liche Verſicherung zum Ausleihen bereit. Oſſenheim, den 28. Mai 1856. G. Maul. 206 Soolbad Nuuheim. Jeden Tag C0 N. A der Kurcapelle im Kurgarten, Nuchimiilags 3 Luͤir-. Vanderbilt- Line. Dampſſchifffahrt zwiſchen Bremen und New-Bork(ia Southampton). 1927 Am 7. Juni und 2. Aug. Abgang des Dampfers„North Star“, Capt. Hunter, 2500 Tons. 320 fl. im obern Salon der erſten Cajüte. 250 fl. im untern„„ 77 180 fl. in der zweiten Cajuͤte. Kinder unter zehn Jahren die Hälfte. Die Dampfer ſind auf's Beſte eingerichtet. Haupt⸗ Agentur Friedberg Ehr. Hecht. INI 1928] Ledige, rüſtige Feldarbeiter und Schäfer von 20 bis 36 Jahren werden zur Ueberfahrt nach Auſtralien angenommen und ihnen der größere Theil der Reiſekoſten vorgeſchoſſen. Die Abfahrt erfolgt Anfangs Juli. Anmeldungen ſind daher bald zu machen bei H. Hahn in Friedberg. 17481 Die Renten⸗ und Lebensverſicherungs⸗Anſtalt zu Darmſtadt 19291 hat die Einrichtung getroffen, daß kleine Sterbfallkapitalien von 100 bis 300 fl. unter erleichterten Bedingungen bei ihr verſichert werden kön⸗ nen, wodurch auch den minder Bemittelten Gelegenheit geboten iſt, ihren An— gehörigen für den Todesfall ſofort beziehbare Sterbegelder zu hinterlaſſen. Nähere Auskunft ertheilen die Herren Bevollmächtigten der Anſtalt.“) Darmſtadt, im Mai 1856. Die Direetion. ) In Friedberg Herr Kaufmann Heinrich Hahn. „ Butzbach Herr Bürgermeiſter Seippel. Tapeten⸗Niederlage bei Jacob Weickhard in Butzbach [791] aus der berühmten Hof-Tapetenfabrik von Herrn Arnoldi& Sohn. Die Muſterkarte, welche eine reiche Auswahl von den ſtaunenswertheſten billigſten bis zu den koſtbarſten Tapeten enthält, gebe ich auf Verlangen gerne zur Einſicht. Bei Zuſicherung reeller Bedienung ſehe ich geneigten Aufträgen entgegen. Anzeige. 1930] Nachdem ein hieſiger Bürger aus purer chriſtlicher ebe ſeine Mitbürger in einer em—⸗ pörenden Weiſe bewucherte, bin ich zu dem Entſchluſſe gekommen, Gelder gegen 5 PCt. Zinſen an ordentliche Bürger zu verleihen. Gegen dieſes mir zur Genüge bekannte Wucher⸗ Subject habe ich die geeigneten Beweiſe in Händen und werde bei Gericht die Anzeige ſei⸗ ner Wucherhändel machen, damit daſſelbe auf einige Jahre unſchädlich wird. E. Ehrmann. Kaufſchillinge, 931] Hypotheken und andere ſolide Ausſtände kaufe ich für eigene Rechnung, wodurch Inte⸗ reſſenten die Makelgebühren ſparen. Baruch Hecht, in der Nähe des Gr. Landgerichts. Bitte. 1932] Am verfloſſenen Samſtag ſind zwei Kiesdurchwürfe, mit Drath geflochten, von hie— ſiger Uſa durch Ueberſchwemmung des Waſſers entkommen. Sollte es der Fall ſein, ſie wären Belohnung. Obermörlen, den 1. Juni 1856. e Marktberichte. Grünberg 31. Mai. Waizen 16 fl. 52 kr.; Korn 12 fl.; Gerſte 8 fl. 48 kr.; Hafer 4 fl. 50 kr.; Erbſen 10 fl.; Kartoffeln 3 fl 45 ke. Mainz 30. Mai. Waizen 17 fl. 45 kr.; Korn 12 fl. 28 kr.; Gerſte 8 fl. 45 kr. Polizei⸗ Taxe fuͤr die Städte Friedberg und Butzbach vom 4. bis 10. Juni. 8 ü Fried. Butz. 5 Brod⸗Preiſe. berg.] bach. 85 kr. pf. kr. pf. 1 Roggenbrod, ½ Korn⸗ f und ½ Gerſtenmehl 3149.2 43 2 2 10 17 1 7 51 77 4* 17 17 14— 114— 1 gemiſchtes Brod(Tafelbrod) ½ Korn⸗ u. ½ Waizenmehlſ 4—[ 4— 2 1 7 17 Sn 4 1 1 1 16— 16— Lot Lot — Milchbrod 5 14 5 1 45 — Waſſerweck 15(—— — Gemiſchte(Tafel-) Brod 15 115 Fleiſch-Preiſe. pf. pf Ochſenfleiſß[A 214 2 1 Kühfleiſch, gemäſtetes 1162112 1 Rindfleiſch, gemäſtetes. 10 2 10 2 1 Schweinefleiſchh.. 16— 16— 1 Hammelfleiſc h 11211 2 albfesſe 6 21 61 2 1 Schaaffleiſch h.. 7—[—— 1 Wurſt v. blos Schweinen 17— 17— 1 Brad 12 1 Schwartenmagen. 18— 18— 1 Geräucherter Speck.. 312312 1 Oerpfleiſchh).. 21 221 2 1 Schinkeeeeeeeeen 32 1 Schweineſchmalz, ausgel. 27 2272 1„ unausgelaſſen 23 2232 1 Nierenfett. i 28 2 232 11 Hammels fett.. 16— 116— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Bender. Seippel. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. vom Waſſer an's Ufer ausgeſtoßen worden, ſo bitte ich den Finder um Nachricht gegen gute Donne auf dem Na der betheilig Zunach Fries Nr. Ministeriums des Polizeiſt und Verfügu von Stift. Schenlung ein von 200 fl. zr mächtniß der von 100 fl. a des G. Hind zur Abhaltun⸗ Atmen;— e Schenkungen Errichtung eit mannshauſen Kirche zu Fin amts; Schen 200 fl. zur U. dersheim, ſeit widdersheim, ſchaften, 300 Fteimersheim von 4 Annit ines 5 Gießen von Lampertheim ums für Verf ſtreitung der! fung von Kir Jugenheim, K zu Gunſten d Auguelluche;