Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ Einrückungsge⸗ chentlich zweimal, Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, bühren fur die ge⸗ Dienſtag u. Frei⸗ ſpaltene Petitzeile tag. Preis jährl. oder deren Raum hehe en Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. fl. 1 30 bre ſammen 7 kr. N.,. Dienſtag, den 1. Januar. 18568. Einladung zum Abonnement. Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das„Friedberger Intelligenzblatt“. Daſſelbe erſcheint wie ſeither wöchentlich zweimal und zwar Dienſtag und Freitag. Das Abonnement, welches ſtets bei der Be— ſtellung zu entrichten iſt, beträgt für das ganze Jahr bei der Expedition fl. 1. 12 kr., bei den Poſtämtern in dem Fürſtl. Thurn und Taxis'ſchen Verwaltungsbezirke fl. 1. 30 kr. Den verehrl. Abonnenten, welche das Blatt direct von uns beziehen, werden wir daſſelbe, wenn nicht eine ausdrückliche Abbeſtellung erfolgt, auch für das neue Jahr zuſenden; für die durch die Poſt bezogenen Exemplare bitten wir jedoch das Abonnement zeitig erneuern zu wollen. Unſer Blatt enthält die amtlichen Erlaſſe der Staats- und Localbehörden, den Inhalt der Regierungsblätter in kurzer Zuſammenſtellung, monatlich die Kirchenbuchs-Auszüge der Städte Friedberg und Butzbach, widmet einen anſehn— lichen Theil ſeines Raumes unterhaltenden Erzählungen, belehrenden und gemeinnützigen Aufſätzen und kleinen Mit— theilungen und bringt wöchentlich die Polizeitaxe für den Kreis Friedberg und eine Zuſammenſtellung der Fruchtpreiſe von den benachbarten Märkten. Mit Dank werden ſtets alle für die Rubrik Lokales geeignete Mittheilungen angenommen; für größere Artikel von allgemeinem Intereſſe entrichten wir gerne ein entſprechendes Honorar. Als Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg wird das„Friedberger Intelligenzblatt“ von ſämmtlichen Staats- und Gemeinde-Behörden des Kreiſes gehalten und iſt vorzugsweiſe zur Aufnahme aller zur Publication geeigneten Veröffentlichungen derſelben beſtimmt. Es gelangen durch daſſelbe Anzeigen der verſchiedenſten Art zu weiter und zweckmäßigſter Verbreitung und werden ſowohl Veroffentlichungen von Behörden, wie Verſteigerungs— und Verpachtungs⸗ Anzeigen, Bekanntmachungen von Arbeitsvergebungen und Lieferungen, Vorladungen c. ꝛc., als auch Geſchäfts⸗ Empfehlungen, Offerten, Geſuche und ſonſtige Anzeigen von Privaten von dem erwünſchten günſtigen Erfolge begleitet ſein, da das Blatt, von jedem Geſchäftsmanne geleſen, bei den wohlhabenden Bewohnern der Wetterau faſt in jeder Behauſung einheimiſch iſt und ſich ferner eines weiteren bedeutenden Leſerkreiſes in den übrigen Bezirken der Provinz Oberheſſen und den benachbarten Kurfuͤrſtlich Heſſiſchen und Herzoglich Naſſauiſchen Landestheilen erfreut. Wir können unſer Blatt zu Veroffentlichungen um ſo mehr empfehlen, da die Einrückungsgebühren bei der großen Verbreitung des Blattes äußerſt billig ſind; für die geſpaltene Petitzeile oder deren Raum werden nur 2 kr., für die beiden erſten zuſammen jedoch 7 kr. berechnet. Friedberg. Die Expedition des Friedberger Intelligenzblattes. (C. Gindernagel's Buchhandlung.) Aus der Allgemeinen Gewerbe-Zeitung. + 2 4— 2 5 77. 2 8* Ueber Veröffentlichung durch Inſerate, ihre Vorzüge und ihre Wirkſamkeit. Bei der Ueberfluthung des Publikums mit Neuigkeiten iſt für Noch viel nutzbarer werden ſich Anzeigen für ſolche Anſtalten er— jeden Einzelnen die Veröffentlichung ſeiner Leiſtungen eine unabweisbare]weiſen, deren Wirkſamkeit und Geſchäftsbetrieb in Deutſchland, mit an⸗ Nothwendigkeit geworden. Sie kann bewirkt werden durch Anzeigen in[dern Ländern verglichen, noch neu und der großen Mehrzahl noch wenit den öffentlichen Blättern, Inſerate, durch beſondere Bekanntmachungen, geläufig iſt, wir meinen die Verſicherungsgeſellſchaften, Lebens-, Proſpecte, Maueranſchläge und Placate. Renten⸗, Feuer⸗ und Kapitalverſicherungen aller Art mit Vor allen Mitteln der Veröffentlichung verdient die Anzeige, In- ihrem Kapital, den Prämien, den Vortheilen und Ergebniſſen. ſerat, den Vorzug, weil es das mindeſt koſtſpielige iſt und ſeinen Zweck Und was von den Kaufleuten und Verſicherungsgeſellſchaften, gilt am ſicherſten erreicht. von allen anderen Geſchäftsleuten und namentlich von Rhedern, den Allerdings ſteht der Nutzen der Anzeigen im genaueſten Verhältniß Deampfſchifffahrts⸗ und Eiſenbahngeſellſchaften, von Aus⸗ zu dem Werthe der angezeigten Gegenſtände; denn ſind dieſe ſchlecht, ſo] wanderungsbüreauxz Badeanſtalten und Heilquellen; Bil- verführen ſie den Käufer nur einmal, ſind ſie gut, ſo iſt der Erfolg un.] dungs⸗ und Erziebungsanſtaltenz Gewerbs- und Handels- berechenbar. In dieſem Falle ſchafft die Anzeige eine Kundſchaft und[ſchulen;z Heilanſtalten und Heilmitteln; Hötels und Gaſt⸗ regt noch überdieß die mündliche Empfehlung an von Freund zu Freund, höfen, kurz von allen Geſchäften. von Bekauntſchaft zu Bekanntſchaft. In keinem Lande der Welt iſt der Handel und Verkehr ſo blühend, Der Zweck der Anzeige kann nur der ſein, den Verbraucher auf⸗als in England und nächſt ihm in Frankreich, und man nehme die Times merkſam zu machen; deuſelben zu feſſeln, iſt die Aufgabe der Waare oder den Conſtitutionel oder jedes andere Bekanntmachungsmittel in die ſelbſt. Der weſentliche Juhalt der Anzeige iſt deßhalb die Firma des[Hand, und man wird finden, daß man dort den Nutzen der Inſerate Verkäufers, die dem Auge des Publikums nicht oft genug vorgeführt[mehr zu ſchätzen weiß als bei uns. werden kann. So wenig der Verkäufer ſein Verkaufſchild nur einen Tag In Deutſchland haben bis jetzt nur die Buchhändler von der lang aushängt, und dann einzieht, ſo wenig ſollte derſelbe unterlaſſen,[Anzeige im weitern Umfange Gebrauch gemacht und Jedermann iſt be— ſeine Firma ſo oft als möglich anzuzeigen, denn die Anzeige ſucht den kannt, wie viele Unternehmungen lediglich dieſer Einrichtung einen großen Käufer in ſeiner Behauſung auf, die Firma muß der Käufer ſelbſt auf[und dauernden Erfolg verdanken. Die Anzeige iſt mit einem Worte eine der Straße ſuchen. Verpflanzung der Firma aus der engen Straße der kleinen Stadt au Der Preis der Anzeige richtet ſich nach der Verbreitung der Zei-] den Markt der Welt und vor das Auge der geſchäfttreibenden Menge tung, welche ſie aufnimmt, und die mäßigen Preiſe der wenig verbreiteten[und darnach mag Jeder bemeſſen, ob und welchen Erfolg für den ge Zeitſchriften beruhen auf Täuſchung, denn nur ein weit verbreitetes Be- ſammten Geſchäftsverkehr des Einzelnen elne ſolche veränderte Weiſe der kanntmachungsmittel vermag Sparſamkeit mit Wirkſamkeit zu verbinden.] Ankündigung haben könne und haben müſſe, 2 Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Anſtellung von Bezirksbauaufſehern im Kreiſe Friedberg. 5 Da nach Maasgabe des Beſchluſſes des Bezirksraths vom 26. Nov. d.. Bezirksbauaufſeher angeſtellt werden ſollen und deren Thätigkeit vorausſichtlich mit dem Jahre 1857 beginnen wird; ſo können die bevorſtehenden Verträge nur noch für das Jahr 1856 in Wirkſamkeit bleiben. Sie werden darum dieſe Verträge ſofort fur die folgende Zeit kündigen. Friedberg am 28. Dezember 1855. Müller. An dieſelben. a Betreffend: Die Brandverſicherungs⸗Reviſion. 5 5 Unter Bezugnahme auf die Vorſchriften der Art. 10 u. 11. des Geſetzes vom 6. Juni 1853 Regierungsblatt Nr. 29*) und der§9. 10 u. 11 der näheren Anleitung zur Vornahme der Abſchätzung der in die Brandverſicherungs-Anſtalt aufzunehmenden Gebäude durch die Sachverſtändigen, nach welcher die Großherzoglichen Bürgermeiſter verpflichtet ſind, mit Zuziehung der Gemeinderäthe jedes Jahr wenigſtens einmal, am ſchicklichſten nach Ablauf der zum Bauen tauglichen Zeit, im Oktober oder November, zu notiren: f welche Gebäude neu errichtet oder abgebrochen, welche in ihren Hauptabmeſſungen weſentlich erweitert oder verringert worden ſind(Art. 10 des Geſetzes) ob außerdem bei einer Werthverminderung aus anderen Urſachen von dem Belang, daß eine Ermäßigung des Verſicherungs-Anſchlags durch ſummariſche Reviſion(Art. 3 des Geſetzes§. 14, 16 des Reglements vom 6. Juni 1853) zu erwarten iſt, das Intereſſe der Brandkaſſe gefährdet erſcheint, fordere ich Sie auf, innerhalb vier Wochen, unter Zuziehung der Gemeinderäthe die vorgeſchriebene Reviſion vorzunehmen, inſoweit dies noch nicht geſchehen iſt, die erforderlichen Notizen aufzunehmen, überhaupt nach F. 11 der Anleitung zu verfah⸗ ren und ſodann Bericht anher zu erſtatten. Ich verweiſe Sie hierbei zugleich auf den Inhalt des§. 1240 von Küchler's Handbuch Friedberg am 28. Dezember 1855. Müller. *) Art. 10. Die Eigenthümer der Gebäude ſind verbunden, bis zum 1. Dezember des Jahres, in welchem der Bau vollendet wurde, oder, wenn der Bau erſt im Dezember vollendet wurde, bis zum Ende des Jahres ſowohl die Aufnahme neu errichteter Gebäude in die Brandverſicherung, als, wenn die Hauptdimenſionen der Gebäude weſentlich erweitert oder verringert worden ſind, die angemeſſene Reviſion des Verſicherungsanſchlages zu beantragen. Die Unterlaſſung dieſer Anzeige iſt mit einer Polizeiſtrafe von 1—5 Gulden zu ahnden. Außerdem iſt die erforderliche Verhandlung zum Behuf des Eintrags in dem Brandkataſter von Amtswegen einzuleiten. Art. 11. Den Bürgermeiſtern mit Unterſtützung der Gemeinderäthe liegt es ob, auf die Zugänge, die Abgänge und die Aenderungen des wahren Werthes, welche zu einer Wiederholung der Abſchätzung Anlaß geben, fortwährend ihr Augenmerk zu richten, zu dieſem Ende die Brandkataſter von Zeit zu Zeit zu durchgehen, die erforderlichen Beſichtigungen. vorzunehmen und die geeigneten Anträge zu ſtellen. 2 Betriebs des Mäklergeſchäfts; 7) die Strafbeſtimmungen der Zunft⸗ Regierungsblatt⸗ Auszug. briefe gegen Uebertretungen der Zunftbriefe, kasoweit fte nicht durch Nr. 40 vom 29 Nov. I. Das Geſetz vom 30. Octbr., das Polizeiſtrafgeſetz eine Abänderung erlitten haben. In keinem die Enführung des Polizeiſtrafgſetzes und die Competenz der Falle darf jedoch auf eine höhere als 15 fl betragende Geldbuße und Polizeigerichte zur Unterſuchung und Beſtrafung der Polizeiüber⸗ auch auf dieſe erſt nach vorausgegangener erfolgloſer Warnung durch fretungen betr. Art. 1. Das Polizeiſtrafgeſetz tritt mit dem l. Mai die Polizeiverwaltungsbehörde erkannt werden; 8) die Vorſchriften 1856 im ganzen Umfange des Großherzogthums in Wirkſamkeit. Art. über unbefugtes Advociren und Procuriren in Proceßſachen; die Straf⸗ 2. Mit dieſem Tage erlöoſchen alle über Beſtrafung von Polizei⸗Ueber⸗ beſtimmungen in der Verordnung vom 23. Febr. 1850, die Staats⸗ tretungen und Ueberlaſſung von Polizei Straf⸗Antheilen oder Denun⸗ aufſicht über neue Religionsgemeinſchaften und über Verſammlungen ciations⸗Gebühren an die Donuncianten in Geſetzen, Verordnungen zu kirchlichen Zwecken betr.; 10) die Strafbeſtimmungen in dem Ge— und Reglements enthaltenen Beſtimmungen, inſoweit nicht deren fort- ſetze vom 12. Oct. 1855, die Aushebung der für den Kriegsgebrauch währende Wirkſamkeit in dem Polizeiſtrafgeſetze oder in dem Ein⸗ noöthigen Pferde betr. Art. 7. Die in dem Polizeiſtrafgeſetze mit führungs-Geſetze ausdrücklich angeordnet worden iſt. Art. 3. Mit Strafe bedrohten Uebertretungen, welche vor dem Tage, an welchem dem 1. Mai 856 erlöſchen ferner: 1) Art. 189 Nr. 3 des Straf⸗ das Polizeiſtrafgeſetz in Wirkſamkeit tritt, begangen worden ſind und e jedoch nur in den Art. 53 des Polizeiſtrafgeſetzes feſtge- von dieſem Zeitpunkte an zur Aburtheilung kommen, ſollen, die Sache etzten Fällen, ſowie Art. 192 u. 230 des Strafgeſetzbuchs u. Art. mag in erſter oder einer höhern Inſtanz anhängig ſein, nach dem 80 des Forſtſtrafgeſetzes; 2) die durch Art. 19 u. 20. des Geſetzes, Polizeiſtrafgeſetze beurtheilt werden, wenn nicht die zur Zeii der Be⸗ die Einführung des Strafgeſetzbuchs betr., ſeither für Rheinheſſen auf- gehung derſelben gültig geweſenen Normen für den Angeſchuldigten recht erhaltenen Artikel 346, 347, 358, 410, 411 und 412 des frühe⸗ günſtiger ſind, als in welchem Falle letztere zur Anwendung kommen. ren rheinheſſiſchen ooge penal; 3) die Axt. 192, 639 und 640 der Art. 8. Ueber alle in dem Polizeiſtrafgeſetze und in den neben dem⸗ in Rheinheſſen geltenden peinlichen Prozeßordnung. In den in Art. ſelben fortbeſtehenden oder noch erlaſſen werdenden beſonderen Ge⸗ 39 des Polizeiſtrafgeſetzes vorgeſehenen Fällen können in Rheinheſſen ſetzen und ſonſtigen polizeilichen Verordnungen vorgeſehenen Ueber⸗ die Urtheile der Bezirksgerichte als Urtheile letzter Inſtanz nicht mit tretungen, mit Ausnahme der darin an den ordentlichen Richter oder Appel angefochten werden. Art. 4. Ein Drittheil der erkannt werden⸗ die vorgeſetzte Verwaltungsbehörde, als Disciplinarbehörde, verwieſe⸗ den und wirklich eingehenden polizeilichen Geldstrafen ſoll zur Beſol⸗ M nenen Fälle, haben: 1) in Starkenburg und Oberheſſen die Stadt⸗ und dung des Aufſichtsperſonals verwendet werden. Art. 5. Die aus einer Landgerichte, als Polizeigerichte 1. Inſtanz, vorbehältlich der geſetzlich Polizeiübertretung in der Provinz Rheinheſſen reſultirende Civilklage] zuläſſigen Rechtsmittel gegen ihre Urtheile an die betreffenden oberen auf Schadenserſatz erlischt durch Verjährung nach Ablauf derſelben Gerichte, 2) in Ageinheſſen die Friedensgerichte als Polizeigerichte Zeit, welche zur Verjährung der Strafbarkeit der Polizeiübertretung über alle diejenigen polizeilichen Straffälle zu erkennen, in welchen (Art. 49 des Polizeiſtrafgeſetzes) erfordert wird. Art 6. In forte die in den Strafbeſtimmungen angedrohte Geld- oder Gefängnißſtrafe währender Wirkſamkeit bleiben beſtehen: 1) die Verordnungen und in ihrem Maximum und zwar die erſtere den Betrag von 30 fl. und Conventionen mit anderen Staaten über die Schifffahrt auf dem die letztere die Dauer von 8 Tagen nicht überſteigt. Außerdem ver⸗ Rheine und deſſen Nebenſtrömen; 2) die Geſetze und Verordnungen bleibt den Friedensgerichten, als Polizeigerichten, das Erkenntniß über über Beſtrafung der Forſt⸗, Feld⸗, Jagd⸗ und Fiſcherei-Vergehen; die denſelben durch Art. 23 und 34 des Geſetzes vom 17. Sept. 1841, 3) die Vorſchriften über Beſtrafung ungehorſamer Sicherheitswache⸗ die Einführung des Strafgeſetzbuchs betr., und durch das Geſetz vom pflichtigen; 95 die Verordnungen über Beeinträchtigung des Poſfre⸗ 12. Oct. 1855, die Aushebung der für den Kriegsgebrauch nöthigen galé. 5) die Vorſchriften wegen polizeilicher Aufſicht über Eiſenbahnen; Pferde betr., überwieſenen Falle. Ueber alle übrigen Polizeiüber⸗ 6) die in dem rheinheſſiſchen Handelsgeſetzbuche und den ſonſtigen tretungen haben die Bezirksgerichte als Polizeigerichte 1. Inſtanz zu dort geltenden Verordnungen enthaltenen Strafbeſtimmungen wegen erkennen. Art 9. Das Verfahren(einſchließlich der Beſtimmungen .— ENS r e 8 8 3— 8888888808880 Be 1%) None mittags um Behauſung d Schäfer nac gegen lach als: eisernen J) eine Eg 5) zwei P. felpflug, 6) zwei ein 7) eine po 8) eine ne N eine St 10) mehrere 11) eine gu 12) ein noc 13) eine a 1) mehrere 15) ein Fur 16) ſichs 17) vier Zu 18) vier Fu 10) ein und 20) 35 Kor 21) 40 For 22) 90 Kor 23) 12 Eur 2) 10 Een und noch ſo genftände. Beſonders leger 5 Frucch LN Miitwe um 2 Uhr dem druch dem Fruchſe 00 Malin berſteigert. leigert. Friedbe Großhe 3 Die an des Tanzes Luſt ſich freu'n, Wünſchen zunächſt wir auf alle Fälle Für dieſen Winter recht viele Bälle uber den Inſtanzenzug und die Rechtsmittel, welches die in Rhein⸗ heſſen beſtehende peinliche Proceßordnung für die den einfachen Poli⸗ zeigerichten überwieſenen Straffälle vorſchreibt, tritt nunmehr bei den 2 nach gegenwärtigem Geſetze an die Friedensgerichte als Polizeigerichte Und, zu erhöh'n der Ballfreuden Glanz, 5 verwieſenen Uebertretungen ein. Auf die den Bezirksgerichten in Einen guten Nachwuchs von Lieutenants, 8 Rheinheſſen überwieſenen Uebertretungen dagegen findet das in jener Eine friſche Generation von Aſſeſſoren, Acceſſiſten, Candidaten und Doctoren. Den holden Bräuten wollen wir gönnen, Daß ſie's nicht gar zu lange bleiben, Und, wenn wir 57 ſchreiben, Wir ſie als Frauen begrüßen können. Den Hausfrauen wünſchen wir vor allen, Daß bald die hohen Preiſe fallen, Woblfeile Butter zu großen Broten, Treue und gefällige Dienſtboten, Freundliche Gatten und nicht minder Möglichſt wenig ungezogene Kinder. Proceßordnung für die Vergehen im engeren Sinne des Worts(delits) vorgeſchriebene Verfahren(einſchlleßlich der Beſtimmungen über den Inſtanzenzug und die Rechtsmittel) Anwendung, Art 10. Das gegen⸗ wärtige Geſetz tritt mit dem nämlichen Tage in Kraft, mit welchem das Polizeiſtrafgeſetz in Wirkſamkeit tritt.—(Schluß folgt.) Verſchiedenes. Die Nummer 1 des„Bazar“ von 1856 bringt folgenden hu— moriſtiſchen Neufahrswunſch an die Abonnentinnen: Hört, ihr Damen, und laßt euch ſagen: Die Glocke hat 56 geſchlagen! „ Verwahrt das Feuer und das Licht Und zum Beſchluß unſerer Neujahrsverſe Am rechten Ort— dann ſchadet's nicht: Wünſchen wir unſern Leſerinnen 1 Das Licht im Kopfe, daß hell und klar Viel Glück zu Allem, was ſie beginnen, Ihr ſchafft und wirkt auch im neuen Jahr; Das Feuer im Herzen laßt nie erkalten, So bleibt ihr ſtets jung und doch die Alten. Das iſt das Erſte vor allen Dingen, Das Andre wird die Zeit ſchon bringen. Dem alten Jahr ein ſeliges Ende— Dem neuen reichen wir froh die Hände; Ein leichtes Herz, eine ſchwere Börſe, Und gute Rathgeber zu allen Zeiten In allen Staats⸗Angelegenheiten. Wer aber könnte beſſer ihnen Als wir, in Allem was den Staat Betreffen mag, mit Rath und That Und eifrigerem Streben dienen? Es ſei in ihm allſeitig beſcheert, Was als das Liebſte das Herz begehrt! Den jungen Frau'n und Jungfräulein, Drum empfiehlt ſich auch für's kommende Jahr Das Staats-⸗Miniſterium des Bazar. Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Bekanntmachung. 1141 Montag den 7. Januar k. J., des Vor- mittags um 8 Uhr anfangend, ſollen in der Behauſung des hieſigen Bürgers Friedr. Jacob Schäfer nachfolgende Gegenſtände meiſtdietend gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden, als: 1) Ein Pferd mit vollſtändigem Acker- und Wagengeſchirr, 2) drei trächtige Kühe, 3) ein einſpänniger vollſtändiger Wagen mit eiſernen Achſen, 4) eine Egge mit Schleife, 5) zwei Pflüge, worunter ein neuer Schau- felpflug, 6) zwei einzelne vollſtändige Kühgeſchirre, 7) eine Parthie Ketten, 8) eine noch neue Fruchtfegemühle, 9) eine Strobbank, 10) mehrere Bütten und Fäſſer, 11) eine gute große Waage, 12) ein noch ganz neues Wagentuch, 13) eine eiſerne Pferdekrippe, 14) mehrere große und kleine Raufen, 15) ein Fuder Roggenſtroh, 16) ſechs Fuder Waizenſtroh, 17) vier Fuder Gerſtenſtroh, 18) vier Fuder langes Haferſtrob, 19) ein und ein halbes Fuder Wirrſtroh, 20) 35 Körbe Spreu, 21) 40 Körbe Kohlraben, 22) 90 Körbe Dickwurz, 23) 12 Centner Heu, 24) 10 Centner Grummet, und noch ſonſtige zur Oekonomie gehörige Ge— genſtände. e Beſonders wird noch bemerkt, daß mit der Ver⸗ ſteigerung des Viehes der Anfang gemacht wird. Friedberg, den 29. Dec. 1855. 5 Der Vorſteher des Großherzoglichen Ortsgerichts Friedberg deere. Frucht ⸗Verſtei gerung. 20] Mittwoch den 9. Januar 1856, Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Fruchtvorrathe des Auguſtiner⸗Schulfonds 50 Malter Korn, zweimalterweis, meiſtbietend verſteigert. Friedberg, den 29. Dec. 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg der. Bekanntmachung. 116] Braunkohlenverkauf. Für die vom 1. Januar bis 30. Juni 1856 von dem Groß⸗ herzoglichen Braunkohlenbergwerk bei Dorheim gegen vorſchriftsmäßige Bürgſchaft und unter den ſonſt bekannten Bedingungen bezogenen Braunkohlen wird Credit zur Zablung bis Ende Septem— ber 1856 geſtattet. Bemerkt wird jedoch, daß eine vollſtändige Abfuhr der in einem Bürgſchein aufgeführten Quantitäten Kohlen aus dem jetzt noch vorhandenega Vorrath nicht garantirt werden kann. Die Preiſe der Kohlen ſind pr. Centner 12 Kreuzer für die von Haufen und 13 Kreuzer für die aus Schoppen. Die Geſchirre, welche auf dem Dorheimer Bergwerk Koblen laden find bei der Kurheſſiſchen Chauſſeegelderbebungsſtätte Nauheim und beladen auch auf allen Großherzoglichen Chauſſeen von der Entrichtung des Chauſſeegeldes befreit. Dorheimer Bergwerk den 24. Dezember 1855. Großherzogliches Bergamt Dorheim Jäger. Braunkohlen⸗Verkauf. [17] Vom 1. Januar 1856 an wird zur Bezahlung der durch Einlegung von Bürgſcheinen von der Braunkohlengrube Wilhelmshoffnung bei Dornaſſenheim käuflich bezogen werdenden Klötze Credit bis Ende September 1856 geſtattet. Der Preis iſt der ſeitberige, pr. Centner 10 Kreuzer. Auch wird das Oſſenheimer Brückengeld an diejenigen, welche bei Abholung von Klötzen von dem Dornaſſenheimer Bergwerk ſolches bezahlen müſſen, bei Einhändigung des Ladſcheins von Materlalſchreiber Weitz vergütet. Reichelsheim den 27. Dezember 1855. Schmid, proviſor. Bergcontroleur. Unsere Journal-Lese- Anstalt, zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten können, bringen wir mit Beginn des neuen Jahres in empfehlende Erinnerung und laden zur gefälligen Betheiligung ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften, für deren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. 5 3 Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriften stehen den Interessenten zu Diensten. Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung. 4 f P11 1453 Billigstes illustrirtes Familienblatt! Mit dem 1. Januar beginnt der 4. Jahrgang der bei Ernst Keil in Leipzig erscheinenden Wochenschrift: Die Gartenlaube. Wöchentlich 1½— 2 Bogen, mit vielen prachtvollen Illustrationen. Wiertehjährlicl S Kr. rhein. i 5 Mithin der Bogen nur circa 2 Kr. rhein. Wenn die Aufgabe einer Zeitschrift und pesonders eines Familienblattes darin besteht, dem Volke und in diesem vorzugsweise der Familie eine gesunde, Kräftige und wohlschmeckende geistige Speise in der ansprechendsten Form zu bieten, so muss die Redaktion der Gartenlaube Wohl vollständiger als je diese Aufgabe gelöst haben, Denn so lange die Erfindung Guttenberg's auch schon Segen und Auf- klärung in allen Ländern verbreitet— es ist das erste Beispiel in Deutschland, dass eine Wochen- Schrift in Zeit von noch nicht 3 Jahren eine Auflage von 45,000 Exemplaren erlebte und nicht nur iu allen deutschen Vaterländern, sondern auch in der Schweiz, England, Holland, Dänemark, Russland, Amerika in vielen Exemplaren, ja selbst in Asien und in Ost- und Westindien Verbreitung fand. 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Bock, Professor der Anatomie.— Populär- chemische Briefe für das praktische Leben von Dr. 8 7 2 Hirzel.— Kulturgeschichtliche Bilder von Professor Biedermann.— Physikalische Belehrun- gen.— Biographien mit vortrefflichen Portraits.— Originalberichte aus Amerika.— Notizen aus dem Bereiche der Erfindungen, Literatur, Kunst etc. ete.— Alles dies bietet die Gartenlaube. S 2 93 Ausserdem sind Veranstaltungen getroffen, dass die wichtigsten Gegenstände und Persönlichkei-— 2* 8 ten der 0 b 5 5 5 0 * Kriegsereignisse im Orient S durch authentische Abbildungen und Originalberichte unsern Lesern, vorgeführt werden, In welcher 2 Weise dies geschieht, dokumentiren die bereits erschienenen schönen Ansichten von Kronstadt— Se- 75. bastopol, des Admiralschiffes Wellington Helsingfors und Swenborg— die Bildnisse sümmtlicher R N Generale der Alliirten und des Fürsten Mentschikoff— Uebersichtskarte des Kriegsschauplatzes aus der Vogelperspektive— Belagerungsplan von Sebastopol ete, ete. Leipzig, Ende December 1855. Ernst Keil. Wir empfehlen uns zur Besorgung der Gartenlaube, welche regelmäàssig jeden Montag von uns ausgegeben Wird. C. BBindlernagel's Buchhandlung in Friedberg. Marktberichte. Friedberg, den 28. Dec. Waizen aufg. 124 Mlt., verkauft 124 Malt, 18 fl. 23 kr.; Korn aufg. 8, verk. 8, 14 fl. 2 kr.; Gerſte aufg. 32, verk. 32, 9 fl. 12 kr.; Hafer aufg. 1, verk. 1, 4fl. 45 kr.; Kartoffeln aufg. 6, verk. 6, 3 fl.; Erbſen afg. 1, verk. 1, 10 fl. Butzbach, den 28. Deebr. Waizen aufg. 15½ Malter, verk. 15 ½ Malter, 18 fl. 8 kr.; Gerſte aufg. 5, verk. 3½, 9 fl. 6 kr.; Hafer aufg. 2. Kartoffeln aufg. 13, verk. 13, 3 fl. 5 12 Grünberg, den 22. Dez. Waizen aufg. 38 ¾, verk. 389%, 18 fl.; Korn aufg. 23, verk. 23, 14 fl. 15 kr.; Gerſte aufg. 18 ¼½, verk. 18 /, 9 fl. 7 kr., Hafer aufg. 46 ¼, verk. 46 ½ 4 fl. 58 ke,; Erbſen aufg. 8 ½, verk. 8 ¼, l. fl. 15 kr.; Linſen und Wicken aufg. 4, verk. 4, 10 fl. 16. Mainz, den 28. Dec. Waizen 18 fl. 30 kr., Korn 15 fl., Gerſte 9 fl. 40. Le 8 2 — 2—— 2 2 I S unh g, E 5 5 0 S GS SGG SGS SNG S208 S 22 8 5 5. 3 S 8 8 S e 8 8—. 8 85 8 2[15] liegen in der Kircheneaſſe in Aſſenheint 53535 5 8 23 S S 8 5 25 zum Ausleihen gegen 5 pCt. und gerichtliche SSS 3 S S e e e* 5 0 5 Os Verſicherung auf den 1. April 1856 bereit. 2 2 2 2. S 2.— 2 8 E 8 F S S. 2. Wer ſie zu leihen wünſcht, hat ſich bei dem , 5 2 dafigen Kirchenvorſtand zu melden. 2 2 S. 8. 3 8 2=. 90 l. 2 8 2 S3 0 33 85—. Für den Kirchenvorſtand: o 383 Bornagiu s, Pfarrer. 3. 32 F eb d„ 2 3.& 8. d. Z. Spedialvicar daſelbſt 2 8 2 8 3* 2.„„ 8 3. Specialvicar daſelbſt⸗ 2.. 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