en, Ich, 1 ratur. ö Durchſicht ch uns zu n werden. lug. der der Kinder, Ale nal 1 ung · „ gegeben. Friedberger Jutelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ 2 2 72* Einrückungsge⸗ e Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, fallen de tag. Preis jährl. oder deren Raum erde Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ne ſammen 7 kr. „ 101. Montag, den 21. Dezember. 1855. Einladung zum Abonnement. Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf das„Friedberger Intelligenzblatt“. Daſſelbe erſcheint wie ſeither wöchentlich zweimal und zwar Dienſtag und Freitag. Das Abonnement, welches ſtets bei der Be— ſtellung zu entrichten iſt, beträgt für das ganze Jahr bei der Expedition fl. 1. 12 kr., bei den Poſtämtern in dem Fürſtl. Thurn und Taxis'ſchen Verwaltungsbezirke fl. 1. 30 kr. Den verehrl. Abonnenten, welche das Blatt direct von uns beziehen, werden wir daſſelbe, wenn nicht eine ausdrückliche Abbeſtellung erfolgt, auch für das neue Jahr zuſenden; für die durch die Poſt bezogenen Exemplare bitten wir jedoch das Abonnement zeitig erneuern zu wollen. Unſer Blatt enthält die amtlichen Erlaſſe der Staats- und Localbehörden, den Inhalt der Regierungsblätter in kurzer Zuſammenſtellung, monatlich die Kirchenbuchs-Auszüge der Städte Friedberg und Butzbach, widmet einen anſehn— lichen Theil ſeines Raumes unterhaltenden Erzählungen, belehrenden und gemeinnützigen Aufſätzen und kleinen Mit— theilungen und bringt wöchentlich die Polizeitaxe für den Kreis Friedberg und eine Zuſammenſtellung der Fruchtpreiſe von den benachbarten Märkten. Mit Dank werden ſtets alle für die Rubrik Lokales geeignete Mittheilungen angenommen; für größere Artikel von allgemeinem Intereſſe entrichten wir gerne ein entſprechendes Honorar. Als Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg wird das„Friedberger Intelligenzblatt“ von ſämmtlichen Staats- und Gemeinde-Behörden des Kreiſes gehalten und iſt vorzugsweiſe zur Aufnahme aller zur Publication geeigneten Veröffentlichungen derſelben beſtimmt. Es gelangen durch daſſelbe Anzeigen der verſchiedenſten Art zu weiter und zweckmäßigſter Verbreitung und werden ſowohl Veröffentlichungen von Behörden, wie Verſteigerungs⸗ und Verpachtungs⸗ Anzeigen, Bekanntmachungen von Arbeitsvergebungen und Lieferungen, Vorladungen ꝛc. ꝛc., als auch Geſchäfts⸗ Empfehlungen, Offerten, Geſuche und ſonſtige Anzeigen von Privaten von dem erwünſchten günſtigen Erfolge begleitet ſein, da das Blatt, von jedem Geſchäftsmanne geleſen, bei den wohlhabenden Bewohnern der Wetterau faſt in jeder Behauſung einheimiſch iſt und ſich ferner eines weiteren bedeutenden Leſerkreiſes in den übrigen Bezirken der Provinz Oberheſſen und den benachbarten Kurfürſtlich Heſſiſchen und Herzoglich Naſſauiſchen Landestheilen erfreut. Wir können unſer Blatt zu Veröffentlichungen um ſo mehr empfehlen, da die Einrückungsgebühren bei der großen Verbreitung des Blattes äußerſt billig ſind; für die geſpaltene Petitzeile oder deren Raum werden nur 2 kr., für die beiden erſten zuſammen jedoch 7 kr. berechnet. Friedberg. Die Expedition des Friedberger Intelligenzblattes. (C. Bindernagel's Buchhandlung.) Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes und den Polizeicommiſſär zu Wickſtadt. Betreffend: Das Verbot des Schießens in Städten und Dörfern in der Neujahrsnacht. »Die nachſtehend abgedruckte Verordnung und den weiteren Polizeibefehl haben Sie ungeſäumt zu publiciren und die Nachgelebung zu überwachen, beziehungsweiſe überwachen zu laſſen. Friedberg, den 22. December 1855. Müller. Verordnung, das muthwillige Schießen in Städten und Orten(insbeſondere in der Neujahrsnacht) betr. Von Gottes Gnaden Wir Lu D WJ G, Landgraf von Heſſen ꝛc. ꝛc. Wir ſetzen, befehlen und ordnen auch hiermit und in Kraft dieſes ernſtlich, daß das muthwillige Schießen in Stadt und Dörfern Unſeres Landes überhaupt, zumal in der Neujahrsnacht und bei Hochzeiten ꝛc. durchaus verbotten, und im Fall bei Gelegenheit eines eintretenden Neuen-Jahrs, oder auch ſonſten außer dieſer Zeit, in einer Stadt, Dorf und Ortſchaft in Zukunft wider dieſe Unſerer inhäſiven Landes-Fürſtlichen Verordnung von ein- und andern aus Muthwillen gehandelt- und ſolchemnach außer Noth, oder Beruf Gewehr losgeſchoſſen würde, der Uebertreter, er ſei Soldat, Jäger, oder weß Standes und Wurde derſelbe ſein würde, dieſer ſeiner ſtrafbaren Frevelthat halben mit Zehen Rthlr. ohn— nachläßiger Strafe nicht nur angeſehen, ſondern auch vor ſolche nicht allein die Eltern, als welche gemeiniglich wenig— ſtens connivendo zu dergleichen Frevel Anlaß und Gelegenheit geben, ſondern auch über das, wenn die Thäter nicht ausfindig zu machen wären, die ganze Gemeinde, um ſolchergeſtalt jeden Orts Eingeſeſſenen auf die Entdeckung derer etwaigen Frevler deſto aufmerkſamer zu machen, haften, wie auch, daß derjenige, welcher außer ſeinem officio ſolche Frevler anzeigen wird, ein Dritttheil von der Strafe zu theil werden ſolle. Darmſtadt, den 24. Februarii 1775. (. S.) Ludwig, Landgraf zu Heſſen. — b 444 Die Verordnung, wonach das Schießen in der Neujahrsnacht bei 10 Reichsthaler verboten iſt, wird hiermit ein⸗ geſchärft. Das Legen oder Losbrennen von ſogenaunten Kanonenſchlägen in den Städten reſp. Ortſchaften und de ren Umgebung ſoll mit gleicher Strafe geahndet werden. Das Herumlaufen der Kinder auf der Straße darf gleichfalls bei Meldung einer Polizeiſtrafe von 30 kr. nicht ſtattfinden. Eltern, Vormünder ꝛc. bleiben dafür haftbar. Dieſes iſt als— bald bekannt zu machen und haben Sie Beſcheinigungen in Ihrer Regiſtratur aufzubewahren. Friedberg, den 13. December 1847. IJ. Ae Krach, Gr. Kr.⸗Sect. Der Winter iſt gekommen Und hat hinweggenommen Der Erde grünes Kleid; Schnee liegt auf Blüthenkeimen, Kein Blatt iſt an den Bäumen, Erſtarrt die Flüſſe weit und breit. Da ſchallen plötzlich Klänge Und frohe Feſtgeſänge Hell durch die Winternacht. In Hütten und Paläſſen Iſt rings in grünen Aeſten Ein bunter Frühling aufgewacht. Wie gern doch ſeh' ich glänzen Mit all' den reichen Kränzen Den grünen Weihnachtsbaum; Dazu der Kindlein Mixynen, Weihnachts feſt. Da denk' ich jener Stunde, Als in des Feldes Runde Die Hirten ſind erwacht. Geweckt vom Glanzgefunkel, Das durch der Bäume Dunkel Ein Engel mir herabgebracht. Und wie ſie da nach oben Den Blick erſchrocken hoben Und ſahn den Engel ſtehn, Da ſtaunten ſie wohl Alle, Wie wenn zum erſten Male Die Kindlein einen Chriſtbaum ſehn. Doch was iſt all' Entzücken Der Kindlein, die erblicken, Was ihnen ward beſcheert, Gedenk' ich, wie die Kunde Des Heils von Engelsmunde Und rings ob allen Bäumen Sang in den Himmelsräumen Der frohen Engel Schaar: „Gott in der Höh' ſoll werden Der Ruhm, und Fried' auf Erden Und Wohlgefallen immerdar!“«— Drum pflanzet grüne Aeſte Und ſchmücket ſie auf's Beſte Mit frommer Liebe Hand, Daß ſie ein Abbild werden Der Liebe, die zur Erden Solch großes Heil uns hat geſandt. Ja, laßt die Glocken klingen, Daß, wie der Englein Singen, Sie rufen laut und klar: „Gott in der Höh' ſoll werden Der Ruhm, und Fried' auf Erden Von Licht und Luſt beſchienen! Wohl ſchön're Freude gibt es kaum! Die frommen Hirten angehört! Und Wohlgefallen immerdar!“/ N. Reinick. Regierungsblatt- Auszug. Nr. 42 enthält: 1. Großh. Verordnung vom 10. Dez., das Verbot der Zahlung mit fremdem Papiergelde in Stücken unter 10 Thalern betr.: 1) Fremdes Papiergeld des Vier⸗ zehnthalerfußes darf, in ſo weit die einzelnen Stücke deſſelben auf geringere Werthbeträge als 10 Thaler lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht werden. Der Umtauſch ſolchen fremden Papiergeldes gegen dieſſeitige Grundrentenſcheine, oder gegen im Verkehr zugelaſſenes Geld unterliegt dieſem Verbote nicht.— 2) Dem unter 1 gedachten fremden Papiergelde werden gleichgeachtet die in einem fremden Staate von Letzterem, oder von Corporationen, Geſellſchaften oder Privaten ausgegebenen Banknoten und ſonſtige auf den Inhaber lautende, unverzinsliche Schuldverſchreibungen.— 3) Wer dergleichen ſremdes Papiergeld(1 und 2) zur Leiſtung von Zahlungen ausgibt, oder anbietet, wird mit einer Geldbuße von 5 bis 30 fl. beſtraft. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldſtrafe iſt dieſelbe im Ge⸗ fängniſſe zu verbüßen, und zwar für jeden Gulden Geldſtrafe mit einem Tage Gefängniß.— 4) Es bleibt vorbehalten, die nach Maß⸗ gabe beſonderer Verhältniſſe etwa erforderlich werdenden Ausnahmen zu beſtimmen und einzelne Gattungen des unter gegenwärtigem Ver⸗ bote begriffenen Papiergeldes nach Umſtänden zuzulaſſen. 5 Die Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1856 in Kraft.— II. Bekannt⸗ machung Gr. Miniſteriums des Junern vom 11. Dez., vorſtehendes Verbot betr., welche mit Bezug auf§. 4 eben erwähnter Verordnung aus Allerhöchſtem Auftrage zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß jenem Verbote das K. Preußiſche, K. Sächſiſche und Kurfürſtlich Heſſiſche Papiergeld im Vierzehnthalerfuße im Werthbetrage unter 10 Thalern nicht unterworfen iſt.(Fortſetzung folgt) Ein Stücklein Brod. (Schluß.) „Ewig ſtill ſteht die Vergangenheit!“ Wenden wir auch dieſe letzte paſſive Weiſe von dem dreifachen Schritte der Zeit auf unſere Geſchichte an; ſie bezeichnet getreu Sidonias Zuſtand. Ewig ſtill ſtanden ihr die vergange— nen Tage der glücklichen, hoffnungsfreudigen Jugend, ſeit⸗ dem ſie nicht mehr Gräfin Kronhelm, ſondern Fürſtin Beriſoff hieß. Der Fürſt hatte ſie zum Weibe genommen wie man aus einem Treibhauſe eine majeſtätiſche exotiſche Blume oder aus einem Mineralienkabinete einen koſtbaren Edelſtein nimmt, um mit den erhandelten Schätzen die Aufmerkſamkeit der Menſchen zu erregen, da man an ſich ſelbſt keine Eigenſchaft trägt, dieſe erſehnte Aufmerkſamkeit auf ſich zu ziehen. Er wollte die Krone der Frauen, die Königin der Geſellſchaft, nicht als liebende und geliebte Gattin, ſondern als erkauftes, ausſchließliches Eigenthum beſitzen. Ach, wie fühlte dieſe Königin ſich gedemüthigt und zur ärmſten Sklavin herabgewürdigt, wenn ihr fürſt⸗ licher Gebieter ihre Schönheit um den Preis des Stolzes, den er aus der allgemeinen Bewunderung in ſich ſog, um den Preis des Neides, den er bei Männern und Frauen erregte, öffentlich zur Schau ausſtellte. Sidonia konnte die furchtbaren Qualen, die ihre Standes erhöhung ihr be⸗ reitete, nicht länger ertragen, wenn ſie nicht unter der Laſt derſelben erliegen ſollte. Doch nur mit der äußerſten Anſtrengung, nur mit der Hinweiſung auf ihre zerfallende Geſundheit und deren nothwendige Wiederherſtellung ge⸗ lang es ihr, den Fürſten zu einer Reiſe nach Italien zu bewegen. Aber auch dieſe Reiſe gewährte ihr nicht die Erholung, die Ruhe und den Frieden, die ſie von derſelben erwartet hatte. Ja, Italien pocht wohl mächtig und wun— derbar an die Pforte des menſchlichen Herzens; doch, wo dieſe Pforte von dem Schmerze über ein ganzes verlorenes Leben geſchloſſen iſt, da öffnet ſie auch der goldene Schlüſ— ſel der Natur und Kunſt nicht mehr. Natur und Kunſt wollen voll und rein genoſſen werden, aber in der Nähe eines Begleiters, der für beide kein Auge und kein Herz hat, kommt man unmöglich zu dieſem reinen Genuſſe. Be⸗ riſoff ſehnte ſich aus all den Wundern und Herrlichkeiten Italiens bald wieder zurück in die Kurſäle und an die Spieltiſche von Baden und Homburg; doch ließ ex ſich durch die Vorſtellungen ſeiner Gemahlin, deren Leiden er freilich nicht ahnen, viel weniger verſtehen konnte, bewe⸗ gen, daß ſie in Begleitung ihrer treuen Kammerfrau und eines zuverläſſigen alten Haushofmeiſters noch einige Zeit in Italien zurückbleiben durfte. Wir finden ſie zu Neapel auf dem Balkone des Albergo Vittoria, das mit vollem Rechte ſeinen ſtolzen, königlichen Namen von ſeiner unver⸗ gleichlichen Lage am Golfe ven Neapel trägt. Träume⸗ riſch blickt Sidonia hinaus auf das vor ihr ausgebreitete Panorama: auf den rauchenden Veſuv, das blühende Sor⸗ rent, auf die reizenden Inſeln Ischia und Capri, auf den tiefblauen Bogen des Himmels und die tiefblauen Wellen des ſanft bewegten Meeres. Doch die paradieſiſche Land⸗ ſchaft, die ſich vor ihren Blicken aufgethan, erinnert ſie Palast f ſaherl, d nuſſe wi — A! 083212 Taubſtum Forderung haben, fil nungen, 0 Laufe dieſ Fried Großh. — 1805] K 18ʃ3 bei 60 fl. entl en ſein loten gege noch Anſy Fortbeſtat offentliche bier anzu für erloſc Hhpotheke Fried 0 9 10866] 2 lungshauf aufgenom vollzogene Nr. zur Rück, ſtimmt u hierdurch träge ſam dem Rech zu nehme eu vergü Die B Ob 11867] gatſonen durch Ve Der Bet un Gem bi dem d danff demuthigt idr fürſt⸗ Stolzes, ſog, um d Frauen 1 founie ad t de⸗ unter der dußerſten 445 um ſo ſchmerzlicher an das verlorene Paradies ihres Lebens. Sie eilt von dem Balkone in ihren anſtoßenden Salon, wirft ſich auf die Ottomane und bedeckt mit den Händen ihre weinenden Augen. Noch einmal laßt ſie vor ihrer Seele die Bilder der vergangenen Tage vorübergleiten, dann kämpft ſie die Bewegung ihres Innern gewaltſam nieder, bis ſie ſich zu dem feſten Entſchluſſe emporgerungen hat, zu ihrem Gatten und ihrem Vater zurückzukehren, noch einen Sommer über hinter einem lächelndem Autlitz ihr blutendes Herz zu verbergen, dann für immer aus dem fröhlichen deutſchen Geſellſchaftsleben zu ſcheiden und in das Wintergrab der ruſſiſchen Steppe hinabzuſteigen. 4. Nur wenig bleibt uns zum Schluſſe noch zu erzählen. Die Fürſtin Sidonia von Beriſoff lebt auf ihren Gütern in Rußland, und wie der Schnee und das Eis um ihren Palaſt, ſo hat auch um ihr Herz eine Eiskruſte ſich ge— lagert, die dem Andrang aller Erſcheinungen und Ereig⸗ niſſe widerſteht. Im Innern dieſes Herzens aber gährt, glüht und kocht es wie in der Werkſtätte eines Vulkans, und bald wird dieſes weiche Herz, das geſchaffen war für das volle und warme Leben, in düſterer Einſamkeit ſich an ſeinem eigenen Feuer verzehren. 4 Hugo hat ſich in kurzer Zeit durch Fleiß, Thaͤtig⸗ keit und Treue zum Geſchäftsführer eines bedeutenden Bankhauſes emporgeſchwungen und genießt nun die höchſte Freude, die ein Kindesherz fuͤhlen kann: einer zärtlichen Mutter am Abende ihres Lebens ihre Sorgen und Mühen, ihre Entbehrungen und Opfer in dankbarer Liebe zu ver⸗ gelten. Klara iſt die glücklichſte Gattin und Mutter unter der Sonne, aber an jedem Weihnachtsabende hängt am Chriſtbaume für jedes Familienglied auch ein Stücklein Brod, damit in ihrem Hauſe das Bewußtſein nicht erlöſche von den wechſelnden Geſchicken des Lebens und von der gütigen Hand des Himmels, welche dieſe Geſchicke für das arme aber kindlich offene und redliche Gemüth doch immer zum Guten leitet. Bekanntmachungen von Behörden und Privat⸗Anzeigen. Aufforderung. [1832] Alle, welche an die Großherzogliche Taubſtummen-Anſtalt oder ihre Zöglinge eine Forderung aus dem Jahre 1855 zu machen aufhört. dieſem Tage an der Zinslauf dieſer Nummern Framersheim, am 18. Dec. 1855. ee eee Framersheim J will der Unterzeichnete erbvertheilungshalber in o bilien⸗Verſteigerung. [18541 Donnerſtag den 3. Januar 1856, von Vormittags 10 Uhr an und die folgenden Tage ſeiner Wohnung, dem Gaſthauſe zum Adler zu haben, find eingeladen, die betreffenden Rech⸗ nungen, ſofern dieß noch nicht geſchehen iſt, im Laufe dieſes Monats einzureichen. Friedberg den 15. Dezember 1855. Großh. Direction des Taubſtummen⸗Inſtituts FFF. ET [1805] Suſanne Vogt dahier hat im Jahre 1813 bei Adam Vogt dahier ein Capital von 60 fl. entliehen, das beſcheinigtermaßen abgetra⸗ gen ſein ſoll. Da die Hypothek angeblich ver⸗ loren gegangen, ſo ergeht an diejenigen, welche noch Anſprüche aus ſolcher herleiten, und den Fortbeſtand der Verpfändung behaupten wollen, öffentliche Aufforderung, ſolches ſogewiß binnen 6 Wochen bier anzuzeigen, als ſonſt die gedachte Hypothek für erloſchen erachtet, und der Eintrag in den Hypothekenbüchern geſtrichen werden wird. Friedberg, den 29. November 1855. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Bekanntmachung. [1866] Aus dem unter Vermittelung des Hand⸗ lungshauſes Simon Lindbeimer in Friedberg aufgenommenen Kapitale ſind durch die heute vollzogene 5. Verlooſung die Nr. 47, 50, 52, 53 und 54 à 500 fl. zur Rückzahlung für den 15. März 1856 be⸗ ſtimmt und es wird dieß unter dem Anfügen hierdurch bekanat gemacht, daß die Kapitalab⸗ träge ſammt Zinſen vom 1. Juni 1855 an, bei dem Rechner der bieſ. Gemeinde in Empfang zu nehmen ſind und daß keine weiteren Zin⸗ ſen vergütet werden. Die Beträge aus den Obligationen Nr. 22, 39 und 40, welche am 15. October 1854 und 5. Jan 1855 rückzahlbar waren, ſind immer noch nicht im Empfang genommen. Wippenbach, am 1. Dezember 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wippenbach Klei n. 7 Obligatſons⸗Verlooſung. 11867] Von den Framersheimer Partial⸗Obli⸗ gationen wurde die Nummer 13 zu 200 fl. durch Verlooſung zur Rückzahlung beſtimmt Der Betrag kann am 1. Januar 1856 bei dem Gemeindeeinnehmer zu Framersheim oder bei dem Handlungshauſe Herrn J. Lindheimer zu Frankfurt a. M. erhoben werden, da von Obligations ⸗Verlooſung. 118681 Von den Wolfsheimer Partial⸗Obliga⸗ tionen wurde die Nummer 36 zu 100 fl. durch Verlooſung zur Rückzahlung beſtimmt. Der Betrag kann am 1. Jan. 1856 bei dem Ge⸗ meindeeinnehmer zu Wolfsheim oder bei dem Handlungshauſe Herrn J. Lindheimer zu Frank⸗ furt a. M. erhoben werden, da von dieſem Tage der Zinslauf dieſer Nummern aufhött. Wolfsheim, den 18. Dec. 1855. Großherzogliche Bürgermeiſterei Wolfsheim Hottum. Ein großer brauner Pelzkragen [1869 wurde am 21. d. M. Abends von der Poſt bis zum Mainzerthore verloren. Der red⸗ liche Finder iſt gebeten, denſelben gegen eine Belohnung bei der Exped. d. Bl. abzugeben. CI870 1 Den 2. Weihnachtsfeiertag, als am 26. d. Mon., findet in meinem Saale Ball ſtatt, wozu ich mit dem Bemerken, daß derſelbe um 6 Uhr eröffnet wird und das Entrée 36 kr. koſtet, höflichſt einlade. Okarben. Johs. Gaul, Gaſtwirth Zum neuen Dielhof. Steinkohlen, Diele, Latten, Pfoſtenholz ꝛc. ꝛc. 18711 bei directem Einkauf zu billigen Preiſen. Friedberg. Eduard Ruths. Haus verkauf. [1862] Ein einſtöckiges, erſt vor 20 Jahren neu von Eichenholz erbautes Wohnhaus mit 2 Kellern, Gebälk 43 Fuß lang, 23½ Fuß breit, ſteht auf den Abbruch zu verkaufen in Düdels⸗ heim bei Gottfried Luft. Gegen vorſchrifts⸗ mäßige Bürgſcheine kann ein Jahr ereditirt werden. Annonce. [1844] Auf Petri 1856 werden 2 Pferdsknechte und ein zweiter Schweizer gegen guten Lohn in Dienſt geſucht von Jacob Fah in Niedereſch⸗ bach, Kreis Vilbel. 1857] Eine leichte, einſpännige, wo möglich zweiſißzige Chaiſe, welche ſich zum Reiſen eig⸗ net, wird zu kaufen geſucht.— Von wem? ſagt die Exped. d. Bl. Heldenbergen, die nachſtehenden Gegenſtände verſteigern laſſen: 1) 4 Pferde mit Acker- und Wagengeſchirr, 2) 2 Faſelochſen, 2½ Jahr alt, 3) J trächtiges Mutterſchwein, 4) 5 Maſtſchweine, 5) 8 Zuchtſchweine, 6) 2 vollſtäudige Wagen mit eiſernen Achſen, 7) 1 Schaufelpflug, 8) 1 Schwabenpflug, 9) 2 gewöhnliche Pflüge, 10) 2 Eggen, 11) 1 zweiſpännigen Schlitten, 12) 1 Handwägelchen, 13) 2 Stumpftröge, 14) 2 Keltern mit eiſernen Schrauben und Mahltrog, 15) 7 Stück vorzüglichen Aepfelwein mit Faß, 16) 16 bis 18 Ohm dergl. ohne Faß, 17) 3 Ohm gutgebaltenen 1846 r Wein, 18) 18 bis 20 Ohm reingehaltene leere Faß, 19) 1 große Waſchbütte, 20) 1 eirca 6 Ohm baltendes Pfuhlfaß, 21) eine vollſtändige Branntweinbrennerei, 22) 1 vollſtändiges Reitgeſchirr, 23)( gute Fruchtwaage, 24) 2 gute Fruchtfegmühlen, 25) circa 300 Centner Heu, 26)„ 900„ Stroh, 27)„ 300 Körbe Spreu, 5 nebſt mehreren ſonſtigen Gegenſtänden. Gegen annehmbare Bürgſcheine wird Zah⸗ lungsfriſt bis zum 1. Nov. 1856 geſtattet. Der mit Faß verkauft werdende Aepfelwein kann auf ſeinem gegenwärtigen Lager bis zu Petritag 1856 liegen bleiben. Das Vieh wird zuerſt verſteigert. Heldenbergen, den 15. Decbr. 1855. Chriſto ph Gruner. Anzeige. [1858] Mit vorzüglichem Zettel. und Einſchlag⸗ garn, ſowohl in ungebleichtem, blauem und türkiſchrotbem, wie auch in Leinewand⸗ und Colduan⸗Reſten, bin ich beſtens verſehen, und werde zu den möglichſt billigſten Preiſen ver⸗ kaufen. Friedberg. 5 Nathan Hirſchhorn, Uſagaſſe Nr. 244. 446 Unsere Journal-Lese-Anstalt, zu welcher jederzeit neue Theilnehmer beitreten konnen, bringen wir vor Beginne des neuen Jahres in empfehlende Erinnerung und laden zur gefälligen Betheiligung ein. Es zirkuliren jetzt in derselben 22 Zeitschriften, für deren präcisen und geregelten Umtausch wir angelegentlichst besorgt sind. Die näheren Abonnements- Bedingungen wie das Verzeichniss der Zeitschriſten stehen den Interessenten zu Diensten. Friedberg. C. Bindernagel's Buchhandlung. 118721 Soeben iſt bei Franz Benjamin Auffarth in Frankfurt erſchienen und in E. Bin⸗ dernagel's Buchhandlung in Friedberg zu haben: Die langjährige unterirdiſche Haft zweier Kinder, nach den mündlichen Mittheilungen eines derſelben a ls Beitrag und Aufforderung zur Enthüllung dieſes düſteren Geheimniſſes veröffentlicht von Friedrich Eck, Lehrer an der Volksſchule zu Offenbach a. M. Preis 36 kr. Dieſe kleine Schrift iſt ganz geeignet, das Intereſſe der Menſchenfreunde in den weiteſten Kreiſen in Anſpruch zu nehmen. Dieſelbe enhält die Leidensgeſchichte des vor einigen Jahren bei Offenbach aufgefundenen räthſelhaften Mädchens, einer um ihre Kindheit und Jugend betrogenen unglücklichen Schickſalsgenoſſin von Kaspar Hauſer. Möge des Verfaſſers verdienſtliches Be⸗ mühen dazu beitragen, über dieſes furchtbare Geheimniß Licht zu verbreiten und zugleich den noch in der Gefangenſchaft ſchmachtenden Unglücksgenoſſen zu retten! Kirchliche Anzeigen. 15 Weihnachtsfeſttag. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Möller. Nachmittags; Hr. Stadtpfarrer Sell. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Diaconus Baur, Nachmittags: Hr. Candidat Hofmann. 2. Weihnachtsfeſttag. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Diaconus Baur. (Abendmabl.) Nachmittags: Herr Candidat Palmer. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Stadtpfarrer Seel. Nachmittags: Herr Candidat Schönhals. Sonntagen. Weihnachten den 30. Dez. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpfarrer Seel. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Römheld. Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Oiaconus Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Trautwein. Neujahrsfeſt. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags; Hr. Candidat Werner. 8 Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Schwabe. Gottesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Digconus Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Berck. Kalender für 1856. In C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg iſt zu haben: Preis Preis Der heſſ. Hausfreund s kr. Landkalender für das Guſtav⸗Adolf⸗Kalender s kr. Großherz. Heſſen 4 kr. Hauskalender 3 kr. Derſ. m. Papier durchſch. 6 kr. Schreib⸗ und Geſchäfts⸗Kalender, Preis 36 kr. Friedberger Adreßka⸗ Kl. Wandkal., aufgez. 4 kr. lender 6 kr. Taſchenkalender 3 kr. Wand⸗ und Notizen⸗ Toilettekalender in kalender 4 kr. Farbendruck 12 kr. Kleiner Wandkalender 2 kr. Derſelbe aufgezogen 16 kr. Frankfurter Cours vom 22. Dez. 1855. Akten Pistolen fl. 9 34% 35% Jamaica-⸗ Rum! 0 f en 2 5„*— Jamatiea 7 um* Rand⸗Ducaten„ 5 32-33 116971 Arae de Batavia, feinſte Orangen- 20 Frankſtücke.„ 92122 und Ananas⸗Arac⸗Punſcheſſenzen bei Engliſche Souverains..„ 11 43-565 8 Preußiſche Thaler„ 1 45 ½ Wilhelm Fertſch. Preußiſche Caſſenſcheine.„ 144-45 ¼ Marktberichte. Friedberg, den 21. Decbr. Waizen aufg. 15 Malter, verk. 15 Malter, 18 fl. 5 kr.; Korn. 237 Mltr., verkauft 223 Malt., 18 fl. 13 kr.; aufg. 2, verk. 2, 14 fl. 35 kr.; Gerſte aufg. Korn aufg. 5, verk. 4, 14 fl. 11 kr.; Gerſte 20, verk 20, 9 fl. 7 kr.; Hafer aufg. 5, verk. aufg, 82 verk. 73, 9 fl. 11 kr.; Hafer aufg. 5, 5 fl. 4A kr.; Erbſen aufg. 2, verk. 2, 11 fl. 30. 17 verk. 15, 5fl.; Erbſen afg. 2, verk. 1½ 11 fl. Mainz, den 21. Dec. Waizen 18 fl., Korn Butzbach, den 21. Decbr. Waizen aufg. 14 fl. 40, Gerſte 9 fl. 20, Hafer 5 fl. 50. Polizei⸗ Taxe fur die Städte Friedberg und Butzbach vom 26. Dezember bis 1. Januar. 2 Fried- Butz⸗ 3 Brod⸗Preiſe. berg.] bach. 3 kr. pf. kr. pf. 1[Roggenbrod, ½ Korn⸗ ö und ½ Gerſtenmehl 4 21 4, 2 2 10 17 1 9 9 4 1„„ 17 3117 3 1 gemiſchtes Brod(Tafelbrod) ½ Korn- u./ Waizenmehlſ 5 11 51 2 0 1 0 10 2110 2 4 1„„ 20 31203 Loth Loth Mice 103 1163 — Waſſerweckk 13½—— — Gemiſchte(Tafel-) Brod] 14 114 Fleiſch-Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſhe.. 14214 2 1 Kühfleiſch, gemäſtetes 11652110 2 1 Rindfleiſch, gemäſtetes. 10 210 2 1 Schweinefleiſch h.. 16— 16— 1 Hammelfleiſhcht.. 11— 11— 1 Kalbfleiſch 1 8282 1 Schaaffleiſch h... 7——— 1 Wurſt v. blos Schweinen 17— 17— 10 Bratwurß g. d 2 221% 1 Schwartenmagen 18— 18— 1 Geräucherter Speck. 312312 1 Dörrfleiſch eee ene eee 1 Schinken. 5 5 2 4 1 Schweineſchmalz, ausgel. 2 1 1 5 ee 23 2 232 1 Nierenfett.. 282 23 2 1 Hammels fett. 16— 116— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Benden Sei pepe l. Die nächſte Nummer dieſes Blattes wird Dienſtag —— den 1. Januar ausgegeben. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg.