r 1 — irie . Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ „Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, tag. Preis jährl. oder deren Raum e Amts- und verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. ſammen 7 kr. Nu 13. Dienſtag, den 13. Februar. 1835. Wir erinnern daran, daß das Abonnement für das Intelligenzblatt vorausbezahlt werden muß und bitten alle Abonnenten, welche mit demſelben noch im Rückſtande ſind, den Betrag bis zum 22. d. M. einzuſenden, da wir von Nr. 16 an nur denjenigen das Blatt ſenden können, welche bis dahin das Abonnement bezahlt haben. Die Expedition. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. 0 Betteffend: Die Unterſtützung der Armen und das Abſtellen des Beltelns in den Gemeinden des Kreiſes Friedberg. Das überhandnehmende Betteln veranlaßt mich, das von der vorhinigen Großherzoglichen Regierungs⸗Commiſſion zu Friedberg am 19. Februar 1849 erlaſſene Ausſchreiben, welches nachſtehend in Abdruck folgt, wiederholt einzuſchärfen. Ich ſpreche die Erwartung gegen Sie aus, daß Sie alles Ernſtes darauf hinwirken, daß dieſem Unweſen, namentlich durch Kinder, mit allem Nachdruck entgegengewirkt und in den Fällen, in welchen Unterſtützung Gemeindeangehöriger erforderlich iſt, werden Sie dieſelbe zur rechten Zeit in geeigneter Weiſe, insbeſondere durch Ueberweiſung und Beihülfe zu Arbeiten und Verdienſt eintreten laſſen. 5 Friedberg den 6. Februar 1855. Müller. Die Großherzoglich Heſſiſche Regierungs-Commmiſſion an die Großh. Bürgermeiſter dieſes Regierungsbezirks. Wir haben die Wahrnehmung gemacht, daß nicht blos arbeitsunfähige und bejahrte, ſondern auch arbeitskräftige Leute und Kinder zur großen Beläſtigung der Mehrzahl der Bewohner des Regierungsbezirks, auf dem Betteln herum⸗ ziehen. Indem wir Sie deßhalb unter Hinweiſung auf die nachſtehend abgedruckten Vorſchriften des Art. 247 1c. des Strafgeſetzbuches und des Art. 23 des Geſetzes vom 17. September 1841, die Einführung des Strafgeſetzbuches im Großherzogthume betreffend, zur geſchärften Aufſicht anweiſen, ſprechen wir zugleich die Erwartung aus, daß Sie für Vollziehung der wegen Unterſtützung der Armen vorliegenden Normativbeſtunmungen— Miniſterialverfügung vom 24. März 1830 N. D. 11,693— in Ihren Gemeinden möglichſt bemüht ſind. Zu dieſem Zweck werden Sie mit dem Gemeinderath dahin wirken, daß den arbeitsfähigen, vermögens- und arbeitsloſen Einwohnern Ihrer Gemeinden, Arbeitsgelegenheit und Verdienſt verſchafft wird, daß dagegen diejenigen Armen, welche durch Arbeit ihren Unterhalt zu gewinnen nicht vermögen, ausreichende Unterſtützung erhalten.— Hierbei iſt nach Anleitung der allegirten Miniſterialverordnung folgendes Verfahren einzuhalten: 1) der Gr. Bürgermeiſter ſtellt mit Zuziehung des Gemeinderaths, vierteljährig ein Verzeichniß aller ſolchen hilfs⸗ bedürftigen Armen ſeiner Buͤrgermeiſterei unter Beifügung der Jedem Einzelnen zu bewilligenden Unterſtuͤtzung an Geld oder Naturalien auf; 2) dieſes Verzeichniß wird ſofort dem Kirchenvorſtand zur Prüfung mitgetheilt; 3) iſt der Kirchenvorſtand mit dem Ortsvorſtand einverſtanden, ſo hat der Gr. Bürgermeiſter die bewilligten Unter⸗ ſtützungen zur Verausgabung auf die Gemeindekaſſe anzuweiſen; J) können ſich der Orts⸗ und Kirchenvorſtand über die Unterſtützungsbedürftigen oder über das Maß der denſelben zu bewilligenden Unterſtützungen nicht vereinigen, dann iſt deßhalb unſere Entſchließung einzuholen. 5) in denjenigen Gemeinden, in welchen beſondere, durch Armen⸗Commiſſionen verwaltet werdende Fonds beſtehen, behält es übrigens bei dem hergebrachten Geſchäftsgang ſein Bewenden. Friedberg den 19. Februar 1855. in ier Art. 247. Bettler aus Gewohnheit, d. h. ſolche, welche im Verlaufe des letzten Jahres zweimal polizeilich beſtraft, abermals betteln, werden mit geſchärftem Gefängniß bis zu ſechs Wochen, bei weiteren Rückfällen aber mit Cor⸗ rectionsbaus bis zu zwei Jahren beſtraft. Art. 248. Bei Zumeſſung der in dem vorhergehenden Artikel angedrohten Strafe iſt als erſchwerend zu be⸗ trachten, wenn die Bettler 1) unter Drohungen oder auf falſche Zeugniſſe hin betteln; 2) von ſich oder ihren Begleitern erdichtete Wunden, Gebrechen oder Unglücksfälle vorſchuͤtzen; 3) bettelnd in fremden Wohnungen betreten werden; 4 wenn die in dem Art. 246 unter Nr. 1, 2 und 4 aufgezählten Umſtände eintreten; Art. 249. Bettler nicht aus Gewohnheit, welche unter Drohungen oder auf falſche Zeugniſſe hin betteln, oder durch Verkleidung, erdichtete Wunden, Gebrechen oder Unglücksfälle, von ſich oder ihren Begleitern Mitleid zu erregen ſuchen, werden mit geſchärftem Gefängniß beſtraft. 54 Art. 250. In allen Fällen kann, und bei Ruͤckfällen muß gegen den Landſtreicher und ebenſo gegen den Bettler zugleich auf Stellung unter polizeiliche Aufſſcht bis zu vier Jahren erkannt werden. . 40 Art. 23. Bettler, als ſolche, welche nicht unter die Beſtimmungen des Art. 247 des Strafgeſetzbuchs fallen, werden mit Gefängniß bis zu 14 Tagen beſtraft; vorbehaltlich der in einzelnen Bezirken oder Orten beſtehenden oder zu treffen— den beſonderen Anordnungen. e Das Erkenntniß ſteht in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen den Stadt- oder Landgerichten als Polizei⸗ gerichten erſter Inſtanz, in der Provinz Rheinheſſen den Friedensgerichten, als einfachen Polizeigerichten zu. A Der auf friſcher That ertappte Bettler ſoll feſtgenommen und demjenigen Stadt- oder Landgerichte als Polizeigericht erſter Inſtanz, beziehungsweiſe demjenigen Friedensgerichte als einfachem Polizeigerichte, zur Unterſuchung und Beſtrafung übergeben werden, in deſſen Gerichtsſprengel die Uebertretung ſtattgefunden hat.— ö—. Das ſel be an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien und Gendarmerie. Betreffend: Die Landgeſtütsanſtalt— nunmehr die Unterſuchung der als Beſchäler von Privatperſonen benutzt werdenden Hengſte für 1855. 1 Nach eingelangter Benachrichtigung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 24. v. Mts,, zu Nr. D. 1282, ſind in Folge der angeordneten Unterſuchung derjenigen Hengſte, welche von Privatperſonen für das Jahr 1855 als Beſchäler benutzt werden wollen, die Hengſte folgender Perſonen, und zwar: 1) des Freiherrn. Adalbert von Nordeck zur Rabenau zu Londorf, Kreis Grünberg, Hengſt, von Farbe Schimmel; 2) des Heinrich Knauf zu Fiſchbach, Kreis Alsfeld, Hengſt, von Farbe braun, ohne Abzeichen; 3) des Großherzoglichen Oberförſters Haberkern zu Windhauſen, Kreis Alsfeld, Hengſt, von Farbe dunkelkaſtanien⸗ braun, ohne Abzeichen; 4) des Johannes Fiſcher zu Hutzdorf, Kreis Lauterbach, Hengſt, von Farbe kaſtanienbraun, ohne Abzeichen; zur Zucht für 1855 tauglich befunden und mit Erlaubnißſcheinen verſehen worden. Ich beauftrage Sie, darüber zu wachen und reſp. wachen zu laſſen, daß außer dieſen Hengſten, keine weiteren Hengſte von Privatperſonen zum Bedecken von Stuten für 1855 verwendet und die Eigenthümer ſolcher nicht mit Erlaubnißſcheinen verſehenen, demohnerachtet aber zum Bedecken benutzt werdenden Hengſte unnachſichtlich zur Anzeige gebracht werden. Friedberg am 5. Februar 1855. Müller. Oeffentliche Nachricht. 5 Denjenigen, welche Oberndörfer Runkelrüben-Rieſenmöhren- ꝛc. Samen bei dem Rechner des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Herrn Frick dahier beſtellt haben, diene zur Nachricht, daß derſelbe dahier eingetroffen iſt, und Freitag den 16. und Dienſtag den 21. d. M., Vormittags, bei demſelben gegen Baarzahlung in Empfang genommen werden kann. Friedberg am 9. Februar 1855. Der Director des landwirthſchaftlichen Bezirkspereins Friedberg Müller, Regierungsrath. Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichtsvorſteher des Bezirks. Betreffend: Das Vormundſchaftsweſen. Sämmtliche Curatoren, welche pro 1854 Rechnung zu ſtellen haben, haben ſolche bis Ende März d. J. bei 1 Rthl. Strafe einzureichen, was bekannt zu machen iſt. Friedberg am 6. Februar 1855. Hofmann. Oeffentliche Aufforderung. In dem Landeszuchthauſe iſt die Stelle eines werkverſtändigen Aufſehers mit einem jährlichen Gehalt von 250 fl. zu beſetzen. Bewerber haben ſich binnen 14 Tagen bei der Landeszuchthausdirection anzumelden und Zeugniſſe über gute Aufführung beizubringen. Weber, Schloſſer oder ſolche, welche feine Korb- und Strohflechtereien verſtehen, werden vor⸗ zugsweiſe Beruͤckſichtigung finden. Auch werden nur Leute, welche im Militär geſtanden, unverheirathet, von kräf— tigem Körperbau und zwiſchen 25 und 36 Jahren alt ſind, angenommen. Ebenſo wird eine hinreichende Fähigkeit im Rechnen und Schreiben erfordert, um in die Arbeitsbücher ꝛc. die erforderlichen Einträge vornehmen zu können. Gießen am 2. Februar 1855. Großherzogliches Kreisamt Gießen Küchler. Regierungsblatt⸗ Auszüge. Nr. 2 vom 20. Januar: 1. Großherzogliche Verord⸗ nung vom 29. Dezbr. v. J., die Erforderniſſe zur Erlangung einer evangeliſchen Pfarrſtelle oder einer mit einem Theologen zu beſetzenden Schulſtelle betr., welche in Betracht, daß das evan⸗ geliſche Pfarramt nach der Bedeutung und Vielſeitigkeit ſeines Berufs eine Tüchtigkeit erfordert, für deren Vorhandenſein vor definitiver Uebertragung deſſelben das Beſtehen der vorgeſchriebenen Prüfungen allein nicht genügt, vielmehr eine weitere Bürgſchaft in einer vorher— gehenden practiſchen Uebung geboten erſcheint, und in Erwägung, daß ein ähnliches Verhältniß auch bei den mit Theologen zu beſetzenden Schulſtellen vorliegt, verfügt: Art. 1. Es kann künftig keinem Pfarr⸗ amts⸗Candidaten eine evangeliſche Pfarrſtelle definitiv übertragen werden, welcher, bei den ſonſt erforderlichen Eigenſchaften, nicht wenig⸗ ſtens zwei Jahre lang als Aſſiſtent, als Vicar oder als Verweſer ein geiſtliches Amt, oder ein Jahr ein ſolches und ein Jahr eine mit einem Theologen zu beſetzende Schulſtelle verwaltet hat.— Art. 2. Die Beſtimmung des vorhergehenden Artikels gilt auch von definitiver Ueber⸗ tragung ſolcher Schulſtellen, die mit Theologen zu beſetzen ſind.— Es wird hierbei auf diejenigen Candidaten beſondere Rückſicht ge⸗ nommen werden, die ſich auch im Schulamte bereits practiſch be⸗ währt haben.— II. Bekanntmachung Großherzogl. Miniſteriums des Innern vom 8. Jan., daß des Großherzogs Königliche Hoheit zu be⸗ ſtimmen geruht haben, bis auf weitere Verfügung ſollen die beiden Gemeinden Hiltersklingen zu einer ſelbſtſtändigen Bürger⸗ meiſterei vereinigt und dieſe, ſomit auch die bisher zum Kreiſe Lindenfels gehörende Gemeinde Hiltersklingen, dem Kreiſe Erbach zu⸗ 1 H. dis Fndlenſtorden, ſchten. O. 105 Deſbr. Eſſendabnfal lehrer Ka lehrerſeminar Büreaudlenkt, und den Port egenſeillg zu zu Wieseck un Lehrern an d amts⸗ Candide Real⸗ und he von dem Pert Götzenhan Pfarroerweſe Grafen zu heim bra ſen, dieſe Stelle z. 8 die d Im. Con Conxectotateſt jedoch ein ten gen Stadtgel hausen mit (Präſentatior hausen in die Kreiswun zu Neuſtadt; Tagen bei G Das W Seit bürger Fon Unzer dem haare in d thale, Ver — K bil Dehn ine Dran Du Bauer als S unel; 15 aſtanien⸗ Weiteren knicht mit r Anzeige 53 getheilt, ſowie dem vormals Kurmainziſchen Orte Hiltersklingen die Benennung„Ober- Hiltersklingen“ und dem Gräflich Erbach⸗ Fürſte⸗ nauiſchen Orte Hiltersklingen die Benennung„Unter ⸗Hiltersklingen“ beigelegt werden.— III. Bekanntmachung Gr. Oberpoſtinſpection vom 30. Dec. v. J., die Errichtung einer P erſonenannahmeſtelle zu Weſchnitz für den Erbach⸗Heppenheimer Poſtwagen betr.— IV. Von Großherzoglichem Wöniſterium des Innern iſt auf Grund des Art. 23 des Geſetzes dom 6. Juni 1853 angeordnet worden, daß die in der Gemeinde Rimbach, Kreis Lindenfels, entſtehenden Brandſchäden nur nach dein Verhältniß des wahren Werthes welchen die abge— brannten oder beſchädigten Gebäude unmittelbar vor dem Brand ge— habt haben, vergütet werden ſollen.— V. Promotionen an der Gr, Landesuniverſität Gießen. Von der philoſophiſchen Facultät erhielten im 2. Halbjahre 1854 die Doctorwürde: am 5. Juli Lud⸗ wig Balthaſar Müller, 7. Juli Johann Wilhelm Schmidt, beide aus Darmſtadt, 29. Juli Joſeph Thomas Cathiau aus Mainz, 17. Aug. Philipp Fritſch aus Friedberg, 24. Aug. Ferdinand Mol⸗ denhauer aus Darmſtadt, 14. Sepbtr. Johann Adam Jacoby, 20. Nov. Auguſt Weiler, 27. Nov. Karl Galette, letztere drei aus Mainz.— VI. Ordensverleihungen. S. K. H. der Groß⸗ herzog haben allergnädigſt zu verleihen geruht: am 8. Dezbr. 1854 dem Pfarrer, Kirchenrath Hoffmann zu Echzell das Ritterkreuz,— 9. Dez. dem Münzrath Rößler das Comtburkreuz 2. Cl. und dem Oberbaurath Grimm das Ritterkreuz,— 28. Dez. dem Gendarmen 1. Cl. Dambmann, und am 29. Dez. dem Verwalter in Dienſten S. Gr H. des Prinzen Alexander Chapuis das filberne Kreuz des Verdienſtordens Philipps des Großmüthigen.— VII. Dienſtnach⸗ richten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigſt geruht: am 15. Dezbr. den Polizeidiener Frank dahier zum Packer bei der Eiſenbabnſtation Offenbach zu ernennen;— 18. Dezbr. dem Schul⸗ lehrer Klaſſert zu Bensheim die Muſiklehrerſtelle an dem Schul⸗ lehrerſeminar daſelbſt zu übertragen:— 21. Dez. den Portier und Büreaudiener auf der Marn⸗Neckar⸗Eiſenbahnſtation Bensheim Tuch und den Portier bei der Main⸗Weſer⸗Eiſenbahnſtation Butzbach Kern gegenſeitig zu verſetzen;— 23. Dez, den evang. Pfarrer Glaſer zu Wieſeck und den Lehrer an der Realſchule zu Alzei Dr. Beck zu Lehrern an dem Gymnafium zu Gießen— und den Gymnaſiallehr⸗ amts⸗Candidaten br. Uhrig aus Darmſtadt zum Lehrer an der Real⸗ und höheren Bildungsſchule zu Alzei zu ernennen: ſowie den von dem Herrn Fürſten zu Iſenburg⸗Birſtein auf die Pfarrſtelle zu Götzenhain präſentirten Pfarramtscandidaten Henrici, dermalen Pfarrverweſer daſelbſt, für dieſe Stelle,— und den von dem Herrn Grafen zu Erbach⸗Erbach auf die 2. evang Pfarrſtelle zu Reichels⸗ heim präſentirten Mitprediger Meyer zu Homburg v. d. H. für dieſe Stelle zu beſtätigen;— 30. Dez. dem Schulvicar Uihlein zu „ die dtitte katholiſche Schullehrexrſtelle daſelbſt zu übertragen. — VIII. Concurrenz für die mit einem Theologen zu beſetzende Conrectoratsſtelle zu Biedenkopf mit einem Gehalte von 400 fl., woran jedoch ein temporärer Abzug von 15 fl. ruht(Präſentation des zeiti⸗ gen Stadtgeiſtlichen zu Biedenkopf);— die kath. Schulſtelle zu Froſch— hauſen mit 309 fl. 35 kr. und 16 fl. für Heizung des Schullocals (Präſentation des kath. Pfarrers und des Gemeinderaths zu Froſch⸗ hauſen in Verbindung mit dem Großh. Kreisrath zu Offenbach);— die Kreiswundarztſtelle des Medicinalbezirks Höchſt mit dem Amtsſitze zu Neuſtadt;— die Diſtrictseinnehmerei Büdingen II.(binnen 14 Tagen bei Großh. Oberſteuerdirecton,— Caution 2500 fl.). Das Waldhaar oder inländiſche Seegras als Erſatzmittel der Pferdehaare. Seit ungefähr zehn Jahren kommt aus dem Frei⸗ burger Forſtbezirke in Baden die zittergrasähnliche Segge unter dem Namen Seegras als Erſatzmittel der Pferde— haare in den Handel. Dieſelbe findet ſich im ganzen Rhein— thale, vorzugsweiſe in Mittel⸗ und Niederwaldungen auf lehmigem, mäßig feuchtem und naſſem Moorgrunde, ver— mehrt ſich außer dem Samen noch durch zahlreiche Sproſſen aus dem Wurzelſtocke, wächſt außerordentlich ſchnell bis zu einer Länge von 3 bis 4 Fuß, und ſteht bei gedrängtem Stande nicht büſchelweiſe, ſondern Halm für Halm beiſammen. Die Segge liebt beſonders den Schatten und kommt daher meiſt in ſchattigen Schlägen vor.— Zu der obigen Verwendung wird das Seegras nach vol— lendetem Wachsthume entweder geſchnitten oder gezogen und zwei bis drei Tage lang liegen gelaſſen, damit es welk, nicht dürr wird. In dieſem Zuſtande wird es ge— ſammelt und unter Dach gebracht. Hierauf wird es, um es gehoͤrig zu reinigen, zwei bis drei Stunden geſotten und, um die Wurzeln loszubringen durch eine Hechel ge— zogen. Sodann trocknet man daſſelbe und verſpinnt es wie Seile zu fingerdicken Fäden. Dieſe werden, wenn ſie ziemlich trocken ſind, in Zöpfen wie das Roßhaar zuge⸗ richtet und ſodann in den Handel gebracht. Die Seegras— nutzung im Freiburger Forſtbezirke auf einem Flächenraume von 1200 Morgen hat in acht Jahren jährlich ungefähr 800 Gulden eingetragen, und außerdem den mit der Ge— winnung Beſchäftigten einen Verdienſt von jährlich wenig— ſtens 1500 Gulden verſchafft. Jedenfalls eignen ſich zum Anbaue dieſer Pflanzen noch mehrere Gegenden Deutſchlands, weßhalb dieſer Gegenſtand die Aufmerkſamkeit der Walbbeſitzer verdient. Butzbacher Kirchenbuchsauszug vom Monat Januar. Getaufte: 1. Dem B. u. Kaminfeger dahier Georg Andreas Brüchner eine T., Luiſe Amalie, geb. 14. Dez. 4. Dem Ortsb. zu Lapſa u. Großh. Heſſ. Gendarmen Georg Wolff dahier ein S. Heinrich Ludwig Chriſtian Wilhelm, geb. 11. Dez. 7. Dem Bernhard Grüninger III. eine T., Margarethe Chriſtine, geb. 29. Nov. 21. Dem B. u. Schloſſermeiſter Johann Heinrich Berg ein S., Johann Heinrich, geb. 8. Jan. Beerdigte: 9. Jakob Ranſtadt, des B. u. Metzgermeiſters Jakob Ranſtadt ehel. led. S., alt 17 J., 15 T., 4 7. Jan. 17. Anna Eliſabethe Mayer, geb. Becker, des verl. B. u. Schuh⸗ machermeiſters Johannes Mayer zu Butzbach Ehefrau, alt 79 J. 8 M., 4„ 28. Katharina Margarethe Sauerbier, geb. Schüler, des B. u. Buchbindermeiſters Gernand Sauerbier, genannt Weickardt zu Butzbach, alt 28 J., 6 M., 13. T., 1 26. Jan. Ge traute: 7. Johannes Rübſamen B. u. Bäckermeiſter dahier und Dorothea Tiſchert, des verl. Ortsb. u. Landwirths Johannes Tiſchert zu Calbach bei Büdingen nachgel. ehel. T. Für die Familie des H. Butte iſt bei der Unterzeichneten weiter eingegangen; Von B. S. in R. 36 kr.; Schutt v. d. Görbelh. Mühle 1 fl.; durch Minna C. 1 fl.; Ph. Decker zu Hochweiſel 30 kr.; von mehreren jungen Leuten daſelbſt in einer Spinnſtube geſammelt 15 kr. Die Exped. des Frie db. Int.⸗Bl. Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. X Braunkohlen⸗Verkauf. [185] Wegen Ausverkauf werden auf hieſigem Bergwerke von Donnerſtag den 15. Februar ab keine Braunkohlenklötze weiter abgegeben. Der Verkauf neu aufbereiteter Kohlenklötze wird ſeiner Zeit veröffentlicht werden. Bauernheimer Bergwerk den 12. Februar 1855, Gräfl. S.⸗R.⸗Bergverwaltung L. Storch. Holzverſtei gerung. 6154] Donnerstag, den 15. d. Mts., Vormit⸗ tags 9 Uhr, werden im Diſtrikte„Morlerunter“ 8 Stecken Eichenſcheitholz; 117„ Buchen-, Birxken⸗, Eichen- und Weiden⸗Prügelholzz 15„ dergl. Stockholzz 9225 Stück dergl. Wellen und 19 Wagen Allerleiholz an den Meiſtbietenden verſteigert. Ockſtadt, am 6. Februar 1855. Freihl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt Angerer. Bekanntmachung, Brenn-, ſodann Bau- und Nutzholzverſteigerung in dem Großherzoglichen Domanialwald Burg ⸗ wald der Oberförſterei Oberrosbach betr. [155] Montag den 19. d. M. wird im Burg⸗ wald an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert: 2 Stecken Scheid⸗, 3½ Stecken Prügel⸗, 25% Stecken Stock-, ſämmtlich Nadelholz; 5451 Wellen Eichen⸗, Birken⸗ und 3576 Wellen Nadel⸗Reisholz; 80 Stämme Fichten(Rothtannen) von der Stärke bis zu 15“ Durchmeſſer und 80 Fuß Länge, 15 dergleichen Stangen. Die Zuſammenkunft iſt früh Morgens 8 Uhr im Fichtenbeſtand des Schlags Nr. XVIII, wo begonnen— und erſt das Stamm- und Stangenholz, ſodann das Brennholz, verſteigert wird. Oberrosbach den 6. Februar 1855. Großherzogliche Oberförſterei Oberrosbach Bingmann. Bekanntmachung. I1581 In der bieſigen Gemeindekaſſe liegen 247 Gulden 18 Kreuzer gegen gerichtlichen Einſatz zum Ausleihen bereit. Wiſſelsheim den 5. Februar 1855. 5 Der Großherzogliche Beigeordnete Nütuber ger. Doof zen teig n [76] Donnerſtag den 15. Februar d. J., Morgens 10 Ubr, ſollen in dem Freiherrlich v. Löw'ſchen Wald zu Steinfurth, Diſtriet Thiergarten: 79 Stecken Kiefern⸗Prügelholz, 3600 Stück dergl. Wellen, 1½ Stecken dergl. Stockholz, 400 Stück dergl. Bohnenſtangen, 61 57 1 Rüſtraidel und 6 dergl. Stämme= 97 Cubikfuß, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Steinfurth den 10. Februar 1855. Der Freiherrl. v. Löw'ſche Revierförſter Weigand. Bekanntmachung. 11771 Montag den 5. März, Morgens 9 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe dahier die zweite Ab⸗ tbeilung der Domanialfrüchte aus der 185 Ar Ernte, beſtehend in: 90 Malter Korn, 60„ Gerſte, 50„Hafer, neu Naſſauiſchen Maßes, meiſtbietend verſteigert werden, wozu man Steigliebhaber einladet. Reichelsheim den 7. Februar 1855. Herzogl. Naſſ. Receptur v. Preuſchen. 56 Oeffentliche Aufforderung. [178] Jobannes Dickel von Langenhain, Sohn des Johann Konrad Dickel und ſeiner Ehefrau, Anna Regine, geborne Rudolph, ſeit langen Jahren abweſend, unbekannt wo? wurde geboren den 12. September 1777 und würde daher jetzt das 77. Lebensjahr bereits zurückgelegt haben. Da ein Seiten⸗Verwandter um Aushändigung ſeines bis jetzt curatoriſch verwalteten Vermögens nachgeſucht hat, ſo wird er aufgefordert, zur Em⸗ pfangnahme dieſes Vermögens binnen einer Friſt von zwei Monaten ſich dahier anzumelden, oder zu erwarten, daß er für verſchollen erklärt und das Vermögen demjenigen ausgehändigt wird, der ſich als nächſter Verwandter ausweiſt. Butzbach am 7. Februar 1855. en, Landgericht Butzbach bel, 5 Landrichter. Bienen ⸗ Honig und holländiſcher Syrup! [151] in vorzüglicher Güte und zu den billig⸗ ſten Preiſen bei Friedberg. Ph. Dan. Kümmich. 20 Ferkel 1179] hat zu verkaufen Heinrich Waltz in der Uſergaſſe. Verſteigerung. [180] Durch die theilweiſe Temporal-Verpach⸗ tung ſeines Gutes iſt der Unterzeichnete in der Lage auch ſeinen Viehſtand und feine landwirth⸗ ſchaſtlichen Geräthſchaften zu vermindern und läßt deshalb Donnerſtag den 1. 117 l. J., Vormittags hr, folgende Gegenſtände öffentlich an die Meiſt⸗ 1 Reitpferd, arabiſche Race, 6 Fahrochſen, 5 21 Stück Kühe(Schwarzſchecken und größten⸗ theils friſchmelkend), 4 Rinder, wovon 2 trächtig find, 1 fettes Schwein, 11 Stück Sprenger, Schweine(zum Einlegen), 2 Oekonomie⸗Wagen mit Zubehör und eiſernen Achſen, 3 bis 4 Pflüge, mehrere Pferdegeſchirre und 1 Schrotmühle mit 2 Steinen. Großkarben den 3. Februar 1855. G. Jauerbach. bietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigern: Ein tüchtiger Lehrmeiſter 1163] für einen taubſtummen Jungen, der die Schneiderprofeſſion erlernen ſoll, wird geſucht. Huͤlfs verein. 1181) Diefenigen Mitglieder des hieſigen Hülfs⸗ vereines, welche für Perſonen ihres Dienſtes Geſindeprämien glauben beanſpruchen zu dürfen, wollen ihre darauf bezüglichen Geſuche längſtens bis zum 1. März l. J. bei dem Vorſitzenden des Vereins, Herrn Director Dr. Dieffenbach dahier einreichen, indem ſpaͤter einlaufende nicht berückſichtigt werden können. Friedberg den 9. Februar 1855. f Der Secretär des Vereins Dr. Sell. Z h, ve ret a u f en 1 8 1182) ein Faſelochs, Rothſcheck, 2 Jahr N bei Niedermörlen. Franz Mö bes, zur Roſe. 5- 6000 Gulden 1831 werden gegen doppelten Einſatz ohne Ver⸗ mittlung zu leihen geſucht. Offerten beſorgt die Expedition. 2181 Gicht und Rheumatismus. 11841 Der Unterzeichnete kann der Wahrheit gemäß bezeugen, daß die ihm zur Unterſuchung und Anwendung vorgelegten Goldberger ſchen galvano⸗electriſchen Rheumatismus⸗Kettenk) der Geſundheit Nachtheiliges durchaus nicht befitzen, vielmehr in allen Krankheitsformen des Gefäß⸗ und Nervenſyſtems, beſonders aber in Gicht und Rheumatismen, wo erfahrungsgemäß der Electro⸗ Galvanismus wirkſam befunden wurde, in der vorgeſchriebenen Anwendungsweiſe vorzüg⸗ lichen Nutzen verſchaffen. Bamberg. Dr. Dotzauer, Königl, bayr iſcher Medicinalrath u. Gerichts arzt. 4) Alleinverkauf für Friedberg bei P. F. Schmittner, ſowie für Butz dach bei Val. Wießler. Frankfurter Cours vom 9. Febr. 1855. e Friedrichsd our 103 ½4½ Holländiſche 10 fl. Stücke[938-39 Rand⸗Ducaten[ 532-33 20 Frankſtücjʒtke. 920-21 Engliſche Souverains.„1138-40 Preußiſche Thaler 146/ 5 Frankenthaler 4— Peußiſche Caſſenſcheine.„ 146%-47 Frucht⸗ und Mehlpreiſe von nachbenannten Städten und Fruchtmärkten. ——————— Walzen Korn Ge r ſt e Hafer Kartoffel Mittel⸗ Mittel⸗ Mittel Miltel⸗ Mittel Ort und Datum] Auf- Ver- preis Auf- Ver preis Auf- Ver- preis Auf- Per- preis Auf- Ver⸗ preis ge. kauft 2 ge- kauft Z f ge- kauft Z. ge. fauft Z. e., kauft fahren 8 fahren 5 fahren 8 fahren 5 fahren 8 Mltr. Mltir. Pfd. fl. kr.][Mltr Mltr. Pfd. fl.Jkr.] Mitr.] Mltr.] Pfd.] fl. kr.] Mltr. Mltr. Pfd. fl. kr. J Mtr.] Mltr. Pfd. fl. r Friedberg, 9 Febr.] 1318 ¼ 1233 200 160/170 135% 18013 91167156[160 8 5 78 70 120 51371 1— 200—— Butzbach, 9.„274½ 274½ 20016 6 47 42 18013266101 04 160 827 44 44 120 5/24J 9 9 200 419 Vilbel, 9.„149 131 2001614 7 7 18014 6 6 160 9/——— 120———— 200.—.— Allenſtadt, 9.„ 404½ 377 2001622] 19% 19% 1801354 2% 22¼½ 160 8015] 29 29 120 5/20—— 200—— Nidda, 9.»4— 3 2001546— 9 1801247— 9 1600 81029— 3. 120% err 200. Hungen, 2. 25 12 20016 10 8 8013/15] 8 8 160 8-1 50 50 1200 5/30]—— 200—— Echzell, 9.„ 165½% 126¼ 200 160 8 3212 801227044 64(160 8 7 20— 20,—(—— 200—— Grünberg, 9.„ 129 129 20015055 46¼ 46/ 1801329 2% 21¼ 160 9 5 42% 42¼ 520 544—— 200—f— Mainz, 9.„I—— J200 1630—— 180112, 45l—— 1160 8[—l—— 120 6-1—[— 560, Friedberg: Vorſchußmehl aufg. 21¼½ Mltr., verk. 12ÿ, 19 fl. 2 kr.; Roggenmehl aufg. 33 Erbſen aufg. 14, verk. 1, 43 fl. 30 kr.; Linſen aufg. 1% Wicken aufg. 3½, verk. 3½, 9 fl. 38 kr.— Butzbach: Erbſen 11 fl. 15 kr.— Altenſtabt: Vorſchußmehl 20 fl.; Waizenmehl 16 fl.; Erbſen 11 fl. 30 kr.— Grünberg: Erbſen 11 fl. 40 kr.; Molter Frucht 11 fl. 15 kr. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. teffend!? 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