erkchens eſſe uten, unoncen Atrubli⸗ leu üden, r dieſiger was ver⸗ 1. Wir er ſtarken 512 fr. Friedberger Jutelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. E Amts- fl. 1. 30 kr. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petit zei le oder de ren Raum und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ſammen 7 kr. Nu 36. Freitag, den 21. Juli. 18511. Zwei Verzweifelte. Von Ludwig Storch. (Schluß.) Während ſie in die Kammer ſchlüpfte, ſchlug Stauton das Buch auf und laß die frommen Herzensergüſſe des Mädchens. Seine Augen leuchteten und füllten ſich mit Thränen der Rührung und Wonne. Sie kam und hatte ein ſehr geringes Tuch umgeſchlagen, aber als ſie auf der Straße ſo neben ihm hinſchritt in ihrer unbewußten Würde, betrachtete er ſie mit Blicken der Ehrfurcht und Bewunderung. Miß White gab den neuen Vorſchuß nicht, ver— ſicherte aber dem Begleiter des Mädchens, Betty ſei ein Engel. Das war ihm aus dieſem Munde lieber als das Geld aus dieſer Hand. Er verſetzte alſo auf dem Wege das Buch bei einem Trödler, und die zwölf Schillinge kamen zuſammen. Betty hatte eine große Freude darüber. „Wovon wollen Sie aber heute und morgen leben, Miß, wenn Sie all ihre Baarſchaft weggeben?“ „Ich weiß es nicht, aber Gott wird helfen,“ ver— ſetzte ſie vertrauensvoll.„Ich werde die Nächte hindurch arbeiten.“ „Ja, Gott wird weiter helfen!“ rief er und hätte ſich durch ſeine Bewegung faſt verrathen. Stauton ging erſt allein in die Taberne und auf das Zimmer des alten Smid, um ihn mit wenig Worten in ſeiner Rolle zu inſtruiren. Dann holte er Betty herbei. Welch ein himmliſcher Genuß für ihn, als das ſüße Kind den Vater weinend um den Hals faßte, küßte und an ihr Herz drückte.„Ach, mein Vater, mein Vater, welche ſchreckliche Nacht hab' ich verlebt, voll Angſt und Kummer um Dich! Doch ſtill davon! Gelobt ſei Gott, daß ich Dich geſund wieder habe.“ Und nun lachte und jubelte ſie. Dann löſte ſie den theuren Mann ein und führte ihn im Triumphe davon. Stauton begleitete ſie und meinte, er habe noch ein paar Schillinge aufgetrieben; ſie ſolle ein Mittagseſſen beſorgen. Nun die frohe Geſchäftigkeit, das flinke heitre Weſen, die ſüße Anſpruchsloſigkeit des herrlichen K Kindes! Der junge Mann hätte vor ihr niederfallen und ihr die Füße küſſen mögen. Stauton ging ſpät Abends und dachte nicht mehr an den Sprung von der Blackfriasbrücke. Er kam alle Abende„um ſeinen angeblichen kleinen Verdienſt mit der Familie zu verzehren.“ Nach vierzehn Tagen ſagte er Abends beim Scheiden: „Miß Betty, wollen Sie meine Frau werden? Ich bin zwar nur ein armer Schreiber, aber ich habe ein red— liches Herz.“ Sie ſchlug die Augen erröthend nieder. „Kannſt Du mich lieben, Kind?“ fragte er mit überwallendem Gefühl. Sie nickte ſtumm und reichte ihm die Hand. Er küßte dieſe Hand und ſagte:„Ich liebe Dich unausſprech— lich. Du haſt mir das Leben gerettet.“ Wenige Tage ſpaͤter in der Morgenfrühe ging das Pärchen, einfach aber anſtändig gekleidet, und vom alten Smid begleitet, nach der nächſten Kirche, wo es ſtill ge— traut wurde. Wonnebebend ſchloß Stauton ſein Weib— chen an das Herz und küßte ſie auf die Stirne. Vor der Kirche hielt ein prächtiger Stadtwagen. Der gallo— nirte Diener öffnete ehrerbietig den Schlag.„Hinein!“ rief der glückliche Gatte der ihn mit ſtumm fragendem Staunen anblickenden jungen Frau zu. Eh' ſie ſich's ver— ſah, ſaßen ſie alle drei in der Kutſche, die im Fluge da— von fuhr. Vor einem hohen prächtigen Hauſe in Weſt— minſter hielt ſie. Reich gekleidete Dienerſchaft hob ſie heraus und führte ſie in glänzend decorirte Zimmer. „Hier iſt Eure Herrin!“ ſagte Stauton zu der Diener— ſchaft.„Bezeigt ihre Eure Ehrfurcht und erfüllt ihre Befehle. „Mein holdes ſüßes Kind, ich bin Lewis Stauton, einer der reichſten Männer dieler reichen Stadt. Dieſes Haus iſt Dein Eigenthum, dieſe Diener und N ſind die Deinigen. Ich habe die Bürgſchaft von Dir in der Hand, daß der Reichthum Dein reines Kindesherz nicht verderben wird. Hier iſt ſie, das Gebetbuch Deiner Mutter. Sieh, was Du hineingeſchrieben: „Und wenn Du mir alle Schätze der Welt gäbeſt, mein Gott, ich würde Deine demüthige Magd bleiben. Denn was iſt Gold vor Dir, der Du auf die Herzen ſiehſt? Dein iſt mein Herz und ſoll es bleiben.“ „Gott und Dein, mein Lewis,“ flüſterte Betty und ſank ſanft erröthend an ſeine Bruſt. „Hurrah, der Sprung von der Blackfriarsbrücke!“ rief Stauton ſeelenvergnügt und umarmte ſeinen Schwie— gervater.(Gartenl.) Miszelle. Aus Java. Bei einem der letzten Gefechte, welche ein Theil der Garniſon von Patnam gegen die wilden Stämme im Innern zu beſtehen hatte und welches ſehr mörderiſch war, gerieth ein holländiſcher Soldat(ein Bran— denburger von Geburt) verwundet in die Hände der Wil— den. Gewohnt, alle Gefangenen zu erwuͤrgen, würde dies Loos auch unfehlbar den armen Brandenburger betroffen haben, und ſchon glaubte er ſein letztes Stündlein heran— gekommen zu ſehen, als der Häuptling des Stammes, ein coloſſaler Wilder mit tättowirtem Geſichte, ihm mit ge— ſchwungener Keule entgegentrat. Aber wer ſchildert das Erſtaunen des Soldaten, als plötzlich der Häuptling die Keule ſinken läßt und in wohlbekannten Tönen zu ihm ſpricht:„Aber Bähnemann, um Jottes Willen, wo gommt Ihr denn her?— wie jeht's in dam 2% c. Der Häupt⸗ ling, ein ehemaliger preußiſcher 2 Deſerteur, hatte ſich nach Java anwerben laſſen, allein der im holländiſchen Dienſte empfangenen öfteren Stripſe höchſt überdrüſſig, war er zu jenem wilden Stamme geflüchtet. Bitte an Menſchenfreunde! Jeruſalem. Nach einem im Staatsanzeiger für Würtemberg abgedruckten Privatſchreiben üben die orientaliſchen Zuſtände einen er⸗ ſchrecklichen Rückſchlag auf die Bewohner Paläſtinas aus. Unter der deutſch⸗israelitiſchen Gemeinde wüthet der Hungertyphus, der durch das dortige Klima unterſtüzt, ſeine Opfer fordert. Das k. k. öſterreichiſche Conſulatszeugniß erzählt folgende Begebenheit:„Ein Israelite, Bilo mit Namen, der mit Frau und Kindern ſchon drei Tage hungerte, nahm in der Verzweiflung einen ſeiner Söhne auf die Schulter und war gerade im Begriff, ihn an einen Türken auf öffentlichem Markte zu verkaufen, als ein jüdiſcher Kaufmann, Uriel Kabili, hinzukam und durch 246 die deutſchen Israeliten erlaſſen, in dem ſie flehentlich um Hülfe rufen Vieler Orte hat man ſich, auch in unſerm engern Vaterlande, für dieſen Gegenſtand lebhaft intereſſirt, und wir hoffen, daß die hler erzählte Thatſache hinreichend iſt auch manchen Chriſten wie Israeliten zu be⸗ wegen ein Opfer auf den Altar der Liebe zu legen. Gerne ſind die Unkerzeichneten bereit dieſe Gaben in Empfang zu nehmen und mit vielen andern an den Ort ihrer Beſtimmung gelangen zu laſſen. Ge⸗ wiſſenhaft werden ſie ſ. 3. Rechnung über das Anvertraute ablegen. Friedberg im Juni 1854. Mayer J. Hirſch, Kaufmann. J. P. Schäfer, Vorſteher der Blindenanſtalt. Nie verehrl. Redactionen benachbarter Blätter werden um koſten⸗ eine Gabe von einem Piaſter(21 kr. nach unſerm Gelde) die Schreckens⸗ Die Rabbiner der h. Stadt haben einen Aufruf an that verhinderte.“ freie Aufnahme obiger Bitte höflichſt erſucht. Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-⸗Anzeigen. Jagdverpachtun g. Llo83] Montag den 24. Juli d. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe die der Gemeinde Ockſtadt zustehende Jagdberechtigung von circa 3242 Normalmorgen Feld und 1423 dergl. Wald, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf weitere ſechs Jahre öffentlich verpachtet werden. Ockſtadt den 5. Juli 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Ockſtadt Gröninger. Bekanntmachung. L41122] Jacob Brückmann von Dornaſſenheim mit Frau und drei Kindern, ſowie der Wittwer Wilhelm Hartmann von da mit ſeinen beiden Kin⸗ dern, beabſichtigen nach Amerika auszuwandern. Reichelsbeim den 12. Juli 1854. Herzogl. Naſſ. Kreisamt v. Preuſchen. Steinkohlenlieferung. 111241 Donnerſtag den 27. d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſoll die Lieferung von 750 Centner Steinkohlen für die Garniſon dahier auf dem Soumiſſionsweg an den Wenigſtverlangenden in Accord gegeben werden. Die Bedingungen darüber liegen in unſerm Büreau zur Einficht offen. Friedberg den 11. Juli 1854. Großherzoglicher Verwaltungsrath des 2. Bataillons 4. Infanterieregiments. Jagdverpachtung. 11127] Die der Gemarkung Weckes heim ge⸗ hörige Jagdberechtigung, umfaſſend 1701 Nor⸗ malmorgen, ſoll Samſtag den 22. d. M., Nach⸗ mittags 1 Uhr, dahier auf weitere ſechs Jahre unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſtbietend verpachtet werden. Weckesheim den 8. Juli 1854. Großherzogliche Bürgermeisterei Weckesheim Walther. Güter⸗ Verpachtung. 11140] In Auftrag der Frau Anton Eich's Wittwe dahier werden Montag den 24. Juli, Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren Güterſtücke, in hieſiger und Fauerbacher Gemar⸗ kung liegend, auf den Zeitraum von 6 Jahren meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 15. Juli 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Güter ⸗ Verpachtung. L11421 Dienſtag den 25. Juli l. J., Morgens um 9 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die zur erſten Pfarrei dahier gehörenden Güterſtücke, beſtehend in 100 Morgen, in den Gemarkungen Friedberg, Fauerbach II. und Ockſtadt liegend, auf 9 Jahre meiſtbietend verpachtet. Friedberg am 15. Juli 1854. Weißbinderarbeit in der Reiter⸗ caſerne zu Butzbach. [11471 Dienſtag den 25. d. M., des Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſoll das Ausweißen verſchie⸗ dener Localitäten der hieſigen Reiter-Caſerne auf dem Wege der Soumiſſion vergeben werden. Es werden daher die zur Uebernahme dieſer Arbeit luſttragenden Weißbindermeiſter hierdurch aufge⸗ fordert, ihre Soumiſſionen verſiegelt und mit der Aufſchrift„Weißbinderarbeit betreffend“, bis zu dem bemerkten Termin in das am Ein⸗ gange des Verwaltungsbureaus in beſagter Ca⸗ ſerne aufgehäugte Soumiſſionskäftchen einzulegen. Voranſchlag und die Bedingungen, die das Nähere beſagen, ſind zur Einſicht aufgelegt. Butzbach den 14. Juli 1854. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter. Materiallieferung für das Großherzogliche Braunkohlenbergzwerk bei Dorheim. [1157] Mittwoch den 9. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Dorheimer Bergwerk die Lieferung von nachſtehenden Materialien, näm⸗ lich von: I. Floßholz: 88 Böden 10ter Stämmen, 8* ter 1 5 Ster 10 II. Brettern 1. 100 Stück ſchmalen Schreinerdielen, 150„ Dachdielen, 50„ Doppeldielen, 200„ Latten, g III. Pfählen: 20,000 Stück 4 Fuß langen Eichenpfählen, IV. Fettwaaren: 800 Maas Rüböl, 80 Pfund Talg, auf dem Soumiſſionswege vergeben werden. Die Soumiſſionen ſind ſchriftlich, verſiegelt und frankirt mit der Adreſſe der unterzeichneten Be⸗ hörde und der Aufſchrift„die Lieferung von... betreffend verſehen, längſtens bis zum 9. Au⸗ guſt Vormittags 10 Uhr abzugeben. Die Er⸗ öffnung derſelben geſchieht in Gegenwart der erſchienenen Soumittenten. Die Bedingungen, unter welchen die Vergebung der Lieferung ſtatt⸗ findet, können vom 1. Auguſt an dahier einge⸗ ſehen werden. Dorheimer Bergwerk den 18. Juli 1854. Großherzogliches Bergamt Dorheim gen. Steinkohlenlieferung. [11581 Donnerſtag den 27. dieſes Monats, des Nachmittags um 2 Uhr, ſoll auf dem Verwal⸗ tungsbureau hieſiger Garniſon die Lieferung der für dieſelbe in der Winterperjode 1854—55 er⸗ forderlichen 800 Centner Steinkohlen, ſogenann⸗ tes Fettſchrott, erſter Qualität, aus den Ruhrer Steinkohlenwerken, auf dem Wege der Sou⸗ miſſion in Accord gegeben werden. Dies den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungsbedingungen in dem obenge⸗ dachten Bureau Vor⸗ und Nachmittags einge⸗ ſehen werden können. Butzbach am 18. Juli 1854. Großherzoglicher Diviſions⸗Verwaltungsrath des Garderegiments Chevauxlegers. Holzverſteigerung. 111591 Dienſtag den 25. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, werden im Rodheimer Gemeindewald, Diſtrikt Grauenberg: 4442 Buchen⸗Wellen, 3250 Eichen⸗ 2227 Nadel⸗ und 150 Weichholz ⸗Wellen, öffentlich an die Meifibietenden verſteigert. Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird eine Zahlungsfriſt bis zum 15. September d. 1 geſtattet. Der Zuſammenkunftsort iſt auf der Wald⸗ bahn an den ſog. drei Eichen. Rodheim am 17. Juli 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Rodheim Jacobi Reiſenden oder Agenten der feilgeboten und verkauft habe. tragt haben. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. Friedberg. Oeffentliche 111601 Es iſt zu unſerer Kenntniß gekommen, daß in Friedberg und der Um⸗ gegend ein Menſch quasi hauſirend herumgezogen ſei, welcher ſich fur einen Warnung! Heilbronner Bleiche bei Wimpfen ausgegeben und ein angeblich auf dieſer Bleiche gebraucht werdendes Bleichmittel Wir erklären dieß hiermit öffentlich für eine Betrügerei, indem wir ſelbſten keinerlei dergleichen ſchädliche Bleichmittel anwenden noch verkaufen und auch Niemanden mit dem Verkaufe irgend eines Bleichmittels beauf⸗ Die Verwaltung der Heilbronner Bleiche bei Wimpfen e ee. Louis Hörner. Aufträge für dieſe reine Naturbleiche werden immer noch beſorgt. Eduard Ruths. 1. Preis f u Die foſtet fl. 7. (ausführliche ese = We unt 1137 Einem 11 7 use der WII irſchorn! 1 mein Schi nerung bringe, Schime in jede tath habe, wie besorge. Außer atbeilen und Hauben, Cher geneigten Zuß und reelle Be Friedberg —— Neue Feg 11155] gut g —— 300 fl. Ils 0) biegen Niedertot 3 11162] Ein Haus haltung miethen. Naß Zum Ctuez] wird e Friedberg. Grundl Luld] wird; dei det Expedi ——— Rheir Lite) kf verkaufen Pen 11166] ein ich ergebenſt Nauheim au in jeder Gr die vollkomn ich eine rich mich in Mü Probedild aufgeffüt. Naubeim 15 impfen Auth 247 Große Kunſt-Induſtrie- und Geld⸗Lotterie, conceſſionirt durch das Gr. Heſſ. Miniſterium des Innern. Hauptpreis: im glücklichen Falle fl. 52,000. 19708 Gewinne in Geld- und Induſtrie-Gegenſtänden. 1. Preis fl. 30,000 baares Geld und fl. 12,000 in Induſtriegegenſtänden, zuſammen fl. 42,000; ſodann fl. 10,000.— fl. 10,000.— fl. 6000.— fl. 4300.— fl. 4500.— ze. 1744] Die alleinige Agentur fur den Looſendebit im Kreiſe Friedberg iſt uns übertragen worden. Ein Loos koſtet fl. 7.— Für fl. 35— erhält man 5 Looſe, dazu noch unentgeldlich ein ſicher gewinnendes Prämien⸗Freiloos (ausführliche Spielpläne gratis) bei den General-Agenten David Grödel Söhne oder Jacob Hanau zu Friedberg. Wohnungs⸗Veränderung und Empfehlung. L137] Einem geehrten Publikum mache ich die ergebenſte Anzeige, daß ich nunmehr in dem Hauſe der Witiwe Lorenz, neben Hrn. Nath. Hirſchhorn in der Uſergaſſe wohne. Indem ich mein Schirmgeſchäft in empfehlende Erin⸗ nerung bringe, bemerke ich, daß ich ſowohl neue Schirme in jeder Gattung verfertige und in Vor⸗ rath habe, wie auch deren Reparatur auf's Beſte beſorge. Außerdem verfertigt meine Frau Putz⸗ arbeiten und übernimmt Putzgegenſtände, als: Hauben, Chemiſettes ꝛc. zum Waſchen. Um geneigten Zuſpruch bittend, verſpreche ich billige und reelle Behandlung. Friedberg. S. Garde, Schirmmacher. Neue Fegmühlen und Strohbänke, 11155] gut gearbeitet, hat zu verkaufen Johannes Weihrauch, Schreinermeiſter in Steinfurth. 300 fl. Vormundſchaftsgeld L161] liegen zum Ausleihen bereit bei Niederrosbach den 20. Juli 1854. Ph. Jacobi Il. Zu ver mii hen. 111621 Ein Logis gleicher Erde für eine kleine Haushaltung oder zu einem Laden iſt zu ver⸗ miethen. Näheres bei der Expedition d. Blattes. Zum Frankfurter Journal 11163] wird ein Mitleſer geſucht. Friedberg. Friedrich Rodaug. Gründlicher Flötenunterricht 11164] wird zu ertheilen gewünſcht. Näheres bei der Expedition dieſes Blattes. Rheiniſchen Weinefſfſig, [11651] feinſte Qualität, à 24 kr. per Maas, verkaufen Gebr. Simon zu den drei Schwerdtern. Photographiſches Atelier. [1166] Einem kunſtliebenden Publikum zeige ich ergebenſt an, daß ich mich kurze Zeit in Nauheim aufhalte, um photographiſche Portraits in jeder Größe anzufertigen. Indem ich für die vollkommenſte Aehnlichkeit garantire, kann ich eine richtige Ausführung verſprechen, da ich mich in München hierauf vorbereitete. Probebilder find im Kurhauſe zur Anſicht aufgeſtellt. i Nauheim den 20. Juli 1854. * DO Photograph. Das Anzeige-Dlatt 110691 für den Kreis Vilbel, ein in der ganzen Wetterau— ſowohl in kur⸗ heſſiſchen, naſſauiſchen, als auch in frankfurtiſchen Orten— ſehr verbreitetes amtliches Blatt, empfiehlt man hiermit allen verehrlichen Geſchäfts und Handels⸗ leuten zur Bedienung bei Veröffentlichung von Anzeigen jeder Art. Die In⸗ ſeratgebühren ſind äußerſt billig. Für die breite, zweiſpaltige gewöhnliche Zeile werden nur 2 kr. bezahlt. Bei öfterer Wiederholung der Inſerate wird noch ein annehmbarer Rabatt geſtattet. Vilbel im Juni 1854. Die Redaction des Anzeige-Blatts f. d. Kreis Vilbel. Die Kölniſche Hagel-Verſicherungs-Geſellſchaſt 11135] Grundkapital 3 Million 300,000 Gulden verſichert zu feſten Prämien, wobei in keinem Falle Nachzahlungen vorkommen können, alle Bodenerzeugniſſe gegen Hagelſchaden durch meine Vermittelung. Butzbach den 30. Juni 1854. M. Kuhl, Agent. * Tapeten 111341 das Stück zu 8 kr., 9 kr., 10 kr. u. ſ. f. bis zu den feinſten, in großer Auswahl bei Kriedberg. Darid Groedel Sôhine. Durch die Mauheimer Kur⸗ und Bade ⸗Liſte, 11541 welche wöchentlich 1—2mal erſcheint, gewinnen Geſchäfts-Empfehlungen& Anzeigen in billigſter Weiſe allgemeine und gewiß lohnende Verbreitung unter dem Bade⸗ publikum des benachbarten Nauheim. Einrückungsgebühren für die ge— wöhnliche Zeile oder deren Raum 3 kr. Friedberg. C. Vindernagel's Buchhandlung. Verloren. Einladung. [11671 Ein goldenes, gegliedertes Armband iſt den 17. d. Mts. auf dem Weg von der Eiſen⸗ bahn durch die Wieſen nach Nauheim verloren worden. Der redliche Finder wird erſucht, das⸗ ſelbe gegen eine gute Belohnung auf der Bür⸗ germeiſterei abzugeben. [11681 Sonntag den 23. d. M. iſt bei dem Unterzeichneten gutbeſetzte Tanzmufik anzutreffen, wozu er höflichſt einladet. Altenſtadt den 17. Juli 1854. Weith, Gaffwirth. 248 Soolbud Nauheim. Jeden Tag Concert im Garten des Rurhauses Morgens von 6% bis 3 Uhr, Nach- mittags von 5 bis 4½% Uhr und Abends von 6% bis 8 Uhr, ausgeführt von dem Rur- Orchester unter Direction des Herrn Edmund Neumann. Jeden Donnerstag Bal pure im Nursdaule, Anfung 8 Ui. Die Union, allgemeine deutſche Hagel⸗Berſſchrrunge⸗Geſelſſchoft elmar. Grundkapital 3 Millionen Thaler, (wovon 2½ Millionen in Aktien emittirt ſind). 15071 Dieſe Geſellſchaft verſichert gegen Hagelſchaden Boden— erzeugniſſe aller Art, wie Halmfrüchte, Hülſenfrüchte, Oelgewächſe, Han⸗ delsgewächſe u. ſ. w. Dem Verſicherten ſteht es frei, ſeine Bodenerzeugniſſe ganz oder theilweiſe verſichern zu laſſen. Die Prämien ſind feſt, ſo daß unter keinen Umſtänden Nachzahlungen zu leiſten ſind. Die Verſicherungen können ſowohl auf ein als auf mehrere Jahre geſchloſſen werden. Bei Verſicherungen auf fünf Jahre iſt den Verſicherten ein Antheil von zwanzig Prozent an der für dieſe Periode ver— bleibenden Dividende zugeſichert, ohne daß ſie darum zu dem etwaigen Verluſte beizutragen haben. Die Schäden werden ſchnell und loyal regulirt. Jede weitere Auskunft kann bei den unterzeichneten Agenten em— pfangen und der Abſchluß von Verträgen eingeleitet werden. Friedberg und Laubach im März 1854. Ni A ez le n: Georg Friedrich Nau in Friedberg. Johann Martin Zöckler in Laubach. 111691 Bei Friedrich Fleiſcher in Leipzig iſt erſchienen und in E. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg zu haben: Der Arzt als Hausfreund oder freundliche Belehrungen eines Arztes an Väter und Mütter bei allen erdenklichen Krankheitsvorfällen in jedem Alter. l Ein treuer und allgemein verſtändlicher Rathgeber für alle diejenigen, welche ſich ſelbſt belehren wollen, oder ſich nicht gleich ärztlichen Raths Weiten können. on Dr. Ludwig Friedrich Frank. Preis 1 fl. 21 kr. 11101] 8 E 5 9 Nee NO s s 8 1 * 28 9 5 ( 2 5 5 n 2 9 2 8 2 W 2 * * & 81& & 28 N N 8 2 S N 28 28 2 . Kirchliche Anzeigen. 6. Sonntag n. Trinitatis den 23. Juli. Pfarramtswoche: Hr. Stadtpfarrer Seel. Gottesdienſt in der Stadtkirche: Vormittags: Hr. Candidat Ritſert. Nachmittags: Hr. Stadtpfarrer Sell. Gyttesdienſt in der Burgkirche: Vormittags: Hr. Diaconus Baur. Nachmittags: Hr. Candidat Thudichum. Frankfurter Cours vom 20. Juli 1854. Pifelen n Friedrichsd'or Holländiſche 10 fl. Stu Rand⸗Ducaten icke eee, Engliſche Souverains. Preußiſche Thaler. 5 Frankenthaler Preußiſche Caſſenſcheine 5 fl. 9 34-35 10 77.8 f „ 9 440% r 34775 ½ „ 924¼ 25% „11 45-47 „147 ¼⁹d 94 „ 220½--1 „ 147 /- Fruchtpreiſe. 19. Juli 14. Juli 6. Juni Gattung. Fried⸗ Gerns⸗ berg Mainz heim fl. kr. fl. kr. fl.] kr. Waizen pr. Malterſ 15 121827—— n„ 11234113— 12— Gerſte„ 75 9 521025 940 Hafer 5 6122171251 6— Polizei ⸗ Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 22. bis zum 28. Juli. 2 Fried⸗ Butz⸗ 2 Brod⸗Preiſe. berg.] bach. 55 kr. pf. rt pf. 1JRoggenbrod /½ Korn- und ½ Gerſtenmehl 4% 2„ 8 4 77 7. 77 161 2162 1 gemiſchtes Brod(Tafelbrod) 9% Korn- u.) Walzenmeht 2 2 7 7 7 a 4 e e 18 810 18 55 — Milchbrod 13 13 Waſſerweck 13% —Gemiſchte(Tafel⸗) Brod 1414 Fleiſch⸗Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 14— 14— „Kühfleiſch, gemäſtetes 11— 111— „Rindfleiſch, gemäſtetes 9 292 „ Kalbfleiſch I „ Schweinenfleiſch 15 „ Hammellleiſch 11 ln 5 Schaaffleiſch 535 „Wurſt v.blos Schweinen 16— 16— „ Bratwurſt 20— 118— „Schwartenmagen 20. 18 „Geräucherter Speck 28— 28— „Schinken 20— 20— „ Dörrfleiſch 22— 22— „Schweinenſchmalz, ausgel. 24— 24— „ unausgelaſſen 22— 22— „ Nierenfett 22— 20— „Hammelsfett 16— 16— Die Großherzoglichen Bürgermeiſter Bender. Seippel. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Hierzu eine Beilage. mit hieſigen ſelben in ihr als bequem! Betofigung händigt werd 3) De gleichem Zw. lichen Beduͤrf geſchirr, woll 4) En oder dergl., entweder ſelb der betreffen gewähren. der Herren 5) At kunft in Ame betrogen we auch hierzu d 6) Un (tickets) zur dem Innern land zu kauft und ſelbſt Be. ſch vor dem Math der Der 7) Ein nach der neue Ueberfäͤſſge Amerilg füt! dort häufg g NY beim Capi ftändniſſe zu gebene aus 98 ſchon fruher Orte ihrer Wechſel— Handlungs⸗ Münzen we u. A. die aſſe man fi. Eimwichſelut Beilage zum Friedberger Intelligenzblatt Nr. 56. Für Auswanderer. Das„Nachweiſungsbürean für Auswanderer in Bremen“ hat ſeinen dritten Jahresbericht ausgegeben und liefert in demſelben auf's Neue den Beweis, daß die Wirkſamkeit dieſes Ver— eines eine für das Wohl der Auswanderer höchſt ſegensreiche und un⸗ eigennützige genannt zu werden verdient. Der Bericht ſelbſt iſt zu umfangreich, um demſelben in dieſen Blättern einen Raum geben zu können, allein er enthält beachtenswerthe Verhaltungsmaßregeln und praktiſche Winke für Diejenigen, welche auf ihren weiten Reiſen durch fremde Lande nur allzuoft eben ſo vielen Nachtheilen durch ihre eigne Unkenntniß als Prellereien durch vornehme und gemeine Betrüger ausgeſetzt ſind, und um dieſen ſoviel möglich vorzubeugen, laſſen wir hier im Auszuge einige belehrende Andeutungen folgen: Auswanderern werden folgende Verhaltungsregeln und Winke für ihren Aufenthalt in Bremen, Bremerhafen und auf dem Seeſchiffe zur Berückſichtigung empfohlen: 1) In Bremen erholt ſich der Auswanderer allen Rath, deſſen er bedürftig iſt, am Beſten von dem Nachweiſungs-Büreau für Aus⸗ wanderer, welches in allen Fällen durch beeidigte Beamte ganz un⸗ entgeltlich Auskunft ertheilt. Zwei Comptoirs deſſelben befinden ſich im Bahnhofsgebäude und am Altenwalle(dem. Landungsplatze der Dampfſchiffe). Dieſe ſind aber vorzugsweiſe beſtimmt, die ankommen⸗ den Auswanderer zu bedienen und von dem zu unterrichten, was zu⸗ nächſt für fie noͤthig oder zweckmäßig erſcheint. Wer dann noch weiter ſich belehren oder Beſchwerden erheben will, wende ſich an das Comp⸗ toir des Nachweiſungs-Büreau's unterm Schütting, am Markte. 2) Um die Auswanderer vor Uebervortheilung zu ſchützen, ſind mit hieſigen Gaſtwirthen Verabredungen getroffen, nach welchen die⸗ ſelben in ihre Wirthslokale nicht mehr Perſonen aufnehmen dürfen, als bequem darin logiren können, auch an beſtimmte Taxen für Logis, Beköſtigung und Gepäck-Expedition, welche den Auswanderern einge— händigt werden, gebunden find. 8 3) Das Nachweiſungs-Büreau behändigt den Auswanderern zu gleichem Zwecke einen Durchſchnitts⸗Preiscourant über ihre gewohn⸗ lichen Bedürfniſſe während der Seereiſe, namentlich Matratzen, Blech— geſchirr, wollene Decken u. ſ. w. b 4) Entſtehen Klagen über ſchlechte Behandlung, Prellereien oder dergl., ſo verſucht das Nachweiſungs-⸗Büreau unterm Schütting entweder ſelbſt Abhülfe zu ſchaffen oder ſolche durch genaue Angabe der betreffenden obrigkeitlichen, richterlichen oder ſonſtigen Behörde zu gewähren. Es ertheilt ferner in den geeigneten Fällen die Adreſſen der Herren Conſuln, zuverläſſigen Rechtsbeiſtände u. ſ. w. 5) Auswanderer werden dringend gewarnt, ſchon vor ihrer An— kunft in Amerika oder Auſtralien Land anzukaufen, indem ſie ſehr leicht betrogen werden. Nach ihrer Ankunft in Nordamerika erhalten ſie auch hierzu die beſte Anweiſung durch die Deutſche Geſellſchaft. 6) Unter keinerlei Umſtänden laſſe ſich der Auswanderer Billets (tickets) zur Weiterbeförderung von dem überſeeiſchen Hafen nach dem Innern aufdringen. Ein Vortheil, dieſe Billets ſchon in Deutſch⸗ land zu kaufen, iſt nie damit verbunden, aber oft großer Nachtheil und ſelbſt Betrug. Auch nach erfolgter Ankunft in Amerika muß man ſich vor dem Ankaufe ſolcher Billets ſorgfältig hüten und nur den Rath der Deutſchen Geſellſchaft befolgen. e 5 7) Eine Hauptregel für Auswanderer iſt, nicht zu viel Gepäck nach der neuen Heimath mitzunehmen. Es wird meiſt beſſer ſein, das Ueberflüſſige ſelbſt mit einigem Schaden hier zu verkaufen, als in Amerika fr die Weiterbeförderung theures Geld auszugeben, zumal dort häufig ganz andere Bedürfniſſe vorwalten. 8) Geld und Pretioſen ſind auf dem Seeſchiffe am Sicherſten beim Capitain aufgehoben. Doch laſſe man ſich, um alle Mißver⸗ ſtändniſſe zu beſeitigen, einen Schein über das in Aufbewahrung Ge— gebene ausſtellen. a f 9) Den Auswanderern wird empfohlen, inſofern ſie dies nicht ſchon früher gethan haben ſollten, in Bremen ihr Geld in die am Orte ihrer Beſtimmung gangbarſten Münzen oder Wechſel umzuſetzen. Wechſel— am beſten nach Sicht— erhält man von jedem reſpectablen Handlungs- oder Banquierhauſe. Wegen des Umſatzes in andere Münzen wende man ſich aber an zuverläſſige Geldwechsler, als welche u. A. die Herren G. C. Mecke& Comp., am Markt Nr. 2, J. Schultze& Wolde, Stintbrücke Nr. 1, J. S. Cohen, Langenſtraße Nr. 140, T. L. Beneke, Obernſtraße Nr. 3. bekannt find, die ebenfalls Wechſel ausſtellen. Der Ordnung halber laſſe man ſich auch von dieſen ſtets eine Abrechnung über die geſchehene Einwechſelung geben. * g 10) Jeder leſe die ihm von ſeinem Schiffsexpedienten eingehän⸗ digten gedruckten„Bedingungen der Ueberfahrt“ aufmerkſam durch und prage ſich deren Inhalt genau ein. Hier wird beſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß Tabakrauchen und Feueranmachen im Zwi⸗ ſchendeck, ſowie die Mitnahme von Reibzündhölzern und Pulver über— haupt verboten iſt, Waffen aber auf Verlangen dem Capitän während der Seereiſe in Verwahrung zu geben ſind. 11) Die Koſten der Reiſe der Paſſagiere von Bremen nach Bremerhaven in verdeckten Kähnen trägt der Rheder oder Schiffs⸗ Expedient, jedoch hat auf dieſer Flußfahrt Jeder für ſeine Beköſtigung ſelbſt zu ſorgen; wer indeß eine bequemere und raſchere Fahrt dah in auf eigene Koſten vorzieht, findet ſolche mehrere Male täglich auf guten Dampfſchiffen zu feſten und billigen Preiſen. 12) Von dem in den Ueberfahrtsbedingungen feſtgeſetzten Tage der Ankunft in Bremerhaven an beginnt ſofort freies Logis und freie Beköſtigung, entweder an Bord des für die Paſſagiere beſtimmten Seeſchiffes oder im Falle einer Verzögerung, ebenfalls für Rechnung der Rheder oder Expedienten, in dem von dieſen anzuweiſenden Logirhauſe. In der Regel wird letzteres das große„Auswanderer⸗ haus, ſein. Wenigſtens iſt es allen Zwiſchendecks⸗ Paſſagieren, die etwa vor dem feſtgeſetzten Expeditionstag nach Bremerhaven kommen und hier verweilen wollen, zu rathen, ihren Aufenthalt im„Aus⸗ wandererhauſe“ zu wählen, wo ſie gut, ſehr billig und ſicher aufge— hoben und durch feſte Taxpreiſe vor allen Prellereien geſchützt ſind. 13) Die während der Seereiſe unentbehrlichen Sachen find in eine kleine Kiſte beſonders zu packen, da die größeren häufig in den Unterraum verpackt werden müſſen. Es iſt rathſam, die Effecten in Kiſten, keinesfalls aber in Fäſſern, zu verpacken, auch müſſen die ſelben mit dem Namen des Eigenthümers bezeichnet, hinreichend ſtark und verſchließbar ſein. 14) Wünſcht ein Paſſagier die bei ſich führenden Effecten oder Baarſchaften gegen Seegefahr verſichern zu laſſen, was ſehr zweck⸗ mäßig iſt, ſo ertheilt ihm das Nachweiſungs-Büreau auf Verlangen auch dazu die erforderliche Auskunft. 15) Jeder Paſſagier hat ſowohl im Kahne als im Seeſchiffe auf ſein Gepäck ſelbſt zu achten. 16) Wein und Bier werden nur auf dem Seeſchiffe verabreicht, wenn dies beſonders ausbedungen und bezahlt worden iſt. Wer ſonſt ſolche Getränke unterwegs genießen will, möge ſich daher damit in Bremen und Bremerhaven verſorgen. Andere Lebensmittel braucht er dagegen nicht mitzunehmen, auch keinen Kaffe oder Thee. 17) Vor Allem befleißige ſich der Paſſagier auf dem Seeſchiffe der größten Reinlichkeit, ſowohl hinſichtlich ſeines Körpers, als in Betreff ſeiner Schlafſtelle, Kleider, Betten, Strohſäcke u. ſ. w. Letztere Sachen müſſen bei gutem Wetter auf dem Verdecke oft gelüftet, hin und wieder mit(ihnen zu lieferndem) Eſſig beſprengt und überhaupt in guter Ordnung gehalten werden. 18) Den Paſſagieren iſt es erlaubt, bei gutem Wetter fich auf dem Verdecke aufzuhalten, jedoch nur in ſolchen Abtheilungen, daß die Arbeiten des Schiffsvolks dadurch nicht behindert werden. Das Vorderdeck des Schiffs bis zu dem großen Maſt oder dem ſonſt vom Capitain weiterhin bezeichneten Platz iſt zum Aufenthalt für die Zwiſchendecks⸗Paſſagiere beſtimmt, der dahinter befindliche Raum le⸗ diglich für den Capitän, die Schiffsofficiere und Cajüts⸗Paſſagiere. 19) Jever Paſſagier wird es als ſeine Pflicht erachten, ſeines Theils zur Erhaltung der Ordnung beizutragen und Streitigkeiten und Wortwechſel zu vermeiden; vor allen Dingen iſt dieſes aber auch am Bord eines Schiffs, wo der beſchränkte Raum die Entzweiten immer wieder zuſammenführt, erforderlich und muß den Anordnungen des Capitains und der Steuerleute, als der oberſten Behörde wäh— rend der Reiſe, durchaus Folge geleiſtet werden; wogegen die Paſſa— giere bei ordentlichem Betragen eine anſtändige Behandlung von Seiten des Capitäns und der Schiffsmannſchaft gewärtigen dürfen. Die mit einer Seereiſe verbundenen, ſelbſt durch die ſorgſamſten Vor— kehrungen nicht zu vermeidenden Unannehmlichkeiten und Beſchwerden wird der vernünftige Reiſende mit Geduld ertragen. 20) Bei Ankunft in Amerika laſſe ſich der Paſſagier nicht mit unbekannten Perſonen ein, die ſich ihm zur Beſorgung billiger Reiſe⸗ gelegenheiten oder ſonſtiger Dienſtleiſtungen erbieten, indem er faſt in allen Fällen geprellt wird, wovon leider recht traurige Beweiſe vorliegen. Der Paſſagier hat in der Regel das Recht, zweimal 24 Stunden nach der Ankunft in Nordamerika mit ſeinem Gepäcke auf dem Schiffe zu bleiben. Er thut wohl, Gebrauch davon zu machen und von Niemand Rath anzunehmen, als von den Agenten der Deutſchen Geſellſchaft. Der Paſſagier, welcher ſich ins Innere Ame⸗ rikas zu begeben beabſichtigt, findet ſowohl in Newpork, Philadelphia, Baltimore, als in Neworleans und Quebec täglich Gelegenheit, per Dampfſchiff, Canalboot oder Eiſenbahn ſich ins Innere des Landes zu begeben, und kann demnach den koſtſpieligen Aufenthalt in den Seeſtädten ganz vermeiden.— In Newyork, Philadelphia, Baltimore, St. Louis und Neworleans kommt bei Ankunft des Schiffs in der Regel ſofort der Agent der menſchenfreundlichen und uneigennützigen „Deutſchen Geſellſchaft“ an Bord, und ertheilt den Paſſagieren in Betreff der Unterkunft, Weiterreiſe und Ankauf von Ländereien(wo— bei die größeſte Vorſicht anzuempfehlen) ſeinen guten Rath, der gewiß von Jedem zu beherzigen iſt. Die gedruckten Rathſchläge der Deut⸗ ſchen Geſellſchaften werden den dahin reiſenden Perſonen bereits in Bremen vom Nachweiſungsbüreau eingehändigt. Taufſcheine und andere Legitimationspapiere verwahre man ſorgfältig; ſie ſind ſpäter oft von großem Nutzen. Schluß bemerkungen. Sollten den Auswanderern während ihres Aufenthalts in Bremen, in Bremerhaven oder auf dem Schiffe irgend Unzuträglichkei⸗ ten oder Mängel aufſtoßen, deren Beſeitigung ſie in ihrem und ihrer Nachfolger Intereſſe wünſchenswerth erachten, ſo bittet die Unter⸗ zeichnete dringend um eine Benachrichtigung, damit ſie immer mehr in Stand geſetzt werde, das ihr anvertraute Inſtitut für Viele ſegens⸗ reich werden und daſſelbe ſo ſeinen Zweck erreichen zu laſſen. Die Direction des Nachweiſungs-Büreau's für Auswanderer in Biemen. Namen und Wohnungen in Bremen obrigkeitlich conceſſionirter Schiffsexpedienten und der angeſtellten Schiffsmäkler: Bödeker, jun., Fr. Wilh., H. A. Heineken Nachfolger, Schiffs⸗ mäkler, Obernſtraße Nr. 13. Buſchmann, Joh. Heinrich, Schiffsmäkler, Schlachte Nr. 37. von Buttel, C. D. u. Co., Langenſtraße Nr. 21. Ichon, Ed., Schiffsmäkler, Langenſtraße Nr. 54. Klingenberg, Carl Joh., Schiffsmäkler, Langenſtraße Nr. 43. Lüdering u. Co., Hutfilderſtraße Nr. 43. Pokrantz, Carl u. Co., Langenſtraße Nr. 116. Rodewald u. Ropers, Langenſtraße Nr. 60. Schröder, J. H. P., u. Co., Langenſtraße Nr. 103. Stiſſer, Wm., u. Co., Langenſtraße Nr. 16. Wichelhauſen, F. J. u. Co., Ansgariithorſtraße Nr. 14. Durchſchnittspreiſe zu welchen einige Hauptbedürfniſſe der Auswanderer in Bremen zu kaufen ſind. Blechgeſchirr Pr. Ct. Matratzen Pr. Ct. für 1 Perſon. Ggr. mit Stroh. Rth. Ggr. 1 Eßmenage circa 4 einſchläfige circa— 12-¹15 1 Trinkbecher„ 1 zweiſchläfige U 1 bis 1 Trinkflaſche 1 3 6 1 Butterdoſe 1 2 mit Seegras 1 Kaffeekanne„ 2—3 einſchläfige 1 A2 bis 1 Waſchſchaale„.— 1 16 Löffel und Gabel„, 2—3 zweiſchläfige* 3— bis 1 Nachtgeſchirr„ 4 3. 8 5 1 Kiſte(Proviant⸗)/— 16 Für 4—6 Perſonen. Wollene Decken. 1 Eßmenage circa] 8-10][ Decken, ganz wollene 1 Trinkflaſche„ 56 in verſchiedenen Län⸗ 1 Butterdoſe„ 4—5 gen und Breiten, circaf— Albis 1 Kaffeekanne„ 5—6 18 1 Waſchſchale„ 4 feinere„ 1 lbs 1 Nachtgeſchirr 6 1 18 Taxe für Logis und Beköſtigung, welche von keinem mit dem Nachweiſungs⸗Büreau für Auswanderer in Verbindung ſtehenden Gaſtwirthe überſchritten werden dürfen. a 5 A. 1. Claſſe. Preis für Erwachſene: 12 Ggr.(15 Silbergroſchen) Ats. für Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen ichts. Gegeben wird ein gutes Bett, Morgens Kaffee mit Zucker und Milch nebſt Weißbrod; Mittags Fleiſchſuppe, Fleiſch und Zugemüſe; Abends entweder Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch, nebſt Butter und Brod, oder ſtatt deſſen warmes Eſſen. B. 2. Claſſe. Preis für Erwachſene: 8 Ggr.(10 Silbergroſchen) Pr. Ert, für Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge zahlen Nichts. Gegeben wird: Nachtlager(obne Bett), Morgens Kaffee mit Zucker und Milch, Mittags daſſelbe Eſſen wie in der 1. Claſſe; Abends Thee oder Kaffee mit Zucker und Milch. 5 In beiden Claſſen gelten die angeführten Preiſe, in welche die in der kälteren Jahreszeit nöthige Heizung und Erleuchtung der Gaſtzimmer ohne weitere Vergütung eingeſchloſſen iſt, für einen Aufenthalt im Gaſthauſe von vierundzwanzig Stunden. Fällt, auf Verlangen eines Gaſtes, eine oder die andere angeführte Leiſtung aus, ſo iſt der Gaſtwirth verpflichtet eine verhältnißmäßige Ernied⸗ rigung der Taxpreiſe eintreten zu laſſen. Dagegen werden beſondere Leiſtungen nach einer im Gaſthauſe aufgehängten Taxe beſonders vergütet. Tax e für die Beförderung des Gepäcks der Auswanderer vom Bahnhofe oder vom Landungsplatze der Oberweſer-Dampfſchiffe bis nach dem Gaſthauſe und von dieſem bis zu dem Abgangsorte des zur Weiter⸗ reiſe beſtimmten Kahnes oder Unterweſer⸗Dampfſchiffes. 9 55 zu 100 Pfd. werden nie mehr als 2 Ggr.(2½ Sgr. ere pr. C 5 100 bis 400 Pfd. werden nie mehr als 4 Ggr.(5 Sgr. W 0 für jede 100 Pfd. über 400 Pfd. werden nie mehr als 1 Ggr. (1 Sgr. 3 Pf. Pr. Crt.) bezahlt. „Kleinigkeiten werden umſonſt beigeladen, und tritt eine Er⸗ mäßigung der vorſtehenden Taxe auf die Hälfte ein, wenn die Beför⸗ derung des Gepäcks nur nach oder nur von dem Gaſthauſe erfolgt. Alle mit dem Nachweiſungsbüreau in Verbindung ſtehende Gaſtwirthe ſind verpflichtet, auf Verlangen der Auswanderer die Ex⸗ pedition des Gepäcks und ſonſtiger Effekten derſelben gegen die ge⸗ dachten Taxpreiſe zu übernehmen, indeß hat jeder Eigenthümer ſelbſt bel ſeine Sachen zu achten und bei deren Auf- und Abladen mit zu elfen. Die nachfolgenden Regeln werden den Auswanderern em— pfohlen von dem Nachweiſungsbüreau für Auswanderer in Bremen. Vorſichtsmaßregeln für deutſche Einwanderer, von der deutſchen Geſellſchaft in New-Nork erlaſſen. 1) Die Agentur der deutſchen Geſellſchaft iſt nach 51 Nr. 104 Greenwichſtraße verlegt. Vor dieſer Agentur befindet ſich ein Schild mit den Worten: „Deutſche Geſellſchaft der Stadt New ⸗Jork,, welches man ſich genau merken will, denn kein anderes Comptoir darf dieſe Worte in derſelben Reihenfolge nachahmen. In dieſer Agentur werden keine Reiſebillets verkauft, noch irgend eine Zahlung für Rath und That beanſprucht, ſondern wir erforſchen ehrliche und empfehlenswerthe Beförderungs⸗Comptoire und Gaſtwirthe nebſt billig⸗ ſten Reiſerouten und ſonſtige dem Einwanderer nöthige Nachrichten, die der Agent demſelben unentgeltlich und freundſchaftlichſt mittheilt. Es werden deswegen die Einwanderer aufgefordert, ſich beſondere Mühe zu geben, in die oben bezeichnete richtige Agentur gleich nach ihrer Landung zu kommen, um ſich ſo vor allen Betrügereien zu bewahren. b 2) Jeder Auswanderer, bevor er ſeine Heimath verläßt, ſollte ſich nochmals impfen laſſen, denn auf den Schiffen, wo ſo viele Menſchen in ſo engem Raum zuſammengeſperrt ſind, brechen oft die natürlichen Blattern aus, und Viele, die ſeit Jahren nicht geimpft ſind, werden oft ein Raub dieſer Krankheit. Es iſt hier wohl zu be⸗ richten, daß die Pockenkranken meiſtens Deutſche ſind, die von Havre hierher kommen, während das Typhus⸗ oder Schiffsfieber hauptſäch⸗ lich auf von Liverpool kommenden Schiffen, worauf ſich viele irlän⸗ diſche Paſſagiere befanden, hauſte. Mangel an reichlicher und guter Nahrung und eine zu große Anzahl von Paſſagieren in einem be⸗ ſchränkten Raume lange zuſammengeſperrt, ſind die hauptſächlichſten Urſachen der letzteren Krankheit. 3) Man ſollte nie hieſige Ländereien in Europa kaufen, ſon⸗ dern ſich erſt nach eigener Beſichtigung im Innern des Landes an— kaufen und ſich da niederlaſſen, wo man Urſache hat zu glauben, daß der Boden und das Klima den Erwartungen entſpricht. Auch müſſen wir Handwerkern anrathen, ihr Augenmerk mehr auf eine Nieder⸗ laſſung in den verſchiedenen Städten im Innern der Union zu lenken, wo ihre Profeſſionen nicht ſo überfüllt ſind wie in den Seeſtädten, alſo auch der Lohn beſſer iſt. Zu dieſem Behufe ſind nun einige Mittel unumgänglich nothwendig, um nach ſolchen Plätzen zu ge⸗ langen, welches nicht zu überſehen iſt. 4) Alle dieſenigen, welche hierher kommen, um Arbeit zu ſuchen, ſollten Zeugniſſe mitbringen von ihren früheren Prinzipalen und von den Behörden der Stadt, von woher ſie kommen, um ſich als fleißige und redliche Perſonen zu legitimiren. 1 Es ſollte ſich Niemand darauf einlaſſen, ſchon in Europa für die Reiſe von den Seeſtädten nach dem Innern des Landes Contrakte abzuſchließen, indem ihnen hierdurch auch nicht der geringſte Nutzen erwachſen kann, während es ſich ſchon oft herausgeſtellt hat, daß der⸗ artige aus Europa mitgebrachte Beförderungsſcheine ſich als gan werthlos bewieſen. 2 0 375 a Souvet ag, nut füt 17 Wit dem Shife z und verſchaft Namen eines nicht in die r Sehet beim E ſigen Geſetz und einer lede richtigen Nam gekommen ſeid ebenfalls das ſeis, hierauf b ſchen Geſellſcha offen, daß ihr fallet, die unte frequentiren u man ihnen Ei noch auf and. Bemer Geſellſchaft d und daß Euch gefordert wer überzeugt, ihr unterſtehen, di, 10) Se lage die deutſc ſamkeit; dann ihr der ſo ſehr von der biefige Grundsätzen zu rige Unternehr in dit neuen! New⸗ Die von S an die den 5 ar ſie auch ein auf der Brus eurer Ankunf andsmannſe ſuchen, die! ungeſetzlich, auf den Stre karten(geng euch zu nehm in den Büre lereien, die N als eine Uel libergewicht 5 — * „Aufs Dringendſte wird aber angerathen, keine Fahrbillets irgend welcher Art für die Weiterreiſe ins Innere ſchon in Europa anzukaufen.“ 6) Die beſte Methode größere Geldſummen hierher zu bringen, iſt ohne Zweifel ein Sicht-Wechſel von einem in Europa bekannten, ſoliden Wechſelhaus auf ein hieſiges ausgeſtellt, für kleine Beträge thut man am Beſten ſich Amerikaniſches Gold in den europäiſchen Seehäfen einzuwechſeln, dabei aber zu bedenken, daß man Engliſche Souverän hier nur für 4 Thaler 87 Cents, und Fünffrankenſtücke nur für 95 Cents ausgeben kann. 7) Wir rathen auch ferner allen Auswanderern, die nach den nördlichen Häfen der Vereinigten Staaten fahren, ſich nicht früher als am 1. März und nicht ſpäter als Mitte September in Europa einzuſchiffen, und denjenigen, welche nach New Orleans gehen, nicht zwiſchen dem 1. April und 1. Juli in die See zu gehen. Im erſten Fall wird eine Winterreiſe, wo Fluß- und Canalſchifffahrt durch Eis geſchloſſen iſt, vermieden, und wird man nicht genöthigt, ſein mitge— drachtes Geld in den Seeſtädten während Dezember, Januar und Februar, wo Geſchäfte immer ſtocken, zu verzehren. Im zweiten Falle entgehen die Einwanderer den gefährlichen Fiebern, die während der Sommermonate ſo manches Leben wegraffen. 8) Vermeidet die Einſchiffung in Engliſchen Häfen, wenn ihr nicht oft durch langes Warten die Baarſchaft die ihr bier ſo nöthig habt, noch verzehren wollt; worüber wir im vorigen Jahre ſo viele Klagen horten. Zudem werdet ihr in einen engen Schiffsraum unter viele Menſchen geſteckt, die von euch ſehr verſchieden in Sprache, Lebensweiſe und Sitten ſind, daß die ſchon ohnehin unangenehme Seereiſe dadurch noch viel unerträglicher gemacht wird. Auch ent— ſtehen manche Mißverſtändniſſe durch die Verſchiedenheit der Sprache, welches bisher mehrfach eine Brutalität von Seiten der Matroſen verurſachte. 9) Beim Aus⸗ und Einladen Eures Gepäckes ſeid ſtets auf dem Schiffe zugegen, damit ihr genau wiſſet, wo ſich dieſes befindet, und verſchafft euch bereits in Europa oder vom Schiffs-Capitän den Namen eines reellen Gaſthofes, wohin ihr euch wendet, im Falle ihr nicht in die richtige Agentur der Deutſchen Geſellſchaft gehen könnt. Sehet beim Eintreten in das Gaſthaus nach, ob eine Taxe, dem hie— ſigen Geſetz zufolge dort aufgehängt iſt, worauf der Preis des Logis und einer jeden Mahlzeit verzeichnet iſt. Schreibt euch genau den richtigen Namen des Schiffes und des Capitäns auf, womit ihr ber⸗ gekommen ſeid, ferner das Datum und das Jahr eurer Ankunft und ebenfalls das Gaſthaus mit Straße und Nummer, wo ihr abgeſtiegen ſeid, hierauf beſucht die oben bezeichnete richtige Agentur der Deut⸗ ſchen Geſellſchaft der Stadt Newyork. Habt aber Augen und Ohren offen, daß ihr nicht in die Hände der vielen Gauner und Betrüger fallet, die unter der Maske gefälliger Menſchenfreunde die Gaſthäuſer frequentiren und die Einwanderer in Comptoire zu führen ſuchen, wo man ihnen Eiſenbahnbillets zu enormen Preiſen aufſchwatzt und ſie noch auf andere Weiſe zu prellen ſucht. Bemerkt deßhalb genau, daß in der Agentur der Deutſchen Geſellſchaft der Stadt Newpork keine Reiſebillets verkauft werden, und daß Euch für ertheilte Auskunft oder Nachweiſung kein Geld ab— gefordert werden darf. Geſchieht irgend eines von dieſen, ſo ſeid überzeugt, ihr ſeid nicht in der richtigen Agentur, ſollte man ſich auch unterſtehen, dieſelbe dafür auszugeben. 10) Seid ihr einmal in dieſem Lande, ſo bewahrt als Grund, lage die deutſchen Tugenden: Fleiß, Ausdauer, Rechtlichkeit und Spar⸗ ſamkeit; dann beginnt eure Laufbahn mit der feſten Meinung, daß ihr der ſo ſehr verſchiedenen Sitten und Gebräuche wegen noch Vieles von der hieſigen Bevölkerung zu erlernen habt. Handelt ihr dieſen Grundſätzen zufolge, ſo erleichtert ihr euch nicht allein euer ſo ſchwie⸗ riges Unternehmen, ſondern ihr werdet euch auch eher heimiſch fühlen in der neuen Heimath. New⸗Nork 1853. Die vom Staat New⸗Nork zum Schutz aller Einwanderer veſonders eingeſetzte Commiſſion an die deutſchen Einwanderer, welche in New-Aork landen. Warnung.— Trauet nicht unbedingt den Mäklern, wenn ſie auch ein Schild mit den Worten:„licensed emigrant runners“. auf der Bruſt tragen, noch den Wirthen, welche beide euch gleich bei eurer Ankunft, gewöhnlich ſchon am Schiffe, unter dem Vorgeben der Landsmannſchaft und Freundſchaft umdrängen, und euch zu überreden ſuchen, die Paſſage für die Weiterreiſe ſofort zu accordiren. Es iſt ungeſetzlich, ſchon am Bord der Schiffe, auf den Landungsplätzen oder auf den Straßen, Paſſagiere zur Weiterreiſe einzuſchreiben, euch Fahr⸗ karten(genannt Tickets) zu verkaufen, oder Handgeld darauf von euch zu nehmen. Dies darf nur in der Stadt ſelbſt und zwar nur in den Büreaus der Paſſagier⸗Beförderer geſchehen. Unter den Prel⸗ lereien, die gegen Einwanderer ausgeübt werden, iſt keine häufiger, als eine Uebervortheilung in den Fahrpreiſen und dem Preiſe für Uebergewicht bei dem Gepäck, und gegen dieſe Prellereien giebt es keinen anderen Schutz, als die genaue Beachtung der nachſtehenden Bemerkungen. Bemerkt euch auch, daß von Seiten der Deutſchen Geſellſchaft weder deren Agent noch ſonſt irgend eine in deren Dienſt ſtehende Perſon auf die Schiffe kommt, und daß ihr demnach allen denjenigen durchaus keinen Glauben und Vertrauen ſchenken dürft, die ſich euch am Bord der Schiffe als Abgeſandte der Deutſchen Geſell— ſchaft vorſtellen. Rath.— Einwanderer haben in der Regel das Recht, zwei⸗ mal 24 Stunden nach Ankunft mit ihrem Gepäck auf dem Schiffe zu bleiben. Demnach haben diejenigen, welche gleich weiter reiſen wollen, gewohnlich nicht nöthig, ſich in ein Wirthshaus einzulogiren, ſondern ſie ſollten, zur Erſparung von Zeit und Koſten, das Gepäck auf dem Schiffe laſſen, und blos in die Stadt gehen, um über die Art und den Preis der Weiterreiſe genaue und zuverläſſige Erkundigungen ein— zuziehen. Dies kann zu jeder Tageszeit geſchehen, und es erfordert nicht viel Zeit, da die Paſſage-Büreaus, wo dieſe Tickets verkauft werden (ſowie auch die weiterhin erwähnte Agentur der Deutſchen Geſellſchaft), ſich in geringer Entfernung der Landungsplätze befinden. Auch die Weiterreiſe kann jeden Tag, ohne Ausnahme, nach allen möglichen Richtungen hin angetreten werden, und zwar in der Regel erſt Abends gegen 5 oder 6 Uhr, weßhalb ihr euch nicht zu übereilen braucht. Das frühe Abſchließen eines Contractes ſichert euch weder einen beſſern Platz, noch irgend einen andern Vortheil über einen ſpäter abgeſchloſ— ſenen Vertrag. Gepäck.— Auf dieſe Weiſe könnt ihr nach Ankauf der Fahr— karten euer Gepäck gleich vom Schiff auf das Dampfboot, die Eiſen— bahn oder den Wagen bringen laſſen, womit ihr eure Weiterreiſe anzutreten habt. Der Einwanderer hat ſeine beſondere Aufmerkſam—⸗ keit auf ſein Gepäck zu richten, damit daſſelbe nicht geſtohlen werde. Man ſehe genau zu, wem man es anvertraut. Zur Fortbringung des Gepäcks, ſei es zur Weiterreiſe oder in's Wirthshaus, wendet euch nur an ſolche Fuhrleute, deren Karren mit einer Nummer verſehen ſind, und merkt euch ſorgfältig die Num— mer der Karre, auf welcher eure Sachen fortgefahren werden; nur auf dieſem Wege iſt man im Stande Betrügereien oder Mißverſtänd⸗ niſſen auf die Spur zu kommen. Accordirt mit dem Karrenführer, bevor ihr ihn feſt annehmt; der geſetzliche Lohn für eine Karrenladung iſt 31 und ein Viertel Cents oder 2 und einen halben Schilling auf eine Entfernung nicht größer als eine halbe engliſche Meile, und für jede größere Entfernung von je einer halben Meile, ein Dritttheil mehr. Was hier in Amerika ein Schilling genannt wird, iſt nur ein halber engliſcher Schilling oder ein Sixpence Sterling. Wirthshaus.— Wollt ihr in ein Wirthshaus oder Hotel gehen, ſo folgt in der Wahl deſſelben eurem eignen freien Willen. In dem Wirthshauſe angelangt, mögt ihr gleich zuſehen, ob eine Liſte der Preiſe für Koſt und Logis, ſowie für die einzelnen Mabl⸗ zeiten, zur Einſicht angeſchlagen iſt. Jeder Wirth, der ein Wirths haus oder ein Hotel für Einwanderer hält, iſt geſetzlich verpflichtet, eine ſolche Preisliſte anzuſchlagen, und kein Wirth darf dieſe Liſte in ſeinen Rechnungen überſchreiten; doch iſt es rathſam, für Koſt und Logis, ſei es per Woche, Tag oder für einzelne Mahlzeiten, beſonders zu accordiren, wodurch man in der Regel billigere Preiſe erhält. n 2 Weiterreiſe.— Wer in's Innere des Landes zu gehen be— abſichtigt, mache ſeinen Aufenthalt hier in der Stadt ſo kurz als möglich. Jedem deutſchen Einwanderer wird hierdurch beſonders an— gerathen ſich vor Ankauf einer Fahrkarte(Ticket) zur Weiterreiſe, in der Agentur der Deutſchen Geſellſchaft, Nr. 104(ſage Nummer ein hundert und vier) Greenwich⸗Straße, oder auch in dem Büreau der Commiſſion zum Schutze der Einwanderer im Park nach den billigſten und ſicherſten Reiſegelegenheiten zu erkundigen. Ihr erhaltet dort un⸗ entgeltlich eine bereitwillige Auskunft, und könnt eines unparteiiſchen und zuverlaſſigen Rathes gewiß ſein. Die Unterlaſſung einer ſolchen Vorſicht haben viele Einwanderer bitter zu bereuen gehabt. Uebergewicht.— Der Preis fur Uebergewicht beim Gepäck muß eben ſo gut vorher bedungen werden, als der Preis für die Perſonenfahrt; in beiden Preiſen findet häufig gleich große Uebervor⸗ theilung ſtatt. Reiſende, die viel Gepäck mit ſich führen, ſollten ſich genau erkundigen und es überlegen, ob es nicht rathſam für ſie ſei, ihre Sachen ganz oder theilweiſe durch ein zuverläſſiges Speditions— haus befördern zu laſſen, wodurch ſie es ſicherer und um mehr als die Hälfte billiger nach ihrem Beſtimmungsorte erhalten können. Perſonenfahrt.— Die Einwanderer reiſen hier im Lande, da wo keine Dampfſchifffahrts⸗Verbindung iſt, entweder per Canal, in von Pferden gezogenen Böten oder per Eiſenbahn. Die Fahrpreiſe per Canal ſind ſcheinbar viel niedriger als die per Eiſenbahn, doch hat der Reiſende nicht viel Vortheil davon, wenn er bedenkt, wie langſam er auf dem Canale fortkommt(überall findet Selbſtbeköſtigung ſtatt), und wenn er berückſichtigt, daß auf dem Canal jeder Paſſagier nur 40 bis 50 Pfund Gepäck frei hat, während ihm auf den Eiſen⸗ bahnen 100 Pfund, ja auf manchen zur Sommerzeit ſelbſt 150 Pfund, ohne extra Vergütung erlaubt werden. Reiſe⸗Routen.— Von Newpork aus giebt es zwei Haupt— richtungen für den Einwanderer, nämlich einmal über Dunkirk oder Buffalo, und zweitens über Philadelphia und Pittsburg. Ohne ganz beſondere Grunde und ohne vorher den Rath der Deutſchen Geſell— ſchaft eingeholt zu haben, unterhandle und bezahle man in Newyork für keine weitere Reiſe, als bis Buffalo oder Philadelphia, und mache erſt an dieſen Plätzen einen ferneren Accord für die Weiterreiſe. Es iſt ſchon vorgekommen, daß hier gekaufte Fahrkarten oder Tickets, auf entfernteren Stationen als den genannten, als ungültlich ſich erwie— ſen haben. . Dunkirk.— Von Newpyork nach Dunkirk reiſt man mit der Newyork⸗ und Erie⸗Eiſenbahn, deren Paſſage-Büreau am Fuße der Duane⸗Straße am North-River iſt, und deren Dampfſchiff auch von dieſem Büreau abgeht. Die Newyork- und Erie-Eiſenbahn bietet den Reiſenden unter andern Vortheilen auch den dar, daß auf derſelben das Gepäck ſchon hier gewogen und unter Aufſicht genommen wird, wodurch die Reiſenden vielen Prellereien und Unannehmlichkeiten auf der Weiterreiſe überhoben werden. Albany und Buffalo.— Von Newypork nach Albany reiſt man immer per Dampfſchiff. Von Albany nach Buffalo giebt es zwei Wege, den einen per Canal, auf welchem die Reiſe 7 bis 11 Tage dauert, und den andern per Eiſenbahn, auf welchem man nur 24 Stunden unterwegs iſt. Philadelphia.— Von Newpork nach Philadelphia reiſt man am richtigſten mit der Amboy⸗ und Camden⸗Eiſenbahnroute. Die Touren in's Innere, z. B. nach Wisconſin, Illinois, In⸗ diana, Cincinnati, St. Louis u. ſ. w. können auf ſehr verſchiedene Weiſe gemacht werden, je nachdem Reiſende die Beförderung per Canal oder per Eiſenbahn und Dampfſchiff vorziehen. Ihr Einwan⸗ derer ſolltet euch alſo zuerſt über die euch offenſtehenden Wege belehren laſſen, ehe ihr die Fahrkarten(Tickets) löſt. Bei Löſung dieſer Fahr⸗ karten verlangt ausdrücklich die beſtimmte ſchriftliche Angabe der Reiſeroute, mit der zuſätzlichen Angabe der Hauptſtationen, auf denen die Beförderungsweiſe, wie da iſt: Canal, Dampfboot und Eiſenbahn, ſich ändert; begnügt euch aber ja nicht mit bloß mündlichen Verſpre⸗ chungen oder Verſicherungen, wodurch bisher die mehrſten Täuſchungen und Betrügereien verübt worden find. Bewahrt dieſen Zettel zur Belehrung W̃iel h. A. eo, Generalagent der zum Schutz der Einwanderer von der Regierung des Staates Newpyork eingeſetzten Commiſſion. Newyork 1851. Empfehlenswerthe Schriften für Auswanderer! Zu haben in C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg: Traugott Brome's Hand- und Keiſebuch für Auswanderer und Keiſende nach Nord⸗, Mittel⸗ und Süd⸗Amerika. ODen geſammten Vereinigten Staaten; Canada, Braſilien, Chile, Nicaragua, Venezuela, Mefiko u. ſ. w.) Zweiter Abdruck der Siebenten, ſehr vermehrten und verbeſſerten Auflage von 5705 Pfr. Dr. Büttner. Mit einem Rathgeber in Amerikaniſchen Rechtsangelegenheiten und einer Karte der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Preis geb. 2 fl. 24 kr. Wegweiſt er und Nathgeber nach und in den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika. C. L. Flechten „Conſul der Vereinigten Staaten Nord⸗Amerika's. Mit einer Karte und vielen Holzſchnitten. Preis geb. 2 fl. 42 kr. Praktiſches Noth- und Hülfsbuch für deutſche Auswanderer 5 5 au amerikaniſchen Boden und in allen Rechtsverhältniſſen des amerikaniſchen Lebens. In Engliſch und Deutſcher Sprache. Preis 1. 45 kr. Der Kleine Engländer d i e Ku u ſt die engliſche Sprache ohne Lehrer auf eine leichte und ganz faßliche Art in einigen Tagen, ſelbſt ohne vorher ein Wort davon zu verſtehen, richtig ſprechen zu lernen. 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