eigen. 1 13 ag mn et. Itkirche 5 Aegkürch 5 8 Sede. N 3 Arg. 1804. 183 Ne 224 Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petit zeile tag. Preis jährl. Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, e alten Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. a ſammen 7 kr. Ni 63. Dienſtag, den 15. Auguſt. 1851. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Verpachtung und Ausübung der Communaljagden. Großherzogliches Miniſterium des Innern hat durch Verfügung vom 14. Juli 1854 ad Nr. D. 3562 in Erläu⸗ terung des Art. 10 des Geſetzes vom 26. Juli 1848 beſtimmt, daß jede Perſon, mit Ausnahme der qualificirten Eltern, Kinder und im Brode des Pächters ſtehenden Perſonen, welche, wenn auch mit Erlaubniß des Jagd— Pächters und mit einem Paſſe verſehen, in deſſen Abweſenheit die Jagd ausüben, ſich eines Jagdfrevels ſchuldig machen und ſind hiervon Geſchwiſter und ſonſtige Verwandte des Jagd-Pächters nicht ausgenommen. Die Eltern, Kinder und im Brode des Jagd-Pächters ſtehenden Perſonen dürfen, in Abweſenheit des Jagd— Pächters Gäſte ausnahmsweiſe nur dann mit auf die Jagd nehmen, wenn der Jagd-Pächter die fragliche Jagd allein gepachtet, und dem einſchlägigen Oberförſter ſchriftliche Anzeige von dem Mitnehmen von Gäſten gemacht worden iſt. Indem ich Sie hiervon in Kenntniß ſetze, weiſe ich Sie an, dieſe Beſtimmung bei den Verpachtungen der Jagd in Ihren resp. Gemeinden jedesmal zur Kenntniß der Jagd-Pächter zu bringen, auch die dermaligen Jagd-Pächter auf geeignete Weiſe von derſelben in Kenntniß zu ſetzen. Friedberg den 10. Auguſt 1854. Mü rk er. ie en. Betreffend: Die Verpachtung und Ausübung der Communaljagden,— hier insbeſondere den Mißbrauch der Jagdwaffenpäſſe auf Inhaber. Um zu verhüten, daß ſolche Perſonen, denen nach§. 5 der Verordnung vom 28. Juni 1827 Jagdwaffenpäſſe nicht verabfolgt werden ſollen, durch Gebrauch von Päſſen auf Jahaber dieſes Verbot umgehen, hat Großherzogliches Mini— ſterium des Innern durch Verfügung vom 14. Juli 1854 N. D. 9216 angeordnet, es ſolle in den Pachtbedingungen der durch Ausſchreiben Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 22. November 1849(Amtsblatt Nr. 23) unter 3 vorgeſchriebenen Bedingung:„Ein Pachter kann die Jagd nur ausüben, wenn er mit einem ſeine Perſonalbeſchreibung „enthaltenden Jagdwaffenpaß verſehen iſt, und kein Pachter darf mehr als einen Jagdwaffenpaß auf Inhaber(zum „Gebrauch der qualificirten Perſonen, die er etwa mit auf die Jagd nehmen will) löſen“— die weitere Beſtimmung beigefügt werden:„Wird ein Pachter bei Ausübung der Jagd betreten, welcher ſtatt eines ſeine Perſonalbeſchreibung „enthaltenden Jagdwaffenpaſſes nur einen Jagdwaffenpaß auf Inhaber vorzeigen kann, oder hat ein Pachter einen Jagd— „waffenpaß auf Inhaber an eine Perſon abgegeben, welche ihm von dem Großherzoglichen Kreisamte ausdrücklich als „eine ſolche bezeichnet worden iſt, die einen Jagdwaffenpaß nicht erhalten kann, ſo hat er eine Conventionalſtrafe von 10 fl. an die Gemeindekaſſe zu bezahlen.“ Ich ſetze Sie hiervon zu Ihrer Nachachtung in Kenntniß. Friedberg den 10. Auguſt 1854. Müller. Berg ung, die Abgabe von Viehſalz betreffend. Indem wir die nachſtehende, von Großh. Ober-Steuer-Direction unterm 18. d. M. an die Großh. Provinzial⸗ Salzregie-Inſpectoren erlaſſene Verfugung zu Kenntnißnahme des landwirthſchaftlichen Publicums bringen, werden die Großh. Bürgermeiſtereien, ſowie die Mitglieder der landwirthſchaftlichen Vereine erſucht, für möglichſt allgemeine Bekanntwerdung dieſer Verfügung beſorgt ſein zu wollen. Darmſtadt den 28. Juli 1854. Gr. Centralſtelle für die Landwirthſchaft und die landwirthſchaftlichen Vereine. p Nec elnd Zeller. ꝛc. ꝛc. an die Großh. Provinzial-Salzregie-Inſpectoren. Von Großherzoglichem Miniſterium der Finanzen ſind wir ermächtigt worden, in allen den Fällen, in welchen zur thieriſchen und vegetabiliſchen Production entweder eine weitere Verabfolgung von Viehſalz, als regulativmäßig im Allgemeinen abgegeben werden ſoll, oder überhaupt eine Verabfolgung von Viehſalz zu landwirthſchaftlichen Zwecken ohne . 276 Kachtheil für die Regieverwaltung zuläſſig und im Intereſſe der Landwirthſchaft nützlich erſcheint, dieſe Abgabe, je nach den Umſtänden in einzelnen Fällen zu verfügen. Solche Fälle vermehrter Viehſalzabgabe können beiſpielsweiſe eintreten, wenn aus Veranlaſſung der Witterungs⸗ ungunſt, wie in dieſem Jahre, die Einſalzung von Heu nöthig werden ſollte. Es kann aber auch für ſolche Perſonen, welche nach der Bekanntmachung vom 1. April 1853 zum Bezug von Viehſalz nicht berechtigt ſind, etwa für ſolche, welche Pferde in größerer Anzahl beſitzen, ohne eigentlich Landwirthſchaft zu treiben, oder für ſolche Perſonen, welche keinen Viehſtand haben, und als bloße Güterbeſitzer Salz zum Düngen verwenden wollen, die Verabfolgung von Viehſalz noͤthig und nützlich ſein. Wir ſehen daher in jedem einzelnen derartigen oder ähnlichen Falle, in welchem Geſuche entweder um vermehrte oder bisher noch nicht ſtattgehabte Abgabe von Salz direct oder von uns aus an Sie gelangen, hierüber Ihren gut⸗ ächtlichen Berichten entgegen. Das Vermächtniß. Erzählung von G. Freitag. (Fortſetzung.) Bei dieſen Worten erhob das Ehepaar, das ſich ſchon zu wiederholten Malen in den Streit hatte legen wollen, ein wildes Geſchreiz aber der Winkeladvokat be⸗ ſchwichtigte ſie durch eine Geberde, wandte ſich lächelnd zu dem jungen Arzt und ſagte:„Angenommen, dieſe Ihre Einwendung ſeie ſtichhaltig, Herr Doctor, ſo werden Sie wohl auch im Stande ſein, uns die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen zu beweiſen. Sie müſſen uns alſo Ihre Bücher vorlegen, um die Beſuche nachzuweiſen, die Quit⸗ tungen für die gemachten Auslagen, und ſchriftliche Be⸗ weiſe für die verſchriebenen Recepte. Können Sie uns mit dieſen Beweismitteln aufwarten?“ „Sie wiſſen, Herr Leuchtweiß, daß ein Arzt bei ſeinen Patienten keine derartigen Vorkehrungen und Vor⸗ ſichtsmaßregeln trifft, entgegnete Marcus etwas verlegen. „Allein Sie können Mamſell Emilie befragen....“ „Sie haben Recht— das Zeugniß des Mädchens iſt in dieſem Falle viel werth,“ erwiderte der Winkelad⸗ vokat höhniſch lächelnd.„Sie zeugen für ſie, und das Mädchen muß nun zu Ihren Gunſten ausſagen, das iſt eine gerechte Gegenſeitigkeit. Glücklicherweiſe aber nehmen die Gerichte von derartigen Bethätigungen der Dankbar⸗ keit und des Mitgefühls gar keine Notiz, und bis daher der Herr Doctor ſeine eigenen Anſprüche an die Verlaſſen⸗ ſchaft des Verſtorbenen regelrecht und geſetzmäßig erwieſen haben wird, muß er es ſich eben gefallen laſſen, daß wir unſer Recht an dieſelbe als Bluts verwandte uns unver⸗ kümmert ſichern!⸗ „Ja,, rief Meiſter Strumpf, dem die Galle in⸗ zwiſchen gewaltig geſchwollen war,„und wenn das ſchmucke Herrchen da ein ſolcher Freund von Prozeſſen iſt, ſo haben wir ſchon die Mittel in der Hand, ihm ein halbes Dutzend an den Hals zu hängen!“ f „Ihm und ſeiner gut en Freundin, der Duckmäuſerin Emilie t, kreiſchte die Brauersfrau aus dem Hintergrunde ervor. .„Wir brauchen zum Exempel ſie nur zu fragen, wo der Vetter Hartmann ſeine Erſparniſſe angelegt hat!“ „Und was aus ſeinem Silberzeuge geworden iſt, denn ich weiß, daß er welches gehabt hat— ich habe es mit meinen eigenen Augen geſehen,“ ſetzte Frau Thereſe inzu. 1„Und da ſie Beide allein im Hauſe waren, als Herr Hartmann die Augen zuthat, ſo müſſen ſie auch Alles er⸗ ſetzen, was im Hauſe fehlt!“ ſetzte Leuchtweiß hinzu. „Schurken!“ donnerte der Doctor, vor Entrüſtung außer ſich über dieſe niederträchtige Beſchuldigung, und wollte mit geballter Fauſt auf den vierſchrötigen Brauer eindringen; allein in dieſem Augenblick ſprang Emilie in und nahm einen Stock aus einem Winkel;„er ſoll mir nur ankommen! Ich mache mir ein Vergnügen daraus, ihm den Buckel etwas blau anlaufen zu laſſen und ſein feines Fräcklein ein Bischen aus zuſtäuben! Mußt ihn nicht aufhalten, Kleine!“ „Und nimm Du Dich nur vor mir in Acht, Du falſche Natter Du!“ rief Baſe Thereſe und drohte Emilien mit geballter Fauſt.„Fällſt Du mir einmal unter die Hände, ſo ſollſt Du an mich gedenken, Du Erbſchleicherin!“ „O kommen Sie, Herr Doctor! ich bitte Sie um Gottes willen!“ fluſterte ihm Emilie zu und ſuchte ihn aus dem Zimmer zu ziehen. Marcus zauderte eine Weile, ſchien ſich dann aber doch eines Beſſern zu beſinnen, ge⸗ wann ſeine Selbſtbeherrſchung wieder, warf ſeinen Belei⸗— digern einen Blick tiefſter Verachtung zu und folgte dann dem Mädchen zum Hauſe hinaus. Erſt am Hinterpfört⸗ chen des Pavillons blieben ſie ſtehen. Emilie hob die ge⸗ falteten Hände zu ihm, ſchlug ihr verweintes Auge zu ihm empor und flüͤſterte:„Ach, beſter Herr Doctor! Dank, tauſend Dank für Alles, was Sie um meinetwillen er⸗ duldet haben! Vergeben Sie die bitteren Kränkungen, die Sie für mich erlitten. Ein armes Weſen wie ich kann freilich die Freundſchaftsdienſte niemals vergelten, die man ihm erwieſen hat; aber Das mögen Sie mir wenigſtens auf's Wort glauben, daß ich mein Leben lang nicht vergeſſen werde, was Sie an mir gethan haben!“ „Und was wollen Sie nun beginnen, Emilie?“ fragte der junge Mann gerührt. „Ich weiß es noch nicht, Herr Doctor,“ erwiderte ſie;„heute bin ich noch allzu gebeugt und angegriffen und zu Nichts fähig. Aber über Nacht kommt ja oft Rath, und ich will daher bis morgen warten, und einſt⸗ weilen wieder Muth faſſen. Heute Nacht finde ich ein Unterkommen bei der Obſthökerin an der Ecke,.... und dann.... jenun alsdann.... wird der liebe Gott ſchon weiter für mich ſorgen!“ Der Doctor drückte ihr ſchweigend die Hand; ſie erwiderte ſchüchtern ſeinen Händedruck, ſagte ihm leiſe Lebewohl und ging.— 3. Dem jungen Arzte war das Herz vor Entrüſtung und Groll geſchwellt. Mit wilden Schritten ging er in ſeinem Oberſtuͤbchen auf und nieder und ſann vergebens auf ein Mittel, das arme verlaſſene Mädchen zu retten, das ſo eben von ihm ſich verabſchiedet hatte. Wenn der Vetter Hartmann aber in der That ein Teſtament hinter⸗ laſſen hatte, ſo war es allem Anſchein nach von dem Strumpf'ſchen Ehepaar und Leuchtweiß hinterſchlagen wor⸗ den; aber wie ſollte man ihnen dieſe Unterſchlagung be⸗ weiſen? Auf der andern Seite konnte das Teſtament auch bisher den Nachforſchungen der Intereſſenten entgangen ſein, denn die Worte des Sterbenden ſchienen darauf hin⸗ zuweiſen, daß er es verſteckt habe. Hatte er ſich ja doch die Stube und fiel ihm in den Arm. „Laß ihn, Mädel! laß ihn!“ rief Vetter Strumpf gerühmt, für Emilien geſorgt zu haben,— hatte er doch letzten „Im Säule Blitztral nun den gefunden Oef 11238] 2 nich Klein zeuderg und Vir 1848 un mögen treten. nachdem bruar d. Namen! (oder auf von Mün Gambag dieſem et deten lebe tagt. A ſprüche! deichniß in off lig, 2 Monat gewiß anz ins Nun ausgefert Bußd ö 4 oft 1 einſt⸗ ich ein „ und t ſchon 277 Marcus gebeten, es zu ſuchen!— Aber freilich hatten ſich ſeine Eröffnungen hierauf beſchränkt, und der Tod ihm weitere Enthüllungen vor dem Munde abgeſchnitten. Ein wahres Fieber verzehrte den jungen Arzt und er verlor ſich in Muthmaßungen. Die Dämmerung war mittlerweile eingebrochen und die Stirn an die Scheiben ſeines Fenſters gelehnt, wie an jenem Abend zu Beginn unſerer Erzählung, hatte er die Verwandten des Verſtor— benen und ihren Advokaten mit den Papieren und den beſten Habſeligkeiten des alten Geizhalſes fortgehen ſehen. Des Doctors Auge ſchweifte, wie zufällig, über das ver— laſſene Hinterhäuschen, den öden Hofraum und den brach— liegenden verwilderten Garten, als es plötzlich auf einem zertrümmerten Ziehbrunnen am Ende des letztern haften blieb, hinter welchem ſich eine Mauer, wie von einem Tempelchen, mit den Trümmern eines Karnieſes und et— licher Säulen hinzog. Dieſer Anblick rief ihm im Nu die letzten Worte des Verſtorbenen wieder in's Gedächtniß: „Im Garten— hinter dem Brunnen— die Säule— das Kapitäl!“— Es ſchoß ihm wie ein Blitzſtrahl durch den Kopf, denn ihm war, als habe er nun den Schlüſſel zu dem Geheimniß des Verſtorbenen gefunden. (Fortſetzung folgt.) Miszellen. Der engliſche Lord F. hatte längſt gewünſcht, den Dichter Johnſon kennen zu lernen und ließ ihn deßhalb eines Tages zur Tafel laden. Johnſon erſchien, wurde aber wegen ſeiner nachlaſſigen Kleidung vom Pförtner abgewieſen. Wahrend des darüber entſtandenen Wortwechſels kommt der Lord ſelbſt dazu, und als er die Urſache deſſelben erfahren hatte, ſah er den Dichter befremdend an und ſagte:„Es iſt nicht möglich, daß Sie Johnſon ſind; Sie ſehen ja aus, als könnten Sie nicht„Mä!“ zu einem Schafe ſagen.“— „Mä!“— antwortete Johnſon und ſah dabei den Lord unverwandten Blickes an. Ein eben neu angeſtellter Poſtmeiſter machte, nachdem das Uebernahme-Geſchäft beſeitigt war, mit einigen guten Freunden eine kleine Schlittenpartie. Kaum hat die Ge— ſellſchaft den Schlitten beſtiegen, ſo wirft ſie der Poſtillon, als er eben um eine Straßenecke will, um. Ganz blaß vor Schrecken naht der Poſtillon ſich ſeinem neuen Herrn, von dem er den verdienten Verweis erwartet, mit den Worten: „Mir iſt die Sache ſelbſt ſehr fatal; ich fahre Sie nun heute das erſte Mal, und gerade muß ich die Ehre haben, Sie umzuwerfen.“ Als man einſt in Gegenwart Kaiſer Karls V. von einem ſpaniſchen Hauptmann ſprach, der ſich rühmte, nie Furcht empfunden zu haben, bemerkte der Kaiſer:„Dann putzte jener Mann das Licht gewiß noch nie mit den Fingern, denn ſonſt würde er ſich vor dem Verbrennen gefürchtet haben!“ Die Herren und die Diener.„Man muß ge⸗ ſtehen,“ ſagte einſt ein Herr zu ſeinem Bedienten,„daß die Herren recht unglücklich ſind, ſich nicht ohne die Be⸗ dienten behelfen zu können.“—„Meiner Treu, mein Herr,“ verſetzte der andere,„die Bedienten ſind nach meiner Ueberzeugung noch weit unglücklicher, daß ſie ſich nicht ohne Herren behelfen können.“ Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen. Oeffentliche Aufforderung. L12381 Anna Margaretha, Johann Hein⸗ rich Klein's Wittwe, geborne Gorr, zu Mün⸗ zenberg, hat durch gerichtlich beſtätigten Schenk⸗ und Verpflegungsvertrag vom 11. September 1848 und 22. März 1850 ihr geſammtes Ver⸗ mögen an Tobias Enders daſelbſt abge⸗ treten. Geſtützt darauf, nimmt Tobias Enders, nachdem Heinrich Klein's Wittwe am 3. Fe⸗ bruar d. J. verſtorben, ſaͤmmtliche auf den Namen des Heinrich Klein I. zu Münzenberg (oder auf dem Steinweg) in den Flurbüchern von Münzenberg, Traismünzenberg und Gambach eingetragenen Liegenſchaften als zu dieſem Vermögen gehörig in Anſpruch und hat deren Ueberſchreibung auf ſeinen Namen bean⸗ tragt. Anderweite Erb- und ſonſtige An⸗ ſprüche an dieſe Liegenſchaften, deren Ver⸗ zeichniß in der Landgerichtsregiſtratur zur Einſicht offen liegt, ſind deßhalb binnen einer Friſt von 2 Monaten bei dem unterzeichneten Gericht ſo gewiß anzumelden, als ſonſt die zum Eintrag in's Mutationsverzeichniß erforderliche Urkunde ausgefertigt und der Eintrag verfügt werden wird. Butzbach den 21. Juli 1854. * n Butzbach bel, Landrichter. Jagdverpachtung. L12601 Freitag den 18. Auguſt ſoll die der Ge⸗ meinde Holzhauſen zuſtehende, leihfällige Feld⸗ und Waldjagd unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf dem Rathhauſe da— hier öffentlich an den Meiſtbietenden verpachtet werden. Holzhauſen den 7. Auguſt 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Holzhauſen. In Beurlaubung des Bürgermeiſters a Beigeordneter. Bekanntmachung. 11254] Montag den 21. d. M., Vormittags um 10 Uhr, wird die Brodlieferung für die hieſige Garniſon auf das letzte Quartal d. J. unter den in unſerm Büreau zur Einficht offen liegen⸗ den Bedingungen in Accord gegeben. Friedberg den 10. Auguſt 1854. Großherzoglicher Verwaltungsrath des 2. Bataillons 4. Infanterieregiments. [Butzbach,] Strohlieferung. [1259] Donnerſtag den 17. Auguſt d. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen die zum friſchen Füllen ſämmtlicher Betten der biefigen Garniſon erforderlichen 1110 Gebund, à 16 Pfund, Korn⸗ ſtroh und 1260 Gebund, à 8 Pfund, Gerſten⸗ ſtroh auf dem Wege der Soumiſſion in Lieferung vergeben werden. Dies den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nachricht, daß die Lieferungs- bedingungen von heute an zur Einſicht aufge- legt ſind. Butzbach den 9. Auguſt 1854. In Auftrag: Cellarius, Oberquartiermeiſter. Main⸗Weſer⸗Bahn. [1255] Auf dem hieſigen Bahnhofe werden Frei⸗ tag den 18. Auguſt Vormittags 11 Uhr etwa 18 Maas Liqueur öffentlich verkauft. Friedberg den 9. Auguſt 1854. Der Großherzogliche Bahnhofs ⸗Inſpector Hochgeſand. Jagdverpachtung. [12721 Die der Gemeinde Oſſenheim zuſtehende Feld⸗ und Waldjagd ſoll Samſtag den 19. Sep⸗ tember l. J., Vormittags 10 Uhr, in der Be⸗ bauſung des Gaſtwirth Heil, unter den bei der Verpachtung bekannt gemacht werdenden Bedin- gungen öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Oſſenheim den 12. Auguſt 1854. Großherzogliche 1 Oſſenheim o p p. Jagdverpachtung. [1273] Die der Gemeinde Bauernheim zu⸗ ſtehende Feldjagd ſoll Samſtag den 19. Au⸗ guſt d. J., Nachmittags 2 Uhr, in der Behau⸗ ſung des Gaſtwirths Höres unter den bei der Verpachtung bekannt gemacht werdenden Bedin- gungen öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Bauernheim den 12. Auguſt 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Bauernheim e. Geſchäftseröffnung. 112641 Einem hieſigen und auswärtigen Publikum mache hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich das von mir ſeither zu Bönſtadt betriebene Ledergeſchäft mit allen in dieſes Fach einſchlagenden Artikeln nunmehr an hieſigem Platze unter früherer Firma fortbetreibe.— Unter Zuſicherung reeller Bedienung ſehe ich einem zahlreichen Zuſpruch entgegen. Friedberg den 8. Auguſt 1854. M. Reis, breite Straße, neben dem Rathhauſe. Bekanntmachung. 1274] Die Anzeige in der vorigen Nummer dieſes Blattes wegen der Verſteigerung des dem hieſigen Bürger und Fuhrmann Th. Becker J. zuſtehenden Grundſtücks wird hierdurch zurück⸗ genommen. Friedberg den 14. Auguſt 1854. In Auftrag Großberzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher. Jagdverpachtung. 11275] Montag den 21. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll bei Wirtb Winter in Bin⸗ genheim der der hieſigen Gemeinde zuſtehende, in der Bingenheimer-Mark gelegene circa 220 Normalmorgen haltende Wald unter den vor der Verpachtung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf weitere ſechs Jahre öffentlich verpachtet werden. Beienheim am 12. Auguſt 1854. Großherzogliche pe Beienheim ut h. Jagdverpachtung. L12761 Die der Gemeinde Weckesheim im Bin⸗ genheimer Markwalde zuſtehende S 201 Mor⸗ gen umfaſſende Waldiagd ſoll ö Montag den 21. d. M., Nachmittags 2 Uhr, auf weitere 6 Jahre bei Herrn Gaſtwirth Winter zu Bingenheim unter den im Termin näher eröffnet werdenden Bedingungen verpach⸗ tet werden. Weckesheim den 14. Auguſt 1854. 5 Großherzogliche Bürgermeiſterei Weckesheim Walther. Auszuleiben. I1228] Aus der Kirchenkaſſe zu Steinfurth ſind in der Kürze gegen 600 fl. gegen doppelte ge⸗ richtliche Verficherung auszuleihen. Für den Kirchenvorſtand: A. Orth, Pfarrvicar. E. Schuckhardt, 1101] 278 Soolbad Nauheim. Jeden Tag Concert im Garten des Rurhauses Morgens von 6% bis 8 Uhr, Nach- mittags von 3 bis 4½% Uhr und Abends von 6% bis 8 Uhr, ausgeführt von dem Rur-Orchester unter Direction des Herrn Edmund Neumann. Jeden Donnerstag Bal pure im HKursdale, Anfung 8 Uhr. Tanzunterricht. 1280] Nachdem der Unterzeichnete von Groſth. Kreisamte die Erlaubniß erhalten, wird derſelbe mit 1. September einen Tanzeurs eröffnen, woſelbſt Unterricht in Erlernung von Walzer, Galopp, Polka, Polka⸗Mazurka, Auadrille und Mazurka ertheilt wird; bei jüngeren Zöglingen wird beſonders auf ſchöͤne Haltung des Körpers, Turnirung der Füße, ſowie anfländiges Komplimentiren im Salon und auf der Straße geſehen werden, Gefällige Anmeldungen möge man in Herrn C. Bindernagel's Buchhandlung machen. Das Nähere wird in der Subſcriptions⸗Liſte bekannt gemacht. J. Schenk, Tanzlehrer und Mitglied der Kurkapelle im Bad Nauheim, wohnhaft bei Schneidermeiſter Rau in der Kirchgaſſe zu Friedberg. 12371 So eben iſt in meinem Verlage erſchienen und in allen Buchhandlungen zu haben, in Friedberg in C. Bindernagel's Buchhandlung, in Gießen bei J. Ricker, in der Ferber'ſchen und Heyer'ſchen Buchhandlung: Encyclopaͤdie der geſammten Forſtwiſſenſchaft. Mit zahlreichen in den Text eingedruckten Holzſchnitten, herausgegeben von Uhrmacher in Nauheim, wohnhaft bei Hrn. Bauaufſeher Kerſting an der Trinkquelle, [966] empfiehlt ſich in allen vorkommenden Reparaturen unter Garantie; ferner unterhält derſelbe ein Lager von goldenen und filbernen Spindel⸗ und Cylinder⸗Uhren aller Art, kleine Wandührchen, goldene Uhrketten, wie auch Muſikdoſen. Gutgebrannte Ruſſenſteine 11219] ſind vorräthig bei Friedberg. Chr. Ulrich II. fru ch [1277] Eine Ziege, welche viel Milch giebt, wird zu kaufen geſucht. Von wem? ſagt die Expedition dieſes Blattes. Ge ſ u ch. [1278] Eine mit guten Zeugniſſen verſehene l wird für eine größere Oeconomie geſucht. Zu verkaufen. 112791 Ich habe einige Malter ausgeleſene gelbe Frühkartoffeln zu verkaufen. Wilhelm May. Dr. Carl Heyer, Großherzogl. Heſſ. ordentl. Profeſſor der Forſtwiſſenſchaft an der Ludwigs⸗Univerſität zu Gießen, Forſtmeiſter u. ſ. w. Erſte Lieferung. gr. 8. geh. Preis 16 Ngr. Die Encyelopädie der Forſtwiſſenſchaft erſcheint in zwölf Abtheilungen, deren jede ein für ſich beſtehendes Ganzes bildet und einzeln verkäuflich iſt. Das Nähere ergibt der ausführliche Proſpectus, welcher in allen Buchhandlungen gratis zu haben iſt. Die vierte Abtheilung erſcheint zuerſt und zwar auch unter dem beſonderen Titel: Der Waldbau oder die Forſtproductenzucht. Mit 273 in den Text eingedruckten Holzſchnitten, und wird in 4 Lieferungen, zu dem Preiſe von 16 Nar. ausgegeben, iſt aber auf Verlangen auch gleich vollſtändig in einem Bande(à 2 Thlr. 4 Ngr.) zu beziehen. Leipzig im Juli 1854. B. G. Teubner. Verloren. k 8 8 5 8 1281 Eine goldne Broſche mit Kette und 3 N 12. Aug 5 Medaillon wurde auf dem Wege von Friedberg] Piſtolenn fl. 9 34-35 nach dem Badehaus in Nauheim verloren. Der Friedrichs d'or„10 4-5 Finder wolle dieſelbe gegen eine gute Belob⸗Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 45-46 nung an die Expedition dieſes Blattes abgeben. Rand⸗Ducaten„ 534/35 ½ 7 20 Frankſtücke„ 9 24-25 Meßbriefe Engliſche Souverains.„11 43-45 f Preußiſche Thaler.„ 146% J 111211 mit geometriſchem Plane und s Frankenthaler 220-21 Preußiſche Caſſenſcheine. 146/78 ſolche mit Theilungsplane ſind ſtets zu haben in E. Bindernagel's Buchhandlung. Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Ei gebung, Er eilte durch den tigen Dr gen Min ſteinerne Stellen gründen mit ſie hier kot Brunnen trümme! tragen, Steine mit ſteil mit ſein konnte genen H gemauer über die mauer e zu finde geblichen der Ste ſchämte ts einem weſen, e ſtecken, u beſucht n lung des habt. 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