3 191 1 — 8 0 22* JJͤ 4 1 Sept. Friedberger Intelligenzblatt. Erſcheint wö⸗ 0 2 2 77— Einrückungsge⸗ hn Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, alen hene 14..—— oder de ren Raum een Amts- und Verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. e ſammen 7 kr. Nu 69. Dienſtag, den 5. September. 18541. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Leſeholznutzung in den Domanial- und in den Gemeindewaldungen. Indem ich Sie auf die in Nr. 26 des diesjährigen Regierungsblattes enthaltene Verordnung, vom 31. v. M., die Leſeholznutzung in den Großherzoglichen Domanial- und in den Communalwaldungen betreffend, welche Sie alsbald in Ihren Bürgermeiſtereien zur öffentlichen Kenntniß zu bringen haben, hiermit aufmerkſam mache, fordere ich Sie, auf Erſuchen der Großherzoglichen Oberforſt- und Domainendirection, auf, in den ſämmtlichen Gemeinden zugleich bekannt machen zu laſſen, daß die§8. 5 und 6 der erwähnten Verordnung ſofort in das Leben getreten und daß die Forſtbeamten angewieſen worden ſeien, die dagegen Handelnden zur Anzeige zu brin— gen. Hinſichtlich der Ausführung der übrigen Beſtimmungen genannter Verordnung werden in der Kürze beſondere Verfügungen erlaſſen werden. Ihren Berichten darüber, daß Sie Obiges in Ihren Burgermeiſtereigemeinden haben bekannt machen laſſen, ſehe ich ohnfehlbar innerhalb 8 Tagen entgegen. Friedberg den 22. Auguſt 1854. Müller. Dit peltbden. Betreffend: Die Vermehrung der Feldmäuſe, jetzt die Vertilgung derſelben. Nach den mir gewordenen Mittheilungen haben ſich die Feldmäuſe beinahe in allen Gemarkungen in bedenklicher Weiſe vermehrt, und erſcheint es dringend geboten, zur Abwendung von unberechenbarem Schaden alsbald Schritte zu deren Vertilgung zu thun. Indem ich Ihnen daher die nachſtehende, am 28. September 1842 von Großherzoglichem Kreisrath des Kreiſes Friedberg erlaſſene Verfügung, zur Beachtung mittheile, wollte ich noch weiter anfuͤgen, daß es zweckmäßig erſcheint, wenn die Ortsvorſtände der Nachbargemeinden ſich vereinigen und Prämien fuͤr das Einfangen einer beſtimmten Anzahl von Mäuſen ausſetzen, welche aus der Gemeindekaſſe bezahlt werden. Bei der Ablieferung, welche unter Aufſicht zu geſchehen hat, ſind die abgelieferten Mäuſe ſofort und in einer Weiſe zu vergraben, daß eine Wiederausgrabung und abermalige Lieferung nicht möglich iſt. Ich ſpreche die Erwartung aus, daß Sie dieſem Gegenſtand Ihre volle Thätigkeit widmen und ſehe Ihren bericht— lichen Anträgen entgegen, wenn hier und da mit polizeilichem Zwang eingeſchritten werden müßte. Beklagen könnte ich es freilich nur, wenn dieſer Fall einträte, indem hieraus hervorginge, daß die einzelnen Bewohner des Kreiſes zu ihrem eignen Wohle mit Zwang angehalten werden müßten, was nie vorkommen ſollte. Binnen 6 Wochen ſehe ich Ihren Berichten entgegen, welchen Erfolg die angeordnete Maßregel gehabt hat, unter Angabe der Zahl der vertilgten Mäuſe. Friedberg am 2. September 1854. Müller. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Bürgermeiſter und Lokalpolizeibehörden des Kreiſes. Da in der heutigen Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins reſp. der gr. Buͤrgermeiſter einmuͤthig die Nothwendigkeit anerkannt worden iſt, durch ein gemeinſchaftliches Zuſammenwirken aller betreffenden Gemeinden, die Vertilgung der in unzähliger Menge vorhandenen Maäuſe zu bezwecken, um einen Theils die noch ausſtehenden diesjäh— rigen Gewächſe, namentlich Kartoffeln, und die Ausſaat der Wintererndte vor ihren Verheerungen zu ſchützen, als auch dem im Falle eines gelinden Winters drohenden Uebel eines noch unendlich ſchlimmeren Mäuſejahrs vorzubeugen; ſo ſäume ich nicht nachſtehend die deßfalls beantragte Polizeiverfügung zu erlaſſen. Als die zweckmäßigſte und zugleich mindeſt koſtſpielige Weiſe, die Mäuſe einzufangen, hat ſich nach vielfach bewährten Erfahrungen das Einbohren von circa 1¼ Fuß tiefen 5— 6 Zoll breiten Löchern an den Stellen, wo die Mäuſe ihre Läufe haben, bewährt. Es hat dies ſo ſchnellen Erfolg, daß ein Ackerbeſitzer, während er auf ſeinem Kleeacker mit Bohren der Löcher beſchäftigt war, und noch ehe er alle Löcher vollendet hatte, ſchon in den zuerſt gebohrten über 300 Mäuſe gefangen vorfand. Die außerordentliche Wirkſamkeit dieſes Mittels im Großen hat ſich aber in Niedereſchbach auf die glänzendſte Weiſe gezeigt, indem dort im Laufe dieſes Sommers unter Leitung des thätigen gr. Büͤrgermeiſters Faatz auf dieſe Weiſe 90,000 Mäuſe eingefangen worden ſind. Welche Wohlthat für die Landwirthe daſelbſt, wenn man erwägt, daß bei der ungeheuer ſchnellen Vermehrung der Mäuſe(ein Paar erzeugt jährlich deren mehrere Tauſend) die Zahl dieſer verderblichen Geſchöpfe ſonſt auf eben ſo viel Millionen angewachſen ſein würde.— Sie werden ſich deßhalb vorzugsweiſe bemühen, der Anwendung dieſes Vertilgungsmittels Eingang in den Gemeinden zu verſchaffen, und dabei nur die eine Vorſicht anzurathen nicht verſäumen, daß nicht verſaumt werden darf, die Locher zeitig nachzuſehen, 306 indem gegenfalls die Mäuſe ſich zuweilen heraus arbeiten. Zu Bohrern können ſehr wohl alte Schippen umgeformt und gebraucht werden, ſo daß kaum nennenswerthe Koſten dadurch entſtehen. Damit indeſſen den ärmeren Gliedern der Gemeinde auch dieſe Koſten erſpart werden mögen, ſind Sie hiermit ermächtigt und angewieſen, auf Koſten der Gemeinde eine Anzahl, etwa 10— 15 dergleichen anzuſchaffen, und an dieſelben zu verleihen.— Dieſelben werden zugleich zum Gebrauch bei der Einfangung der Mäuſe auf gemeinheitlichen Grundſtuücken und Weg⸗ Rainen dienen, welche Sie auf Gemeindekoſten anzuordnen nicht unterlaſſen werden.— Ueberhaupt werde ich es billigen, wenn mit Zuſtimmung des Gemeinderaths ſelbſt beſondere Leute zum Einfangen der Mäuſe in der ganzen Gemarkung verwendet, oder Prämien für Lieferung einer beſtimmten Quantität Mäuſe ausgeſetzt werden, wobei ich mir jedoch uͤber das Maß des Lohns reſp. Vergütung Entſchließung vorbehalte.— Vor Allem empfehle ich Ihnen indeß die ſchleunigſte Einſchreitung und ſehe der Vorlage über den Erfolg derſelben binnen 6 Wochen entgegen.— Schließlich bemerke ich noch, daß es wuͤnſchens⸗ werth wäre, wenn die Jagdberechtigten vorläufig das den Mäuſen beſonders nachſtrebende Raubzeug, namentlich Füchſe und Raubvogel, auch zahme Katzen im Felde, ſchonen würden, wozu Sie dieſelben erſuchen wollen. Friedberg den 28. September 1842. Kü chele er. Unterſeeiſche Landſchaften. (Fortſetzung.) 2 Das Meer hat nicht nur ſeine Berge und Thäler, ſeine Hoch- und Tiefebenen, ſeine Moorlager und Sand— wüſten, ſeine Quellen und Ströme, ſondern auch ſeine Urwälder mit ihren Schlingpflanzen, ihrer Farbenpracht und Thierwelt, mit Blumengärten und ungeheuren Prä— rien, auf denen die Heerden der Pflanzenfreſſer des Meeres weiden, es hat„ſeine Landſchaften, die pracht— voller und feenhafter ſind als irgend Etwas auf Erden.“ Zwar gedeiht auf dem öden Meeresboden nur eine Pflanzenart, die Tange der Algengattung, aber dieſe Tange ſind ſo mannigfach geſtaltet, ſo prachtvoll gefarbt, in ſo reicher Anzahl und ſo ungeheurer Länge vorhanden, daß ſie im Stande ſind, die Tiefen des Meeres zu märchen⸗ haften Zaubergärten umzuſtalten. Die Tangarten reichen von moosartiger Kleinheit bis weit über die ſtolze Höhe der Kiefern, Mangolien und des Affenbrodbaums, denn viele werden bis 700, ja bis 1500 Fuß lang. Während das prächtig goldrothe Korallenmoos und die braune, ſpannlange Schotendrahle (ectocarpus) das niedliche Miniaturbild eines unendlich verzweigten Baumes ſind, und das purpurrothe Stengel— moos Islands in ein zollbreites, handförmiges Lappenblatt ſich erweitert, ſind andere gleich den Palmen mit wallen— den Blattwedeln geſchmückt. Und wie die Blätter und Zweige der Wälder des Feſtlandes ſich wiegen und ſchau— keln auf den elaſtiſchen Wellen der Luft, oder ſtöhnend und ächzend mit dem Sturme ringen, ſo wiegen und ſchau— keln ſich die klafterlangen Tangblätter auf den Meeres— wogen und ringen mit dem Orcan, der ſie mit rauher Hand aus dem Boden reißen möchte. Hier und da ge— lingt ihm dies, und dann treibt er ſie in meilenlangen, Hunderten von Fuß breiten Streifen gegen die Küſten, wo ſie ſtrandenden Schiffern zum Schutz dienen und manches Menſchenleben retten. Wie die Pflanzen der Erdoberfläche in ihren Arten wechſeln je nach dem Breitegrade oder der Höhe ihres Standortes, ſo wächſt auch nicht jede Tangart überall, ſondern hat ihren beſtimmten Bezirk. Die Tange heften ſich mit ihren finger⸗ und krallenartigen Wurzeln an dem Felſenboden ſo feſt an, daß ſie, wenn ſtürmiſche Wogen an ihren oberen Theilen zerren und ziehen, Felſenſtücke losreißen und wie Anker mit fortſchleifen. Im Allge— meinen lieben ſie die Nähe der Küſte oder wenigſtens feſten Boden und reichen nur bis etwa 40 Faden in die Tiefe hinab. Solche Tange, welche in die Tiefe gehen, glei— chen denen, welche in höheren Breitegraden gedeihen; außerdem wechſeln die Arten, je nachdem ſie im Hoch— oder Tiefwaſſer ſtehen. Man findet ſie in jedem Meer; am rieſenhafteſten werden ſie in den Polarmeeren, beſon— ders im ſüdlichen. Von ſolchem Tang findet man große Flächen bedeckt, die endloſen Wieſen gleichen. Die ge— waltigſte, der Sargaſſoſee, befindet ſich zwiſchen den Azoren und den Antillen, iſt ſechs Mal ſo groß wie Deutſch— land, ſo daß Columbus 14 Tage brauchte um über ſie hinzuſegeln. Andere ſolche ſchwimmende Bauminſeln ziehen langſam durch die Nordſee, wo ſie Bänke von 3—4 Meilen bilden. Um Kerguelen, eine Inſel des Südpolar⸗ meeres, hat ſich ein Seetangring von 90 Fuß Breite in einer Entfernung von 20 Fuß vom Lande gelegt, ſo daß es den Schiffen faſt unmöglich wird, ans Land zu gelangen. Die Tange ſind, einzeln betrachtet, Gewächſe von ſeltſamer, üppigſter Verzweigung. Sie beſtehen aus Gal— lerte, welche von einem lederartigen Ueberzug bekleidet iſt und entweder bald nackte, kolbige Aeſte unregelmäßig zu beiden Seiten treibt, bald wirkliche Blätter an den Zweig— enden hat. Der Stamm iſt dünn und geht aus, während die Pflanze ſelbſt ins Endloſe fortwächſt. Der Blüthen— tang iſt ſtrauchartig äſtig, ſitzt auf dem Boden feſt, hat eine knorbelartige Feſtigkeit und lebhaft rothe Farbe. Er liebt warme Meere. Bei Irland wächſt das röthliche Carraghen mit geſchlitzten und gekräuſelten Zweigblättern, welches bekanntlich als Arznei den Bruſtkranken empfohlen wird. Aus einer ähnlichen Art des indiſchen Meeres bauen die dortigen Seevögel die bekannten Schwalbenneſter. Der Riemen- oder Zuckertang der Nordſee iſt handbreit, eine Linie dick und klafterlang. Aus ihm bereitet man den Mannazucker. Der Ledertang dagegen iſt baumartig, ſieht braun oder olifengrün aus und wächſt in kalten Meeren. Gegen 1000 Fuß wird der gabelig getheilte Blaſentang lang, an deſſen Blattmittelrippen ſich Luftblaſen befinden, die ihm das Schwimmen erleichtert. Der Beerentang endlich hat lanzettfoͤrmige Blätter, dazwiſchen kugelich ge— ſtaltete Blaſen. Die meiſten größern Tange haben, wie die Palmen eine Blätterkrone, ſo am Zweigende einen Wedel lang herabhängender Büſchel, der bald peitſchen- oder ſchnurenförmig iſt, bald blätterförmig mit langen lappenar— tigen Zertheilungen, bald ſteht auf dem ſeilartigen Stiel ein breiter riemenförmiger Lappen, oder der birnförmige Kolben trägt eine Krone klafterlanger Blätter. CFortſetzung folgt.) Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat⸗Anzeigen. Oeffentliche Aufforderung. „Johann Georg Ratz von da, eingetragene] Sie ſind jedoch nicht im Stande, ihr behauptetes 11401] Adam Enders und Konrad Bek⸗ Liegenſchaften, worüber Verzeichniß vorliegt und ausſchließliches Recht an dieſen Liegenſchaften ker IV. von Gambach, ſowie Maria Eli⸗ in der Regiſtratur des Landgerichts eingeſehen] nachzuweiſen; auf ihr Anſtehen ergeht daher dieſe ſabetha, Martin Engels Ehefrau, geb.] werden kann, als Erben des vorgedachten Jo⸗ öffentliche Aufforderung zur Anmeldung etwaiger Becker, zu Holzheim wollen verſchiedene, in]hann Georg Ratz und ſeiner ebenfalls längſt J Anſprüche, und find ſolche binnen einer Friſt Gambacher Gemarkung gelegene und noch auf verſtorbenen Ehefrau verthellen und veräußern.] von 2 Monaten ſogewiß dabier anzuzeigen, als 2200 J. auf den „Rudolph die noch 106/10, 225½2ʃ, 302/30, 176/60 124/18, 1428 eingetragen. Nach vor fall dieſes reiherrn Ullcadt bean Eigenthum, erworben wo damlienfdei Jugeſchtieben Da nun e ſändig wenig bönnen, ſo! welche an di bilden zu kot binnen drei Rechtsnachth dieſelben ale Freiherrn G Ullſtadt, üb lienfideicomt Friedber L128) Nac Friedrich do Schloß Ilde zuftehenden a) eine d. ſtian Erbleit jährlich b) ein Ge 13 fl. sole nach de mungen abgel Es werden Kannte und un fordert, ihre 10 dei Monaten um ſo gewiſſe zahlung der Ad enn Bericht tiedder. Guoßh 5 5 13521 Es niß geanu wegen Verff worden iſt den Curator, meiſer Phil werden könn Gro dofm— Uundricht en Azoren ü. Okeutſch⸗ u üer ſie delg zieh iu zieh ſonſt die beantragten Theilungsurkunden beſſäligt und der Eintrag im Mutationg- Verzeichniß ver⸗ fuͤgt werden wird. Buß bach den 31. Auguſt 1854. *. Butzbach bel, Landrichter. Edietal ladung. 11220] In dem Ockſtädter Grundbuche ſtehen auf den Namen: „Rudolph Müller, Freiherrlich von Francken— 5 ſtein'ſches Erblebngut⸗ die nachſtehend bezeichneten Güterſtücke: 106/16, 108/27, 118/77, 120/87, 152/18, 225/24, 266/39, 249/ẽ9, 24/1, 285/29, 302/830, 323/1. 372/2, 48/5, 667/6, 672/13, 176/1,693/1, 701/13, 898/4, 94/2, 1095/16, 1243,18, 1296/10, 1309/23, 1355/15, 1414/5, 1428/8 eingetragen. Nach vorliegenden Prozeßacten iſt der Heim⸗ fall dieſes Gutes ausgeſprochen und von dem Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu Ullſtadt beantragt worden, daß daſſelbe ihm als Eigenthum, das jedenfalls durch Verjährung erworben worden, jedoch als Beſtandtheil des Familienfideicommiſſes im Mutationsverzeichniſſe zugeſchrieben werden möge. Da nun ein anderer Eigentbumserwerb voll— ſtändig wenigſtens nicht hat nachgewieſen werden können, ſo werden auf geſtellten Antrag alle, welche an die bezeichneten Grundſtücke Anſprüche bilden zu können vermeinen, zu deren Anzeige binnen drei Monaten von heute an, unter dem Rechtsnachtheil hiermit aufgefordert, daß ſonſt dieſelben als durch Verjährung erworben, dem Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu Ullſtadt, übrigens als Beſtandtheil des Fami⸗ lienfideicommiſſes, werden zugeſchrieben werden. Friedberg den 12. Juli 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg. In Verhinderung des Landrichters Dr. Ir le, Landgerichtsaſſeſſor. Edictalla dung. 11282] Nachverzeichnete, dem Herrn Grafen Friedrich von Alt⸗Leiningen-Weſterburg zu Schloß Ilbenſtadt in der Gemarkung Aſſenheim zuſtehenden Grundrenten, als: a) eine durch Allodification eines, von Chri- ſtian Müller und Conſorten beſeſſenen Erbleihgutes, entſtandene Grundrente, im jährlichen Geldanſchlage von 594 fl. 14 kr., b) ein Geldzins im jährlichen Anſchlag von 13 fl. 4 kr., ſollen nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtim⸗ mungen abgeloſt werden. Es werden daher alle bei dieſer Ablöſung be⸗ kannte und unbekannte Betheiligte hiermit aufge⸗ fordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche innerhalb zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte um ſo gewiſſer anzumelden, als ſonſt die Aus- zahlung der Ablöſungs kapitalien an den genannten Herrn Berechtigten geſtattet werden wird. Friedberg den 8. Auguſt 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann. Oeffentliche Bekanntmachung. 113521 Es wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß Heinrich Lochmann von hier wegen Verſtandesſchwäche unter Curatel geſtellt worden iſt und Rechtsgeſchäfte fortan nur mit den Curatoren, Jakob Lochmann und Schreiner⸗ meiſter Philipp Deweil dahier, gültig abgeſchloſſen werden können. Etwaige Forderungen an Heinrich Lochmann find, bei Meidung der Nichtberückſichtigung, bin⸗ nen 4 Wochen anzumelden. Friedberg den 3. Auguſt 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Preuſchen, Landrichter. Landgerichts ⸗Aſſeſſor. 307 Bekanntmachung. 103121 Der bisherige Holzgelderheber des unter⸗ zeichneten Rentamtes, Forſtrechner Eret hier, tritt am 1. Oktober l. J. in Ruheſtand, von welchem Tage an das Rentamt die Holzgelder wieder unmittelbar erhebt und nur allein gültig darüber quittirt. Alle vor dem 1. Oktober l. J. fällig wer⸗ denden Holzgelder find, bei Vermeidung gericht⸗ * Klage, noch an Forſtrechner Eret zu be⸗ zahlen. Ockſtadt am 19. Auguſt 1854. Freiherrl. v. Franckenſtein'ſches Rentamt er. Aufforderung. 11351] Die Wittwe und Erben des Valentin Schäfer in Staden ſprechen das Eigenthum an nachſtehenden Stücken an: J. Valentin Schäfers Wittwe, Gemarkung Stammheim: Fl. II No. 286, Fl. IV No. 33, 208, 224, II. Peter Bierbrauer, Gemarkung Staden: Flur VI No. 123, können ſolches aber urkundlich nicht nachweiſen. Da der Verkauf dieſer Stücke beabſichtigt wird, ſo ſind etwaige Eigenthums-Anſprüche daran binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, widri⸗ genfalls die deßfallſigen Kaufbriefe gerichtlich be— ſtätigt und der Eintrag im Mutationsverzeichniß verfügt werden ſoll. Altenſtadt den 23. Auguſt 1854. Großherzogliches Landgericht Altenſtadt Dr. Gilmer. Hofraithe⸗Verſteigerung. [1365] Mittwoch den 6. September d. J., Nachmittags 3 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die dem Bürger und Maurermeiſter Wilhelm Reuß III. dahier zuſtehende Hofraithe mit Haus- garten, wie ſolche im Intelligenzblatt No. 37, 41 und 44 verzeichnet find, nochmals, in Folge eingelegten Nachgebots, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 30. Auguſt 1854. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg Großberzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher. Hofraithe⸗Verſteigerung. 11368] Mittwoch den 6. September d. J., Nachmittags um 2 Ubr, werden in bieſigem Rathhauſe die Immobilien der Peter Dechers Ebeleute dahier, wie ſolche im Intelligenzblatt No. 31, 37 und 41 ſpeciell verzeichnet ſind, nochmals öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 30. Auguſt 1854. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg. Großherzogliches Ortsgericht Friedberg: Bender, Ortsgerichtsvorſteher. Oeffentliche Aufforderung. [1327] In Sachen des D. L. Privat zu Fried⸗ richsdorf als Vormund der Emilie und Roſalie Achard von da, Imploranten gegen Reulings Eheleute zu Aſſenheim, Imploraten, hypotheka— riſche Anſprüche betreffend, hat Erſterer mittelſt Klage vom 26. Juni d. J. dahier vorgebracht: daß er den Imploraten laut gerichtlich beſtätigter Obligation vom 10. Juni 1853 ein Kapital von 700 fl. zu 4½ pCt. ver⸗ zinslich auf jährige Aufkündigung gegen Verpfändung ihrer Hofraithe No 68/31,7 und ſieben Grundſtücken, No 68/317, 31/11, 191,16, 273/58, 289/139, 569/7, 854,9 dargeliehen habe und daß die Zin⸗ ſen vom 10. Juni 1853 zurückſtänden und gebeten, den Beklagten das Kapital zu kündigen und ſie zur Rückzahlung deſſelben nebſt Zinſen und Koſten ſchuldig zu er⸗ erkennen. Da der Beklagte abweſend und ſein Aufent⸗ baltsort unbekannt iſt, ſo wird ihm auf Klägers Antrag hiermit aufgegeben, binnen 3 Monaten das Kapital nebſt Zinſen und Koſten zu bezah⸗ len, oder Einwendungen vorzubringen, gegen⸗ falls er mit ſolchen ausgeſchloſſen, der Klage für geſtändig erachtet und demgemäß weiter, wie Rechtens, erkannt werden wird. Alle weitere Verfügungen, auch die wegen Veräußerung der Pfandobfekte, werden nur durch Anſchlag an die Gerichtsthüre eröffnet werden. Friedberg den 14. Auguſf 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, Dr., 3e Landrichter. Landgerichts. Aſſeſſor. Main Weſer⸗Eiſenbahn. 114021 Die Materiallieferung für das Magazin in Gleſſen iſt in der Darmſlädter⸗Zeitung unter Nr. 239 Art. 3240 ausgeſchrieben und liegen die Bedingungen auf dem Büreau des Groß herzoglichen Materialverwalters daſelbſt zur Ein⸗ ſicht offen. Gieſſen am 31. Auguſt 1854. Großherzogliche Magazins-Commiſſion. In Verhinderung des Vorſitzenden: Daudt, Maſchinenmeiſter. Arbeits ⸗Verſteigerung. L403] Montag den 11. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe dahier die dei Anlegung eines neuen Gemeindebrunnens vorkommenden Arbeiten: 19 Brunnenarbeit, veranſchlagt zu 28 fl.— kr. 2) Zimmerarbeit, 1„ 14%—„ 3) Pumpenarbeit,„„ 38„ 54„ ſowie die Lieferung von 1 Klafter Mauerſteinen, an die Wenigfinehmenden in Accord gegeben werden. Niederwöllſtadt den 1. September 1854. Großherzogliche n Niederwöllſtadt to ll. Grummetgras-Verſteigerung. 11404] Freitag den 8. d. M., Morgens 10 Uhr, wird das Gemeinde-⸗Grummetgras in der Breun⸗ bach in Abtbeilungen öffentlich an die Meiſtbie⸗ tenden verſteigert. Oberwöllſtadt den 1. September 1854. Großherzogliche r Oberwoöͤllſtadt i eit Obligations-Verlooſung 11405] Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der Partialobligationen der Gemeinde Ober- erlenbach wurde die No. 63, 200 fl., zur Rück⸗ zahlung gezogen. Der Inhaber dieſer Obligation wird hiermit aufgefordert, gegen Rückgabe der⸗ ſelben und der noch nicht fälligen Zinscoupons den Betrag bis zum 1. November l. J. bei dem Gemeinde-Einnehmer dabier in Empfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an die Ver⸗ zinſung aufhört. 0 Obererlenbach am 21. Auguſt 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Obererlenbach Ohmeis. 1000 Gulden [1406] ſind eben bei der hieſigen Gemeindekaſſe gegen ſicheren Einſatz auszuleihen. Niederwöllſtadt den 1. September 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Niederwöllſtadt S 5 to ll Anzeige. 11363] Ich wohne bei Kaufmann Hirſch auf dem Lindenplatz, eine Stiege boch. Um die Mittagszeit bin ich jedoch in der Wohnung meines Vaters, des Gr. Stadtrlchters Muhl, vor dem Wallthor, anzutreffen. Gießen im Auguſt 1854. Dr. C. M U U 1, Hofgerichtsadvokat. ——————— —.——. V— ö 308 uns befördert. Für Auswanderer. Große ſchnellſegelnde Dreimaſterſegelſchiffe werden jeden Monat zweimal nach allen Seehäfen A Das Bremer Poſtdampfſchiff Hansa iſt nach einer raſchen Fahrt von nur 15 Tagen am 5. Auguſt glücklich in Newyork angekommen und hat ſämmtliche Paſſagiere zur vollkommenen Zufriedenheit daſelbſt gelandet. Daſſelbe wird die nächſte Fahrt von Bremen nach Newyork am 21. September antreten. Das Dampfſchiff Germania, welches in Folge einiger kleinen Reparaturen an der Maſchine erſt den 28. Auguſt in See ging, ſoll am 19. Oktober wiederum dahin expedirt werden. Außerdem wird das 2500 Tons große Schraubendampfſchiff erſter Claſſe Crösus Mitte October von Bremen nach Newyork abgehen. Die amerikaniſchen Poſtdampfſchiffe Washington und Hermann werden am 5. Oktober, 2. November, 30. November und 28. December nach Newyork expedirt und nehme für vorſtehende Schiffe Engagements unter den bekannten Bedingungen an. Friedberg den 1. September 1854. Ehr. Hecht, Haupt⸗Agent. Soolbud Nauheim. Jeden Tag Concert im Garten des Rurhauses Morgens von 6% bis 8 Uhr, Nach- mittags von 3 bis 4%½% Uhr und Abends von 6% bis 8 Uhr, ausgeführt von dem Rur-Orchester unter Direction des Herrn Edmund Ueumann. Jeden Donnerstag Bal pure im Hursaale, Anfang 8 Ur. Zu verkaufen. 11408] Vortheilhafte Einkäufe ſetzen mich in den Stand, die Preiſe von mehreren meiner Artikel neuerdings herunter zu ſetzen. Ich verkaufe jetzt von: , breiten Cattunen, die billigſte Sorte zu 7 kr., roſtgelbe zu 8 kr., ſchwere Mode⸗CEattune, worunter auch roſa und lilla, ſowie dergleichen mit Borden zu 12 kr., ſämmtlich ächtfarbig. Thibets in allen Farben, billgſte Sorte 37 kr. Mixt⸗Luſtres, billigſte Sorte 17 kr., feinere 20, 24, und ſuperfein 26 kr. Wollen⸗Muffline, zu 14 kr. 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