1 Friedberger Jutelligenzblatt. ge Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, tag. Preis jährl. oder de ren Raum fl. 1. 12 kr.; durch ie bei erben Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg. ſammen 7 kr. Nu. 39. Dienſtag, den 1. Auguſt. 18511. Amtlicher Theil. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großherzogliche Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Das von dem Großherzoglichen Geheimen Regierungsrath Küchler zu Gießen herausgegebene, vor Kurzem in Heidelberg erſchienene, Handbuch der Local-Staats-Verwaltung im Großherzogthum Heſſen kann als eine werthvolle Sammlung der beſtehenden Verwaltungsvorſchriften empfohlen werden, und dürfte namentlich auch den Großherzoglichen Bürgermeiſtern bei der Führung der ihnen obliegenden Geſchäfte von großem Nutzen ſein. Indem ich Sie in Gemäßheit einer Verfügung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 5. l. Mts. zu Nr. D. 8796 hierauf aufmerkſam mache, ermächtige ich Sie hiermit, die Anſchaffung auf Koſten der Buͤrgermeiſterei-Gemeinden zu bewirken. Friedberg am 27. Juli 1854. Malle. Bekanntmachung. Bei der General-Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins am 14. d. M. wurde beſchloſſen, daß zu den Koſten für Anlegung von Miſtſtätten mit Jauchen-Cyſternen und Pfuhlpumpen auf Grund eines Gutachtens von Sachverſtändigen angemeſſene Beiträge aus der Bezirksvereinskaſſe geleiſtet werden ſollen. Und wurde auch ſogleich eine beſtimmte Summe hierfür bewilligt. Indem ich dieſen Beſchluß zur öffentlichen Kenntniß bringe, wuͤnſche ich dringend, daß recht viele ſolcher Anlagen erfolgen möchten, indem in dieſer Beziehung noch Manches im Kreiſe zu wünſchen übrig iſt. Ich ſehe daher der Anzeige über erfolgte Anlage unter Beiſchluß einer Beſcheinigung des ausführenden Maurers entgegen, worauf eine Beſichtigung angeordnet und ſofort Auszahlung des verwilligt werdenden Koſtenbeitrags erfolgen wird. Friedberg den 21. Juli 1854. Der 1. Direktor des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins Müller, Regierungsrath. Regierungsblatt⸗ Auszug. Nr. 23 vom 28. Juni: I. Geſetz vom 27. Juni, welches nach Uebereinkommen mit den Ständen verfügt: Das Finanzgeſetz vom 29. Dez. 1852 wird auf die letzten ſechs Monate des Jahres 1854 ausgedehnt und in Wirkſamkeit geſetzt, und es ſind daher nach Maßgabe deſſelben die ſämmtlichen directen und indirecten Steuern, wie ſolche durch die vorliegenden Geſetze und Verordnungen beſtimmt find, bis zum Schluſſe des Jahres 1854 fortzuerheben.— II. Auf⸗ bringung der Mittel zur Beſtreitung der Beduͤrfniſſe der israel. Re⸗ ligionsgemeinde zu Eckartshauſen mit Calbach für 1854. Nr. 24 vom 21. Juli: 1. Eine Bekanntmachung Großh. Minifteriums des Innern vom 29. Juni, welche nach eingeholter Allerhöchſter Entſchließung zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der Art. 49 des Geſetzes vom 8. Januar 1852, die Bildung des Orts⸗ vorſtandes und die Wahl des Gemeinderaths betr., ſtatt in der in Nr. 4 des Regierungsblatts von 1852 enthaltenen Faſſung nur in fol. gender, mit den Beſchlüſſen der Stände zu dem Art. 31 des Geſetz⸗ entwurfs übereinſtimmender Faſſung Gültigkeit hat: Art. 49. Wenn bei einer Wahl Beſtechung angewendet oder die geſetzliche Stimm⸗ freiheit beſchränkt worden iſt, ſo hat im erſten Fall jeder Schuldige, mit Vorbehalt anderer geſetzlichen Strafe, das Staatsbürgerrecht verwirkt, und in beiden Fällen kann der Adminiſtrativ-Juſtizhof, je nach der Modalität des Falles, die Wahl für ungültig erklären.— II. Beſtätigung von Stiftungen und Vermächtniſſen im Laufe des 2. Quartals dieſes Jahres: 1) Schenkung des Pfarrers Jackel zu Ruppertsburg, in Rheinbapern, von 150 fl. an die kath. Kirche zu Badenheim zur Stiftung von zwei Seelenämtern und eines Ro⸗ rateamtes;— 2) des Guſtav⸗Adolph⸗Vereins im Großherzogthum Baden von 100 fl. an die evang. Kirche zu Bingen für den Bau einer evang. Kirche daſelbſt; 3) Vermächtniß von 200 fl. der Joh. Chriſtoph Ehingeriſchen Eheleute zu Frankfurt a. M. an das Lan⸗ deswaiſenhaus zu Darmſtadt;— 4) Vermächtniſſe des Oberforſt⸗ meiſters v. Schuler zu Großhauſen: an das Landeswaiſenhaus zu Darmſtadt 100 fl., an den landwirthſchaftlichen Verein 600 fl., an den Gewerbverein 600 fl.;— 5) Stiftung des verſtorbenen Privat— manns Leonhard Fink zu Mainz von 250 fl. an den Centralarmen— fond daſelbſt;— 6) der Chriſtian Wilhelm Schweisguth Eheleute zu Großgerau von 500 fl. zu Gunſten der daſigen Armen;— Deines Ungenannten von 100 fl. an die kath. Kirche zu Finthen, Kr. Mainz, zum Vortheil der daſigen Ortsarmen;— 8) Vermächtniß von 100 fl. der Eliſabetha Magdalena Gengnagel zu Crumſtadt an die Armen— kaſſe daſelbſt;— 9) der Schlüſſeldame Caroline Amalie Freiin von Stockhauſen zu Darmſtadt an die Landkrankenanſtalt das. 125 fl.; — 10) Vermächtniſſe der Catharine Dietz von Wickſtadt im Betrage von 100 fl. an die kath. Kirche zu Rockenberg und von 50 fl. an die kath. Kirche zu Wickſtadt zur Stiftung von Jahrgedächtniſſen;— 11) Schen⸗ kung eines Ungenannten von 100 fl. an die Gemeinde Oſthofen als Zuſchuß zur Bildung eines Armenfonds;— 12) des Philipp Fink in Mainz an die kath. Kirche St. Chriſtoph daſ. von 150 fl. zur Stif⸗ tung von jährlichen 6 Meſſen.— III. Eintheilung der Baube⸗ zirke. S. K. H. der Großherzog haben in der Abſicht, die, auf den Beſtimmungen des Allerhöchſten Edietes vom 14. Sept. 1832 und der Bekanntmachung vom 9. Febr. 1849 beruhende bisherige Eintheilung der Baubezirke in thunlichſte Uebereinſtimmung mit der durch die Verordnung vom 12. Mai 1852 beſtimmten jetzigen Eintheilung des Großherzogthums in Kreiſe zu bringen, durch Allerhöchſte Entſchließung vom 10. Juli d. J. zu verordnen geruht, daß die Baubezirke mit folgenden amtlichen Benennungen und den entſprechenden Benennun— gen der Kreisbauämter aus den nachſtehenden Beſtandtheilungen ge— bildet werden ſollen: 1. Starkenburg. 1) Baubezirk Darmſtadt; Kreis Darmſtadt; 2) Baubezirk Offenbach: Kreis Offenbach und aus den zum Kreiſe Dieburg gehörigen Orten: Babenhauſen, Epperts— hauſen, Harreshauſen, Hergeshauſen, Meſſenhauſen, Niederroden, Oberroden, Sickenhofen, Thomashütte und Urberach; 3) Baubezirk Dieburg: Kreis Dieburg(mit Ausſchluß der unter 2 genannten Orte dieſes Kreiſes), Kreis Neuſtadt; 4) Baubezirk Großgerau; Kreis Großgerau; 5) Baubezirk Michelſtadt: Kreiſe Erbach, Lindenfels und Wimpfen; 6) Baubezirk Bensheim: Kreiſe Bensheim und Heppen— heim.— II. Oberheſſen: 1) Baubezirk Gießen: Kreis Gießen; 2) Baubezirk Friedberg: Kreiſe Friedberg, Vilbel und Büdingen; 3) Baubezirk Nidda: Kreiſe Nidda und Schotten(mit Ausſchluß je⸗ doch der zu dem Landgerichtsbezirk Laubach gehörigen Orte, ſiehe 4, 0); 4) Baubezirk Grünberg: a. Kreis Grünberg, b. die zum Kreiſe Als— feld und zum Landgericht Homberg gehörigen Orte: Homberg, Ap⸗ penrod, Arnshain, Bernsburg, Bleidenrod, Büßfeld, Burggemünden, Dannenrod, Deckenbach, Ehrigshaiſen, Elpenrod, Erbenhauſen, Glei⸗ menhain, Gontershauſen, Haarhauſen, Hainbach, Heimertshauſen, Höingen, Kirtorf, Lehrbach, Maulbach, Niedergemünden, Niederof— leiden, Obergleen, Oberndorf, Oberofleiden, Otterbach, Rülfenrod, Schadenbach und Wahlen, und e. die zum Kreiſe Schotten und dem Landgericht Laubach gehörigen Orte; Laubach, Freienſeen, Gonters— kirchen, Kleineichen, Lardenbach, Ruppertsburg, Wetterfeld und der Laubacher Waldgemarkung; 5) Baubezirk Alsfeld: Kreiſe Alsfeld (mit Ausſchluß der unter 4 b genannten, zum Landgerichte Homberg, gehörigen Orte) und Lauterbach; 6) Baubezirk Biedenkopf: Kreis Biedenkopf. Die Baugeſchäfte in dem Kreiſe Vöhl hat, wie bisher, das Bergamt Thalitter zu beſorgen.)— III. Rheinheſſen: 1) Bau- bezirk Mainz: Kreis Mainz; 2) Baubezirk Oppenheim: Kreis Oppen⸗ heim; 3) Baubezirk Worms: Kreis Worms; 4) Baubezirk Alzei: Kreis Alzei und 5) Baubezirk Bingen: Kreis Bingen. Dieſe ver⸗ änderte Eintheilung tritt mit dem 1. Januar 1855 in Wirkſamkeit. Der Sitz des Großh. Kreisbauamts Oppenheim iſt mit beſonderer Allerhöchſter Genehmigung S. K. H. des Großherzogs bis auf Weiteres nach Mainz verlegt.— IV. Bekanntmachung Großh. Oberpoſtin⸗ ſpection vom 8. Juli, wornach die Einrichtung getroffen worden iſt, daß Reiſende zwiſchen Alsfeld und Hersfeld auf den Unterwegsorten, unter den in den Taxbeſtimmungen enthaltenen Vorausſetzungen, auf den noch freien Plätzen Beförderung erhalten können.— V. Desgl. eine Bekanntmachung dieſer Behörde vom 8. Juli, wonach für die Oſthofen-Ereuznacher Poſtverbindung die Perſonentaxe eine Ermäßi⸗ gung erfahren hat.— II. Bekanntmachung Gr. Kreisamtes Lau- ferbach, Erhebung der Parzellenvermeſſungskoſten von den Gräflich Görtziſchen Waldgemarkungen I. u. II. betr.— VII. Dienſtnach⸗ nachrichten. S. K. H. der Großherzog haben allergnädigſt geruht: am 20. Juni den Finanzacceſſiſten Grünewald aus Babenhauſen zum Seecretär bei der Oberforſt⸗ und Domänen-Direction,— den Steuercommiſſariatsgehülfen und Geometer 1. Klaſſe, Wehn aus Biedenkopf zum Diſtriktseinnehmer der Diſtriktseinnehmerei Alzei J. zu ernennen;— dem Schullehrer Völſing zu Allendorf g. d. L. die Geſanglehrerſtelle an den Stadtſchulen zu Darmſtadt in Verbindung mit der Cantorſtelle an der Stadtkirche daſelbſt, dem Schullehrer Fiſcher zu Offenheim die kath. Schullehrerſtelle zu Köngernheim, dem Schullehrer Büchler zu Lorſch die 2. kath. Schullehrerſtelle daſ., dem Schullehrer Lennert zu Heppenheim die 3. kath. Schullehrerſtelle zu Lorſch, dem Schulvicar Schaller zu Lorſch die 5. kath. Schullehrer⸗ ſtelle zu Heppenheim zu übertragen;— am 23. Juni den prakt. Arzt Dr. Diehl zu Butzbach zum Kreiswundarzt des Medieinalbezirks Butzbach zu ernennen;— am 26. dem Schullehrer Friedrich Schlapp zu Worms die erledigte evang. Schullehrerſtelle daſelbſt zu über⸗ tragen;— den Controleur bei dem Hauptzollamte Gießen, Walz, zum Obereinnehmer für die Obereinnehmerei und das Rentamt Bin- gen,— den proviſoriſch als Lehrer an der höheren Bürgerſchule zu Oppenheim verwendeten Schulcandidaten Heitger aus Mainz zum Lehrer an der Real- und höheren Bildungsſchule zu Alzei, und am 28. Juni den Reviſionsgehülfen Scharch zu Darmſtadt a Acceſ⸗ ſiſten bei der 2. Juſtificaturabtheilung der Oberrechnungskammer zu ernennen;— den von dem Herrn Grafen Alfred zu Erbach⸗Fürſtenau auf die erſte oder Oberpfarrſtelle zu Beerfelden präſentirten, ſeit⸗ herigen zweiten Geiſtlichen daſelbſt, Pfarrer Netz, für dieſe Stelle zu beſtätigen;— am 4. Juli dem Freiprediger und Lehrer an der 1. Stadt Mädchenſchule in Darmſtadt, Schnittſpahn, die evang. Pfarrſtelle zu Lampertheim, und dem Schulvicar Mahr zu Framers⸗ heim die 2. evang. Schullehrerſtelle daſ. zu übertragen.— Am 15. Mai ſind dem Gymnaſtallehrer Hofrath Haas zu Darmſtadt die Functionen eines Ueberſetzers und Dollmetſchers bezüglich der bei den Gerichten des Großherzogthums nöthig werdenden Uebertragungen aus der franzöſiſchen, engliſchen, italieniſchen und ſpaniſchen Sprache in die deut ſche übertragen worden.— VIII. Geſtorben ſind: am 4. Juni Rector Werner zu Echzell;— 11. Juni evang. Schullehrer Schmidt zu Frohnhauſen b. B.;— 15. Juni Oberme⸗ dicinal⸗Secretär⸗Regiſtrator und Protokolliſt Kutſcher;— 18. Juni Obermedicinaldirector Dr. Graff. Das Ver mächtniß. Erzählung von G. Freitag. (Fortſetzung.) Dieſer Hammer war ein Gläubiger von Hartmann, ein Kaufmann, der fallirt hatte; Hartmann's Anſprüche waren zwar nachgehends befriedigt worden, aber er be— hauptete trotzdem ſeither ſtets, Hammer habe ihn ruinirt. 258 Er zehrte ordentlich aus dieſem für ihn unerſchöpflichen Thema, welchem er die Schuld alles Böſen zuſchob, was ihm begegnete, wie häßliche Frauen auch immer von den Blattern reden, die ſie entſtellt, und arme Junker von den Revolutionen, die ihre Güter verſchlungen haben. Der Doctor gab ſich die Miene, mit den Anſichten des Kranken übereinzuſtimmen, und trat ihm noch näher. Sein Auge hatte ſich allmählig an die Dunkelheit ge⸗ wöhnt und begann nun die Züge des Alten deutlich zu unterſcheiden, deſſen glühende Augen ſammt den dunkel⸗ rothen Flecken auf der Haut der vorſpringenden Backen⸗ knochen auf die Fieberhitze deuteten, die ihn verzehrte. Er erkundigte ſich daher freundlich nach Hartmann's Be⸗ finden, erfaßte während dem eine ſeiner heißen Hände, um ihm den Puls zu fühlen, horchte auf ſein mühſames röchelndes Athmen, und gewann bald die Ueberzeugung, daß es mit dem alten Geizhalſe ſchlimmer ſtehe, als er anfangs vermuthet hatte. Er wollte den„Vetter“ darauf aufmerkſam machen, um ihn zum Gebrauch einiger Medi camente zu beſtimmen, allein der Alte erſchöpfte ſich eben in einer ſo umſtändlichen Schilderung all der Vortheile, welche die zu vermiethende Remiſe und Stallung darböten, daß ihm mit nichts Anderm beizukommen war. Auf einmal aber verſagte dem Vetter die Stimme, die ſeither allmählig heiſerer und ſtockender geworden war. Marcus beugte ſich raſch über ihn, und rief nach einem Lichte. Während Emilie dieſes anzuzünden eilte, hatte der Doctor dem Kranken, welcher nur ohnmächtig gewor— den war, den Kopf in die Höhe gehoben, und ihm Am— moniak unter die Naſe gehalten, das er bei ſich trug, und verſpürte nun bald, daß der Greis wieder zur Beſinnung kam. In dem Augenblick, als Emilie mit der brennenden Kerze herbeikam, hatte der Kranke ſich ſchon ſo weit er— holt, daß er die Augen öffnete und die Hand ausſtreckte; er wollte ſprechen, konnte aber nur einige unartikulirte Laute herausbringen. Emilie näherte ſich ihm, um ihn beſſer zu verſtehen, da richtete er ſich mit einem verzwei⸗ felten Ruck auf und blies die Kerze aus, die ſie in der Hand hielt. Der Doctor hatte übrigens ſchon genug geſehen, um ſich zu verſichern, daß hier die raſcheſte Hülfe des Arztes geboten ſei. Er verabſchiedete ſich von dem alten Wucherer, dem er Ruhe dringend anempfahl, und verſprach ihm, in der fraglichen Angelegenheit wieder vorzuſprechen, wenn der Vetter eher im Stande wäre, darüber zu verhandeln. Emilie folgte ihm vor die Thüre. „Nun, Herr Doctor, was halten Sie von dem Be— finden des Vetters?“ fragte ſie bange. „Er iſt ernſtlich krank und die Symptome ſind ſehr bedenklicher Art,“ entgegnete Marcus.„Ich will eine Arznei verſchreiben, die Sie ihm aber pünktlich reichen müſſen.“ „Es ſind alſo Arzneien durchaus nöthig?“ fragte Emilie kleinlaut und mit einer gewiſſen Unruhe. „Nur wenige!“ entgegnete Marcus, der ſich die Verlegenheit des Mädchens zu deuten wußte;„der Apo⸗ theker wird ſie Ihnen ſogleich verabfolgen, wenn Sie ihm mein Recept überreichen!“ Das Mädchen zauderte noch immer, und Marcus fuhr fort:„Ich errathe Ihre Be— denklichkeiten, Emilie! Aber kümmern Sie ſich nicht da— rum, daß die Medicamente Geld koſten; es ſoll Ihnen Alles auf meinen Namen geliefert werden, und ich kann die Auslage ja ſpäter mit Herrn Hartmann verrechnen!“ „Ich danke Ihnen herzlich für Ihre große Guͤte, Herr Doctor!“ rief Emilie mit dem freundlichſten Blick der Dankbarkeit.„Aber ich fürchte, wenn der Vetter er— fährt, daß die Arzeneien ſpäter bezahlt werden muͤſſen, ſo Cd 11122] Nache 1 die den Freiber, Herma von del Gemarku leihguls lichen G. undachtz Ateuzet; 2 die dem hauſen Allodifi Conſor! und N zuftehen anſchla undfün ſollen nach! mungen abge Es werder bekannte und gefordert, ir. zwei Monate um ſo gewiſs zahlung der pos. 1 und flattet werden Friedber Groß J Ja in der Ober 11190] Die r fällig werdend nialwalddiffrit drilptzge w cht 128 M. Montag den in dir Vo audtrwülg r Es winden dieſer Jug ohne Van übung der und in iz würden, 1 und Fiſcher Perſonen notorisch ve kung durch bei unter; Na e bebt dr Oberſorff⸗ Bingen! 259 weigert er ſich, dieſelben einzunehmen. Ich mochte lieber... das heißt.... ich mochte... Sie um Erlaubniß bitten,“ fuhr ſie ſtotternd fort,„daß ich dem Vetter ſagen darf, er bekomme die Arznei unentgeltlich, und ich mache mich anheiſchig, den Betrag davon lieber ſpäter von dem Er— trag meiner Arbeiten zu zahlen....“ „Thun Sie das! ich laſſe Ihnen hierüber vollkom— men freie Hand,“ entgegnete Marcus, dem die Verlegen— heit und das Erröthen des armen Mädchens nahe ging. „Ich will Ihnen gern in Allem an die Hand gehen.“ Zu— gleich erbot er ſich, um Emiliens Vorgeben in den Augen des Alten deſto wahrſcheinlicher zu machen, die Arznei ſelbſt aus der Apotheke zu holen, und ſchickte ſie trotz ihres Widerſtrebens anfragend zu dem Kranken hinein. Um aber den Vetter zu beſtimmen, daß er ſich den Heiltrank reichen ließ, mußte man ihm mehrmals wieder holen, daß Doctor Marcus weder für Arzeneien noch für Behandlung die mindeſte Vergütung anſpreche, und erſt als er die Gewißheit erlangt hatte, daß ſeine Heilung ihn Nichts koſten werde, unterwarf er ſich gefügig der ärztlichen Behandlung. (Fortſetzung folgt.) Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen. Edictalla dung. [1123] Nachverzeichnete Grundrenten, und zwar: 1) die dem Herrn Karl Chriſtian Wilhelm Freiherrn Schenck zu Schweinsberg zu Herrmannſtein, durch Allodification eines von der Balthaſer Webers Wittwe in der Gemarkung Wiſſelsheim beſeſſenen Erb— leihguts zuſtehende Grundrente, im geſetz— lichen Geldanſchlag von zweihundert drei— undachtzig Gulden einundvierzig dreiviertel Kreuzer; 2) die dem Herrn Karl Freiherrn zu Holz⸗ hauſen zu Frankfurt a. M. ebenfalls durch Allodification eines von Peter Cunz und Conſorten in der Gemarkung Ober- und und Niederrosbach beſeſſenen Erbleihguts zuſtehende Grundrente, im geſetzlichen Geld— anſchlage von einundfünfzig Gulden ſechs⸗ undfünfzig zweidrittel Kreuzer, ſollen nach den beſtehenden geſetzlichen Beſtim— mungen abgelöſt werden. Es werden daher alle bei dieſen Ablöſungen bekannte und unbekannte Betheiligte hiermit auf gefordert, ihre etwaige Rechtsanſprüche innerhalb zwei Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte um ſo gewiſſer anzumelden, als ſonſt die Aus- zahlung der Ableiſtungskapitalien an die unter pos. 1 und 2 genannten Herren Berechtigte ge⸗ ſtattet werden wird. Friedberg den 4. Juli 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg In Verhinderung des Landrichters D eirle, Landgerichtsaſſeſſor. Jag dverpacht ung in der Oberförſterei Bingenheim, Forſtamts Nidda. 111901 Die mit dem 1. September d. J. leih⸗ fällig werdende fiskaliſche Jagd in den Doma⸗ nialwalddiſtrikten Fähndrichsbuche, Lochockerskopf, dreiſpitzige und Oberförſterswieſe, enthaltend circa 128 Morgen, ſoll Montag den 7. Auguſt, Morgens 9 Uhr, in der Wohnung des Beigeordneten Winter dahier, anderweitig verpachtet werden. Es werden nur bekannte rechtliche Leute zu dieſer Jagdverpachtung zugelaſſen, keine Leute ohne Vermögen, oder ſolche, die durch Aus⸗ übung der Jagd ihr Gewerbe vernachläſſigen und in ihrem Nahrungsſtand zurückkommen würden, wie dann auch keine Forſt⸗, Jagd⸗ und Fiſchereifrevler. Perſonen, deren Qualification hiernach nicht notoriſch vorliegt, haben ſich vor der Verpach⸗ tung durch ein Zeugniß des betr. Kreisamts bei unterzeichnetem Forſtamt auszuweiſen. Nachgebote werden nicht angenommen, jedoch bleibt die Genehmigung der Großherzoglichen Oberforſt⸗ und Domänendirection vorbehalten. Bingenheim den 20. Juli 1854. Großherzogliches Forſtamt Nidda Winheim. Field n g. Da nun ein anderer Eigenthumserwerb voll— 11701 In dem Ockſtädter Grundbuche ſtehen ſtändig wenigſtens nicht hat nachgewieſen werden 11. 85155 15 e können, ſo werden auf geſtellten Antrag alle, „Rudolph Müller, Freiberrlich von Francken- welche an die bezeichneten Grundstücke Anſprüche ſtein'ſches Erbleihgut⸗ bilden zu können vermeinen, zu deren Anzeige die nachſtehend bezeichneten Güterſlücke: binnen drei Monaten von heute an, unter dem 106/16 108/77 118/77 u. ſ. w. Rechtsnachtheil hiermit aufgefordert, daß ſonſt nach dem Extracte vom 29. Juni eingetragen. dieſelben als durch Verjährung erworben, dem Nach vorliegenden Prozeßacten iſt der Heim Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu fall dieſes Gutes ausgeſprochen und von dem Allſtadt, übrigens als Beſtandtheil des Fami⸗ Freiherrn Georg von und zu Franckenſtein zu lienfideicommiſſes, werden zugeſchrieben werden. Ullſtadt beantragt worden, daß daſſelbe ihm als] Friedberg den 12. Juli 1854. Eigenthum, das jedenfalls durch Verjährung Großherzogliches Landgericht Friedberg. erworben worden, jedoch als Beſtandtheil des In Verhinderung des Landrichters: Familienfideicommiſſes im Mutationsverzeichniſſe Drei, zugeſchrieben werden möge. Landgerichtsaſſeſſor. fiche ung der Ernten in Scheunen und Schobern 111811 ſowie des Viehs, der ackerwirthſchaftlichen Geräthe und des häuslichen Mobiliars gewährt die von uns vertretene Kölniſche Feuer-Verſicherungs⸗ Geſellſchaft Colonia gegen feſte, mäßige Pramie. Das Nähere wird, auf gefällige Anfrage, prompt mitgetheilt und das zur Ordnung der Verſicherung Erforderliche ſorgfältig von uns beſorgt. Friedberg im Juli 1854. P. F. Schmittner und Ferdinand Frick, Agenten der Colonia. Molkenkur⸗Anſtalt in Nauheim. 112081 Jeden Morgen von halb 6 bis 8 Uhr wird in der Nähe des Kur— brunnens friſche Gebirgs-Ziegen-Molke verabreicht. Die außerordentlich günſtige Wirkung der Molken bei vielen Leidenden, namentlich Bruſtleidenden, iſt zur Genüge bekannt und lade ich deßhalb das verehrte Badepublikum zum Beſuche höflichſt ein. Joſeph Fäsler aus Appenzell. Soolbad Nauheim. 751 Jeden Tag 9 Con c im Garten des Rurhauses Morgens von 6% bis 8 Uhr, Nach- mittags von 3 bis 4½% Uhr und Abends von 6% bis 8 Uhr, ausgeführt von dem Rur-Orchester unter Direction des Herrn Edmund Ueumann. Jeden Donnerstag Bal pure im Hursdale, Anfang 8 Ur. Amtsferien. 11209] Die Amtsferien bei dem unterzeichneten Juſtizamte nehmen ihren Anfang den 12. Auguſt und endigen den 9. September. Während dieſer Zeit werden nur eilende Rechtsſachen vorgenommen. Reichelsheim den 27. Juli 1854. Herzogl. Naſſ. Juſtizamt Hildenbrand. Bekanntmachung. 11210] Bei Gelegenheit der Steuereinnahme für den Monat Auguſt c. werden auch die Brandkaſſenbeiträge für 1853 erhoben, und ſind die beiden erſten Zahltage, Dienſtag und Donnerſtag, jeden Monats ausſchließlich für die Bewohner der Stadt und Burg Friedberg beſtimmt. Friedberg den 26. Juli 1854. Bitſch, Diſtriktseinnehmer. Fruchtlieferung. [12111 Dienſtag den 8. Auguſt d. J., Morgens 10 Uhr, ſollen vor Kurfürſtlichem Salzamte 46 Achtel Korn und 24 Achtel Gerſte an den Mindeſtfordernden unter den bei dem Actuariate des Salzamtes einzuſehenden Bedingungen, in Lieferung vergeben werden. Nauheim den 29. Juli 1854. Der Salineninſpector R. Ludwig. Güter ⸗ Verpachtung. 112121] Dienſtag den 8. Auguſt d. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die zur erſten Pfarrei dahier gehörenden Güterſtücke, beſtehend in 100 Morgen in den Gemarkungen Friedberg, Fauerbach II. und Ockſtadt gelegen, anderweit auf 9 Jahre öffentlich meiſtbietend ver⸗ pachtet. Friedberg am 31. Juli 1854. In Auftrag Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg Bender. 6 0 0 Gulden L024] find bei dem Auguſtiner⸗Schulfond da⸗ hier gegen ger ügende Sicherheit auszuleihen. Der Rechner N. Bekanntmachung. 1194 Neue Zinscoupons⸗Bogen können gegen Vorzeigung der Obligationen bei dem Hand— lungshaus Samuel Lindheimer in Friedberg in Empfang genommen werden. Münzenberg im Juli 1854. Der Vorſtand: Abraham Lö b. ch. 11213] Ein Kapital von fl. 6000 wird gegen erſten Einſatz zu leihen geſucht. Zu erfragen bei der Expedition dieſes Blaltes. eiu ch. 11214] Ein ſolides geſittetes Mädchen, welches gute Zeugniſſe aufzuweiſen hat, in allen häus⸗ lichen Arbeiten erfahren iſt, auch einen Anfang im Kochen hat, wird auf Michaeli nach Darm⸗ ſtadt in Dienſt geſucht. Näheres zu erfragen, Butzbach in der Poſt eine Stiege hoch. Selſerbrunnen zu Großkarben. 112151 Sonntag den 6. Auguſt findet am Sel⸗ ſerbrunnen zu Großkarben die feſtliche Einweihung der neuen Tanzhalle ſtatt, wozu ich freundlich einlade. Joh. Marchand. 260 [1216 In C. Seriba's Buchhandlung dahier iſt ſo eben erſchienen: Datterich, Localpoſſe in der Mundart der Darmſtädter. Zweite Auflage. 36 kr. Dieſes durch ſeine wirkſame Komik und ſeine unübertreffliche Schilderung des Volkslebens ſo populär gewordene Werkchen war ſeit einiger Zeit im Buchhandel vergriffen. Indem wir uns das Verlagseigenthum erwarben und eine neue Auflage drucken ließen, glaubten wir allen Freunden eines geſunden Humors eine willkommne Erſcheinung zu bieten und haben uns darin nicht getäuſcht, denn der„Datterich« iſt allenthalben wieder als alter guter Freund aufgenommen und es ſind in den wenigen Wochen, ſeitdem er wieder erſchienen, ſchon einige Hundert Exem⸗ plare verkauft worden. Um unſrerſeits der Verbreitung förderlich zu ſein, haben wir den früheren Preis von 54 kr. bei dieſer neuen hübſch ausgeſtatteten Auflage auf 36 kr. herabgeſetzt. In ſechs Bildern. [1217] In dem Verlage der Unterzeichneten iſt erſchienen und durch C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg zu beziehen: Handbuch er Lokal- Staatsverwaltung im Groſtherzogthum Heſſen, mit Anleitung zur Geſchäftsführung der Lokalbehoͤrden, a insbeſondere der Bürgermeiſter und Gemeinderäthe, Lokalpolizeibeamten, Kirchen⸗ und Schulvorſtände ꝛc. Von Friedrich Auguſt Küchler, 1 Großherzoglich Heſſiſchem Geheimen Regierungsrathe in Gießen. Subſcriptionspreis fl. 3. 36 kr., der ſpätere Ladenpreis wird erhöht. Der Verfaſſer hat, ermuthigt durch die Billlgung und Unterſtützung ſeines Unternehmens von Seiten des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern, die Löſung der Aufgabe übernommen, das geſammte Materkal der Verwaltungsgeſetze und Vorſchriften für die Lokalver⸗ waltung im Großherzogthum Heſſen zu einem ſpſtematiſchen Ganzen zuſammenzuſtellen. Was in mehr als einem halben hundert Quartbänden und zahlloſen Amtsblättern und Ausſchreiben der oberen und oberſten Behörden zerſtreut iſt, findet ſich in dem vorliegenden Werke in einem erſchöpfenden, leicht faßlichen Bilde dargeſtellt. Es iſt dabei nicht bloß die Gemeindeverwaltung, ſondern die ganze örtliche Staatsverwaltung überhaupt, indem dieſe ja in den Gemeinden erſt zur praktiſchen Wirkſamkeit gelangt, in's Auge gefaßt worden. Auch wurden überall die eigenthümlichen Einrichtungen und geſetzlichen Vorſchriften der Provinz Rheinheſſen beſonders berückſichtigt. Die Bearbeitung des umfangreichen Stoffes geſchah ſo ausführlich, daß Jedermann, ohne zu dem ſchwierigen Selbſtſtudium der oft kaum zugänglichen Quellen genöthigt zu ſein, ſo⸗ wohl das Maaß ſeiner Rechte und Pflichten in Verwaltungsſachen, als auch die Art und Weiſe, wie die Erſteren bei den Verwaltungsſtellen geltend zu machen find, daraus leicht erſehen kann. Wer über Kriegs dienſtpflichtigkeit und mögliche Befreiung davon, wer über die Bedingungen der Bürgeraufnahme und Anſäßigmachung, über die Erforderniſſe zur Verehlichung, über die Vor⸗ ausſetzungen des Gewerbsbetriebes oder welch' andere Verwaltungsgegenſtände Aufſchluß bedarf, findet denſelben in dem vorliegenden Werke in vollffändiger und überfichtlicher Weiſe. Eine ganz beſondere Beachtung hat der Verfaſſer ferner der Darſtellung der dienſtlichen Wirkſamkeit und Verfahrungsweiſe der Lokalverwaltungs behörden, namentlich der Bürgermeiſter, Ortspolizeibeamten, Gemeinde⸗, Kirchen⸗ und Schul⸗Vorſtände ꝛc., gewidmet, ſo daß das Buch zugleich als eine umfaſſende Anleitung zur Geſchäftsführung der Lokalvorſtände erſcheint. Zu dieſem Zwecke find auch die beſtehenden Polizeiverordnungen in der Schrift näher erörtert, daher dieſelbe zugleich für alle Polizeibehörden und die polizeigerichtliche Rechtſprechung förderlich erſcheinen wird. Das Syſtem des Werkes ſchließt ſich dem vorgeſchriebenen Regiſtraturplane für die Bürger meiſter an, welcher als Grundlage unverändert beibehalten wurde. Heidelberg. g 5 Julius Groos'ſche Univerſitäts⸗Buchhandlung. J12181 Vorräthig in C. Bindernagel's Gutgebrannte Ruſſenſteine Buchhandlung: 5 16[1219] ſind vorräthig bei Beweis Friedberg. daß die Lungenſchwindſucht e il bar durch Anwendung eines neuen Heilverfahrens. Von Dr. Julius Lobethal. Für Heilkundige und Hülfsbedürftige. Sechſte gänzlich e Auflage. Preis 36 kr. Chr. Ulrich II. Frankfurter Cours vom 28. Juli 1854. Piſtolen„ fl. 9 34-35 Friedrichsd'or„10 7½%87½ Holländiſche 10 fl. Stücke„ 9 45½-46½ Rand⸗Ducaten. 5„ 534-35 20 Frankſtücke. 1„ 9 25-26 Engliſche Souverains.„11 45-47 Preußiſche Thaler.„ 147 ¼-—/4v⁊uj 5 Frankenthaler 220½-21 Preußiſche Caſſenſcheine.„ 147-5 Druck und Verlag von C. Bindernagel's Buchhandlung in Friedberg. Nr. 51 Betreffend Sie Meidung! 5 —— Mar tienten wie Das Uebel Bemühung ten, als zuvor ſch Fieberanf gänzlichen zu Tage bald, daß daher auf ohnedem n taſieen un Dieſer bar lichen Wü führung e dum Geiz Kranken d allnäglig Drang de ſich in d ſeiner& ließ es! Löffel al reichte, gaben de S wahre und ver Greiſes, Jahren gewohnt, nahe ſelb