Kmtsverkündigungsblalt der Landkreise Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach und Alsfeld 91r. 10 Jahrgang IS3S Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießon, S. Aprll LS3S Der Landrat des Landkreises Gießen Bekanntmachung betreffend die Matz- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Landkreis Gießen im Jahre 1939 Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß- geräte (das sind Längen- und Flüssigkeitsmatze, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmatze, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 Kilogramm) soll im Landkreis Gießen demnächst beginnen und nach dem untenstehenden Rundreiseplan durchgeführt werden. Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist zur raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Aufforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen. Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der auf dem Aufforderungszettel festgesetzten Zeit einzu- lrefern. Sind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverläsiigen Fachmanne, tunlichst unter vorheriger Preisvereinbarung, ausführen zu lasten. Die Auftragserteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eichbeamten haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende. Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Gegenstandes nachgeeicht. Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände statt- finden sollen, find während der Eichtage beim Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindesgebühren- zufchlag (5,— RM.) in Ansatz gebracht wird. Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weife bekannt geben lasten und ntrz vorher nochmals darauf hinweifen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und Anzahl der je Tag abzufertigenden Jnterestenten wird den Bürgermeistereien durch das Haupt- Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen. Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nachstehender Reihenfolge abgehalten: 1939 Vom Haupt-Eichamt Gießen aus: Am 11. April in Lollar zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar und Daubringen. Am 17. April in Treis an der Lumda. Am 18. April in Allendorf an der Lumda, zugl. für Climbach. Am 24. April in Londorf, zugl. für Allertshausen, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Rüddingshausen und Weitershain. Am 3. Juli in Erünberg, zugl. für Lauter, Stangenrod, Lumda, Beltershain, Reinhardshain und Göbelnrod. Am 11. Juli in Willingen, zugl. für Nonnenroth. Am 13. Juli in Rabertshausen. Am 17. Juli in Hungen, zugl. für Utphe, Inheiden, Trais- Horloff, Rodheim, Steinheim und Langd. Am 24. Juli in Bellersheim. Am 27. Juli in Obbornhofen. Am 7. August in Langsdorf, zugl für Bettenhausen. Am 14. August in Sich. zugl. für Nieder-Bestingen. Am 21. August in Muschenheim, zugleich für Arnsburg und Virklar Am 24. August in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern und Dorf-Güll. Am 20. September in Lang-Göns. Am 25. September in Holzheim. Am 27. September in Griiningen. Am 9. Oktober in Wabenborn-Steinberg, zugl. für Garbenteich und Hausen. Am 16. Oktober in Leihgestern. Am 18. Oktober in Großeu-Lindeu. Am 23. Oktober in Klein-Linden, zugleich für Allendorf an der Lahn. Am 6. November in Heuchelheim. Am 13. November in Steinbach, zugleich für Albach. Im Bedarfsfalls mehr als 1 Tag. Der Nacheichung folgt die polizeiliche Maß- und Gewichts» revision. Gießen, den 4. April 1939. Der Landrat des Landkreises Gieße«: Dr. Lotz. Gießen, den 4. April 1939. An die Bürgermeister des Kreises. Ich beauftrage Sie, vorstehende Bekanntmachung, soweit erforderlich, auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Der Landrat des Landkreises Gieße«: Dr. Lotz. Bekanntmachung. Vetr.: Schulgefechtsschießen bei Wißmar. Das E/Jnf.-Reg. 116 wird am 14. April 1939, das 1. Inf.« Regiment 116 wird vom 24. bis 27. April 1939 täglich in der Zeit von 8 llhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags Schießübungen mit scharfer Munition auf dem Schulgefechtsschießstand nordwestlich von Wißmar durchführen. Während der Dauer der Schießübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes, der durch Posten abgesperrt wird, verboten. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Gießen, den 3. April 1939. Der Landrat des Landkreises Gieße«: I. V.: Weber. Der Haides Landkreises Alsfeld Bekanntmachung. Betr.: Krastfahrzeug-Vormusterung im Jahre 1939. In der Zeit vom 17. bis 19. April d. 3. findet in dem Kreise Alsfeld die Musterung der Kraftfahrzeuge durch die Wehrersatz-Jnspektion statt. Die Kraftfahrzeughalter erhalten im Einzelfalle besondere Vorführungsbefehle. Es wird daraus hingewiesen, daß die vorgeladenen Kraftfahrzeuge zu der befohlenen Zeit pünktlich zur Stelle sein müssen, und zwar in betriebssicherem und sauberem Zustande, damit eine nochmalige Vorführung, bei der ein kostenpflichtiges Gutachten der Kraft« fahrtechnischen Prüfstelle in Darmstadt beigebracht werden mutz, vermieden wird. Ganz besonders wird darauf aufmerksam gemacht, datz kein Kraftfahrzeug vorgemustert wird, desten vorgeschriebene Papiere nicht zur Stelle sind. Alsfeld, den 3. April 1939. Der Landrat des Landkreises Alsfeld: Dr. S ch ö n h a l s. Gestellungsaufruf zur Musterung der Geburtsiahrgänse 1906 und 1907 für den Landkreis Alsfeld. Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935, der Verordnung über die Musterung und Aushebung vom 17. Avril 1937 und des Runderlastes des Reichsministers des Innern vom 24. Februar 1939 wird das Nachstehende bekannt gegeben: Die Wehrpflichtigen der Eeburtsiahrgänge 1906 und 1907. die in den Gemeinden des Landkreises Alsfeld wohnhaft oder aufenthältlich find, haben sich zu den nachstehend angegebenen, für sie jeweils in Betracht kommenden Zeiten und Musterungs-