klmtsverkündigungsblatt der Ureisämter Gietzen, Friedberg. Bübingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelb Nr.43. itabrgona 1938 1 Beilage der Oderhefsijchen Tageszeitung Gioben. 24. März 1838 Kreisamt Gießen Betr.: Antrag des Friedrich Döll in Alten-Buseck auf Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Schlachthauses. Bekanntmachung. Der Metzger Friedrich Düll beabsichtigt, auf dem Grundstück Grotzen-Dusecker Strasse 8 zu Alten-Buseck ein Schlachthaus zu errichten. Wir bringen dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwen-dungen binnen vierzehn Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei uns vorzubringen. Rach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werden. Beschreibungen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf unserer Registratur zur Einsichtnahme offen. Gießen, den 18. März 1938. Kreisamt Eiehen. I. V.: Dr. Fuhr. Kreisamt Friedberg Betr.: Aufruf zur Anmeldung und Anlegung des Wehrstammblattes der im Jahre 1918 und der in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geborenen wehrpflichtigen Deutschen. Bekanntmachung. Auf Grund der Erklärung der Reichsregierung an das Deutsche Bolk vom 16. März 1935 und des Gesetzes über den Aufbau der Wehrmacht vom gleichen Tage, des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Beiordnung über das Erfasiungswefen vom 15. Februar 1937 werden für den Bereich des Kreises Friedberg 1. die Wehrpflichtigen des Eeburtsjahrganges 1918 und 2. die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Äuguft 1919 geborenen Wehrpflichtigen des Eeburtsjahrganges 1919 zwecks Ableistuiig des Reichsarbeitsdienstes und des aktiven Wehrdienstes zur persönlichen Anmeldung und Anlegung des Wehrstammblattes bei den polizeilichen Meldebehörden (in den Landgemeinden:, Bürgermeistereien, in den Städten Friedberg und Bad-Rauheim: Polizeiämtern) ihres dauernden Aufent- haltsortes aufgerufen. Als Ort des dauernden Aufenthaltes gilt die Gemeinde, in der der Dienstpflichtige an dem festgesetzten Stichtag eine Wohnung (Wohnraum oder Schlafstelle) inne hat. ™ «!« Dienstpflichtiger von dem Ort der polizeilichen Meldebehorde, bei der er sich anzumelden hat, vorübergehend abwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden. Befreit von der per,onlichen Anmeldung sind die Dienstpflichtigen, die am Stichtag bereits Reichsarbeitsdienst leisten oder in' der Wehrmacht wer in der ff-Verfügungstruppe aktiv dienen. Als Stichtag wird der 6. April 1938 festgesetzt. Die aufgerufenen Dienstpflichtigen werden in der Zeit vom 26. .j-uni bis 13. August 1938 gemustert. Sie haben in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis 31. März 1939 oder vom 1. April 1939 301 SeMiuber 1939 Reichsarbeitsdienst zu leisten. Zum E(sien Wehrdienst werden sie voraussichtlich vom 1. Oktober 1939 an herangezogen. Die Dienstpflichtigen werden durch die polizeilichen Melde- behoren ihres Aufenthaltsortes auf ortsübliche Art und Weise zur persönlichen Anmeldung aufgefordert und haben zu dem festgesetzten Zeitpunkt pünktlich zu erscheinen. 1 a) den Geburtsschein; b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz); c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); ci) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen; e) Ausweise über Zugehörigkeit: zur HI (Marine-HI, Lufisporieinheiten der HI). zur SA (Marine-SA), zur H. zum NSKK, zum NS-Reitetkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB (Reichslustfchutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk — Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangsdienst,), zur TN (Technischen Nothilse), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr, zu einem Radfahrerverein; k) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens; g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsfchwimmerzeugnis, Erund- schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebeus- rettungsgesellfchast (DLRG); h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftoerwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch sachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote); k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Neiterschein des Rcichsiilspekteurs für Reit- und Fahrausbildung; I) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz; m) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch —, über den Besuch von Seesahrtschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debegsunkfchule — Patente —; n) das Sportseeschifferzeugnis, das Sporthochseeschiffahrtszeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes für Seefahrt oder für ortsnahc Küstenfahrt, den Führerschein des Hochseesportoerbandes „Hansa" und das Zeugnis zum „(£"» Führer für Seesport der Akarine-HJ; o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspatz oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft); p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizci oder ff-Verfügungstruppe; q) den Annahmeschein als Freiwillige? der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ff-Verfügungstruppe. Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder (Brustbilder) von vorne gesehen, in der Grötze 37 mal 52 Millimeter vorzulegen, auf denen er in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung aü- gebildet ist (keine Liebhaberaufnahmen). Anträge auf Zurückstellung von der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und des aktiven Wehrdienstes sind von dem Dienstpflichtigen, seinen Verwandten ersten Grades oder seiner Ehefrau möglichst bereits bei der Anmeldung zu stellen. Die Zurückstellung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der polizeilichen Meldebehörde zu beantragen; die erforderlichen Beweismittel sind vorzulegen. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes ärztliches Zeugnis der zuständigen polizeilichen Meldebehörde vorzulegen. Das gleiche gilt für völlig Untaugliche, wie Geistesschivache, Nervenkranke öder Krüppel Ein Dienstpflichtiger, der seiner Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Es wird die zwangsweise Vorführung aiigeordnet. Friedberg (Hessen), den 19. Mürz 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. An die polizeilichen Meldebehörden des Kreises. Wir weifen. Sie,auf vorstehende Bekanntmachung hin mit dem Auftrag, sie sofort ortsüblich bekanntzumachen. Weitere Verfügung ergeht durch Rundschreiben. Friedberg (Hessen), den 19. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Donnerstag, 24. März 1938 Betr.: Maul- und Klauenseuche in Münzenberg. Bekanntmachung. In der Gemeinde Münzend erg ist di« Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet «in Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Münzenberg, und «in Veobachtungs- gebiet, bestehend aus der Gemarkung Münzenberg. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen. Friedberg (Hessen), den 21. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Dortelweil. Bekanntmachung. In der Gemeind« Dortelweil ist die Mau)- und Klauenseuche erneut ausgebrochen. Es wirb gebildet «iw Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Dortelweil, und ein Be- obachiungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Dortelweil. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (A m t s ve r kll ndigu ngsbla tt Nr 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Eräfenrode getroffe- nen Anordnungen. Friedberg (Hessen), den 21. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Klein-Karben. Bekanntmachung. In der Gemeinde Klein-Karben ist di« Maül- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der Büdesheimer Straße in Klein-Karben. Di« übrige Gemeinde und Gemarkung bleibt wie seither Beobachtungsgebiet. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (A m t s ve r kü nd igu n gsbla tt Nr 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräsenrode getroffenen Anordnungen. Friedberg (Hessen), den 10. März 1938. , Kreisamt Friedberg. Dr. B r a u n. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Nieder-Wöllstadt. Bekanntmachung. In der Gemeinde N i e d e r - W ö l l st a d t ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrgebiet, bestehend aus der Gemeinde Nieder-Wöllstadt, und «in Beobachtungsgobiet, bestehend aus der Gemarkung Nieder- Wöllstadt. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und 'Klauenseuche in Burg-Gräsenrode getroffenen Anordnungen. ~ Friedberg (Hessen), den 22. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Betr.: Maul- und Klauenseuche in Okarben. Bekanntmachung. In der Gemeinde Okarben ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemeinde Okarben. Die Gemarkung Okarben bleibt Bercka chtungsgeb iet Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Grüfenrode getroffenen Anordnungen. Friedberg (Hessen), den 22. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Bekanntmachung. Die Finanz- und Kassenlage des Kreises hat sich auch im zweiten Halbjahr des Rechnungsjahres 1937 günstig entwickelt. Di« Einnahmen und Ausgaben halten sich durchweg im Rahmen des Haushaltsplanes. Zahlungsrückstände des Kreises bestehen nicht. Fehlbeträge sind auch im kommenden Halbjahr nicht zu erwarten. Friedberg (Hessen), den 19. Mürz 1938. Kreisamt Friedberg (Hessen). Dr. Braun. Betr.: Bestellung von Denkmalpslegern. An die Bürgermeister des Kreises Friedberg. Durch Entschließung des Herrn Reichsstatthalters in Heuen — Landesregierung — wurde der Professor an der Technischen Hochschule zu Darmstadt Dr.-Ing. Eruver zum Denkmalpsleger für die Baudenkmäler in den oberhessischen Kreisen ernannt. Die Arrfchriften an den Denkmalpfleger Professor Dr.-Ing. Gruber sind nur an das Hesiische Denkmalarchiv Darmstadt, Schloß, zu richten. Friedberg, den 21. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Dienstnachrichten. Ernannt und verpflichtet wurden: 1. Adolf Singel und Adolf Moll aus Beienheim als Feldgeschworen« der Gemeinde Beienheim. 2. Otto Schäfer aus Fauerbach v. d. H. als Wiesenvorstandsmitglied der Gemeind« Fauerbach v. d. H. Kreisamt Schotten Bekanntmachung. Betr.: Straßensperrung. Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird der Reichs- straßenübergang in Kilometer 42,5 + 37,5 der Bahnlinie Hungen — Mücke am Bahnhof Freienseen vom 28. auf 29. März 1938. von abends 8 Uhr bis morgens 6 Uhr, für jeglichen Berkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Grünberg. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Schotten, den 21. März 1938. Hessisches Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Hn die Bürgermeistereien der Kreise Gießen, Lriedberg, Bübingen, Rlsfelb, Lauterbach u. Schotten (Es Kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien BmtsoerKündigungsblätterbei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben. Wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß wir keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets öas Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren. Gberheßijche Tageszeitung Kmtsverkrü ndigu ngsblatt