klmtsverkündigungsblatt der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelb Nr. 40. Jahrgang 1938 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung ' l Gießen. 20. März 1938 ------------—--------------- f Kfeisamt Gießen Aufruf zur Anmeldung und Anlegung des Wehrstammblatts der im Jahre 1918 und vom 1. Januar bis einschließlich 31. August 1919 geborenen wehrpflichtigen Deutschen. Auf Gründ der Erklärung der Reichsregierung an das Deutsche Volk vom 16. März 1935 und des Gesetzes ü&er den Aufbau der Wehrmacht vom gleichen Tage, des Wehrgefetzes vom 21. Mai 1935, des Neichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Verordnung über das Erfassungswefen vom 15. Februar 1937 werden für den Bereich des Kreises Gießen alle wehrpflichtigen Deutschen, die im Jahre 1918 und vom 1. Januar 1919 bis einschließlich 31. August 1919 geboren sind, zwecks Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und des aktiven Wehrdienstes zur persönlichen Anmeldung und Anlegung des Lliehrstammblattes bei der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisterei) ihres dauernden Aufenthaltsortes auf-gerufen. Als Ort des dauernden Aufenthalts ist die Gemeinde an« zufchen, in der^der Dienstpflichtige an dem festgesetzten Stichtag eine Wohnung (Wohnraum oder Schlafstelle) inne hat. Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der polizeilichen Meldebehörde, bei der er sich anzumelden hat, vorübergehend abwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden. Als Stichtag wird der 6. April 1938 festgesetzt. Die Dienstpflichtigen, die im Jahre 1918 und in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. August 1919 geboren sind, haben in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis 31. März 1939 oder vom 1. April 1939 bis 30. September 1939 Reichsarbeitsdienst zu leisten. Sie werden voraussichtlich vom 1. Oktober 1939 an zum aktiven Wehrdienst herangezogen. Die Dienstpflichtigen werden durch die Bürgermeistereien ihres Aufenthaltsortes auf ortsübliche Art und Weife zur persönlichen Anmeldung aufgefordert und haben zu dem festgesetzten Zeitpunkt pünktlich zu erscheinen. Zur Anmeldung hat der Dienstpflichtige mitzubringen: a) den Geburtsschein; b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß); c) die Schulzeugnisie und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); d) das Arbeitsbuch; dieses Hai der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen; ! e) Ausweise über Zugehörigkeit: zur KJ (Marine-KI. Luftsporteinheiten der KI). zur SA (Marine-SA), zur H, zum NSKK, ' zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB (Neichsluftschutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk — Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangsdienst,), 1 zur TN (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr; f) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichcns oder des SA-Sportabzeichens; g) Freifchwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Erund- fchein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebens- rettungsgesellfchast (DLRG); h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zioilperfonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote); k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Neiterschein des Reichsinfpekteurs für Reit- und Fahrausbildung: 1) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz; m) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch —, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieurschulen, der Debegfunkfchule — Vefähigungszcugnisse —; n) das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Scglerverbandes, den Schein C einer Scesportfchule, das Ceefports unkzeugnis; o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspaß oder Arbeitrdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pflichtcnheft der Studentenschaft); p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder ff-Verfügungstruppe; q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ff-Verfügungstruppe. Jeder Dienstpflichtige hat 2 Paßbilder (Brustbilder) in der Größe 37X52 mm vorzulegen, auf denen er in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung von vorne gesehen, abge- bildet ist (möglichst keine Amateuraufnahmen). Anträge auf Zurückstellung von der Ableistung des Reichsarbeitsdienstes und des aktiven Wehrdienstes find von dem Dienstpflichtigen, feinen Verwandten ersten Grades oder feiner Ehefrau tunlichst bereits bei der Anmeldung zu stellen. Die Zurückstellung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der polizeilichen Meldebehörde zu beantragen; die erforderlichen Beweismittel sind vorzulegen. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert sind, haben hierüber «in Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes ärztliches Zeugnis der zuständigen polizeilichen Meldebehörde vorzulcgen. Das gleiche gilt für völlig Untaugliche, wie Geistesschwache, Nervenkranke oder Krüppel. Ein Dienstpflichtiger, der feiner Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 NM. oder mit Haft bestraft. Es wird di« zwangsweise Vorführung angeordnet. Gießen, den 16. März 1938. Kreisamt Gießen. Dr. Lotz. Bctr.: Cebührenabgabe für Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rechnungsjahr 1938. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs, oder Wieg- Automate», Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder einen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges Musikwerk auf- ftellcn will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumclden und die vorgeschriebene Cebührenabgabe zu entrichten. Sonntag, 20. März 1938 ' 1 Diese beträgt jährlich für di« Zeit vom 1. April bis 31. März: a) für Warcrw«rkaufsautomaten: 1 und 2 Gelbeinwürfe 4 Geldeinwürfe 6 Geldeinwürf« 8 Geldeinwürfs 12 Geldeinwürfe b) für onder« Autonmten 3. B. Waagautomaten 2 RM. ........ 4 „ • ...... • 5 „ 6 .. 8 als Warenautomaten 2 40 .. c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bezw. jeden Radioapparat je nach Große, Ankaufs- preis und Leistungsfähigkeit 5—40 Für besonders leistungsfähige Instrumente kann di« Gebührenabgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden. Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten der Mindeststempel erhoben, sondern es werden eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengefaßt, für die der Mindeststempel zu entrichten ist. Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel die Hälfte des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Ber- einszweckc benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere müßen durch Auffchrift oder durch einen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verein zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müßen die Klaviere geschloßen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c angegebenen Gebührenbetrag zur Folge. D-e Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radio- axparatcn kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreist amt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung der Jahreskarten. sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns, Zimmer 2, vormittags von 8 bis 12 Uhr statt. Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahreskarten für Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf, die Gebührenabgabe für das Rechnungsjahr 10*38 — 1. April 1938 bis 31. März 1939 — bis spätestens 15. April 1938 bei uns, Zimmer 2, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten. Ter Polizeidirektion Gießen und den Bürgermeistereien der Gemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Ve- kanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen. Gießen, den 1. März 1938. Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Fuhr. Dien st nachrichten. Schmiedemeister Hermann Kaufmann von Kcßelbach wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Kesselbach ernannt. Kressamt Friedberg Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Gleiserneuerungsarbeiten werden die beiden Straßenübergänge der „Reichsstraße Nr. 3" für jeglichen Verkehr an folgenden Tagen gesperrt: Uebergang bei km 176,2 am 1. April 1938 von 0.30—9.00 Uhr, der Uebergang bei km 177,1 am 8. April 1938 von 0.30 bis 9.00 Uhr. Umleitung erfolgt über Kloppenheim — Groß-Karben — Au rg-Gr äsen rode — Ilbenstadt nach Nieder-Wöllstadt und umgekehrt. Di« aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Friedberg, den 15. März 1938. Kreisamt Friedberg. Dp. Braun. Dirn st nachrichten. Georg Karl Roßbach aus Ober-Nosbach wurde als Fried» Hofswärter und Totengräber der Gemeind« Ober-Rosbach ernannt und eidlich verpflichtet. Kreisamt Büdingen Dien st nachrichten. Karl Hansel aus Höchst a. N. wurde als Ehrenfeldschlltze für dis Gemeinde Höchst a. N. ernannt und verpflichtet. Otto Höfling von Vindfachfen wurde auf weitere 6 Jahre rum Bürgermeister der Gemeinde Vindsachfen ernannt und verpflichtet. Adolf Lupp von Nidda wurde auf weitere 6 Jahre zum ersten Beigeordneten der Stadt Nidda ernannt und verpflichtet. Kreisamt Lauterbach Vetr.: Urlaub des Kreisveterinärarzics Veterinärrat Dr. Ohly, Lauterbach. Krcisvcterinärarzt Betcrinärrat Dr. Ohly in Lauterbach ist vom Mittwoch, dem 16. März, bis Freitag, dein 1. April 1938 beurlaubt. Di« Vertretung in allen Amtsgeschäften erfolgt durch Veterinärrat Dr. Schmidt, Alsfeld (Fernruf Alsfeld 255). Die Vertretung in der Ergänzungsfleischbeschau ist aus der kreisamtlichen Bekanntmachung, die Einteilung der Fleischbeschaubezirk« im Kreis« Lauterbach betreffend, vom 24. September 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 109 vom 28. September 1937) zu ersehen. Di« Bürgermeister wollen für alsbaldige ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden Sorg« tragen. Lauterbach, den 17. März 1938. Kreisamt Lauterbach. I. V.: Schindel. Hn die Bürgermeistereien der Kreise Gießen, Lriedberg, Bübingen, Kisfeld, Lauterbach u. Schotten Ls kommt wiederholt vor, daß von Bürgermeistereien Kmtsverkündigungsbläiter bei uns angefordert werden, da sie dieselben nicht aufbewahrt haben. Wir machen die Bürgermeistereien darauf aufmerksam, das; wir keine Amtsblätter nachliefern können und bitten Sie, stets das Amtsblatt zu beachten und aufzubewahren. Oberhessische Tageszeitung amtsverkündigungsblatl —■ ■— —■■■■■■■...................................