KmtZverkündigungsblM öer Ureisämter Giehen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten unö Slsfelb Nc. 82. ,'iobcgong 1938 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung öieücn. 11. Juni 1938 Kreisamt Gießen i Betr.: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs der Glcisvcr- längcrung auf Bahnhof Saasen. B c k a n n t in a ch u n g. Die Reichsbahndirektion Frankfurt a. Ar. beabsichtigt aus betrieblichen Gründen das Kreuzungsgleis auf Bahnhof Saufen zu verlängern. Der Plan nebst Bauwerksverzeichnis und dein Antrngsfchreibcn der Reichsbahndirektion Frankfurt a. M. liegen sieben Tage lang vorn Erscheinen dieser Bekanntinachung an aus dem Aintszimnicr des Bürgermeisters in Srrafen öjfen. Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind schriftlich während der Ofsenlegungsfrist bei dein Kreisamt (Siesten vorzubringen. Aach Ablauf der Frist eingehende Einsprüche können nicht wehr berücksichtigt werden. (Sieben, den 4. Juni 1938. Kreisamt Eichen. I. V.: Web« r. B c k a n n t m a ch u n p, die Prüfung der Lichtspiclvorsührcr betr. Noin 25. Acai 1938. Am Samstag, dem 25. Juni 1938, vormittags L Uhr, findet im kleinen Hörsaal des Elektrotechnischen Instituts der Technischen Hochschule in Darmstadt «ine Prüfung für Lichlspielvor- führer statt. Anträge auf Zulassung zu dieser Prüfung sind bei dem für den Wohnort des betreffenden Vorführers zuständigen Kreisamt einzureichen. Meldefchlust 16. Juni 1938. Den Anträgen siiid folgende Unterlagen beizufllgen: 1. Geburtsschein, 2. amtsärztliches Zeugnis, 3. das von einem geprüften Lichtspielvorführer nusgestcllts und behördlich beglaubigte Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Bedienung eines Vorfllhrungsapparates in einem öffentlichen Lichtspieltheater unter Aussicht eines geprüften Vorführers, 4. ein nicht aufgezogenes Lichtbild des Antragstellers, Gröhe 4,5 mal 4,5 Zentimeter, 5. Quittung einer Finanzkasse Uber die eingezahlte Prüfungsgebühr int Betrage von 10 RM. Da r mstad t, den 25. Mai 1938. Der Ncichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Abteilung III (Innere Verwaltung). Kreisamt Friedberg Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg; hier: Aushebung von Spcrrmahnahmcn. Bekanntmachung. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in nachstehenden Gemeinden erloschen ist, wird folgendes angeordnet: 1. Sämtliche viehpolizeilichen Maßnahmen werden ab 7. Juni 1938 aufgehoben in den Orten: a) Beienheim , b) Södel | c) Wohn buch d) Massenheim e) Nicder-Erlenbach f) Vilbel. 2. Der aus der Gemeinde Bruchenbrücken gebildete Sperrbezirk wird aufgehoben und die Gemeinde zum Beobacht ungs- gebiet erklärt. Friedberg (Hessen), den 4. Juni 1938. Krcisamt Friedberg. Dr. Braun. Kreisamt Büdingen Betr.: Maul- und Klauenseuche im Kreise Büdingen. Bekanntmachung. In Büdingen (Junkernhos) ist die Maul- Und Klauenseuche ausgebrochen. Der Junkernhof sowie der Häuserkomplcx Gewerbeschule — Dr. Ruckdeschel, Zimmermeister Link, Malermeister Mahr wird zum Sperrbezirk erklärt. Das seitherige Beobacht ungsgebiet bleibt unverändert. Die von dem Kreisveterinäramt Büdingen angcordncten Maßnahmen werden hiermit ausdrücklich bestätigt. Im übrigen wird auf die Bestimmung des Reichsviehseuchengesestes verwiesen. Büdingen, den 7. Juni 1938. Krcisamt BUdingcn. I. V: Burk Kreisamt Schotten Betr.: Ecstellungsaufruf zur Musterung und Aushebung 1938. B c k a n n t m a ch n n g. , Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1933 und des Raichsarbeitsdienstges«tzes vom 26. Juni 1935 wird zur Musterung und Aushebung 1938 Nachstehendes bekanntgegeben: 1. Die Musterung und Aushebung 1938 wird zu gleicher Zeit durchgcsührt. 2. Zur Musterung und Aushebung 1938 sind gestellungspflichtig: a) Dio Wehrpflichtigen des Eeburtsjahrganges 1918 sowie die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geborenen Wehrpflichtigen einschließlich der bereits an- genommenen Freiwilligen und Reservisten dieser Jahrgänge; b) di« Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1916 und 1917; cj die Dienstpflichtigen der Gcburtsjahrgünge 1913, 1914, '1915 und 1916, die bei früheren Musterungen vom Wehrdienst oder Reichsarbeitsdienst zurückgestellt worden sind, und deren Zurückstellungsfrist abgelaufen ist; d) die Dienstpflichtigen, die bei ber'Aushebung 1937 zurückgestellt worden sind und den Entscheid im Wehrpaß erhalten haben: „Bereitstellung als Nachersatz" oder „Gestellung zur Aushebung 1938“; e) die Dienstpflichtigen der Eeburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917, die bisher noch nicht gentustert worden find. Befreit von der Gestellung sind die Dienstpflichtigen, die bei Beginn der Dienstpflicht in der Wehrmacht oder in der jf-Verfügungstrnppe aktiv dienen. Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthalts abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwesenheit und ihre Anschrift während dieser Zeit möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der Ortspolizeibehörde mündlich oder schriftlich mitteilen. . Jeder Ersatzreservist I, der zur Aushebung gestellungs- pflichtig ist und bisher «inen seit der Musterung vorgenommenen Aufenthaltswechsel bei der polizeilichen Meldebehörde oder beim Wehrmeldeamt nicht gemeldet hat, muß diese Meldungen sofort nachholen. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Entstehende Gebühren müssen von dem Dienstpflichtigen selbst getragen werden. Völlig Untaugliche (Geisteskranke, Krüppel usw.) können auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder eines mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenen Zeugnisses des leitenden Arztes einer öffentlichen ober privaten Heil- und Pflege- austalt non der Gestellung befreit werden. In den Anträgen und Zeugnissen müssen die Fehler und Leiden so bezeichnet werden, daß ein« Nachprüfung möglich ist. Die Anträge mit Unterlagen sind rechtzeitig dem Kreisamt vorzulegen. Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose und Turnschuhe sind mitzubriugen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ein Anspruch auf Reisekosten und Entschädiunng für Lohnausfall für die Dienstpflichtigen nicht besteht. Vor und bis zum Abschluß der Musterung und Aushebung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten. Das Mitbringen von Verpflegung ist erwünscht, da das Musterungs- und Aushebungsgeichäft durchgehend durch-. aeführt wird Es empfiehlt sich, keine Wertgegenstände und dergleichen mitzubriugen Samstag, 11.3um 1938 3. Musterungs- und Aushcbungsort und Zeit. Die Musterung und Aushebung der Gestellungspflichtigen erfolgt noch untenstehendeni Musterungs- und Äushebungsplan jeweils von 7.30 Uhr ob. Die Gestellungspflichtigen Huben sich' eine halbe Stunde vor dem festgesetzten Gcstellungstermiu pünktlich einzufinden. 4. Mitzubringcnde Urkunden und Nachweise. Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen: A. Zur Musterung: a) den Geburtsschein; b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz); ' c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen; e) Ausweise über Zugehörigkeit: zur HI (Marine-HI, Jliegereinheiten der HI), zur SA (Marine-SA), zur 11, zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Scglervcrband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB^ (Reichsluftschutzbunb), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk — Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende-Empfangsdienst), zur TN (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitäiskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr; f) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens; g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsfchwimmerze u gnis, Grund- schcin, Leistungsschcin, Lehrschein der Deutschen Leb en s- rettungsgcsellschaft (DLRG) ; h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpcrsonals der Luftwaffe, der Luft- verkchrsgesellschaften und der Reichsluftverwältuhg, die Bescheinigung des Dienststellcnleiters über fliegerisch fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote); k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugansbildung beim NSKK — Amt für Schulen —, den Reiterschei'n des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung; l) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz; in) den Nachweis über Secsahrtzeitcn — Seefahrtbuch —, über den Besuch von Seefahrtschulen, Schisssingenieur- schulen, der Debegsunkschule — Patente —; n) das Sportseeschisferzeugnis, das Eporthochseeschiffahrts- zeugnis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes für, Seefahrt oder für ortsnahe Küstenfahrt, den Führerschein des Hochsecsportverbandes „Hansa" und das Zeugnis zum „L"-Führer für Seesport der Marine-HI; o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpatz, Arbeitspatz oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft); P) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in. der Wehrmacht, Landespolizei oder H-Berfügungstruppe; q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der H-Verfügungstruppe; r) das Brillenrezept beim Borliegen von Sehfehlern; zwei Patzbildei (37 X 52 Millimeter, in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung), wenn sie bei der Erfassung durch die polizeilichen Meldebehörden nicht abgegeben werden konnten. B. Zur Aushebung: । 1. den Wehrpatz; 2. etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhältnis (Musterungsausweis, Ersatzreserveschein); 3. Nachweise wie unter A. a—r aufgesührt, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgenommen wurden. Dienstpflichtige, die noch nicht im Besitz des Wehrpasses sind, haben antzerdem die vor- geschricbenen zwei Patzbilder mitzubringen. 5. Zurückftcllungsanträge. Dienstpflichtige, die aus irgend einem Grunde zurllckgestellt werden wollen, haben dies, soweit noch nicht geschehen, spätestens zwei Wochen vor der Musterung unter Vorlage der erforderlichen Beweismittel über die polizeiliche Meldebchörde ihres Aufenthaltsortes bei dem unterzeichneten Kreisamt zu beantragen. Treten die Zurückstellungsgründe erst nach diesem Zeitpunkt ein, so kann der Antrag bei der Musterung oder nachträglich bei dem Kreisamt gestellt werden. Antragsbc'rechtigt sind der Dienstpflichtige, seine Verwandten ersten Grades und seine Ehefrau. Arbeite- oder aufsichtsunfähige Personen, zu deren Gunsten die Zurückstellung ausgesprochen werden soll, haben sich hierzu persönlich bei der Musterung vorzustellen oder ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. 6. Diese Bekanntmachung gilt als Aufruf zum pünktliche» Erscheinen am Musterungs- und Aushcbungstcrmin. Einzcl- ladung des Gestellungspflichtigen durch das Kreisamt eracht nicht. 7. Strafvorschriften und Zwangsmatznahmcn. Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen oder den vorstehenden Anordnungen zu- widerhandcln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft. Gegebenenfalls^ kann mit polizeilichen Zwang-matznahmen zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aushebung gegen die militärische Zucht nub Ordnung verstossen und gegen die Anordnung des Wehrbezirkskommandeurs zuwiderhandeln, werden von diesem disziplinarisch bestraft. Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Strafgesetzbuches bestraft Musterungs- und Aushcbungsplan. Zuständiges Wehrbezirkskommando: Wehrbezirkskommando Friedberg. a> Musterungs- und Aushcbungsort: Gedern. Musterungs- und Aushebungslokal: Volksschule Gedern. Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus: 27.6.38, 7.30 Uhr: Burkhards, Gedern, Glashütten, Hartmannshain, Mittel-Seemen, Ober-Lais, Steinberg, Volkartshain, Herchenchaln, Sichenhausen, Kaulstotz, Ober - Seemen, Nieder-Seemen. b) Musterungs- und Anshebungsort: Schotten. Musterungs- und Aushebungslokal: Realschule Schotten. Tag: Stunde: Eestellungspslichtige aus: 28.6.38 , 7.30 Uhr: Betzenrod, Breungeshain, Vusenborn, Eichelsochsen, Eichelsdorf, Einartshausen Eschcn- Götzen, Michelbach, Althain, Rudingshain, Wingershausen. 20.6.38 , 7.30 Uhr: Ober-Schmitten, Rainrod, Schotten, Fcld- krücken. c) Musterungs- und Aushebungsort: Vobenhausen II. , Musterungs- und Aushebungslokal: RAD-Lagcr Bobcn- hausen II. Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus: 30.6 . 38, 7.30 Uhr: Vobenhausen II., Helpershain, Höckersdorf, Köddingen. Kölzenhain, Meiches, Ocher-Seibertenrod, Rebgeshain, Schmitten, Stumpertenrod, Ulrichstein, Wohnfeld. d) Musterungs- und Aushebungsort: Laubach. Musterungs- und Aushcbungslokal: Realschule Laubach. Tag: Stunde: Gestellungspflichtige aus: 1.7.38, 7.30 Uhr: Freienseen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg, Wetterfeld, Siornfels, Ulfa, Grotz-Eichen, Sellnrod. Schotten, den 8. Juni 1938. Kreisamt Schotten I. V.: Schwan. An die Herren Bürgermeister des Kreises. Ich verweise Sie auf vorstehenden Eestellungsausruf. Cie wollen ihn ortsüblich bekannt machen und die Ihnen durch die Post zugehenden Sonderdrucke an der Eemeindetasel anschlagcn. Dio Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörden haben zur Musterung der Dienstpflichtigen ihrer Gemeinden an dem vorgesehenen Tage zu erscheinen. Die Wehrstammblätter, der Dienstsiegel und ein Tintenstift sind mitzubringen. Sie wollen alsbald darauf hinwirken, datz die Dienstpflichtigen sich die erforderlichen Unterlagen sofort beschaffen. Schotten, den 8. Juni 1938. Kreisamt Schotten I. V.: Schwan.