Amtsverkündigungsblatt der Kreisämter Gießen, Kiedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und His,elb 9k.49. 'Kihtgang 1938 I Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gioften. 3. April >938 Kreisamt Friedberg Bekanntmachung. Betr.: Die Einfendung der Handbuchsauszüge und Kafsesturz- protokolle. An die Bürgermeister, die Kirchen- und Stistungsvorstäudc und die Borstände der isr. Neligionsgemeindcn des Kreises. Die am 1. April 1938 fälligen Kassesturzprotokolle und Handbuchsauszüge sind bis spätestens zum 15. April 1938 an uns einzusenden. Die Rechner sind besonders darauf hinzuweisen, daß in dem Handbuchsauszug sämtliche Einnahmespakten (Schuldigkeit, Abstattung, Rückstand) auszufüllen sind. Friedberg/H., den 30. März 1938. Kreisamt Friedberg: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Södel. In der Gemeinde Södel ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Waldstratze in der Gemeinde Södel wird zum Sperrbezirk, die übrige Gemeinde und Gemarkung zum Be- obachtungsgebiet erklärt. Die von dem Kreisvcterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Str. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen.. Friedberg/H., den 30. März 1938. Kreisamt Friedberg: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betreffend: Maul- und Klauenseuche in Rieder-Florstadt. In der Gemeinde Rieder-Florstadt ist die,Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Das Hofgut Alles wird zum Sperrbezirk, die Gemeinde und Geurarkung Rieder-Florstadt zum Beobachtungsgebiet erklärt. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobachtungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Rr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen. Friedberg/H., den 30. März 1938. Kreisamt Friedberg: Dr. Braun. Bekanntmachung. Betreffend: Maul- und Klauenseuche im Kreise Friedberg. In den Gemeinden Ostheim, Sch walheim,!Mel- bach und Wisselsheim ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Dio genannten Gemeinden werden daher zu Sperrgebieten und die dazu gehörigen Gemarkungen zu Beobachtungsgebieten erklärt. Die von dem Kreisveterinäramt getroffenen Anordnungen werden hiermit bestätigt. , Im übrigen gelten für das Sperrgebiet und das Beobach- tungsgebiet die in unserer Bekanntmachung vom 21. Dezember 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 138 vom 23. 12. 1937) betreffend Maul- und Klauenseuche in Burg-Gräfenrode getroffenen Anordnungen. Friedberg/H., den 30. März 1938. Kreisamt Friedberg: > Dr. Braun. D i e n st n a ch r i ch t e n. Heinrich Josef Kempf aus Ober-Erlenbach wurde zum Feldschiitzen der Gemeinde Ober-Erlenbach ernannt und verpflichtet. Auaiist Seipvel aus Friedberg wurde als Hikfsfeldlchütze der Gemarkung Friedberg ernannt und verpflichtet. Kreisamt Büdingen Bekanntmachung. Betr.: Landcspolizciliche Begutachtung des Entwurfs der Herstellung einer Holzvcrladerampe auf dem Bahnhof in Büdingen. Der Plan nebst Bauwerksverzeichnis des Entwurfs der Herstellung einer Holzverladerampe auf dem Bahnhof in Dtidingen liegt in der Zeit vom 4. April 1938 bis 18. April 1938 auf Zimmer 13 des Kreisamts Büdingen zur Einsichtnahme offen. Einspruch gegen dieses Bauvorhaben ist während der Ofsen- legungsfrist schriftlich in doppelter Ausfertigung Leim Kreisamt Büdingen vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hiugewiefen, daß Einwendungen nach der Offonilegungsfrift nicht mehr angenommen und berücksichtigt werden. Büdingen, den 1. April 1938. Hessisches Kreisamt Büdingen: Burk. Dicnstnachrichten. Heinrich Schmidt III. aus Altenstadt wurde zum Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr in Altenstadt ernannt und verpflichtet. Kreisamt Alsfeld Aufruf zur Anmeldung und Anlegung des Wehrstnmmblattcs der im Jahr 1918 und vom 1. Januar 1919 bis cinfchlictzlich 31. August 1919 geborenen Wehrpflichtigen. Auf Grund der Proklamation der Reichsregierung an das Deutsche Volk vom 16. März 1935, des Gesetzes für den Aufbau der Wehrmacht vom gleichen Tag, dos Wehrgosetzes vom 21. Mai 1935, des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 und der Verordnung über das Erfassungswesen vom 15. Februar 1937 wirb für den Kreis Alsfeld folgendes bekannt gemacht: Alle im Jahre 1918 und vom 1. Januar 1919 bis einfchlictz- lich 31. August 1919 geborenen männlichen deutschen Staatsangehörigen' haben sich zur Anlegung des Wehrftammblattes bet der polizeilichen Meldebehörde (Bürgermeister) ihres dauernden Aufenthaltsortes in der Zeit vom 6. April 1938 bis 1. Mai 1938 persönlich zu melden. Als Stichtag ist der 6. April 1938 festgesetzt. Als Ort des dauernden Aufenthaltes ist die Gemeinde anzusehen, in der der Dienstpflichtige an dem festgesetzten Stichtag eine Wohnung (Wohnraum oder Schlafstelle) inne hat. Ist ein Dienstpflichtiger von dem Ort der polizeilichen Melde- behörde, bei der er sich anzumelden hat. vorübergehend abwesend, so hat er sich bei ihr zunächst schriftlich und nach Rückkehr unverzüglich persönlich anzumelden. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der rechtliche Begriff des Wohnsitzes, wie schon im Erfassungsverfahren 1937, durch den tatsächlichen Begriff des bauernden Aufenthalts ersetzt worden ist. Bei der Anmeldung ist zu beachten, daß sich der minderjährige Studierende, Schüler oder Arbeitnehmer dort anmelden mutz, wo er tatsächlich wohnt. Wohnt z. V. der Student an dem festgesetzten Stichtag in der Universitätsstadt, so ist er dort anmeldepflichtig, obwohl er wegen seiner Minderjährigkeit einen eigenen Wohnsitz nicht begründen kann. Besucht er jedoch in dieser Stadt nur die Universität und wohnt er bei seinen Eltern in einer anderen Gemeinde, so ist er am Wohnort der Eltern anmeldepflichtig. Vorübergehende Abwesenheit vorn Ort des dauernden Aufenthalts, z. B. zufälliges Uebernachten in einem Hotel ober kürzerer Aufenthalt in einer Gemeinde anläßlich einer Erholungsreise, begründet keinen dauernden Aufenthalt an diesem Ort. Vielmehr bleibt unter Beachtung der besonderen Bestimmung in § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Erfassungswesen vom 15. Februar 1937 der Ort für die Anmeldung maßgeblich, an dem der Dienstpflichtige seine Wohnung hat. Sonntag, 3. April 1938 Die Dienstpflichtigen, die im Fahre 1918 und vom 1. Januar 1919 Lis einschließlich 31. August 1919 geboren sind, haben in der Zeit vom 1. Oktober 1938 bis zum 31. März 1939 oder vom 1. April 1939 bis zum 30. September 1939 Neichsarbeitsdicnst zu leisten. Sie werden voraussichtlich vom 1. Oktober 1939 an zum aktiven Wehrdienst herangezogen. Bei der Anrneldung sind folgende Papiere von dem Dienstpflichtigen vorzulegen: a> oen Geburtsschein 1 b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpatz); c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung); cl) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen; . e) Ausweise über Zugehörigkeit: zur HI (Marine-HI, Fliegereinheiten der HI), zur SA (Marine-SA), zur F. zum NSKK, zum NS-Rciterkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, ' zum NLB (Rcichsluftschutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk — Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateurstnde- und Empfangsdienst), zur TN (Technischen Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr, k) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens; g) Freischwimmcrzeugnis, Rettungsschwimmerzcugnis, Erund- schein, Leistungsschein, Lehrschein der Deutschen Lebens- rettungsgesellschaft (DLRG); h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luftverkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung, ' die Bescheinigung des Dicnststellenleiters über fliegerisch sachliche Verwendung und Art der Tätigkeit; i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote); k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen —; I) den Reiterschein -des Reichsinspokteurs für Reit- und Fachr- aus'bildung; m) den Nachweis über die Ausbildung beim Noten Kreuz; n) den Nachweis über Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch —, über den Besuch von Seesahrtschulen, Schifisingenieurschulen, der Debegfunkschule — Besah igu ngsz e ugnisse —; o) das Cportsecschifferzeugnis, das Sporthochseeschiffahrtszcug- nis, den Führerschein des Deutschen Seglerverbandes für Seefahrt oder für ortsnahe Küstenfahrt, den Führerschein des Hochseesportverbandes „Hansa" und das Zeugnis zum „C"- Führer für Seesport der Marine-HI; p) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst, (Wehrpaß, Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitausweise, Pflichtenheft der Studentenschaft); q) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landcspolizei oder F-Verfügungstruppe; r) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ff-Verfügungstruppe. Jeder Dienstpflichtige hat zwei Paßbilder (Brustbilder) in der Größe 37 mal 52 Millimeter vorzulegen, auf denen et in bürgerlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung, von vorne gesehen, abgebilbet ist (möglichst keine Amateuraufnahmen). Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der persönlichen Anmeldung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes ärztliches Zeugnis der zuständigen polizeilichen Meldebehörde vorzulegen. Dos gleiche gilt für völlig Untaugliche, wie Geisteskranke, Nervenkranke oder Krüppel. Zurückstellungsanträge seitens des Dienstpflichtigen, feiner Ehefrau oder feiner Eltern von der Ableistung des Reichs- arbeitsdienstes oder des Wehrdienstes aus häuslichen, wirtsthaft- lichcn oder beruflichen Gründen, sind möglichst bei der Anmeldung zu stellen. Beweismaterial ist vorzulegen. Dienstpflichtige, die ihrer Meldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen oder den vorstehenden Anordnungen zuwidcr- handeln (Nichtvorlage der Unterlagen oder Paßbilder) werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 NM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werden sofortige Zwangsmaßnahinen ergriffen. Alsfeld, den 25. März 1938. Krcisamt Alsfeld. Dr. Schön hals. Der Reichsstatthalter in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, den 22. März 1938. Abteilung VII. Zu Nr. VII/IV. 20 510. Für die Kreisgcbicte: Ziel: Termine für die Grenzlandfahrten: bis 16./17. 8. 1938 31. 5./1. 6. bis 31. 5./1. 6. bis 8. 8. 8. 8. 8. 8. Lauterbach, Alsfeld Lauterbach, Alsfeld Weilburg. Weilburg. bis bis bis bis bis 11./12 6. 1938 11712. C. 1938 10 /11. fi. 1938 10./11. 0. 1938 10./11. 6. 1938 13 /14. 6. 1938 13./14. 6. 1938 13./14. 6. 1938 24725. 7. 1938 27. 7. 1938 1271.3. 15716. 15716. 12713. 12713. bis bis bis bis bis Ziel: Flensburg Husum Llayreuth Amberg Straubing Schleswig Schleswig Meldorf Oldcnburg/Holstcin Kiel Kiel Ncustadt/Holstein Lütjenburg Flensburg Flensburg Passau 15. 7. 172. 374. 374. 172. 172. 576. 8. 1938 8. 1938 8. 1938 8. 1938 8. 1938 Termine für die Eaufahrt: 22. 6— 1. 7. 1938 6. 7.—15. 7. 1938 Wegen Einzelheiten betreffend Fahrten und Lager wollen Sie sich mit den jeweils zuständigen Bannführungen der Hitler- Jugend in Verbindung setzen. Jrn Auftrag: Ningshausen. 29730. 5. 29730. 5. 29730. 5. 172. 6. 172. 6. 172. 6. 12713. 7. Betreff: Schullandheim und Sommerlager der Hitler-Jugend. Sin die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Lehranstalten und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstalten. Um eine reibungslose Durchführung obiger Maßnahmen zn sichern, und um zeitliche Ueberschneidungen zu vermeiden, gebe ich Ihnen die Termine für die diesjährigen Gau- und Grenzlandfahrten der Hitler-Jugend bekannt. Eine Verlegung der Termine ist nicht möglich, da die entsprechenden Abmachungen mit der Reichsbahn bereits getroffen sind. Ich weife darauf hin, daß für die Grenzlandfahrten zur Nord- und Ostmark im wesentlichen nur Führer und solche Junggenosscn vorgesehen sind, die sich bei Gaufahrten bewährt haben. Damit die Ergebnisse dieser Fahrten in jeder Richtung hin erfolgreich gestaltet werden können, ersuche ich die Lehrkräfte, zu veranlassen, daß sie die entsprechenden Hinweise geographischer, geschichtlicher und volkskundlicher Art usw. über die einzelnen Fahrtengebiete geben. Im übrigen verweise ich auf meine Verfügung vom vom 8. Juni 1937 zu Nr. VII/IV 27 096. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. März 1938. Kreis Gemeinde. Eulsbezirke Gehöfte ini gesamt 1 davon (Sp. 1 neu) 2 insgesamt 3 davon (Sp. 3 neu) 4 Darmstadt 10 — 56 11 Bensheim 11 — 47 22 Dieburg 38 10 370 179 Erbach 3 — 5 1 Groß-Gerau 20 1 267 41 Heppenheim 6 2 16 3 Offenbach 12 -— 34 8 Büdingen 8 2 11 4 Friedberg 12 4 52 28 Lauterbach 1 —— 1 —— Schotten 2 3 — Mainz 5 1 29 22 Oppenheim 5 2 9 8 Worms 11 1 91 39 14 Kreist 144 23 991 336