Kmtsverkündigungsblatt der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Hlsfelb Rr. 89. Jahrgang 1938 Beilage der Ob er he > jifche n Tageszeitung Gießen. 1. Iul> 1938 Kreisamt Alsfeld Gestellungsaufruf zur Musterung und Aushebung 1938 für den Kreis Alsfeld. Auf Grund des Wehrgesetzes u»m 21. Mar 1935, des Reichs- arbeitsdienstgefetzes von: 26. Juni 1935, sowie der gemeinsamen Anordnung des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht und des Reichsminifters des Innern von, 5. März 1938 über die Erfassung und Musterung 1938 für den aktiven Wehrdienst und Reichsarbeitsdienst,. wird zur Musterung und Aushebung 1938 das Nachstehende bekannt gegeben: l. Zur Musterung haben sich zu stellen: 1. die Dienstpflichtigen des Geburtsjahrganges 1918, 2. die Dienstpflichtigen des Eeburtsjahrganges 1919, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geboren sind; 3. die bei der letzten Musterung wegen „zeitlicher,Untauglichkeit" zurückgestellten Dienstpflichtigen der Gebnrtsjahrgäng« 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917; 4. die wegen „zeitlicher llntaugtichkeit" aus dem Reichs- arbeitsdienft entlassenen Dienstpflichtigen, die eine Arbeitsdienstzeit unter 3 Monaten abgeleistet haben, soweit nicht ihre endgültige Entlassung aus dem RAD. verfügt ist, d. h., daß mit der abgeleisteten Arbeitsdienstzeit unter Monaten die gesetzliche Ar'beitsdienstpflicht als erfüllt 5. die wegen „zeitlicher Untauglichkeit" von einem Ergänzungstruppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der Jahr- gange 1913, 1914 und 1915, die eine Ausbildung unter 1 Monat erhalten haben; 6. die wegen „zeitlicher Untauglichkeit" von einem aktiven Truppenteil entlassenen Dienstpflichtigen der1 Jahrgänge 1914, 1915 und der im I. Vierteljahr 1916 geborenen Dienstpflichtigen; ' 7. di« bei der Einstellung bei einem aktiven Truppenteil wegen .zeitlicher Untauglichkeit" entlassenen Dienstpflichtigen des II., III. und IV. Vierteljahres des Jahrganges 1916 und des ganzen Jahrganges 1917, die feiner Zeit freiwillig eingetreten sind. 8. die aus häuslichen, wirtschaftlichen und beruflichen Gründen bis 1938 zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917; 9. die aus häuslichen, wirtschaftlichen und beruflichen Gründen über die Musterung 1938 hinaus (das heißt bis 1939 bezw. 1940) zu rück gestellten Dienstpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917; 10. alle österreichischen Bundesbürger, die durch die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reich deutsche Staatsangehörige geworden sind und ihren dauernden Aufenthalt im Deutschen Reich außerhalb des Landes Oesterreich haben und zwar der GSburtsjahrgänge 1914, 1915, 1916, 1917, 1918 und diejenigen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1919 geboren sind ‘ , II. Zur Aushebung haben sich zu stellen: 1. die Dienstpflichtigen (Ersatz-Reservisten I) der Geburtsjahrgänge 1916 und 1917 (Taugliche und bedingt Taugliche) ; 2. die Dienstpflichtigen (Ersatz-Reservisten I) der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915, sowie die im I. Vierteljahr 1916 geborenen Dienstpflichtigen, die bei der Aushebung 1937 a) als „Nachersatz- und b) zur Gestellung „zur Aushebung 1938“ bestimmt worden sind. Zur Musterung und Aushebung haben auch die Dienstpflichtigen zu erscheinen, dk aus unbedingt notwendigen Gründen ihre Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen wollen. Die Anlräge auf Zurückstellung sind möglichst sofort f>ei mir einureichen. Den Anträgen ist das erforderliche Veweismaterial beizuiügen, bei Anträgen auf Zurückstellung aus beruflichen Gründen eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Lehranstalt. Der Antrag kann von dem Dienstpflichtigen, feiner Ehefrau oder seinen Verwandten ersten Grades gestellt werden. Treten di« Gründe für die Zurückstellung erst nach der Musterung und Aushebung ein. so kann der Antrag nachträglich bei mir gestellt werden. Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthalts abwesend sind, müssen Dauer und Grund der Abwesenheit und ihre Anschrift während dieser Zeit sofort der polizeilichen Meldebehörd« (Bürgermeister) mündlich oder schriftlich mitteilen. Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verhindert sind, haben wir ein Zeugnis oes Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Kann in letzterem Fall der Sichtvermerk nicht rechtzeitig beschafft werden, so genügt die Auskunft der polizeilichen Meldebehö'rde "(Bürgermeister). Entstehende Kosten müssen die Dienstpflichtigen tragen. Völlig Wehruntaugliche können von mir auf Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses von der Gestellung befreit werden. Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turn- oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen, jedoch empfiehlt es sich, keine Svert- sach«n mitzubringen. Vor und bis zum Abschluss der Musterung und Aushebung ist der Genuss von alkoholischen Getränken verboten. Es wird ausdrücklich darauf hingcwiescn, dass ein Anspruch aus Reisekosten oder Entschädigung für Lohnausfall nicht besteht, sowie Einzelladung zur Musterung und Aushebung an die Dienstpflichtigen von mir nicht ergeht. Di« Dienstpflichtigen, de «inen seit der Musterung und Aushebung im Jahr 1937 vorgenommenen Aasenthaltswechfel bei der polizeilichen Melde'behörde (Bürgermeister) und beim Wehrbezirkskommando Gießen oder Wehrmeldeamt Alsfeld nicht gemeldet haben, haben dies sofort nachzuholen. III. Musterungs- und Aushebungsplan: Die Musterung und Aushebung findet nach folgendem Plan statt: Zuständige Wehrersatzdienststelle: Wehrbezirkskommando Giessen. Musterungs- und Aushcbungsort: Alsfeld und Homberg a. Ohm. Musterungs- und Aushebungslokal: In Alsfeld: Hotel „Deutsches Hau", in Homberg a. Ohm: Volkshalle. Zeit: 16.—22. Juli 1938, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr. A. Musterung und Aushebung in Homberg a. Ohm: 1. am 16. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für die Dienstpflichtigen aus den Gemeinden Nieder-Gemünden, Nieder-Ofleiden, Nieder-Ohmen, Ober-Ofleiden, Ober-Ohmen Otterbach, Rülfenrod, Ruppertenrod, Schadenbach und Wettsaasen; 2. am 18. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für di« Dienstpflichtigen ans den Gemeinden Appenrod, Atzenhain, Bernsfeld, Bleidenrod, Büßfcld, Burg-Gemünden, Dannenrod, Deckenbach, Elpenrod, Erbenhausen, Flensungen, Gontershausen, Haarhausen, Haibach, Höingen, Homberg, Ilsdorf, Lehnheim, Lehrbach, Maulbach, Merlau und stirschgarten. B. Musterung und Aushebung in Alsfeld: 1. am 21. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für bi« Dienstpflichtigen aus den Gemeinden Alsfeld, Altenburg, Angenrod Arnshain, Bernsburg, Vieben, Billertshausen Brauerschwend, Ehringshausen, Eisa, Elbenrod, Ermenrod, Eudorf, Wahlen, Wallersdorf, Windhausen, Zeilbach und Zell; 2. am 22. Juli 1938, vorm. 8 Uhr, für die Dienstpslichtigen ans den Gemeinden Eulersdorf, Fischbach, Gleimenhain, Grebenau, Groß-Felda, Heidelbach, Heimertshausen, Her- Freitag, 1. Juli 1938 gsrsdorf, Hopfgarten, Kestrich, Kirtorf, Leusel, Liederbach Münch-Leusel, Nieder-Breidenbach, Ober-Breidenbach Ober- Gleen, Ober-Sorg, Ohmes, Rainrod, Reibertenrod Äeimen- rod, Renzendorf, Romrod, Ruhlkirchen, Schwabenrod, Schwarz, Seibelsdorf, Storndorf, Strebendorf, Udenhausen, Unter-Sorg, Badenrod und Vockenrod. IV. Mitzubringende Urkunden und Nachweise; Jeder Dienstpflichtige hat zur Musterung und Aushebung mitzubringen: A. Zur Musterung: a) Geburtsschein, b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder feiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß), c) die Schulzeugnisse uird Nachweise über seine Berufsausbildung (Lehrlings- und Gesellenprüfung), d) das Arbeitsbuch; dieses hat der llnternehnier dem Dienstpflichtigen zu diesem Zwecke auszuhändigen, e) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine-HI, Fliegereinheiten der HI), zur SA (Martnc-SA), zur zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps) und über die Ausbildung in diesem, zum RLB (Reichs- luftfchutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Wehrfunk, Gruppe Marine), zum DASD (Deutsck)er Amateustsende- und Ciirpfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuer- u>ehr, 0 den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens, 8) Freifchwimmerzeugnts, Rettungsschwimmerzeugnis, Grundschein, Leistungsschein. Lchrschein der Deutschen Lebensret- tungsgeseltschaft (DLRG), h) den Nachweis über fliegerische Betätigung, für Angehörig« des fliegerischen Zivilpersonals, der Luftwaffe, der Lust- verkshrsgesellschaften und der Reichsluftoerwaltung, die Bescheinigung des Dienststellenleiters über fliegerische und fachliche Verwendung und Art der Tätigkeit, i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote), k) die Bescheinigung über die Kraftfahrzeugausbildung beim NSKK — Amt für Schulen, den Roiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- uird Fahrausbildung, 1) den Nachweis über die Airsbildung beim Roten Kreuz, m) den Nachweis über die Seefahrtzeiten — Seefahrtbuch, — über den Besuch der Seefahrtschulen Schiffsingenieur- schulen, der Debeg-Funkschule ■— Vefähigungszeugnisse, n) das Sports e eschifferze ugnis, den Führerschein des deutschen Seglerverbandes, den Schein C einer Seglersportschule, das Seesportfunkzougnis, o) Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Arbeitspas; oder Arbeitsdienstpatz, Dienstzeitaus-weise, Pflichtenhest der Studentenschaft), p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landespolizei oder ff-Verfügungstrupp«, q) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes oder der ff-Verfügungstruppe, r) das Brillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern. B. Zur Aushebung: a) den Wehrpaß, b) etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhältnis, c) bei Verlust des Wehrpasses eine Bescheinigung der Wehr- ersatzdienststelle, daß der Verlust zur, Ausstellung eines neuen Wehrpasses gemeldet worden ist, d) Nachweise wie unter A a—r aufgeführt, soweit sie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vorgenommen wurden V. Strafoorschristen und Zwangsmaßnahmen: Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommen, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis 150 RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergrifsen. Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aushebung gegen die militärische Zucht und Ordnung verstoßen und den Anordnungen des Wehrbegirkskommandeurs zuwiderhandeln, können von ihm disziplinarisch bestraft werden. Versuche Dienstpslichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Re i chsstrafgesetzbuches bestraft. Alsfeld, den 27. Juni 1938. Krcisamt Alsfeld. Dr. S ch ö n h a l s. Bekanntmachung. Betreffend: Die Durchführung der Grundftücksvertehrsvekannt- machung; hier: die Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Die Grundstücksoerkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 35), die am 1. Februar 1937 in Kraft getreten ist, begründet u. a. eine Genehmigungspflicht für alle Vereinbarungen, insbesondere Pachtverträge, die den Genug der Erzeugnisse eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks zum Gegenstand haben, gleichgültig ob sie schriftlich oder mündlich abgeschlossen sind, wenn der Verpächter Eigentümer von mehr als 2 Morgen derartiger Grundstücke ist und zusammen mehr als einen Morgen verpachtet hat. Pachtverträge zwischen Ehegatten oder Personen, die untereinander in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie int zweiten Grad verwandt sind, fallen nicht unter die Genehmigungspflicht. Ich fordere die in Betracht kommenden Persoiren hiermit auf, für alle noch nicht, genehmigten und in der Zeit nach dem 30. Januar 1937 abgeschlossenen Pachtverträge, die nach vor- stehendem genehmigungsbedürftig sind, die Genehmigung bis 15. August 1938, bei dem zuständigen Bürgermeister (Ortsverwaltung) zu beantragen. Schriftliche Pachtverträge sind dabei zweifach — Urschrift und Abschrift — vorzulegen; von mündlichen Vereinbarungen mutz der wesentliche Inhalt — Bezeichnung des Grundstücks nach Gemarkung, Flur, Nummer und Grötze und der Pachtpreis — mitgeteilt werden. Für den Abschluß von Pachtverträgen wird die Verwendung des vom Reichsnährstand herausgegebenen, bei der Kreisbauernschaft Oberhessen-Ost in Alsfeld erhältlichen Vordrucks empfoh- len. Verpächter und Pächter sind für die Einholung der Genehmigung verantwortlich. Es liegt in beider Interesse, die Genehmigung zu, beantragen, weil die Vereinbarung über die Verpachtung' für niemand verbindlich ist, wenn die Eeneh- migung nicht erteilt wird. Di« Beteiligten müssen aber auch mit Bestrafung rechnen, wenn sie bis zum 15. August 1938 die Genehmigung nicht beantragt haben. Alsfeld, den 24. Juni 1938 Krcisamt Alsfeld. Dr. Schönhals. Alsfeld, den 24. Juni 1938. An die Bürgermeister des Kreises. Ich weife Sie nochmals auf vorstehende Bekanntmachung hin und beauftrag« Sie, diese in ortsüblicher Weise der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen. Kreisamt Alsfeld. Dr. Schönhals. Pas R mtsver kündigungsblatt der Kreisämter Bietzen, Triedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstellen das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen tu lassen. Oberhessische Tageszeitung