klmtsverkündigungsblatt der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld 9le. 129. Jahrgang 1937 l Beilage der Ob er he > siechen Tageszeilung Gießen. 2k. November 1937 Kreisamt Gießen Bekanntmachung. Der Gastwirt Otto Schmitz in Erünberg beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gemarkung Grünberg Flur I Nr. 920/21, Gießener Straße 2, ein Schlachthaus zu errichten. Wir bringen dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll bei uns vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr angebracht werben. Beschreibungen und Pläne liegen innerhalb der vorbezeichneten Frist auf unserer Registratur zur' Einsichtnahme offen. Gießen den 24. November 1937. Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. F u hr. Kreisamt Friedberg An die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises Friedberg und das Polizeikommissariat Wickstadt. Am 3. Dezember 1937 findet, wie alljährlich, eine Viehzählung statt; dabei werden zugleich auch die nicht beschau- pflichtigen Hausschlachtungen im September, sowie die Kälbergeburten in den Monaten September, Oktober und November ermittelt. Außerdem ist unmittelbar darauf eine Erhebung dex Anbauflächen des Wintergetreides und schließlich eine Feststellung der Gärfutterbehälter und Eärfuttervorräte vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister. Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen: 1. Zählbezirkslisten, Eemeindebogen und Vetriebsinhaber- verzeichnisse für die Viehzählung. 2. Je eine Urschrift und Reinschrift für das Eemeindeergebnis der Anbaufläche des Wintergetreides. 3. Einen Zählbogen für die Gärfutterbehälter. Bürgermeister, die bis zum 29. November die vorerwähnten Zählpaviere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen. Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen statistischen und volkswirtschaftlichen Zwek- ken. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen. Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemeindebogen der Viehzählung find .. spätestens bis zum 8. Dezember, die grüne Reinschrift der Wintergetreide-Anbauflächenerhebung und der Zählbogen für die Gärfutterbehälter spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden. Der Einsendetermin für die Viehzählung darf unter keinen Umständen überschritten werden. Friedberg, den 18. November 1937. Krersamt Friedberg. Dr. Brau n. Kreisamt Büdingen Betr.: Finanz- und Kassenlage des Kreises Büdingen im I. Hj. 1937 Rj. Bekanntmachung. Die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Büdingen haben sich im I. Hj. 1937 Rj. durchweg im Rahmen des Haushaltsplanes abgewickelt. Es ist damit zu rechnen, daß Fehlbeträge nicht entstehen werden. Etwaige Mehrausgaben werden durch Einnahmeüberschüsse und Ausgabeersparnisse ausgeglichen. Büdingen, den 23. November 1937. Kreisamt Büdingen. Dr. Becker. Kreisamt Lauterbach Nr. 53. Betreffend: Allgemeine Viehzählung am 3. Dezember 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Am 3. Dezember 1937 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt; dabei werden zugleich auch die nicht beschaupflichtigen Hausschlachtungen im September, sowie die Kälbergeburten in den Monaten September, Oktober und November ermittelt. Außerdem ist unmittelbar darauf eine Erhobuirg,der Anbauflächen des Wintergetreibes und schließlich eine Feststellung der Gärfutterbehälter und Eärfuttervorräte vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeister. Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen: 1. Zählbezirkslisten, Eemeindebogen und Vetriebsinhaber- verzeichnisse für die Viehzählung. 2. Je eine Urschrift und Reinschrift für das Gemeindeergebnis der Anbaufläche des Wintergetreides. 3. Einen Zählbogen für die Gärfutterbehälter. Bürgermeister, die bis zum 29. November die vorerwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen. Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen statistischen und volkswirtschaftlichen Zwecken. Wir "empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen. Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Gemeindebogen der Viehzählung sind spätestens bis zum 8. Dezember, die grüne Reinschrift der Wintergetreide-Anbauflächenerhebung und der Zählbogen für die Gärfutterbehälter / spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden. Der Einsendetermin für die Viehzählung darf unter keinen Umständen überschritten werden. Lauterbach, den 18. November 1937. Kreisamt Lauterbach. Bonhard. Kreisamt Schotten Das Hessische Kreisamt Schotte,, An die Bürgermeister des Kreises. Am 3. Dezember 1937 findet, wie alljährlich, eine Viehzählung statt; dabei werden zugleich auch die nicht beschau- pflichtigen Hausschlachtungen im September, sowie die Kälbergeburten in den Monaten September, Oktober und November ermittelt. Außerdem ist unmittelbar Darauf eine Erhebung dex Anbauflächen des Wintergetreides und schließlich eine Feststellung der Gärfutterbehälter und Gärfuttervorräte vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Ausgabe der Bürgermeister. Das Landesstatistische Amt in Darmstadt wird Ihnen hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen: 1. Zahlbezirkslisten, Eemeindebogen und Betriebsinhaberverzeichnisse für die Viehzählung. 2. Je eine Urschrift und Reinschrift für das Eemeindeergebnis der Anbaufläche des Wintergetreides. 3. Einen Zählbogen für die Gärfutterbehälter. Bürgermeister, die bis zum 29. November die vorerwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 7711, Nebenstelle 941, benachrichtigen. Die auf den Erhe-bungspapieren aufgedruckten Anleitungen und Erläuterungen wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Erhebungen dienen statistischen und volkswirtschaftlichen Zwek- ken. Wir empfehlen Ihnen, die Zählung ortsüblich bekannt zu machen. Die ausgefüllten Zählbezirkslisten und Eememdebogen der Viehzählung sind spätestens bis zum 8. Dezember, Die grüne Reinschrift der Wintergetreide-Anbauflächenerhebung und der Zählbogen für die Gärfutterbehälter spätestens bis zum 15. Dezember unmittelbar an das Land es statistische Amt in Darmstadt ein« zusenden. Der Einsendetermin für die Viehzählung darf unter kernen Umständen überschritten werden. Schotten, den 19. November 1937. Krejsamt Schotten: I. V.: Schwan.