bmtsverkündigungsblatt der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und RIsfelö Nr. HZ. Jahrgang 1937 Beilage derOberhessijchen Tageszeitung Gießen. 21.Oktober 1937 Kreisamt Gießen Vichseuchcnpolizeiliche Anordnung über die Ein- und Durchsuhr von frischem Fleisch aus Frankreich. Vom 5. Oktober 1937. Aus Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes: § 1. Die Ein- und Durchfuhr von frischem Fleisch, Rauhfutter und Stroh aus Frankreich, sowie über dieses Land ist verboten. 8 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 des Viehseuchengesetzes. 8 8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. D a r m st a d t, den 5. Oktober 1937. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung. I. V.: Dr. Reiner. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Reichsautobahnarbeiten wird die Landstraße II. Ordnung Stangenrod—Weitershain vom 18. Oktober 1937 ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung ersolgt über Weitershain — Bernsfeld — Atzenhain — Stangenrod. Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten. Gießen, den 16. Oktober 1937. Kreisamt Eiehen. Dr. Lotz. Bekanntmachung. Wegen Ausführung von Gleisarbeiten am Bahnübergang bei Km. 26,850 wird die Landstraße II. Ordnung Steinheim nach Unter-Widdersheim am 27. Oktober 1937 von 7—17 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Trais — Horloff — Berstadt — Erundschwalheim. Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten. Gießen, den 18. Oktober 1937. Kreisamt Gießen. Dr. Lotz. Kreisamt Friedberg Bekanntmachung. Die Finanz- und Kassenlage des Kreises hat sich auch im ersten Halbjahr des Rechnungsjahres 1937 günstig entwickelt. Die Einnahmen und Ausgaben halten sich durchweg im Rahmen des Haushaltsplans. Zahlungsrückstände des Kreises bestehen nicht. Fehlbeträge sind auch im kommenden Halbjahr nicht zu erwarten. Friedberg (Hessen), den 15. Oktober 1937. Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. Braun. Kreisamt Büdingen Vetr.: Die Fleischbeschau; hier: Einteilung der Fleischbcschau- bezirke im Kreis Büdingen. Bekanntmachung. Im Nachgang zu unserer Verössenilichung vom 28. 9. 1937 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 110 vom 1. 10. 1937) bringen wir die Namen der zuständigen Beschauer für den Fleischbeschaubezirk Ortenberg zur allgemeinen Kenntnis: Deschaubezirk mit Angabe aller zugehörigen Gemeinden Name und Wohnort des Beschauers Name u.Wohn- ort der Stellvertreters des Beschauers Name «.Wohnort des LrgänzungS- beschauerr Name u. Wohnort des Stellvertreters Drtenbcrg Dr. Naumann Ortenberg Wilh. Reichert Selters sx K.V.A. Eckartsborn II fl ii II Wippenbach II 11 n ft Lißberg II August Eitner Hirzenhain ii II B üd i n gen, den 14 Oktober 1937. Kreisamt Büdingen. 2. V. Kessel. Dien st nachrichten. Wilhelm E m r i ch III., Karl Schember und Karl Bernhard von Ortenberg wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Ortenberg ernannt und verpflichtet. Kreiskassenleiter Wilhelm Schäfer aus Büdingen wurde zum 1. Beigeordneten der Stadt Büdingen ernannt und verpflichtet. Konrad Henrich von Bindsachsen wurde als Kommandant der Pslichtfeuerwchr zu Vindsachsen ernannt und verpflichtet. Kreisamt Lauterbach Bekanntmachung. Die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Lauterbach im 1. Halbjahr 1937 Rj. haben sich im Nahmen des Haushaltsplans 1937 abgewickelt. Es ergaben sich keine Fehlbeträge; ebenso sind künftig Fehlschläge nicht zu befürchten. Etwaige Mehrausgaben werden durch Einnahme-Ueberschllsse und Ausgabe-Ersparnisse ausgeglichen. Lauterbach, den 15. Oktober 1937. Kreisamt Lauterbach. Bonhard. Kreisamt Schotten Vctr.: Rationaler Spartag am 29. Oktober 1937, An die Schulvorstände des Kreises. Wir weisen auf die Verfügung im Miuistcrialamtsblatt vom 5 .Oktober 1937 Seite 432 hin und empfehlen entsprechend zu verfahren. Schotten, den 15. Oktober 1937. Kreisschulamt Schotten. 2. V.: Schwan. Betr.: Werbung für den Derufsschulnachwuchs in der Land- wirtschast. An die Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen die Beachtung der Verfügung im Reichs- ministerialamtsblatt vom 5. Oktober 1937 6. 489. Schotten, den 15. Oktober 1937. Kreisschulamt Schotten. 2. V.: Schwan. Donnerstag, 21. Oktober 1937 Kreisamt Aisfeld Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — , Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937. Abteilung VII Peter-Gemeinder-Straße 3 Zu Nr. VII/I. 4091. Rus-Nr. 7711. Betreff: Werbung für den Berufsnachwuchs in der Landwirtschaft. An die Kreis- und Stadtfchulämter und die Direktionen der Höheren Lehranstalten. Den in Abschrift nachstehenden Erlaß übersende ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung. Im Auftrag: Dr. Leip. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Bolksbildung. Ella Nr. 2602, Elll, EIV, EV. Berlin W. 8, den 16. September 1937. Betreff: wie oben. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. Die Bereitstellung eines zahlenmäßig genügenden und sachlich geeigneten Berufsnachwuchses für die Landwirtschaft und damit für die gegenwärtige und zukünftige Ernährungssicherung unseres Volkes ist dringendes Gebot. Trotz aller Bemühungen der zuständigen Stellen, insbesondere des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und des Reichsnährstandes besteht leider bei den städtischen Jugendlichen noch immer nur sehr geringe Neigung, Berufe in der Landwirtschaft und auf dem Lande zu ergreifen. Aber auch die Jugendlichen vom Lande selbst sind infolge der günstigen Aufnahmebedingungen in den gewerblichen Berufen und infolge des z. T. bereits hervorgetretenen Mangels an geeigneten Kräften für gewerbliche Berufe nicht in genügendem Maße für den Verbleib auf dem Lande zu gewinnen. Unter diesen Umständen ist eine verstärkte Werbung für die landwirtschaftlichen Berufe unter den Jugendlichen in der Stadt und auf dem Lande von besonderer Bedeutung. Ich ersuche die Lehrer aller mir unterstellten Schulen aus diese Aufgabe hin- zuweisen und im Sinne meines Erlasses vom 29. Mai 1937 — Ella 1288, EIII EIV, EV, EVI — in verständnisvoller Zusammenarbeit mit oen zuständigen Stellen des Reichsnährstandes und mit den Berufsberatungsftellen der Arbeitsämter dafür zu werben, daß sich die zur Schulentlassung kommende Jugend mehr als bisher den landwirtschaftlichen Berufen zuwendet. Dabei ist hervorzuheben, daß es nicht nur aus die Zuführung Jugendlicher zu den landwirtschaftlichen Berufen ankommt, sondern auch auf eine gute praktische Ausbildung, die durch theoretische Schulung (Besuch der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen) ergänzt wird. 2m Auftrage: Unterschrift. Alsfeld, den 14. Oktober 1937. Vorstehende Verfügungen den Schulvorständen des Kreises zur Kenntnis.. Wir ersuchen die Lehrkräfte der Oberstufe und der Berufsschule, ständig im Sinne des Erlasses des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 16. 9. 1937 zu wirken. Kreisschulamt Alsfeld. 2. V.: Walter. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937. Abteilung VII Peter-Gemeiuder-Straße 3 Zu Nr. VII/VI. 53 744. Ruf-Nr, 7711. Betreff: Urlaub für Uebungen bei der Wehrmacht. An die Kreis- und Stadtschulämter (außer Schotten). Die abschriftlich nachstehende Verfügung teile ich zur Kenntnis und Beachtung mit. Gleichzeitig weise ich darauf hin, daß Vertreter zunächst grundsätzlich nur bei einklassigen Schulen bestellt werden können. 2m Auftrag: Dr. Leip. Abschrift. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 5. Oktbr. 1937. Abteilung VII. Zu Nr. VII/VI. 53 744. Betreff: wie oben. An das Kreisfchulamt Schotten. Auf Bericht vom 20. September 1937. Die Verfügung vom 16. Juli 1935 zu Nr. II/I. 2642, betreffend freiwillige Dieldungen von Schulverwaltern zum Heeresdienst ist durch neue Richtlinien der Landesregierung vom 13. Mai 1936 über die Beurlaubung von Beamten ufw. zur Ableistung des Wehr- und Arbeitsdienstes pp ersetzt worden. Hinsichtlich der Urlaubs- und Gehalts- pp.-Regelung gilt nunmehr § 6 der Verordnung vom 25. November 1935 R.E.Bl. I, Seite 1358). Hiernach sind den Beamten (also auch den Schul- Verwaltern) während der Dauer des Urlaubs bis zu einer Dauer der Uebung von 4 Monaten (bei der Luftwaffe 6 Monaten) die Dienstbezüge fortzuzahlen. Auf die Anwärter im Vorbereitungsdienst findet diese Bestimmung keine Anwendung. Werden Beamte im Laufe eines Jahres zu mehreren Uebungen einberufen, so sind die Dienstbezüge nur dann einzuziehen, wenn die Uebungen anschließend abgeleistet und damit die 4- bezw. 6-Monatsgrenze überschritten wird. Soweit also die Uebungen zeitlich voneinander liegen, wird die Fortzahlung der Bezüge nicht berührt. 2m Auftrag: gez.: Dr. Leip. Alsfeld, den 14. Oktober 1937. Vorstehende Verfügungen den Schulvorständen des Kreises zur gefl. Kenntnisnahme und Bekanntgabe. Kreisfchulamt Alsfeld. 2. V.: Walter. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 11. Oktbr. 1937. Abteilung VII Peter-Gemeiuder-Straße 3 Zu Nr. VII/I. 4225. Ruf-Nr. 7711. Betreff: Schüler und Schülerinnen des Jahrgangs 1927. An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der Privatschulen. Zur Aufstellung einer Statistik über die Erfassung des Jahrgangs 1927 im Deutschen Jungvolk bezw. der Jungmädel sehe ich bis spätestens 1. November 1937 folgendem Bericht entgegen: 1. Wieviel Schüler bezw. Schülerinnen des Jahrgangs 1927 find in den Volksschulen nach dem Stande vom 15. Oktober 1937 vorhanden? 2. Wieviel Schüler bezw, Schülerinnen dieses Jahrgangs find dem Deutschen Jungvolk bezw. dem BDM beigetreten? 3. Aus welchen Gründen ist die Anmeldung unterblieben? Die höheren Schulen einschließlich Privatschulen haben die Berichte für ihre Anstalten nach den obigen Fragen besonders vorzulegen. 2m Auftrag: Ringshausen. Alsfeld, den 13. Oktober 1937 Vorstehende Verfügung den Schulvorständen des Kreises zur Kenntnis und zum Bericht bis 20. 10. 1937. Kreisfchulamt Alsfeld. 2. V.: Walter. Anordnung zur Ausführung des Neichsoiehseuchengesetzes. Vom 5. Oktober 1937. Wegen des bedrohlichen Umfanges, den die Maul- und Klauenseuche in Baden und in der Nheinpfalz angenommen har, wird mit sofortiger Wirkung meine Anordnung zur Ausführung des Reichsviehfeuchengefetzes vom 17. August 1937 (Reg.-Bl. S. 185) aufgehoben. Demnach unterliegen sämtliche im Eisenbahn-, Schiffs- und Krastwagenverkehr beförderten Klauentiere wieder der amtstierärztlichen Untersuchung nach Maßgabe der Bestimmungen der Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 2) und der ergänzenden Anordnung hierzu vom 8. September 1928 (Reg.-Bl. S. 158). Darmstadt, den 5. Oktober 1937 Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — 2. V.: Reiner. Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 5. Oktober 1937. Das Land Baden und die Rheinpfalz (Regierungsbezirk Speyer) gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Neg.-Bl. S. 91). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt danach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. Darmstadt, den 5. Oktober 1937. '^statthalter in Hessen — Landesregier>"-a — 2. 33.: Reine r.