klmtsverkündigungsblatt der Ureisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Ms seid Nr. 113. Jahrgang 1S37 Beilage der Oberhesjischen Tageszeitung I Gießen, l6.Sktober 1937 Kreisamt Gießen Betr.: Landespolizeiliche Prllsung des Entwurss eines vorübergehenden Anschlußgleises (Baugleisesj der Reichsautobahn am Bahnhoj Reiskirchen. Bekanntmachung. Die Reichsautobahnen beabsichtigen, am Bahnhof Reiskirchen «in vorübergehendes Anschlußgleis zwecks Ausladung von Baustoffen, die für die Herstellung der Autobahn benötigt werden, zu errichten. Plan und zugehörige Anlagen liegen 14 Tage vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters in Reiskirchen osfen. Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind schriftlich während der Ossenlegungs- frist bei dem Kreisamt Gießen einzulegen. Gießen, den 11. Oktober 1937. Kreisamt Gießen. I. B.: gez. Weber. Bekanntmachung. Die Straßens;>erre auf der Landstraße 2. Ordnung Garbenteich— L i ch wird ab 15. Oktober 1937 aufgehoben. Gießen, den 13. Oktober 1937. Hessisches Kreisamt. \ Dr. Lotz. Betr.: Gemeindefinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Ausweisen Uber die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindeoerbände. Die Finanz- und Kassenlage der Kreiskaffe Gießen ist im 1. Halbjahr 1937 Rj. als ausgeglichen zu betrachten. Unvorhergesehene Ausgaben, die Erschütterungen und evtl. Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht ersorderlich geworden. Die Eingänge aus Kreisumlagen setzten bereits so stark ein, daß in Verbindung mit dem Betriebskapital aus dem Vorjahr alle Anforderungen befriedigt werden konnten. G i e ß e n, den 7. Oktober 1937. Kreisamt Gießen. Dr. Lotz. Vetr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. An die Schulvorstände des Kreises. Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 20. Oktober entgegen. Shlbericht nicht erforderlich. r angegeben« Termin ist unbedingt einzuhalten. E i« ß e n, den 7. Oktober 1937. Kreisschulamt Gießen. I. V.: R e b e l i n g. Betr.: Roßkastanienernte. An die Schulvorstände des Kreises. Ich mache Schulvorstände und Schulleiter aufmerksam auf die im Amtsverkündigungsblatt Rr. 111 vom 8. Oktober 1937 veröffentlichte Polizeiverordnung über das Sammeln von Roßkastanien und empfehl«, die Schlll«r «u"vrechend zu bel«hr«n. E l«ß«n, den 7. Oktober 1937. Kreisschulamt Gießen. I. V.: R e b e l i n g. Kreisamt Friedberg Dienstnachrichten. Der seitherige Bürgermeister der Stad! Lich, Hans Geil, ist erneut zum Bürgermeister der Stadt Lich auf di« Dauer von 12 Jahren ernannt worben. Karl Heinrich Bruder aus Rieder-Eschbach wurde als Fletschbeschauer für di« Gemeinde Rieder-Eschbach eidlich verpflichtet. Margarete Katharina Mörschel, geb. Schneider, aus Oder-Mörlen wurde als Hebamme der Gemeinde Ober-Mörlen ernannt und verpflichtet» Kreisamt Büdingen Dien st nachrichten. Heinrich Spielmann von Illnhausen wurde zum zweiten V«igeordn«ten der Gemeinde Illnhausen ernannt und ver- pslichtet. Franz Werner von Gelnhaar wurde zum Totengräber und Friedhossaufseher der Gemeinde Gelnhaar ernannt und ver« pslichtet. Kreisamt Schotten Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes. Vom 5. Oktober 1937. Wegen des bedrohlichen Umsanges, den die Maul- und Klauenseuche in Baden und in der Rheinpfalz angenommen hat, wird mit sofortiger Wirkung meine Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 17. August 1937 (Reg.-Bi. S. 185) aufgehoben. Demnach unterliegen sämtliche im Eisenbahn-, Schiffs- und Kraftwagenverkehr beförderten Klauentier« wieder der amtstierärztlichen Untersuchung nach Maßgabe der Bestimmungen der Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 2) und der ergänzenden Anordnung hierzu vom 8. September 1928 (Reg.- Bl. S. 158). Darmstadt, den 5. Oktober. Der Retchsstatthalter in Hessen — Landesregierung — I. V.: Reiner. Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr. Vom 5. Oktober 1937. Das Land Vaden und die Rheinpfalz (Regierungsbezirk Speyer) gelten bis auf weiteres als stark verseucht int Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91). Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführt« Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schwein« und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften. Darmstadt, den 5. Oktober 1937. Der Reichsstatthalter kn Heffen — Landesregierung — I. V.: Reiner. Betr.: Sprechstunden der Abteilung VII der Landesregierung. Di« Sprechstunden von Herrn Obeischulrat Großmann fallen vom 4. Oktober bis 1. November 1937 aus. Schotten, den 5. Oktober 1937. - Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer. Bekanntmachung. , Veterinärrat Dr. Metz in Schotten ist vom 27. September bis 16. Oktober 1937 einschließlich beurlaubt. Die Vertretung in amtstierärztlichen Dienstgeschäften hat Vet.-Rat Dr. Daum, Budtngen, übernommen. Schotten, den 29. September 1937. Kreisamt Schotte«. I. V.: Burk. Dienstnachrichten. .Otto Fritzg « s von Götzen wurde als Fleischbeschauer un£> Trtchtnenschauer für die Gemeinden Götzen und Betzenrod ernannt und verpflichtet. Johannes Appel ju Breungeshain ist als Fleischbeschauer und Trichinenschauer für die Gemeinden Breungeshain und Busen vorn ernannt und verpflichtet worden. Samstag, 16. Oktober 1937 Kreisamt Alsfeld Der Reichsstatthaltcr in Kessen — Landesregierung — Darmstadt, den 6. Oktober 1937. Abteilung VII. ' Peter-Gemeinder-Strahe 3. Zu Nr. VII/I. 4177. Ruf-Nr. 7711. Betr.: Tätigkeit der Lehrerschast in Gliederungen der KI. Sofort! An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen. Das in Abschrift nachstehende Schreiben des Herrn Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zum Bericht bis spätestens 18. Oktober 1937 mit. Der Termin ist unter allen Umständen einzuhalten. Die höheren Schulen haben die gleichen Feststellungen zu treffen. Im Auftrag: Dr. Leip. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. K II 94(10/1. 10. Berlin W 8, den 1. Oktober 1937. Betr.: Wie oben. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. 1. Es ist sofort sestzustcllen, welche männlichen Lehrkräfte aus dem öffentlichen Volks- und Mittelschuldienst zur hauptamtlichen Dienstleistung bei Gliederungen der HI a) beurlaubt bzw. b) für diesen Zweck vom Vorbereitungsdienst zurückgestellt sind. 2. Es ist durch Rundfrage bei sämtlichen öffentlichen Volksund Mittelschulen zu ermitteln, wieviel Lehrer nebenamtlich (als Mitglieder der HI oder ohne Erwerb der Mitgliedschaft) in Gliederungen der HI. tätig sind. Die zur Ableistung des Wehrdienstes beurlaubten Lehrkräfte sind in die Ermittlungen «inzubeziehcn. Das Ergebnis der Rundfrage ist in einem Sammelbericht nach beiliegendem Muster, das auch der Rundfrage bei den Schulen zugrunde zu legen ist, zusammenzufassen und mir spätestens bis zum 21. Oktober 1937 vorzulegen. Auf größte Beschleunigung der Berichterstattung und möglichste Vollständigkeit des Berichts lege ich ganz besonderen Wert. Im Auftrage: gez. Kümmel. Alsfeld, den 11. Oktober 1937. Vorstehende Verfügungen den Schulvorständen des Kreises zur Kenntnisnahme. Die in Frage kommenden Lehrkräfte wollen umgehend *— spätestens bis 14. 10. 1937 — berichten. Es find anzugeben die Stellung in der Hitler-Jugend bzw. im Jungvolk und der Zeitpunkt, seit dem diese eingenommen wird. Kreisschulamt Alsfeld. I. 23.: Walter. Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, 27. September 1937. Abteilung VII. Peter-Gemeinder-Straße 3. Zu Nr. VII/V. 38 767. Nuf-Nr. 7711 Betr.: Ausführung des Hessischen Dcnkmalpslcgegesctzes. An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsanstalten. Ich sehe bis spätestens 1. November 1937 Ihrem Bericht entgegen, ob sich vorgeschichtliche Bodensunde in den Schulsammlungen befinden, welcher Art sie sind:und auf welchem Weg sie in die Schule kamen. Ich weise ferner nachdrücklichst darauf hin, daß Grabungen nur mit Zustimmung der Bodendenkmalpfleger Professor Dr. Vehn, Mainz (Römisch-Germanisches Zentralmuseum), zuständig für Starkenburg und Rheinhessen, und Privatdozent Dr. Richter, Gießen (Oberhessisches Museum), zuständig für Oberhessen, vorgenommen werden dürfen. Bodenfunde jeglicher Art, ob von der Lehrerschaft oder von Schülern entdeckt, sind unverzüglich dem örtlichen Vertrauensmann für Denkmalpflege Und M dessen Nichtanwesenheit der Bürgermeisterei zu meiden. Fehlbericht ist erforderlich. Jin Auftrag: Großmann. Alsfeld, den 11. Oktober 1937j Vorstehende Verfügung den Schulvorständen des Kreises zur gefl. Kenntnisnahme mit dem Ersuchen um Bericht bi» 15. 10. 1937. Fehlbericht ist erforderlich. Kreisschulamt Alsfeld. . ‘ I. V.: Walter. Bekanntmachung. Betr.: Die Bildung einer öffentlichen lWassergenossenschaft in der Gemarkung Schwabenrod. Nachdem der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abteilung VI (Landwirtschaft) die Genehmigung Mr Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft in der Gemarkung Schwabenrod erteilt hat, wird di« Satzung dieser Wasser- genossenschaft nachstehend auszugsweise zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Alsfeld, den 15. September 1937. Kreisamt Alsfeld. I. V.: Seibert. Satzung für die öffentliche WaüergenoHenschast zu Schwabenrod im Kreise Alsfeld. Gebildet zum Zwecke der Entwässerung von Grundstücken nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 über die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer. § 1. Die in dem beglaubigten Erundbuchsauszu-g (Anlage A) näher bezeichneten Grundstücke in den Fluren 1, 6, 7 der Gemarkung Schwabenrod und Flur 1 der Gemarkung Münch- Leusel werden zu einer öffentlichen Wassergenossenschaft auf Grund der Artikel 33 bis 93 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 über die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899) vereinigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nach Maßgabe des in den zugehörigen Plänen «ingezeichneten Entwurfs, des Kostenanschlages und des Erläuterungsberichtes sowie nach Maßgabe der von der Landesregierung Abteilung VI für die Ausführung und Unterhaltung erlassenen Bestimmungen durch Entwässerung zu verbessern. Die technischen Vorarbeiten sind von dem Kulturbauamt Oberhessen in Gießen angefertigt worden. Abänderungen des Entwurfs, die im Laufe der 2lusführung sich als zweckmäßig oder notwendig Herausstellen, können vom Genossenschaftsvorstande beschlossen werden. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der Landesregierung, Abteilung VI. Vor Erteilung der Genehmigung sind diejenigen Genossen zu hören» deren Grundstücke durch die veränderte 21 ntage berührt werden. Die.Unterhaltung der Anlagen, die. soweit erforderlich, in regelmäßige Schau zu nehmen sind, untersteht der Aufsicht des Vorstehers. 2luch hat das Kulturbauamt die Anlagen von Zeit Su Zeit zu besichtigen und über den Befund der Abteilung VI Bericht zu erstatten. 8 2. Die" Genossenschaft führt den Namen Wassergenossen- schaft Schwabenrod und bat ihren Sitz in Schwabenrod. , § 3. Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen werden van der Genossenschaft getragen. Die einzelnen Genossen sind verpflichtet, den im Interesse der angestrebten Verbesserung der Grundstücke etwa notwendigen Anordnungen des Vorstehers Folge zu leisten, widrigenfalls die Ausführung auf Kosten der Säumigen erfolgt, welche Kosten wie die Beiträge beigetrieben werden. § 4. Die Ausführung des Unternehmens geschieht unter der Leitung der Landesregierung Abteilung VI durch das von dieser beauftragte Kulturbauamt (Art. 81 des Gesetzes). Die auf die Bauausführung bezüglichen Verträge müssen von dem Kulturbauamt genehmigt, und es müssen die betreffenden Rechnungen von diesem vor ihrer Anweisung geprüft und bescheinigt werden. § 8. Die Genossen sind verpflichtet, die Beiträge in den von dem Vorstand« festzusetzenden Terminen zur Eenossenschastskasse abzuführen. Bei versäumter Zahlung hat der Vorsteher die Beitreibung der fälligen Beträge zu veranlassen (Art. 47 des Gesetzes). 8 11. Der Eenossenschaftsvorstand besteht aus einem Vorsteher und vier Beisitzern. . Der Vorsteher und die Beisitzer bekleiden ein Ehrenamt. Als Ersatz für Auslagen und Zeitversäumnis erhält jedoch der Vorsteher ein« jährliche, von dem Vorstande festzusetzende Entschädigung. Im Verhinderungsfälle wird der Vorsteher durch den an Lebenszeit ältesten Beisitzer vertreten. 8 14. Di« Verwaltung der Kasse führt ein Rechner, der von dem Vorstand gewählt und dessen Vergütung vom Vorstand festgestellt wird. Das Kreisamt kann jederzeit die Entlassung des Rechners wegen mangelhafter Dienstfübrung anordnen Samstag, 16. Oktober 1932 Das Genosfenschaftsrechnungswefen ist nach den für das Gemeinderechnungswesen geltenden Bestimmungen einzurichten, und es ist die vorschristsmähig abgeschlossene Rechnung dem Kreisamt vorzulegen. § 19. Di« von der Genossenschaft ausgehenden Bekannt- machuugen sind unter der Bezeichnung: ' Bekanntmachung der Wassergenossenschaft Schwabenrod zu erlassen und vom Vorsteher zu unterzeichnen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Amtsblatt des Kreises sowie in ortsüblicher Weise in derjenigen Gemeinde, in der die Genossenschaft ihren Sih hat, und in den angrenzenden Gemeinden. Bekanntmachung Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wafsergenossenschaft in der Gemarkung Anaenrod. Nachdem der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Abteilung VI (Landwirtschaft) die Genehmigung zur Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast in der Gemarkung Angenrod erteilt hat, wird die Satzung dieser Wassergenossenschast nachstehend auszugsweise zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Alsfeld, den 15. September 1937. Kreisamt Alsfeld. I.V.: Seibert. Satzung für die öffentliche Wafsergenossenschaft zu Angenrod 1933 im Kreise Alsfeld. Gebildet zum Zwecke der Entwässerung von Grundstücken nach dem Gesetze vom 30. Juli 1887 Uber die Bäche und die nicht ständig fliehenden Gewässer. 81. Die in dem beglaubigten Grundbuchsauszug (Anlage Z.) näher bezeichneten Grundstücke in den Fluren 1, 2, 3 und 4 der Gemarkung Angenrod werden zu einer öffentlichen Wasser- venossenschaft auf Grund der Artikel 33 bis 93 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 über die Bäche und die nicht ständig fliehenden Gewässer (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899) vereinigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nach Mah- gabe des in den zugehörigen Plänen eingezeichneten Entwurfs, -des Kostenanschlages und des Erläuterungsberichtes sowie nach Maßgabe der von der Landesregierung Abteilung VI für die Ausführung und Unterhaltung erlassenen Bestimmungen durch Entwässerung zu verbessern. Di« technischen Vorarbeiten sind von dem Kulturbauamt Oberhessen in Giehen angefertigt worden. Abänderungen des Entwurfs, die im Laufe der Ausführung sich als zweckmähig oder notwendig Herausstellen, können vom Genossenschaftsvorstande beschlossen werden. Der Beschluß bedarf der Genehmigung der Landesregierung, Abteilung VI. Vor Erteilung der Genehmigung sind diejenigen Genossen zu hören, deren Grundstücke durch die veränderte Anlage berührt werden. Die Unterhaltung der Anlagen, di«, soweit erforderlich, in regelmäßig« Schau zu nehmen sind, untersteht der Aussicht des Vorstehers. Auch hat das Kulturbauamt die Anlagen von Zeit Su Zeit »u besichtigen und über den Befund der Abteilung VI Bericht zu erstatten. § 2. Die Genossenschaft führt den Namen Wassergenossen- schaft Angenrod 1933 und hat ihren Sitz in Angenrod. § 3. Die Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen werden von der Genossenschaft getragen. Die einzelnen Genossen sind verpflichtet, den im Interesse der «ngestrebten Verbesserung der Grundstücke etwa notwendigen Anordnungen des Vorstehers Folge zu leisten, widrigenfalls die Ausführung auf Kosten der Säumigen erfolgt, welche Kosten wie die Beiträge beigetrieben werden. 8 4. Die Ausführung des Unternehmens geschieht unter der Leitung der Landesregierung Abteilung VI durch das von dieser beauftragte Kulturbauamt (Art. 81 des Gesetzes). Die auf die Bauausführung bezüglichen Verträge müssen von dem Kulturbauamt genehmigt, und es müssen die betreffenden Rechnungen von diesem vor ihrer Anweisung geprüft und bescheinigt werden. 8 8. Die Genossen sind verpflichtet, die Beiträge in den von dem Vorstande festzusetzenden Terminen zur Genossenschastskasse abzuführen. Bei versäumter Zahlung hat der Vorsteher die Beitreibung der fälligen Beträge zu veranlassen (Art. 47 des Gesetzes). 8 11. Der Genossenschaftsvorstand besteht aus einem Vorsteher und vier Beisitzern. Der Vorsteher und die Beisitzer bekleiden ein Ehrenamt. Als Ersah für Auslagen und Zeitversäumnis erhält jedoch der Vorsteher eine jährliche, von dem Vorstande festzusetzenbe Entschädigung. Im Verhinderungsfälle wird der Vorsteher durch den an Lebenszeit ältesten Beisitzer vertreten 8 14. Die Verwaltung der Kasse führt ein Rechner, der von dem Vorstand gewählt und dessen Vergütung vom Vorstand festgestellt wird. Das Kreisomt kann jederzeit die Entlassuna des Rechners wegen mangelhafter Dienstführung anordnen. Das Eenofsenschaftsrechnungswefen ist nach den für das Eemeinderechnungswesen geltenden Bestimmungen einzurichten, und es ist die vorschriftsmäßig abgeschlossene Rechnung dem Kreisamt vorzulegen. . ' 8 19. Di« von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen sind unter der Bezeichnung: Bekanntmachung der Wafsergenossenschaft Angenrod 1933 zu erlassen und vom Vorsteher zu unterzeichnen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch das Amtsblatt des Kreises sowie in ortsüblicher Weise in derjenigen Gemeinde, in der die Genossenschaft ihren Sitz hat, und in den angrenzenden Gemeinden. Alsfeld, den 6. Oktober 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Betr.: Verlängerung der Polizeistunde an den beiden Tagen des Festes der deutschen Traube und des Weines 1937. Aus An last des Festes der deutschen Traube und des Weines 1937 sind die Ortspolizeibehörden ermächtigt, die Polizeistunde am Samstag, dem 16., und Sonntag, dem 17. Oktober 1937, allgemein gebührenfrei auf 3 Uhr zu verlängern. Kreisamt Alsfeld: Dr. Schön hals. Alsfeld, den 5. Oktober 1937. Betr.: Wiefeugang im Herbst 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Wir beauftragen Sie, den diesjährigen Herbstwiesengaug im Monat Oktober 1937 unter Zuziehung des Wiesenvorstandes vorzunehmen, und weifen Sie besonders auf die 88 2, 7 und 8 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Alsfeld vom 20. Juni 1910 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 30 — hin. Die Vornahme -des Wiesenganges ist von Ihnen auf ortsübliche Weise einige Tage vorher bekanntzumachen, damit Interessenten Gelegenheit haben, dem Wiesenvorstand an Ort und >; Stelle ihre Wünsche vorzubringen. Abschrift von dem über den Wiesengang aufzunehmenden Protokoll ist uns spätestens bis ’i zum 1. Dezember 1937 vorzulegen und dabei anzugeben, ob die Wiesenbesitzer zur Beseitigung der Anstände aufge-fordert worden sind und welche Frist gestattet wurde. Wir machen darauf aufmerksam. daß die über das Ergebnis der Wiesengänge aufzunehmenden Protokolle in ein besonderes Protokollbuch einzutragen sind (8 7 der Wiesenvolizeiordnung). Daß dies geschieht, werden wir gelegentlich kontrollieren lassen. Auf die Räumung und Instandsetzung der Entwässerungsgräben ist besonders zu achten. Kreisamt Alsfeld: Dr. Schönhals. Alsfeld, den 5. Oktober 1937. Betr. Waffergenoffenfchaftcn. An die Herren Eeiloffenschaftsvorfteher der öffentlichen Waffergenoffenfchaften. Wir 'beauftragen Sie, gemäß dem Eenoffenschaftsstatut zu veranlassen, daß die Ihnen unterstellten Genossenschaftsanlagen gründlich in Stand gesetzt werden, insbesondere, daß die Ent- und Bewässerungsgräben entsprechend dem ehemals angelegten Grabenquerschnitt geöffnet und geräumt, die Schleusen und Stauwerke, Ueberfahrten und Heubrücken, falls sie reparaturbedürftig sind, wieder in gebrauchsfähigen Stand gesetzt werden. Bei Drainagegenossenschaften sind die Vorflutgrciben vor den Ausmündungen alsbald, spätestens bis 15. November 1937 aufzuräumen und Fehlstellen, die sich an den Drainagezügen herausgestellt haben, sachgemäß auszubessern. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß Sie nach dem Statut über die Unterhaltung.der Anlage die nötigen Anordnungen zu treffen haben, auch gibt das Statut Aufschluß über die Aufbringung der Kosten der Unterhaltungsarbeiten. Wir erwarten bis spätestens 1. Dezember 1937 Bericht über die Beschaffenheit der Ihnen unterstellten Anlage und über Ihre Anordnungen, di« Sie zur Abstellung von Mißständen, die -bis dahin zu beseitigen sind, getrosfen haben. Kreisamt Alsfeld: Dr. S ch ö n h a l s. Nachweisung über den Stand der Maul- und Klaufenseuch« in Hessen. Am 15. September waren sämtliche Kreise seuchenfrei.