Kmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 6. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, 20. Januar 1937 Kreisamt Alsfeld Bekanntmachung, betretend die Kleinhandelghöchstpreise für Geflügel. Vorn 30. Dezember 1936. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskommissar für die Preisbildung bestimme ich gemäß Ziffer 1 der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 291 vom 14. Dezember 1936) folgendes: § 1. Beim Verkauf von Geflügel durch Ladengeschäfte und sonstige Kleinverkaufsstellen, mit Ausnahme des Verkehrs aus dem Wochenmarkt dürfen folgende Kleinhandelshöchstpreise nicht überschritten werden: 1. Suppenhühner 1. Qualität .... 1.00 NM. je ’/s Klg. Suppenhühner 1. Qualität (entdarmt) 1.05 NM. je >/2 Klg. 2. Brathühner (Poulets) ..... 1.10 RM. je lh Klg. Brathühner (Poulets) entdarmt . -. 1.15 RM. je V- Klg. In Gemeinden, in denen bisher der ortsübliche Preis sich unter den vorstehenden Preisen gebildet hatte, verbleibt es dabei; eine Heraufsetzung auf die vorstehenden Preise ist nicht statthaft. § 2. Im Verkehr auf dem Wochenmarkt dürfen die Kleinverkaufspreise der in § 1 bezeichneten Geflügelarten eine Höhe von 10—12 Prozent unter den Preisen des § 1 nicht überschreiten. 8 3- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Eesängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dabei kann die Einziehung der Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils verfügt werden. An Stelle des Antrages auf Strafverfolgung kann die Preisiiberwachungsstelle Ordnungsstrafen in unbegrenzter Höhe verhängen. Gegen die verhängte Ordnungsstrafe ist das Recht des Einspruchs innerhalb einer Ausichlnßsrist von einer Woche uoni Tage der Aushändigung des Strafbeschlusses an gegeben. Der Einspruch hat keine ausschiebende Wirkung. § 4. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündigung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft. Darm stad t, den 30. Dezember 1936. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner. Alsfeld, den 15. Januar 1937. An die Bürgermeister als Ortspolizeibehörde und die Eendarmerieftationen des Kreises. Betreffend: Wie vorher. ®ir verweisen Sie auf obenstehende Bekanntmachung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 30. Dezember 1936 und Beauftragen Sie, alsbald in eine Ueber- wachung und Znrückführung der etwa höher liegenden derzeitigen Preise auf die genannten Höchstpreise einzutreten. Bei austretenden Schwierigkeiten sowie bei Zuwiderhandlungen ist umgehend zu berichten. Kreisamt Alsfeld. I. V.: Kessel. Alsfeld, den 11. Januar 1937. Betreffend: Rücklagenverordnung vom 5. Mai 1936. An die Bürgermeister des Kreises. Wir machen Sie auf die int Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern Nr. 54 von 1936 veröffentlichte Ausführnngsanmeifung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern und des Reichsfinanzministers vom 17. Dezember 1936 zur Rücklagenverordnung vom 5. Mai 1936 besonders aufmerksam und empfehlen deren Beachtung. . Kreisamt Alsfeld. I. V.: Kessel. Der Reichsstatthalter in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, den 9. Januar 1937. Abteilung VII Zu Rr. VII,IV. 28 759. Betreff: Verwendung von Vuchensperrholz für de» Flugmodellbau. An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen, die Direktionen der gewerblichen Unter» richtsanstalten und die Direktion der Hochschule für Lehrerbildung in Darmstadt. • Den abschriftlich nachstehenden Erlaß des Herr» Reichs« erztehungsministers bringe ich hiermit zur Kenntnis. Die notwendigen weiteren Anordnungen sind unverzüglich von Ihnen zu treffen. Im Auftrag:. R i n gs ha u se n. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für Wifsenschaft, Erziehung und Volksbildung. K I b 8710/2. 12. 36 (33). Berlin, de» 19. Dezember 1936. Betreff: Verwendung von Vuchensperrholz für den Flugmodellbau. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. Durch den Erlaß R U III 10. 1. vom 17. November 1934 ist der Verbrauch von Sperrholz für den Bau von Flugmodellen in solchem Umfang gestiegen, daß dieser Werkstoff auch für die ■odjulen volkswirtschaftlich bedeutsam wird. .Die alleinige Verwendung vo» Sperrholzplatten aus Birke mug angesichts der Devisenlage des Reichs zugunsten der Flug- zeuginbustrie eingeschränkt werden. Ich ordne daher mit sofortiger Wirkung die ausschließliche Verwendung von deutschen Buchen Sperrholzplatten für den Flugmodellbau an. 3m Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- und Preußischen Wirdchaftsmtnister werden nachstehende Hersteller von Bnchen- Iperrholzplatten für den Verkauf ihrer Platten an Schulen zugelapen: ’ Forßmannholz AG., Wuppertal-Elberfeld, I. Brüning und Sohn AG., Lüneburg, Blomberger Holzindustrie G. in. 6. H.) Blomberg i. Lippe, sowie deren Zweigstellen bzw. die einschlägigen Firmen dcs Kleinhandels. Die bei den Schulen vorhandenen Bestände an Virkensperr« holz können selbstverständlich aufgebraucht werden. Im Auftrag: Unterschrift. Bekanntmachung. Betreffend: Beratungsstunden des Staatlichen Gesundheitsamtes Alsfeld, Hindenburgjtraße 27. Wegen Verhinderung des Amtsarztes am Dienstag, den 19. Januar 1937, findet die an diesem Tage fällige Lungenberatungsstunde am Donnerstag, den 21. Januar 1937, von 8—11 Uhr, im Staatlichen Gesundheitsamt Alsfeld, Hindenburg« straße 27, statt. “ Alsfeld, den 14. Januar 1937. Staatliches Gesundheitsamt. 3- B.: Dr. Vetzberger, Medizinalrat. B e k a » » t m a ch u n g. Betreffend: Den zivilen Luftschutz; hier: Auswahl der Schutzräume int Kreise Alsseld. .. Im Laufe des Januar und Februar 1937 werden die Schutz- raume im Stadt- und Landkreis Alsfeld durch die Amtsträger des Reichsluftfchutzbundes ausgewählt, ausgemessen und durch eine Ausichrift kenntlich gemacht. Den Amtsträgern des RLB ist in die hierzu benötigten Räume: Keller, Garagen, Ställe, Eintritt zu gewähren. Da der Ausbau der Schutzräume noch nicht erfolgt, ist eine Räumung nicht erforderlich. Die ausgewählten Schutzräume rönnen wie bisher weiterbenutzt werden. Alsfeld, den 18. Januar 1937. Kreisamt Alsfeld. 3. V.: Kessel.