5lmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirettion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg. Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 47. Fahrgang 1937 Beilage der Oberhejfische n Tageszeitung. Gießen. 17. April 1937 Kreisamt Gießen Betreffend: Gefechtsschießen. Bekanntmachung. Im Raume ßan@b — Rodheim — Rabertshausen — Ulfa — Ctornfels findet am 22. April ds. Js. in der Zeit von 7 bis 18 Uhr ein Gefechtsschießen statt. Das gefährdete Gelände, das innerhalb dieses Raumes liegt, wird während der, Schießzeit von der Truppe abgesperrt. Den Weisungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist für die Dauer des Gefechtsschießens verboten. Während der Schießübungen werden folgende Straßen, soweit sie im Kreise Gießen liegen, gesperrt: 1. Straße Langd — Ulfa, 2. Straße Rabertshausen — Ulfa, 3. Eemeindeweg Langd — Schotten. Umleitung innerhalb des Kreises Gießen erfolgt über Rabertshausen — Ulsaer Kreuz — Ulfa. Gießen, den 9. Avril 1937. Kreisamt Gießen. I. 23.: Erei n. Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Uebungen. An die Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises. Rach dem gemäß 8 8 der Dienstanweisung für die Kreis- seuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseolan werden die Besichtigungen und Uebungen der Feuerwehren im Jahre 1937 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis angegeben, abgehalten.,. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden. Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisseuer- löschordnung erfolgt. . Gleichzeitig weisen wir darauf bin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach 8 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß 8 27 der Kreis- feuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 25) zu führenden Listen und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen verweilen wir auf unsere Bekanntmachung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungs- blatt Rr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Angelegenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandanten gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uebungen möglichst vollzählig find. Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bezw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle befvrochen werden können. Wir weisen noch darauf bin, daß die in dem nachstehenden Reifevlan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen zu erwarten haben. Reisevlan für die Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtuugen und Abhaltung von Uebungen im Kreise Gieße» für das Jahr 1937« 24. April: Mendorf a. Lumda 25. April: Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod, Albach 9. Mai: Rödgen, Trohe 23. Mai: Odenhaufen. Geilshausen, Münster, Ober-Bessingen mit der Kreismotorspritze I. Fahrt. - 13. Juni: Stangenrod, Lumda, Beltershain, Göbelnrod 27. Suni: Grüningen, Holzheim, Dorf Güll, Kloster Arnsburg 3. Juli: Lang-Göns 4. Juli: Domäne Schiffenberg 24. Juli: Reiskirchen 26. Juli: Lollar 2. August: Grimberg 7./8. August: Kreisfeuerwehrtag in Rieder-Bessingen 14. August: Annerod 15. August: Mainzlar, Treis a. Lda., Rllddingshausen, Londorf 22. August: Rodheim a. Horloff, Steinheim, Trais-Horloff, Inheiden 28. August: Eroßen-Buseck 5. September: Bettenhausen, Obbornhofen, Oberhörgern, Eber- stad t mit der Kreismotorspritze II. Fahrt. 12. September: Langsdorf, Ronnenroth, Villingen, Langd 19. September: Queäborn, Lauter, Röthges, Ettingshausen 26. September: Bellersheim, Hungen, Lich. Gießen, den 14. Avril 1937. Kreisamt Gießen. I. V.: Krein. Betr.: Eemeindefinanzsiatistik: hier: Die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern und der Gemeindeverbände. Bekanntmachung. Die Finanz- und Kassenlage der Kreiskasse Gießen ist auch im 2. Halbjahr 1936 Ri. als ausgeglichen zu bezeichnen. Erschütterungen durch unvorgesehene Ausgaben oder Ausgaben, die über die Vorsehungen des Voranschlags hinausgehen und Fehlbeträge verursachen könnten, sind nicht eingetreten. Das bare Betriebskapital reicht aus, um den Anforderungen der ersten Monate des neuen Rechnungsjahres mit geringem Steuerfluß gerecht zu werden. • Gießen, den 10. Avril 1937, Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Schönhals. Kreisamt Friedberg Betrifft: Bodenbenutzungserhebung 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederum eine Vodenbenutzungserhebung durchge- führr. Die Betriebsinhaber usw. sind auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient nur volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung ■ benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis. ... , Das Landesstatistische Amt lagt Ihnen alle zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in ben nächsten Tagen zugehen. 'Sollte diese Sendung bis zum 30. April bei Ihnen nicht eingetroffen fein, dann wollen Sie unverzüglich, das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benachrichtigen. Die Ihnen vom Landesstcltistischen Amt zugehende Anleitung (auf gelben Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit zwei und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Veiriebssläche, sowie die FeldgemUse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind. Rach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführten Zählpapiere pünktlich am 25. Mai an das Landesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzusenden. F r i ed b e r g, den 13. April 1937. Kreisamt Friedberg. Dr. S t r a u b. t^amsiag, 12. luprii 1S37 Dien st nachrichten Karl Orth aus Fauerbach wurde mit der Versetzung der Eemeindedicnerstelle in Fauerbach beauftragt und verpflichtet. Kreisamt Alsfeld Kreisamt Schotten Betrifft: Bodcnbcnutzungscrhcbung 1937. An die Bürgermeister des Kreises. Wie in den Vorjahren wird auf Anordnung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft wiederunr eine Bodenbenutzungserhebung bnrchge- fiihrt. Die Betriebsinhaber ufw. find auf Grund der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. Seite 723, 724) verpflichtet, die von ihnen verlangten Angaben zu machen. Die Erhebung dient mit volkswirtschaftlich statistischen Zwecken. Ihre Ergebnisse werden nicht zur Steuerveranlagung benutzt. Die Angaben der Betriebsinhaber unterliegen dem Amtsgeheimnis. Das Landesstatistische Amt läßt Ihnen alle zur Durchführung der Erhebung erforderlichen Zählpapiere in den nächsten Tagen zugehen. Sollte diese Sendung bis zum 30. April bei Ihnen nicht eingetroffen sein, dann wollen Sie unverzüglich das Landesstatistische Amt Fernruf 5040, Nebenstelle 955 benachrichtigen. Die Ihnen vom Landesstatistischen Amt zugehende Anleitung (auf gelben Vordruck) ist aufs sorgfältigste zu beachten. Es" wird besonders darauf hingewiesen, daß mit Hilfe der braunen Betriebsbogen nur die Betriebsinhaber mit fünf und mehr Hektar land- oder forstwirtschaftlicher Vetriebsfläche, sowie die Feldgemüse- und Erwerbsgartenbaubetriebe zu erfassen sind. Nach Durchführung der Erhebung sind die im letzten Satz der gelben Anleitungen aufgeführtcn Zählpapiere pünktlich am 25. Akai «n das Lanbesstatistische Amt in Darmstadt zurllckzusenden. . Schotten, den 12. April 1937. Hessisches Kreisamt. I. V.: Schwa n. Betr.: Anschafsungen der Schulen auf Kosten der Gemeinden. Schotten, den 12. April 1937. An die Schulvorstände des Kreises. Einzelne Lehrmittel, die den Preis von 8 RM. übersteigen, dürfen in Zukunst nur mit schriftlicher Genehmigung des Kreis- fchulamts auf Rechnung der Gemeinden angeschafft werden. Schulvorstände, die gegen diese Anordnung verstoßen, haben sllr die Ausgaben über 8 RM. selbst auszukommen. Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. Meuer. Dien st nachrichten Eduard Reichmann von Rainrod wurde als Ehrenfeldschütze für die Gemeinde Rainrod bestellt und verpflichtet. Otto Kröll, Landwirt in Mittel-Seemen wurde als Feldschütze für die Gemarkung Mittel-Seemen ernannt und verpflichtet. Kreisamt Alsfeld Der Reichsstatthalter in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, 5. April 1937. Abteilung VII. Zu Nr. VII/IV. 25 448. • . . stress: Betätigung von Lehrkräften in konfessionellen Jugendverbänden. An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der gewerblichen Untcrrichtsanstalten und die Direktionen der höheren Schulen. llnter Hinweis auf die Ausschreiben vom 6. März 1930 zu Jir. II/IV. 22 905 und vom 25. Juli 1936 zu Nr. II/IV. 26 464 teile ich nachstehend abschristlich den Erlaß des Herrn Neichs- erziehungsministers vom 8. März 1937 zur Kenntnis und Beachtung mit. In Zmeifelssällen ersuche ich um Bericht. Im Auftrag: Ringshausen. A b sch r i f t. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. E. 11 a Rr. 2311 (ct). Berlin, 8. März 1937. Von mehreren Nachgeordneten Stellen ist angefragt worben, welche Verbände zu den konfessionellen Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 — E II a 1042 usw. und vom 25. Juni 1936 — E II a 1027 — usw. zu rechnen seien. Die Entscheidung über diese Frage sei zur Durchführung der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 bringend erforderlich. Die endgültige Beantwortung der Frag« wird erst erfolgen können, wenn die nach § 4 des Gesetzes über die Hitler-Jugend (RGBl. S. 993) zu erwartenden Rechtsverorbnungen und" allgemeinen Verwaltungsvorschriften vorlisgen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- und Preußischen Minister für die kirchlichen Angelegenheiten ersuche ich, dis auf weiteres folgendes zu beachten: 1. Zu den konfessionellen Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 gehören nicht die konfessionellen Verbände, die sich auf die rein religiöse Betätigung beschränken. 2. Verbände der unter Ziffer 1 genannten Art, die ihre Betätigung auf Gebiete erstrecken, die nach § 2 des Gesetzes über die Hitler-Jugend dem Elternhaus, der Schule und der Hitler-Jugend vorbehalten bleiben müssen, sind wie konfessionelle Jugendorganisationen im Sinne der Erlasse vom 15. August 1935 und 25. Juni 1936 zu behandeln. Das gleiche gilt für die Verbände, die schon durch ihre Namen („Sturmfahne") oder durch ihr Auftreten (Nachahmung der Formen des Nationalsozialismus) erkennen lassen, baß sie nicht gewillt sind, sich in den Grenzen religiöser Betätigung zu halten. In Zweifelsfällen ist mir zu berichten. . Ich behalte mir vor, mir nach angemessener Frist über die weitere Entwicklung der Angelegenheit berichten zu lassen. gez.: R u st. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. Der Rcichsstatthalter in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, 7. April 1937. Abteilung VII. Zu Nr. VII/III. 12 681. Betreff: Schulzahnpflege. An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsanstalten und die Direktionen der höheren Schulen. In, seinem Erlaß vom 12. März 1937 hat der Reichs- und Preußische Minister sllr Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erneut auf die,Durchführung einer geordneten Schul,Zahnpflege als Teilaufgabe der Volksgesundheitsführung hingewiesen. Unter Bezugnahme auf die seitherigen Verfügungen erwart« ich, daß bei den in Hessen angeordneten Untersuchungen die Schule tatkräftig mitwirkt. Das Ziel der Schulzahnpflege ist, in der deutschen Jugend ein dauerndes Bedürfnis zur Zahnpflege zu «ntwickeln, sowie den Willen zu einfacher, gesunder Ernährung und Lebensführung nachhaltig zu stärken. Praktisch muß erreicht werden, daß künftig kein« deutsche Frau dauernden Schaden leidet, weil diese erzieherische Pflicht vernachlässigt wurde, und kein deutscher Mann vom. Wehrdienst zurllckgestellt zu werden braucht weil seine Wehrsähigkeit durch schadhafte Zähne und damit zusammenhängende körperliche Schäden herabgesetzt ist. Die Mitteilung des Zahnarztes an die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten soll für jeden Lehrer und Klassenleiter ein willkommener Anlaß zur Aufklärung sein und dazu beitragen, auf die Befolgung des schriftlich erteilten Rates in angemessener Weise hinzuwirken. _ v Soll jedoch eine geordnete Schulzahnpflege auf erzieherischer Grundlage erreicht werden, so wird die Mitwirkung der Schule wesentlich weiter gehen müssen. Der Unterricht in Naturkunde, Biologie, Chemie und Ge- sunbheitslehre soll je nach Charakter der Schule und Alter der Schüler bei gegebener Gelegenheit auf den Bau der Zähne und ihre Bedeutung für den men/chlichcn Organismus näher ein- gchen. Dabei soll er vertieft — in der Oberstufe der weiter-. führenden Schulen auch wissenschaftlich — begründen, warum • die Pflege der Zähne und des Mundes für den einzelnen wie für das Volksganze lebensnotwendig ist, Tafeln. Präparate, Modelle, Lichtbilder und Filme find zur Unterstützung heranzuziehen. Gute Lehrmittel dieser Art sind bei Ergänzung der Lehrmittelbestände zu berücksichtigen. ‘ Darüber hinaus ist auf die Schüler aller Altersstufen d-urch Gewöhnung an die Zahnbürste, an tägliche Zahn- und/Mund- reinigung, sowie an Körperpflege überhaupt fortdauernd erzieherisch cinznwirkcn. Im Auftrag: Ringshauscn. T VDÜliltiidg, 11. Äp.it iy„l Der Rcichsstatthaltcr in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, 6. April 1937. Abteilung V1L Pcter-Gcmeinder-Straße 3. Zu Nr. VII/I. 1479. Ortsruf 5001, Fernruf 5040. Betreff: Keichswerbc- und Opfertag für Vas Deutsche Jugend- herbcrgswcrk 1937. An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und die Direktionen der gewerblichen Unterrichtsaustaltcn. Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Reichs- erziehungsministers teile ich zur Kenntnis und Beachtung mit. Im Auftrag: R i n g s ha u s e n. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für . Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. E 111 b 700, E II a. Berlin W 8, den 16. März 1937. Betreff: Wie oben. An die Unterrichtsoerwattungen der Länder pp. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Rcichswerbe- unb Opfertag für das Deutsche Jugenvherbergswerk, der voraussichtlich am 17. und 18. April 1937 stattfindet, in den Schulen bekannt gemacht wird und den Schülern und Schülerinnen — außerhalb der Unterrichtsstunden — Sammelhefte zur Sammlung in ihrem Freundes- und Verwandtenkreis ausgehändigt werden. Auch die Abrechnung der Sammlung hat durch den Vertrauenslehrer für das Jugendherbergswcrk außerhalb der Unterrichtsstunden stattzufinden. Eine Sammlung innerhalb der Schule ist unzulässig. . Im Auftrage: gez.: Bojunga. Alsfeld, den 10. April 1937. Betreffend: Eautagung des NSLB in Mainz am 17. und 18. April 1937. An die Schulvorstände des Kreises. Der zum Besuch obiger Tagung notwendige Urlaub wird hiermit gewährt. Krcisschulamt Alsfeld. I. V.: Walter. Bekanntmachung, betreffend die Maß- und Eewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung im Kreise Alsfeld im Jahre 1937. ®'- in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meß- gerate (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge sur Mäßigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Ha'n- belswaagen bis ausschließlich 3000 Kg.) soll im Kreise Alsfeld demnächst beginnen und nach dem unterstehenden Rundreifeplan durchgeführt werden. . Jeder Besitzer eichpflichtiger Gegenstände, soweit er namhaft gemacht worden ist, erhält durch das Eichamt eine Aufforderung zur Nacheichung, worin Tag und Tageszeit der Einlieferung angegeben ist. Die Einhaltung des Eichtermins ist ^lir raschen Abwicklung der Eichgeschäfte dringend erforderlich. Interessenten, die keine Ausforderung erhalten, sind ebenfalls verpflichtet, ihre eichpflichtigen Gegenstände zum obengenannten Zeitpunkte zur Nacheichung vorzulegen. Die Gegenstände sind gehörig hergerichtet und gereinigt zu der. auf dem Aufforderungszettel festgesetzten Zeit «inzuliefern. «ind Reparaturen an Waagen nötig, so empfehlen wir, solche von einem zuverlässigen Fachmann«, tunlichst unter vorheriger Preisvereinbarung, ausfllhren zu lassen. Die Auftrags- krteilung für die Reparatur ist Sache des Besitzers. Die Eich- haben damit nichts zu tun, und die Waagenreparaturschlosser sind nicht Beauftragte der Eichbehörde, sondern private Gewerbetreibende. Die Neigungswaagen, Schaltgewichtswaagen sowie solche Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Befestigung am Aufstellungsort oder ähnlichen Gründen nicht eingeliefert werden können, werden auf besonderen Antrag am Standort des Ee- genstandes nachgeeicht. Eichungen, die am Aufstellungsort der Gegenstände statt- findeu sollen, sind während der Eichtage beim. Eichamt zu beantragen, widrigenfalls der nicht ermäßigte Mindestgebühren- Zu>chlag (5.— RM.) in Ansatz gebracht wird. Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage tn nachstehender Reihenfolge abgehaltcn: q Vom Hessischen Eichamt Gießen aus: Am 10. Mai in Nieder-Ohmen zugleich für Atzenhain, Verns- feld. Am 19. Akai in Niedcr-Gemllnden zugleich für Hainbuch, Elpenrod, Bleidenrod, Burg-Gemünden, Ehringshausen, Rülfen- rod. Otterbach. 24. Akai in Homberg sOberhcssen) zugleich für Appenrod, Maulbach. Vüßfeld, Schadenbach. Dcckenbach. Nicder-Oflei- den, Ober-Ofleiden, Haarhausen, Dannenrod, Höingen, Gontershausen. , Am 7. Juni in Kirtorf zugleich für Wahlen, Erbenhausen, Lehr- . back>. Ober-Gleen. . .. . Am 9. Juni in Ruhlkirchen zugleich sür Arnshain, Gleimenhain, Seibelsdorf, Vcrnsburg. Am 10. Juni in Angenrod zugleich für Billertshausen Heimertshausen, Leusel, Ohmes. Am 14. Juni in Romrod zugleich für Rieder-Breidenbach, Ober- Breidenbach, Strebendors, Zell. Am 16. Juni in Stornvorf zugleich für Vadenrod, Ober-Sorg, Unter-Sorg, Meiches; letzteres aus Kreis Schotten. Am 21. Juni in Groß-Felda zugleich für Klein-Felda, Schellnhausen, Windhausen, Kestrich, Zcilbach, Ermenrod, Stumpertenrod; letzteres aus Kreis Schotten. Am 23. Juni in Ruppertenrod zugleich für Ober-Ohmen, Wett- sanfen. Am 25., Juni in Flensungen mit Mücke zugleich für Ilsdorf, Kirschgarten, Lehnheim, Merlau. Am Bedarfsfälle mehr als 1 Tag. Zn gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande, wird di« polizeiliche Akaß- und Gewichtsrevision stattfindcn. Alsfeld, den 8. April 1937. Krcisamt Alsfeld. I. V.: Kessel. Alsfeld, den 8. April 1937. An die Biirgermcister der obengenannten Orte. Auf, vorstehende Bekanntmachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Sobald Ihnen die Einlicserungszeit der (Gegenstände durch das Eichamt Gießen mitgeteilt wird, wollen Sie sämtliche in Frage kommenden Besitzer zur Einlieferung auf- fordcrn und darauf Hinweisen, welche Nachteile entstehen, wenn he der Aufforderung nicht Nachkommen. Krcisamt Alsfeld. I. V.: Kessel. Bekanntmachung Betreffend: Das Ablassen von offenen Gewässern bei Aufräumungsarbeiten an Bächen und Mühlgräben. Da bei den, Reinigungsarbeiten an Bächen und Gräben vielfach die nachstehend abgedruckten Vorschriften der Art. 55 und 56 des Fischereigesetzes vom 27. April 1881 nicht beachtet werden, machen wir die Bürgermeistereien und die Besitzer von offenen Gewässern, insbesondere die Müller auf diese Bestimmungen zur genauen Nachachtung aufmerksam. Insbesondere ist bei dem Ablassen von Bächen oder Gräben stets dafür zu sorgen, daß soviel Wasser darin bleibt, daß Fische und Krebs« nicht zugrunde gehen. Zuwiderhandlungen gegen nachstehende Vorschristen werden bestraft und verpflichten zum Schadenersatz. Alsfeld, den 12. April 1937. Kreisamt Alsfeld. I. V.: Seibert. Artikel 55. Wer das Abschlagen oder das Ausheben (Fegen) von offenen Gewässern, in welchem einem anderen die Fischerei zusteht, vornehme!: will, muß den Fischercibefugten insofern er in der Gemarkung wohnt, oder dessen der Bürgermeisterei bekannten Bevollmächtigten so rechtzeitig vor dem .Beginn der Arbeit Nachricht geben, daß der Fischereiberechtigte sein Interesse wahren kann. Bei der auf Kosten der Gemeinden vorzunehmenden Aufräumung von Bächen hat die Bürgermeisterei di« Obliegenheit zur obenbemerkten Anzeige. Artikel 56. Offene Fischwässer dürfen bei ihrer Benutzung zu landwirtschaftlichen und technischen Zwecken nicht so stark abgeschlagen werden, daß Fische oder Krebse hierdurch zu Grunde "gehen. Polizeiverordnung betreffend Papierballons mit Vrennstoffantrieb. Vom 22. März 1937. Auf Grund des Artikels 64 Absatz 3 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen, vom 11. Juli 1911 in der Fassung des Aendcrungs- gcfetzes vom 5. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 9) und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. I 6. 44) wird für das Land Hessen folgende Polizeiverordnung erlassen: § 1. Die Herstellung, der Vertrieb und das Steigenlassen von Papierballons mit Brennstoff- oder Kerzenantrieb ist verboten. § 2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark, die int Nichtbeitreibungsfalle in Haft bis zu 3 Wochen untgewandelt wird, bestraft. § 3. Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung int Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft. Darmstadt, den 22. März 1937. Der Rcichsstatthaltcr in Hcsscn — Landesregierung. ...... . .et *.