Lstmtsverkiindigungsblatt der Provinzialdirektion Oberheßen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 18. Jahrgang 1937 ! Beilage der Oberhejsijchen Tageszeitung Gießen. 17. Februar 1937 Kreisamt Gießen Betr.: Schulgefechtsschießeu des Erg.-Batl. Jnf.-Regt. 116. Bekanntmachung. Das Erg.-Batl. des Jnf.-Regts. 116 beabsichtigt, in der Zeit vom 18. bis 20. d. M., täglich von 8 bis 17 Uhr, «in Schul- gekechtsschiesien bei Wißmar abzuhalten. Das gefährdete Gebiet erstreckt sich auf den Raum nordwestlich Krosdorf-Mß- mar—Ruttershausen. Während der Schietzzeiten werden di« Zugangswege durch Wachposten besetzt: den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betreten des abgsfpsrrten Geländes ist für die Dauer des Schießens ver- boien. Während der Schießzeiten wird die Straße Ruttershausen- Wißmar, soweit sie auf hessisches Gebiet führt, gesperrt. Umleitung erfolgt über Lollar—Gießen. Gießen, den 15. Februar 1937. Kreisamt Gießen. I. V.: Grein. Vetr.: 4. Reichsberufswettkampf. An die Schulvorstände des Kreises. In Ergänzung zu unserer Verfügung vom, 30. Dezember 1936 teilen wir Ihnen im Auftrag des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung —, Abteilung VII, mit, daß gegen die Hcrgabe von Turnhallen und Sportplätzen sowie die leihweise Ueberlassung der Turngeräte zur Durchsührung des beim 4. Reichsberufswettkampf eingeschalteten Sportwettkampfes keine Bedenken bestehen. E i e ß e n, den 15. Februar 19.37. Kreisschulamt Gießen. I. V.: Re b« l i n g. ; Kreisamt Friedberg Vetr.: Landespolizeiliche Prüsung des Entwurfs der Herstellung eines vorübergehenden Anschlußgleises der Neichsanto- bahnen bei kni 2,0 + 25 der Nebenbahn Butzbach—Lich. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß der Plan zur Herstellung eines vorübergehenden Anschlußgleises der Reichsautobahnen bei km 2,0 + 25 der Nebenbahn Lich nebst einem abschriftlichen Schreiben des Relchsbevoll- mächtigten für Vahnaufsicht in Frankfurt a. M. in der Zeit von Dienstag, den 16. Februar 1937, bis Montag, den 22. Februar 1937 einschließlich, von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 3 bis 5 Uhr nachmittags, auf der Registratur des Kreisamtes Friedberg i. H. zur Einsicht der Beteiligten offenliegen. Einwendungen gegen die Ausführung sind von den Grund- stückseigentümern oder sonstigen Berechtigten während der Osscn- legungsfrist bei dem Kreisamt Friedberg i. H. schriftlich zu erheben. widrigenfalls sie nach Ablauf der Frist Nicht mehr berücksichtigt werden können. Friedberg i. H., den 9. Februar 1937. Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. S t r a u b. Kreisamt Büdingen Vetr.: Das Häute- und Fcllager der Firma Ferdinand RSll (Wiesbaden, Kellerftrahe 15) in Altwiedrrmus. Bekanntmachung. Die Firma Ferdinand Röll (Wiesbaden. Kellerstraße 15) will in Altwiedermus in dem Anwesen der Frau Christian Glan^ III. Witwe, Flur I Rr. 175, ein Häute- und Fellager errichten. Plan und Beschreibung der Anlage kann auf der Bürgermeisterei Altwiedermus in der Zeit vom 15. ycbraat bis 2. März 1937 eingesehen werden. Während dieser Zeit können etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen zu Protokoll des Bürgermeisters in Altwiedermus oder schriftlich bei dem unterzeichneten Kreisamt angebracht werden. Später eingehende Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt. Büdingen, den 11. Februar 1937. Hessisches Kreisamt. I. V.: Dr. W i n k e l m a n n. Nr. 4. Bekanntmachung betreuend: Vichfeuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Knochenmehl und Knochen sowie die Einfuhr von Phosphor, saurem Futterkall (Dicalziumphosphat). Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (Reichsgefetzbl. I S. 519) bestimme ich folgendes: Dem § 2 der Verordnung, bas Verbot der Einfuhr von Knochenmehl und Knochen sowie die Einfuhr von phosphor- saurem Futterkalk (Dicalziumphosphat) betreffend vom 15. 10. 1932 (R«g.-Vl. Rr. 17 6. 140) ist als 2. Absatz hinzuzufugen: „Unter das Einfuhrverbot des § 1 fallen auch nicht Knochen und Knochenteile, die sich im natürlichen Zusammenhangs mit Gehörnen, Geweihen, Gamskruken und Mufielfchnecken befinden, sofern sie von Weichteilen völlig befreit und lufttrocken sind." D a r m st a d t, den 2. Februar 1937. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Sprenger. Achtung Kreisämter! Wiederholt kommt es vor, dost Manuskripte der verschiedenen Kreisämier zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Cchwierig- keiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden. Wir bitten die verantwortlichen Stellen, darauf zu achten, dasz in Zukunft jegliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden. Oberhessische Tageszeitung