klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eichen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 72. Fahrgang 1937 Beilage der Ober hessischen Tageszeitung Gietzen. 15. FUN! §937 Kreisamt Friedberg Bekanntmachung. Betreffend: Scharfschießen. Am 23., 24. unt) 25. Juni 1937 findet jeweils von 7—13 und 14—18 Uhr auf Lein Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebersgöns, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schietztag wird gesperrt: die Straße Hausen — Kleeberg und die Straße 'Ebersgöns — Kleeberg. Den Weisungen der ausgestellten Cicherheitsposte» ist Folge zu leisten. Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter. Friedberg/H., den 22. Mai 1937. Kreisamt Friedberg. Dr. Straub. Kreisamt Schotten Betreffend: Musterung und Aushebung 1937; hier: Gcftcl- lungsaufruf. Bekanntmachung. Im Nachgang zu unserer Bekanntmachung vom 3. Juni 1937 weisen wir darauf hin, baß das Musterungslokal für den Musterungsort Schotten die Volksschule in Schotten ist. Schotten, den 12. Juni 1937. Kreisamt Schotten. I. SB.: Schwa n. Kreisamt Alsfeld Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, 26. Mai 1937. Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straße 3. Zu Nr. V1I/1II. 15 348. Ruf-Nr. 7711. Betress: Sommcrkampfspiele der Hessischen Schulen 1937. An die Kreis- und Stadtschulämtcr und die Direktionen der höheren Schulen. Verschiedene Beobachtungen veranlassen mich, darauf hinzuweisen, daß z. Zt. in der Leibeserziehung aller Schulen die Vorbereitung der Sommerkampfspiele mit allen Jugendlichen als Pflichtaufgabe gesehen uns gelöst werden mutz. Hinzu kommt weiterhin die Pflege des Schwimmens. Das Heranziehen anderer Gebiete in der durch die Ferien scholl stark verkürzten Sommer-Arbeitszeit hat daher zu unterbleiben bezw. kann nur dann erfolgen, wenn dadurch die andere Pflichtaufgabe nicht behindert wird bezw. durch ungüstige Witterung und dergleichen Zwangsverhältnisse vorliegen. In diesem Zusammenhang gebe ich bezüglich der Altersstufe n - E i n t e i l u n g für die Sommerkampfspiele noch bekannt: Durch die Neugestaltung der höheren Schule können Schüler und Schülerinnen' der seitherigen Klasse Hb (Untersekunda) sowohl zu den Kämpfen der Oberstufe, wie auch der Mittelstufe zugelassen werden. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, daß ein Schüler oder eine Schülerin sich nur in einer Stufe wett- kämpserisch betätigen darf. Im Auftrag: R i n gs ha u sen. Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, 24. Mai 1937. Zu Nr. V1I/1V. 26 602. Betreff: Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und DAF. An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höhere» Schulen und die Direktionen der gewerbliche» und technischen Untcrrichtsanftalten. Durch den Erlaß vom 3. Mai 1937 zu Nr E IV 2229 weist das Reichserziehungsministerium erneut darauf hin, daß der Ihnen unter dem 29. Oktober 1936 zu Nr. V1I/IV’ 27810 mitgeteilte Runderlaß vom 21. Oktober 1936 zu Nr. — E IV 12011 W E III E B M Z Ha — unter allen Umständen durchzusühren ist. Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß hiernach auch die Lehrgänge der ergänzenden und berufsjörvernden Schulungskurse der DAF. (sogenannte zusätzliche Berufsschulung) meiner Genehmigung bedürfen und daß den Lehrkräften eine Nebentätigkeit an nichtgenehmigten Schulungsveranstältungen untersagt ist. Sie wollen sämtliche Lehrkräfte hiervon in Kenntnis setzen und das Weitere veranlassen. I. SB.: Reine r. Betreffend: Landcspolizcilichc Prüfung des Entwurfes für ein vorüberfahrendes Anschlußgleis (sBaugleis) für die Rcichs- autobahnen in Kilometer 37,4 der Bahnlinie Gießen—Alsfeld. Bekanntmachung. Das Unternehmen Reichsautobahnen — Oberste Bauleitung Frankfurt am Main — hat Antrag auf landespolizeiliche Genehmigung zur Anlage eines vorübergehenden Gleisanschlusses auf dem Bahnhof Burg- und Nieder-Eemünden gestellt. Sobald die Gleisanlage ausgebraucht ist, soll sie beseitigt und der ursprüngliche Zustand auf dem benötigten Gelände wieder hergestellt werden. Der Plan zu dem Bauvorhaben liegt 7 Tage lang — gerechnet vom Tage der Berösfcntlichung dieser Bekanntmachung im Amtsvcrkllndigungsblatt für den Kreis Alsfeld — auf dem Geschäftszimmer des Bürgermeisters in Burg-Gemünden zur allgemeinen Einsicht offen. Etwaige Einwendungen gegen den Plan sind während der Offenlcgungsfrist schriftlich bei dem Kreisamt Alsfeld vorzubringen. Alsfeld, den 27. Mai 1937. Kreisamt Alsfeld. I. SB.: Seibert. Der Reichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Abteilung VII Zu Nr. V1I/I. 2172. Darmstadt, 31. Mai 1937. Peter-Eemeinder-Straße 3. Ruf-Nr. 7711. Betreff: Erfassung und Verwertung von Altmaterial. An die Kreis- und Stadtschulämtcr, die Direktionen der höheren Schulen, die Direktionen der gewerblichen Unter- richtsanstaltcn und die Leiter der Privatfchulcn. Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Rcichs- erziehungsministers teile ich zur Beachtung und weitere» Veranlassung mit. Zusatz für die Kreis- und Stadtschulämtcr: Nach dem Rundschreiben vom 21. Oktober 1936 zu Nr. 1/16786/36 ist über den Erfolg der Sammeltätigkeit, insbesondere über die verkaufte Menge und den hierbei erzielten Erlös vierteljährlich Bericht zu erstatten. Da die Schulvorstände ihre Meldung an die zuständigen Bürgermeistereien abgeben und letztere dem zuständigen Krcis- amt berichten, ist eine nochmalige Berichterstattung des Krcis- oder Stndtfchulamtes Hierher nicht notwendig. Ich empfehle, die Schulvorstände hiervon zu unterrichten. Im Auftrag: R i n g s h a u s e n. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. E III a Nr. 1348. Berlin, den 13. Mai 1937. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. In Ergänzung meines Runderlasses vom 13. November 1937 — 3 II« 3715 —, betreffend Erfassung und Verwertung von Altmaterial, weise ich besonders darauf hin, daß zu den 'innerhalb des Schulgebäudes selbst anfallenden Altmaterialien auch die vollgeschriebenen und nicht mehr benötigten Schulschreibhefte sowie grundsätzlich auch Zeichenhefte und -blätter zu rechnen sind,, deren Sammlung und Verkauf an den bezw. einen der nächsten nichtjlldischen Altmaterialhändler zur Gewinnung von Papierrohstoffen dringend erwünscht ist. Unter Schulschreibheften sind alle von den Schülern henutzten Hefte zu verstehen. Dieser Erlaß wird auch im Reichsministeriumsblatt veröffentlicht. Im Auftrage: gez.: Ehrlicher. Dienstag, 15. Juni 1937 Der Rcichsstatthalter in Hessen. — Landesregierung — Darmstadt, den 28. Mai 1937. Abteilung VII Peter-Gemeinder-Strake 3 Zu Nr. VII/IV. 26 225. Rus-Nr. 7711. Betreff: Schretbunterricht. An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsansialien. Den in Abschrift nachstehenden Erlaß des Herrn Reichsund Preutzischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Beachtung mit. Im Auftrag: Ringshausen. Abschrift. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. E lt a 951. Berlin W. 8, den 15. Avril 1937. An die Unterrichtsoermaltungcn der Länder pp. Im Anschluß an meinen Rd.-Grlnß vom 10. Juli 1936 ■— II a 1553 — (RMinAmtsblDtschWiss. S. 361) — Um der Echreibheste-Jndustrie die Möglichkeit zu einer Einsparung ausländischen Rohstosses zu geben, ändere ich den ersten Satz der Zisf. 7 meines Runderlafses vom 7. September 1934 — RUHE 227 — Zentralbl. 6. 279 — wie folgt ab: „Grundsätzlich ist auf allen Klassenstufen auf gutes holzfreies Papier im Gewicht von 90 g/qm in Hefte mit 16 Blättern zu schreiben." Im Auftrage: gez.: Frank. Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 31. Mai 1937. Abteilung VII Peter-Eemeinder-Straß« 3 Zu Nr. VII/IV. 26 828. Rus-Nr. 7711. Betreff: Volkswirtschaft — Hauswirtschast. An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der Landwirtschastsschulen. Den in Abschrift nachstehenden Erlatz des Herrn Reichsund Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung teile ich zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mit. Im Auftrag: Ringshausen. Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. — E V 1619, G IV — Berlin W. 8, den 18. Mai 1937. Betreff: wie oben. An die Unterrichtsverwaltungen der Länder pp. Das Deutsche Frauenwerk ist an mich herangetreten mit der Bitte, die Aufklärungsarbeit über Ernährungsfragen im Rahmen des Vier-Jahresplanes auch durch die Schulen zu unterstützen. Nach den Feststellungen des Deutschen Frauenwerks sind die Hausfrauen durch den Unterricht in den hauswirtschaftlichen Lehranstalten und durch Kurse für die notwendige Umstellung in der Ernährung verhältnismäßig leicht zu gewinnen, während sehr häufig die Männer, vor allem die männliche Landjugend, eine Aenderung der Ernährungsweise ablehnen. ... Um diese Schwierigkeiten zu beheben, ersuche ich die Lehrkräfte der Fach- und Berufsschulen, insbesondere der landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen, anzuweisen, den vraktischen Ernährungsfragen im Körper-, und Gesundheitspflege-Unterricht bczw. bei der Besprechung des Vier-Jahresvlanes ganz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Auf den Erlatz „Verbrauchslenkung im hauswirtschaftlichen Unterricht" vom 26. Januar 1937 (RMinAmtsblDtschWiss. £>cft 4, Seite 71, 1937) weife ich in diesem Zusammenhang hin. I. A.: gez. Döring. Der Rcichsstattkaltcr in Hessen — L"«dcsrcgjcrung Darmstadt, den 2. Juni 1937, Äb.eilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3 Z» Nr. VII/I. 2182. Rus-Nr. 7711. Betreff: Beflaggung von Fachschulen. An die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der gewerblichen und technischen Unterrichtsanstaltcn. Das Reichserziehungsministerium weist darauf hin, daß die gewerblichen, kaufmännischen und bauswirtschaftlichen Fnch- fchulen als öffentliche Schulen gemäß Abschnitt I Abs. 1 Ziffer c i>es Runderlafses des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 14 Dezember 1935 — I A 16164/4015 — (RMinAmtsBlDtfchWiff. 1936 6. 24) die Reichs- und Nationalflagge zu setzen haben. Diese Schulen sind nicht berechtigt, die Reichsdienstflagg« zu setzen. Sie wollen das Weitere veranlassen. Im Auftrag: Ringshausen. Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 2. Juni 1937, Abteilung V!I Pcter-Eemeimzcr-Stratzc 3. Zu Nr. VII/IV. 26 841. Nus-Nr. 7711 Betreff: Religionsunterricht. An der Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Lehranstalten. Auf Anordnung des Herrn Reichserziehungsministers find Schüler, die vom fchulplaiimatzigen Religionsunterricht ordnungsmäßig nbgemeldet worden find, von der Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulveranstaltungen mit sofortiger Wirkung befreit. Damit ist die, dieser Anordnung widersprechende Regelung in Artikel 4 Absatz 5 des Hessischen Volksschulgesetzes außer Kraft gesetzt. Im Auftrag: R i n g s h a u s e n. Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 3. Juni 1937. Abteilung VII Peter-Kemeinder-Stratze 3. Zn Nr. VII/I. 2138 Rus-Nr. 7711. Betreff: Völkische Schutzarbeit und Schule. An die Kreis- und Stadtschulämter, die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsanstaltcn. Mit Erlatz vom 12. Mai 1937 (W R 1302 (b)) hat der Reichs- und Preußische Minister für Wifsenschait, Erziehung und Volksbildung erneut auf die Bedeutung der Arbeit des VDA in den Schulen hingewiesen. Die Lage der deutschen Volksgruvven im Ausland, insbesondere die verschärfte Lage des deutschen Schulwesens erfordert, daß sich die Schulen im Reich noch mehr als bisher in die völkische Schutzarbeit hineinstellen. Für die planmäßige Durchführung der VDA-Arbeit in den Schulen ist an jeder Schule, soweit noch nicht geschehen, im Einvernehmen mit dem BDA eine Lehrkraft als Sachbearbeiter für volksdeutsche Unterrichtsfragen einzusetzen. Ich empfehle, einen Tag im Monat dem Grenz- und Auslandsdeutschtum in der Weise zu widmen, daß die Morgenfeier im Zeichen des volksdeutschen Gedankens steht und Schüler und Lehrer an diesem Tage als sichtbares Bekenntnis ihrer Zusammengehörigkeit mit allen vom Reich getrennten Deutschen die Plakette des Kameradschaftsovfers tragen. Soweit die Schulen noch, nicht am Kameradschaftsopfer beteiligt find, erwarte ich dessen alsbaldige Einführung. Das Kameradfchafts- vvfer beträgt an Volksschulen 5 Psg.. an höheren Schulen 10 Psg. monatlich, wofür als Quittung dis.bekannt« Plakette mit dem Wappen einer auslandsdeutschen Stadt ausgehändigt wird. Der Ausrichtung des Schulwesens im gesamtdeutschen Sinne dienen die im Rahmen des Kameradschaftsovfers eingerichteten Vorträge, di« Jugendzeitschriften des VDA und die Durchführung des „Tages des deutschen Volkstums". Durch Erlatz vom 5. Akai 1933 hat der Reichserriehungsmmister im besonderen auf die Beteiligung der Schulen am „Tag des deutschen Volkstum" hingewiesen. Die Kreis- und Stadtschulämter und die Direktionen der höheren Schulen haben sich mit allem Nachdruck für die Bestrebungen des VDA einzusetzen und sich entfvrechend dem Erlaß vom 8. Mai 1935 lausend über den Stand der Arbeit zu unterrichten. Soweit die Schulen Jahresberichte herausgeben, ist darin auch über die Arbeit Les VDA zu berichten. Um einen Ueberblick über die Beteiligung der Schulen zu erhalten, ersuche ich, das beiliegende Berichtsiormular auszufllllen und bis fvä- teftens 15. Juni zurückzureichen. Im Auftrag: R i n g s h a u f e n. Der Rcichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Darmstadt, den 4. Juni 1937, Abteilung VII Peter-Gemeindcr-Straße 3. Zu Nr. VII/IV. 26 942. Rus-Nr. 7711. Betreff: Schreibunterricht an Volksschulen. An die Kreis- und Stadtschulämter. Im Anschluß an die Verfügung vom 24. Oktober 1934 zu Nr. IV. 26 484 erhält auf Anordnung des Reichserziehungs- minifteriums Ziffer 6 des Erlasses vom 7. Sevlember 1934 — RUHE 227 — folgende Fassung: Wegen weitergehender Anforderungen des Lebens an die Schule, insbesondere wegen der Vorbereitung ihrer Schüler auf dem fremdsprachlichen Unterricht der weiterführenden Schulen wird vom 3. Schuljahr an außer deutsch auch lateinisch an SUtterlin angelehnt unter Beachtung der Ziffer 2. 3 und 5 geschrieben. Ich emosehle. das Weitere hiernach zu veranlassen. Im Auftrag: Ri ngsh aus« n.