Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. 71. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung Gießen, 13, Juni 1937 Kreisamt Gießen Bekanntmachung über die vorläusige Sicherstellung des „Hangelsteins" bei Eietzen als Naturschutzgebiet. Es ist beantragt, den „Hangelstein" bei Gießen zum Naturschutzgebiet zu erklären. Das hierjür in Aussicht genommene Schutzgebiet hat eine Größe von 43,2 Hektar und umfaßt im .Gienener Stadtwald" Distrikt Hangelstein die Abteilungen la, 2 2b 3 lz. T.), 5, 5c, 6, 7, 8, 9, 9b, 10, 10c, 11, 11a sowie die außerhalb davon befindliche „Gnautheiche" (Abt. 15) und die , Teufelskanzel" im Wiesecker Gemeindewald. Die Grenzen sind in einer bei dem Kreisamt Gießen als unteren Natur- chutzbehörds niedergeleqten Karte rot eingetragen. . Zur einstweiligen Sicherstellung des vorgenannten Gebietes als künftigen Naturschutzgebietes ordne ich auf Grund des■ § 17 Abf. 3 des Reichsnaturfchutzgefetzes vom 26. ^um 193a (RGBl. 1 C. 821) folgendes an: § 1. 5m Bereiche des vorgenannten Gebietes ist bis auf weiteres verboten: .. , ■ . a) Pflanzen zu beschädigen, auszureitz-n, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureitzen. b) freilebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubrin- gen, sie zu fangen oder zu töten oder Puppen, Tarven, Eier oder Nester und Brut- und Wohnstätten solcher Tiere sortzuuehmcn oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaßnahmen gegen Kulturschädlinge und sonst lästige oder blutsaugende Infekten. a Pflanzen oder Tiere «inzubringen, d) die Wege zu verlassen, zu lärmen, Feuer anzumachen, Abfälle wegzuwerfen oder das Gelände auf andere Weise zu beeinträchtigen, ? Unberührt bleibt bis auf weiteres die forstliche Nutzung. § 3. Ju besonderen Fällen können Ausnahmen von der Vorschrift in § 1 von mir genehmigt werden. § 4. Wer den Anordnungen des § 1 zuwiderhandelt, wird nach 8 21 Abf. 3b des Reichsnaturfchutzgefetzes vom 26. Buni 193a (RGBl. I S. 821) in der Fassung des Zweiten Aenderungs- und Erqänzungsgefetzes vom 1. Dezember 1936 (RGBl, l b. 1001) itiit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. § 5. Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntgabe im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft., Darmstadt, den 29. Mai 1937. Der Rcichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Sprenger. Juli Anordnung über den Ladenschluß in den Landgemeinden. Vom 5. Juni 1937. Angestellte und Arbeiter dürsen in der Zeit von 19 bis 21 Uhr nicht beschäftigt werden. Darmstadt, den 5. Juni 1937. • Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — Sprenger. Auf Grund des § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26. „ . 1934 tRGBl I S 803) wird nach Anhörung der Gcwerbcan,- sichtsämter für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit. vorwiegend Landwirtschaft treibender Bevölkerung der Ladenschluß während der Zeit bis Ende September 1937 widerruflich aus D i e n st n a ch r i ch t e n. Der Landwirt Adolf Dietz in Inheiden ist zum Kaffenverwalter für die Gemeinde Inheiden ernannt und verpflichtet worven. Kreisamt Büdingen Betr.: Ladenschluß in den Landgemeinden. Bekanntmachung. Die nachstehende Anordnung der Landesregierung vorn 5 Funi 1937 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Bürgermeister des Kreises wollen ihre ortsübliche Bekanntmachung veranlassen. .. ~ .. Auf Grund des § 30 der Arbeitszeitordnung vom 26 ^ult 1934"(RGBl. I S. 803) wird nach Anhörung der Gcwcrbeaus- sichtsämter für offene Verkaufsstellen in Gemeinden mit vorwiegend Landwirtschaft treibender Bevölkerung der Ladcii- schluß während der Zeit bis Ende September 1937 widerruflich auf 21 Uhr festgefetzt. . „ ., _ ,Q , Angestellte und Arbeiter dürfen in der Zeit von 19 bis 21 Uhr nicht beschäftigt werden." Büdingen, den 8. Juni 1937. Kreisamt Büdingen. I. 23.: Burk. Dicnftnachrichten. Klaus Heinrich Schnakenberg aus Bingenheim wurde zum Bürgermeister der Gemeinde Bingenheim ernann UUb Hermann Karl Müller von B i n a e n h e i m wurde zum ersten Beigeordneten und Erwin Schultheiß zum zweiten Beigeordneten der Gemeinde Bingenheim ernannt und v<.r- Pfllerwin Lenz von Effolderbach wurde zum ersten Beigeordneten der Gemeinde Effolderbach ernannt und verpflichtet. Kreisamt Schotten Schotten, den 4. Juni 1937. Betreffend: Ausstellung der Haiidarbeiten. An die Schulvorstände des Kreises. Wir erinnern an die Erledigung unseres Rundschreibens vom 11. 3. 1937 (Sammelrundschreiben) Termin spätestens la. 6. 37. Fehlanzeige erforderlich. Kreisschnlamt Schotten. I. V.: Dr. M e u e r. Betreffend: Volkswirtschaft — Hauswirtschast. An die Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen die Beachtung der Versügung int Re ich s- ministerialamtsblatt vom 5. 6. 1937 (Heft 11) 271 in obigem Betreff. Schotten, den 8. Juni 1937. Kreisschnlamt Schotten. I. 23." Dr. M euer. Betreffend: Ausbau der Rcichsstratze 276 Abt. Gedern—Schotten; hier: Straßensperrung. Bekanntmachung. Die auf obiger Reichsstraße am 22. März 1937 verfügte Straßensperrung für Lastwagen- und Omnibusverkehr mit der Umleitung über Merkenfritz — Glashütten — Eichelsachsen — Eichelsdörf wird mit Wirkung vom 12. Juni 1937 ab wieder ausgehoben. Schotten, den 11. Juni 1937. Kreisamt Schotten. . / ■ I. V.: Schwan.