| LWverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. Nr. Z7. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhejsische n Tageszeitung Gießen. 11. Mai 1937 Kreisamt Gießen Betr.: Errichtung eines Schlachthauses durch Metzger Robert Straub in Klein-Linden. Bekanntmachung Der Metzger Robert Straub in Klein-Linden beabsichtigt, aus dem Grundstück Flur I Nr. 251 der Gemarkung Klein-Linden, Frankfurter Straße Nr. 41, ein Schlachthaus zu errichten. Pläne nebst Beschreibung liegen während der Zeit vom 12. bis 25. d. M. einschließlich auf der Bürgermeisterei Klein-Linden zur Einsicht offen. Etwaige Einwendungen find bet Meldung des Ausschlusses binnen der angegebenen Frist schriftlich »der zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Klein-Linden vorznbringen. Gießen, den 5. Mai 1937. Kreisamt Gießen. 3.23.: Grein. Betr.: Die veterinärpolizeiliche Uebcrwachung von Klauentieren, die mit der Eisenbahn oder mit Lastkraftwagen befördert werde». Bekanntmachung Es besteht Veranlassung, erneut nachdrücklichst auf den § 2 der Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 13l Januar .1928 (Reg.-Bl. S. 2) hinzuweisen. Danach hat der Besitzer oder der Begleiter von untersuchungsoslichtigen Tieren dem zuständigen beamteten Tierarzt rechtzeitig, sväteftens aber 12 Stunden vor der Ankunft, nötigenfalls telegrafisch, von dem Eintreffen der untersuchungspflichtigen Sendungen Mitteilung zu machen. Gießen, den 5. Mai 1937. Kreisamt Eiehen. 1.23.: Grein. Kreisamt Friedberg Betr.: Das Verfahren der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege. Bekanntmachung Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung im Verwaltungswege sind ab 7. d. M. für den Kreis Friedberg 2 Veitreibungs- vezirke gebildet worden. I. Bezirk Kreisvollziohungsbeamter Schmidt umfaffend die Orte: Bauernheim Melbach Reichelsheim Beienheim Münster Rockenberg Bodenrod Münzenberg Rödgen Dorheim Nieder-Florstadt Nieder-Mörlen Schwalheim Dorn-Affenheim Södel Fauerbach v. d.H. Eambach Nieder-Weisel Siaden Ober-Florstadt Stammheim Eriedl Ober-Mörlen Steinfurth Hausen m. Oes Ockstadt Trais-Münze Hoch-Wei)el Oppershofen Weckesheim Kirch-Göns Offenheim Wisselsheim Langenhain Ostheim Wölfersheim mit Ziegenberg Pohl-Göns II. Bezirk Wohubach Harheim Heldenbergen Holzhausen Ilbenstadt Kaichen Klein-Karben Kloppenheim Massenheim Nieder-Erlenbach. Nieder-Eschbach Nteder-Rosbach Nieder-Wöllstadt Ober-Erlenbach Ober-Eschbach Ober-Nosbach Ober-Wöllstadt Okarben Petterweil Rendel Rodheim v. d. H. Kreisvollziehungsbeamter Essinger umfassend die Orte: Affenheim Bönstadt Bruchenbrücken Büdesheim Burg-Grüfenrode Dortelweil Groß-Karben Die Gefälle der Stadt Vilbel werden durch den Kassenangestellten Geist in Vilbel bcigetrieben. Die Ersuchen der auswärtigen Behörden werden durch den Kreisvollziehungsbeamtsn Essinger durchgeführt. Friedberg/S., den 4. Mai 1937. Kreisamt Friedberg: Dr. Straub. Dien st na chricht«>. Friedrich May aus Wisselsheim wurde als Wiegemeister der Gemeinde Wisselsheim ernannt und verpflichtet. Kreisamt Lauterbach Rr. 16. Biehsruchenpoliz etliche Slnordnung über die Ein- und Durchsuhr von Hasen und Kaninchen. Vom 19. April 1937. Auf Grund des ß 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) bestimme ich für das Land Hessen folgendes: 8 1. Die Ein- und Durchfuhr von lebenden und toten Hasen sowie von lebenden und toten wilden und zahmen Kaninchen aus der Tschechoslowakei, Oesterreich, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Albanien, Griechenland und der Türkei sowie über diese Länder ist verboten. § 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen dell Strafbestimmungen der §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes. § 3. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Anzeiger der Hessischen Landesregierung in Kraft. Darmstadt, den 19. April 1937. Der Reichsstatthalter in Heffen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner. Rr. 17. Viehseuchen polizeiliche Slnordnung über die Einfuhr von unbearbeiteten Federn aus den Ost- und Sudoststaaten. Vom 20. April 1937. Auf Grund des §7 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) sowie auf Grund des Gesetzes, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. April 1869 (RGBl. S 105) und der zu diesem Gesetz ergangenen revidierten Instruktion vom ?• 3um. 1873 (RGBl. S. 147) wird hierdurch mit Genehmigung des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern folgendes bestimmt: 81. Der Ziffer VIII meiner Bekanntmachung vom 12. März 193-1 (Reg.-Bl. S. 50) zur Abänderung der Bekanntmachung? Ver- kehrsbeschränkungen hinsichtlich der Ein- und Durchfuhr von lebendem Vieh, tierischen Teilen und Erzeugniffen sowie von glstfangenden Gegenständen betreffend, vom 25. November 1926 (Hess. Reg.-Bl. S. 376), wird angefllgt: „Dieses Verbot findet keine Anwendung für die Ein- und Durchfuhr von Warenmustern unbearbeiteter Bettfedern bis zum Gewicht von 250 Gramm und unbearbeiteten Schmuckfcdern bis zum Gewicht von 100 Gramm. 8 2. . Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkllndigun-» im Anzeiger der Heffifchen Landesregierung in Kraft. Darmstadt, den 20. April 1937. Der Reichostatthalter in Hesse» — Landesregierung —< In Vertretung: Reiner. Dienstag, 11. Mai 1937 Kreisamt Alsfeld Bekanntmachung Vetr.: Bekämpkung des Schweinerotlauss. Wir machen daran! ausmerksam, bag' nach § 10 Ziffer 10 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 der Rotlauf der Schweine einschliehlich des Nesselfiebers (Vacksteinblattern) an- zeigepslichtig sind. Die Anzeige hat sofort beim Auftreten der Seuchen oder bei vorliegendem Seuchenverdacht bei dem Bürgermeister zu erfolgen. Zur Anzeige verpflichtet sind der Besitzer der Tiere, der etwa zugezogene Tierarzt und alle anderen Personen, die von dem Ausbruch der Seuchen oder von vorliegendem Seuckenverdacht Kenntnis erhalten. Personen, die die vorge- schriebene Anzeige nicht erstatten, machen sich nach § 74 des obengenannten Gesetzes strafbar. Die Impfung ist ein wirksames Mittel zur Bekämvsung der Seuche. Sie kann durch jeden praktischen Tierarzt ausgesührt werden. Um die Besitzer vor Schaden zu bewahren, wird ihnen dringend empfohlen, ihre Schweine rechtzeitig impfen zu lassen. Alsfeld, den 4. Mai 1937. Kreisamt Alsfeld. I. B.: Kessel. Vetr.: Wie oben. Alsfeld, den 4. Mai 1937. Au die Bürgermeister des Kreises. Auf vorstehende Vekannimachung machen wir Sie besonders aufmerksam. Sie wollen diese wiederholt und in gewissen Zeitabschnitten bekanntmachen lassen und die Schweinebesitzer zum Impfen ihrer Tiere anregen. Die Impfung ist die beste Bekämpfung der Seuche und schützt die Besitzer vor Schaden. Unsere übergedruckte Beifügung vom 1. März 1926 wird in Erinnerung gebracht. Sie ist genau zu beachten. Wiederholt muhten wir die Beobachtung machen, dah Bürgermeister nicht hiernach handelten. Wenn Ihnen von einem Besitzer oder einem Tierarzt der Ausbruch des Schweinerotlauss (Backsteinblattern) in einem Gehöft gemeldet wird oder wenn der Ausbruch der Seuche auf andere Weife zu Ihrer Kenntnis kommt, so haben Sie sofort alle nötigen Anordnungen zu treffen und dem Kreisveterinäramt bzw. der Amtsveterinärarztstelle sofort Mitteilung nach dem von uns vorgeschriebenen und gelieferten Formular zu machen. Weiteres Formular kann von uns bezogen werden. Eine Mitteilung an uns ist nicht erforderlich. Um beim Ausbruch der Seuche ein Weiterverbreiten zu verhüten, ist es unbedingt notwendig, dah alle erforderlichen Anordungen unverzüglich getroffen werden. Kreisamt Alsfeld. I.V.: Kessel. Der Reichsstatthalter in Hessen Darmstadt, den 29. Avril 1937. — Landesregierung — Peter-Eemeinder-Strahe 3 Abteilung VII Ortsruf 5001 — Fernruf 5010. Zu Nr. VII/I. 1833 Detr.: Preise für Altpapier. An die unterstellten Behörden. Den abschriftlich nachstehenden Erlah teile ich Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit. Jin Auftrag: Ringshausen. Abschrift Ministerpräsident Generaloberst Göring Beauftragter für den Vieriahresvlan Reichskommissar für die Preisbildung. Berlin, den 6. April 1937. Leipziger Platz 7. RfPr. III V 45—94—11 Ang. An alle obersten Reichsbrhörden Durch meine Verordnung über Höchstpreise für Papiersoäne und Altpapier vom 26. Dezember 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 1150) in Verbindung mit der Anordnung Rr. 4 der Ueberwachungs- stelle für Papier (Pavierspäne und Altpapier) vom 5. Februar 1937 (Dt. Reichsanz vom 6. Februar 1937) nebst Nachtrag Nr. 1 vom 23. März 1937 (Dt. Reichsanz. Nr. 68 vom 23. März 1937) sind die Preise für alle Papierspäne und Altpapier festgesetzt worden, um der nach Erlah der Preisstoppverordnung noch fortdauernden wilden Preissteigerung aus dem Altpaviermarkt (Ein» halt zu gebieten. ■ Es ist wohl selbstverständlich, dah diese Preisfestsetzung auch für die Altvapieroerkäuse der Behörden und össentlichen 33er* waltung Geltung hat. 2m Gegensatz dazu wird gemeldet, dah össentliche Verwaltungen, z. SB; die Reichsbahn, durch Rundsrage zur Abgabe von Geboten ausfordern oder öffentliche Submissionen veranstalten. Diese Mahnahmen widersprechen dem Sinne der Preisfestsetzung.^ weil^sie zur Zahlung höherer Preise anzuregen geeignet sind. Ich bitte, die Nachgeordneten Behörden, Verwaltungen, Kör- verschaften des öffentlichen Rechts zur Beachtung der auf dein Ältvaviergebiet erlassenen Anordnungen ausdrücklich zu veranlassen, insbesondere auch auf die weitere Bestimmung hinzu- weisen, dah grundsätzlich die Mtvavierverkäufe unter Heranziehung der zugelassenen Handelsbetriebe durchzusühren sind. 2m Auftrag: gez. Dr. Wietfeld, A l s f e l d, den 5. Mai 1937. ] Vetr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Gemeinden, Kreise und Provinzen: hier: Erhebung und Abrechnung im Rechnungsjahr 1936. An die Gemeindekassen des Kreises. Unter Bezugnahme aus unsere Versügung vom 17. 2uli 1936 — Amtsverkündigungsblatt Nr. 55 vom 18. Juli 1936 — werden die Gemeinedekassen, die mit Vorlage der Nachweisung für das b. .2iel der Umlagen rückständig sind, an die baldige Einsendung erinnert. Die Nachweisung hat die Nr. 5 zu erhalten. Hinter der Nummer ist anzugeben, dah es sich um das 6. Steuerziel handelt. Kreisamt Alsfeld. 2.53.: Kessel. Vetr.: Beitreibung der Gemeindceinkünfte vom Rechnungsi. 1938. An die Gemeindekassen des Kreises. Soweit noch nicht geschehen, sehen wir der Vorlage der Mahn- und Pfändungsbefehle über Rückstände vom 6. Ziel Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen Ri. 1936 oder 26rent Vericht, dah Rückstände nicht vorhanden sind, bis zum 20 Mai 1937 entgegen. AIsseld, den 5. Mai 1937. Kreisamt Alsfeld. 2.33.: Kessel. Bekanntmachung Vetr.: Wiesengang im Frühjahr 1937. Diejenigen Bürgermeister und Eenossenschaftsvorsteher der onenilichen Wassergenossenscha-ften unseres Kreises, die unsere Verfügung obigen Betreffs, abgedruckt int Amtsverkündigungs- ölatt Nr. 18 vom 19. März 1937, noch nicht erledigt habeu- werden an umgehende Erledigung erinnert. Alsfeld, den 5. Mai 1937. Kreisamt Alsfeld. 2.33.: Kessel. Dien st nachrichten Heinrich Strauch I. von Homberg (Oberhess.) ist als Feld* schütze für die Gemeinde Homberg (Oberhess.) ernannt und ver* pflichtet worden. Zu stellv. Fleischbeschauern wurden ernannt: ' 1. Fleischbeschauer Pabst, Rieder-Gemünden, für die Gemein* den Atzenhain und Bernsfeld: 2. Fleischbeschauer Erb in Flensungen für die Gemeinde Lehnheim: 3. Fleischbeschauer Schmidt in Ruppertenrod für die Gemeinde Nieder-Ohmen. Das Ämtsverhiindigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eiehen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtsstelien das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen. Oberhessische Tageszeitung