v srj, / M/ klmtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. plc, 40. Jahrgang 1937 Beilage der OberheNilchen Tageszeitung Gieiien. 8. April 1937 Kreisamt Friedberg Polizeiverordnung Uber das Viehtreiben sowie das Besördern von Vieh bei Nacht. Nom 25. März 1937. Aus Grund des Artikels 64 Absatz Hl des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 5. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 9) und der Verordnung über Ver- mögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (Reichsgesetzblatt I 6. 44) wird für das Land Hessen folgendes bestimmt: § 1. Das Treiben sowie das Befördern von Schlacht- und Nutzvieh auf öffentlichen Straßen und Wegen ist während der Nachtzeit verboten. § 2. Als Schlackt- und Nutzvieh im Sinne des § 1 gelten Rindvieh (Bullen, Öchsen, Kühe, Rinder, Kälber), Schweine und Schafe. § 3. Unter Nachtzeit ist zu verstehen in den Monaten November bis Februar die Zeit von 18 bis 8 Uhr, in den Monaten März, April, September und Oktober die Zeit von 20 bis 6 Uhr und in den Monaten Mai bis August die Zeit von 22 bis 4 Uhr. § 4. Die Ortspolizeibehörde des Ortes, in welchem das Treiben und Befördern des Schlacht- und Nutzviehs beginnt, kann in dringenden Fällen Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zulassen. Die Ausnahme muß vorher beantragt werden und ist von der Ortspolizeibehörde schriftlich zu erteilen. Diese Bescheinigung hat der Transportführende bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. § 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach bestehenden Strafgesetzen eine höhere Strafe Platz zu greifen hat, mit Geldstrafe Bis zu 150 RM., im Un- «inbringlichkeitsfalle mit Haft bestraft. § 6. Vorstehende Polizeioerordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Darmstadt, den 25. März 1937. Dee Rcichsstatthaltcr in Hessen — Landesregierung — Sprenger. Die Polizciämtcr und Ortspolizeibehörden des Kreises werden angewiesen, vor der Erteilung einer Ausnahmegenehmi- gung auf Grund des § 4 vorstehender Polizeiverordnung den zuständigen Kreisbauernsührer oder den Obermeister der Fleischcrinnung zu hören. Friedberg (Hessen), den 5. April 1937. Hessisches Krcisamt Friedberg. Dr. S t r a u b. ------------------ t b) für andere Automaten als Warenautomaten z. V. Waagautomaten ...... . . . 2—40 „ c) für jedes Klavier oder sonstiges Musikwerk bzw. jeden Radioapparat je nach Größe, Ankaufspreis und Leistungsfähigkeit........ 5—40 „ Für besonders leistungsfähige Instrumente kann die Gebühren- abgabe bis auf den doppelten Betrag erhöht werden. Bei Tischautomaten wird nicht für jeden einzelnen Tischautomaten die Mindeftgebühr erhoben, sondern es werden eine Anzahl — 20 bis 25 — zu einer Einheit zusammengefaßt, für die die Mindeftgebühr zu entrichten ist. Entsteht die Abgabepflicht für die unter a), b) und c) aufgeführten Gegenstände in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 31. März, so beträgt für diese Zeit der Stempel feie Halste des regelmäßigen Betrages. Klaviere, die ausschließlich für Vereinszwecke benutzt werden, sind gebührenfrei. Solche Klaviere müssen durch Aufschrift oder durch «inen an sichtbarer Stelle befestigten Zettel mit dem Vermerk „Benutzung nur dem Verem ..........zu Vereinszwecken gestattet", besonders bezeichnet sein. In Zeiten der Nichtbenutzung durch den Verein müssen die Klavier« geschlossen sein. Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat Heranziehung zu dem unter c) angegebenen Stempelbetrag zur Folge. Die Abmeldung von Automaten, Musikwerken und Radioapparaten kann nur bis 31. März jeden Jahres bei dem Kreisamt erfolgen. Wer dies unterläßt, ist zur Entrichtung der Abgabe für das kommende Rechnungsjahr — 1. April bis 31. März — verpflichtet. Die Erhebung der Gebühren, die Ausstellung der Jahreskarten, sowie die Entgegennahme von Anmeldungen findet bei uns Zimmer 4, Dienstags und Freitags, vormittags von 8 bis 12 Uhr, statt. Gleichzeitig fordern wir hiermit alle Inhaber von Jahreskarten für Automaten, Musikwerke und Radioapparate auf, die Gebührenabgabe für das Rechnungsjahr 1937 — 1. April 1937 bis 31. März 1938 — bis spätestens 15. April 1937 bei uns, Zimmer 4, Dienstags und Freitags, vormittags zwischen 8 und 12 Uhr, zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr kann auch auf unser Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 69 HO überwiesen weiden. Dabei sind Name, Stand und Wohnort der Anmeldungen sowie der gebührenpflichtige Gegenstand zu bezeichnen. Di« Jahreskarten sind uns bei der Zahlung oder ^Uebcr- weifung vorzulegen bzw. zu übersenden. Für fehlende Jahreskarten sind Ersatzkarten zu beantragen. Ist di« Eebührcnabgabe nicht bis zu dem oben angegebenen Zeitpunkt entrichtet, so erfolgt zwangsweise Beitreibung auf Kosten der Säumigen. Friedberg, den 1. April 1937. Hessisches Krcisamt Friedberg. Dr. Straub. An die Polizeiämter Friedberg und Bad-Nauheim, sowie die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises. Detr.: Ecbührenabgabe siir Automaten, Musikwerke und Radioapparate im Rechnungsjahr 1937. Wer in Bahnhöfen, öffentlichen Wirtschaften oder an anderen öffentlichen Orten und Plätzen einen Verkaufs- oder Wieg- Automaten, Kraftmesser oder einen sonstigen der Unterhaltung des Publikums dienenden Automaten oder «inen dem gleichen Zweck dienenden Radioapparat, ferner wer in einem öffentlichen Wirtslokal ein Klavier oder ein sonstiges Musikwerk aufstellen will, hat dies zuvor bei dem Kreisamt anzumelden und die vor- geschriebene Gebührenabgabe zu entrichten.. Diese beträgt jährlich für die Zeit vom 1. April bis 31. März: a) für Warenverkaufsautomaten: 1 und 2 Eeldcinwiirfe ..<■■>> n * j -n-UL 4 Geldeinwürfe | » 6 Geldeinwürfe ■■«>•>«>> " » 8 Geldeinwürfe »« »•»»•« » " » 10 Geldeinwürfe ,,,»»« » » " » Vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir alsbald auf ortsübliche Weis« zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Friedberg, den 1. April 1937. Hessisches Kreisamt Friedberg. Dr. Straub. Dienstnachrichte». August Opper aus Friedberg wurde als Bienenseuchensachverständiger ernannt und verpflichtet. Karl Schön aus Friedberg wurde als Feldschütz der Gemeinde Friedberg ernannt und verpflichtet. Friedrich Lösch Horn wurde als Vollstreckungsbeamter der Allgemeinen Örtskrankenkasfe für den Kreis Friedberg in Friedberg ernannt und verpflichtet. Donnerstag, 8. April 1937 Betreffend: Ableitung der Schwelwässer durch das Brauukohlcn- Schwclkrastwerl Wölfersheim in die Horloff. Bekanntmachung. Das Braunkohlen-Schwelkraftwerk Hessen Frankfurt/M. AG. (Hesrag) in Wölfersheim beabsichtigt, auf seinem Werkgelände ■in Wölfersheim eine Entphcnolungsanlage für die Schwelabwässer — das ist eine Anlage zur Reinigung der Echwel- abwässer von Phenol — zu errichten. Die auf diese Weise gereinigten — entphenolten — Abwässer sollen mit den übrigen Abwässern des Schwel- und Bergwerks in der Gemarkung Södel über einen Vorfluter dem Biedrichgraben, der in die Horloff mündet, zugefllhrt werden. Für die Errichtung der Ent- phcnolungsanlage innerhalb des Werksgeländes ist von der zuständigen Bergmeisterei bereits die Genehmigung erteilt worden. Im vorliegenden Falle beantragt die Antragstellerin die Genehmigung zur Einleitung von Abwässern in den Viedrich- graben bzw. in die Horloff gemäß Artikel 14 ff. des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend vom 30. Juli 1887 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 (Hess. Reg.-Dl. S. 768 ff.). Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gleichzeitig ergeht damit die Aufforderung, etwaige Einwendungen mit Begründung binnen 14 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung im Amtsverkllndigungsblatt an gerechnet, bei dem unterzeichneten Kreisamt schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr Vorgebracht werden. Die von der Antragstellerin eingereichten Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen liegen zu jedermanns Einsicht innerhalb der genannten Frist auf der Bürgermeisterei in Södel während der dort üblichen Dienststunden offen. Friedberg/H., den 31. März 1937. Kreisamt Friedberg: Dr. Straub. Betr.: Scharfschießen. Bekanntmachung. Am 21., 22., 23. und 24. April 1937 findet jeweils von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers- Göns, südlich Ober-Klsen und ostwärts von Kleeberg. Für den Schießtag werden gesperrt: die Straße Hausen—Kleeberg und die Straße Ebers-Göns—Klesberg. Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten. Friedberg (Hessen), den 2. April 1937. Hessisches Krcisamt Friedberg. Dr. Straub. Kreisamt Büdingen Vetr.: Sperlingsbekämpfung. An die Herren Bürgermeister des Kreifcs. Wir empfehlen Ihnen, der Sperlingsbekämpfung in dem beginnenden Frühjahr Ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Bekämpfung wirb nur dann Erfolg haben, wenn sie planmäßig und einheitlich im ganzen Kreis durchgeführt wird. Wir verweisen im übrigen auf unser Ausschreiben vom 5. Mai 1923 und die daselbst mitgeteilte Bekämpfungsmethod«: Aushängen künstlicher Nistkästen und periodische Vernichtung der Brut. Die Nistkästen können durch die Firma Faust u. Schwarz in Nieder-Olm, Kreis Mainz, bezogen werden, sofern die interessierten Landwirte die Kästen nicht selbst Herstellen. Wir beauftragen Sie, die erforderlichen Maßnahmen alsbald zu treffen und die Durchführung durch Ihre Polizeiorgane überwachen zu lassen, damit die sonst zu erwartende Schädigung der Landwirtschaft nach Möglichkeit eingedämmt wird. Büdingen, den 1. April 1937. Hessisches Kreisamt Bübingen. I. V.: Weber. Kreisamt Schotten Vetr.: Hochwasserschäden; hier: Jusiaudhaltung der Bäche. An die Herren Bürgermeister des Kreises. Auch in dem letzten Winter sind wieder erhebliche Schäden an Straßen, Wegen und Hosreiten entstanden, weil die Bäche und Abzugsgräben zur Abführung des Wassers nicht im Stands waren. Diese waren mit Geröll und Schutt belagert oder verwachsen.^ Seit langem war eine Ausräumung bis auf die Sohle nicht erfolgt. Die Gemeinden sind nach dem Bachgesetz zur oid- nungsmäßigen Räumung und Instandhaltung verpflichtet. Wir beauftragen Sie daher, die erforderlichen Arbeiten, soweit es Witterung und Wnsserstand zulassen, auszuführen. Schotten, den 1. April 1937. Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Vetr.: Aufnahme der Schüler in die gewerblichen Berufsschulen des Kreises Schotten. An die Schulvorstände und die Herren Bürgermeister des Kreises. Die Aufnahme in die gewerblichen Berufsschulen geschieht wie folgt: in Schotten: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags, (Volksschule Schotten) in Ulrichstein: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags, (Volksschule Ulrichstein) in Laubach: Donnerstag, 8. April 1937, 8 Uhr vormittags (Volksschule Laubach) in Gedern: Montag, 12. April 1937, 8 Uhr vormittags (Volksschule Gedern). In die gewerbliche Berufsschule werden nur di« Schüler auf- genommen, die eine Lehrstelle haben. Schüler ohne Lehrstelle besuchen die bäuerliche Berufsschule. Schotten, den 3. April 1937. Kreisschulamt Schotten. I. V.: Dr. M euer. Betreffend: Einseuduilg der Haudbuchsauszüge »ach dem Stand vom 1. April 1.937. An die Herren Gemeinde- und Kirchenrechner des Kreises. Die Tage- und Handbuchsauszüge nach dem Stand vom 1. April 1937 sind uns innerhalb 5 Tagen vorzulegen. Schotten, den 2. April 1937. Kreisamt Schotten. I. V.: Schwan. Achtung Kreisämter! Wiederholt kommt cs vor, daß Manuskripte der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Cchwierig- keiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden. Wir bitten die verantwortlichen Stellen, darauf zu achten, dass in Zukunft scgliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden. Obcrhcssische Tageszeitung