Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisümter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld. M. 131. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessijchen Tageszeitung Gießen. 30. Oktober 1936 Kreisamt Gießen Bekanntmachung Setrj Enteignungsverfahren zum Zwecke der Erbauung eines Lazaretts in Gießen. Für den Bau eines Lazaretts in Gießen hat der Wehr- machtfiskus, vertreten durch die Wehrkreisverwaltung IX Kassel bi« Enteignung folgender Grundstücke beantragt: I Ord.-Nr 1 Flur Nr. qm Eigentümer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 VH VII Vll VII Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll Vll 224 225 230 226 236 223 221 222 220 219 217 218 216 215 214 213 212 10 211 212 227 228 229 231 232 233 234 1212 658 ca. 836 1174 ca. 1659 5606 954 1014 5753 2890 1101 1101 1438 1719 1121 1257 1090 1092 1092 2024 1144 922 ca. 583 ca. 1971 ca.7321 ca. 1173 Lenz, Marie geb. Weigel, Ehefrau des Friedrich Lenz des Ersten in Klein-Linden a) Winn, Heinrich b) Winn, Sophie geb. Haas dessen Ehefrau a) Müller, Luise geb. Winn, Wwe. in München zu >/, b) Müllers Hans in München c) Müller, Alix in München d) Müller, Gertrud in München zu 1(a al Kahl, Wilhelm, zu Ls b) Kahl, Ludwig, zu i/2 a) Hebstreit, Georg b) Hebstreit, Marie geb. Leidig, dessen Ehefrau Volkmann, Marie geb. Jung, Ehefrau des Heinrich Volkmann in Klein-Linden a) Weber, Johannes in Kl.-Linden b) Weber, Marie geb. Weigel, dessen Ehefrau, daselbst Weigel, Philipp der Siebzehnte in Klein-Linden Germer, Johann Friedrich in Klein-Linden Hörder, Luife geb. Germer, Ehefrau des Gustav Hörder in Kl -Linden Lenz, Friedrich a) Lindenstruth, Wilhelm b) Lindenstruth, Eva geb. Reitzel, dessen Ehefrau Rinn, Wilhelm der Dritte in 'Klein-Linden Grünewald, Wilhelm, Dr. Justizrat Schäfer, Anton der Zweite in Klein-Linden Schaum, Elilabeth geb. Schäfer, Ehefrau des Ludwig Schaum, des Zweiten in Klein-Linden Weigel, Ernst Ludwig in Allen- dorf a. d. L. hat seinen Wohnsitz in Münchholzhausen a) Volk, Erwin b) Volk, Erich, Eroßen-Linden Theiß, Elisabethe geb. Weigel, Ehefrau des Ludwig Theiß des Ersten in Klein-Linden Weigel, Wilhelm in Frankfurt a. M. a) Möser, Heinrich der Erste, zu */2 b) Möser, Katharina geb. illoden- hausen, dessen verstorbene Witwe zu ’/2 Kempff, Walter Borger, Katharine geb. Jung, Ehefrau des Ernst Borger 1 Ord.-Rr. i Flur Nr. qm Eigentümer 24 Vll 234 6/10 ca. 1174 Jung, Ludwig der Neunzehnte in Klein-Linden 25 Vll 235 ca. 2128 Loos, Karl 26 Vll 210 2603 a) Lotz, Luise geb. Löber Witwe des Louis Lotz zu 1l2 b) Löber, Alwine geb. Aßmann Witwe des Karl Löber in Nürnberg c) Löber, Else d) Mayer, Luise geb. Löber Ehefrau des Robert Mayer in Nürnberg 27 Vll 237 1594 a) Hebstreit, Georg b) Hebstreit, Marie geb.Leidig dessen Ehefrau Auf Grund der Verfügung des Rcichsstatihaltcrs in Hessen — Landesregierung — voni 23. 10 1936 ist gemäß Art. 1 des Hessischen Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 4. 10. 1935 aus Gründen des öffentlichen Wohls das vereinfachte Enteignungsverfahren hinsichtlich der oben aufgeführ- ten Grundstücke angeordnet worden. Das Verfahren wird üurch- geführt nach den Bestimmungen des Gesetzes, die Enteignung von Grundstücken betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vorn 30. 9. 1899, in Verbindung mit dem Gesetz über «in vereinfachtes Enteignungsverfahren von: 4. 10. 1935. Der Plan, aus dem die Lage der zu enteignenden Grundstücke ersehen werden kann, die Eingabe und die sonstwie erforderlichen Nachweisungen nach Art. 23 des Enteignungsgesetzes liegen in der Zeit vom Freitag, den 30. Oktober 1930 bis Donnerstag, den | 12. November 1936 einschließlich auf Zimmer 3 des Stadthauses Gießen, Bergstraße 20, während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen. Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung sowie zur Beschlußfassung Uber die Enteignung wird Tagsahrt vor der Lokalkommission auf Freitag, den 13. November 1936, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Regicrungsgcbäudes, Landgraf-Philipp- Platz 3, anberaumt. Die Beteiligten, insbesondere Eigentümer, Pächter, Mieter, dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligten Personen werden hierdurch aufge- sorbert: a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung; b) Erklärung auf die angcbolene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots; c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit solchen; d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses von solchen; e) Anträge auf Errichtung und Unterhaltung von Anlagen, die, für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind oder werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen; 0 «lwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu enteignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen in dem obengenannten Termin vorzubringen. Die Einwendungen gegen den Plan können gegen die Notwendigkeit der Verwendung des beanspruchten Eigentums, gegen Größe und Grenzen desselben, gegen Art und Umfang der beantragten Beschränkungen und gegen Zweckmäßigkeit" und Vollständigkeit der von deni llnternehmer gemäß Art. 14 des Enteignungsgesetzes in Aussicht gestellten Anlage gerichtet sein. Zugleich werden die Eigentümer bezw deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter aufgefordert, die Namen dritter Personen, die als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Freitag, den 30. Oktober 1936 Rechtsverhältnisse bei der Enteignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung uns mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäß. Art. 27 Abs. 2 des Enteignungs- gefetzes verantwortlich bleiben. Der Wehrmachtfiskus bezw, dessen Vertreter wird zu den, Termin unter Meidung der Annahme der Verzichtleistung auf Fortsetzung des Enteignungsoerfahrens rmd Belastung mit den bis dahin entstandenen Kosten für den Fall seines Ausbleibens geladen. Zu dem Termin werden ferner die Eigentümer der oben aufgefllhrten Grundstücke, die aus den öffentlichen Büchern ersichtlichen Personen, Pächter, Nebenberechtigte, dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsoerhältnisie bei der Enteignung beteiligten Personen geladen. Ein.zelladungen der Beteiligten im Sinne der Art. 25, 26, 27 des Enteignungsgesetzes findet nicht statt. Beteiligte, die trotz dieser Ladung ohne Entschuldigung ausbleiben, werden mit den unter den oben unter a—f aufgeführten Einwendungen ausgeschlossen; der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die im Art. 35 Abs. 3 des Enteignungsgesetzes zugelassene Beschreitung des Rechtsweges gegen die Entscheidung der Lokalkommission über die Entschädigung, die Sicherheitsleistung und die Ausdehnung der Enteignung nicht mehr statt- findrn kann. Die Lokalkommission spricht den Ausschluß der bei der Verhandlung vor ihr unentschuldigt Ausgebliebenen mit Anträgen und Einwendungen nach Art. 24 des Entetgnungsgesetzes aus, eröffnet den Ausgeschlossenen den Ausschluß unter Bekanntgabe der Höhe der Entschädigung und weist sie auf die Vorschriften über di« Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Art. 58) bin. • Die der Einweisung des Unternehmers in den Besitz der Grundstücke durch den Herrn Kreisdirektor nach Art. 3 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren mit den Eigentümern, und wenn ein anderer Besitzer des Grundstückes ist, auch mit diesem voranzugehende Einweisungsverhandlung wird mit der Tagfahrt vor der Lokalkommission verbunden. Auf Antrag der Grundeigentümer, der Besitzer oder des Unternehmers ist der Zustand der Grundstücke in der Ein« Weisungsverhandlung oder einer besonderen Verhandlung schriftlich festzulegen. Derartige Anträge sind spätestens in der Einweisungsverhandlung zu stellen, andernfalls sie keine Verück- sichtigung finden können. Gießen, den 28. Oktober 1936. Kreisamt Gießen. I. V.t Dr. Schönhals. Dien ft nachrichten Die nachstehend aufgeführten Ortsbauernführer wurden als zusätzliches Mitglied des Wiesenvorstandes bestellt: Otta Hopp von Stockhaufen für die Gemeinde Stockhausen Rudolf Bingmann von Weickartshain für die Gemeinde Weickartshain Wilhelm Balser XVI. von Rödgen für die Gemeinde Rödgen Max Münch IL von Saasen für die Gemeinde Saasen Otto Horst von Stangenrod für die Gemeinde Stangenrod - Karl Schmitt von Beltershain für die Gemeinde Beltershain Hch. Wallbott I. von Oppenrod für die Gemeinde Oppenrod Heinrich Becker II. von Rüddingshaufen für die Gemeinde Rüddingshaufen PH. Reinheimer von Odenhausen für die Gemeinde Odenhausen Ernst Albohn von Reinhardshain für die Eem. Reinhardshain Wilh. Rein III. von Allendorf/Lda. für die Gem. Allendorf'Lda. Ludwig Rinn IV. von Heuchelheim für die Eem. Heuchelheim Karl Erölz II. von Täublingen für die Gemeinde Daubringen Wilh. Wenzel von Eroßen-Linden für die Gem. Eroßen-Linden Hch. Berghöfer von Treis/Lda. für die Gemeinde Treis/Lda. Hch. Reichert von Weitershain für die Gem. Weitershain Wilhelm Herrmann von Beuern für die Gemeinde Beuern Ludwig Karber VI. von Ruttershausen für di« Gemeinde Ruttershausen Philipp Rühl von Trohe für die Gemeind« Trohe Heinrich Stein von Elimbach für die Gemeinde Climbach Wilh. Krieg von Geilshausen für die Gemeinde Geilshausen Karl H. Marsteller II. von Erüningen für die Gemeinde Grüningen Leonhard Grotzhaus von Grünbrrg für die Gemeinde Grünüerg Theodor Schlag von Haufen für die Gemeinde Hausen Wilhelm Schultheiß von Göbelnrod wurde zum Mitglied des Wiesenvorstandes der lhemeinde Göbelnrod bestellt. Willy Kauß von Lumda wurde zum Mitglied des Wiefenvor- ftandes der Gemeinde Lumda bestellt. Karl Braun von Annerod wurde zum Mitglied des Wiefen- . .öl>r5?i*2s der Gemeinde Annerod bestellt. Heinrich Weis von Oppenrod wurde als Wiegemeister für die Erme:iS>e Lppenrctz verpflichtet. Kreisamt Alsfeid Bekanntmachung Betreffend: Höchstpreise für Hasen- und Kaninchenfelle. Die nachstehend abgedruckte Verordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 9. Oktober 1936 über die Höchstpreise für Hasen- und Kaninchenfell« bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Alsfeld, den 23. Oktober 1936. Kreisamt Alsfeld. I. V.: Dr. Krüger. Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Festsetzung ooit Höchstpreisen für Hasen- und Kaninchenfelle der Sir. 154 des deutschen Zolltarifs vom 27. Juni 1936. Vom 9. Oktober 1936. Auf Grund der Verordnung über die Vesugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichsgefetzbl. 1 S. 747) in Verbindung mit dem Eefetz über die Uebertragung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 15. Juli 1933 (Reichs- gefetzbl. I S. 490) und dem Gesetz über die Erweiterung der Vefugnisie des Reichskommisiars für Preisüberwachung vom 4. Dezember 1934 (Reichsgefetzbl. I S. 1201) für den Verkehr mit allen Gütern und Leistungen wird angeordnet: 8 1 Abs. 1 der Verordnung vom 27, Juni 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 148 vom 29. Juni 1936) erhält folgende Fassung: (1) Hasen- und Kaninchenfelle der Nr. 154 des deutschen Zolltarifs dürfen höchstens zu folgenden Preisen den Hutstosf- werken und Haarhulfabriken angeboten oder an diese verkauft werden. I. H a s e n ! e l l e. 1. la Winterbasenselle > , , . 0,70 RM je Stück, 2. Dreivierielhasenfelle , . , . 0,53 RM je Stück, 3. Halbhasenfelle 0.35 RM je Stück, 4. Sommerhasenselle .... 0.17V- RM je Stück. 5. Mäuschen: 4 Stück für den Preis eines Sommerbasen« II. Z a h m k a n i n f e 11 e. L Bunte Schneidekaninfelle: bis 9 kg auf 100 Felle je kg 0,90 RM. über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle je kg 1,40 RM, über 12 kg bis 17 kg auf 100 Felle je kg 1,90 RM, über 17 kg 2,— RM. 2. Weiße Kaninielle: bis 9 kg auf 100 Felle je kg 1,10 RM. über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle je kg 1,60 RM, über 12 kg bis 17 kg auf 100 Fell« je kg 2,10 RM, über 17 kg 2,30 RM. 3. Hellfchecken: bis 9 kg auf 100 Felle je kg 1,— RM, über 9 kg bis 12 kg auf 100 Felle je kg 1.50 RM, über 12 kg bis 17 kg auf 100 Felle je kg 2,— RM, über 17 kg 2,20 RM. III. Wildkaninfelle. la Winterfelle 0,30 RM je Stück. II Uebergänger ,,,,,, 0.16 RM je Stück, III Sommerfelle 0,09 RM je Stück. Berlin, den 9. Oktober 1936. Der Reichswirtschaftsminitter. Das Amtsverkündigungsblatt der provinzi'aldireklion Gberheffen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, dar vor- liegende Material uns jeweils frühzeitig zn- kommen zu lafsen. 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